Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 416
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Tarifautonomie wieder stärken, auch zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Für eine Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen eintreten.
- Unternehmen dabei unterstützen, proaktiv im Ausland um Fachkräfte zu werben.
- Ein erkennbares Welcome-Center für ausländische Fachkräfte schaffen, das Arbeitgeber und zuwandernde Fachkräfte direkt unterstützt.
- Die Kooperationen mit Betrieben ausbauen, um die Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 4
- Fortbildungen bei Feuerwehr und Katastrophenschutz als Bildungsurlaub anerkennen lassen.
- Familien- und Elternzeit dürfen sich nicht negativ auf Karrierechancen auswirken.
- Familienfreundliche Arbeitsmodelle wie Führen in Teilzeit, geteilte Führung und flexibles Arbeiten auch in der Privatwirtschaft zum Standard machen.
- Die Freistellung für ehrenamtliches Engagement durch Arbeitgeber, Universität oder Schule wird gestärkt.
Grüne 2711
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 8
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem Vergabemindestlohn von mindestens 13,50 Euro einführen.
- Den Landesmindestlohn wieder einführen und auf 13,50 Euro festlegen.
- Das allgemeine Lohnniveau in der Pflege anheben.
- Langfristig eine 35-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohn- und Personalausgleich einführen.
- Den Mindestlohn auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einführen.
- Unternehmen sollen faire Löhne zahlen und sichere Arbeitsplätze bieten.
- Mitarbeiter*innen in Gastronomie und Hotellerie fair bezahlen.
- Bei öffentlichen Vergaben eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen einführen.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 23
- Die Betriebe sollen ihre Anstrengungen erhöhen, mehr betriebliche Ausbildungsplätze bereitzustellen.
- Tariftreue durchsetzen und die Unterwanderung der Tarifbindung bekämpfen.
- Politische Maßnahmen zur Durchsetzung der Tariftreue ergreifen.
- Eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein erreichen.
- Die Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen deutlich stärken.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem Vergabemindestlohn von mindestens 13,50 Euro einführen.
- Den Landesmindestlohn wieder einführen und auf 13,50 Euro festlegen.
- Prekären Arbeitsbedingungen auch dort entgegenwirken, wo rechtlicher oder tariflicher Schutz fehlt, etwa in der Fleischindustrie und der Saisonarbeit.
- Die Einhaltung von Mindestlöhnen kontrollieren.
- Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal verschaffen.
- Die Einhaltung des Werkvertragsverbots in der Schlachtindustrie und der Mindestlöhne kontrollieren und den Zugang zu Beratung sicherstellen.
- Arbeitsplatzausstattung, Arbeitszeitgestaltung sowie Organisation und Erreichbarkeit von Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich regeln.
- Flexible Arbeitszeiten wie berufliche Auszeiten und Bildungsurlaub in allen Branchen tatsächlich nutzbar machen.
- Eine Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen einführen.
- Langfristig eine 35-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohn- und Personalausgleich einführen.
- Die Prüfrichtlinien für die Heimaufsichten so ergänzen, dass Fürsorgepflicht und Personalschlüssel wirksamer überprüft und eingehalten werden.
- Den Mindestlohn auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einführen.
- Den Arbeitnehmer*innenstatus auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einführen.
- Den internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklären.
- Unternehmen sollen faire Löhne zahlen und sichere Arbeitsplätze bieten.
- Stellen im IT-Bereich sowie Professuren und Dozent*innenstellen in IT-Studiengängen paritätisch besetzen.
- Kurzfristige Arbeitsverträge in der zivilgesellschaftlichen Arbeit entfristen.
- Bei öffentlichen Vergaben eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen einführen.
SPD 3136
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Beschäftigte und Betriebe bei der Nutzung von Weiterbildung, Umschulung und Qualifizierung unterstützen.
- Eine Informationskampagne zum Recht auf Bildungsurlaub auflegen.
- Unternehmen dabei unterstützen, Nachwuchskräfte aus dem Land zu rekrutieren und zu halten.
- Arbeitgeber unterstützen, damit qualifizierte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung entstehen.
Bleibt wie bisher 3
Weniger Geld 10
- Einen vergaberechtlichen Mindestlohn einführen, der sich an der untersten Lohngruppe des Tarifvertrags der Länder orientiert und diese nicht unterschreitet.
- Die Entlohnung in überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen erhöhen.
- Für alle nicht akademischen Ausbildungsberufe im sozialen Bereich eine Ausbildungsvergütung mindestens in Höhe des deutschen Durchschnitts einführen.
- Arbeitsverhältnisse beenden, in denen Angestellte für unverschuldet ausgefallene Behandlungszeiten keine Bezahlung erhalten.
- Die Bedingungen von Bereitschaftsdiensten durch Begrenzungen, Ausgleich und Vergütung verbessern.
- Leitungsverantwortung und zusätzliche Qualifikationen in Gesundheits- und Sozialberufen besser entlohnen.
- Eine gute Bezahlung der Beschäftigten im Tourismus erreichen.
- Beschäftigte im Gesundheitswesen anständig bezahlen.
- Eine gute Ausbildungsvergütung für alle nichtakademischen Ausbildungsberufe im sozialen Bereich einführen.
- Ausbildungen schulgeldfrei und sozialversicherungspflichtig vergütet gestalten.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 26
- Ein neues Tariftreuegesetz beschließen.
- Öffentliches Geld nur an Unternehmen vergeben, die ordentliche Löhne zahlen.
- Ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz einführen, um schlechte Arbeitsbedingungen zu bekämpfen.
- Öffentliche Aufträge und Förderung nur an Betriebe vergeben, die ihre Beschäftigten ordentlich behandeln und bezahlen.
- Einen vergaberechtlichen Mindestlohn einführen, der sich an der untersten Lohngruppe des Tarifvertrags der Länder orientiert und diese nicht unterschreitet.
- Die Tarifbindung ausweiten.
- Ein Recht auf Homeoffice und mobiles Arbeiten einführen.
- Arbeitgeber verpflichten, für eine geeignete Arbeitsumgebung und die nötigen Arbeitsmittel zu sorgen.
- Beschäftigten im Homeoffice einen gesicherten Feierabend garantieren.
- Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern durchsetzen.
- Weitere ausgegliederte Bereiche des Landesdienstes schrittweise in den Tarifvertrag der Länder zurückholen.
- Für alle nicht akademischen Ausbildungsberufe im sozialen Bereich eine Ausbildungsvergütung mindestens in Höhe des deutschen Durchschnitts einführen.
- Eine Verdoppelung der Bildungsurlaubstage prüfen.
- Allgemeinverbindliche Tarifverträge im Gesundheits- und Sozialwesen anstreben.
- Arbeitsverhältnisse beenden, in denen Angestellte für unverschuldet ausgefallene Behandlungszeiten keine Bezahlung erhalten.
- Die Bedingungen von Bereitschaftsdiensten durch Begrenzungen, Ausgleich und Vergütung verbessern.
- Leitungsverantwortung und zusätzliche Qualifikationen in Gesundheits- und Sozialberufen besser entlohnen.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und rücksichtsvolle Dienstpläne in der Sozialen Arbeit konsequent ausschöpfen.
- Die betriebliche Mitbestimmung stärken.
- Staatliche Unterstützung nur an Unternehmen geben, die Mitbestimmung und Tarifverträge achten.
- Mitbestimmung und Tarifverträge bei der Vergabe von Land und Bund berücksichtigen.
- Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen an den Kriterien guter Arbeit ausrichten.
- Die Tarifbindung und die Sozialpartnerschaft stärken.
- Allgemeinverbindliche Tarifverträge im Gesundheits- und Sozialwesen anstreben.
- Fachkräfte mit Fachweiterbildung und vergleichbarer Tätigkeit gleich bezahlen, auch bei unterschiedlichen Ausgangsberufen.
- Lohn- und Sozialdumping in Europa wirksam unterbinden.
FDP 424
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Menschen auf ihre Rollen als Konsumenten, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Teilnehmer der Finanzwirtschaft vorbereiten.
- Das Arbeitszeitgesetz zu einem einfachen Rahmen modernisieren, der durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen konkretisiert wird.
- Zielgruppengerechte und mehrsprachige Informationskampagnen zum Arbeitsschutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsetzen.
- Auch die Sozialpartner in den Diskussionsprozess einbinden.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 3
- Effektive Möglichkeiten schaffen, um gegen Missstände im Arbeitsschutz einzuschreiten.
- Die Arbeitszeitdokumentation in der Pflege gemeinsam mit Arbeitgebern und Arbeitsschutzbehörde so gestalten, dass Ruhe- und Pausenzeiten eingehalten werden.
- Das Prinzip des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit durchsetzen.
SSW 27
Weniger Geld 7
- Einen Mindestlohn von mindestens 13 Euro einführen.
- Den Mindestlohn so gestalten, dass er zum Leben reicht und vor Armut schützt.
- Den Mindestlohn auf 13 Euro pro Stunde anheben.
- Die Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose, Schüler:innen, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen abschaffen.
- Die Ausgleichsabgabe für Betriebe erhöhen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen.
- Innereuropäisches Lohndumping eindämmen.
- Mindeststandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion durchsetzen.
Mehr Pflichten 26
- Einen Mindestlohn von mindestens 13 Euro einführen.
- Das Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge wiedereinführen.
- Die Abschaffung des Tariftreuegesetzes aus dem Jahr 2019 rückgängig machen.
- Die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes auch für die Kommunen verpflichtend machen.
- Den Mindestlohn so gestalten, dass er zum Leben reicht und vor Armut schützt.
- Den Mindestlohn auf 13 Euro pro Stunde anheben.
- Die Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose, Schüler:innen, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen abschaffen.
- Leiharbeit und Werkverträge nur noch in Ausnahmefällen zulassen.
- Eine gesetzliche Lösung schaffen, die Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorbeugt und diese Instrumente eindämmt.
- Unterkünfte für Arbeitnehmer:innen an menschenwürdige Standards und effektiven Infektionsschutz binden.
- Geringfügige Beschäftigung dort abbauen, wo Arbeits- und Lohnbedingungen nicht tragbar sind oder sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängt werden.
- Arbeitszeiten in der Pflege an den Bedürfnissen der Pflegekräfte ausrichten.
- Die Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen konsequent einfordern und durchsetzen.
- Das Betriebliche Eingliederungsmanagement stärken und verbindlicher ausgestalten.
- Einen individuellen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement im SGB IX verankern.
- Den Tag der Landesverfassung als zusätzlichen arbeitsfreien Feiertag in Schleswig-Holstein einführen.
- Innereuropäisches Lohndumping eindämmen.
- Zusätzlich zum Recht auf Teilzeitarbeit ein Recht schaffen, reduzierte Arbeitszeiten wieder in Vollzeit umzuwandeln.
- Die Einhaltung des Mindestlohns in öffentlich geförderten Produktionen und Förderungen engmaschig kontrollieren.
- Mindeststandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion durchsetzen.
- Unsoziale Beschäftigungsverhältnisse und Leiharbeit als Geschäftsmodell in der Fleischproduktion ablehnen.
- Neue Mitbestimmungsrechte zu Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Internationalisierung gesetzlich verankern.
- Ein Recht einführen, reduzierte Arbeitszeit wieder in Vollzeit umzuwandeln.
- Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren erweitern.
- Eine flächendeckende Tarifbindung erreichen.
- Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten ausweiten.
AfD 431
Bleibt wie bisher 3
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 441
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 14
- Beschäftigte in der Wohlfahrtspflege erhalten langfristige Verträge und gute Bezahlung.
- Landesförderung setzt ökologische Mindeststandards, Tarifbindung und einen Mindestlohn von 13 Euro zuzüglich Inflationsausgleich voraus.
- Betriebe und öffentliche Hand investieren mehr in die Qualifizierung der Beschäftigten.
- Der Landesmindestlohn wird auf 13 Euro erhöht.
- Für eine ausreichende Versorgung sind mehr und besser bezahltes Personal und gute Arbeitsbedingungen nötig.
- Das Gehalt von Pflege- und Betreuungskräften in Krankenhäusern, Einrichtungen und ambulanter Versorgung wird um 500 Euro angehoben.
- Beschäftigte erhalten bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen.
- Pflegekräfte erhalten deutlich höhere Löhne.
- Löhne und Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege werden verbessert.
- Eine Umlagefinanzierung der Ausbildung wird eingeführt, um Ausbildung auch in kleinen Betrieben zu ermöglichen.
- Ein Weiterbildungsfonds der Betriebe finanziert Bildungsurlaube.
- Die Ausgleichsabgabe soll so erhöht werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen günstiger ist.
- Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen den Mindestlohn erhalten.
- Für Gefangenenarbeit wird verpflichtend der Mindestlohn gezahlt.
Mehr Pflichten 39
- Beschäftigte in der Wohlfahrtspflege erhalten langfristige Verträge und gute Bezahlung.
- Landesförderung setzt ökologische Mindeststandards, Tarifbindung und einen Mindestlohn von 13 Euro zuzüglich Inflationsausgleich voraus.
- Betriebe und öffentliche Hand investieren mehr in die Qualifizierung der Beschäftigten.
- Öffentliche Aufträge werden nur bei Einhaltung der Kriterien der Tarifmatrix vergeben.
- Branchen mit mehreren Tarifverträgen werden zu Clustern mit landesweit einheitlichen, transparenten Mindeststandards zusammengeführt.
- Bei Verkauf oder Übernahme eines Unternehmens wird eine Pflicht zur Übernahme der Beschäftigten für einen großzügigen Übergangszeitraum festgeschrieben.
- Tarifverträge in Schleswig-Holstein werden für allgemeinverbindlich erklärt.
- Im Gastgewerbe, im Einzelhandel und in der Pflege werden Arbeitgeber gedrängt, gemeinsam mit Gewerkschaften die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge zu beantragen.
- Der Landesmindestlohn wird auf 13 Euro erhöht.
- Das Tariftreuegesetz wird erweitert, angepasst und wieder in Kraft gesetzt.
- Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die Tariflöhne zahlen und soziale Kriterien einhalten.
- Alle im Land geltenden Tarifverträge werden verpflichtend im Tarifvertragsregister der Landesregierung registriert.
- Verstöße gegen die Registrierungspflicht für Tarifverträge werden sanktioniert.
- Die Pflicht zur Einhaltung der Tarifverträge gilt auch für Subunternehmer und sonstige Auftragnehmer, Verstöße werden sanktioniert.
- Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit wird auf 40 Stunden pro Woche begrenzt.
- Die Ruhezeiten zwischen zwei Schichten werden verlängert.
- Die Einführung der Vier-Tage-Woche wird unterstützt.
- Die Bedarfsgewerbeverordnung wird geändert, um die Rechtsprechung zur Eindämmung von Sonntagsarbeit umzusetzen.
- Für eine ausreichende Versorgung sind mehr und besser bezahltes Personal und gute Arbeitsbedingungen nötig.
- Beschäftigte erhalten bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen.
- Beschäftigte erhalten mindestens sechs Wochen Freistellung mit Entgeltfortzahlung zur Pflege von Angehörigen.
- Löhne und Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege werden verbessert.
- Es wird ein Recht auf familiengerechte Arbeitsplatzgestaltung geschaffen.
- Per Landesgesetz erhalten alleinerziehende Berufstätige einen bezahlten arbeitsfreien Hausarbeitstag pro Monat, ohne Urlaub zu nehmen.
- Die Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern werden verbessert.
- Für private und öffentliche Betriebe wird eine Mindestausbildungsquote eingeführt.
- Unabhängige Kontrollinstanzen zur Sicherung der Ausbildungsqualität werden eingerichtet.
- Alle Beschäftigten an berufsbildenden Schulen werden unbefristet nach TVöD oder TV-L beschäftigt.
- Ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte wird schnell umgesetzt.
- In Schleswig-Holstein wird ein eigener Tarifvertrag für studentische Beschäftigte beschlossen.
- Öffentliche Arbeitgeber schaffen beispielhafte Fahrradabstellmöglichkeiten.
- Für gleiche und gleichwertige Arbeit gilt gleicher Lohn.
- Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit wird konsequent umgesetzt.
- Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen den Mindestlohn erhalten.
- Beschäftigte von Kirchen und kirchennahen Arbeitgebern erhalten ein Streikrecht.
- Beschäftigte von Kirchen und kirchennahen Arbeitgebern erhalten eine echte betriebliche Interessenvertretung.
- Beschäftigte von Kirchen und kirchennahen Arbeitgebern dürfen nicht wegen ihrer persönlichen Lebensführung diskriminiert werden.
- Das Land setzt sich für ein umfassendes Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ein.
- Für Gefangenenarbeit wird verpflichtend der Mindestlohn gezahlt.
FW 11
Koalitionsvertrag 626
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Das Land wählt als Arbeitgeber weitere Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements aus und bietet sie als Best Practice zur Nachnutzung an.
- Konzepte zur Aus- und Weiterbildung und Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften gegen den Fachkräftemangel werden zu einem Schwerpunktthema der nächsten fünf Jahre.
- Unternehmen werden ermutigt und unterstützt, im Ausland proaktiv um Fachkräfte zu werben.
- Ein Welcome-Center für ausländische Fachkräfte wird geschaffen, das Arbeitgebern und zuwandernden Fachkräften direkt hilft.
- Das Arbeitsmarktnetzwerk Alle an Bord für Geflüchtete und Arbeitgeber wird gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 5
- Freistellung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements durch Arbeitgeber, Universitäten und Schulen werden weiter gestärkt.
- Die Tarifbindung wird gestärkt.
- Die Einführung von Bildungszeit und Bildungsteilzeit durch den Bund wird unterstützt.
- Mit den Sozialpartnern wird beraten, wie eine stärkere Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand erreicht werden kann.
- Die UKSH-Tochtergesellschaft Service Stern Nord wird in den Tarifvertrag der Länder übergeleitet.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 2418
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Unternehmen werden beim Ausbau familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und bei der Verbreitung guter betrieblicher Modelle unterstützt.
- Die Kooperation zwischen Sozialträgern und Unternehmen für Jobmessen, Kennenlerntage und digitale Schnupperformate für Menschen mit Behinderungen wird gefördert.
- Besonders engagierte Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden ausgezeichnet und unterstützt.
- Förder- und Beratungsprogramme für Arbeitgeber werden kontinuierlich und unter deren Einbeziehung weiterentwickelt.
- Mit Unternehmen, die Inhouse-Sprachangebote für Auszubildende oder Beschäftigte aufbauen, soll gezielt kooperiert werden.
- Eine Allianz mit Sozialpartnern und Unternehmen zur Stärkung des Industriestandorts wird angestrebt.
- Unternehmen werden dabei begleitet, Arbeitskräfte durch bessere Arbeitsbedingungen langfristiger zu binden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 6
- Ein Ausbildungsfonds auf Umlagebasis wird eingerichtet, in den alle Betriebe einzahlen, unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden.
- Arbeitgeber von Minijobbern sollen regelhaft höhere Rentenbeiträge zahlen.
- Care-Berufe werden tariflich aufgewertet.
- Der gesetzliche Mindestlohn soll reformiert und angehoben werden.
- Arbeitgeber sollen auch bei Minijobs die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe tragen.
- Die Kosten des Azubi-Tickets werden fair zwischen Land, Kreisen und Ausbildungsbetrieben geteilt.
Mehr Pflichten 19
- Pflegekräfte sollen planbare Arbeitszeiten haben.
- In der Pflege soll es angemessene Personalschlüssel geben.
- In der Pflege soll Tarifbindung bestehen.
- Die Rekrutierung internationaler Fachkräfte soll transparent erfolgen.
- Für Arbeitgeber internationaler Fachkräfte sollen verbindliche Standards gelten.
- Transparente Vergütungsstrukturen und regelmäßige Berichterstattung sind nicht nur im öffentlichen Dienst Standard.
- Entgeltgleichheit wird zu einem Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen.
- Es werden verbindliche Auskunfts- und Berichtspflichten zum Entgelt eingeführt.
- Der Internationale Frauentag am 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
- Alternativ zum Frauentag wird auch der 8. Mai als Tag der Befreiung als neuer Feiertag für denkbar gehalten.
- Der Arbeitsschutz wird auf dienstlich bereitgestellte Wohnräume ausgeweitet.
- Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird wieder eingeführt, um die Tarifbindung zu stärken.
- Beratungs- und Kontrollstrukturen werden gestärkt, damit Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden.
- Der gesetzliche Mindestlohn soll reformiert und angehoben werden.
- Land und Kommunen vergeben öffentliche Mittel nur an Unternehmen, die faire Löhne und tarifliche Standards einhalten.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz wird wieder eingeführt, sodass Aufträge von Land und Kommunen nur an Unternehmen mit fairen tariflichen Arbeitsbedingungen gehen.
- Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen in Branchen mit niedriger Tarifbindung wie der Gastronomie werden unterstützt.
- Arbeitgeber sollen flexiblere Arbeitszeiten und berufliche Auszeiten ermöglichen.
- Beratungs- und Kontrollstrukturen werden gestärkt, damit Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht