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Auszubildende

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​217
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Die berufliche Bildung, insbesondere die duale Ausbildung, wird langfristig und strategisch gestärkt.
  2. Gemeinsam mit der Wirtschaft entsteht eine Strategie zur Stärkung der dualen Berufsausbildung.
  3. Moderne Ausbildungsbedingungen steigern die Attraktivität beruflicher Bildung.
  4. Die berufliche Bildung reagiert frühzeitig auf neue Bedarfe an Ausbildungsberufen und Studiengängen.
  5. Leistungsstarke Auszubildende erhalten angepasste Ausbildungswege einschließlich verkürzter Ausbildungszeit.
  6. Der Bildungsgang Duale Berufsausbildung mit Abitur wird ausgebaut und bekannter gemacht.
  7. Leistungsschwache Auszubildende erhalten angepasste Ausbildung, unter anderem durch zweijährige Ausbildungsgänge.
  8. Die vollzeitschulische Ausbildung wird attraktiver gestaltet.
  9. Praktika und Berufsschulunterricht sollen auch durch berufliche Ausbildungskräfte ermöglicht werden, um mehr Berufsschullehrkräfte im Theorieunterricht einzusetzen.
  10. Ausbildungsinhalte werden aktuell gehalten und an regionalen Fachkräftebedarfen der Arbeitgeber sowie der Zahl der Ausbildungsplätze ausgerichtet.
  11. Programme für Lernen durch Praxis wie das gestreckte Berufsvorbereitungsjahr oder produktives Lernen werden ermöglicht.
  12. Eine Bildungs-ID zur Sammlung ausbildungsbezogener Daten soll inklusive Wege der Berufsausbildung unterstützen.
  13. Förderprogramme wie „Junges Wohnen“ sollen konsequent für Wohnraum von Studierenden und Auszubildenden genutzt werden.
  14. Auszubildende in Polizei und Verwaltung werden mit einer Forschungseinrichtung für gesellschaftspolitische Konflikte qualifiziert.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
AfD ​​10
BSW ​211
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
SPD ​826
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Für junge Menschen in Ausbildung oder Studium soll auf Basis des Deutschlandtickets ein Sozialtarif von 29 Euro pro Monat gelten.
  2. Studierenden- und Azubi-Wohnheime werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  3. Praktikums- und Ausbildungsanreize sowie geförderte Firmen- und Ausbildungsmessen sollen vor allem kleine Unternehmen in ländlichen Gebieten zu Kennenlernangeboten ermutigen.
  4. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung soll erhöht werden.
  5. Mehr Ausbildungsverbünde ermöglichen auch kleineren Pflegeeinrichtungen Ausbildungsplätze.
  6. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung wird erhöht.
  7. Die Berufsschulzentren werden weiter modernisiert.
  8. Eine Mindestausbildungsvergütung wird gefördert.
  9. Die Ausbildungsgarantie wird gut umgesetzt.
  10. Ein umlagefinanzierter Ausbildungsfonds stärkt die Ausbildung in kleinen Betrieben.
  11. Mit Praktikumsprämien und Ausbildungsanreizen werden insbesondere Kleinstunternehmen in ländlichen Räumen gefördert.
  12. Die Anstrengungen, jedem Menschen einen Schulabschluss und eine Ausbildung zu garantieren, werden intensiviert, unter anderem über Volkshochschulen und landesfinanzierte Produktionsschulen.
  13. Engagement-Leistungen während Ausbildung oder Studium werden anerkannt.
  14. Ausbildung und Studium sollen in Teilzeit absolviert werden können.
  15. Ein umlagefinanzierter Ausbildungsfonds wird eingeführt, um die Ausbildung in kleinen Betrieben zu stärken.
  16. Über einen umlagefinanzierten Ausbildungsfonds werden Verbundausbildung und außerbetriebliche Ausbildung mitfinanziert.
  17. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung wird erhöht.
  18. Die Verbundausbildung wird gestärkt, um kleinere Unternehmen im ländlichen Raum bei der Ausbildung zu unterstützen.
  19. Auf Basis des Deutschlandtickets wird ein einfaches und günstiges Angebot für junge Menschen in Ausbildung, Studium und Freiwilligendienst entwickelt.
  20. Die Qualität von Lehre und Forschung an Verwaltungshochschule, Polizeifachschulen und Hochschule der Sächsischen Polizei wird weiter ausgebaut.
  21. Das Hebammenwesen wird über den C-Teil der Richtlinie Heilberufe gefördert, einschließlich Aus- und Weiterbildung, Vermittlung sowie Neu- und Wiederaufnahme der Tätigkeit.
  22. Ausbildung, Quereinstieg und Rückgewinnung von Personal für Gesundheitsberufe werden gestärkt.
  23. Mehr Azubi-Wohnheime sollen die Ausbildung in ländlichen Räumen attraktiver machen.
  24. Unternehmen werden bei der Personalgewinnung durch mehr Aus- und Fortbildung unterstützt.
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​328
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. In der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern werden diagnostische Kompetenzen und Mehrsprachigkeit stärker behandelt.
  2. Azubi-Werke nach dem Vorbild der Studierendenwerke werden gefördert.
  3. Inklusive Berufsausbildungen und Studienmöglichkeiten werden geschaffen.
  4. Nachteilsausgleiche in Ausbildung und Studium werden ausgebaut.
  5. In den medizinischen Berufen werden mehr Ausbildungs- und Studienplätze geschaffen.
  6. Attraktive Ausbildungsbedingungen in Sachsen werden erhalten und ausgebaut.
  7. Es gibt ein breites und attraktives Angebot an Ausbildungsgängen gegen den Fachkräftemangel.
  8. Die duale Ausbildung wird gestärkt.
  9. Die duale Ausbildung wird auf die Lebensrealität junger Menschen und der Betriebe zugeschnitten.
  10. Die handwerkliche Ausbildung wird gestärkt.
  11. Das Berufsschulnetz wird auf Basis der Evaluierung des Schulnetzplans gestärkt.
  12. Das Berufsschulnetz wird erhalten und auf Basis der Evaluierung des Schulnetzplans gestärkt.
  13. Die duale Ausbildung wird besonders im ländlichen Raum durch attraktive Wohn-, Mobilitäts- und digitale Bildungsangebote gefördert.
  14. Gemeinsam mit Wirtschaft, Schule und Verwaltung sollen Qualität und Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen steigen.
  15. Ausbildungsabbrüche sollen gemeinsam mit Wirtschaft, Schule und Verwaltung vermieden werden.
  16. Die Gründung von Betriebsräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen wird unterstützt.
  17. Die Ausbildungsbedingungen im Handwerk in Sachsen werden verbessert.
  18. Die Förderung der Überbetrieblichen Lehrunterweisung in der dualen Handwerksausbildung wird verstetigt.
  19. Menschen mit geringem Einkommen und Auszubildende erhalten einen eigenen Tarif für das Deutschlandticket.
  20. Die Ausbildung für Justizvollzug, Rechtspflege, Justizfachwirte und Justizwachtmeister wird weiter verbessert.
  21. Die Justizausbildung erhält eine gute digitale Ausstattung.
  22. Die Justizausbildung wird weiter modernisiert.
  23. Auf veränderte Bedarfe wird mit neuen Aus- und Weiterbildungsgängen reagiert.
  24. Die Unterhaltsbeihilfe im Referendariat wird für faire Bezahlung und bessere Zuverdienstmöglichkeiten neu gestaltet.
  25. Der Reformbedarf der juristischen Ausbildung wird beobachtet und gegebenenfalls mit Studierenden und Referendarsvertretung durch Maßnahmen beantwortet.
  26. Die Zahl der Studierenden und Auszubildenden im Erasmus-Programm wird in der kommenden Legislaturperiode verdoppelt.
  27. Erasmus+ wird insbesondere bei Auszubildenden über das Handwerk hinaus bekannt gemacht.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Linke ​542
Mehr Geld 20
  1. Ausbildungen in Mangelberufen sollen mit Fachkräftestipendien gefördert werden.
  2. Schulkinder, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende nutzen den ÖPNV kostenlos.
  3. Der Freistaat investiert deutlich mehr in seine Auszubildenden.
  4. Auszubildenden des Freistaates werden verauslagte Wohnkosten ohne monatelange Wartezeit erstattet.
  5. Der Freistaat soll finanzielle Anreize für Ausbildung, Weiterbildung oder Qualifizierung in der Pflege bieten.
  6. Die Erzieherausbildung soll kostenfrei gemacht und bezuschusst werden.
  7. Zu Beginn der ersten Ausbildung, des Studiums oder eines Freiwilligendienstes soll jeder Mensch 500 Euro Starthilfe erhalten.
  8. Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende nutzen den ÖPNV kostenlos oder erhalten mindestens ein vergünstigtes Deutschlandticket.
  9. Eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent des tariflichen Entgelts wird eingeführt.
  10. Auszubildende nutzen den öffentlichen Nahverkehr kostenlos.
  11. Die Erzieherausbildung wird vergütet.
  12. Eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent des tariflichen Entgelts wird eingeführt.
  13. Sämtliche Schulgelder im Freistaat Sachsen werden abgeschafft.
  14. Auszubildende erhalten eine elternunabhängige Grundsicherung.
  15. Die Mindestausbildungsvergütung soll zum Leben unabhängig von den Eltern reichen.
  16. Auszubildende erhalten ein kostenfreies Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr.
  17. Ein kostenfreier Azubi-Shuttle-Service zwischen Ausbildungsbetrieb und Wohnort wird eingerichtet.
  18. Die Förderung der beruflichen Erstausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit wird über das 25. Lebensjahr hinaus ermöglicht.
  19. Eine Sächsische Ausbildungsumlage wird zur Finanzierung der dualen Ausbildung eingeführt.
  20. Aus dem Fonds wird auch die außerbetriebliche Ausbildung von Jugendlichen ohne dualen oder überbetrieblichen Ausbildungsplatz gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Die Berufsausbildung mit Abitur soll helfen, den Fachkräftebedarf besser zu decken.
  2. Schulkinder, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende nutzen den ÖPNV kostenlos.
  3. Die Ausbildungsoffensiven der Staatsministerien werden gebündelt und verstärkt.
  4. Für Auszubildende des Freistaates stehen genügend Wohnheimplätze zur Verfügung.
  5. Alle Wohnheime für Auszubildende des Freistaates sollen WLAN haben.
  6. Für schwer erreichbare Ausbildungsstandorte werden Azubi-Shuttle-Verbindungen geschaffen und mit den ÖPNV-Trägern vereinbart.
  7. In der Pflege sollen mehr Plätze in Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Anpassungsqualifizierung geschaffen werden.
  8. Eine einjährige, landesrechtlich anerkannte Pflegeassistenzausbildung soll eingeführt werden.
  9. Die Ausbildungskapazitäten für Soziale Arbeit an sächsischen Hochschulen und in der Erzieherausbildung sollen erweitert werden.
  10. Das Wohnen von Auszubildenden wird staatlich unterstützt.
  11. Die Schaffung eines landesweiten Ausbildungswerks, das auch Träger von Wohnformen für Auszubildende ist, wird geprüft.
  12. Mittel aus dem Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ werden für die Errichtung von Wohnheimen für Auszubildende verwendet.
  13. Land, Kommunen und Unternehmen beteiligen sich finanziell am Betrieb von Wohnheimen für Auszubildende.
  14. Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende nutzen den ÖPNV kostenlos oder erhalten mindestens ein vergünstigtes Deutschlandticket.
  15. Die Berufsausbildung wird attraktiver gemacht, um junge Menschen für das Handwerk zu gewinnen.
  16. Die Arbeitsbedingungen in der Berufsausbildung werden wirksam kontrolliert.
  17. Eine Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent des tariflichen Entgelts wird eingeführt.
  18. Auszubildende nutzen den öffentlichen Nahverkehr kostenlos.
  19. Auszubildende werden ausreichend mit Wohnheimplätzen versorgt.
  20. Eine sächsische Ausbildungsumlage zur Finanzierung der dualen Ausbildung wird eingeführt.
  21. Der Zugang zur Erzieherausbildung wird erleichtert.
  22. Rahmenlehrpläne sollen genutzt werden, um Berufsbilder und Lehrinhalte an heutige Bedingungen anzupassen.
  23. Auszubildende erhalten ein kostenfreies Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr.
  24. Auszubildende in Landesfachklassen werden überall ausreichend mit Wohnheimplätzen versorgt.
  25. Ein kostenfreier Azubi-Shuttle-Service zwischen Ausbildungsbetrieb und Wohnort wird eingerichtet.
  26. Die Förderung der beruflichen Erstausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit wird über das 25. Lebensjahr hinaus ermöglicht.
  27. Die Arbeitsbedingungen in der Ausbildung werden durch Kammern und staatliche Behörden kontrolliert.
  28. Verstärkt geprüft werden Ausbildungspläne, Arbeitszeiten, das Verbot ausbildungsfremder Tätigkeiten und Freistellungsansprüche.
  29. Die sozialpsychologische Betreuung von Auszubildenden wird verstärkt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
FW ​​6
FDP ​​13
Koalitionsvertrag ​416
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 15
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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