Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Grüne 56
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Mit den Programmen „FamilyNet“ und „FamilyNet 4.0“ werden Unternehmen bei der Umsetzung einer familienbewussten Unternehmenskultur unterstützt.
- Arbeitgeber, die Barrierefreiheit und Inklusion über gesetzliche Pflichten hinaus umsetzen, werden gefördert und gewürdigt.
- Die staatliche Steuerung bei der Vermittlung zwischen Betrieben und ausländischen Arbeitskräften wird ausgebaut.
- Es soll zuverlässige Beratungsstellen zu Bleiberechtsoptionen für Betroffene und Arbeitgeber geben.
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 4
- Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz soll um regionale Tarifverträge erweitert werden.
- Der Schwellenwert des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes soll abgesenkt werden.
- Der vergabespezifische Mindestlohn soll künftig der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes entsprechen.
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird angestrebt.
CDU 213
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
AfD 11
SPD 84
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 7
- Beschäftigte und Betriebsräte bestimmen bei Einführung und Anwendung von KI-Systemen mit.
- Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz wird überarbeitet, damit öffentliche Aufträge auf Basis von Tarifverträgen vergeben werden.
- Für öffentliche Aufträge gilt ein vergabespezifischer Mindestlohn, der die unterste Entgeltstufe des TV-L nicht unterschreitet.
- Es gilt der Grundsatz „Ein Haus, ein Tarif“.
- Per Rechtsverordnung wird festgelegt, welche Tarifverträge bei der Auftragsvergabe gelten.
- Es gibt mehr branchenspezifische Arbeitsschutzmaßnahmen und Kontrollen in Betrieben.
- Ein rechtsverbindlicher Rahmen stellt sicher, dass auf Promotionsstellen mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit der wissenschaftlichen Qualifizierung dienen.
Linke 552
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 19
- Für gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit werden überwiegend von Frauen ausgeübte Berufe besser eingruppiert.
- Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Dienstpläne, angemessene Bezahlung, die Möglichkeit zur Frühverrentung und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Unbezahlte Bereitschaft für Einsatzkräfte im Rettungsdienst wird beendet.
- Die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird gemeinsam mit Gewerkschaften angestrebt.
- Angestellte Hebammen erhalten eine bessere Entlohnung.
- Dual Studierende erhalten eine faire Bezahlung.
- Auszubildende erhalten faire Ausbildungsvergütungen und gute Arbeitsbedingungen.
- Auf Bundesebene wird eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung gefordert.
- Die Subventionierung von Niedriglöhnen durch aufstockende Sozialleistungen wird abgelehnt.
- Ein landesspezifischer Mindestlohn von 60 Prozent des Medianeinkommens in Baden-Württemberg, derzeit etwa 17 Euro, wird eingeführt.
- Der Mindestlohn wird jährlich an den Medianlohn angepasst und steigt mindestens in Höhe der Inflation.
- Die Mindestlohnausnahmen für Langzeiterwerbslose, Jugendliche unter 18 und Praktika werden gestrichen.
- Ein neues Normalarbeitsverhältnis von 30 Wochenstunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird angestrebt.
- Kommunen erhalten die Möglichkeit, eine Nahverkehrsabgabe der Arbeitgeber nach französischem Vorbild zu erheben.
- Eine Ausbildungsumlage wird eingeführt, in die nicht ausbildende Betriebe einzahlen.
- In Werkstätten für behinderte Menschen gelten der gesetzliche Mindestlohn und branchenspezifische Tarifverträge.
- Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen, liegt deutlich über den Kosten der möglichen Arbeitsplätze.
- Das Busangebot wird mit tariflich entlohnten Busfahrerinnen und Busfahrern betrieben.
- Ehrenamtliche erhalten einen gesetzlichen Freistellungsanspruch mit Lohnfortzahlung bei Einsätzen und Ausbildungen.
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Öffentliche Aufträge, Zuschüsse und Fördermittel werden nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
- Belegschaften, Betriebsräte und Gewerkschaften erhalten ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen zur Beschäftigungs- und Standortsicherung.
- Öffentliche Aufträge gehen nur an tarifgebundene Betriebe mit gewähltem Betriebsrat.
Mehr Pflichten 47
- Für gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit werden überwiegend von Frauen ausgeübte Berufe besser eingruppiert.
- Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Dienstpläne, angemessene Bezahlung, die Möglichkeit zur Frühverrentung und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Die Wochenarbeitszeit für Einsatzkräfte im Rettungsdienst wird reduziert.
- Unbezahlte Bereitschaft für Einsatzkräfte im Rettungsdienst wird beendet.
- Für alle an der Patientenbehandlung beteiligten Berufsgruppen gibt es mehr Personal und eine bedarfsdeckende gesetzliche Personalbemessung.
- Bund und Länder überwachen die Einhaltung der Personalvorgaben und sanktionieren Verstöße.
- Die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird gemeinsam mit Gewerkschaften angestrebt.
- Ein Personalschlüssel für Hebammen wird eingeführt, der eine 1:1-Betreuung während der Geburt gewährleistet.
- Eltern erhalten ein Recht auf Freistellung, wenn kein Kitaplatz vorhanden ist oder bei spontanen Schließungen.
- Für Lehrkräfte wird eine Arbeitszeiterfassung eingeführt.
- Dual Studierende erhalten geregelte Lern- und Urlaubszeiten.
- Auszubildende erhalten faire Ausbildungsvergütungen und gute Arbeitsbedingungen.
- Ausbildungsbetriebe müssen eine Pflicht-Qualifikation nachweisen.
- Psychische Sicherheit und Kinderschutz im Ausbildungsbetrieb werden durch Kontrollen gesichert.
- Das Bildungszeitgesetz und der Bildungsurlaub werden ausgeweitet.
- Zwölfstündige Arbeitstage werden abgelehnt.
- Ein landesspezifischer Mindestlohn von 60 Prozent des Medianeinkommens in Baden-Württemberg, derzeit etwa 17 Euro, wird eingeführt.
- Der Mindestlohn wird jährlich an den Medianlohn angepasst und steigt mindestens in Höhe der Inflation.
- Die Mindestlohnausnahmen für Langzeiterwerbslose, Jugendliche unter 18 und Praktika werden gestrichen.
- Ein in allen Bereichen geltendes Landestariftreuegesetz wird eingeführt.
- Öffentliche Aufträge, Zuschüsse und Fördermittel werden nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
- Gender Pay Gap und Migration Pay Gap werden überwunden, gleicher Lohn gilt für gleichwertige Arbeit.
- Betriebe und Verwaltungen müssen die Beseitigung bestehender Lohnungleichheiten nachweisen.
- Menstruierende erhalten zusätzliche Ausgleiche wie Perioden-Urlaubstage.
- Ein neues Normalarbeitsverhältnis von 30 Wochenstunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird angestrebt.
- Befristungen ohne Sachgrund werden abgeschafft.
- Leiharbeit wird abgeschafft.
- Unfreiwillige Teilzeit wird abgeschafft.
- Mini- und Midi-Jobs ohne volle Sozialversicherung werden abgeschafft.
- Die Sachgründe für Befristungen werden deutlich eingeschränkt, um auch Kettenbefristungen zu reduzieren.
- Es gibt ein Recht auf Teilzeit für alle.
- Ein Recht auf Vollzeit wird eingeführt, um unfreiwillige Teilzeit zu verhindern.
- Die betriebliche Mitbestimmung wird bei Personalthemen, Gesundheitsfragen, Künstlicher Intelligenz, wirtschaftlichen Fragen sowie Betriebsschließungen, Ausgliederungen und Verlagerungen ausgeweitet.
- Ein Gesetz beziehungsweise eine Arbeitsschutzverordnung gegen Leistungsverdichtung und Überlastung am Arbeitsplatz wird eingeführt.
- Die Einführung von KI am Arbeitsplatz unterliegt der Mitbestimmung und Kontrolle durch Betriebsräte.
- Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden im Arbeits- und Wohnungsmarkt verbindlich eingeführt.
- Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
- Jeder Betrieb ab zehn Arbeitsplätzen bildet aus.
- Das Recht auf betriebliche Bereitstellung von Lernmitteln wird durchgesetzt.
- In Werkstätten für behinderte Menschen gelten der gesetzliche Mindestlohn und branchenspezifische Tarifverträge.
- Jedes zur Ausgleichsabgabe verpflichtete Unternehmen muss Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
- Die 30-Stunden-Woche wird bei vollem Lohnausgleich eingeführt.
- Beschäftigte erhalten verbindliche Investitionspläne und langfristige Beschäftigungsgarantien.
- Auszubildende werden unbefristet in ihrem erlernten Beruf übernommen.
- Öffentliche Aufträge gehen nur an tarifgebundene Betriebe mit gewähltem Betriebsrat.
- Das Busangebot wird mit tariflich entlohnten Busfahrerinnen und Busfahrern betrieben.
- Ehrenamtliche erhalten einen gesetzlichen Freistellungsanspruch mit Lohnfortzahlung bei Einsätzen und Ausbildungen.
FDP 123
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
FW 31
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
BSW 1412
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
- Kein Arbeitnehmer soll weniger als 15 Euro in der Stunde verdienen.
- Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften sollen paritätisch in Umstrukturierungs- und Investitionsentscheidungen eingebunden werden.
- Über eine Bundesratsinitiative wird ein Mindestlohn von 15 Euro ab dem 1. Juli 2026 angestrebt.
- Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen werden erleichtert.
- Öffentliche Aufträge und Subventionen gehen ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen.
- Arbeitnehmer erhalten Mitbestimmung bei Investitions- und Standortentscheidungen.
- Arbeitnehmer werden transparent über Transformationspläne und deren Folgen informiert.
- Betriebe und Berufsschulen arbeiten regional für eine zukunftsorientierte Ausbildung zusammen.
- Kettenverträge, Teilzeit und fehlende Tarifbindung beim wissenschaftlichen Nachwuchs werden beendet.
- Für den wissenschaftlichen Nachwuchs sollen verbindliche Mindestvertragslaufzeiten gelten.
- Für studentische Beschäftigte sollen Tarifverträge gelten.
- In einem Betrieb soll für die gesamte Belegschaft ein Tarifvertrag gelten.
- Löhne und Arbeitsbedingungen dürfen nicht durch Tochterfirmen gedrückt werden.
- In einem Pflegebetrieb soll für die gesamte Belegschaft ein Tarifvertrag gelten.
Koalitionsvertrag 27
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird durch das Prinzip der Arbeitgeberverantwortung beschleunigt, bei dem Unternehmen Qualifikationen eigenverantwortlich bewerten.
- Unternehmen werden bei familienfreundlichen Arbeitsbedingungen unterstützt und erfolgreiche Ansätze schneller verbreitet.
- Der Einsatz von KI und digitalen Anwendungen in der Arbeitswelt wird ermöglicht, um Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
- Die staatliche Steuerung bei der Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte an Betriebe wird ausgebaut.
- Arbeitgebende sollen mehr Raum zur eigenverantwortlichen Bewertung ausländischer Qualifikationen erhalten.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht