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Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

CSU BY0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
FW BY 8​2
AfD BY 2​2
Grüne BY 1214
Mehr Rechte oder Angebote 4
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 10
SPD BY 283​
Bleibt wie bisher 3
Weniger Geld 7
Mehr Pflichten 27
  1. Ein bayerisches Tariftreuegesetz für faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen wird geschaffen.
  2. Wer Aufträge vom Freistaat erhält, muss Tarifverträge einhalten.
  3. Für öffentliche Aufträge wird ein Vergabemindestlohn von zunächst 15 Euro festgelegt.
  4. Eine insgesamt höhere Tarifbindung wird angestrebt.
  5. Die Tageshöchstarbeitszeit wird perspektivisch im Einklang mit den Gewerkschaften reduziert.
  6. Die bayerischen Behörden werden angehalten, gesetzliche und tarifliche Arbeitszeiten nach europäischem Recht zu kontrollieren.
  7. Ein Weiterbildungsgesetz verankert einen Rechtsanspruch auf Freistellung von Beschäftigten und Auszubildenden für berufliche Weiterbildung.
  8. Dual Studierende erhalten eine angemessene Vergütung.
  9. Die betriebliche Pflichtzeit im dualen Studium wird so begrenzt, dass Studienerfolg und Erholungsphasen gewährleistet sind.
  10. Arbeitserlaubnisse und Vermittlung werden an Garantien der Arbeitgeber zu tariflichen Arbeitsbedingungen und zur Zustimmung der Betriebs- und Personalvertretungen geknüpft.
  11. Die Einhaltung der Rechte zugewanderter, saisonaler und vorübergehend Beschäftigter wird von den Behörden wirksam kontrolliert.
  12. Die Einhaltung der Rechte zugewanderter Beschäftigter, Saisonarbeitskräfte und vorübergehend Beschäftigter wird wirksam und koordiniert kontrolliert.
  13. Das Faire-Löhne-Gesetz enthält Regelungen zur Einstellung von Menschen mit Behinderung.
  14. Im Gesundheits- und Pflegebereich wird eine flächendeckende Tarifbindung angestrebt.
  15. Leiharbeit in der Pflege wird schrittweise auf null reduziert.
  16. Für alle Beschäftigten werden gleiche Bezahlung und gleiche Behandlung durchgesetzt, um Nachteile der Stammbelegschaft auszugleichen.
  17. Die Ausbildungen in allen medizinischen und pflegerischen Berufen, etwa Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie, werden nach dem Berufsbildungsgesetz gestaltet.
  18. Verbindliche Regeln zur Personalbemessung und Personalausstattung entlasten das Personal in Medizin und Pflege.
  19. Für Beschäftigte in Medizin und Pflege gelten entlastende Arbeitszeitregelungen.
  20. Mindeststandards schützen die Beschäftigten in der Landwirtschaft vor Ausbeutung.
  21. Die soziale Konditionalität wird konsequent angewendet, um Beschäftigte in der Landwirtschaft zu schützen.
  22. Belegschaften werden bei der Digitalisierung in Betrieben auf Augenhöhe beteiligt.
  23. Die Tarifbindung wird für eine faire Entlohnung ausgeweitet.
  24. Eine 30-Stunden-Arbeitswoche bei vollem Lohn für alle wird gefordert.
  25. Aus der Berufsanerkennung soll ein Anspruch auf tarifgemäße Arbeitsbedingungen folgen.
  26. Ehrenamtliche im Rettungsdienst und Katastrophenschutz sollen wie Feuerwehrleute für Aus- und Weiterbildungen von der Arbeit freigestellt werden (Helfergleichstellung).
  27. Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz wird nach ihrer Verabschiedung umgesetzt.
FDP BY 2​3
Linke BY 7912
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 24
  1. Arbeitgeber werden verpflichtet, Überstunden mit Zuschlägen und Freizeitausgleich abzugelten.
  2. Ein Landesmindestlohngesetz soll sicherstellen, dass Verwaltung, landeseigene Unternehmen sowie Auftragsvergabe und Wirtschaftsförderung von Land und Kommunen nur Unternehmen berücksichtigen, die einen armutsfesten Mindestlohn zahlen.
  3. Gefordert wird ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht, damit Frauen gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten.
  4. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Überstunden mit Zuschlägen und Freizeitausgleich abzugelten.
  5. Arbeitgeber sollen die durch das Homeoffice entstehenden Mehrkosten übernehmen.
  6. Ab dem ersten verdienten Euro gilt eine volle Sozialversicherungspflicht.
  7. Mini- und Midijobs werden durch unbefristete Arbeitsverträge mit existenzsichernden Einkommen ersetzt.
  8. In Bayern wird ein Bildungszeitgesetz mit bezahlter Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung an fünf Tagen im Jahr eingeführt.
  9. Der Arbeitgeber organisiert und finanziert diese Weiterbildung.
  10. Alle in der Kindererziehung Beschäftigten werden angemessen entlohnt.
  11. Die Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation wird bezahlt.
  12. Beschäftigte in der Kinderbetreuung erhalten eine tarifgebundene, verantwortungsgerechte Entlohnung.
  13. Eine Ausbildungsumlage wird eingeführt, bei der nicht ausbildende Betriebe eine Abgabe zugunsten ausbildungswilliger Kleinunternehmen zahlen.
  14. Die Mindestausbildungsvergütung wird auf 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung aller Branchen angehoben.
  15. Die Mindestausbildungsvergütung gilt auch für Ausbildungen außerhalb des Berufsbildungsgesetzes wie Pflegeberufe.
  16. Praktikantinnen und Praktikanten erhalten Anspruch auf den Mindestlohn.
  17. Die zwei Arbeits- oder Schultage vor der Abschlussprüfung sind bezahlt arbeits- und unterrichtsfrei.
  18. Betriebe werden an den Kosten der Berufsbildung beteiligt.
  19. Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, die weniger als 7 Prozent Ausbildungsplätze anbieten, zahlen eine Ausbildungsabgabe.
  20. Auszubildende erhalten Ausbildungsvergütungen, von denen sie leben können.
  21. Pflichtpraktika im Studium werden qualifikationsgerecht, mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt.
  22. Unbezahlte Praktika werden abgelehnt.
  23. Pflegeberufe werden durch gute tarifliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen aufgewertet.
  24. In Behindertenwerkstätten gilt der Mindestlohn.
Mehr Pflichten 75
  1. Öffentliche Investitionen werden gezielt vergeben und stets an Mitsprache-, Ausbildungs-, Tarif- und Standortgarantien gebunden.
  2. Gefordert wird ein bayerisches Tariftreuegesetz.
  3. Tarifverträge sollen auf Antrag der Gewerkschaften auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberverbände für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
  4. Arbeitgeber werden verpflichtet, Überstunden mit Zuschlägen und Freizeitausgleich abzugelten.
  5. Ein Landesmindestlohngesetz soll sicherstellen, dass Verwaltung, landeseigene Unternehmen sowie Auftragsvergabe und Wirtschaftsförderung von Land und Kommunen nur Unternehmen berücksichtigen, die einen armutsfesten Mindestlohn zahlen.
  6. Gefordert wird ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht, damit Frauen gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten.
  7. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Überstunden mit Zuschlägen und Freizeitausgleich abzugelten.
  8. Eine Begrenzung und ein zeitnaher Ausgleich von Mehrarbeit sollen gesetzlich verankert werden.
  9. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit soll gesetzlich verankert werden.
  10. Eine Anti-Stress-Verordnung wird unterstützt.
  11. Für atypische und besonders belastende Arbeitszeiten soll es einen Freizeitausgleich geben.
  12. Arbeitsschutzkontrollen sollen in Bayern wieder zur Normalität werden.
  13. Die automatisierte lückenlose Aufzeichnung und Analyse von Bewegungen und Verhalten Beschäftigter während der Arbeitszeit soll vollständig verboten werden.
  14. Jede Beurteilung von Beschäftigten muss nachvollziehbar und anfechtbar sein.
  15. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit soll gesetzlich verankert werden.
  16. Beschäftigte sollen einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten.
  17. Mobiles Arbeiten und Homeoffice müssen freiwillig bleiben, und Arbeitgeber müssen dabei Stress und Belastung verhindern.
  18. Arbeitgeber sollen die durch das Homeoffice entstehenden Mehrkosten übernehmen.
  19. Die Beschäftigung Jugendlicher soll gegenüber den Arbeitsschutzbehörden meldepflichtig werden.
  20. Es soll einfacher werden, Arbeitgebern die Beschäftigung Jugendlicher zu untersagen.
  21. Beschäftigte und Betriebsräte sollen zwingende Mitbestimmungs- und Vetorechte bei allen wirtschaftlichen Fragen erhalten.
  22. Über Einführung und Nutzung von Software soll der Betriebsrat mitentscheiden.
  23. Das Vetorecht der Beschäftigten soll bei Leiharbeit, Werkverträgen, Befristungen, Personalabbau und Schließungen gelten.
  24. Betriebsräte sollen stärkere Instrumente als Interessenausgleich und Sozialplan sowie bessere Mitentscheidungsrechte erhalten.
  25. Beschäftigte werden eine Stunde pro Woche von der Arbeit freigestellt, um ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen.
  26. Die gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit wird auf 40 Stunden abgesenkt.
  27. Die Normalarbeitszeit wird gemeinsam mit den Gewerkschaften auf 35 Stunden abgesenkt.
  28. Perspektivisch wird eine Normalarbeitszeit von 30 Stunden angestrebt.
  29. Beschäftigte erhalten einen Rechtsanspruch auf eine vertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche.
  30. Beschäftigte erhalten einen Rechtsanspruch auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung.
  31. Der Rechtsanspruch auf Teilzeit wird um ein Rückkehrrecht auf die vorherige vertragliche Arbeitszeit ergänzt.
  32. Die Leiharbeit wird abgeschafft.
  33. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen wird abgeschafft.
  34. Stärkere Kontrollen durch personell gut ausgestattete Arbeitsschutzbehörden werden gesetzlich vorgeschrieben.
  35. Ausnahmen von der Mindeststundenzahl von 22 Wochenstunden sind nur aus schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen zulässig, die das Unternehmen nachweisen muss.
  36. Arbeitgeber müssen den Abschluss von Teilzeitverträgen unter 22 Stunden mit dem Betriebsrat erörtern.
  37. Der Betriebsrat erhält ein Vetorecht beim Abschluss von Teilzeitverträgen unter 22 Stunden.
  38. Beschäftigte erhalten einen Rechtsanspruch auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit, sofern im Unternehmen passende Arbeit vorhanden ist.
  39. Mini- und Midijobs werden durch unbefristete Arbeitsverträge mit existenzsichernden Einkommen ersetzt.
  40. Massenentlassungen werden bei profitablen und staatlich geförderten Unternehmen verboten.
  41. Beschäftigte erhalten einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung durch das Unternehmen, wenn sich die Anforderungen am Arbeitsplatz ändern.
  42. In Bayern wird ein Bildungszeitgesetz mit bezahlter Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung an fünf Tagen im Jahr eingeführt.
  43. Beschäftigte erhalten einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, wenn sich die Anforderungen in ihrem Job ändern.
  44. Der Arbeitgeber organisiert und finanziert diese Weiterbildung.
  45. Arbeitsverhältnisse in allen Bildungsbereichen werden dauerhaft, versicherungspflichtig und tarifvertraglich geregelt.
  46. Im Bildungsbereich gelten verbindliche Frauenquoten auf allen Karrierestufen.
  47. In der Bildungsarbeit werden reguläre, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sichergestellt.
  48. Alle in der Kindererziehung Beschäftigten werden angemessen entlohnt.
  49. Die Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation wird bezahlt.
  50. Beschäftigte in der Kinderbetreuung erhalten eine tarifgebundene, verantwortungsgerechte Entlohnung.
  51. Das duale Ausbildungssystem wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Betriebe gestärkt.
  52. Auszubildende erhalten einen Anspruch auf unbefristete Übernahme ohne Probezeit im erlernten Beruf.
  53. Das Abziehen von Auszubildenden aus dem Berufsschulunterricht in den Betrieb wird unterbunden.
  54. Die Mindestausbildungsvergütung wird auf 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung aller Branchen angehoben.
  55. Die Mindestausbildungsvergütung gilt auch für Ausbildungen außerhalb des Berufsbildungsgesetzes wie Pflegeberufe.
  56. Praktikantinnen und Praktikanten erhalten Anspruch auf den Mindestlohn.
  57. Die zwei Arbeits- oder Schultage vor der Abschlussprüfung sind bezahlt arbeits- und unterrichtsfrei.
  58. Auszubildende erhalten Ausbildungsvergütungen, von denen sie leben können.
  59. Mitbestimmung und Kontrolle durch Auszubildendenvertretungen und Gewerkschaften werden in betrieblicher und schulischer Ausbildung sichergestellt.
  60. In Bayern wird ein Rechtsanspruch auf Fort- und Weiterbildung einschließlich Bildungsurlaub eingeführt.
  61. Pflichtpraktika im Studium werden qualifikationsgerecht, mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt.
  62. Unbezahlte Praktika werden abgelehnt.
  63. Betriebs- und Personalräte erhalten Mitbestimmungsrechte bei der Transformation der Unternehmen.
  64. Betriebsräte erhalten Kontroll- und Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Umstellung auf erneuerbare Energien.
  65. Pflegende Angehörige erhalten ein Rückkehrrecht in die Vollzeitbeschäftigung.
  66. Pflegeberufe werden durch gute tarifliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen aufgewertet.
  67. Auszubildende in Pflegeberufen werden freigestellt und nicht auf Stellenpläne angerechnet.
  68. Ausbilderinnen und Ausbilder in der Pflege werden während der Ausbildungszeit von sonstigen pflegerischen Aufgaben befreit.
  69. In Behindertenwerkstätten gilt der Mindestlohn.
  70. Arbeitgeber können sich nicht mehr durch Ausgleichszahlungen von der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen freikaufen.
  71. Der 8. Mai wird in Bayern als Tag der Befreiung vom Faschismus Feiertag.
  72. Männer und Frauen erhalten gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.
  73. Das Normalarbeitsverhältnis wird auf 35 Wochenstunden reduziert.
  74. Der Internationale Frauentag am 8. März wird Feiertag.
  75. Bei Menstruationsschmerzen gibt es monatlich mindestens zwei zusätzliche Urlaubstage.
Koalitionsvertrag 2​1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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