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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 70310
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 13
Mehr Pflichten 67
  1. Die Arbeitsbedingungen bei der BVG werden verbessert, um Personal zu halten.
  2. Der Rückgang der Tarifbindung wird korrigiert.
  3. Wirtschaftsförderung wird strikt an Tarifbindung, ökologische Zukunftsfähigkeit sowie Beschäftigungsaufbau und -sicherung geknüpft.
  4. Aufträge und Investitionsförderungen werden möglichst an Standortzusagen, mit Betriebsräten entwickelte Transformationspläne und Qualifizierungsvereinbarungen geknüpft.
  5. Gemeinsam mit den Gewerkschaften sollen in der IT-Branche, bei Start-ups und beim Click- und Gig-Working gute Arbeitsbedingungen und die Einhaltung des Arbeitsschutzes erreicht werden.
  6. Die Wochenarbeitszeit soll ohne Lohneinbußen verkürzt werden.
  7. Bei landeseigenen Unternehmen, deren Töchtern, sozialen Trägern und allen Unternehmen mit öffentlichem Geld soll es tarifliche und sichere Arbeitsplätze geben.
  8. Kontrollen und die Durchsetzung von Arbeitsschutzvorschriften werden verbessert.
  9. Zuwendungsempfänger werden rechtlich zu tariftreuer Bezahlung verpflichtet.
  10. Bei öffentlichen Aufträgen, vor allem im Bau, wird eine manipulationssichere elektronische Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben.
  11. Berlin führt mindestens einen weiteren gesetzlichen Feiertag ein.
  12. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, ist nach dem Feiertagsgesetz der folgende Montag arbeitsfrei.
  13. Das Verbot der Sonntagsarbeit wird besser kontrolliert und durchgesetzt.
  14. Die Reinigung öffentlicher Gebäude erfolgt tagsüber und in durchgehenden Schichten.
  15. Bei der Vergabe von Reinigungsaufträgen wird ein fester Mindestanteil an Tagesreinigung festgeschrieben.
  16. Das LAGetSi prüft verstärkt die Arbeitszeiterfassung bei privaten Arbeitgebern.
  17. Das LAGetSi führt verstärkt Vor-Ort-Kontrollen durch.
  18. Betriebe können stichprobenartig verpflichtet werden, ihre Arbeitszeitdokumentation fristgerecht elektronisch zu übermitteln.
  19. Über Wirtschafts- und Transformationsförderung werden Unternehmen zum Abschluss von Qualifizierungsvereinbarungen angehalten.
  20. Das Land führt eigenständige Kontrollen des Nachweisgesetzes ein.
  21. Verstöße gegen das Nachweisgesetz werden konsequent geahndet.
  22. Der Hitzeschutz in der Privatwirtschaft wird durch zusätzliche Beratung und Kontrollen des LAGetSi verbessert.
  23. Die Mindestvergütung steigt regelmäßig mit der allgemeinen Lohnentwicklung.
  24. Landes- und Vergabemindestlohn werden an die Eingangsstufe des TV-L gekoppelt.
  25. Über eine Bundesratsinitiative sollen Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte den Mindestlohn erhalten.
  26. Das Land Berlin soll im Rahmen seiner Möglichkeiten die Tarifbindung erhöhen.
  27. Die Tariftreue bei öffentlicher Vergabe wird konsequent angewendet und kontrolliert.
  28. Freie Träger und Zuwendungsempfänger werden zur Bezahlung nach Tarif angehalten.
  29. Tarifliche Bezahlung wird wieder Förderkriterium der Wirtschaftsförderung.
  30. Tarifverträge werden auf Landesebene so weit wie möglich für allgemeinverbindlich erklärt.
  31. Verletzt der Arbeitgeber die Hinweispflicht zur Bildungszeit, verfällt der Anspruch nicht, sondern geht ins Folgejahr über.
  32. Auf Bundesebene wird ein Mindestlohn angestrebt, der existenzsichernde Rentenansprüche sichert.
  33. Die Ausgleichsabgabe öffentlicher Arbeitgeber als Ersatz für echte Inklusion wird abgelehnt.
  34. Die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen wird Vergabekriterium.
  35. Auf Bundesebene wird der Mindestlohn auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eingeführt.
  36. Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsberufen werden verbessert, einschließlich tariflich gesicherter Bedingungen.
  37. Psychische Belastungen werden in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.
  38. Zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
  39. Betriebliche Gesundheitsförderung wird verbindlich umgesetzt.
  40. Arbeitgeber werden beim Schutz vor psychischen Belastungen stärker in die Verantwortung genommen.
  41. Beschäftigte werden bei Maßnahmen zur Verbesserung einbezogen.
  42. Verbindliche Standards für Personalquoten in Gesundheitseinrichtungen werden unterstützt.
  43. Prekäre Arbeitsverhältnisse, etwa internationaler Pflegekräfte in Privathaushalten, erhalten einen verbindlichen rechtlichen Rahmen.
  44. In allen Bereichen der Patientenversorgung gilt eine verbindliche Personalbemessung.
  45. Eine Eins-zu-eins-Betreuung von Schwangeren und Gebärenden, auch bei Fehlgeburt oder Abbruch, wird durch bessere Personalschlüssel ermöglicht.
  46. Beschäftigte in der ambulanten Versorgung erhalten angemessene Entlohnung, Tarifverträge in bisher ungeregelten Bereichen und bessere Bedingungen in Therapiepraxen und ambulanter Pflege.
  47. Der Mindestlohn wird so bemessen, dass er existenzsichernde Rentenansprüche sichert.
  48. Feste Stunden für mittelbare pädagogische Arbeit werden mit den Beschäftigtenvertretungen auch bei Freien Trägern vereinbart.
  49. Die Finanzierung aus Landesmitteln wird an die tarifliche Bezahlung von Erziehern geknüpft.
  50. Im Zuwendungsbereich sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe soll Tarifbindung gelten.
  51. Für Auszubildende sollen explizite Ausbildungsverträge in Abgrenzung zu regulären Beschäftigungsverhältnissen eingeführt werden.
  52. Beschäftigte in Frauenprojekten werden tarifgerecht und qualifikationsgerecht bezahlt.
  53. Verbindliche Honorarrichtlinien und Mindeststandards berücksichtigen die steigenden Lebenshaltungskosten.
  54. In allen Kultureinrichtungen werden Tarifverträge in Orientierung an TVöD und TV-L angestrebt.
  55. Der 8. Mai wird jährlicher arbeitsfreier Gedenktag.
  56. Sozialversicherungspflichtige Arbeit und die Einhaltung von Tarifverträgen sollen bei Auftragsvergaben der Rundfunkanstalten und bei Filmproduktionen weiter verbessert werden.
  57. Empfänger von Fördergeldern im Medienbereich müssen verlässliche Arbeitsbedingungen bieten.
  58. Empfänger von Fördergeldern im Medienbereich müssen ihre Beschäftigungsstrukturen offenlegen.
  59. Künstliche Intelligenz darf weder gute Arbeit verdrängen noch kreative oder journalistische Berufe entwerten.
  60. Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitmodelle in den Medien sollen sich stärker an der Vereinbarkeit mit Sorge- und Erziehungsarbeit ausrichten.
  61. Eine verbindliche Einstellungsquote sorgt dafür, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung und Unterrepräsentanz eingestellt und befördert werden.
  62. Das Personal in Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose wird tarifgerecht entlohnt.
  63. Das Personal in Unterkünften erhält unbefristete, sichere Beschäftigungsverhältnisse.
  64. Für die Branche der Unterkunftsbetreiber wird der Abschluss eines Tarifvertrags angestrebt.
  65. Beschäftigte, die Vorgesetzte über Fehlverhalten im Kollegenkreis informieren, werden vom Arbeitgeber besonders geschützt.
  66. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird konsequent umgesetzt.
  67. Für diese Weiterbildung wird eine verbindliche Freistellungsregelung geschaffen.
CDU ​15
AfD 434
Grüne 2216
Mehr Rechte oder Angebote 6
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 12
Mehr Pflichten 17
  1. Wirkungsvolle Diversity-Maßnahmen werden in der Privatwirtschaft verankert und ausgebaut.
  2. Auszubildende im In- und Ausland sollen eine gleichwertige Ausbildungsvergütung erhalten.
  3. Gute Arbeitsbedingungen und faire Vergütung während der Ausbildung werden gewährleistet.
  4. Der Landesmindestlohn wird armutsfest auf mindestens 16,50 Euro angehoben.
  5. Daueraufgaben an Hochschulen, Musikschulen, Volkshochschulen und Gedenkstätten werden in reguläre Beschäftigungsverhältnisse überführt.
  6. Auf Bundesebene wird ein branchenspezifisches Direktanstellungsgebot gefordert.
  7. Produktivitätsgewinne durch KI sollen auch den Beschäftigten zugutekommen, etwa durch kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich.
  8. Der Personalmangel bei BVG und S-Bahn wird mit attraktiven Arbeitsbedingungen und guter Bezahlung behoben.
  9. Equal Pay wird durchgesetzt.
  10. Der Mindestlohn wird auf Landes- und Bundesebene erheblich erhöht.
  11. Die Tarifbindung wird erhöht.
  12. In der Filmförderung werden verbindliche soziale Mindeststandards eingeführt.
  13. Gesundheitsförderung mit Schwerpunkten auf Bewegung, Ernährung, Suchtprävention und psychischer Gesundheit wird verbindlich in Kitas, Schulen, Betrieben und Senioreneinrichtungen integriert.
  14. Pflegekräfte sollen gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und echte Mitbestimmung erhalten.
  15. Für Pflegekräfte werden tarifliche Bezahlung und verlässliche Arbeitszeiten sichergestellt.
  16. In der Pflege wird eine verbindliche Personalbemessung eingeführt.
  17. Bei der Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte werden faire Anwerbestrukturen eingehalten.
SPD 1426
Mehr Rechte oder Angebote 6
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 13
BSW 21​1
Mehr Geld 1
Weniger Geld 7
Mehr Pflichten 20
  1. Der Mindestlohn soll mindestens 15 Euro pro Stunde betragen.
  2. Die Tarifbindung soll gestärkt werden.
  3. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll vereinfacht werden.
  4. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sollen wieder voll angewendet werden.
  5. Der öffentliche Bereich soll mit tariflich gesicherten Arbeitsverhältnissen Vorbild für die Privatwirtschaft sein.
  6. Beim gleichen Arbeitgeber soll gleiches Gehalt für gleiche Arbeit gelten.
  7. Beschäftigte von Tochtergesellschaften öffentlicher Unternehmen sollen bei gleicher Arbeit gleich bezahlt werden.
  8. Die Unterscheidung zwischen Ost und West bei Gehalt und Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst soll beendet werden.
  9. Sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Bereich sollen abgeschafft werden.
  10. Lohndumping soll konsequent bekämpft werden.
  11. In deutlich mehr Branchen in Berlin sollen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden.
  12. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll bundesweit erleichtert werden.
  13. Befristete Kettenverträge in Forschung und Lehre werden abgeschafft.
  14. Arbeitsbedingungen und Bezahlung in Pflegeheimen und Wohnheimen für behinderte Menschen werden attraktiver gestaltet.
  15. Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gelten bundeseinheitliche, verbindliche Personalvorgaben.
  16. Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen werden familienfreundlicher.
  17. Der Missbrauch durch Leiharbeitsfirmen im Gesundheitswesen wird eingedämmt.
  18. Die Abwerbung von Fachkräften ohne Rücksicht auf einen Mangel in den Herkunftsländern wird abgelehnt.
  19. Wirtschaftsfördermittel werden stärker an Tarifbindung, faire Löhne und regionale Wertschöpfung geknüpft.
  20. Der Kontrolldruck des Zolls bei illegaler Beschäftigung, Fahrzeughandel und kommerziellem Import von Billigware wird verstärkt.
FDP 423
Koalitionsvertrag 925
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
Mehr Pflichten 8

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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