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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 814
SPD 1626
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 14
Grüne 15​8
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 14
  1. Grüne Arbeitsplätze sollen faire und sichere Arbeitsbedingungen bieten.
  2. Wo das Land Einfluss hat, etwa bei der Vergabe von Fördermitteln, werden tarifvertraglich gesicherte oder vergleichbare Arbeitsbedingungen verlangt.
  3. Das Jobticket wird schrittweise zur Pflicht für öffentliche Arbeitgeber.
  4. Gegen Ausbeutung in landwirtschaftlichen Betrieben und im verarbeitenden Gewerbe wird hart durchgegriffen.
  5. Bessere Arbeitsschutzvorgaben auf Bundes- und EU-Ebene werden unterstützt.
  6. Akkordarbeit in tierschutzsensiblen Bereichen von Schlachthöfen wie Zutrieb, Betäubung und Tötung wird beendet.
  7. Lohndumping, Werkverträge und ausbeuterische Subunternehmermodelle werden mit klaren rechtlichen Grundlagen bekämpft.
  8. Gegen die Behinderung von Betriebsratsgründungen und die Ausbeutung von Beschäftigten in der Zustellung wird vorgegangen.
  9. Lenk- und Ruhezeiten sowie das Kabinenschlafverbot für Lkw-Fahrer werden mit geschultem Personal konsequent durchgesetzt.
  10. Eine funktionierende Tarifpartnerschaft auch im Versandhandel wird eingefordert.
  11. Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sollen Armut trotz Arbeit verhindern.
  12. Die Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird zum notwendigen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
  13. Gleiche Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen sollen in allen Berufsfeldern gelten.
  14. Die öffentliche Beschaffung in Nordrhein-Westfalen wird durch ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz nach nachhaltigen und sozialen Kriterien ausgerichtet.
FDP 1310
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
AfD 32​
Linke 7222
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 15
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 66
  1. Betriebsbedingte Kündigungen werden verboten.
  2. Die Deregulierung des Arbeitsmarktes wird aufgehoben.
  3. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz werden an die Ausweitung des Homeoffice angepasst.
  4. Die Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen wird ausgeweitet.
  5. Nachhaltiger Arbeits- und Gesundheitsschutz wird gesetzlich verankert.
  6. Die Arbeitsschutz-Inspektionen werden ausgeweitet.
  7. Das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie wird auf andere Branchen ausgeweitet.
  8. Die Tarifbindung wird gestärkt.
  9. Die Landesregierung drängt darauf, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern.
  10. Die Allgemeinverbindlicherklärung soll auch gegen eine Blockade der Arbeitgeberseite möglich sein.
  11. Unternehmen mit Lohndumping oder untertariflichen Arbeitsbedingungen erhalten keine öffentlichen Aufträge.
  12. Ein Tariftreue- und Vergabegesetz NRW macht Tarifverträge zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge.
  13. Ein Landes-Vergabegesetz regelt Tarifbindung, Mitbestimmung und eine Ausbildungsquote als Vergabekriterien.
  14. Das Landes-Vergabegesetz macht die Förderung der Gleichstellung sowie der Einstellung von Menschen mit Behinderung und Langzeiterwerbslosen zu Vergabekriterien.
  15. Leiharbeitskräfte erhalten den gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  16. Leiharbeitskräfte erhalten zusätzlich einen Flexibilitätszuschlag von zehn Prozent.
  17. Die Verleihdauer in der Leiharbeit wird auf höchstens drei Monate begrenzt.
  18. Sozial- und Erziehungsberufe werden durch bessere Bezahlung und Entlastung aufgewertet.
  19. Pflegeberufe werden durch bessere Bezahlung und Entlastung aufgewertet.
  20. Das Entgelttransparenzgesetz gilt für alle Beschäftigten.
  21. Die Landesregierung setzt sich per Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Arbeitszeit von 35 Wochenstunden ein.
  22. Es wird bundesweit ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten eingeführt.
  23. Es wird ein Recht auf Vollzeit eingeführt.
  24. Eine kürzere Vollzeit von 30 Wochenstunden mit vollem Lohn- und Stellenausgleich wird eingeführt.
  25. Ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit wird eingeführt.
  26. Eine Bundesratsinitiative soll die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, insbesondere im Einzelhandel, erleichtern.
  27. Eine Verordnung soll eine bessere Bezahlung in der Pflege sicherstellen.
  28. Eine Verordnung soll Fachkraftquoten in der Pflege festlegen.
  29. Für Pflegeberufe soll eine gesetzlich geregelte, ausreichende Personalbemessung eingeführt werden.
  30. Auszubildende in Pflegeberufen sollen freigestellt und nicht auf Stellenpläne angerechnet werden.
  31. Der Umfang von Vollzeitarbeit soll reduziert werden.
  32. Es sollen familienfreundliche Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
  33. Arbeit wird umverteilt, vor allem durch Verkürzung der Arbeitszeit.
  34. Perspektivisch wird die 30-Stunden-Woche angestrebt.
  35. Förderungen des sozialökologischen Umbaus werden an rechtlich verbindliche Arbeitsplatz- und Mitbestimmungsgarantien gebunden.
  36. Öffentliche Kredite gibt es nur, wenn beteiligte Unternehmen Tarifbindung und Mitbestimmung erfüllen und direkt profitierende Unternehmen politische Mitsprache durch Anteile anbieten.
  37. Über Zahl und Qualität erhaltener und neuer Arbeitsplätze werden verbindliche Vereinbarungen nach Grundsätzen guter Arbeit getroffen, etwa zu Frauenquoten und Begrenzung von Leiharbeit.
  38. Das Mitbestimmungsgesetz wird durch erweiterte Rechte der Beschäftigten verbessert.
  39. Eine Bundesratsinitiative verändert die Mehrheitsverhältnisse in Aufsichtsräten zugunsten der Beschäftigten.
  40. Zur sozialen Absicherung des Strukturwandels werden betriebsbedingte Kündigungen verboten.
  41. Beschäftigte im Nahverkehr erhalten faire Arbeitsbedingungen.
  42. Beschäftigte im Nahverkehr erhalten angemessene Lenkzeiten und ausreichende Ruhezeiten.
  43. Die Beschäftigten im Nahverkehr werden angemessen entlohnt.
  44. Früher herabgestufte Lohngruppen werden wieder in die höhere Lohngruppe zurückgeführt.
  45. Die Entgeltgruppen werden an die tatsächliche Betriebszugehörigkeit gekoppelt.
  46. Angemessene Lenk- und Ruhezeiten werden sichergestellt.
  47. Saisonarbeitskräfte werden durch verstärkte Kontrollen besser vor Ausbeutung geschützt.
  48. Beschäftigte in Bildungseinrichtungen arbeiten in unbefristeten, sozialversicherten Arbeitsverhältnissen.
  49. Arbeitsverträge von Kitabeschäftigten werden entfristet.
  50. Erziehungsberufe werden tariflich entlohnt.
  51. Daueraufgaben in der Wissenschaft werden auf Dauerstellen erledigt.
  52. Das Sonderbefristungsrecht für wissenschaftliches Personal wird abgeschafft.
  53. Stellen im akademischen Betrieb werden entfristet.
  54. Statt konkurrierender Exzellenzoffensiven wird eine breit angelegte Entfristungsoffensive gestartet.
  55. Für studentische Beschäftigte wird ein flächendeckender Tarifvertrag mit dem Ziel der Eingliederung in den TV-L geschaffen.
  56. In der Wissenschaft gilt auf jeder Karrierestufe eine Frauenquote von 50 Prozent.
  57. Die Landesregierung fordert beim Bund klare Regeln für Lernzeitansprüche mit Freistellung von der Arbeit ein.
  58. Der Bildungsurlaub wird erweitert.
  59. Unterrichtenden in längerfristigen Weiterbildungsangeboten werden feste oder befristete Stellen zu tariflichen Konditionen angeboten.
  60. Für feste Stellen in der Weiterbildung wird eine bestimmte Quote vorgesehen.
  61. Anonyme Bewerbungsverfahren werden eingeführt.
  62. Diskriminierungsfreie Arbeitsplätze werden zum Kriterium für die Vergabe öffentlicher Mittel.
  63. Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen wird in reguläre Arbeitsverhältnisse mit Tarif- oder Mindestlohn umgewandelt.
  64. Der 8. Mai wird als Tag der Befreiung vom Faschismus gesetzlicher Feiertag.
  65. Alle Betriebe, insbesondere staatlich mitfinanzierte, gewährleisten Streikrecht, Betriebsverfassung und diskriminierungsfreien Umgang mit Beschäftigten.
  66. Befristungen, Werkverträge und schlechtere Arbeitsbedingungen in den Medien werden zurückgedrängt.
Koalitionsvertrag 828
Mehr Rechte oder Angebote 8
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 7
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 10​3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 10

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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