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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD TH 1​2
CDU TH ​​8
BSW TH 4​1
Linke TH 2713
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 10
Mehr Pflichten 23
  1. Die Mitbestimmung in den Betrieben soll ausgebaut werden.
  2. Die Tarifbindung soll gestärkt werden, um Lohnungleichheiten zwischen Ost und West aufzuheben.
  3. Das Land soll bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung Vorbild sein, etwa durch Vergabemindestlohn, Instrumente zur Tarifbindung und gute Bedingungen für Landesbeschäftigte.
  4. Das Thüringer Vergabegesetz soll künftig auch für Vergaben der Kommunen gelten.
  5. Staatliche Fördermittel sollen an tarifgerechte Entlohnung und hochwertige Beschäftigung gebunden werden.
  6. Werkverträge werden abgelehnt.
  7. Leiharbeit wird abgelehnt.
  8. Sachgrundlose Befristungen werden abgelehnt.
  9. Die Mitbestimmung in den Betrieben soll ausgebaut werden.
  10. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Union Busting soll eingerichtet werden.
  11. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz soll personell aufgestockt werden.
  12. Eine Anti-Stress-Verordnung soll Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen gegen körperliche und psychische Erkrankungen verpflichten.
  13. Das Bildungsfreistellungsgesetz wird für mehr Beschäftigte geöffnet.
  14. Auch in kleinen Betrieben und für Auszubildende sollen fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr möglich sein.
  15. Gut bezahlte, sozial abgesicherte Arbeit und betriebliche Mitbestimmung sollen Standard für Beschäftigte in der Landwirtschaft sein.
  16. Auf Bundesebene wird ein armutsfestes Mindestausbildungsentgelt für alle Auszubildenden angestrebt.
  17. Ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 15 Euro pro Stunde wird gefordert.
  18. Ein Menstruationsfreistellungsgesetz wird geschaffen.
  19. Arbeitsbedingungen und Löhne werden nachhaltig verbessert.
  20. Mit Trägern, Behörden und Arbeitgebern werden Modelle erprobt, die Arbeitsaufnahme und Spracherwerb frühzeitig verbinden.
  21. Unternehmen schützen ihre Beschäftigten vor andauernden und unbezahlten Überstunden.
  22. Unternehmen garantieren bei digitaler Arbeit Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Zeit für Pflege und funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  23. Gegenüber Renten- und Krankenversicherungsträgern wird darauf hingewirkt, systematische Scheinselbstständigkeit in der Plattformökonomie zu unterbinden.
SPD TH 2223
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 20
  1. Die Tarifbindung soll steigen.
  2. Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  3. Zur Fachkräftesicherung soll die Tarifbindung steigen.
  4. Zur Fachkräftesicherung soll die betriebliche Mitbestimmung ausgeweitet werden.
  5. Gesetzliche und untergesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Thüringen werden gestärkt.
  6. Öffentliche Aufträge gehen nur noch an tarifgebundene Unternehmen.
  7. Die Tarifbindung als Vergabevoraussetzung gilt auch für kommunale Vergaben.
  8. Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzregeln werden sanktioniert.
  9. Alle Arbeitnehmer:innen erhalten unabhängig von der Betriebsgröße Anspruch auf Bildungsurlaub.
  10. Der Bildungsurlaubsanspruch von Auszubildenden wird auf volle fünf Tage ausgeweitet.
  11. Staatliche Förderung bei der Anwerbung von Auszubildenden und Fachkräften erhalten nur tarifgebundene Betriebe mit verpflichtenden Integrationsmaßnahmen.
  12. Unternehmen sollen gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne bieten.
  13. Sonntagsarbeit wird auf ein erforderliches Minimum begrenzt.
  14. Das Arbeitszeitgesetz des Bundes wird geändert, um den Sonn- und Feiertagsschutz zu stärken.
  15. Die Ausbildungsbedingungen werden durch einheitliche gesetzliche Mindeststandards verbessert.
  16. In der Pflegebranche soll eine flächendeckende Tarifbindung erreicht werden.
  17. Überstunden von Pflegekräften werden konsequent höher bezahlt.
  18. Für Pflegekräfte soll stufenweise eine Vier-Tage-Woche und perspektivisch eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich eingeführt werden.
  19. Die Vier-Tage-Woche mit perspektivisch 30 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich soll auch für weitere Gesundheitsberufe eingeführt werden.
  20. Ein Ehrenamtsfreistellungsgesetz wird erarbeitet, das Beschäftigte für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellt.
Grüne TH 2846
Mehr Rechte oder Angebote 6
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 14
Mehr Pflichten 23
  1. Gegen Lohndumping, Werkverträge und ausbeuterische Subunternehmermodelle wird durch klare rechtliche Grundlagen vorgegangen.
  2. Prekärer Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft und Schlachtstätten wird durch Kontrollen vorgebeugt.
  3. Ein Recht auf mobiles Arbeiten für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen wird unterstützt.
  4. Ein zeitlich begrenztes Recht auf eine 32-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich für beide Elternteile wird unterstützt.
  5. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern werden verbessert, möglichst tarifgebunden.
  6. Die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften wird gemäß EuGH-Urteil vollständig erfasst.
  7. Eine Mindestausbildungsvergütung von mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen Vergütung im ersten Lehrjahr wird festgeschrieben.
  8. Staatliche Ausbildungsförderung wird an tarifliche Ausbildungsvergütung gekoppelt.
  9. Der Anspruch auf Bildungsurlaub während der Ausbildung wird ausgeweitet.
  10. Die Mindestausbildungsvergütung während des dualen Studiums wird erhöht.
  11. Studentische, wissenschaftliche und künstlerische Assistenzen werden tariflich abgesichert, mit höheren Löhnen, Mindestvertragslaufzeiten und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  12. Landeszuschüsse werden, wo sinnvoll, schrittweise an die Anwendung von Tarifverträgen gekoppelt.
  13. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen gemeinsam Lösungen erarbeiten, um mit weniger Arbeitskräften auskommen zu können.
  14. Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung und zum Anstieg des Lohnniveaus werden unterstützt.
  15. Der vergabespezifische Mindestlohn wird erhöht.
  16. Es wird ein Recht auf mobiles Arbeiten eingeführt.
  17. Entgeltgleichheit wird Vergabekriterium im Thüringer Vergabegesetz.
  18. Höhere Löhne und eine bessere Tarifbindung sollen das Einkommensniveau in Thüringen steigern.
  19. Werkstätten werden zu Inklusionsunternehmen weiterentwickelt, die Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglichen.
  20. Ein Branchentarifvertrag in der Pflege wird gefördert, um gerechte Entlohnung, gute Arbeitsbedingungen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sichern.
  21. Entgeltgleichheit wird als Vergabekriterium ins Thüringer Vergabegesetz aufgenommen.
  22. Freistellungsmöglichkeiten für ehrenamtlich Tätige sollen auf weitere Personen ausgeweitet werden, etwa auf ausgebildete Übungsleiterinnen und Übungsleiter.
  23. Freistellung und Verdienstausfall für Ehrenamtliche sollen auch für Angestellte angemessen geregelt werden.
FW TH 2​2
FDP TH 114
Koalitionsvertrag 5110

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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