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Erneuerbare Energien und Wasserstoff

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 2231
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Windkraft und Solarenergie vor Ort werden massiv ausgebaut.
  2. Die Wirtschaftsförderung konzentriert sich auf Automobil und Mobilität, erneuerbare Energien und Wasserstoff, Digitalisierung sowie Land- und Ernährungswirtschaft, ergänzt um Tourismus und Gesundheitswirtschaft.
  3. Weitere Liegeplätze für den Offshore-Wind-Umschlag in Cuxhaven werden finanziell abgesichert.
  4. Die Infrastruktur für die Anlandung von Wasserstoff in Wilhelmshaven wird finanziell abgesichert.
  5. Die Energieversorgung soll sich aus der Abhängigkeit von russischem Gas lösen und der Ausbau erneuerbarer Energien forciert werden.
  6. Die erneuerbaren Energien werden noch schneller ausgebaut.
  7. Die Importinfrastruktur wird zügig auf grünes, klimaneutrales Gas umgestellt.
  8. Auf Bundesebene werden bessere Rahmenbedingungen für Bürgerenergie und Energiegenossenschaften angestrebt.
  9. Das Ausbauziel für Photovoltaik wird auf mindestens 65 Gigawatt ausgerichtet, davon 35 Gigawatt bis 2030, mit 50 Gigawatt auf Dächern und 15 Gigawatt auf Freiflächen.
  10. Der Ausbau der Windenergie wird wieder beschleunigt.
  11. An Land sollen mindestens 30 Gigawatt Windenergieleistung installiert werden.
  12. Das Repowering alter Windenergieanlagen wird vorangetrieben.
  13. Die Kapazität der Offshore-Windenergie wird auf mindestens 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040 gesteigert.
  14. In Niedersachsen wird eine Produktion von PV-Modulen entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufgebaut.
  15. Im Landesraumordnungsprogramm und in der Bauordnung werden die Spielräume voll genutzt, um Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien bereitzustellen.
  16. Für Windenergie an Land werden 2,1 Prozent der Landesfläche ausgewiesen.
  17. Die Potenziale von Windenergie im Wald werden erschlossen.
  18. Ergänzend zum vorrangigen Dachflächen-PV-Ausbau werden Freiflächen-PV vorangetrieben.
  19. Agri-Photovoltaik wird vorangetrieben.
  20. Genehmigungsverfahren für die Energiewende werden verschlankt und beschleunigt.
  21. Im Landesraumordnungsprogramm werden die Voraussetzungen für die Infrastruktur zur Anbindung der Offshore-Windenergie geregelt.
  22. Projekte zum Import von grünem Wasserstoff in Wilhelmshaven werden unterstützt.
  23. Vorhandene Erdgasinfrastrukturen werden für Wasserstoff angepasst und umgewidmet.
  24. Forschung und Entwicklung zu Herstellungs-, Transport- und Speichertechnologien für Wasserstoff werden durch Innovationsförderung und regionale Wasserstoffcluster unterstützt.
  25. Bis 2040 wird der Energie- und Wasserstoffbedarf in Niedersachsen durch erneuerbare Energien gedeckt.
  26. Der Energie- und Wasserstoffbedarf in Niedersachsen soll bis 2040 durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  27. Im Klimagesetz wird ein verbindliches Flächenziel von 2,1 Prozent für Windenergie an Land festgelegt.
  28. Im Klimagesetz wird ein verbindliches Flächenziel von 0,5 Prozent für Freiflächen-Photovoltaik festgelegt.
  29. Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa für Windenergie, werden beschleunigt.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 2
CDU 11338
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Die Potenziale erneuerbarer Energien werden für eine Wasserstoffindustrie und für Branchen genutzt, die mit Wasserstoff oder Offshore-Windenergie Klimaneutralität anstreben.
  2. Im gesamten Küstenraum wird eine Sonderwirtschaftszone für Wasserstoff und erneuerbare Energien eingerichtet.
  3. LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Stade sowie Anlandungen für Wasserstoff, Ammoniak und LOHC-Transporte werden vorangetrieben.
  4. Die Kopplung von Biogas, Windkraft und Solar mit grünem Wasserstoff wird gefördert.
  5. Doppelnutzungen von Flächen für Landwirtschaft und Stromproduktion werden ermöglicht.
  6. Maßnahmen gegen den Klimawandel werden umgesetzt und der Ausbau erneuerbarer Energien wird vorangetrieben.
  7. Brachflächenimmobilien werden besser umgenutzt, zum Beispiel für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
  8. Das Land geht beim Ausbau der erneuerbaren Energien voran.
  9. Niedersachsen wird zum Solarland fortentwickelt, damit mehr Photovoltaik- und Solarthermieanlagen in die Fläche kommen.
  10. Infrastruktur und Logistik werden so geschaffen, dass Erdgas mittelfristig durch grünen Wasserstoff ersetzt wird.
  11. Die Erzeugung von grünem Wasserstoff wird schnell und exponentiell vorangebracht.
  12. Auf Landesebene entsteht eine zentrale Stelle, die Planungen und Genehmigungen erneuerbarer Anlagen beschleunigt, Behörden unterstützt und überregionale Projekte übernimmt.
  13. Windkraftanlagen werden an geeigneten Standorten massiv ausgebaut.
  14. Die Leistung der Windenergieanlagen in Niedersachsen wird in den nächsten Jahren verdoppelt.
  15. Der Ausbau von Offshore- und Onshore-Energieanlagen wird weiter vorangetrieben.
  16. Für Offshore-Windparks vor der Nordseeküste gibt es eine verbindliche Planung mit rascher Umsetzung.
  17. Erweiterte Repowering-Optionen werden genutzt, um flächenschonend mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.
  18. Der Ausbau der Windkraft im Wald wird gestärkt.
  19. Über den Bundesrat wird eine Öffnung des Bundesnaturschutzgesetzes angestrebt, damit Windräder im Naturraum nicht mehr an absolutem Artenschutz scheitern.
  20. Sehr große Teile der Landesfläche werden als potenzielle Windkraftflächen vorgesehen.
  21. Windkraftanlagen werden entlang vorhandener Infrastruktur wie Bahnstrecken, Autobahnen, Industriegebieten und Unternehmensgelände gebaut.
  22. Für die Photovoltaik gibt es eine ehrgeizige Ausbauoffensive.
  23. Eine Task Force Solarkraft unterstützt Planung und Bau von Photovoltaikfreiflächen an Autobahnen und Bahnstrecken.
  24. Mist, Gülle, landwirtschaftliche Reststoffe und Anbaubiomasse werden für die Energieerzeugung genutzt.
  25. Regulatorische Voraussetzungen werden in Landesverordnungen geschaffen und nötige Änderungen auf Bundesebene angeregt.
  26. Gassammelleitungen werden baurechtlich und über Förderrichtlinien vorangetrieben, damit heimisches Biogas im Gasnetz gesammelt wird.
  27. Weitere Wasserkraftpotenziale werden nach Studien der TU Braunschweig geprüft und gegebenenfalls gehoben.
  28. Rahmenbedingungen ermöglichen es, Biogas als Speichertechnologie zu nutzen.
  29. Vorhandene Gasnetze werden für Transport und Speicherung von grünem Wasserstoff um- und ausgebaut.
  30. Bei der Primärenergie wird von fossilen auf erneuerbare Energieträger umgestellt.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 12
Mehr Pflichten 1
Grüne 6755
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 48
  1. Die erneuerbaren Energien werden massiv ausgebaut.
  2. Niedersachsen soll durch erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz schnell von fossilen Importen unabhängig werden.
  3. Die Stromproduktion in Niedersachsen soll bis 2030 möglichst vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
  4. Bis 2035 soll die Energieversorgung durch den Umbau von Wärme, Mobilität und Industrie zu 100 Prozent erneuerbar sein.
  5. Der Windkraftausbau der Bundesregierung wird unterstützt.
  6. Die Netzanbindung wird beschleunigt.
  7. Die Offshore-Ausbauziele von mindestens 30 Gigawatt bis 2030, 40 Gigawatt bis 2035 und 70 Gigawatt bis 2045 werden naturschutzverträglich umgesetzt.
  8. An Land soll ein wachsender Netto-Zubau der Windenergie von mindestens zwei Gigawatt pro Jahr erreicht werden.
  9. Für die Windenergiebranche wird Planungssicherheit geschaffen.
  10. Hürden werden abgebaut und alle Landeshebel genutzt, um Windgenehmigungsverfahren im Einklang mit dem Artenschutz zu beschleunigen.
  11. Ein landesweites Mindestflächenziel von 2,5 Prozent der Landesfläche für Windkraft wird schnellstmöglich umgesetzt.
  12. Im Landesraumordnungsprogramm werden landesweite Vorranggebiete für Windkraft festgelegt.
  13. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien werden beschleunigt.
  14. Klare Regelungen im Windenergieerlass und Artenschutzleitfaden erhöhen die Rechtssicherheit.
  15. Repowering soll auch an Altstandorten außerhalb von Windvorranggebieten möglich sein.
  16. Ein Erneuerbare-Naturschutzzentrum soll Konflikte zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Naturschutz frühzeitig erkennen und lösen.
  17. Über eine Duldungspflicht werden ungenutzte Dachflächen von Bestandsgebäuden für Solarnutzung zugänglich gemacht.
  18. Geeignete landeseigene Dächer werden vom Land selbst für Solarstrom genutzt oder an Energiegenossenschaften und -unternehmen verpachtet.
  19. Neben Dachflächen-PV ist ein naturverträglicher und flächenschonender Ausbau von Freiflächen- und Agri-PV notwendig.
  20. Deponieflächen, Flächen an Verkehrswegen, an Gewerbegebiete angrenzende Flächen und Lärmschutzwände werden besonders schnell für Solarstrom genutzt.
  21. Der schnelle Bau von Solar-Gigawatt-Fabriken in Niedersachsen wird unterstützt.
  22. Die Ansiedlung von Herstellern von Wechselrichtern und Speichern in Niedersachsen wird unterstützt.
  23. Für innovative Energiewendeprojekte werden regelmäßige Austauschformate angeboten.
  24. Erneuerbare-Energiegemeinschaften einschließlich Mieterstrom und Nachbarschaftsprojekten werden unter Ausschöpfung europarechtlicher Möglichkeiten gestärkt.
  25. Die Biogasproduktion wird auf Basis von Rest- und Beiprodukten ausgebaut.
  26. Gülle und Trockenkot aus der Tierhaltung werden stärker für Biogas genutzt.
  27. Der Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmebereich wird vorangebracht.
  28. Modellprojekte zur Tiefengeothermie werden unterstützt.
  29. Bestehende Bohrlöcher sollen möglichst für erneuerbare Energien genutzt werden.
  30. Jede Wasserstoffstrategie wird an einen hohen Ausbau erneuerbarer Energien und eine Energieeffizienzstrategie gekoppelt.
  31. Niedersachsen soll beim Ausbau der Erneuerbaren und der Wasserstoffherstellung vorangehen.
  32. Die erneuerbaren Energien werden konsequent ausgebaut.
  33. Wilhelmshaven soll Standort für Import, Speicherung und Regasifizierung von grünem Wasserstoff und anderen grünen Energieträgern werden.
  34. Eine Initiative zum Aufbau von Photovoltaikanlagen im Verkehrsraum wird gestartet.
  35. Möglichst viele Parkplätze werden mit Photovoltaikanlagen überdacht.
  36. Im Umfeld von Straßen werden Photovoltaikanlagen installiert.
  37. Der Aufbau von Anlagen zur Wasserstoffproduktion wird gefördert.
  38. Der Aufbau von Infrastruktur für den Wasserstofftransport wird gefördert.
  39. Wilhelmshaven wird zu einer Drehscheibe für erneuerbare Energien in Deutschland und Westeuropa entwickelt.
  40. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird vorangetrieben.
  41. Wilhelmshaven wird zu einer Drehscheibe für erneuerbare Energien in Deutschland und Westeuropa entwickelt.
  42. In Wilhelmshaven werden Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff realisiert.
  43. Der in Wilhelmshaven erzeugte Wasserstoff wird über das vorhandene Leitungsnetz zu den Verbrauchsschwerpunkten transportiert.
  44. Cuxhaven wird gezielt für den weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft genutzt.
  45. Flächenkonkurrenzen sollen aufgelöst werden, etwa durch Agri-PV-Anlagen.
  46. Ein Förder- und Ausbauprogramm für Wärmepumpen auf Basis erneuerbarer Energien, Geothermieanlagen und Kleinwindräder wird aufgelegt.
  47. Nach dem Vorbild Baden-Württembergs wird ein eigenes Erneuerbare-Wärme-Gesetz eingeführt.
  48. 2,5 Prozent der Landesfläche werden als Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen.
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 6
AfD 841
Mehr Geld 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
Weniger Rechte oder Angebote 5
FDP 115
Linke 1310
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
FW 5310
Mehr Rechte oder Angebote 10
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 4
Koalitionsvertrag 21325
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die erneuerbaren Energien werden massiv ausgebaut, sodass der Energiebedarf zu großen Teilen aus Wind-, Sonnen- und Bioenergie gedeckt wird.
  2. Niedersachsen soll mit einer Ausbauoffensive für Wind- und Solarenergie und dem Import von grünem Wasserstoff bis 2040 klimaneutral werden.
  3. Niedersachsen soll durch einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Energiesparmaßnahmen unabhängig von fossilen Energieträgern werden.
  4. Der rechtliche Spielraum wird genutzt, um Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu mobilisieren.
  5. Mit einer Wind-Offensive wird die Windenergie in Niedersachsen ausgebaut.
  6. So schnell wie möglich werden 2,2 Prozent der Landesfläche rechtsverbindlich als Windenergiegebiete ausgewiesen.
  7. Die Träger der Regionalplanung weisen die Windenergiegebiete bis 2026 aus.
  8. Ist das Ausbauziel bei der Überprüfung spätestens 2026 gefährdet, wird das Flächenziel noch in der Legislaturperiode auf 2,5 Prozent angehoben.
  9. Die Voraussetzungen für Anlandungen von Offshore-Strom in Niedersachsen werden geschaffen.
  10. Mit einer Solar-Offensive sollen Dächer, Wände und Parkplätze in Niedersachsen mit Solaranlagen ausgestattet werden.
  11. Die Produktion von Photovoltaik, Windenergie, Wärmepumpen und Energieeffizienztechnik wird wieder angesiedelt und gestärkt.
  12. Die Terminals für fossiles Erdgas sollen prioritär und schnellstmöglich für grüne, klimaneutrale Gase genutzt werden.
  13. Erforschung, Erprobung und Nutzung der Tiefengeothermie werden unterstützt.
  14. Landeseigene Flächen werden für natürlichen Klimaschutz, erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Naturschutzkompensation bereitgestellt.
  15. Die energetische Nutzung getrennt erfasster Bioabfälle soll durch vorgeschaltete Vergärung in Biogasanlagen gesteigert werden.
  16. Kalamitätsflächen gelten beim Bau von Windkraftanlagen im Wald als zusätzliche Potenzialflächen.
  17. Bestehende Biogasanlagen werden bei der Optimierung ihrer Abläufe unterstützt.
  18. Biogasanlagen werden bei der Flexibilisierung von Gaseinspeisung, Verstromung und Abwärmenutzung unterstützt.
  19. Auf geeigneten landeseigenen Flächen und Domänen werden Agri-Photovoltaik-Anlagen errichtet.
Weniger Pflichten 3
Ohne klare Richtung 13
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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