Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin
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Ohne Einzug ins Parlament
Linke 70310
Mehr Geld 5
- Ausbildende Unternehmen werden über eine Ausbildungsplatzumlage von Ausbildungskosten entlastet.
- Bei mehrjährigen Aufträgen sichert eine Lohngleit- und Preisanpassungsklausel die Weitergabe von Tarifsteigerungen an Beschäftigte.
- Ausbildungsbetrieben werden die vollen Kosten für alle Auszubildenden erstattet.
- Der Aufbau von Personalreserven wird gefördert, damit Unternehmen Beschäftigte auch bei Personalmangel für Qualifizierung freistellen können.
- Tarifliche Bezahlung bei freien Trägern und Zuwendungsempfängern wird entsprechend refinanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Mehr Unternehmen soll ermöglicht werden, ihre Beschäftigten zu qualifizieren.
- Betriebe werden verstärkt zur Verbundausbildung zusammengeführt.
- Betriebe in der Verbundausbildung werden während der Ausbildung stärker unterstützt.
- Mit Unterstützungsangeboten für Auszubildende und Betriebe wird die Abbruchquote in der Ausbildung gesenkt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 13
- Die Mindestvergütung steigt regelmäßig mit der allgemeinen Lohnentwicklung.
- Über eine Bundesratsinitiative sollen Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte den Mindestlohn erhalten.
- Freie Träger und Zuwendungsempfänger werden zur Bezahlung nach Tarif angehalten.
- Auf Bundesebene wird ein Mindestlohn angestrebt, der existenzsichernde Rentenansprüche sichert.
- Auf Bundesebene wird der Mindestlohn auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eingeführt.
- Beschäftigte in der ambulanten Versorgung erhalten angemessene Entlohnung, Tarifverträge in bisher ungeregelten Bereichen und bessere Bedingungen in Therapiepraxen und ambulanter Pflege.
- Der Mindestlohn wird so bemessen, dass er existenzsichernde Rentenansprüche sichert.
- Die Einführung einer gestaffelten Sonderabgabe für Arbeitgeber als zweckgebundener Kitafonds wird geprüft.
- Praxisstunden in der Ausbildung sollen grundsätzlich vergütet werden.
- Beschäftigte in Frauenprojekten werden tarifgerecht und qualifikationsgerecht bezahlt.
- In allen Förderlinien werden angemessene und steigende Mindesthonorare angestrebt.
- Verbindliche Honorarrichtlinien und Mindeststandards berücksichtigen die steigenden Lebenshaltungskosten.
- Das Personal in Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose wird tarifgerecht entlohnt.
Mehr Pflichten 67
- Die Arbeitsbedingungen bei der BVG werden verbessert, um Personal zu halten.
- Der Rückgang der Tarifbindung wird korrigiert.
- Wirtschaftsförderung wird strikt an Tarifbindung, ökologische Zukunftsfähigkeit sowie Beschäftigungsaufbau und -sicherung geknüpft.
- Aufträge und Investitionsförderungen werden möglichst an Standortzusagen, mit Betriebsräten entwickelte Transformationspläne und Qualifizierungsvereinbarungen geknüpft.
- Gemeinsam mit den Gewerkschaften sollen in der IT-Branche, bei Start-ups und beim Click- und Gig-Working gute Arbeitsbedingungen und die Einhaltung des Arbeitsschutzes erreicht werden.
- Die Wochenarbeitszeit soll ohne Lohneinbußen verkürzt werden.
- Bei landeseigenen Unternehmen, deren Töchtern, sozialen Trägern und allen Unternehmen mit öffentlichem Geld soll es tarifliche und sichere Arbeitsplätze geben.
- Kontrollen und die Durchsetzung von Arbeitsschutzvorschriften werden verbessert.
- Zuwendungsempfänger werden rechtlich zu tariftreuer Bezahlung verpflichtet.
- Bei öffentlichen Aufträgen, vor allem im Bau, wird eine manipulationssichere elektronische Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben.
- Berlin führt mindestens einen weiteren gesetzlichen Feiertag ein.
- Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, ist nach dem Feiertagsgesetz der folgende Montag arbeitsfrei.
- Das Verbot der Sonntagsarbeit wird besser kontrolliert und durchgesetzt.
- Die Reinigung öffentlicher Gebäude erfolgt tagsüber und in durchgehenden Schichten.
- Bei der Vergabe von Reinigungsaufträgen wird ein fester Mindestanteil an Tagesreinigung festgeschrieben.
- Das LAGetSi prüft verstärkt die Arbeitszeiterfassung bei privaten Arbeitgebern.
- Das LAGetSi führt verstärkt Vor-Ort-Kontrollen durch.
- Betriebe können stichprobenartig verpflichtet werden, ihre Arbeitszeitdokumentation fristgerecht elektronisch zu übermitteln.
- Über Wirtschafts- und Transformationsförderung werden Unternehmen zum Abschluss von Qualifizierungsvereinbarungen angehalten.
- Das Land führt eigenständige Kontrollen des Nachweisgesetzes ein.
- Verstöße gegen das Nachweisgesetz werden konsequent geahndet.
- Der Hitzeschutz in der Privatwirtschaft wird durch zusätzliche Beratung und Kontrollen des LAGetSi verbessert.
- Die Mindestvergütung steigt regelmäßig mit der allgemeinen Lohnentwicklung.
- Landes- und Vergabemindestlohn werden an die Eingangsstufe des TV-L gekoppelt.
- Über eine Bundesratsinitiative sollen Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte den Mindestlohn erhalten.
- Das Land Berlin soll im Rahmen seiner Möglichkeiten die Tarifbindung erhöhen.
- Die Tariftreue bei öffentlicher Vergabe wird konsequent angewendet und kontrolliert.
- Freie Träger und Zuwendungsempfänger werden zur Bezahlung nach Tarif angehalten.
- Tarifliche Bezahlung wird wieder Förderkriterium der Wirtschaftsförderung.
- Tarifverträge werden auf Landesebene so weit wie möglich für allgemeinverbindlich erklärt.
- Verletzt der Arbeitgeber die Hinweispflicht zur Bildungszeit, verfällt der Anspruch nicht, sondern geht ins Folgejahr über.
- Auf Bundesebene wird ein Mindestlohn angestrebt, der existenzsichernde Rentenansprüche sichert.
- Die Ausgleichsabgabe öffentlicher Arbeitgeber als Ersatz für echte Inklusion wird abgelehnt.
- Die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen wird Vergabekriterium.
- Auf Bundesebene wird der Mindestlohn auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eingeführt.
- Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen werden verbessert, einschließlich tariflich gesicherter Bedingungen.
- Psychische Belastungen werden in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.
- Zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
- Betriebliche Gesundheitsförderung wird verbindlich umgesetzt.
- Arbeitgeber werden beim Schutz vor psychischen Belastungen stärker in die Verantwortung genommen.
- Beschäftigte werden bei Maßnahmen zur Verbesserung einbezogen.
- Verbindliche Standards für Personalquoten in Gesundheitseinrichtungen werden unterstützt.
- Prekäre Arbeitsverhältnisse, etwa internationaler Pflegekräfte in Privathaushalten, erhalten einen verbindlichen rechtlichen Rahmen.
- In allen Bereichen der Patientenversorgung gilt eine verbindliche Personalbemessung.
- Eine Eins-zu-eins-Betreuung von Schwangeren und Gebärenden, auch bei Fehlgeburt oder Abbruch, wird durch bessere Personalschlüssel ermöglicht.
- Beschäftigte in der ambulanten Versorgung erhalten angemessene Entlohnung, Tarifverträge in bisher ungeregelten Bereichen und bessere Bedingungen in Therapiepraxen und ambulanter Pflege.
- Der Mindestlohn wird so bemessen, dass er existenzsichernde Rentenansprüche sichert.
- Feste Stunden für mittelbare pädagogische Arbeit werden mit den Beschäftigtenvertretungen auch bei Freien Trägern vereinbart.
- Die Finanzierung aus Landesmitteln wird an die tarifliche Bezahlung von Erziehern geknüpft.
- Im Zuwendungsbereich sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe soll Tarifbindung gelten.
- Für Auszubildende sollen explizite Ausbildungsverträge in Abgrenzung zu regulären Beschäftigungsverhältnissen eingeführt werden.
- Beschäftigte in Frauenprojekten werden tarifgerecht und qualifikationsgerecht bezahlt.
- Verbindliche Honorarrichtlinien und Mindeststandards berücksichtigen die steigenden Lebenshaltungskosten.
- In allen Kultureinrichtungen werden Tarifverträge in Orientierung an TVöD und TV-L angestrebt.
- Der 8. Mai wird jährlicher arbeitsfreier Gedenktag.
- Sozialversicherungspflichtige Arbeit und die Einhaltung von Tarifverträgen sollen bei Auftragsvergaben der Rundfunkanstalten und bei Filmproduktionen weiter verbessert werden.
- Empfänger von Fördergeldern im Medienbereich müssen verlässliche Arbeitsbedingungen bieten.
- Empfänger von Fördergeldern im Medienbereich müssen ihre Beschäftigungsstrukturen offenlegen.
- Künstliche Intelligenz darf weder gute Arbeit verdrängen noch kreative oder journalistische Berufe entwerten.
- Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitmodelle in den Medien sollen sich stärker an der Vereinbarkeit mit Sorge- und Erziehungsarbeit ausrichten.
- Eine verbindliche Einstellungsquote sorgt dafür, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung und Unterrepräsentanz eingestellt und befördert werden.
- Das Personal in Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose wird tarifgerecht entlohnt.
- Das Personal in Unterkünften erhält unbefristete, sichere Beschäftigungsverhältnisse.
- Für die Branche der Unterkunftsbetreiber wird der Abschluss eines Tarifvertrags angestrebt.
- Beschäftigte, die Vorgesetzte über Fehlverhalten im Kollegenkreis informieren, werden vom Arbeitgeber besonders geschützt.
- Das Hinweisgeberschutzgesetz wird konsequent umgesetzt.
- Für diese Weiterbildung wird eine verbindliche Freistellungsregelung geschaffen.
CDU 15
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Unternehmen werden beim internationalen Recruiting von Arbeitskräften unterstützt.
- Unternehmen werden beim Onboarding ihrer Arbeitskräfte unterstützt.
- Schulen werden dabei unterstützt, feste Partnerschaften mit regionalen Unternehmen, Handwerksbetrieben, sozialen Einrichtungen und öffentlichen Arbeitgebern aufzubauen.
- Eine zentrale Beratungsstelle des Landes für Arbeitgeber wird eingerichtet, die Unternehmen bei Fragen der Beschäftigung, Fördermöglichkeiten und Inklusion unterstützt.
- Auf Bundesebene braucht es eine Regelung, die eine rechtskonforme Beschäftigung auch auf Honorarbasis ermöglicht.
AfD 434
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 4
- Bestehende Honorarverträge werden rechtssicher in Arbeitsverträge übergeleitet.
- Bei neuen Personalstellen werden die bisherigen Honorarlehrkräfte vorrangig berücksichtigt.
- Bei der Überleitung von Honorarverträgen in Arbeitsverhältnisse gibt es keine sachgrundlosen Befristungen.
- Bei der Einstufung wird die Erfahrung als Honorarkraft berücksichtigt.
Grüne 2216
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Betriebe werden dabei unterstützt, Beschäftigten die Meisterqualifikation zu ermöglichen.
- Die Integrationskompetenz der Betriebe wird gestärkt.
- Unternehmen werden gemeinsam mit den Kammern bei der Aufnahme Geflüchteter als Auszubildende unterstützt.
- Arbeitgeber werden bei der Eröffnung von Betriebskitas unterstützt.
- Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, werden gezielt unterstützt.
- Kooperationen zwischen Unternehmen, Kammern und zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Beschäftigung Geflüchteter werden gefördert.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 12
- Das Jobticket als von Arbeitgebern mitfinanziertes, vergünstigtes Deutschlandticket wird ausgeweitet.
- Auszubildende im In- und Ausland sollen eine gleichwertige Ausbildungsvergütung erhalten.
- Eine solidarische Ausbildungsplatzumlage wird eingeführt.
- Gute Arbeitsbedingungen und faire Vergütung während der Ausbildung werden gewährleistet.
- Der Landesmindestlohn wird armutsfest auf mindestens 16,50 Euro angehoben.
- Der Personalmangel bei BVG und S-Bahn wird mit attraktiven Arbeitsbedingungen und guter Bezahlung behoben.
- Equal Pay wird durchgesetzt.
- Menschen mit Behinderungen werden im ersten und zweiten Arbeitsmarkt angemessen bezahlt.
- Der Mindestlohn wird auf Landes- und Bundesebene erheblich erhöht.
- Beschäftigte im Journalismus sollen fair und angemessen bezahlt werden.
- Eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie wird eingeführt.
- Pflegekräfte sollen gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und echte Mitbestimmung erhalten.
Mehr Pflichten 17
- Wirkungsvolle Diversity-Maßnahmen werden in der Privatwirtschaft verankert und ausgebaut.
- Auszubildende im In- und Ausland sollen eine gleichwertige Ausbildungsvergütung erhalten.
- Gute Arbeitsbedingungen und faire Vergütung während der Ausbildung werden gewährleistet.
- Der Landesmindestlohn wird armutsfest auf mindestens 16,50 Euro angehoben.
- Daueraufgaben an Hochschulen, Musikschulen, Volkshochschulen und Gedenkstätten werden in reguläre Beschäftigungsverhältnisse überführt.
- Auf Bundesebene wird ein branchenspezifisches Direktanstellungsgebot gefordert.
- Produktivitätsgewinne durch KI sollen auch den Beschäftigten zugutekommen, etwa durch kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich.
- Der Personalmangel bei BVG und S-Bahn wird mit attraktiven Arbeitsbedingungen und guter Bezahlung behoben.
- Equal Pay wird durchgesetzt.
- Der Mindestlohn wird auf Landes- und Bundesebene erheblich erhöht.
- Die Tarifbindung wird erhöht.
- In der Filmförderung werden verbindliche soziale Mindeststandards eingeführt.
- Gesundheitsförderung mit Schwerpunkten auf Bewegung, Ernährung, Suchtprävention und psychischer Gesundheit wird verbindlich in Kitas, Schulen, Betrieben und Senioreneinrichtungen integriert.
- Pflegekräfte sollen gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und echte Mitbestimmung erhalten.
- Für Pflegekräfte werden tarifliche Bezahlung und verlässliche Arbeitszeiten sichergestellt.
- In der Pflege wird eine verbindliche Personalbemessung eingeführt.
- Bei der Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte werden faire Anwerbestrukturen eingehalten.
SPD 1426
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Mit dem Sozialpartnerdialog Berlin wird ein dauerhaftes Forum von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Politik zur Zukunft der Arbeit geschaffen.
- Eine Betriebs- und Personalrätekonferenz für den Dialog zwischen Politik, Gewerkschaften und Betrieben wird geschaffen.
- Die Sozialpartner werden in das Azubi-Werk einbezogen, damit sich die Arbeitgeber beteiligen.
- Ein regelmäßiger Austausch mit großen Industrieunternehmen und Sozialpartnern soll schnelle Entscheidungen ermöglichen.
- Auf ausgewählten Gewerbeflächen sollen unter Beteiligung der Sozialpartner Wohnraum und soziale Infrastruktur für Fachkräfte und Auszubildende entstehen können.
- Unternehmen werden beim Aufbau von Werks- und Azubiwohnungen unterstützt.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 4
- Attraktive Arbeitsbedingungen mit Tarifbindung statt Lohndumping werden angestrebt.
- Die Ausbildungsplatzumlage wird umgesetzt.
- Bereits erfolgte Ausgründungen zur Senkung von Personalkosten oder Einschränkung der Mitbestimmung werden rückgängig gemacht.
- Im Kulturbereich wird auf tarifliche Löhne, Mindesthonorare und angemessene Ausstellungsvergütungen hingewirkt.
Mehr Pflichten 13
- Attraktive Arbeitsbedingungen mit Tarifbindung statt Lohndumping werden angestrebt.
- Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll in Deutschland gesetzlich umgesetzt werden.
- Die Durchsetzung von Tariftreue und Vergabemindestlohn wird verschärft.
- Förderungen des Landes werden an Tarifbindung und Mitbestimmung gekoppelt.
- Eine Anlaufstelle, die Beratung, Kontrolle und Strafverfolgung bündelt, wird gegen die Ausbeutung von Auszubildenden aus Drittstaaten geschaffen.
- Bereits erfolgte Ausgründungen zur Senkung von Personalkosten oder Einschränkung der Mitbestimmung werden rückgängig gemacht.
- Die Arbeitsschutzbehörde soll die Arbeitszeiterfassung in regelwidrig handelnden Unternehmen per Anordnung durchsetzen.
- Durch Start-up-Gründungen sollen tarifgebundene Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen entstehen.
- Auf Bundesebene werden Tarifbindung und faire Bezahlung in der Pflege angestrebt.
- Bei öffentlichen Zuwendungen und Vergaben gilt der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.
- Die Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Ehrenamt wird durch bessere Freistellungsregelungen verbessert.
- Weitere Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche Tätigkeiten werden als Bildungsurlaub anerkannt.
- Im Kulturbereich wird auf tarifliche Löhne, Mindesthonorare und angemessene Ausstellungsvergütungen hingewirkt.
BSW 211
Weniger Geld 7
- Der Mindestlohn soll mindestens 15 Euro pro Stunde betragen.
- Beim gleichen Arbeitgeber soll gleiches Gehalt für gleiche Arbeit gelten.
- Beschäftigte von Tochtergesellschaften öffentlicher Unternehmen sollen bei gleicher Arbeit gleich bezahlt werden.
- Die Unterscheidung zwischen Ost und West bei Gehalt und Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst soll beendet werden.
- Lohndumping soll konsequent bekämpft werden.
- Arbeitsbedingungen und Bezahlung in Pflegeheimen und Wohnheimen für behinderte Menschen werden attraktiver gestaltet.
- Eine Ausbildungsplatzumlage in Berlin für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern wird grundsätzlich befürwortet.
Mehr Pflichten 20
- Der Mindestlohn soll mindestens 15 Euro pro Stunde betragen.
- Die Tarifbindung soll gestärkt werden.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll vereinfacht werden.
- Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sollen wieder voll angewendet werden.
- Der öffentliche Bereich soll mit tariflich gesicherten Arbeitsverhältnissen Vorbild für die Privatwirtschaft sein.
- Beim gleichen Arbeitgeber soll gleiches Gehalt für gleiche Arbeit gelten.
- Beschäftigte von Tochtergesellschaften öffentlicher Unternehmen sollen bei gleicher Arbeit gleich bezahlt werden.
- Die Unterscheidung zwischen Ost und West bei Gehalt und Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst soll beendet werden.
- Sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Bereich sollen abgeschafft werden.
- Lohndumping soll konsequent bekämpft werden.
- In deutlich mehr Branchen in Berlin sollen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll bundesweit erleichtert werden.
- Befristete Kettenverträge in Forschung und Lehre werden abgeschafft.
- Arbeitsbedingungen und Bezahlung in Pflegeheimen und Wohnheimen für behinderte Menschen werden attraktiver gestaltet.
- Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gelten bundeseinheitliche, verbindliche Personalvorgaben.
- Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen werden familienfreundlicher.
- Der Missbrauch durch Leiharbeitsfirmen im Gesundheitswesen wird eingedämmt.
- Die Abwerbung von Fachkräften ohne Rücksicht auf einen Mangel in den Herkunftsländern wird abgelehnt.
- Wirtschaftsfördermittel werden stärker an Tarifbindung, faire Löhne und regionale Wertschöpfung geknüpft.
- Der Kontrolldruck des Zolls bei illegaler Beschäftigung, Fahrzeughandel und kommerziellem Import von Billigware wird verstärkt.
FDP 423
Weniger Pflichten 3
- Das Ausbildungsförderungsfondsgesetz wird ersatzlos gestrichen, bevor die Auskunftspflichten 2028 fällig werden.
- Auf Bundesebene wird eine gesetzliche Ermächtigung Berlins angestrebt, in der Sonderwirtschaftszone von Arbeitszeitgesetz, Ladenschlussgesetz, Lieferkettengesetz und Mindestlohngesetz abzuweichen.
- Arbeitsrechtliche Sonderregeln wie der erhöhte Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung werden abgebaut.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
- Senat, Arbeitsagentur und Zeitarbeitsbranche bilden ein Bündnis, damit Zeitarbeit Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt öffnet.
- Vor jedem Streik in solchen Unternehmen ist eine verbindliche Schlichtung vorgeschrieben.
- Arbeitskampfmittel sind erst nach gescheiterten ernsthaften Lösungsbemühungen zulässig.
- Bei Streiks werden Notdienstvereinbarungen verpflichtend.
Koalitionsvertrag 925
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Wirtschaft wird bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte unterstützt, bis Mitte 2024 liegt ein Konzept vor.
- Der Steuerungskreis Transformation der Berliner Industrie wird unter Einbindung der Sozialpartner fortgeführt und weiterentwickelt.
- Unternehmen werden bei der Entwicklung von Förderkonzepten für erwerbstätige Menschen mit Fürsorgeaufgaben unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
- Für gleiche Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
- Landesmindestlohn und Vergabemindestlohn bleiben bestehen und werden dynamisch angepasst.
- Landesmindestlohn und Vergabemindestlohn steigen prozentual wie von der Mindestlohnkommission des Bundes empfohlen.
- Landes- und Vergabemindestlohn werden gesetzlich als Grundstundenlohn ohne Zulagen festgelegt.
- Werden diese Ausbildungsplätze nicht erreicht, wird vor der Sommerpause 2025 eine gesetzliche Ausbildungsplatzumlage beschlossen.
Mehr Pflichten 8
- Für gleiche Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
- Landesmindestlohn und Vergabemindestlohn bleiben bestehen und werden dynamisch angepasst.
- Landesmindestlohn und Vergabemindestlohn steigen prozentual wie von der Mindestlohnkommission des Bundes empfohlen.
- Landes- und Vergabemindestlohn werden gesetzlich als Grundstundenlohn ohne Zulagen festgelegt.
- Befristungen mit Sachgrund werden auf das notwendige Maß beschränkt.
- Auf Bundesebene wird auf eine weitere Einschränkung prekärer Beschäftigung hingewirkt.
- Scheinselbständigkeit wird zurückgedrängt.
- Eine Bundesratsinitiative zur Regulierung der Leiharbeit in der Pflege wird schnellstmöglich eingebracht.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht