Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
AfD00
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
SPD 44
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Arbeitswillige Zuwanderer und Firmen, die Fach- und Arbeitskräfte nach Hamburg holen, sollen dies zügig und einfach tun können.
- Unternehmen werden bei der Flächensuche für Betriebswohnungen unterstützt.
- Unternehmen, die Mitarbeiterwohnungen schaffen, werden gezielt unterstützt.
- Unternehmen, die Mitarbeiterwohnungen schaffen, werden gezielt unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 4
- Hamburg schafft eine eigene Regelung, die für die Vergabe wichtiger öffentlicher Aufträge Tarifverträge voraussetzt.
- Für neue und digitale Formen der Erwerbsarbeit wie Plattformarbeit werden geeignete Regelungen zu Arbeitsschutz und fairer Bezahlung angestrebt.
- Lebenslanges Lernen sowie alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen werden gemeinsam mit den Unternehmen organisiert.
- Erzieherinnen und Erzieher sollen angemessen und tarifgebunden entlohnt werden.
CDU 24
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Das Angebot dualer Studiengänge wird in enger Kooperation mit Arbeitgebern ausgebaut, um Nachwuchs in Feldern mit Fachkräftemangel zu gewinnen.
- Eine gemeinsame Kampagne präsentiert die Partner der Metropolregion in aussichtsreichen Zielländern, statt die Anwerbung von Fachkräften allein den Unternehmen zu überlassen.
- Im Arbeitsschutz wird eng mit der Wirtschaft kooperiert.
- Auf dem Arbeitsmarkt entsteht mehr Inklusion, etwa durch Anreize für Unternehmen und eine bessere Vernetzung mit Arbeitssuchenden mit Behinderung.
Grüne 1437
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Genossenschaftliche und unternehmerische Initiativen für unternehmensübergreifenden Wohnraum nahe Arbeitsstätten werden unterstützt.
- Unternehmen werden bei der Weiterbildung und Umschulung von Beschäftigten unterstützt, die körperlich anstrengende Arbeit nicht mehr leisten können.
- Die Tarifpartner werden bei der Umsetzung guter und fairer Arbeitsbedingungen unterstützt.
- Unternehmen sollen Anreize erhalten, Frauen in Schwangerschaft und Stillzeit Berufstätigkeit zu ermöglichen.
- Unternehmerische Initiativen für Betriebswohnungen werden unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
- Bei öffentlichen Vergaben sollen die Entgelte des branchenüblichen Tarifvertrags gezahlt werden.
- Ohne einschlägigen Tarifvertrag soll die unterste Entgeltstufe des TV-L als Mindestbezahlung in öffentlich finanzierten Projekten und städtischen Aufträgen gelten.
- Der Bund soll von großen Arbeitgebern, die deutlich zu wenige behinderte Menschen beschäftigen, eine höhere Ausgleichsabgabe erheben.
- Beschäftigte, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, sollen eine entsprechende Ausstattung kostenfrei erhalten.
- Gleichwertige Arbeit soll gerecht und ohne Lohnungleichheit entlohnt werden.
Mehr Pflichten 13
- Tarifbindung soll als Kriterium der öffentlichen Vergabe eingeführt werden.
- Bei öffentlichen Vergaben sollen die Entgelte des branchenüblichen Tarifvertrags gezahlt werden.
- Ohne einschlägigen Tarifvertrag soll die unterste Entgeltstufe des TV-L als Mindestbezahlung in öffentlich finanzierten Projekten und städtischen Aufträgen gelten.
- Beschäftigten bei Zuwendungsempfängern sollen darüber hinaus gute Arbeitsbedingungen geboten werden.
- Kinderbetreuung und Care-Arbeit sollen bei der Schichtplanung berücksichtigt werden.
- Arbeitsplätze sollen an Fähigkeiten und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden.
- Mobiles Arbeiten soll nur mit Zustimmung von Beschäftigten und Arbeitgebern und nicht auf alleinigen Wunsch des Arbeitgebers stattfinden.
- Beschäftigte, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, sollen eine entsprechende Ausstattung kostenfrei erhalten.
- Die Tarifbindung soll Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden.
- Gleichwertige Arbeit soll gerecht und ohne Lohnungleichheit entlohnt werden.
- Ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz soll eingeführt werden.
- Die Einhaltung von Mindestlöhnen wird kontrolliert.
- Beratung und Kontrolle im Arbeitsschutz konzentrieren sich auf Branchen der sozialen und ökologischen Infrastruktur wie Kitas, Gesundheitswesen und Altenpflege.
Linke 282
Mehr Geld 2
Weniger Geld 9
- Ein Landesmindestlohn von 15 Euro soll eingeführt werden.
- Arbeitsbedingungen und Löhne im Gesundheitssektor sollen eine Arbeit bis zur Rente ohne hohe Gesundheitsrisiken und ohne Altersarmut ermöglichen.
- Niemand soll für weniger als 15 Euro Stundenlohn arbeiten müssen.
- Wo kein Tarifvertrag anwendbar ist, muss der Vergabemindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns entsprechen.
- Aufträge an externe Dienstleister, etwa an Schulen, sollen an eine Bezahlung nach TV-L geknüpft werden.
- Hamburg führt den Landesmindestlohn nach Bremer Vorbild wieder ein.
- Im Kulturbetrieb werden Tariferhöhungen, Inflationsausgleich und eine Neueingruppierung der Stellen nach den Forderungen von Fair Pay unterstützt.
- Beschäftigte in Care-Berufen sollen angemessen entlohnt werden, feste Arbeitszeiten haben und unter gesunden Bedingungen arbeiten.
- Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufe sollen aufgewertet und besser entlohnt werden.
Mehr Pflichten 26
- Ein Tariftreuegesetz soll öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben lassen, um die Tarifbindung zu erhöhen.
- Ein Landesmindestlohn von 15 Euro soll eingeführt werden.
- Arbeitsbedingungen und Löhne im Gesundheitssektor sollen eine Arbeit bis zur Rente ohne hohe Gesundheitsrisiken und ohne Altersarmut ermöglichen.
- Die Arbeitsbedingungen in der Pflege werden verbessert.
- Arbeit soll tarifvertraglich geregelt und mitbestimmt sein.
- Niemand soll für weniger als 15 Euro Stundenlohn arbeiten müssen.
- Für gleiche Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
- Die Stadt soll über die Bedingungen für ihre eigenen Beschäftigten und über Vergaberichtlinien positive Standards für Unternehmen setzen.
- Das Hamburger Vergabegesetz wird novelliert und Tariftreue wird zur Vergabebedingung.
- Wo kein Tarifvertrag anwendbar ist, muss der Vergabemindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns entsprechen.
- Aufträge an externe Dienstleister, etwa an Schulen, sollen an eine Bezahlung nach TV-L geknüpft werden.
- Wirtschaftsförderung und Subventionen werden an Kriterien guter Arbeit geknüpft.
- Unternehmen erhalten öffentliche Förderung nur, wenn sie Tarifverträge einhalten.
- Weitere Förderkriterien sind eine Ausbildungsquote und eine geringe Quote von Leiharbeit, Werkverträgen, sachgrundlosen Befristungen und anderer prekärer Beschäftigung.
- Sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Bereich werden verboten.
- Hamburg führt den Landesmindestlohn nach Bremer Vorbild wieder ein.
- Der Landesmindestlohn wird an die unterste Tarifgruppe des Tarifvertrags der Länder gekoppelt.
- Das Amt für Arbeitsschutz wird personell gestärkt, um Verstöße gegen Arbeitsschutz-, Arbeitszeit-, Tarif- und Mindestlohnbestimmungen zu unterbinden.
- Der Zoll kontrolliert den Mindestlohn intensiver.
- Eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft gegen Union-Busting wird eingerichtet.
- In der Landwirtschaft gelten gute Arbeitsbedingungen für Vollzeit- und Saisonkräfte.
- Der Hitzeschutz am Arbeitsplatz wird verbessert, etwa durch Hitzesiesta, Trinkwasser, Klimatisierung und Kontrollen.
- Beschäftigte in Care-Berufen sollen angemessen entlohnt werden, feste Arbeitszeiten haben und unter gesunden Bedingungen arbeiten.
- Stadtweite Lohngleichheits-Audits sollen die Einhaltung der Vorschriften zur Entgeltgleichheit regelmäßig überprüfen.
- Internationale Organisationen und NGOs sollen die Einhaltung verbindlicher Arbeitnehmerschutzrechte und ökologischer Verpflichtungen kontrollieren.
- Der Hafentarif soll gesichert und ausgeweitet werden.
FDP 12
Mehr Rechte oder Angebote 2
BSW 111
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
- Kein Arbeitnehmer verdient weniger als 15 Euro pro Stunde.
- Wissenschaftlicher Nachwuchs erhält tarifgebundene Vollzeitverträge mit mindestens einem Jahr Laufzeit.
- Für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte wird ein Tarifvertrag geschaffen.
- Für Gesundheitsberufe wird eine verbindliche Personalausstattung eingeführt.
- Tarifverträge für Gesundheitspersonal werden flächendeckend verankert.
- Private Unternehmen werden zu mehr Tarifbindung bewegt.
- Hamburg erhält ein Tariftreuegesetz.
- Öffentliche Aufträge werden in Hamburg nur an Unternehmen vergeben, die branchenübliche Tarifverträge anwenden.
- Die Tarifbindung in der Privatwirtschaft wird gestärkt, etwa durch ein Hamburger Tariftreuegesetz.
- Die Arbeitsbedingungen in Gastronomie, Hotels und bei Großevents werden stärker kontrolliert.
Koalitionsvertrag 722
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 3
- Arbeit in Hamburg soll unter fairen und sicheren Bedingungen stattfinden und tariflich entlohnt werden.
- Für neue und digitale Formen der Erwerbsarbeit werden unkomplizierte Regelungen zu Arbeitsschutz und fairer Bezahlung angestrebt.
- In der sozialen Daseinsvorsorge werden tarifliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen angestrebt.
Mehr Pflichten 7
- Das Bundestariftreuegesetz dient als Vorbild, um Tariftreue in Hamburg unbürokratisch zu gewährleisten.
- Arbeit in Hamburg soll unter fairen und sicheren Bedingungen stattfinden und tariflich entlohnt werden.
- Das Bundestariftreuegesetz dient als Blaupause, um die Tariftreue in Hamburg unbürokratisch zu gewährleisten.
- Für neue und digitale Formen der Erwerbsarbeit werden unkomplizierte Regelungen zu Arbeitsschutz und fairer Bezahlung angestrebt.
- Die Anwerbung ausländischer Fachkräfte muss zu fairen Bedingungen erfolgen.
- In der sozialen Daseinsvorsorge werden tarifliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen angestrebt.
- Die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland muss zu fairen Bedingungen erfolgen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht