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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 1​3
SPD 1361
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 6
Weniger Geld 6
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
Grüne 9​3
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 9
Linke 3723
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 10
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 34
  1. Alle Auszubildenden werden vor ihren Abschlussprüfungen mehrere Tage ohne Nachteile freigestellt.
  2. Befristungen in der Wissenschaft werden zurückgefahren.
  3. Beschäftigungssicherheit in der Wissenschaft wird garantiert.
  4. Geleistete Arbeit in der Wissenschaft wird im vollen Umfang entlohnt.
  5. Daueraufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung werden mit Dauerstellen unterlegt.
  6. Mindestbedingungen für studentisch Beschäftigte wie planbare Jobs, Verträge vor Tätigkeitsbeginn und fristgerechte Zahlung werden festgeschrieben.
  7. Vertragslaufzeiten von Projektstellen werden an Projektlaufzeiten gekoppelt, mit Mindestlaufzeiten und Verlängerung bei Weiterbewilligung.
  8. Ein Teil der Projektpauschalen fließt verbindlich in Personalstabilität und Qualifizierung.
  9. Die Vollzeitarbeit wird auf eine Vier-Tage-Woche bei gleichem Lohn umgestellt.
  10. Die Löhne im Gesundheitswesen werden an das westdeutsche Niveau angeglichen.
  11. Personalkosten werden nur bei Beschäftigung nach Tarifvertrag im eigenen Haus finanziert, um Outsourcing zu verhindern.
  12. In der Pflege gilt eine verbindliche Tarifbindung.
  13. In der Pflege wird eine verlässliche Personalbemessung eingeführt.
  14. Beschäftigte in der Jugendarbeit werden besser bezahlt und sicher beschäftigt.
  15. In Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, bei institutionell geförderten Trägern und Beratungsstellen wird eine Bezahlung nach öffentlichem Tarifrecht zur Grundlage gemacht.
  16. Beschäftigte erhalten ein Recht auf Vollzeit.
  17. Beschäftigte erhalten ein Rückkehrrecht aus Teilzeit.
  18. Alle Beschäftigten erhalten sechs Wochen Urlaub.
  19. Langfristig wird die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn eingeführt.
  20. Beschäftigte werden vor Überlastung durch Digitalisierung und mobile Arbeit geschützt.
  21. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird gesetzlich gestärkt.
  22. Schichtmodelle werden familienfreundlich gestaltet.
  23. Vom Mindestlohn gibt es keine Ausnahmen.
  24. Die Tarifbindung soll wieder zur Regel werden.
  25. Ein an Inflation und Tarifentwicklung gekoppelter Vergabemindestlohn von 16,50 Euro pro Stunde wird eingeführt.
  26. Ein konsequentes Vergabegesetz wird eingeführt und der Vergabemindestlohn umgesetzt.
  27. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird erleichtert und Blockaden der Arbeitgeber werden beendet.
  28. Alle Auszubildenden erhalten mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung.
  29. Betriebsräte erhalten Mitentscheidungsrechte bei Investitionen, Standortfragen und Digitalisierung.
  30. Union Busting und die Behinderung von Betriebsratsarbeit werden hart sanktioniert.
  31. Öffentliche Aufträge gehen nur an tarifgebunden zahlende Unternehmen ohne Ausbeutungsmodelle.
  32. Ausbeutung von Beschäftigten wird härter sanktioniert.
  33. Die Arbeitsbedingungen am Flughafen werden verbessert.
  34. Ehrenamtliche Feuerwehrleute erhalten eine verlässliche Arbeitgeberfreistellung.
BSW 2033
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 8
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 18
  1. Öffentliche Aufträge und Fördermittel werden nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
  2. Betriebsräte und Gewerkschaften sollen an Investitions-, Standort- und Transformationsentscheidungen beteiligt werden.
  3. Behinderungen der Mitbestimmung werden konsequent sanktioniert.
  4. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 15,00 Euro pro Stunde.
  5. Sonderregelungen beim Mindestlohn werden aufgehoben.
  6. Gleiche Arbeit wird gleich bezahlt, Frauen werden wie Männer vergütet.
  7. Unternehmen, die Landesfördermittel erhalten oder öffentliche Aufträge ausführen, zahlen mindestens nach Tarif.
  8. Ein Mindestlohn von 15,00 Euro gilt ohne Ausnahmen.
  9. Frauen und Männer werden gleich bezahlt.
  10. Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wird verbindlich durchgesetzt.
  11. Das Freistellungsgesetz wird auf privates Ehrenamt ausgeweitet.
  12. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird auch in Sachsen-Anhalt umgesetzt.
  13. Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft werden grundsätzlich in Vollzeit ausgestaltet, Teilzeit nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten.
  14. Befristete Verträge zur wissenschaftlichen Qualifikation haben eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.
  15. Für studentische Beschäftigte wird eine landesweite tarifvertragliche Regelung mit fairer Bezahlung und klaren Rechten geschaffen.
  16. Vollzeit ist der Regelfall, Teilzeit erfolgt freiwillig.
  17. Tochtergesellschaften der Universitätskliniken werden wieder eingegliedert oder zumindest vollständig tarifgebunden.
  18. Arbeitgeber werden verpflichtet, Fachkräfte bei der Suche nach Wohnung, Schule und Kindergarten zu unterstützen.
FDP ​​2
FW 1​1
Koalitionsvertrag 1684
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 6
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 15
  1. Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die einem repräsentativen Tarifvertrag unterliegen oder dessen Bedingungen erfüllen.
  2. Für Unternehmen ohne Tarifbindung wird ein landesspezifischer Vergabemindestlohn eingeführt.
  3. Der Vergabemindestlohn berechnet sich ab 2022 nach Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder.
  4. Maßnahmen zur Familienförderung beim Bieter werden bei der Vergabe berücksichtigt.
  5. Die Zahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse beim Bieter wird bei der Vergabe berücksichtigt.
  6. Gegen Missbrauch der Zeitarbeit wird entschieden vorgegangen.
  7. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen eine größere Rolle spielen und engmaschig kontrolliert werden.
  8. Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungs- und Belastungsanalyse wird auch unter Berücksichtigung der Corona-Auflagen durchgeführt.
  9. Bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen wird der Betriebsübergang sichergestellt.
  10. Verstöße gegen den Schutz von Saisonarbeitskräften vor Ausbeutung und Überbelegung werden gemeinsam mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz und Kommunen konsequent geahndet.
  11. Eine Bundesratsinitiative gegen Lohndumping, Steuerbetrug und Schwarzarbeit wird gestartet.
  12. Eine tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeitenden der Jugendverbände wird sichergestellt.
  13. Die Beschäftigten der geförderten Sporteinrichtungen sollen tarifgerecht entlohnt werden.
  14. An allen Theatern und Orchestern wird eine tarifgerechte Bezahlung angestrebt.
  15. Die Haustarife an allen Theatern und Orchestern sollen abgeschafft werden.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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