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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland

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FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 2913
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 5
Mehr Pflichten 26
  1. Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn werden abgeschafft.
  2. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen wird abgeschafft.
  3. Die Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit wird begrenzt.
  4. Für Leiharbeit wird Equal Pay ab der ersten Stunde angestrebt.
  5. Es soll ein Recht auf Nichterreichbarkeit geben.
  6. Für gesundheitsgerechtes mobiles Arbeiten einschließlich Homeoffice wird ein Rechtsrahmen geschaffen.
  7. Für Einführung und Nutzung neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt werden klare Regeln gefordert.
  8. Ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz wird gefordert.
  9. Mit dem Fairer-Lohn-Gesetz wird die Tarifbindung gestärkt.
  10. Der Schwellenwert für die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wird abgesenkt.
  11. Die Wirtschaftsförderung wird an die Zahlung von Tariflöhnen gekoppelt.
  12. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll erleichtert werden.
  13. Strukturwandel und Transformation sollen mitbestimmungspflichtig sein.
  14. Ein Betriebsrätestärkungsgesetz soll Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte ausbauen.
  15. Die Umgehung der Mitbestimmung durch Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft wird verhindert.
  16. Die Drittelbeteiligungslücke wird geschlossen.
  17. Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, erhalten umfassenden Kündigungsschutz.
  18. Betriebsräte erhalten ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeiterfassung.
  19. Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen.
  20. Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellung, Entgeltgerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  21. Beschäftigte erhalten ein Recht auf Nichterreichbarkeit.
  22. Die Bildungsfreistellung beträgt wieder fünf Tage ohne Einbringen arbeitsfreier Zeit.
  23. Die Einführung von Personaluntergrenzen durch den Bund wird vorangetrieben.
  24. Eine Initiative zur Gleichstellung ehrenamtlicher Helfer von Hilfsdiensten mit Feuerwehr und THW bei der Freistellung wird auf den Weg gebracht.
  25. Gute Arbeit, faire Löhne, Tariftreue, Eindämmung der Leiharbeit und hoher Sozialschutz sollen Grundlage des gemeinsamen Arbeitsraums der Großregion sein.
  26. Die Zahl der Bildungsurlaubstage für Erwachsene und Berufstätige wird erhöht.
CDU 325
AfD 3​1
Grüne 12​2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 12
FDP ​​4
Linke 24​2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 9
Mehr Pflichten 20
Linke, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 5825
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 19
  1. Öffentliche Gelder gibt es nur für tarifgebundene, unbefristete Beschäftigung über dem Mindestlohn.
  2. Pflegekräfte werden besser bezahlt.
  3. Pflegekräfte erhalten höhere Löhne.
  4. Auszubildende in der Pflege werden angemessen vergütet.
  5. In der Pflege werden Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten verbessert.
  6. Ein Mindestlohn von mindestens 15 Euro ab 2027 wird konsequent durchgesetzt, insbesondere bei landesfinanzierten Projekten.
  7. Ein Tariftreuegesetz soll Tarifbindung im öffentlichen Vergabesystem tatsächlich durchsetzen und Lohndumping verhindern.
  8. Niedriglöhne, sachgrundlose Befristungen, Leiharbeit und Werkverträge werden abgelehnt.
  9. Für gleiche und gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
  10. Arbeit in Handel, Gastronomie, Pflege, Reinigung und Service soll besser bezahlt, planbar und zukunftsfähig werden.
  11. Zur Stärkung der Tarifbindung im Dienstleistungssektor werden öffentliche Aufträge und Fördermittel an bessere Löhne und Arbeitsbedingungen gebunden.
  12. Die Mindestausbildungsvergütung soll deutlich steigen.
  13. Für gleiche Arbeit gibt es gleiche Bezahlung.
  14. Eine Ausbildungsplatzumlage nach Bremer Modell wird eingeführt.
  15. Die Mindestausbildungsvergütung wird erhöht.
  16. Die Sozialversicherungspflicht gilt ab dem ersten verdienten Euro.
  17. Der Mindestlohn gilt auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  18. In Werkstätten für behinderte Menschen gilt der Mindestlohn.
  19. Die ehrenamtlich geleistete Arbeit auf Filmfestivals soll schrittweise in feste Stellen und fair bezahlte Honorare überführt werden.
Mehr Pflichten 53
  1. Öffentliche Gelder gibt es nur für tarifgebundene, unbefristete Beschäftigung über dem Mindestlohn.
  2. Beschäftigungsverhältnisse im dritten Arbeitsmarkt sind grundsätzlich unbefristet.
  3. In der Pflege gelten Flächentarifverträge.
  4. Pflegekräfte erhalten verlässliche und gesundheitsgerechte Arbeitszeiten.
  5. Pflegekräfte erhalten echte Mitbestimmung im Arbeitsalltag.
  6. Beschäftigte in Krankenhäusern, Gesundheitszentren und Pflegeeinrichtungen erhalten deutlich mehr Mitbestimmung.
  7. Auszubildende in der Pflege sind von Beginn an sozialversichert angestellt.
  8. In der Pflege gelten stabile Beschäftigungsverhältnisse und tarifliche Standards.
  9. In Krankenhäusern und Pflege gelten einheitliche Tarifverträge.
  10. In der Pflege werden Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten verbessert.
  11. Beschäftigte erhalten reale Eingriffsrechte bei Investitionsentscheidungen, Produktionsumstellungen und Standortfragen auf betrieblicher, regionaler und Landesebene.
  12. In allen öffentlichen und genossenschaftlichen Betrieben gelten verbindlich tarifgebundene Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen.
  13. Das Saarland wird langfristig Modellregion für eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich.
  14. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende, wird er am nächsten Werktag nachgeholt.
  15. Das Saarland wird Modellregion für die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich in allen Bereichen der öffentlichen Beschäftigung.
  16. Beschäftigte werden fest und garantiert an der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen beteiligt.
  17. Ein Mindestlohn von mindestens 15 Euro ab 2027 wird konsequent durchgesetzt, insbesondere bei landesfinanzierten Projekten.
  18. Förderungen, Subventionen und Investitionsprogramme des Landes werden fester an Tarifbindung, Mitbestimmung, Arbeitsplatzgarantien und die Einhaltung von Klimazielen gekoppelt.
  19. Der Schwellenwert, ab dem Tariftreuepflichten bei öffentlichen Vergaben greifen, wird von 25.000 auf 1.000 Euro gesenkt.
  20. Ein Tariftreuegesetz soll Tarifbindung im öffentlichen Vergabesystem tatsächlich durchsetzen und Lohndumping verhindern.
  21. Öffentliche Aufträge und staatliche Fördermittel werden an tarifgerechte Bezahlung, reguläre Beschäftigung sowie soziale und ökologische Standards gebunden.
  22. Niedriglöhne, sachgrundlose Befristungen, Leiharbeit und Werkverträge werden abgelehnt.
  23. Für gleiche und gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
  24. Arbeit in Handel, Gastronomie, Pflege, Reinigung und Service soll besser bezahlt, planbar und zukunftsfähig werden.
  25. Zur Stärkung der Tarifbindung im Dienstleistungssektor werden öffentliche Aufträge und Fördermittel an bessere Löhne und Arbeitsbedingungen gebunden.
  26. Das Land fördert passgenaue Weiterbildung und berufliche Qualifizierung stärker, einschließlich finanzieller Unterstützung und bezahlter Freistellung.
  27. Verbindliche Regelungen sorgen für planbare Arbeitszeiten und Schichtpläne.
  28. Es gibt mehr Vor-Ort-Kontrollen zur Einhaltung guter und sicherer Arbeitsbedingungen.
  29. In der Lieferbranche gibt es deutlich mehr Schwerpunktkontrollen gegen Arbeitszeitverstöße, Lohndumping und Scheinselbstständigkeit.
  30. Öffentliche Aufträge und Kooperationen des Landes gehen nur an Unternehmen, die feste Anstellungen statt Subunternehmerketten nutzen.
  31. Arbeitsrechte sollen wirksam durchgesetzt und Ausbeutung konsequent bekämpft werden.
  32. Arbeitsrecht soll durch effektive Rechtsdurchsetzung im Alltag gelten.
  33. Die Mindestausbildungsvergütung soll deutlich steigen.
  34. Es gibt mehr Kontrollen gegen schlechte Ausbildungsbedingungen.
  35. Öffentliche Aufträge und Fördermittel werden nur für tarifgerechte Arbeit vergeben, gestützt auf ein öffentliches Tarifregister.
  36. Für gleiche Arbeit gibt es gleiche Bezahlung.
  37. Die Mindestausbildungsvergütung wird erhöht.
  38. Der 8. Mai wird gesetzlicher Feiertag.
  39. Der 8. Mai wird als Feiertag eingeführt.
  40. Bei fehlender Parität werden neu- oder nachzubesetzende Stellen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben, nicht erst auf Antrag der Frauenbeauftragten.
  41. In geförderten Angeboten wird die Tarifbindung sichergestellt.
  42. Die gesetzliche Beschäftigungsquote für behinderte Menschen wird erfüllt.
  43. Der Mindestlohn gilt auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  44. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird personell gestärkt, um Verstöße konsequent zu verfolgen.
  45. In Werkstätten für behinderte Menschen gilt der Mindestlohn.
  46. Der bisherige Industriestrompreis des Bundes reicht nicht aus, weil er nicht an Beschäftigungsgarantien gebunden ist.
  47. In der geförderten Kultur gilt Tariftreue.
  48. Für die Theaterbelegschaften werden verbindliche Tarifregelungen nach dem Vorbild Thüringens eingeführt.
  49. An allen öffentlich getragenen Bühnen werden Flächentarifverträge wie der NV Bühne und die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes angewendet.
  50. Die ehrenamtlich geleistete Arbeit auf Filmfestivals soll schrittweise in feste Stellen und fair bezahlte Honorare überführt werden.
  51. In der Kultur sollen flächendeckende Tarifverträge und Tariftreue gelten.
  52. In der Grenzregion SaarLorLux sollen gemeinsame Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen gelten.
  53. Eine SaarLorLux-Sozialunion mit gemeinsamen Standards für Löhne und öffentliche Daseinsvorsorge soll als Modellprojekt umgesetzt werden.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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