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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 5​6
CDU 213
AfD 1​1
SPD 8​4
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 7
Linke 55​2
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 19
  1. Für gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit werden überwiegend von Frauen ausgeübte Berufe besser eingruppiert.
  2. Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Dienstpläne, angemessene Bezahlung, die Möglichkeit zur Frühverrentung und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  3. Unbezahlte Bereitschaft für Einsatzkräfte im Rettungsdienst wird beendet.
  4. Die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird gemeinsam mit Gewerkschaften angestrebt.
  5. Angestellte Hebammen erhalten eine bessere Entlohnung.
  6. Dual Studierende erhalten eine faire Bezahlung.
  7. Auszubildende erhalten faire Ausbildungsvergütungen und gute Arbeitsbedingungen.
  8. Auf Bundesebene wird eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung gefordert.
  9. Die Subventionierung von Niedriglöhnen durch aufstockende Sozialleistungen wird abgelehnt.
  10. Ein landesspezifischer Mindestlohn von 60 Prozent des Medianeinkommens in Baden-Württemberg, derzeit etwa 17 Euro, wird eingeführt.
  11. Der Mindestlohn wird jährlich an den Medianlohn angepasst und steigt mindestens in Höhe der Inflation.
  12. Die Mindestlohnausnahmen für Langzeiterwerbslose, Jugendliche unter 18 und Praktika werden gestrichen.
  13. Ein neues Normalarbeitsverhältnis von 30 Wochenstunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird angestrebt.
  14. Kommunen erhalten die Möglichkeit, eine Nahverkehrsabgabe der Arbeitgeber nach französischem Vorbild zu erheben.
  15. Eine Ausbildungsumlage wird eingeführt, in die nicht ausbildende Betriebe einzahlen.
  16. In Werkstätten für behinderte Menschen gelten der gesetzliche Mindestlohn und branchenspezifische Tarifverträge.
  17. Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen, liegt deutlich über den Kosten der möglichen Arbeitsplätze.
  18. Das Busangebot wird mit tariflich entlohnten Busfahrerinnen und Busfahrern betrieben.
  19. Ehrenamtliche erhalten einen gesetzlichen Freistellungsanspruch mit Lohnfortzahlung bei Einsätzen und Ausbildungen.
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 47
  1. Für gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit werden überwiegend von Frauen ausgeübte Berufe besser eingruppiert.
  2. Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Dienstpläne, angemessene Bezahlung, die Möglichkeit zur Frühverrentung und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  3. Die Wochenarbeitszeit für Einsatzkräfte im Rettungsdienst wird reduziert.
  4. Unbezahlte Bereitschaft für Einsatzkräfte im Rettungsdienst wird beendet.
  5. Für alle an der Patientenbehandlung beteiligten Berufsgruppen gibt es mehr Personal und eine bedarfsdeckende gesetzliche Personalbemessung.
  6. Bund und Länder überwachen die Einhaltung der Personalvorgaben und sanktionieren Verstöße.
  7. Die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird gemeinsam mit Gewerkschaften angestrebt.
  8. Ein Personalschlüssel für Hebammen wird eingeführt, der eine 1:1-Betreuung während der Geburt gewährleistet.
  9. Eltern erhalten ein Recht auf Freistellung, wenn kein Kitaplatz vorhanden ist oder bei spontanen Schließungen.
  10. Für Lehrkräfte wird eine Arbeitszeiterfassung eingeführt.
  11. Dual Studierende erhalten geregelte Lern- und Urlaubszeiten.
  12. Auszubildende erhalten faire Ausbildungsvergütungen und gute Arbeitsbedingungen.
  13. Ausbildungsbetriebe müssen eine Pflicht-Qualifikation nachweisen.
  14. Psychische Sicherheit und Kinderschutz im Ausbildungsbetrieb werden durch Kontrollen gesichert.
  15. Das Bildungszeitgesetz und der Bildungsurlaub werden ausgeweitet.
  16. Zwölfstündige Arbeitstage werden abgelehnt.
  17. Ein landesspezifischer Mindestlohn von 60 Prozent des Medianeinkommens in Baden-Württemberg, derzeit etwa 17 Euro, wird eingeführt.
  18. Der Mindestlohn wird jährlich an den Medianlohn angepasst und steigt mindestens in Höhe der Inflation.
  19. Die Mindestlohnausnahmen für Langzeiterwerbslose, Jugendliche unter 18 und Praktika werden gestrichen.
  20. Ein in allen Bereichen geltendes Landestariftreuegesetz wird eingeführt.
  21. Öffentliche Aufträge, Zuschüsse und Fördermittel werden nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
  22. Gender Pay Gap und Migration Pay Gap werden überwunden, gleicher Lohn gilt für gleichwertige Arbeit.
  23. Betriebe und Verwaltungen müssen die Beseitigung bestehender Lohnungleichheiten nachweisen.
  24. Menstruierende erhalten zusätzliche Ausgleiche wie Perioden-Urlaubstage.
  25. Ein neues Normalarbeitsverhältnis von 30 Wochenstunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich wird angestrebt.
  26. Befristungen ohne Sachgrund werden abgeschafft.
  27. Leiharbeit wird abgeschafft.
  28. Unfreiwillige Teilzeit wird abgeschafft.
  29. Mini- und Midi-Jobs ohne volle Sozialversicherung werden abgeschafft.
  30. Die Sachgründe für Befristungen werden deutlich eingeschränkt, um auch Kettenbefristungen zu reduzieren.
  31. Es gibt ein Recht auf Teilzeit für alle.
  32. Ein Recht auf Vollzeit wird eingeführt, um unfreiwillige Teilzeit zu verhindern.
  33. Die betriebliche Mitbestimmung wird bei Personalthemen, Gesundheitsfragen, Künstlicher Intelligenz, wirtschaftlichen Fragen sowie Betriebsschließungen, Ausgliederungen und Verlagerungen ausgeweitet.
  34. Ein Gesetz beziehungsweise eine Arbeitsschutzverordnung gegen Leistungsverdichtung und Überlastung am Arbeitsplatz wird eingeführt.
  35. Die Einführung von KI am Arbeitsplatz unterliegt der Mitbestimmung und Kontrolle durch Betriebsräte.
  36. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden im Arbeits- und Wohnungsmarkt verbindlich eingeführt.
  37. Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag.
  38. Jeder Betrieb ab zehn Arbeitsplätzen bildet aus.
  39. Das Recht auf betriebliche Bereitstellung von Lernmitteln wird durchgesetzt.
  40. In Werkstätten für behinderte Menschen gelten der gesetzliche Mindestlohn und branchenspezifische Tarifverträge.
  41. Jedes zur Ausgleichsabgabe verpflichtete Unternehmen muss Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
  42. Die 30-Stunden-Woche wird bei vollem Lohnausgleich eingeführt.
  43. Beschäftigte erhalten verbindliche Investitionspläne und langfristige Beschäftigungsgarantien.
  44. Auszubildende werden unbefristet in ihrem erlernten Beruf übernommen.
  45. Öffentliche Aufträge gehen nur an tarifgebundene Betriebe mit gewähltem Betriebsrat.
  46. Das Busangebot wird mit tariflich entlohnten Busfahrerinnen und Busfahrern betrieben.
  47. Ehrenamtliche erhalten einen gesetzlichen Freistellungsanspruch mit Lohnfortzahlung bei Einsätzen und Ausbildungen.
FDP 123
FW 31​
BSW 1412
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
Koalitionsvertrag ​27

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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