Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 121
Mehr Geld 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 12
- Die Tarifbindung im Land soll gesteigert werden.
- Für die Vergabe öffentlicher Aufträge wird eine Tariftreueregelung eingeführt.
- Öffentliche Aufträge erhalten nur Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten.
- Für den Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg wird eine einheitliche Tariftreueregel nach Berliner Vorbild angestrebt.
- Bei Betreiberwechseln erhält jeder Beschäftigte ein Übernahmeangebot mindestens zu den bisherigen Arbeitsbedingungen.
- Bei Betreiberwechseln sind betriebsbedingte Kündigungen für die Vertragsdauer ausgeschlossen.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll vereinfacht werden.
- Die landesrechtlichen Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen werden umfassend genutzt.
- Der Vergabemindestlohn wird in zwei Schritten auf 15 Euro pro Stunde erhöht.
- Die Ausbildung soll fair vergütet werden.
- Verpflichtende Teilzeit soll unterbunden werden.
- Leiharbeit in der Pflege soll bundesweit streng begrenzt werden.
AfD 12
Mehr Geld 2
- Der berufliche Wiedereinstieg von Eltern wird durch nach Kinderzahl gestaffelte Lohnsubventionen an Arbeitgeber erleichtert.
- Die Kosten der Kindererziehung werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, und Sozialversicherungsbeiträge werden bei gleichen Leistungsansprüchen nur auf das verminderte Einkommen erhoben.
BSW 1121
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 9
- Kein Arbeitnehmer in Brandenburg soll weniger als 14 Euro pro Stunde verdienen.
- Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor werden tariflich bezahlt.
- Empfänger von Fördermitteln sollen mindestens Tariflohn zahlen.
- Ausbildungen sollen besser entlohnt werden.
- Per Bundesratsinitiative soll ein Mindestlohn von mindestens 14 Euro eingeführt werden.
- In wesentlich mehr Branchen in Brandenburg sollen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Brandenburg soll ein Tariftreuegesetz erhalten.
- Der Vergabemindestlohn soll erhöht werden.
- Öffentliche Aufträge sollen nur an Betriebe gehen, die Tariflohn zahlen.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
- Kein Arbeitnehmer in Brandenburg soll weniger als 14 Euro pro Stunde verdienen.
- Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor werden tariflich bezahlt.
- In Unternehmen wird arbeitspsychotherapeutische Expertise etabliert.
- Befristungen für Nachwuchswissenschaftler sollen verringert werden.
- Empfänger von Fördermitteln sollen mindestens Tariflohn zahlen.
- Per Bundesratsinitiative soll ein Mindestlohn von mindestens 14 Euro eingeführt werden.
- In wesentlich mehr Branchen in Brandenburg sollen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Brandenburg soll ein Tariftreuegesetz erhalten.
- Der Vergabemindestlohn soll erhöht werden.
- Öffentliche Aufträge sollen nur an Betriebe gehen, die Tariflohn zahlen.
CDU 12
Mehr Rechte oder Angebote 1
Grüne 1932
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 9
- Die Gehälter in Familienverbänden sollen wie in Frauenverbänden höher eingruppiert werden.
- In der bundesweiten Diskussion wird die Einführung des Mindestlohns in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen angestrebt.
- In Brandenburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wird der Mindestlohn eingeführt.
- Eine Ausbildungsumlage wird eingeführt.
- Der Vergabemindestlohn des Landes wird deutlich angehoben.
- Maßstab für den Vergabemindestlohn ist die EU-Richtlinie mit mindestens 60 Prozent des Medianlohns, was über 14 Euro liegt.
- Beschäftigte externer Dienstleister von Hochschulen erhalten eine tarifliche Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder.
- Die Attraktivität der dualen Ausbildung wird durch gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung erhöht.
- Frauen erhalten in Betrieben gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Mehr Pflichten 17
- Brandenburg bringt auf Bundesebene eine neue Arbeitsschutzbestimmung zum Schutz vor psychischen Belastungen und zur Suchtprävention auf den Weg.
- Jedes Jahr werden mindestens fünf Prozent aller Betriebe auf Arbeitsschutz überprüft.
- Defibrillatoren sollen in Schulen, großen Betriebsstätten und öffentlichen Gebäuden langfristig Pflicht werden.
- Kommunale Mandatsträger*innen sollen erweiterte Freistellungsmöglichkeiten von der Arbeit erhalten.
- In der bundesweiten Diskussion wird die Einführung des Mindestlohns in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen angestrebt.
- In Brandenburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wird der Mindestlohn eingeführt.
- Das Landesvergabegesetz wird um weitere Vergabegrundsätze wie Tariftreueklauseln ergänzt.
- In Brandenburg wird ein zusätzlicher Feiertag eingeführt.
- Als zusätzlicher Feiertag kommen der 8. März, der 18. März, der 8. Mai, der Kindertag oder der 9. November in Frage.
- Der Vergabemindestlohn des Landes wird deutlich angehoben.
- Maßstab für den Vergabemindestlohn ist die EU-Richtlinie mit mindestens 60 Prozent des Medianlohns, was über 14 Euro liegt.
- Im Vergaberecht wird eine Tariftreueklausel eingeführt, sodass öffentliche Aufträge an tarifgemäß zahlende Unternehmen gehen.
- Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit wissenschaftlicher Beschäftigter in der Qualifizierung ist der eigenen Qualifikation vorbehalten.
- Beschäftigte externer Dienstleister von Hochschulen erhalten eine tarifliche Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder.
- Die Attraktivität der dualen Ausbildung wird durch gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung erhöht.
- Frauen erhalten in Betrieben gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- Betriebe bieten flexible Arbeitsmöglichkeiten wie Homeoffice, Job-Sharing und Arbeitszeitkonten an.
Linke 12
Weniger Geld 8
- Für gleiche Arbeit wird gleicher Lohn gezahlt.
- Der Vergabemindestlohn wird auf 15 Euro pro Stunde erhöht.
- Die Entwicklung des Vergabemindestlohns wird an die Inflationsrate gekoppelt.
- Eine Tariftreueregelung untersagt öffentliche Aufträge an Unternehmen ohne Tarifvertrag.
- Die Löhne zwischen Ost und West werden angeglichen.
- Die Löhne von Frauen und Männern werden angeglichen.
- Für Pflegekräfte wird ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Pflege eingeführt.
- Eine Mindestausbildungsvergütung wird eingeführt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 11
- Für gleiche Arbeit wird gleicher Lohn gezahlt.
- Der Vergabemindestlohn wird auf 15 Euro pro Stunde erhöht.
- Die Entwicklung des Vergabemindestlohns wird an die Inflationsrate gekoppelt.
- Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wird vereinfacht.
- Das Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird stärker genutzt, etwa in der Pflege.
- Die Löhne zwischen Ost und West werden angeglichen.
- Die Löhne von Frauen und Männern werden angeglichen.
- Für Pflegekräfte wird ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Pflege eingeführt.
- In der Pflege gelten verbindliche Personalschlüssel.
- Eine Mindestausbildungsvergütung wird eingeführt.
- Ehrenamtliche in Jugendarbeit und Jugendverbänden erhalten für Aus-, Fort- und Weiterbildung eine bezahlte Freistellung von zehn Tagen in zwei Jahren.
FW 11
Mehr Rechte oder Angebote 1
FDP 23
Weniger Pflichten 3
- Eine Landesinitiative zur gesetzlichen Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes wird gestartet.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit nach EU-Arbeitszeitrichtlinie soll die tägliche Höchstarbeitszeit ablösen.
- Der Brandenburgische Landesmindestlohn und die damit verbundenen bürokratischen Regelungen werden abgeschafft.
Weniger Geld 2
Koalitionsvertrag 211
Mehr Geld 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht