Arbeitgeber
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz
AfD00
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
CDU 23
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
SPD 67
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Einrichtung von Betriebskitas wird unterstützt.
- Unternehmen sollen mehr Planungssicherheit darüber erhalten, wann neue ausländische Mitarbeitende im Betrieb beginnen können.
- Unternehmen werden gefördert, wenn sie jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Ausbildungschance geben.
- Die Verbundausbildung wird gezielt gefördert.
- Unternehmen werden bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 6
- Ein modernes Tariftreuegesetz wird geschaffen.
- Öffentliche Aufträge und Förderungen sollen grundsätzlich an Tariftreue geknüpft werden.
- Das Landestariftreuegesetz wird novelliert.
- Mitbestimmung soll auch bei Ausgliederung und Standortverlagerung gelten.
- Betriebliche Zukunftsvereinbarungen sollen erzwingbar werden.
- Das Krisenkurzarbeitergeld soll zwingend die Qualifizierung der Beschäftigten vorsehen.
Grüne 424
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Mit Ausbildungsbetrieben und Kammern werden moderne, zukunftsfähige Ausbildungsrahmenpläne angestrebt.
- Ausbildende Betriebe werden bei der überbetrieblichen Ausbildung unterstützt.
- Ein landesweites Programm „Entgeltgleichheit jetzt!“ fördert Unternehmen, die freiwillig Gehaltsanalysen durchführen und Lohnlücken schließen.
- Für Unternehmen werden Beratungs- und Audit-Angebote zur Entgeltgleichheit nach dem Vorbild von „Logib-D“ erwogen.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 3
- Auf Bundesebene soll eine Pflegezeit zur Freistellung von der Arbeit mit Lohnersatzleistung eingeführt werden.
- Rahmenbedingungen für Weiter- und Fortbildung der Pflegefachpersonen werden zwischen Pflegekammer, Land und Arbeitgebern abgestimmt.
- Verbindliche Regeln zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in der Beschaffung und eine Koordinierungsstelle des Landes werden gefordert.
Linke 3311
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 8
- Praxisangestellte werden nach Tarif mit korrekter Eingruppierung bezahlt.
- Beamte erhalten zunächst eine echte Wahlfreiheit zwischen Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung mit Arbeitgeberbeiträgen.
- Auszubildende erhalten statt der Mindestausbildungsvergütung die tariflichen Mindeststandards ihrer Branche.
- Auszubildende erhalten die volle tarifliche Ausbildungsvergütung sowie tarifliche Standards bei Urlaub, Freizeitausgleich und Zuschlägen.
- Verstöße gegen die Tariftreue werden mit Vertragsstrafen geahndet.
- Wer Tariftreue verletzt, Klimaziele unterläuft oder Beschäftigte ausbeutet, erhält keine Fördermittel.
- Im Kulturbereich gelten gute Löhne und Arbeitsbedingungen.
- Queere Menschen erhalten faire Löhne, die ein unabhängiges Leben ermöglichen.
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Öffentliche Aufträge von Land, Kommunen und ihren Unternehmen gehen nur an Anbieter, die die geltenden Tarifverträge vollständig anwenden.
- Bei Verstößen gegen die Tariftreue droht ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu drei Jahren.
- Landesförderungen, Investitionsbankprogramme und öffentliche Beteiligungen gehen nur an tarifgebundene Unternehmen oder solche mit verbindlichem Fahrplan zur Tarifbindung.
- Betriebe, die Betriebsratsarbeit behindern, werden von Vergaben ausgeschlossen.
Mehr Pflichten 32
- Eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich soll eingeführt werden.
- Für Arbeitsunterkünfte werden verbindliche Mindestanforderungen an Privatsphäre, Hygiene, Fläche und Sicherheit festgelegt.
- Personaluntergrenzen werden eingehalten und Personalschlüssel für alle Gesundheitsberufe gesetzlich verankert, mit Sanktionen gegen Arbeitgeber bei Verstößen.
- Beschäftigte erhalten einen Erholungsausgleich für unterbesetzte Dienste.
- Springerpools und Bereitschaftsdienste werden eingerichtet, damit Beschäftigte nicht an freien Tagen einspringen müssen.
- Der Einsatz von ver.di und Pflege.Auf.Stand für flächendeckende Tarifverträge auch bei kirchlichen Trägern wird unterstützt.
- Praxisangestellte werden nach Tarif mit korrekter Eingruppierung bezahlt.
- Die Durchsetzung der Arbeitsschutzgesetze in den Betrieben wird unterstützt.
- Auszubildende erhalten statt der Mindestausbildungsvergütung die tariflichen Mindeststandards ihrer Branche.
- Auszubildende erhalten die volle tarifliche Ausbildungsvergütung sowie tarifliche Standards bei Urlaub, Freizeitausgleich und Zuschlägen.
- Auszubildende werden nach der Ausbildung ohne Probezeit unbefristet übernommen.
- Das Recht auf Bildungsurlaub gilt auch in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten.
- Öffentliche Aufträge von Land, Kommunen und ihren Unternehmen gehen nur an Anbieter, die die geltenden Tarifverträge vollständig anwenden.
- Für die Tariftreue gelten digitale Nachweispflichten.
- Verstöße gegen die Tariftreue werden mit Vertragsstrafen geahndet.
- Bei Verstößen gegen die Tariftreue droht ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu drei Jahren.
- Bei Verstößen gegen die Tariftreue gilt eine konsequente Kettenhaftung.
- Landesförderungen, Investitionsbankprogramme und öffentliche Beteiligungen gehen nur an tarifgebundene Unternehmen oder solche mit verbindlichem Fahrplan zur Tarifbindung.
- Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wird erleichtert.
- Betriebe, die Betriebsratsarbeit behindern, werden von Vergaben ausgeschlossen.
- Förderbedingung ist ein physisches und digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften.
- Pflichtige Gefährdungsbeurteilungen einschließlich psychischer Belastungen erfolgen unter verstärkter Landesaufsicht.
- Outsourcing und die dauerhafte Übertragung des Geschäftszwecks an Subunternehmen werden verboten.
- Der 8. März wird gesetzlicher Feiertag in Rheinland-Pfalz.
- Der 8. Mai wird als Tag der Befreiung gesetzlicher Feiertag in Rheinland-Pfalz.
- Auf einen Sonntag fallende Feiertage werden am folgenden Werktag nachgeholt.
- Wer Tariftreue verletzt, Klimaziele unterläuft oder Beschäftigte ausbeutet, erhält keine Fördermittel.
- Im Kulturbereich gelten gute Löhne und Arbeitsbedingungen.
- Für Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz gelten verbindliche Freistellungsregelungen.
- Führungskräfte werden verpflichtend zu Inklusion queerer Beschäftigter geschult.
- Inklusive Sprache wird in der Arbeitswelt verpflichtend, nicht nur auf Formularen und Anträgen.
- Queere Menschen erhalten faire Löhne, die ein unabhängiges Leben ermöglichen.
FDP 110
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Abschlusszeugnisse sollen aussagekräftig und verlässlich sein.
- Ausbildungsbetriebe erhalten mehr Freiheit bei der Gestaltung von Ausbildungswegen.
- Vertrauensarbeitszeit soll überall ermöglicht werden, wo sie sinnvoll ist.
- Die europäische Richtlinie für flexible Arbeitszeitmodelle soll rechtssicher umgesetzt werden.
Weniger Pflichten 7
- Ausbildungsbetriebe erhalten mehr Freiheit bei der Gestaltung von Ausbildungswegen.
- Bürokratische Hürden für betriebliche Kooperationen und flexible Ausbildungsmodelle werden abgebaut.
- Was die Sozialpartner im verarbeitenden Gewerbe selbst vereinbaren können, bedarf keiner staatlichen Regulierung.
- Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeitragsmeldungen wird an die der Lohnsteuer angepasst oder auf den 15. des Folgemonats zurückverlegt.
- Die Bürokratie rund um A1-Bescheinigungen soll abgebaut werden, um den Austausch in den Grenzregionen zu fördern.
- Das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit soll abgeschafft oder zumindest gelockert werden, um die Integration in Arbeit zu erleichtern.
- Die starren täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten werden durch berufs- und betriebsangepasste flexible Modelle ersetzt.
Bleibt wie bisher 1
BSW 61
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 3
- Kein Arbeitnehmer verdient weniger als 15 Euro pro Stunde.
- Das Land setzt sich per Bundesratsinitiative für einen Mindestlohn von 15 Euro ab dem 1. Juli 2026 ein.
- Fachkräfte im Tourismus sollen durch faire Bezahlung, vernünftige Arbeitsbedingungen und praxisorientierte Ausbildung gehalten und gewonnen werden.
Mehr Pflichten 6
- Kein Arbeitnehmer verdient weniger als 15 Euro pro Stunde.
- Das Land setzt sich per Bundesratsinitiative für einen Mindestlohn von 15 Euro ab dem 1. Juli 2026 ein.
- Die Tarifbindung wird gestärkt.
- Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird erleichtert.
- Betriebsräte und Gewerkschaften werden bei Umstrukturierungen paritätisch eingebunden.
- Fachkräfte im Tourismus sollen durch faire Bezahlung, vernünftige Arbeitsbedingungen und praxisorientierte Ausbildung gehalten und gewonnen werden.
Koalitionsvertrag 432
Mehr Geld 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
- Tariftreue wird als Leitprinzip der öffentlichen Auftragsvergabe gestärkt.
- Tarifliche Arbeitsbedingungen sollen bei öffentlichen Aufträgen auch für nicht tarifgebundene Unternehmen maßgeblich sein.
- Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz sollen unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten weiterentwickelt werden.
- Leiharbeit in den Heilberufen soll auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht