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Erneuerbare Energien und Wasserstoff

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD BB ​22
AfD BB 17​3
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 7
Mehr Pflichten 13
BSW BB 133
CDU BB 41311
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 11
Mehr Pflichten 4
Grüne BB 2412
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 2
Linke BB ​​2
FW BB 21​8
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 7
Mehr Pflichten 14
  1. Beim Ausbau der Windkraft in Brandenburg gilt ein Moratorium.
  2. Ohne Moratorium wird der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten auf mindestens 1.500 Meter oder das Zehnfache der Anlagenhöhe erhöht.
  3. Der Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten sowie in Wäldern wird abgelehnt.
  4. Repowering wird nur an Standorten mit nachgewiesener Windhäufigkeit zugelassen, damit ein Betrieb ohne Subventionen wirtschaftlich ist.
  5. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden für Windkraftanlagen grundsätzlich Pflicht.
  6. Im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ist die Einhaltung der Lärm- und Schallschutzimmissionswerte nachzuweisen.
  7. Bei siedlungsnahen Anlagen werden alle zwei Jahre Kontrollen der Lärm- und Schallschutzimmissionswerte vorgeschrieben, bei denen auch Infraschall dokumentiert wird.
  8. Für alle Windkraftanlagen wird eine TÜV-Pflicht eingeführt.
  9. Landtag und Landesregierung setzen sich auf Bundesebene nachdrücklich für eine TÜV-Pflicht für Windkraftanlagen ein.
  10. Betreiber von Windkraftanlagen müssen fünf Jahre vor Auslaufen der EEG-Förderung nachweisen, dass der vollständige Rückbau finanziell gesichert ist.
  11. Photovoltaik wird vorrangig auf vorhandenen Dächern und Konversionsflächen wie ehemaligen Tagebauflächen ausgebaut, um zusätzlichen Flächenverbrauch zu minimieren.
  12. Mit Mutterboden für den Ackerbau nutzbar gemachte ehemalige Tagebauflächen werden nicht zu Photovoltaikflächen umgewidmet.
  13. Landwirtschaftliche Nutzflächen mit hoher Fruchtbarkeit werden nicht für Photovoltaik genutzt.
  14. Der Gefährdung geschützter Arten durch Windkraftausbau wird konsequent begegnet.
FDP BB 137
Koalitionsvertrag 137

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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