Erneuerbare Energien und Wasserstoff
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
SPD BB 22
Mehr Rechte oder Angebote 2
AfD BB 173
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 3
- Eine Definition von Agrarbetrieben mit Fokus auf die Lebensmittelversorgung wird erarbeitet, um den Missbrauch von Agrarförderung und BVVG-Flächenvergabe durch Energiebauern und Investoren einzudämmen.
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird samt Folgegesetzen und Verordnungen abgeschafft.
- Alle direkten und indirekten Subventionen für erneuerbare Energien werden gestrichen.
Weniger Rechte oder Angebote 7
- Der weitere Ausbau von Wind- und Solaranlagen in der freien Landschaft wird abgelehnt.
- Photovoltaikanlagen werden nur noch auf bereits versiegelten Flächen zugelassen.
- Windkraftanlagen werden nicht in Wäldern, Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder in der Nähe von Siedlungen errichtet.
- Acker- und Grünland bleibt der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten und wird nicht für Energieanlagen genutzt.
- Eine Definition von Agrarbetrieben mit Fokus auf die Lebensmittelversorgung wird erarbeitet, um den Missbrauch von Agrarförderung und BVVG-Flächenvergabe durch Energiebauern und Investoren einzudämmen.
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird samt Folgegesetzen und Verordnungen abgeschafft.
- Das Flächenziel von 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen wird abgelehnt.
Mehr Pflichten 13
- Der weitere Ausbau von Wind- und Solaranlagen in der freien Landschaft wird abgelehnt.
- Photovoltaikanlagen werden nur noch auf bereits versiegelten Flächen zugelassen.
- Windkraftanlagen werden nicht in Wäldern, Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder in der Nähe von Siedlungen errichtet.
- Acker- und Grünland bleibt der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten und wird nicht für Energieanlagen genutzt.
- Die energetische Nutzung von Rest-, Schad- und Kronenholz wird befürwortet, sofern den Waldböden nicht zu viele Nährstoffe entzogen werden.
- In Wäldern und Schutzgebieten werden keine weiteren Erneuerbare-Energie-Anlagen errichtet.
- Kabeltrassen, Windräder und Solarparks sind gegen die Mehrheit der Anlieger nicht genehmigungsfähig.
- Kabeltrassen, Windräder und Solarparks dürfen grundsätzlich nur nach einem Bürgerentscheid gebaut werden.
- Windräder in Wäldern werden verboten.
- Der Ausbau der Windkraft wird gestoppt.
- Der Ausbau der Photovoltaik wird gestoppt.
- Der Ausbau von Wind- und Sonnenenergieanlagen wird vollständig gestoppt.
- Windenergieanlagen werden nach ihrer Nutzung einschließlich Fundament von den Betreibern vollständig zurückgebaut.
BSW BB 133
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 3
- Voraussetzung für den Braunkohleausstieg sind gelingender Strukturwandel in der Lausitz, zukunftsfähige Arbeitsplätze, Versorgungssicherheit und der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft.
- Land- und Forstwirtschaft sollen mit Ernährungswirtschaft, Holzverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz sowie erneuerbaren Energien zusammengedacht werden.
- Waldrestholz, alternative Treibstoffe aus Reststoffen und Biogasanlagen sollen einen wichtigen Beitrag zum künftigen Energiemix leisten.
CDU BB 41311
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die Förderung von Photovoltaik wird erleichtert.
- Der Radius der Direktvermarktung von Strom aus Windkraftanlagen wird erweitert.
- Agri-Photovoltaik wird unterstützt, als zusätzliche Einkommensquelle oder zur Eigenversorgung.
- Bergrechtliche Genehmigungen für Tiefengeothermie werden beschleunigt.
- Blauer Wasserstoff wird ausdrücklich als Brückentechnologie eingesetzt.
- Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wird im industriellen Maßstab unterstützt und nicht nur mit Pilotprojekten.
- Das Wasserstoff-Kernnetz wird mit der nötigen Infrastruktur und mit Pipelines zügig ausgebaut.
- Erzeuger und Verbraucher von Wasserstoff werden auf einem funktionierenden Marktplatz zusammengebracht.
- Bis genug grüner Wasserstoff da ist, braucht die Wasserstoffwirtschaft eine wirksame CO2-Abscheidung und Speicherung.
- Die Kaskadennutzung beinhaltet auch die energetische Nutzung von Holz.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 11
- CCS-Technologie wird zusammen mit blauem Wasserstoff genutzt.
- Der Cottbuser Ostsee mit dem größten Floating-PV-Projekt wird als Musterprojekt genutzt.
- Das Windenergieanlagenabstandsgesetz wird mit Blick auf höhere Windräder überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
- Der Wind-Euro wird weiterentwickelt, um die Akzeptanz für Windkraftanlagen zu steigern.
- Die Potenziale von Solarthermie sowie von Dach- und Freiflächen-Photovoltaik werden genutzt.
- Brandenburg soll eine Vorreiterregion der Geothermie werden.
- Wasserrechtliche Vorgaben für die Tiefengeothermie werden überprüft.
- Wasserstoff soll bis 2045 einen Großteil des Energiebedarfs in Deutschland decken.
- Die Wasserstoffstrategie wird weiterentwickelt und angepasst.
- Geklärt wird, was der Wasserhaushalt für Elektrolyse und Wasserstoffherstellung hergibt.
- Der Bau von Wasserstoffspeichern in Brandenburg wird geprüft.
Mehr Pflichten 4
- Der Ausbau erneuerbarer Energien wird mit dem Ausbau der Netze und der Speicher synchronisiert.
- Windkraftanlagen werden nicht in schützenswerten Wäldern errichtet.
- Bei Windkraftanlagen werden Brandschutz, Bodenkontamination und der Einsatz von Klimagasen berücksichtigt.
- Das Recycling von Windkraftanlagen, insbesondere der Rotorblätter, wird eingefordert.
Grüne BB 2412
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Die Energiewirtschaft soll von fossilen auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden.
- Der Ausbau erneuerbarer Energien wird entschlossen vorangetrieben.
- Strom soll aus Wind und Sonne kommen, grüner Wasserstoff soll fossile Rohstoffe in Stahlproduktion, Raffinerien und chemischer Industrie ersetzen.
- Ein Praxis-Leitfaden soll mehr Erneuerbare-Energie-Anlagen in ausgewiesenen Gebieten und mehr Naturschutz auf diesen Flächen ermöglichen.
- Landesflächen sollen bevorzugt an Bürgerenergieprojekte vergeben werden.
- Durch partizipative Planung soll der Ausbau erneuerbarer Energien naturverträglicher, schneller und akzeptierter werden.
- Die Regionalen Planungsgemeinschaften sollen fachlich und finanziell unterstützt werden, um Windvorranggebiete schnell auszuweisen.
- Im Land sollen neue Wertschöpfungsketten und Know-how für grünen Wasserstoff aufgebaut werden.
- Der Aufbau eines deutschlandweiten Wasserstoff-Pipeline-Netzes, das Brandenburg an den Weltmarkt anschließt, soll unterstützt werden.
- Die Wärmewende soll alle verfügbaren erneuerbaren Energieträger und Technologien für ein effizientes, kostengünstiges Gesamtsystem nutzen.
- Anlagen für grünen Strom und Speichersysteme in Gewerbegebieten werden schneller genehmigt und errichtet.
- Die wirtschaftlichen Potenziale Brandenburgs werden durch weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, effiziente Verwaltung, flächendeckende schnelle digitale Infrastruktur und gute Arbeitsbedingungen genutzt.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Linke BB 2
FW BB 218
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Repowering an siedlungsfernen Standorten erhält Vorrang vor der Neuausweisung von Eignungsflächen.
- Biogasgewinnung und -verwertung aus Abfällen von Landwirtschaft, Industrie und Bevölkerung wird dort gefördert, wo sie nachhaltig betrieben werden kann.
- Die Umrüstung von Biogasanlagen zur Gasspeicherung und zur bedarfsabhängigen Stromeinspeisung wird gefördert.
- Photovoltaik soll verbrauchernahe, dezentrale Erzeugerstrukturen schaffen und dadurch teuren Netzausbau begrenzen.
- Bei der Rekultivierung der Tagebaue werden gezielt Flächen für Photovoltaik vorgesehen.
- Bei ausreichend gesunkenen Preisen wird der Import von Wasserstoff aus Regionen mit besseren Erzeugungsbedingungen befürwortet.
- Die Integration schwankender erneuerbarer Energien wird durch Digitalisierung und Vernetzung mit Reservekraftwerken vorangetrieben.
Weniger Geld 4
- Für neue Projekte wird keine EEG-Förderung mehr gewährt.
- Das EEG läuft nach Ende der bereits genehmigten Förderungen aus.
- Ab einer installierten Photovoltaik-Nennleistung von 10.000 MWp in Brandenburg und Berlin stellt das Land jede Förderung ein.
- Eine subventionierte Massenerzeugung von Wasserstoff in Brandenburg wird abgelehnt.
Weniger Rechte oder Angebote 7
- Massive regionale Überkapazitäten bei Windkraft und Photovoltaik werden vermieden.
- Die bestehende subventionsgetriebene Überkapazität der Windkraft in Brandenburg soll nicht weiter vergrößert werden.
- Beim Ausbau der Windkraft in Brandenburg gilt ein Moratorium.
- Der Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten sowie in Wäldern wird abgelehnt.
- Die Verwertung eigens angebauter Energiepflanzen wird wegen der Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion und schlechter Energiebilanz nicht weiter ausgebaut.
- Mit Mutterboden für den Ackerbau nutzbar gemachte ehemalige Tagebauflächen werden nicht zu Photovoltaikflächen umgewidmet.
- Landwirtschaftliche Nutzflächen mit hoher Fruchtbarkeit werden nicht für Photovoltaik genutzt.
Mehr Pflichten 14
- Beim Ausbau der Windkraft in Brandenburg gilt ein Moratorium.
- Ohne Moratorium wird der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten auf mindestens 1.500 Meter oder das Zehnfache der Anlagenhöhe erhöht.
- Der Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten sowie in Wäldern wird abgelehnt.
- Repowering wird nur an Standorten mit nachgewiesener Windhäufigkeit zugelassen, damit ein Betrieb ohne Subventionen wirtschaftlich ist.
- Umweltverträglichkeitsprüfungen werden für Windkraftanlagen grundsätzlich Pflicht.
- Im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ist die Einhaltung der Lärm- und Schallschutzimmissionswerte nachzuweisen.
- Bei siedlungsnahen Anlagen werden alle zwei Jahre Kontrollen der Lärm- und Schallschutzimmissionswerte vorgeschrieben, bei denen auch Infraschall dokumentiert wird.
- Für alle Windkraftanlagen wird eine TÜV-Pflicht eingeführt.
- Landtag und Landesregierung setzen sich auf Bundesebene nachdrücklich für eine TÜV-Pflicht für Windkraftanlagen ein.
- Betreiber von Windkraftanlagen müssen fünf Jahre vor Auslaufen der EEG-Förderung nachweisen, dass der vollständige Rückbau finanziell gesichert ist.
- Photovoltaik wird vorrangig auf vorhandenen Dächern und Konversionsflächen wie ehemaligen Tagebauflächen ausgebaut, um zusätzlichen Flächenverbrauch zu minimieren.
- Mit Mutterboden für den Ackerbau nutzbar gemachte ehemalige Tagebauflächen werden nicht zu Photovoltaikflächen umgewidmet.
- Landwirtschaftliche Nutzflächen mit hoher Fruchtbarkeit werden nicht für Photovoltaik genutzt.
- Der Gefährdung geschützter Arten durch Windkraftausbau wird konsequent begegnet.
FDP BB 137
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Doppelnutzung von Flächen für Photovoltaik und Landwirtschaft wird befürwortet.
- Wo Elektrifizierung nicht sinnvoll ist, werden Züge mit alternativen Antrieben wie Wasserstoff oder Batterien eingesetzt.
- Die Infrastruktur zur Herstellung klimaneutraler Kraftstoffe wird stark ausgebaut.
- Brandenburg soll durch Nutzung von Wind-, Solar- und Wasserstoffenergie ein zentraler Energiestandort bleiben.
- Das Flächenpotenzial für Wind, Solar und Wasserstoff wird vollständig ausgeschöpft.
- Kavernen für die Wasserstoffspeicherung werden zügig genehmigt.
- Wasserstoff wird bei der Umrüstung der ÖPNV-Flotten bis 2026 als Treibstoff genutzt.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 137
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Agri-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV sollen stärker ausgebaut werden.
- Ausbau und nachhaltige Nutzung von Biomethan und biogenen Brennstoffen werden vorangebracht.
- Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Geothermie werden verbessert.
- Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wird durch den Ausbau des Wasserstoffkernnetzes unterstützt.
- Wasserstoff-Pilotprojekte werden gefördert und der Wasserstoff-Marktplatz ausgebaut.
- Die Genehmigung von Anlagen erneuerbarer Energien, insbesondere Geothermie, wird beschleunigt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht