Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
Programme zur Landtagswahl 2027
SPD 2913
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 5
- Zuziehende Fachkräfte erhalten über die Rückhol- und Halteagentur eine Umzugsprämie, wenn sich das Unternehmen in gleicher Höhe beteiligt.
- Eine bundesgesetzliche Sozialversicherungspflicht ab der ersten Stunde wird gefordert.
- Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn werden abgeschafft.
- Für Leiharbeit wird Equal Pay ab der ersten Stunde angestrebt.
- Beschäftigte in der ambulanten Altenhilfe und in besonders belastenden Bereichen sollen besser bezahlt werden.
Mehr Pflichten 26
- Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn werden abgeschafft.
- Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen wird abgeschafft.
- Die Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit wird begrenzt.
- Für Leiharbeit wird Equal Pay ab der ersten Stunde angestrebt.
- Es soll ein Recht auf Nichterreichbarkeit geben.
- Für gesundheitsgerechtes mobiles Arbeiten einschließlich Homeoffice wird ein Rechtsrahmen geschaffen.
- Für Einführung und Nutzung neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt werden klare Regeln gefordert.
- Ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz wird gefordert.
- Mit dem Fairer-Lohn-Gesetz wird die Tarifbindung gestärkt.
- Der Schwellenwert für die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wird abgesenkt.
- Die Wirtschaftsförderung wird an die Zahlung von Tariflöhnen gekoppelt.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll erleichtert werden.
- Strukturwandel und Transformation sollen mitbestimmungspflichtig sein.
- Ein Betriebsrätestärkungsgesetz soll Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte ausbauen.
- Die Umgehung der Mitbestimmung durch Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft wird verhindert.
- Die Drittelbeteiligungslücke wird geschlossen.
- Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, erhalten umfassenden Kündigungsschutz.
- Betriebsräte erhalten ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeiterfassung.
- Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen.
- Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellung, Entgeltgerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Beschäftigte erhalten ein Recht auf Nichterreichbarkeit.
- Die Bildungsfreistellung beträgt wieder fünf Tage ohne Einbringen arbeitsfreier Zeit.
- Die Einführung von Personaluntergrenzen durch den Bund wird vorangetrieben.
- Eine Initiative zur Gleichstellung ehrenamtlicher Helfer von Hilfsdiensten mit Feuerwehr und THW bei der Freistellung wird auf den Weg gebracht.
- Gute Arbeit, faire Löhne, Tariftreue, Eindämmung der Leiharbeit und hoher Sozialschutz sollen Grundlage des gemeinsamen Arbeitsraums der Großregion sein.
- Die Zahl der Bildungsurlaubstage für Erwachsene und Berufstätige wird erhöht.
CDU 325
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Mit Sozialpartnern wird eine Unterstützungsoffensive für mehr Arbeitgeber-Attraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit gestartet.
- Ein Gütesiegel Arbeitgeber-Attraktivität mit klaren Auditierungskriterien wird eingeführt.
- Unternehmen, die Gleitzeit, flexible Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonten mit Negativstunden und Homeoffice ermöglichen, sollen privilegiert werden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
AfD 31
Mehr Pflichten 3
- Für alle Pflegekräfte wird ein Flächentarifvertrag mit angemessener Bezahlung einschließlich Nacht-, Feiertags- und Wochenenddiensten eingeführt.
- In der Pflege werden familienfreundliche Arbeitszeitmodelle eingeführt.
- Mitglieder des Katastrophenschutzes und ehrenamtlicher Einsatzeinheiten sollen für Einsätze und Ausbildung vom Arbeitgeber freigestellt werden.
Grüne 122
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 12
- Studentische Angestellte erhalten einen eigenen Betriebsrat, der einen eigenen Tarifvertrag aushandeln kann.
- Das Recht auf kurzzeitige Freistellung zur Organisation einer Pflege wird gewährleistet.
- Das Recht, die Arbeitszeit bei Pflege eines Familienmitglieds flexibel zu reduzieren, wird gewährleistet.
- Kindererziehungs- und Pflegezeiten dürfen sich in Bewerbungsverfahren nicht negativ auswirken.
- Beschäftigte erhalten ein Recht auf Homeoffice und mobiles Arbeiten, sofern keine wichtigen Gründe dagegensprechen.
- Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird über allgemeingültige Tarifverträge geschlossen.
- Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit wird umgesetzt.
- Befristete Arbeitsverträge werden verringert.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf fünf bezahlte Weiterbildungstage.
- Die Mitsprache der Beschäftigten über Gewerkschaften soll in allen Unternehmen und Branchen Gehör finden.
- Eine flexible Vollzeit im Korridor von 30 bis 40 Wochenstunden wird eingeführt.
- Beschäftigte erhalten ein Rückkehrrecht auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer Teilzeitphase.
FDP 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Linke 242
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 9
- Die Ausbildungsvergütung im Saarland wird erhöht.
- Unternehmen engagieren sich stärker in der betrieblichen Fortbildung.
- Armutsfeste Löhne werden ohne Ausnahmen eingeführt.
- Der Mindestlohn wird auf armutsfeste 13 Euro angehoben.
- Es gibt ein Recht auf Weiterbildungsfreistellung mit Entgeltfortzahlung.
- Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten dauerhaft höhere Löhne.
- Pflegekräfte werden besser bezahlt.
- Ein armutsfester Mindestlohn von mindestens 13 Euro pro Stunde wird eingeführt.
- Niedrige Löhne und Honorare in der Kultur werden beendet.
Mehr Pflichten 20
- Der Jugendarbeitsschutz wird verbessert.
- Unternehmen engagieren sich stärker in der betrieblichen Fortbildung.
- Betriebs- und Personalräte erhalten ein generelles Mitbestimmungs- und Initiativrecht.
- Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird auf fünf Tage angehoben, ohne dass arbeitsfreie Zeit eingebracht werden muss.
- Armutsfeste Löhne werden ohne Ausnahmen eingeführt.
- Der Mindestlohn wird auf armutsfeste 13 Euro angehoben.
- Der Schwellenwert im Fairer-Lohn-Gesetz wird abgeschafft.
- Sachgrundlose Befristungen werden gestrichen, auch in der Landesverwaltung.
- Leiharbeit wird abgeschafft und durch feste Arbeitsplätze ersetzt.
- Die Höchstüberlassungsdauer bezieht sich auf den Arbeitsplatz statt auf die Person.
- Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei Ausgliederungen.
- Tarifverträge gelten auch beim Subunternehmen fort.
- Betriebs- und Personalräte erhalten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht auch in wirtschaftlichen Fragen.
- Es gibt ein Recht auf Weiterbildungsfreistellung mit Entgeltfortzahlung.
- Der Schwellenwert im Fairer-Lohn-Gesetz wird reduziert oder abgeschafft.
- Der geplante Stellenabbau am Standort Homburg bei Bosch, Schaeffler, Thyssen-Krupp Gerlach und anderen wird gestoppt.
- Auf Bundesebene wird eine Pflegeteilzeit für pflegende Angehörige eingeführt.
- Pflegekräfte erhalten mehr Urlaubstage und unbefristete Arbeitsverhältnisse.
- Ein armutsfester Mindestlohn von mindestens 13 Euro pro Stunde wird eingeführt.
- Das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit wird ausgebaut.
Linke, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 5825
Mehr Geld 3
- Öffentliche Aufträge werden verstärkt an Inklusionsbetriebe und Betriebe vergeben, die behinderte Menschen beschäftigen und gute Arbeitsbedingungen bieten.
- Das Ehrenamt in Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten wird durch Anreize wie Rentenpunkte, Steuerfreibeträge und Arbeitgeberförderungen gefördert.
- Das Ehrenamt bei Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten soll durch Rentenpunkte, Steuerfreibeträge und Arbeitgeberförderungen attraktiver werden.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Landesholding fördert die Übertragbarkeit der Arbeitszeitverkürzung auf private Unternehmen.
- Gezielte Arbeitsmigrationsprogramme, etwa für ausbildende Betriebe oder Fachkräfte, werden ausgebaut.
- Öffentliche Aufträge werden verstärkt an Inklusionsbetriebe und Betriebe vergeben, die behinderte Menschen beschäftigen und gute Arbeitsbedingungen bieten.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 19
- Öffentliche Gelder gibt es nur für tarifgebundene, unbefristete Beschäftigung über dem Mindestlohn.
- Pflegekräfte werden besser bezahlt.
- Pflegekräfte erhalten höhere Löhne.
- Auszubildende in der Pflege werden angemessen vergütet.
- In der Pflege werden Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten verbessert.
- Ein Mindestlohn von mindestens 15 Euro ab 2027 wird konsequent durchgesetzt, insbesondere bei landesfinanzierten Projekten.
- Ein Tariftreuegesetz soll Tarifbindung im öffentlichen Vergabesystem tatsächlich durchsetzen und Lohndumping verhindern.
- Niedriglöhne, sachgrundlose Befristungen, Leiharbeit und Werkverträge werden abgelehnt.
- Für gleiche und gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
- Arbeit in Handel, Gastronomie, Pflege, Reinigung und Service soll besser bezahlt, planbar und zukunftsfähig werden.
- Zur Stärkung der Tarifbindung im Dienstleistungssektor werden öffentliche Aufträge und Fördermittel an bessere Löhne und Arbeitsbedingungen gebunden.
- Die Mindestausbildungsvergütung soll deutlich steigen.
- Für gleiche Arbeit gibt es gleiche Bezahlung.
- Eine Ausbildungsplatzumlage nach Bremer Modell wird eingeführt.
- Die Mindestausbildungsvergütung wird erhöht.
- Die Sozialversicherungspflicht gilt ab dem ersten verdienten Euro.
- Der Mindestlohn gilt auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
- In Werkstätten für behinderte Menschen gilt der Mindestlohn.
- Die ehrenamtlich geleistete Arbeit auf Filmfestivals soll schrittweise in feste Stellen und fair bezahlte Honorare überführt werden.
Mehr Pflichten 53
- Öffentliche Gelder gibt es nur für tarifgebundene, unbefristete Beschäftigung über dem Mindestlohn.
- Beschäftigungsverhältnisse im dritten Arbeitsmarkt sind grundsätzlich unbefristet.
- In der Pflege gelten Flächentarifverträge.
- Pflegekräfte erhalten verlässliche und gesundheitsgerechte Arbeitszeiten.
- Pflegekräfte erhalten echte Mitbestimmung im Arbeitsalltag.
- Beschäftigte in Krankenhäusern, Gesundheitszentren und Pflegeeinrichtungen erhalten deutlich mehr Mitbestimmung.
- Auszubildende in der Pflege sind von Beginn an sozialversichert angestellt.
- In der Pflege gelten stabile Beschäftigungsverhältnisse und tarifliche Standards.
- In Krankenhäusern und Pflege gelten einheitliche Tarifverträge.
- In der Pflege werden Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten verbessert.
- Beschäftigte erhalten reale Eingriffsrechte bei Investitionsentscheidungen, Produktionsumstellungen und Standortfragen auf betrieblicher, regionaler und Landesebene.
- In allen öffentlichen und genossenschaftlichen Betrieben gelten verbindlich tarifgebundene Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen.
- Das Saarland wird langfristig Modellregion für eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich.
- Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende, wird er am nächsten Werktag nachgeholt.
- Das Saarland wird Modellregion für die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich in allen Bereichen der öffentlichen Beschäftigung.
- Beschäftigte werden fest und garantiert an der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen beteiligt.
- Ein Mindestlohn von mindestens 15 Euro ab 2027 wird konsequent durchgesetzt, insbesondere bei landesfinanzierten Projekten.
- Förderungen, Subventionen und Investitionsprogramme des Landes werden fester an Tarifbindung, Mitbestimmung, Arbeitsplatzgarantien und die Einhaltung von Klimazielen gekoppelt.
- Der Schwellenwert, ab dem Tariftreuepflichten bei öffentlichen Vergaben greifen, wird von 25.000 auf 1.000 Euro gesenkt.
- Ein Tariftreuegesetz soll Tarifbindung im öffentlichen Vergabesystem tatsächlich durchsetzen und Lohndumping verhindern.
- Öffentliche Aufträge und staatliche Fördermittel werden an tarifgerechte Bezahlung, reguläre Beschäftigung sowie soziale und ökologische Standards gebunden.
- Niedriglöhne, sachgrundlose Befristungen, Leiharbeit und Werkverträge werden abgelehnt.
- Für gleiche und gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
- Arbeit in Handel, Gastronomie, Pflege, Reinigung und Service soll besser bezahlt, planbar und zukunftsfähig werden.
- Zur Stärkung der Tarifbindung im Dienstleistungssektor werden öffentliche Aufträge und Fördermittel an bessere Löhne und Arbeitsbedingungen gebunden.
- Das Land fördert passgenaue Weiterbildung und berufliche Qualifizierung stärker, einschließlich finanzieller Unterstützung und bezahlter Freistellung.
- Verbindliche Regelungen sorgen für planbare Arbeitszeiten und Schichtpläne.
- Es gibt mehr Vor-Ort-Kontrollen zur Einhaltung guter und sicherer Arbeitsbedingungen.
- In der Lieferbranche gibt es deutlich mehr Schwerpunktkontrollen gegen Arbeitszeitverstöße, Lohndumping und Scheinselbstständigkeit.
- Öffentliche Aufträge und Kooperationen des Landes gehen nur an Unternehmen, die feste Anstellungen statt Subunternehmerketten nutzen.
- Arbeitsrechte sollen wirksam durchgesetzt und Ausbeutung konsequent bekämpft werden.
- Arbeitsrecht soll durch effektive Rechtsdurchsetzung im Alltag gelten.
- Die Mindestausbildungsvergütung soll deutlich steigen.
- Es gibt mehr Kontrollen gegen schlechte Ausbildungsbedingungen.
- Öffentliche Aufträge und Fördermittel werden nur für tarifgerechte Arbeit vergeben, gestützt auf ein öffentliches Tarifregister.
- Für gleiche Arbeit gibt es gleiche Bezahlung.
- Die Mindestausbildungsvergütung wird erhöht.
- Der 8. Mai wird gesetzlicher Feiertag.
- Der 8. Mai wird als Feiertag eingeführt.
- Bei fehlender Parität werden neu- oder nachzubesetzende Stellen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben, nicht erst auf Antrag der Frauenbeauftragten.
- In geförderten Angeboten wird die Tarifbindung sichergestellt.
- Die gesetzliche Beschäftigungsquote für behinderte Menschen wird erfüllt.
- Der Mindestlohn gilt auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
- Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird personell gestärkt, um Verstöße konsequent zu verfolgen.
- In Werkstätten für behinderte Menschen gilt der Mindestlohn.
- Der bisherige Industriestrompreis des Bundes reicht nicht aus, weil er nicht an Beschäftigungsgarantien gebunden ist.
- In der geförderten Kultur gilt Tariftreue.
- Für die Theaterbelegschaften werden verbindliche Tarifregelungen nach dem Vorbild Thüringens eingeführt.
- An allen öffentlich getragenen Bühnen werden Flächentarifverträge wie der NV Bühne und die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes angewendet.
- Die ehrenamtlich geleistete Arbeit auf Filmfestivals soll schrittweise in feste Stellen und fair bezahlte Honorare überführt werden.
- In der Kultur sollen flächendeckende Tarifverträge und Tariftreue gelten.
- In der Grenzregion SaarLorLux sollen gemeinsame Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen gelten.
- Eine SaarLorLux-Sozialunion mit gemeinsamen Standards für Löhne und öffentliche Daseinsvorsorge soll als Modellprojekt umgesetzt werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht