Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 814
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Arbeitgeber werden etwa durch Online-Schulungsangebote für den Wiedereinstieg dabei unterstützt, das Potenzial von Frauen nach Familien- und Pflegezeiten zu nutzen.
- Arbeitgeber werden dabei unterstützt, das Fachkräftepotenzial von Frauen zu heben.
- Arbeitgeber werden beim beruflichen Wiedereinstieg von Frauen etwa durch Online-Schulungen unterstützt.
- Solche Schulungsangebote sollen verstärkt über die Arbeitsagenturen angeboten werden.
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 8
- Frauen sollen bei gleicher Qualifikation bevorzugt bei der Besetzung von Führungspositionen berücksichtigt werden.
- Betriebsratswahlen dürfen von niemandem verhindert werden.
- Jedes Jahr sollen fünf Prozent der Betriebe vom Arbeitsschutz geprüft werden.
- Der Arbeitsschutz kontrolliert verstärkt dort, wo prekäre Beschäftigung vorliegt.
- Pflegende Angehörige sollen flexibel gestaltbare Arbeitszeiten erhalten.
- Eine an der Elternzeit orientierte Pflegezeit wird eingeführt.
- Alle Pflegekräfte sollen flächendeckend und sektorenunabhängig tariflich vergütet werden.
- Beschäftigte, die Kinder oder Angehörige betreuen, sollen vom Arbeitgeber unterstützt werden.
SPD 1626
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Unternehmen, die ihren Beschäftigten gute Arbeit bieten, werden gefördert.
- Sozialpartner, Zivilgesellschaft und kommunale sowie regionale Entscheidungsträger werden in regionalen Transformationsräten zusammengebracht.
- Die Kompetenzzentren Frau und Beruf werden zu zentralen Anlaufstellen für eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt weiterentwickelt.
- Die Konkurrenzfähigkeit ausbildender Betriebe wird gestärkt.
- Aktives Diversity-Management in Unternehmen wird durch regelmäßige Workshops gefördert.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 4
- Beschäftigte werden durch höhere Löhne stärker an den Gewinnen der Unternehmen beteiligt.
- Der Mindestlohn soll in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen konsequent umgesetzt werden.
- Promovierende werden für 100 Prozent Arbeit auch zu 100 Prozent entlohnt.
- Beschäftigte in der gesamten Sozialwirtschaft erhalten gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne.
Mehr Pflichten 14
- Beschäftigte werden über gemeinschaftlich kontrollierte Kapitalanteile an ihren Unternehmen beteiligt.
- Beschäftigte und Gewerkschaften erhalten Mitbestimmung auch bei betrieblicher Weiterbildung, Digitalisierung, Personalplanung und unternehmerischen Zukunftsstrategien.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz stellt sicher, dass bei allen Investitionen des Landes faire Bezahlung der Beschäftigten garantiert ist.
- Die sachgrundlose Befristung soll abgeschafft werden.
- Ein Entgeltgleichheitsgesetz wird vorgelegt.
- Der Mindestlohn soll in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen konsequent umgesetzt werden.
- Eine Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes wird eingeführt.
- Beschäftigte im Ganztag erhalten gute, sichere und unbefristete Arbeitsverträge.
- Daueraufgaben in Forschung und Lehre sollen mit Dauerstellen besetzt werden.
- Die Entfristung von promoviertem wissenschaftlichem Personal wird zur Regel.
- Die Arbeitsverträge von Promovierenden orientieren sich an der tatsächlich zu erwartenden Promotionszeit.
- Für die Beschäftigung in der häuslichen Pflege werden klare Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten und ein rechtlicher Rahmen geschaffen.
- Ein modernes Vergaberecht garantiert Tariftreue.
- Beschäftigte in der gesamten Sozialwirtschaft erhalten gute Arbeitsbedingungen und Tariflöhne.
Grüne 158
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Eine Informationskampagne über Angebote von Erasmus+ für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe wird gestartet.
- Auszubildende mit ungesichertem Aufenthaltsstatus werden während der Ausbildung nicht abgeschoben.
- Die Hürden für Unternehmen, Menschen mit Behinderung einzustellen, werden gesenkt.
- Betriebe erhalten Beratung, wie sie Stellen individuell für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung zuschneiden können.
- Die Rahmenbedingungen für Inklusionsbetriebe werden erleichtert.
- Unternehmen erhalten Hilfe, familien- und pflegefreundlich zu werden.
- Unternehmen und Ausbildungsbetrieben wird die Erfüllung ihrer Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erleichtert.
- Unternehmen werden von den Vorteilen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung überzeugt.
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 14
- Grüne Arbeitsplätze sollen faire und sichere Arbeitsbedingungen bieten.
- Wo das Land Einfluss hat, etwa bei der Vergabe von Fördermitteln, werden tarifvertraglich gesicherte oder vergleichbare Arbeitsbedingungen verlangt.
- Das Jobticket wird schrittweise zur Pflicht für öffentliche Arbeitgeber.
- Gegen Ausbeutung in landwirtschaftlichen Betrieben und im verarbeitenden Gewerbe wird hart durchgegriffen.
- Bessere Arbeitsschutzvorgaben auf Bundes- und EU-Ebene werden unterstützt.
- Akkordarbeit in tierschutzsensiblen Bereichen von Schlachthöfen wie Zutrieb, Betäubung und Tötung wird beendet.
- Lohndumping, Werkverträge und ausbeuterische Subunternehmermodelle werden mit klaren rechtlichen Grundlagen bekämpft.
- Gegen die Behinderung von Betriebsratsgründungen und die Ausbeutung von Beschäftigten in der Zustellung wird vorgegangen.
- Lenk- und Ruhezeiten sowie das Kabinenschlafverbot für Lkw-Fahrer werden mit geschultem Personal konsequent durchgesetzt.
- Eine funktionierende Tarifpartnerschaft auch im Versandhandel wird eingefordert.
- Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sollen Armut trotz Arbeit verhindern.
- Die Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird zum notwendigen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
- Gleiche Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen sollen in allen Berufsfeldern gelten.
- Die öffentliche Beschaffung in Nordrhein-Westfalen wird durch ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz nach nachhaltigen und sozialen Kriterien ausgerichtet.
FDP 1310
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Durch stärkere Zusammenarbeit von Unternehmen, Arbeitsagenturen und Schulen und Unterstützung von Ausbildungsbetrieben wird ein bedarfsgerechtes Angebot an Ausbildungsstellen gesichert.
- Mit der Bundesagentur für Arbeit und den Kammern wird die Zusammenführung unbesetzter Ausbildungsstellen und unversorgter Bewerber stärker koordiniert.
- Die Landesinitiativen zur Fachkräftesicherung werden mit Kammern, Verbänden, Tarifpartnern und Bundesagentur für Arbeit weiterentwickelt.
- Unternehmen erhalten Beratungsangebote zur Einführung von Jobsharing- und Topsharing-Modellen.
- Die Aufklärungsarbeit bei Arbeitgebern zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird intensiviert.
- Die Fachberater Inklusion bei den Kammern werden stärker in die Aufklärungsarbeit eingebunden.
Weniger Pflichten 3
- Das Arbeitszeitgesetz wird flexibler gestaltet.
- Die Einteilung der Arbeitszeit wird flexibler, ohne weniger Pausen oder mehr Arbeit.
- Die starre Quotenregelung wird durch verbindliche Selbstverpflichtungen zur Diversität in der Organisation ersetzt, ohne das Leistungsprinzip bei der Personalauswahl aufzuheben.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
AfD 32
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Linke 7222
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 15
- Die staatliche Subvention von Dumpinglöhnen wird beendet.
- Die Kosten des Homeoffice tragen vollständig die Arbeitgeber.
- Leiharbeitskräfte erhalten den gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- Leiharbeitskräfte erhalten zusätzlich einen Flexibilitätszuschlag von zehn Prozent.
- Sozial- und Erziehungsberufe werden durch bessere Bezahlung und Entlastung aufgewertet.
- Pflegeberufe werden durch bessere Bezahlung und Entlastung aufgewertet.
- Eine kürzere Vollzeit von 30 Wochenstunden mit vollem Lohn- und Stellenausgleich wird eingeführt.
- Eine Verordnung soll eine bessere Bezahlung in der Pflege sicherstellen.
- Arbeitgeber zahlen wieder die Hälfte der Beiträge zur Alterssicherung.
- Die Beschäftigten im Nahverkehr werden angemessen entlohnt.
- Früher herabgestufte Lohngruppen werden wieder in die höhere Lohngruppe zurückgeführt.
- Erziehungsberufe werden deutlich besser bezahlt.
- Die Landesregierung fordert beim Bund einen Weiterbildungsfonds ein, etwa finanziert durch eine einprozentige Umlage auf Lohn- und Gehaltssummen.
- Das Land setzt sich im Bundesrat für eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe gestaffelt von 250 auf bis zu 1000 Euro ein.
- Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen wird in reguläre Arbeitsverhältnisse mit Tarif- oder Mindestlohn umgewandelt.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 66
- Betriebsbedingte Kündigungen werden verboten.
- Die Deregulierung des Arbeitsmarktes wird aufgehoben.
- Arbeitsrecht und Arbeitsschutz werden an die Ausweitung des Homeoffice angepasst.
- Die Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen wird ausgeweitet.
- Nachhaltiger Arbeits- und Gesundheitsschutz wird gesetzlich verankert.
- Die Arbeitsschutz-Inspektionen werden ausgeweitet.
- Das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie wird auf andere Branchen ausgeweitet.
- Die Tarifbindung wird gestärkt.
- Die Landesregierung drängt darauf, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung soll auch gegen eine Blockade der Arbeitgeberseite möglich sein.
- Unternehmen mit Lohndumping oder untertariflichen Arbeitsbedingungen erhalten keine öffentlichen Aufträge.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz NRW macht Tarifverträge zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge.
- Ein Landes-Vergabegesetz regelt Tarifbindung, Mitbestimmung und eine Ausbildungsquote als Vergabekriterien.
- Das Landes-Vergabegesetz macht die Förderung der Gleichstellung sowie der Einstellung von Menschen mit Behinderung und Langzeiterwerbslosen zu Vergabekriterien.
- Leiharbeitskräfte erhalten den gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- Leiharbeitskräfte erhalten zusätzlich einen Flexibilitätszuschlag von zehn Prozent.
- Die Verleihdauer in der Leiharbeit wird auf höchstens drei Monate begrenzt.
- Sozial- und Erziehungsberufe werden durch bessere Bezahlung und Entlastung aufgewertet.
- Pflegeberufe werden durch bessere Bezahlung und Entlastung aufgewertet.
- Das Entgelttransparenzgesetz gilt für alle Beschäftigten.
- Die Landesregierung setzt sich per Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Arbeitszeit von 35 Wochenstunden ein.
- Es wird bundesweit ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten eingeführt.
- Es wird ein Recht auf Vollzeit eingeführt.
- Eine kürzere Vollzeit von 30 Wochenstunden mit vollem Lohn- und Stellenausgleich wird eingeführt.
- Ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit wird eingeführt.
- Eine Bundesratsinitiative soll die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, insbesondere im Einzelhandel, erleichtern.
- Eine Verordnung soll eine bessere Bezahlung in der Pflege sicherstellen.
- Eine Verordnung soll Fachkraftquoten in der Pflege festlegen.
- Für Pflegeberufe soll eine gesetzlich geregelte, ausreichende Personalbemessung eingeführt werden.
- Auszubildende in Pflegeberufen sollen freigestellt und nicht auf Stellenpläne angerechnet werden.
- Der Umfang von Vollzeitarbeit soll reduziert werden.
- Es sollen familienfreundliche Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
- Arbeit wird umverteilt, vor allem durch Verkürzung der Arbeitszeit.
- Perspektivisch wird die 30-Stunden-Woche angestrebt.
- Förderungen des sozialökologischen Umbaus werden an rechtlich verbindliche Arbeitsplatz- und Mitbestimmungsgarantien gebunden.
- Öffentliche Kredite gibt es nur, wenn beteiligte Unternehmen Tarifbindung und Mitbestimmung erfüllen und direkt profitierende Unternehmen politische Mitsprache durch Anteile anbieten.
- Über Zahl und Qualität erhaltener und neuer Arbeitsplätze werden verbindliche Vereinbarungen nach Grundsätzen guter Arbeit getroffen, etwa zu Frauenquoten und Begrenzung von Leiharbeit.
- Das Mitbestimmungsgesetz wird durch erweiterte Rechte der Beschäftigten verbessert.
- Eine Bundesratsinitiative verändert die Mehrheitsverhältnisse in Aufsichtsräten zugunsten der Beschäftigten.
- Zur sozialen Absicherung des Strukturwandels werden betriebsbedingte Kündigungen verboten.
- Beschäftigte im Nahverkehr erhalten faire Arbeitsbedingungen.
- Beschäftigte im Nahverkehr erhalten angemessene Lenkzeiten und ausreichende Ruhezeiten.
- Die Beschäftigten im Nahverkehr werden angemessen entlohnt.
- Früher herabgestufte Lohngruppen werden wieder in die höhere Lohngruppe zurückgeführt.
- Die Entgeltgruppen werden an die tatsächliche Betriebszugehörigkeit gekoppelt.
- Angemessene Lenk- und Ruhezeiten werden sichergestellt.
- Saisonarbeitskräfte werden durch verstärkte Kontrollen besser vor Ausbeutung geschützt.
- Beschäftigte in Bildungseinrichtungen arbeiten in unbefristeten, sozialversicherten Arbeitsverhältnissen.
- Arbeitsverträge von Kitabeschäftigten werden entfristet.
- Erziehungsberufe werden tariflich entlohnt.
- Daueraufgaben in der Wissenschaft werden auf Dauerstellen erledigt.
- Das Sonderbefristungsrecht für wissenschaftliches Personal wird abgeschafft.
- Stellen im akademischen Betrieb werden entfristet.
- Statt konkurrierender Exzellenzoffensiven wird eine breit angelegte Entfristungsoffensive gestartet.
- Für studentische Beschäftigte wird ein flächendeckender Tarifvertrag mit dem Ziel der Eingliederung in den TV-L geschaffen.
- In der Wissenschaft gilt auf jeder Karrierestufe eine Frauenquote von 50 Prozent.
- Die Landesregierung fordert beim Bund klare Regeln für Lernzeitansprüche mit Freistellung von der Arbeit ein.
- Der Bildungsurlaub wird erweitert.
- Unterrichtenden in längerfristigen Weiterbildungsangeboten werden feste oder befristete Stellen zu tariflichen Konditionen angeboten.
- Für feste Stellen in der Weiterbildung wird eine bestimmte Quote vorgesehen.
- Anonyme Bewerbungsverfahren werden eingeführt.
- Diskriminierungsfreie Arbeitsplätze werden zum Kriterium für die Vergabe öffentlicher Mittel.
- Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen wird in reguläre Arbeitsverhältnisse mit Tarif- oder Mindestlohn umgewandelt.
- Der 8. Mai wird als Tag der Befreiung vom Faschismus gesetzlicher Feiertag.
- Alle Betriebe, insbesondere staatlich mitfinanzierte, gewährleisten Streikrecht, Betriebsverfassung und diskriminierungsfreien Umgang mit Beschäftigten.
- Befristungen, Werkverträge und schlechtere Arbeitsbedingungen in den Medien werden zurückgedrängt.
Koalitionsvertrag 828
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Das industriepolitische Leitbild wird mit Wirtschaft und Sozialpartnern in einem Zukunftsdialog weiterentwickelt.
- Über das Zukunftsnetz Mobilität werden Projekte für betriebliches Mobilitätsmanagement unterstützt.
- Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Aus- und Weiterbildung werden verbessert.
- Unternehmen werden unterstützt und ermutigt, ihren Beschäftigten Fort- und Weiterbildung zu digitalen Themen zu ermöglichen.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser weiter mit Vermittlungs- und Coaching-Angeboten unterstützt.
- Betriebe und Arbeitgeber werden über Unterstützung bei der Beschäftigung von Auszubildenden mit Behinderungen informiert.
- Für geduldete Auszubildende soll ein konsequenter Abschiebungsschutz geschaffen werden.
- Sozialpartnerschaftlich gestaltete betriebliche Veränderungsprozesse sollen angeregt werden.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 7
- Die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards soll regelmäßig und umfassend kontrolliert werden.
- Für neue Beschäftigte in der Jugendhilfe werden nach der Ausbildung verpflichtende Einarbeitungskonzepte zum Kinderschutz eingeführt.
- Die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen sollen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit geknüpft werden.
- Gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen soll vorgegangen werden.
- Sonntagsarbeit soll auf das Notwendige begrenzt werden.
- Eine Kampagne soll Einstellungen von Menschen mit Behinderungen anregen und die Beschäftigungspflicht aller Arbeitgeber stärken.
- Für Trainerinnen und Trainer im Nachwuchsleistungssport wird ein Tarifvertrag eingeführt.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 103
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 10
- Für besonders hitzebelastete Beschäftigte werden bessere Arbeitsschutzregeln angestrebt.
- Wer Aufträge des Landes erfüllt, soll seine Beschäftigten anständig bezahlen.
- Tarifbindung und Mitbestimmung sollen bei Wirtschaftsförderung, Bürgschaften und Transformationsmitteln berücksichtigt werden.
- Die Behinderung von Betriebsratsgründungen und Betriebsratsarbeit soll konsequent verfolgt werden.
- Missbräuchliche Ketten aus Werkverträgen und Subunternehmen sollen nicht länger zur Umgehung von Arbeitgeberverantwortung genutzt werden können.
- Arbeitsschutz-Mindeststandards sollen für alle in NRW Arbeitenden gelten, auch für EU-Arbeitskräfte in Landwirtschaft, Fleischbetrieben und Logistik.
- Psychische Belastungen sollen systematischer in den Arbeitsschutz einbezogen werden.
- Aggressive Abwerbekampagnen von Leiharbeitsfirmen in der Pflege werden verboten.
- Für Leiharbeit in der Pflege werden Zertifizierungspflichten eingeführt.
- Für gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht