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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 323
AfD 6​1
SPD 1434
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 6
Mehr Pflichten 12
Grüne 3​3
FDP 944
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 9
FW 6​​
Linke 49​2
Mehr Geld 2
Weniger Geld 17
  1. Pflegekräfte werden entlastet, angemessen entlohnt und tarifvertraglich geschützt.
  2. Die 30-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird eingeführt.
  3. Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn wird auf 14 Euro angehoben.
  4. Der Mindestlohn wird jährlich an Produktivitäts- und Preisentwicklung angepasst.
  5. Ein Landesmindestlohngesetz schreibt 14 Euro für öffentlichen Dienst, Landesunternehmen und Empfänger öffentlicher Aufträge oder Wirtschaftsförderung vor.
  6. Die Landesregierung gestaltet Zuwendungen für Auftragsmaßnahmen so, dass gute Löhne mit guter Altersversorgung gezahlt und Befristungen verhindert werden.
  7. Leiharbeitskräfte erhalten 10 Prozent mehr Lohn als die Stammbelegschaft.
  8. Ein Tariftreue- und Vergabegesetz verpflichtet Auftragnehmer der öffentlichen Hand zur Zahlung von Tariflöhnen.
  9. Auftragnehmer der öffentlichen Hand müssen mindestens 14 Euro pro Stunde zahlen.
  10. Die ÖPNV-Beschäftigten werden höher bezahlt.
  11. Eine Ausbildungsplatzumlage soll gelten.
  12. Eine Ausbildungsplatzumlage wird eingeführt.
  13. Das Land Hessen startet im Bundesrat eine Initiative zur Einführung einer Ausbildungsumlage für nicht ausbildende Betriebe.
  14. Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine gesetzliche, höhere Mindestausbildungsvergütung ein.
  15. Arbeitszeitverkürzung mit Lohn- und Personalausgleich gilt als Voraussetzung für ehrenamtliches Engagement.
  16. Mehrkosten des Homeoffice wie Heizung, Miete, fehlende Kantine und ergonomische Ausstattung werden von den Arbeitgebern übernommen.
  17. Werkstattbeschäftigte erhalten schrittweise eine tarifliche Entlohnung, zunächst auf Außenarbeitsplätzen.
Mehr Pflichten 44
  1. Krank machende Arbeitsbedingungen werden beendet.
  2. Sachgrundlose Befristungen, Leiharbeit, Minijobs und Werkverträge werden verboten oder deutlich erschwert.
  3. Das Land stellt mehr Personal für Arbeitsschutzkontrollen ein.
  4. Pflegekräfte werden entlastet, angemessen entlohnt und tarifvertraglich geschützt.
  5. Die 30-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird eingeführt.
  6. Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn wird auf 14 Euro angehoben.
  7. Der Mindestlohn wird jährlich an Produktivitäts- und Preisentwicklung angepasst.
  8. Ein Landesmindestlohngesetz schreibt 14 Euro für öffentlichen Dienst, Landesunternehmen und Empfänger öffentlicher Aufträge oder Wirtschaftsförderung vor.
  9. Der Mindestlohn wird mit harten Kontrollen und Sanktionen durchgesetzt.
  10. Die Landesregierung gestaltet Zuwendungen für Auftragsmaßnahmen so, dass gute Löhne mit guter Altersversorgung gezahlt und Befristungen verhindert werden.
  11. Leiharbeit wird verboten.
  12. Leiharbeitskräfte erhalten 10 Prozent mehr Lohn als die Stammbelegschaft.
  13. Leiharbeitskräfte werden nach drei Monaten übernommen.
  14. Das Ausufern und der Missbrauch von Werkverträgen und Befristungen werden bekämpft.
  15. Ein Tariftreue- und Vergabegesetz verpflichtet Auftragnehmer der öffentlichen Hand zur Zahlung von Tariflöhnen.
  16. Auftragnehmer der öffentlichen Hand müssen mindestens 14 Euro pro Stunde zahlen.
  17. Auftragnehmer der öffentlichen Hand werden zu Engagement in der Ausbildung verpflichtet.
  18. Es gilt ein garantiertes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.
  19. Für die Einhaltung des Arbeitsschutzes gibt es mehr Personal und wirksame Kontrollen.
  20. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen erhalten das Streikrecht.
  21. Diskriminierung oder Entlassung wegen Scheidung, Wiederheirat, Homosexualität oder Kirchenaustritt wird in kirchlichen Einrichtungen verboten.
  22. Auf die Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Unternehmensmitbestimmung ist zu achten.
  23. Wirtschaftsförderung setzt Tarifbindung voraus.
  24. Wirtschaftsförderung setzt den Ausschluss von Leiharbeit, Minijobs, Werkverträgen und Befristungen voraus.
  25. ÖPNV-Beschäftigte erhalten ausreichende Erholungszeiten und Schutz vor Überlastung.
  26. Outsourcing und Lohndumping am Flughafen werden unterbunden.
  27. Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie werden radikal verbessert.
  28. Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie werden abgeschafft.
  29. Das Land stellt mit gesetzlichen Regelungen sicher, dass bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen die Mindestausbildungsdauer nach § 8 BBiG eingehalten wird.
  30. Das Land regelt gesetzlich die Umsetzung und Kontrolle des Arbeitsschutzes in den Ausbildungsbetrieben dualer Studiengänge.
  31. Ausbildungsverbünde werden gefördert, und Betriebe müssen in angemessenem Umfang ausbilden oder sich an Verbünden beteiligen.
  32. Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine gesetzliche, höhere Mindestausbildungsvergütung ein.
  33. Im Gesundheitswesen soll es mehr Personal, angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen geben.
  34. Ausbilderinnen und Ausbilder bei Feuerwehren und Rettungsdiensten erhalten die Möglichkeit bezahlter Freistellung.
  35. Ehrenamtliches Engagement darf keine professionelle, bezahlte und sozialversicherungspflichtige Arbeit ersetzen.
  36. Arbeitszeitverkürzung mit Lohn- und Personalausgleich gilt als Voraussetzung für ehrenamtliches Engagement.
  37. Ehrenamtliche werden freigestellt und gefördert.
  38. Beschäftigte können frei zwischen Homeoffice und Arbeit im Büro wählen.
  39. Beschäftigte im Homeoffice haben jederzeit die Möglichkeit, an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
  40. Mobiles Arbeiten führt nicht zu ständiger Erreichbarkeit für Arbeitgeber.
  41. Über den Bundesrat wird ein bundesweites Entgeltgleichheitsgesetz für gleichen Lohn bei gleicher und gleichwertiger Arbeit angestrebt.
  42. Ein neues Normalarbeitsverhältnis von 30 Wochenstunden mit Lohn- und Personalausgleich wird angestrebt.
  43. Werkstattbeschäftigte erhalten schrittweise eine tarifliche Entlohnung, zunächst auf Außenarbeitsplätzen.
  44. Es gibt flächendeckende Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohns.
Koalitionsvertrag 1046
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 10

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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