Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 323
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
- Unternehmen sollen anerkennen und unterstützen, dass ihre Mitarbeitenden sich für die Gesellschaft einsetzen.
- Eine echte Pflegereform muss Pflegezeit analog zur Elternzeit einführen.
- Arbeitszeiten müssen flexibler gehandhabt werden, um die Erwerbs- und Vollzeitquote insbesondere von Frauen zu erhöhen.
AfD 61
Mehr Pflichten 6
- Arbeitgeber sollen eine gerechte und schnelle Wiedereingliederung von Eltern nach der Kindererziehung in den Beruf als selbstverständlich ansehen.
- Kettenarbeitsverträge für Lehrkräfte werden beendet.
- Lehrkräfte werden nicht mehr in den Ferien entlassen.
- Honorararbeitsverträge von Lehrkräften werden spätestens nach einem Jahr in reguläre Angestelltenverhältnisse überführt.
- Der Umgehung der Sozialversicherungspflicht durch Auslagerung und Werkverträge soll durch eine stärker durchgesetzte Pflicht zu regulären Arbeitsverträgen entgegengewirkt werden.
- Herabwürdigende Frauenbilder und Verunglimpfungen von Minderheiten sollen verhindert und von Arbeitgebern sanktioniert werden.
SPD 1434
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 6
- Ein vergabespezifischer Mindestlohn wird eingeführt.
- Der vergabespezifische Mindestlohn orientiert sich an der untersten tatsächlich besetzten Tarifgruppe des Landestarifvertrags.
- Bis zur bundesrechtlichen Gleichstellung werden hessenweit verbindliche Regeln zur Ausbildungsqualität dual Studierender einschließlich Mindestvergütung festgesetzt.
- Befristete Verträge ohne Bezahlung in den Sommerferien werden abgeschafft.
- Arbeitgeber werden ermutigt, ihren Beschäftigten Mietzuschüsse zu zahlen.
- Das Konzept einer Arbeitsplatzabgabe zur Verkehrsfinanzierung wird im Bundesrat eingebracht.
Mehr Pflichten 12
- Die Vergabe von Wirtschaftsförderung orientiert sich stärker an Tarifbindung und innerbetrieblicher Mitbestimmung.
- Die Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes wird wirksam kontrolliert.
- Ein vergabespezifischer Mindestlohn wird eingeführt.
- Der vergabespezifische Mindestlohn orientiert sich an der untersten tatsächlich besetzten Tarifgruppe des Landestarifvertrags.
- Tarifbindung, Sozialpartnerschaft sowie Ausbildung und Inklusion werden Voraussetzung für die Bewerbung um öffentliche Aufträge von Land und Kommunen.
- Mitbestimmung, tariflich geregelte Arbeit, Qualifizierung und Gleichstellung sind zentrale Entscheidungsfaktoren bei der öffentlichen Vergabe.
- Bis zur bundesrechtlichen Gleichstellung werden hessenweit verbindliche Regeln zur Ausbildungsqualität dual Studierender einschließlich Mindestvergütung festgesetzt.
- Befristete Verträge ohne Bezahlung in den Sommerferien werden abgeschafft.
- Das Konzept eines verpflichtenden Jobtickets wird im Bundesrat eingebracht, um eine bundesgesetzliche Grundlage zu schaffen.
- In den Branchen Erneuerbare Energien, Elektromobilität, Wasserstoff und Energieeffizienz sollen Tarifbindung und Mitbestimmung gewährleistet sein.
- In Schlachtbetrieben jeder Größe sind gute Arbeitsbedingungen einzuhalten.
- Es werden Mittel bereitgestellt, um den „Kodex für gute Arbeit“ auszuweiten und verbindlich auszugestalten.
Grüne 33
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Tarifpartner werden bei der Umsetzung guter und fairer Arbeitsbedingungen unterstützt.
- Die Digitalisierung wird stärker genutzt, um Kooperation und Vernetzung zwischen Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben zu stärken.
- Über die Ergebnisse des Lohnatlas wird ein Dialog mit den Sozialpartnern geführt.
FDP 944
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 9
- Das Einstiegsgehalt für Erzieherinnen und Erzieher wird erhöht.
- Pflegekräfte erhalten verlässliche Dienstpläne, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten.
- Für gleiche Leistung gibt es gleiche Bezahlung, unabhängig vom Geschlecht.
- Arbeitgeber legen die Gehaltsspanne einer Stelle und die Kriterien der Einstufung offen.
- Die Möglichkeit zur teilweisen Arbeit im Home-Office wird in großen und kleinen Unternehmen selbstverständlich.
- Die Tarifvertragsparteien verankern die Home-Office-Möglichkeit in den Rahmentarifverträgen.
- Wird eine Vollzeitstelle in Teilzeit vergeben, wird die Arbeitsmenge entsprechend angepasst.
- Der Arbeitgeber schreibt zur Übernahme der restlichen Aufgaben einer in Teilzeit vergebenen Vollzeitstelle eine weitere Teilzeitstelle aus.
- Ist eine weitere Teilzeitstelle organisatorisch nicht möglich, erhält die Teilzeitstelle Unterstützung etwa durch eine Assistenz.
FW 6
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 5
- Im Hessischen Bildungsurlaubsgesetz wird ein Freistellungsanspruch für Prüfungsvorbereitung und Abschlussprüfung verankert.
- Erziehende erhalten einen Anspruch auf flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit.
- Leiharbeit wird auf die Abdeckung von Auftragsspitzen begrenzt.
- Zeitarbeit darf nicht zur unsozialen Kostensenkung oder Verdrängung der Stammbelegschaft missbraucht werden.
- Flächendeckende, regionen- und branchenspezifische Lohnuntergrenzen werden verbindlich eingeführt und von einer unabhängigen Kommission festgelegt.
Linke 492
Mehr Geld 2
Weniger Geld 17
- Pflegekräfte werden entlastet, angemessen entlohnt und tarifvertraglich geschützt.
- Die 30-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird eingeführt.
- Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn wird auf 14 Euro angehoben.
- Der Mindestlohn wird jährlich an Produktivitäts- und Preisentwicklung angepasst.
- Ein Landesmindestlohngesetz schreibt 14 Euro für öffentlichen Dienst, Landesunternehmen und Empfänger öffentlicher Aufträge oder Wirtschaftsförderung vor.
- Die Landesregierung gestaltet Zuwendungen für Auftragsmaßnahmen so, dass gute Löhne mit guter Altersversorgung gezahlt und Befristungen verhindert werden.
- Leiharbeitskräfte erhalten 10 Prozent mehr Lohn als die Stammbelegschaft.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz verpflichtet Auftragnehmer der öffentlichen Hand zur Zahlung von Tariflöhnen.
- Auftragnehmer der öffentlichen Hand müssen mindestens 14 Euro pro Stunde zahlen.
- Die ÖPNV-Beschäftigten werden höher bezahlt.
- Eine Ausbildungsplatzumlage soll gelten.
- Eine Ausbildungsplatzumlage wird eingeführt.
- Das Land Hessen startet im Bundesrat eine Initiative zur Einführung einer Ausbildungsumlage für nicht ausbildende Betriebe.
- Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine gesetzliche, höhere Mindestausbildungsvergütung ein.
- Arbeitszeitverkürzung mit Lohn- und Personalausgleich gilt als Voraussetzung für ehrenamtliches Engagement.
- Mehrkosten des Homeoffice wie Heizung, Miete, fehlende Kantine und ergonomische Ausstattung werden von den Arbeitgebern übernommen.
- Werkstattbeschäftigte erhalten schrittweise eine tarifliche Entlohnung, zunächst auf Außenarbeitsplätzen.
Mehr Pflichten 44
- Krank machende Arbeitsbedingungen werden beendet.
- Sachgrundlose Befristungen, Leiharbeit, Minijobs und Werkverträge werden verboten oder deutlich erschwert.
- Das Land stellt mehr Personal für Arbeitsschutzkontrollen ein.
- Pflegekräfte werden entlastet, angemessen entlohnt und tarifvertraglich geschützt.
- Die 30-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird eingeführt.
- Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn wird auf 14 Euro angehoben.
- Der Mindestlohn wird jährlich an Produktivitäts- und Preisentwicklung angepasst.
- Ein Landesmindestlohngesetz schreibt 14 Euro für öffentlichen Dienst, Landesunternehmen und Empfänger öffentlicher Aufträge oder Wirtschaftsförderung vor.
- Der Mindestlohn wird mit harten Kontrollen und Sanktionen durchgesetzt.
- Die Landesregierung gestaltet Zuwendungen für Auftragsmaßnahmen so, dass gute Löhne mit guter Altersversorgung gezahlt und Befristungen verhindert werden.
- Leiharbeit wird verboten.
- Leiharbeitskräfte erhalten 10 Prozent mehr Lohn als die Stammbelegschaft.
- Leiharbeitskräfte werden nach drei Monaten übernommen.
- Das Ausufern und der Missbrauch von Werkverträgen und Befristungen werden bekämpft.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz verpflichtet Auftragnehmer der öffentlichen Hand zur Zahlung von Tariflöhnen.
- Auftragnehmer der öffentlichen Hand müssen mindestens 14 Euro pro Stunde zahlen.
- Auftragnehmer der öffentlichen Hand werden zu Engagement in der Ausbildung verpflichtet.
- Es gilt ein garantiertes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.
- Für die Einhaltung des Arbeitsschutzes gibt es mehr Personal und wirksame Kontrollen.
- Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen erhalten das Streikrecht.
- Diskriminierung oder Entlassung wegen Scheidung, Wiederheirat, Homosexualität oder Kirchenaustritt wird in kirchlichen Einrichtungen verboten.
- Auf die Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Unternehmensmitbestimmung ist zu achten.
- Wirtschaftsförderung setzt Tarifbindung voraus.
- Wirtschaftsförderung setzt den Ausschluss von Leiharbeit, Minijobs, Werkverträgen und Befristungen voraus.
- ÖPNV-Beschäftigte erhalten ausreichende Erholungszeiten und Schutz vor Überlastung.
- Outsourcing und Lohndumping am Flughafen werden unterbunden.
- Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie werden radikal verbessert.
- Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie werden abgeschafft.
- Das Land stellt mit gesetzlichen Regelungen sicher, dass bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen die Mindestausbildungsdauer nach § 8 BBiG eingehalten wird.
- Das Land regelt gesetzlich die Umsetzung und Kontrolle des Arbeitsschutzes in den Ausbildungsbetrieben dualer Studiengänge.
- Ausbildungsverbünde werden gefördert, und Betriebe müssen in angemessenem Umfang ausbilden oder sich an Verbünden beteiligen.
- Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine gesetzliche, höhere Mindestausbildungsvergütung ein.
- Im Gesundheitswesen soll es mehr Personal, angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen geben.
- Ausbilderinnen und Ausbilder bei Feuerwehren und Rettungsdiensten erhalten die Möglichkeit bezahlter Freistellung.
- Ehrenamtliches Engagement darf keine professionelle, bezahlte und sozialversicherungspflichtige Arbeit ersetzen.
- Arbeitszeitverkürzung mit Lohn- und Personalausgleich gilt als Voraussetzung für ehrenamtliches Engagement.
- Ehrenamtliche werden freigestellt und gefördert.
- Beschäftigte können frei zwischen Homeoffice und Arbeit im Büro wählen.
- Beschäftigte im Homeoffice haben jederzeit die Möglichkeit, an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
- Mobiles Arbeiten führt nicht zu ständiger Erreichbarkeit für Arbeitgeber.
- Über den Bundesrat wird ein bundesweites Entgeltgleichheitsgesetz für gleichen Lohn bei gleicher und gleichwertiger Arbeit angestrebt.
- Ein neues Normalarbeitsverhältnis von 30 Wochenstunden mit Lohn- und Personalausgleich wird angestrebt.
- Werkstattbeschäftigte erhalten schrittweise eine tarifliche Entlohnung, zunächst auf Außenarbeitsplätzen.
- Es gibt flächendeckende Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohns.
Koalitionsvertrag 1046
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Betriebe und Ausbildungsinteressierte werden bei der Teilzeitausbildung unterstützt.
- Für die Fachkräfteeinwanderung sollen Anlaufstellen für Arbeitgeber entstehen, die Einreiseverfahren strukturieren und beschleunigen.
- Die Sozialpartnerschaft soll gestärkt werden.
- Unternehmen werden bei der Entwicklung von Konzepten für altersgerechte Tätigkeiten unterstützt, damit ältere Beschäftigte lange gesund im Erwerbsleben bleiben.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 10
- Es wird ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub angestrebt.
- Die Arbeitsbedingungen in Gesundheitseinrichtungen werden durch konsequente Umsetzung des Personalbemessungsgesetzes verbessert.
- Der Bund soll Leiharbeit im Gesundheitswesen begrenzen.
- Pflegelohn und Pflegezeit sollen analog zu Elterngeld und Elternzeit eingeführt werden.
- Transformationsförderung setzt Standort- und Beschäftigungsgarantien, gute Arbeitsbedingungen und Weiterbildung für die Beschäftigten voraus.
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge erhalten nur Auftragnehmer, die ihren Beschäftigten mindestens den Lohn eines per Landesverordnung festgelegten repräsentativen Tarifvertrags zahlen.
- Auftragnehmer müssen die Tariftreueverpflichtung an ihre Subunternehmer weitergeben.
- Die Tarifbindung in Hessen soll gesteigert werden.
- Unter Einbeziehung des Tarifausschusses wird geprüft, in welchen Bereichen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll künftig häufiger genutzt werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht