Zum Inhalt

Arbeitgeber

Organisationen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU 3715
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 10
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2
AfD 1​1
SPD 3524
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 8
Mehr Pflichten 33
  1. Der Mindestlohn wird erhöht.
  2. Beschäftigte haben Anspruch auf Mitbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen und auf demokratische Teilhabe.
  3. Regionale Zusammenschlüsse von Sozialpartnern und Bundesagentur für Arbeit sollen Arbeitsmarktdrehscheiben und Job-to-Job-Vermittlung fördern.
  4. Ein fairer und rechtssicherer Umgang mit Beschäftigtendaten im Betrieb wird gesetzlich geregelt.
  5. Das Betriebsverfassungsgesetz wird reformiert und die Mitbestimmung bei Personalplanung, KI-Einführung, Gesundheitsschutz und Weiterbildung zu echten Mitbestimmungsrechten ausgebaut.
  6. Die Zahl ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilungen wird deutlich gesteigert.
  7. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird gestärkt und verbindlicher gemacht.
  8. Psychische Belastungen bei der Arbeit werden im Arbeitsschutz stärker berücksichtigt.
  9. Betriebliche Gesundheitsförderung soll bei allen unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
  10. Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen werden abgeschafft.
  11. Unternehmen sollen ihrer Ausbildungsverantwortung stärker gerecht werden.
  12. Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit soll den Gender Pay Gap schließen.
  13. Die Tarifbindung soll steigen.
  14. Missbrauch von Minijobs wird bekämpft.
  15. Die Mindestausbildungsvergütung wird angehoben.
  16. Die Schutzrechte des Berufsbildungsgesetzes werden auf das duale Studium ausgeweitet.
  17. Der gesetzliche Mindestlohn orientiert sich an mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens gemäß der europäischen Richtlinie.
  18. Der Mindestlohn beträgt spätestens ab 2026 15 Euro.
  19. Die Tarifbindung wird gestärkt, um die Löhne in Ostdeutschland zu erhöhen und Löhne über dem Mindestlohn zu sichern.
  20. Die Tarifbindung wird deutlich erhöht.
  21. Ein Bundestariftreuegesetz stellt sicher, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an tarifzahlende Unternehmen gehen.
  22. Ein europäisches Tariftreuegesetz soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifbindung knüpfen.
  23. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird erleichtert.
  24. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird bis 2026 in nationales Recht umgesetzt, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.
  25. Bei Beschäftigten im Rentenalter werden die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt an sie ausgezahlt.
  26. Eine Familienstartzeit ermöglicht Vätern oder Partnerinnen und Partnern eine Freistellung für die ersten zwei Wochen nach der Geburt bei voller, umlagefinanzierter Lohnfortzahlung.
  27. Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten mehr Freizeitausgleich, etwa durch eine verkürzte Wochenarbeitszeit.
  28. Alle Auszubildenden haben Mitbestimmungsmöglichkeiten im Betrieb.
  29. Eine Pflicht zur Tariftreue in Vergabeverfahren wird durchgesetzt.
  30. Für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer werden faire und attraktive Arbeitsbedingungen durchgesetzt, etwa durch Aufnahme der Lkw-Fahrkabine in die Arbeitsstättenverordnung.
  31. Sorgearbeitende Eltern erhalten zusätzliche Urlaubstage.
  32. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft wird angestrebt.
  33. Konkrete Vereinbarungen zu internationalen Standards sollen gute Arbeit mit existenzsichernden Löhnen sicherstellen.
Grüne 3734
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 11
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 34
  1. Der Mindestlohn wird erhöht.
  2. Klimaschutzverträge werden an eine Standortgarantie und an eine Bezahlung nach Tarifvertrag gebunden.
  3. In Landwirtschaft und Fleischindustrie, besonders in der Saisonarbeit, werden guter Arbeits-, Gesundheits- und Sozialversicherungsschutz sichergestellt.
  4. Bessere Arbeitsbedingungen ohne Akkordlöhne und Stückprämien bei Schlachtung und Transport werden befürwortet.
  5. Der Mindestlohn soll schrittweise steigen und 2025 zunächst 15 Euro betragen.
  6. Der Mindestlohn soll auch für unter 18-Jährige gelten.
  7. Die Tarifbindung soll gestärkt werden.
  8. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll erleichtert werden.
  9. Größere öffentliche Aufträge des Bundes werden durch ein Tariftreuegesetz nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
  10. Gewerkschaften erhalten ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb.
  11. Die Unternehmensmitbestimmung darf weder ignoriert noch umgangen werden, auch nicht grenzüberschreitend.
  12. Gegen den Missbrauch von Werkverträgen wird entschieden vorgegangen.
  13. Sachgrundlose Befristungen werden abgelehnt.
  14. In von Schwarzarbeit betroffenen Branchen muss die Arbeitszeiterfassung manipulationssicher erfolgen.
  15. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird zügig und vollständig umgesetzt.
  16. Die Regeln zur gleichen Bezahlung sollen verbindlicher und besser einklagbar werden.
  17. Die Brückenteilzeit und das Rückkehrrecht in Vollzeit sollen ausgeweitet und individueller gestaltet werden.
  18. Gehaltsangebote in Stellenausschreibungen sollen grundsätzlich transparent gemacht werden.
  19. Die Mindestausbildungsvergütung wird deutlich angehoben.
  20. Der Anteil befristet Beschäftigter in der Wissenschaft, vor allem nach der Promotion, soll deutlich sinken.
  21. Daueraufgaben in der Wissenschaft sollen auf Dauerstellen bearbeitet werden.
  22. Wissenschaftliche Qualifikation als Sachgrund für Befristungen soll enger gefasst werden.
  23. Mit einer Familienstartzeit sollen Väter und Co-Mütter sich die ersten zwei Wochen nach der Geburt mit Lohnersatzleistung freistellen lassen können.
  24. Eltern sollen, auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, besser vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt geschützt werden.
  25. Das Rückkehrrecht in Vollzeit wird vereinfacht.
  26. Der Mindestlohn wird erneut angehoben.
  27. Gemeinsam mit Arbeitgebern und Kammern werden Maßnahmen geschaffen, um Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
  28. Einstellungs- und Beförderungspraxis werden diskriminierungssensibel gestaltet.
  29. Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit wird durchgesetzt.
  30. Frauendominierte Berufe dürfen nicht schlechter bezahlt werden als männerdominierte.
  31. Die Befugnisse des Zolls zur Kontrolle von Arbeitsbedingungen in der Prostitution werden erweitert.
  32. Bessere Arbeitsbedingungen sollen mehr Frauen in Führungsgremien des Gesundheitswesens bringen.
  33. Gesetzliche Schlupflöcher bei der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung werden geschlossen.
  34. Beschäftigte in Inklusionsunternehmen werden mindestens nach Mindestlohn entlohnt und erwerben existenzsichernde Rentenansprüche.
Linke 9634
Mehr Geld 3
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 27
  1. Frauen erhalten gleiches Geld für gleichwertige Arbeit.
  2. Die Löhne sollen steigen.
  3. Der Mindestlohn soll mindestens 15 Euro und spätestens ab 2026 16 Euro betragen.
  4. Betriebsrenten sollen mindestens zur Hälfte von den Arbeitgebern finanziert werden.
  5. Arbeitszeitmodelle mit geringerer Wochenarbeitszeit, etwa 32 Stunden oder Vier-Tage-Woche, sollen bei vollem Lohn- und Personalausgleich eingeführt werden.
  6. Beschäftigte sollen beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls sechs Wochen Freistellung mit vollem, arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich erhalten.
  7. Die 24-Stunden-Betreuung soll mit Sozialversicherungsschutz, gesetzlicher Arbeitszeit, Urlaub und Mindestlohn reguliert werden.
  8. Der gesetzliche Mindestlohn wird gemäß EU-Richtlinie auf mindestens 60 Prozent des Medianlohns erhöht.
  9. Der Mindestlohn beträgt spätestens 2026 16 Euro.
  10. Der Mindestlohn wird dauerhaft an den Medianlohn angepasst und steigt jährlich mindestens um die Inflationsrate.
  11. Der Mindestlohn gilt ohne Ausnahmen, auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, für Minderjährige ohne Berufsausbildung und für Langzeiterwerbslose.
  12. Jedes Arbeitsverhältnis ist ab dem ersten Euro voll sozialversicherungspflichtig, ohne Ausnahmen für Minijobs, Midijobs und ausländische Saisonbeschäftigte.
  13. Leihbeschäftigte werden bis zum Verbot der Leiharbeit ab dem ersten Tag wie Stammbeschäftigte bezahlt und behandelt.
  14. Leihbeschäftigte erhalten eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent.
  15. Bußgelder im Arbeitsschutz werden empfindlich erhöht.
  16. Alle Auszubildenden erhalten mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung.
  17. Kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohn- und Personalausgleich in allen Branchen werden unterstützt.
  18. Arbeitsunterbrechungen und Dienstzeiten werden bezahlt.
  19. Alle Beschäftigten erhalten ein Recht auf eine sechswöchige Pflegezeit mit Lohnfortzahlung.
  20. Für Weiterbildungszeit werden mindestens 70 Prozent des Lohns fortgezahlt, im Niedriglohnbereich staatlich auf 100 Prozent aufgestockt.
  21. Betriebe, die betriebsbedingt kündigen, Beschäftigungsvereinbarungen brechen oder ökologische Standards ignorieren, zahlen Fördergelder zurück.
  22. Beschäftigte im ÖPNV und bei der Bahn erhalten bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen wie saubere Toiletten und ausreichende Pausen.
  23. Auszubildende erhalten eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung der Branchen.
  24. Zwischen Ost und West gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
  25. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf mindestens 15 Euro und spätestens 2026 auf 16 Euro.
  26. Gewerkschaftliche Forderungen nach kürzerer Wochenarbeitszeit oder Vier-Tage-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich werden unterstützt.
  27. In Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird der Mindestlohn gemäß EU-Mindestlohnrichtlinie gezahlt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 94
  1. Frauen erhalten gleiches Geld für gleichwertige Arbeit.
  2. Manager- und Vorstandsgehälter einschließlich Boni werden auf das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen begrenzt.
  3. Der Mindestlohn soll mindestens 15 Euro und spätestens ab 2026 16 Euro betragen.
  4. Betriebsrenten sollen mindestens zur Hälfte von den Arbeitgebern finanziert werden.
  5. Arbeitszeitmodelle mit geringerer Wochenarbeitszeit, etwa 32 Stunden oder Vier-Tage-Woche, sollen bei vollem Lohn- und Personalausgleich eingeführt werden.
  6. Beschäftigte sollen mehr Zeitautonomie statt einer nur betrieblich orientierten Flexibilisierung der Arbeitszeit erhalten.
  7. Der Kündigungsschutz für Eltern soll bis zum sechsten Geburtstag des Kindes ausgeweitet werden.
  8. Nach der Elternzeit soll ein ausdrückliches Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz gelten.
  9. Tarifverträge sollen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
  10. Eine gesetzliche Personalbemessung mit mehr Personal und stressfreien Schichtplänen soll eingeführt werden.
  11. Outsourcing zur Lohnsenkung oder Tarifumgehung im Gesundheitswesen wird abgelehnt.
  12. Für alle Beschäftigten eines Hauses soll ein einheitlicher Tarif gelten.
  13. Beschäftigte sollen beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls sechs Wochen Freistellung mit vollem, arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich erhalten.
  14. Die 24-Stunden-Betreuung soll mit Sozialversicherungsschutz, gesetzlicher Arbeitszeit, Urlaub und Mindestlohn reguliert werden.
  15. Der gesetzliche Mindestlohn wird gemäß EU-Richtlinie auf mindestens 60 Prozent des Medianlohns erhöht.
  16. Der Mindestlohn beträgt spätestens 2026 16 Euro.
  17. Der Mindestlohn wird dauerhaft an den Medianlohn angepasst und steigt jährlich mindestens um die Inflationsrate.
  18. Der Mindestlohn gilt ohne Ausnahmen, auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, für Minderjährige ohne Berufsausbildung und für Langzeiterwerbslose.
  19. Ein Bundestariftreuegesetz vergibt öffentliche Aufträge nur an Unternehmen, die tarifvertragliche Standards einhalten.
  20. Tarifverträge können deutlich leichter und auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite für allgemeinverbindlich erklärt werden.
  21. Bei Auslagerungen und Betriebsaufspaltungen gelten Tarifverträge zwingend und uneingeschränkt fort.
  22. Leiharbeit wird abgeschafft.
  23. Sachgrundlose Befristungen werden abgeschafft.
  24. Sachgründe für Befristungen werden deutlich enger begrenzt.
  25. Spätestens der dritte Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber ist unbefristet.
  26. Leihbeschäftigte werden bis zum Verbot der Leiharbeit ab dem ersten Tag wie Stammbeschäftigte bezahlt und behandelt.
  27. Leihbeschäftigte erhalten eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent.
  28. Die Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit gilt für den Arbeitsplatz statt für die Beschäftigten.
  29. Scheinwerkverträge werden wirkungsvoll bekämpft.
  30. Bei Verdacht auf Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz liegt die Beweislast bei den beteiligten Unternehmen.
  31. Leiharbeit darf nicht zum Streikbruch eingesetzt werden.
  32. Kosten für vom Arbeitgeber gestellte oder vermittelte Unterkünfte werden gedeckelt.
  33. Kosten für vom Arbeitgeber gestellte Unterkünfte werden transparent auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
  34. Die Strafen für Unternehmen bei Lohnbetrug werden spürbar erhöht.
  35. Das Entgelttransparenzgesetz wird zu einem Entgeltgleichheitsgesetz für gleiche Bezahlung gleichwertiger Arbeit.
  36. Das Entgeltgleichheitsgesetz verpflichtet Unternehmen, Ungerechtigkeiten in der Bewertung von Arbeit schrittweise und branchenübergreifend abzubauen.
  37. Gleiche Bezahlung unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher Identität und Migrationsgeschichte wird gewährleistet.
  38. Öffentliche Aufträge erhalten nur Unternehmen, die auch bei Subunternehmen Tarifverträge einhalten.
  39. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers öffentlicher Dienstleistungsaufträge werden die Beschäftigten gesetzlich zu mindestens gleichen Bedingungen übernommen.
  40. Arbeitsschutzverordnungen gegen berufliche Überlastung werden verbessert.
  41. Betriebsräte erhalten erzwingbare Mitbestimmung bei Personalbemessung und Belastungsvorbeugung.
  42. Beschäftigte erhalten wöchentliche Beratungszeit über ihre Arbeitsbedingungen.
  43. Bußgelder im Arbeitsschutz werden empfindlich erhöht.
  44. Alle Auszubildenden erhalten mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung.
  45. Kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohn- und Personalausgleich in allen Branchen werden unterstützt.
  46. Zwischen Schichten gelten mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
  47. Ausnahmen von Arbeitszeitregeln werden eingeschränkt.
  48. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird auf 40 Stunden begrenzt.
  49. Arbeitsunterbrechungen und Dienstzeiten werden bezahlt.
  50. Beschäftigte können zweimal im Berufsleben ein Sabbatjahr mit Rückkehrrecht nehmen.
  51. Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle.
  52. Es gibt einen Rechtsanspruch auf familienfreundliche Schichten.
  53. Alle Beschäftigten erhalten ein Recht auf vorübergehende Verkürzung ihrer Arbeitszeit.
  54. Alle Beschäftigten erhalten ein Recht auf eine sechswöchige Pflegezeit mit Lohnfortzahlung.
  55. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 6 Wochen im Jahr.
  56. Betriebs- und Personalräte erhalten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Schließung, Verlagerung, Investitionen, Umwelt- und Klimafragen, Personalbemessung, Weiterbildung und Gesundheitsschutz.
  57. In privaten und öffentlichen Unternehmen ab 500 Beschäftigten gilt paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat.
  58. Gewerkschaften erhalten verlässlichen, auch digitalen Zugang zu Betrieben.
  59. Unternehmen bilden alle Beschäftigten für veränderte Anforderungen weiter.
  60. Alle Beschäftigten dürfen für Weiterbildung ihre Arbeitszeit verkürzen.
  61. Für Weiterbildungszeit werden mindestens 70 Prozent des Lohns fortgezahlt, im Niedriglohnbereich staatlich auf 100 Prozent aufgestockt.
  62. In allen Bundesländern gibt es eine Woche Bildungsurlaub.
  63. Unternehmen werden verpflichtet, ihre Beschäftigten jährlich über den Anspruch auf Bildungsurlaub zu informieren.
  64. Die Mitbestimmung wird gestärkt.
  65. Staatliche Hilfen werden an langfristige Garantien zu Tarifverträgen, Standortverpflichtungen und verbindlichen Investitionsplänen gebunden.
  66. Betriebe, die betriebsbedingt kündigen, Beschäftigungsvereinbarungen brechen oder ökologische Standards ignorieren, zahlen Fördergelder zurück.
  67. Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht in wirtschaftlichen Fragen.
  68. Wichtige Unternehmensentscheidungen müssen von Belegschaftsversammlungen bestätigt werden.
  69. Belegschaften bestimmen bei Standortverlagerungen, -schließungen, Auslagerungen, Massenentlassungen und Zukunftsinvestitionen mit.
  70. Belegschaften erhalten bei Standortentscheidungen, Massenentlassungen und Zukunftsinvestitionen ein Vetorecht.
  71. Tankstellen, Einzelhandel und Arbeitgeber erhalten Auflagen für mehr Ladepunkte.
  72. Bei der Umrüstung aufgegebener Autowerke werden die Belegschaften einbezogen und die Tarifbindung beibehalten oder eingeführt.
  73. Beschäftigte im ÖPNV und bei der Bahn erhalten bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen wie saubere Toiletten und ausreichende Pausen.
  74. Die Arbeitsbedingungen beim Bahnpersonal werden attraktiver.
  75. Im Güterverkehr auf Straße, Schiene und Wasser werden gute Arbeitsbedingungen gewährleistet.
  76. Auszubildende erhalten eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung der Branchen.
  77. Auszubildende werden nach der Ausbildung ohne Probezeit unbefristet übernommen.
  78. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sichern gleiche Chancen auf eine Ausbildung.
  79. Tarifverträge können auf Antrag der Gewerkschaften für allgemeinverbindlich erklärt werden.
  80. Beschäftigte erhalten eine gesetzlich geregelte Freistellung auch für nicht berufliche Weiterbildungen.
  81. In Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gelten flächendeckende Tarifverträge mit Mindestlohn und Sozialversicherung auch für Saisonkräfte.
  82. Es werden dezentrale Schlachtstrukturen ohne Akkordlöhne geschaffen.
  83. Zwischen Ost und West gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
  84. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf mindestens 15 Euro und spätestens 2026 auf 16 Euro.
  85. Die Tarifbindung wird gestärkt.
  86. Vollzeitnahe Teilzeit wird zur neuen Normalarbeitszeit im öffentlichen Sektor.
  87. Gewerkschaftliche Forderungen nach kürzerer Wochenarbeitszeit oder Vier-Tage-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich werden unterstützt.
  88. Das Arbeitsschutzgesetz wird um die Aspekte Gewalt und sexuelle Belästigung ergänzt.
  89. Der erwerbsarbeitsfreie Sonntag wird unterstützt.
  90. Der Mindestlohn wird flächendeckend kontrolliert.
  91. Quoten für von Diskriminierung Betroffene gelten auch im privaten Arbeitsmarkt, in Politik, Kultur, Medien und geförderten Einrichtungen.
  92. Die Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen wird wieder auf sechs Prozent angehoben.
  93. Betriebe können sich nicht mehr aus der Beschäftigungspflicht freikaufen.
  94. In Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird der Mindestlohn gemäß EU-Mindestlohnrichtlinie gezahlt.
CSU 112
SSW 4142
Mehr Geld 2
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 11
Mehr Pflichten 39
  1. Der Mindestlohn soll auf mindestens 15 Euro pro Stunde steigen.
  2. Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose, Schüler, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen sollen entfallen.
  3. Leiharbeit und Werkverträge sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein.
  4. Arbeitgeberunterkünfte sollen menschenwürdigen Standards und wirksamem Infektionsschutz entsprechen.
  5. Geringfügige Beschäftigung soll abgebaut werden, wo die Bedingungen untragbar sind oder sie sozialversicherungspflichtige Arbeit verdrängt.
  6. Im Gesundheitswesen gilt eine wirksame Personalbemessung.
  7. Arbeitszeiten in der Pflege nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse der Pflegekräfte.
  8. Für die Altenpflege wird ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag auf dem Niveau des TVöD eingeführt.
  9. Arbeitszeiten in der Pflege nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse der Pflegekräfte.
  10. Die Bundesregierung setzt die Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen konsequent durch.
  11. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird gestärkt und verbindlicher gestaltet.
  12. Im SGB IX wird ein individueller Rechtsanspruch auf Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements verankert.
  13. Der Mindestlohn gilt auch für Menschen mit Behinderung in Werkstätten.
  14. Schulen, Universitäten und Unternehmen bieten verpflichtend Unterstützungsangebote gegen psychische Belastungen an.
  15. Der gesetzliche Rahmen für neue Arbeitsformen schützt vor Überforderung und Entgrenzung und lässt Freiraum für individuelle Gestaltung.
  16. Die Mitbestimmung der Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren wird erweitert.
  17. Eine flächendeckende Tarifbindung wird angestrebt.
  18. Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten werden ausgeweitet.
  19. Neue Mitbestimmungsrechte zu Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung, KI und Internationalisierung werden in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen.
  20. Regional allgemeinverbindliche Tarife gelten auch für Entsendefirmen.
  21. Neue Mitbestimmungsrechte zu Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Internationalisierung sollen gesetzlich verankert werden.
  22. Es soll ein Recht geben, reduzierte Arbeitszeit wieder in Vollzeit umzuwandeln.
  23. Die Mitbestimmung der Beschäftigten bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren soll praxisorientiert und mit Folgeabschätzungen erweitert werden.
  24. Es soll eine flächendeckende Tarifbindung geben.
  25. Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten sollen ausgeweitet werden.
  26. Der gesetzliche Rahmen für neue Arbeitsformen schützt vor Überforderung und Entgrenzung und lässt Freiraum für individuelle Ausgestaltung.
  27. Mindeststandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Fleischproduktion werden eingehalten.
  28. Unsoziale Beschäftigungsverhältnisse und Leiharbeit als Geschäftsmodell in der Fleischproduktion werden ausgeschlossen.
  29. Der Mindestlohn wird auf mindestens 15 Euro pro Stunde angehoben.
  30. Unbezahlte Praktika werden innerhalb der EU verboten.
  31. Die Möglichkeiten zur Freistellung von der Arbeit für ehrenamtlich Tätige werden erweitert.
  32. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wird konsequent in nationales Recht umgesetzt.
  33. Das Entgelttransparenzgesetz sieht verpflichtende Prüfungen betrieblicher Gehaltsstrukturen mit zertifizierten Prüfverfahren vor.
  34. Neben dem Recht auf Teilzeitarbeit gibt es ein Recht, reduzierte Arbeitszeit wieder auf Vollzeit aufzustocken.
  35. Die Inanspruchnahme von Elternzeit darf keine Nachteile für die berufliche Entwicklung haben.
  36. Der Mutterschutz wird ab der 13. Schwangerschaftswoche auf Fehlgeburten ausgeweitet.
  37. Ausbildungsberufe werden durch höhere Vergütungen, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Anerkennung aufgewertet.
  38. In öffentlich geförderten Kulturproduktionen wird der Mindestlohn eingehalten.
  39. Auch Schülerinnen, Schüler und Jugendliche werden nach Mindestlohn bezahlt.
BSW 16​​
Weniger Geld 6
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
FDP 3211
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 8
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
FW 214
Koalitionsvertrag 939
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 8
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 9

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de