Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 13
Mehr Geld 3
SPD 1361
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 6
- Der Acht-Stunden-Tag wird beibehalten.
- Der Anspruch auf Teilzeitarbeit wird beibehalten.
- Eine Ausweitung der Einschränkungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes wird abgelehnt.
- Eine Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes wird abgelehnt.
- Die Förderung individueller und betrieblicher Weiterbildung wird fortgesetzt.
- Die Beratungsstrukturen der Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“ werden dauerhaft gesichert.
Weniger Geld 6
- Tariflöhne sollen in allen Branchen gelten.
- Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch behindern, werden von staatlichen Förderungen ausgeschlossen.
- Unternehmen sollen sich stärker für Entwicklung, Bindung und Ausbildung von Beschäftigten und Fachkräften engagieren.
- Pflichtpraktika in Ausbildung, Umschulung und Studium werden vergütet.
- Beschäftigte im Hilfesystem werden tariflich vergütet.
- Rufbereitschaften im Hilfesystem werden entlohnt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
- Tariflöhne sollen in allen Branchen gelten.
- Die Mitbestimmung in den Betrieben wird gestärkt.
- Die Tarifbindung wird über das Tariftreue- und Vergabegesetz gestärkt.
- Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch behindern, erfahren weitere Sanktionen.
- Unternehmen sollen sich stärker für Entwicklung, Bindung und Ausbildung von Beschäftigten und Fachkräften engagieren.
- Beschäftigte im Hilfesystem werden tariflich vergütet.
- Rufbereitschaften im Hilfesystem werden entlohnt.
- Arbeitgeber sollen Ehrenamt durch flexible Arbeitszeiten und Freistellungsregelungen unterstützen.
- Leistungen im öffentlichen Nahverkehr werden nur bei verbindlicher Anwendung der einschlägigen Tarifverträge durch alle Leistungserbringer vergeben.
- Bei Vergaben von Verkehrsdienstleistungen gilt übergangsweise der Betriebsübergang, damit Arbeitsplätze zu gleichen Bedingungen erhalten bleiben.
Grüne 93
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 9
- Beschäftigte in Behörden, Einsatzdiensten und kritischen Infrastrukturen werden für Weiterbildungen im Katastrophen-, Zivil- und Heimatschutz sowie für den Reservedienst der Bundeswehr freigestellt und priorisiert.
- Für die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren tagsüber werden verlässliche Freistellungsregelungen geschaffen.
- Die Ausbildungsvergütung wird tariflich gebunden.
- Politische und kulturelle Bildung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung werden als Bildungsurlaub anerkannt.
- Studentische Praktika werden vergütet, ob freiwillig oder verpflichtend.
- Die Tarifbindung soll durch das Tariftreue- und Vergabegesetz weiter gestärkt werden.
- Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen mit fairen Löhnen vergeben werden.
- Tarifbindung und Mitbestimmung sollen auch in der Privatwirtschaft ausgebaut werden.
- Die Mitbestimmung durch Betriebsräte wird besonders in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
Linke 3723
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 10
- Die Arbeit in Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen wird aufgewertet und besser bezahlt.
- Fahrt- und Unterbringungskosten für den Besuch Berufsbildender Schulen werden durch Landesmittel und Arbeitgeberbeteiligung abgefedert.
- Geleistete Arbeit in der Wissenschaft wird im vollen Umfang entlohnt.
- Die Löhne im Gesundheitswesen werden an das westdeutsche Niveau angeglichen.
- Die Löhne in der Pflege werden an das westdeutsche Niveau angeglichen.
- Beschäftigte in der Jugendarbeit werden besser bezahlt und sicher beschäftigt.
- Vom Mindestlohn gibt es keine Ausnahmen.
- Ein an Inflation und Tarifentwicklung gekoppelter Vergabemindestlohn von 16,50 Euro pro Stunde wird eingeführt.
- Ein konsequentes Vergabegesetz wird eingeführt und der Vergabemindestlohn umgesetzt.
- Alle Auszubildenden erhalten mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 34
- Alle Auszubildenden werden vor ihren Abschlussprüfungen mehrere Tage ohne Nachteile freigestellt.
- Befristungen in der Wissenschaft werden zurückgefahren.
- Beschäftigungssicherheit in der Wissenschaft wird garantiert.
- Geleistete Arbeit in der Wissenschaft wird im vollen Umfang entlohnt.
- Daueraufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung werden mit Dauerstellen unterlegt.
- Mindestbedingungen für studentisch Beschäftigte wie planbare Jobs, Verträge vor Tätigkeitsbeginn und fristgerechte Zahlung werden festgeschrieben.
- Vertragslaufzeiten von Projektstellen werden an Projektlaufzeiten gekoppelt, mit Mindestlaufzeiten und Verlängerung bei Weiterbewilligung.
- Ein Teil der Projektpauschalen fließt verbindlich in Personalstabilität und Qualifizierung.
- Die Vollzeitarbeit wird auf eine Vier-Tage-Woche bei gleichem Lohn umgestellt.
- Die Löhne im Gesundheitswesen werden an das westdeutsche Niveau angeglichen.
- Personalkosten werden nur bei Beschäftigung nach Tarifvertrag im eigenen Haus finanziert, um Outsourcing zu verhindern.
- In der Pflege gilt eine verbindliche Tarifbindung.
- In der Pflege wird eine verlässliche Personalbemessung eingeführt.
- Beschäftigte in der Jugendarbeit werden besser bezahlt und sicher beschäftigt.
- In Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, bei institutionell geförderten Trägern und Beratungsstellen wird eine Bezahlung nach öffentlichem Tarifrecht zur Grundlage gemacht.
- Beschäftigte erhalten ein Recht auf Vollzeit.
- Beschäftigte erhalten ein Rückkehrrecht aus Teilzeit.
- Alle Beschäftigten erhalten sechs Wochen Urlaub.
- Langfristig wird die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn eingeführt.
- Beschäftigte werden vor Überlastung durch Digitalisierung und mobile Arbeit geschützt.
- Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird gesetzlich gestärkt.
- Schichtmodelle werden familienfreundlich gestaltet.
- Vom Mindestlohn gibt es keine Ausnahmen.
- Die Tarifbindung soll wieder zur Regel werden.
- Ein an Inflation und Tarifentwicklung gekoppelter Vergabemindestlohn von 16,50 Euro pro Stunde wird eingeführt.
- Ein konsequentes Vergabegesetz wird eingeführt und der Vergabemindestlohn umgesetzt.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird erleichtert und Blockaden der Arbeitgeber werden beendet.
- Alle Auszubildenden erhalten mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung.
- Betriebsräte erhalten Mitentscheidungsrechte bei Investitionen, Standortfragen und Digitalisierung.
- Union Busting und die Behinderung von Betriebsratsarbeit werden hart sanktioniert.
- Öffentliche Aufträge gehen nur an tarifgebunden zahlende Unternehmen ohne Ausbeutungsmodelle.
- Ausbeutung von Beschäftigten wird härter sanktioniert.
- Die Arbeitsbedingungen am Flughafen werden verbessert.
- Ehrenamtliche Feuerwehrleute erhalten eine verlässliche Arbeitgeberfreistellung.
BSW 2033
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 8
- Geld soll durch höhere Löhne, öffentliche Investitionen in Infrastruktur und eine an der Kaufkraft orientierte Wirtschaftspolitik in der Region zirkulieren.
- Öffentliche Aufträge und Fördermittel werden nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
- Reallöhne werden durch eine automatische Inflationsanpassung geschützt.
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 15,00 Euro pro Stunde.
- Sonderregelungen beim Mindestlohn werden aufgehoben.
- Gleiche Arbeit wird gleich bezahlt, Frauen werden wie Männer vergütet.
- Unternehmen, die Landesfördermittel erhalten oder öffentliche Aufträge ausführen, zahlen mindestens nach Tarif.
- Ein Mindestlohn von 15,00 Euro gilt ohne Ausnahmen.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 18
- Öffentliche Aufträge und Fördermittel werden nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
- Betriebsräte und Gewerkschaften sollen an Investitions-, Standort- und Transformationsentscheidungen beteiligt werden.
- Behinderungen der Mitbestimmung werden konsequent sanktioniert.
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 15,00 Euro pro Stunde.
- Sonderregelungen beim Mindestlohn werden aufgehoben.
- Gleiche Arbeit wird gleich bezahlt, Frauen werden wie Männer vergütet.
- Unternehmen, die Landesfördermittel erhalten oder öffentliche Aufträge ausführen, zahlen mindestens nach Tarif.
- Ein Mindestlohn von 15,00 Euro gilt ohne Ausnahmen.
- Frauen und Männer werden gleich bezahlt.
- Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wird verbindlich durchgesetzt.
- Das Freistellungsgesetz wird auf privates Ehrenamt ausgeweitet.
- Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird auch in Sachsen-Anhalt umgesetzt.
- Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft werden grundsätzlich in Vollzeit ausgestaltet, Teilzeit nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten.
- Befristete Verträge zur wissenschaftlichen Qualifikation haben eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.
- Für studentische Beschäftigte wird eine landesweite tarifvertragliche Regelung mit fairer Bezahlung und klaren Rechten geschaffen.
- Vollzeit ist der Regelfall, Teilzeit erfolgt freiwillig.
- Tochtergesellschaften der Universitätskliniken werden wieder eingegliedert oder zumindest vollständig tarifgebunden.
- Arbeitgeber werden verpflichtet, Fachkräfte bei der Suche nach Wohnung, Schule und Kindergarten zu unterstützen.
FDP 2
FW 11
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 1684
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Zur Gewinnung von Fachkräften wird auf staatliche Förderprogramme und private Initiativen gesetzt.
- Unternehmen werden zur besseren Nutzung des Budgets für Arbeit informiert und beraten.
- Die Fachkraftinitiative „Fachkraft im Fokus“ wird fortgesetzt, um mit der Bundesagentur für Arbeit eine flächendeckende Weiterbildungsberatung anzubieten.
Bleibt wie bisher 4
- Gehaltsgleichheit und eine Azubi-Quote bleiben in den Vergabestandards erhalten.
- Förderprogramme können weiterhin betriebliche Mitbestimmung und Tarifbindung berücksichtigen.
- Die Zeitarbeit soll als flexibles Instrument und zum Schutz der Stammbelegschaften erhalten bleiben.
- Mit den Programmen „Weiterbildung direkt“ und „Weiterbildung Betrieb“ wird individuelle und betriebliche Weiterbildung weiter gefördert.
Ohne klare Richtung 4
- Bei der Modernisierung der Arbeitszeitregelungen sind betriebliche Interessen wie auch planbare Arbeitszeit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu berücksichtigen.
- Das Landessiegel „Das mitarbeiterorientierte Unternehmen“ wird gestärkt.
- Eine regelmäßige Arbeitgeberbefragung (IAB-Betriebspanel) wird durchgeführt.
- Eine Kampagne wirbt bei Arbeitgebern für die Vereinbarkeit von ehrenamtlichem Dienst und Arbeit.
Weniger Geld 6
- Für Unternehmen ohne Tarifbindung wird ein landesspezifischer Vergabemindestlohn eingeführt.
- Der Vergabemindestlohn berechnet sich ab 2022 nach Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder.
- Unternehmen, die rechtskräftig nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz wegen Behinderung der Mitbestimmung verurteilt wurden, werden von staatlicher Förderung ausgeschlossen.
- Die Beschäftigten der geförderten Sporteinrichtungen sollen tarifgerecht entlohnt werden.
- An allen Theatern und Orchestern wird eine tarifgerechte Bezahlung angestrebt.
- Die Haustarife an allen Theatern und Orchestern sollen abgeschafft werden.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 15
- Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die einem repräsentativen Tarifvertrag unterliegen oder dessen Bedingungen erfüllen.
- Für Unternehmen ohne Tarifbindung wird ein landesspezifischer Vergabemindestlohn eingeführt.
- Der Vergabemindestlohn berechnet sich ab 2022 nach Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder.
- Maßnahmen zur Familienförderung beim Bieter werden bei der Vergabe berücksichtigt.
- Die Zahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse beim Bieter wird bei der Vergabe berücksichtigt.
- Gegen Missbrauch der Zeitarbeit wird entschieden vorgegangen.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen eine größere Rolle spielen und engmaschig kontrolliert werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungs- und Belastungsanalyse wird auch unter Berücksichtigung der Corona-Auflagen durchgeführt.
- Bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen wird der Betriebsübergang sichergestellt.
- Verstöße gegen den Schutz von Saisonarbeitskräften vor Ausbeutung und Überbelegung werden gemeinsam mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz und Kommunen konsequent geahndet.
- Eine Bundesratsinitiative gegen Lohndumping, Steuerbetrug und Schwarzarbeit wird gestartet.
- Eine tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeitenden der Jugendverbände wird sichergestellt.
- Die Beschäftigten der geförderten Sporteinrichtungen sollen tarifgerecht entlohnt werden.
- An allen Theatern und Orchestern wird eine tarifgerechte Bezahlung angestrebt.
- Die Haustarife an allen Theatern und Orchestern sollen abgeschafft werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht