Erneuerbare Energien und Wasserstoff
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU NW 1517
Mehr Geld 3
- Zehn Leuchtturmprojekte der Wasserstoffwirtschaft sollen Investitionen von mehr als 7 Milliarden Euro auslösen.
- Eine Initiative soll Eigentümer von Photovoltaikanlagen im Wohnungsbau steuerlich und bürokratisch entlasten.
- Der Bund soll Eigentümer von Photovoltaikanlagen bis 30 kW von allen Steuern auf die Erträge befreien.
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen und über Parkplätzen werden gefördert.
- Der Ausbau erneuerbarer Energien soll in Deutschland und Europa beschleunigt werden.
- Erneuerbare Energien sollen schneller ausgebaut werden.
- Der Ausbau der Windenergie wird weiter beschleunigt.
- Eine Änderung des Landesplanungsrechts wird geprüft, um den Windenergieausbau zu beschleunigen.
- Eine One-Stop-Agency des Landes soll Bauherren von Photovoltaikanlagen bei Verwaltungsverfahren unterstützen.
- Große Dachflächen-Photovoltaik sowie Agri-, Biodiversitäts- und Floating-Photovoltaik werden gefördert.
- In einer Übergangsphase soll auch blauer und türkiser Wasserstoff genutzt werden.
- Die Elektrolyseleistung zur Wasserstoffproduktion soll bis 2030 auf mindestens drei Gigawatt steigen.
- Überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien soll für die Wasserstoffproduktion genutzt werden.
- Nicht mehr benötigte Gasleitungen sollen für Wasserstoff umgerüstet werden.
- Bis 2030 sollen mindestens 240 Kilometer Gasleitungen für Wasserstoff umgerüstet werden.
- Die Produktion synthetischer Kraftstoffe soll gefördert werden.
- Modellprojekte „ReGen smart Villages“ mit Selbstversorgung durch erneuerbare Energie werden gestartet.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 5
- Die Vorreiterrolle in Bereichen wie Wasserstofftechnologie, Elektromobilität, Biotech und Pharma wird ausgebaut.
- Nordrhein-Westfalen soll Wasserstoffland Nummer 1 werden.
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien gilt als wesentliche Grundlage der Energiewende in allen Bereichen.
- Immissions-, Landschafts-, Arten-, Wasser- und Umweltschutz sollen gegenüber dem Windenergieausbau in ein neues Verhältnis gebracht werden.
- Der Landesentwicklungsplan soll als Fortschrittsplan Nachhaltigkeit, Naturschutz, erneuerbare Energien, Stadtentwicklung und Wirtschaft berücksichtigen.
SPD NW 217
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Der Rückstand beim Ausbau der erneuerbaren Energien wird schleunigst aufgeholt.
- Das Fernwärmenetz soll aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
- Großtechnische Lösungen wie Großwärmepumpen, Groß-Solarthermie und industrielle Abwärme werden forciert.
- Nordrhein-Westfalen stellt seinen angemessenen Beitrag zu den bundesweit angestrebten zwei Prozent der Fläche für Windstrom bereit.
- Windenergieanlagen werden auch in Wirtschaftswäldern ermöglicht.
- Die derzeitigen starren Abstandsflächen für Windenergieanlagen werden aufgehoben.
- Alle erneuerbaren Energieträger werden stärker als bisher ausgebaut.
- Überschüssiger Strom wird in grünen Wasserstoff umgewandelt und gespeichert.
- Solaranlagen sollen auf jedes geeignete Dach gebracht werden.
- Solaranlagen werden bei jedem Neu- und Umbau von Gewerbeimmobilien verpflichtend.
- Öffentliche Gebäude übernehmen beim Ausbau von Solaranlagen eine Vorbildfunktion.
- Möglichst jede Lärmschutzwand an Autobahnen und Gleisen wird mit Photovoltaik ausgestattet.
- Eine langfristige Power-to-X-Strategie für den Einsatz grüner Gase wird erarbeitet.
- Ein landesweites Pipeline-Netz für Wasserstoff wird aufgebaut.
- Vorhandene Erdgasfernleitungen werden für grünen Wasserstoff umgebaut.
- Der Leitfaden Artenschutz wird mit standardisierten Kriterien überarbeitet, um den Windenergieausbau rechtssicher mit effektivem Artenschutz zu verbinden.
- Das Baurecht wird bei Bedarf geändert, um Agri-PV im großen Stil zu ermöglichen.
Weniger Pflichten 3
Grüne NW 6746
Mehr Geld 4
- Bürgerenergieprojekte werden bei der Projektentwicklung mit einem neuen Bürgerenergiefonds unterstützt.
- Das Landesförderprogramm für Mieterstrom wird neu aufgelegt.
- Die heimische Produktion von grünem Wasserstoff wird mit erneuerbaren Energien und gezielter Förderung aufgebaut.
- Das Land unterstützt die für grünen Wasserstoff erforderlichen Investitionen.
Mehr Rechte oder Angebote 39
- Durch Solarenergie auf geeigneten Dächern und mehr Windenergie soll Nordrhein-Westfalen Vorreiter bei den erneuerbaren Energien werden.
- Alle landespolitischen Möglichkeiten werden genutzt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
- Die Stromversorgung soll bis 2035 vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
- Der Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen wird massiv beschleunigt.
- Der Ausbau von Windenergie und Solaranlagen steht im Zentrum der Politik.
- Eine Ausbauoffensive für Windenergie und Photovoltaik wird umgehend gestartet.
- Pauschale Mindestabstände neuer Windenergieanlagen zu Wohnbebauung werden abgeschafft.
- Für Windkraft und Solar werden jährliche Mindest-Ausbaupfade festgelegt.
- Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien werden durch Änderungen in Landesplanung, Klimaschutzgesetz und Landesbauordnung beseitigt.
- Planungen für erneuerbare Energien werden durch stärkere Bündelung auf Landes- und Regionalplanebene beschleunigt.
- Beim Ausbau der erneuerbaren Energien gehören Naturschutz, faire Bürgerbeteiligung und schnellere Planungsverfahren zusammen.
- Zum Kohleausstieg gehört untrennbar der Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen.
- Der Netzausbau soll beschleunigt werden, damit Windstrom aus Norddeutschland nach Nordrhein-Westfalen gelangt.
- Der Aufbau der Infrastruktur für grünen Wasserstoff wird unterstützt.
- Solaranlagen sollen zum Standard auf Gebäuden werden, zunächst bei öffentlichen Gebäuden und im Neubau, später auch im Bestand.
- Mieterstromprojekte werden besonders unterstützt, um Mehrfamilienhäuser für Solarenergie zu nutzen.
- Alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude von Land und Kommunen werden so schnell wie möglich für Solaranlagen genutzt.
- Solaranlagen sollen auf Gewerbegebäuden und Neubauten schnell zum Standard werden.
- Für Freiflächensolaranlagen werden vor allem Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie versiegelte Flächen wie Parkplätze, Halden und Deponien freigegeben.
- Die ersten Agri-Photovoltaik-Projekte werden wissenschaftlich begleitet.
- Es werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass jährlich mindestens 200 neue Windenergieanlagen einschließlich Repowering gebaut werden können.
- Zwei Prozent der Landesfläche werden für die Windenergie gesichert.
- Windenergie wird außerhalb besonders schutzwürdiger Wälder wieder einfacher zugelassen.
- Der Bau von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten wird erleichtert.
- Flächen entlang von Autobahnen werden, wo möglich, für Windkraftanlagen genutzt.
- Auf Bundesebene werden Änderungen angestrebt, damit ausreichend Flächen für neue Windenergieanlagen bereitstehen.
- Repowering wird erleichtert, damit alte Windenergieanlagen ohne Artenschutzbedenken zügig durch leistungsstärkere ersetzt werden können.
- Auf allen geeigneten Dächern der Landesliegenschaften werden bis 2030 Solaranlagen installiert.
- Neue Gaskraftwerke müssen künftig mit Wasserstoff oder anderen klimaneutralen Gasen betrieben werden können und dürfen die Einbindung erneuerbarer Wärme nicht behindern.
- Beim Autoverkehr wird auf den Elektroantrieb in Verbindung mit dem Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt.
- Die grüne Wasserstoffwirtschaft wird ausgebaut.
- Mit einer bund-länderübergreifenden Bedarfsplanung sollen 2 Prozent der Landesfläche für neue Windkraftanlagen genutzt werden.
- Fisch- und fließgewässerfreundliche Wasserkraftwerke werden bevorzugt.
- Eine Ausbauoffensive für erneuerbare Energien soll eine klimaneutrale, bezahlbare und verlässliche Energieversorgung der Wirtschaft sichern.
- Die heimische Produktion von grünem Wasserstoff wird mit erneuerbaren Energien und gezielter Förderung aufgebaut.
- Die Importinfrastrukturen für grünen Wasserstoff werden mit Hochdruck entwickelt und nachhaltig gestaltet.
- Der Aufbau von Importinfrastruktur aus Norddeutschland und von Pipelines aus dem Ausland erhält neben einer Offensive für erneuerbare Energien Priorität.
- Eine Ausbauoffensive für erneuerbare Energien soll bis 2035 eine vollständig erneuerbare Stromversorgung erreichen.
- Für den Rohstoffabbau ausgewiesene Flächen können bis zum Abbau für erneuerbare Energien genutzt werden.
Weniger Pflichten 9
- Pauschale Mindestabstände neuer Windenergieanlagen zu Wohnbebauung werden abgeschafft.
- Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien werden durch Änderungen in Landesplanung, Klimaschutzgesetz und Landesbauordnung beseitigt.
- Für Solaranlagen werden faire Rahmenbedingungen auf Bundesebene und weniger Bürokratie verlangt.
- Für Solaranlagen soll es Erleichterungen beim Denkmalschutz geben.
- Unnötige Mindestabstände nicht brennbarer Solaranlagen zu Nachbardächern werden abgeschafft.
- Windenergie wird außerhalb besonders schutzwürdiger Wälder wieder einfacher zugelassen.
- Der Bau von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten wird erleichtert.
- Repowering wird erleichtert, damit alte Windenergieanlagen ohne Artenschutzbedenken zügig durch leistungsstärkere ersetzt werden können.
- Regulatorische Hürden für grünen Wasserstoff werden beseitigt.
Ohne klare Richtung 7
- Die Stromversorgung soll bis 2030 zu 80 Prozent und bis 2035 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.
- Für den Verzicht auf fossile Energieträger werden auch Strom und Wärme aus Freiflächensolaranlagen benötigt.
- Biogasanlagenbetreiber werden bei der Umstellung auf Gülle und andere Reststoffe unterstützt.
- Gas-Lkw und Biotreibstoffe werden für eine begrenzte Zeit als Brückentechnologie weiter benötigt.
- Nordrhein-Westfalen wird zu einem führenden Technologiestandort für grünen Wasserstoff gemacht.
- Die Wasserstoff-Roadmap des Landes wird überarbeitet und an grünen Kriterien ausgerichtet.
- Das Ruhrgebiet baut seine Stellung als führende Wasserstoffregion aus und trägt zur klimaneutralen Transformation bei.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 6
- Klare Vorgaben sollen sicherstellen, dass Solarparks Vorteile für Artenschutz und Biodiversität bringen.
- Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Arten werden von Windenergieanlagen freigehalten.
- Die Umstellung der Biogaserzeugung auf Gülle und Reststoffe soll möglichst bis 2035 abgeschlossen sein.
- Bei Geothermieprojekten werden Fracking und andere wassergefährdende Technologien ausgeschlossen.
- Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Tierarten werden von vornherein aus Windenergieflächen ausgeschlossen.
- Kleine Wasserkraftanlagen werden unter ökologischen Aspekten weiterentwickelt, um die Wasserkraftnutzung mit der Wasserrahmenrichtlinie in Einklang zu bringen.
FDP NW 11617
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Neue Technologien wie Wasserstoff werden stärker gefördert.
- Investorenanwerbung und -pflege sollen stärker auf Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Klimaschutz, Energiewende und Start-up-Kultur ausgerichtet werden.
- Forschung und Förderung erfolgen technologieoffen bei alternativen Antrieben, erneuerbaren Energien und Produktionsprozessen.
- Im Verkehr werden die Potenziale grüner Wasserstofftechnologie stärker genutzt.
- Die Netzinfrastrukturen für Strom, Gas und Wärme sollen zügig aus- und umgebaut werden, um erneuerbare Energien zu integrieren.
- Genehmigungsverfahren für Windkraft- und Solaranlagen werden beschleunigt.
- Für erneuerbare Energien werden neue Möglichkeiten der Flächennutzung geschaffen.
- Photovoltaikanlagen sollen auch an Gebäuden als Bestandteil der Fassaden ermöglicht werden.
- Autobahnflächen sollen, wo wirtschaftlich und sachlich möglich, mit Solarmodulen überdacht werden.
- Hürden im Planungs- und Genehmigungsrecht für parallele Photovoltaiknutzung werden beseitigt.
- Wasserstoff soll für den Hochlauf unabhängig von seiner Farbe eingesetzt werden.
- Für den Wasserstoffhochlauf sollen zunächst Infrastrukturen ausgebaut werden.
- Technologische Innovationen im Wasserstoffbereich sollen im praktischen Einsatz ermöglicht werden.
- Bis zur Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff wird auch auf blauen und türkisen Wasserstoff aus Erdgas mit Kohlenstoffspeicherung gesetzt.
- Eine Europäische Wasserstoffunion wird angestrebt, die Klimaschutz, Industrie und Energieversorgung verbindet.
- Innovationsprojekte wie wasserstoffbetriebene Streckenabschnitte im Bahn- und Nahverkehr werden unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 16
- Wasserstoffbasierte Antriebe sollen als Teil emissionsarmer Mobilität genutzt werden.
- Die Entwicklung und Herstellung synthetischer Kraftstoffe soll vorangebracht werden.
- Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird mit innovativen Technologien und den Chancen der Digitalisierung vorangetrieben.
- Grüner Wasserstoff soll perspektivisch in der Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden.
- Weitere Power-to-X-Technologien sollen in den Markthochlauf gebracht werden.
- Bis 2030 sollen mehr als 55 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.
- Der Bau von Windkraft- und Solaranlagen wird attraktiver gemacht.
- Die Akzeptanz erneuerbarer Energien soll durch Information und wirtschaftliche Beteiligung der Bürger an Bauprojekten gesteigert werden.
- Der Windenergieausbau wird verdoppelt.
- Die Photovoltaik wird durch Nutzung bisher ungenutzter Flächen mindestens verdreifacht.
- Beim Umstieg auf erneuerbare Energien soll kein einseitiger Fokus gesetzt werden.
- Wasserkraft, Biomasse aus Abfall- und Reststoffen, Geothermie, Wärme aus Ab- und Grubenwässern sowie Grubengas sollen gleichermaßen genutzt werden.
- Innovative Konzepte wie parallele Photovoltaiknutzung, etwa Floating- und Agri-PV, werden gefördert.
- Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wird vorangetrieben.
- Nordrhein-Westfalen soll zur Modellregion für Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa werden.
- Die Maßnahmen der Wasserstoff-Roadmap der Landesregierung werden weiterverfolgt und ausgebaut.
AfD NW 101
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 6
- Der weitere Ausbau von Windkraftanlagen wird zum Schutz von Landschaft und Natur eingestellt.
- Flächen für Windkraftanlagen werden nur bei breiter Zustimmung der betroffenen Bürger ausgewiesen.
- Windkraftanlagen halten zur Wohnbebauung mindestens das Zehnfache ihrer Gesamthöhe, mindestens aber 2,5 Kilometer Abstand.
- In Wäldern und Schutzgebieten werden keine Wind- und Solaranlagen errichtet.
- Der Rückbau von Windkraftanlagen liegt vollständig bei den Betreibern, einschließlich der Entsorgungsnachweise für alle Schadstoffe.
- Windkraftanlagen auf Waldflächen werden abgelehnt.
Linke NW 11416
Mehr Geld 6
- Ein demokratisch kontrollierter Landesfonds für den sozialen und ökologischen Umbau fördert über öffentliche Beteiligungen mit mehr Mitbestimmung neue Verkehrssysteme, erneuerbare Energien und ressourcenschonende Produkte.
- Ein Wasserstoffpaket aus sechs Maßnahmen mit bundesweit hundert Milliarden Euro bis 2030 wird aufgelegt.
- Das Land übernimmt ein Fünftel des Volumens des Wasserstoffpakets.
- 30 Milliarden Euro fließen in die Transportinfrastruktur für Offshore-Windenergie mit Wasserstoffproduktion.
- Das Land fördert erneuerbare Energien aus dem Landeshaushalt.
- Forschung und Entwicklung im Wasserstoffbereich werden mit zielgenauen Programmen gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die erneuerbaren Energien werden ausgebaut.
- Die Energieversorgung wird so schnell wie möglich vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt.
- Genossenschaftliche Betriebe im Bereich erneuerbarer Energien werden gefördert.
- Bereits versiegelte Flächen wie Parkplätze und Autobahnen werden zusätzlich mit Photovoltaikanlagen genutzt.
- Es werden Photovoltaikparks errichtet.
- Windenergieanlagen dürfen in kommerziell bewirtschafteten Wäldern ohne Naturschutzstatus gebaut werden.
- Windkraftgebiete werden im Landesentwicklungsplan als Vorranggebiete ausgewiesen.
- Erdgas wird eingespart und durch erneuerbare Energien ersetzt.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 4
- Der Ausbau von Windenergie und Solarstrom wird überall in NRW beschleunigt.
- Erneuerbare Energien werden zur Senkung des Strompreises wesentlich aus dem Bundeshaushalt statt über die EEG-Umlage gefördert.
- Grüner Wasserstoff gilt als vielversprechender Weg zur Dekarbonisierung der Industrie.
- Biogene Kraftstoffe, Wasserstoff und E-Fuels gelten im Autoverkehr als nicht zielführend.
Weniger Geld 4
- Kommunen und Menschen vor Ort werden an den Einnahmen aus Windparks beteiligt.
- Standortkommunen werden durch Beteiligung oder Betreiberabgaben an den Erträgen von Ökostromanlagen beteiligt.
- Bioenergie aus eigens angebauten Energiepflanzen oder frisch geschlagenem Holz erhält keine staatliche Förderung als erneuerbare Energie mehr.
- Import und Förderung von Wasserstoff aus Atomkraft oder fossilen Quellen werden abgelehnt.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 7
- Kommunen und Menschen vor Ort werden an den Einnahmen aus Windparks beteiligt.
- Investoren werden verpflichtet, Standortgemeinden eine Beteiligung an neuen Wind-, Photovoltaik- und Speicheranlagen anzubieten.
- Für Windenergieanlagen gilt eine flexible Abstandsregel in Höhe der dreifachen Anlagenhöhe.
- Wasserstoff ersetzt Kohle und Erdgas nur dort, wo Ökostrom nicht direkt eingesetzt werden kann.
- Wasserstoff und seine Folgeprodukte werden nur noch aus Ökostrom gewonnen.
- Wasserstoff wird nur dort eingesetzt, wo es keine effizienteren Alternativen gibt, etwa in Stahl, Teilen der Chemie sowie Luft- und Seefahrt.
- Öffentliche Förderung von Elektrolyseanlagen setzt eine zumindest anteilige öffentliche Beteiligung voraus.
Koalitionsvertrag 91274
Mehr Geld 5
- Die NRW.BANK legt einen Bürgerenergiefonds auf, der Windenergieprojekte von Bürgern mit Risikokapital unterstützt.
- Förderprogramme sollen ermöglichen, dass Windstrom etwa zur Wasserstofferzeugung vor Ort genutzt wird.
- Der Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak soll steuerlich vollständig unberücksichtigt bleiben.
- Über die Länderöffnungsklausel des EEG wird der geförderte Freiflächen-Photovoltaik-Zubau in benachteiligten Gebieten schrittweise auf 300 MW erhöht.
- Mieterstrom- und Quartiersprojekte werden mit Landesmitteln unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 59
- Für die gesellschaftliche Akzeptanz des beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren Energien wird geworben.
- Der stark beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien ist die wichtigste Maßnahme für Energiesouveränität und bezahlbare Energieversorgung.
- Im Übergang ist neben dem Ausbau Erneuerbarer Energien der Bau moderner Gaskraftwerke notwendig.
- Nordrhein-Westfalen leistet einen substanziellen Beitrag zu den bundesweiten Ausbauzielen für Windenergie und andere Erneuerbare Energien.
- In fünf Jahren sollen mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen im Land entstehen.
- Beschleunigungsinitiativen zum Windenergieausbau werden schnellstmöglich in Landesrecht überführt.
- Generalisierte Abwehransprüche aus militärischen Belangen, Flugsicherung oder seismologischen Stationen sollen abgebaut werden.
- Die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts werden für den Windenergieausbau genutzt.
- Die Landesplanung soll den Windenergieausbau raum- und umweltverträglich ermöglichen und steuern.
- Über die Regionalpläne werden ausreichend Windenergieflächen gesichert, um die Zielvorgaben des Bundes bei gerechter regionaler Verteilung zu erreichen.
- Zusätzliche Flächen wie Kalamitätsflächen, Industrie- und Gewerbeflächen und Flächen entlang von Infrastrukturtrassen werden für Windenergie aktiviert.
- Pauschale Mindestabstände werden durch die Steuerung über Windenergiegebiete in Landes- und Regionalplanung ersetzt.
- Alle Kalamitätsflächen und beschädigten Forstflächen werden für die Windenergie geöffnet.
- Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten und entlang von Verkehrswegen werden erleichtert.
- Eine Vergabeoffensive für Windenergie auf landeseigenen Flächen wird gestartet, bei der neben dem Preis das Projektkonzept zählt.
- Ein Erlass zum Landesentwicklungsplan soll Kalamitätsflächen schon jetzt für die Windenergie nutzbar machen.
- Eine Repowering-Offensive für Windenergieanlagen wird gestartet.
- Das Land unterstützt Bürgerwindparks mit fachlichen Ansprechpartnern bei der Landesgesellschaft für Klima und Energie.
- Das Land erarbeitet Musterrahmenverträge für Bürgerwindparks.
- Die Stromerzeugung aus Photovoltaik wird kräftig ausgebaut.
- Für den Photovoltaikausbau werden Anreize gesetzt.
- Für Photovoltaik werden zusätzliche Flächen verfügbar gemacht.
- Gebäudeintegrierte Photovoltaik im Bestand wird unterstützt.
- Große Dachflächen werden für Photovoltaik erschlossen.
- Die Photovoltaik-Offensive von NRW.Energy4Climate wird gestärkt.
- Bei Freiflächen-Photovoltaik werden Doppelnutzungen wie schwimmende, Agrar- oder Parkplatz-Photovoltaik bevorzugt.
- Projektierer und Energieversorger werden mit Umsetzungsleitfäden unterstützt.
- Ungenutzte Brachflächen von Bund, Land und Kommunen sollen unbürokratisch für Freiflächen-Photovoltaik nutzbar werden.
- Im Landesentwicklungsplan werden Flächen für Photovoltaik auf benachteiligten Flächen sowie für Agri- und Floating-Photovoltaik ausgewiesen.
- Der Landesentwicklungsplan stellt klar, dass in Gewerbe- und Industriegebieten Photovoltaik- und Windenergieanlagen errichtet werden können.
- Photovoltaikanlagen werden entlang aller Straßen und Schienenwege planerisch ermöglicht.
- Ein forcierter Photovoltaik-Ausbau an Lärmschutzwänden wird ermöglicht.
- Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sollen mit vereinfachten Genehmigungsverfahren errichtet werden können.
- Durch Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung werden große Photovoltaikanlagen auf Deponien erleichtert.
- Photovoltaikprojekte auf Flächen unter Bergaufsicht sollen erleichtert werden.
- Die Vermarktung von Solarstrom wird erleichtert.
- Der Netzanschluss von Photovoltaikanlagen wird beschleunigt.
- Hürden für Mieterstrom- und Quartiersmodelle werden konsequent abgebaut.
- Der Bund soll Ausbauziele, Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Photovoltaik im EEG schnell an die Klimaziele anpassen.
- Zur Beschleunigung der Wärmewende wird ein „Masterplan Geothermie“ entwickelt.
- Die Geothermie-Potenziale werden landesweit untersucht.
- Betreiber von Wasserkraft-Altanlagen werden, soweit rechtlich möglich, bei der nachhaltigen Nutzung der Gewässer unterstützt.
- An möglichst allen bestehenden Talsperren soll Wasserkraft für die Energieversorgung genutzt werden.
- Der Zugang von Biomethan zum Gasnetz soll vereinfacht werden.
- Eine aktuelle Studie zu Lage und Potenzial der Bioenergie wird beauftragt und veröffentlicht.
- Mit NRW.Energy4Climate wird der Wasserstoffhochlauf in allen Landesteilen vorangetrieben.
- Der Transport von flüssigem Wasserstoff über Wasser- und Schienenweg soll ermöglicht werden.
- EU und Bund sollen Rahmenbedingungen für einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffproduktion schaffen.
- Der Einsatz von Biomethan wird unterstützt.
- Die entstehende Industrie der Elektrolyseur-Produzenten wird unterstützt.
- Mit Technologietransfer aus Hochschulen sollen mit einer Wertschöpfungskette „H2 made in NRW“ neue Märkte und Exportchancen erschlossen werden.
- Deutsche und europäische Wasserstoffimportstrategien mit breiter Diversifizierung der Bezugsregionen und Nachhaltigkeit werden unterstützt.
- Die Wasserstoff-Roadmap wird um regionale Wasserstoffkooperationen ergänzt.
- Der bedarfsgerechte Auf- und Ausbau von Pipelines und Wasserstoffinfrastruktur wird unterstützt.
- Genehmigungsverfahren für Anlagen der Erneuerbaren Energien werden besonders beschleunigt.
- Erneuerbare Energien sollen landesweit ausgebaut und die Grundlagen dafür geschaffen werden.
- Geprüft wird, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht auf die Neuinanspruchnahme von Flächen angerechnet werden; das Ergebnis wird im Landesentwicklungsplan umgesetzt.
- Alternative und erneuerbare Energiegewinnung wird ausgebaut.
- Die Liegenschaften des Landes werden für eine zügige und naturverträgliche Energiewende genutzt.
Weniger Pflichten 20
- Genehmigungsverfahren für Windenergie sollen durch größtmögliche Standardisierung der Artenschutzanforderungen erleichtert werden.
- Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wird für größere Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts zugunsten der Windenergie eingetreten.
- Der Windenergie-Erlass definiert die Vollständigkeit von Antragsunterlagen klar, um Nachforderungen zu minimieren.
- Der 1.500-Meter-Vorsorgeabstand im Landesentwicklungsplan wird gestrichen.
- Pauschale Mindestabstandsregeln für Windenergieanlagen werden abgeschafft.
- Der pauschale 1000-Meter-Abstand für das Repowering wird abgeschafft.
- Der bisher geltende 1.000-Meter-Abstand wird für die übrigen Kommunen mit der Ausweisung der Windenergiegebiete abgeschafft.
- Pauschale Mindestabstände werden durch die Steuerung über Windenergiegebiete in Landes- und Regionalplanung ersetzt.
- Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten und entlang von Verkehrswegen werden erleichtert.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ersatz alter durch moderne Windenergieanlagen werden maximal vereinfacht und verkürzt.
- Die Verfahren von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen werden vereinfacht, digitalisiert und gebündelt.
- Ungenutzte Brachflächen von Bund, Land und Kommunen sollen unbürokratisch für Freiflächen-Photovoltaik nutzbar werden.
- Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sollen mit vereinfachten Genehmigungsverfahren errichtet werden können.
- Durch Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung werden große Photovoltaikanlagen auf Deponien erleichtert.
- Photovoltaikprojekte auf Flächen unter Bergaufsicht sollen erleichtert werden.
- Die Vermarktung von Solarstrom wird erleichtert.
- Hürden für Mieterstrom- und Quartiersmodelle werden konsequent abgebaut.
- Der Zugang von Biomethan zum Gasnetz soll vereinfacht werden.
- Geprüft wird, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht auf die Neuinanspruchnahme von Flächen angerechnet werden; das Ergebnis wird im Landesentwicklungsplan umgesetzt.
- Bürokratische Hemmnisse für Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und KMU werden prioritär abgebaut.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 9
- Erneuerbare Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse.
- Zwischen den Interessen der Menschen und dem Windenergieausbau wird ein Ausgleich und gesellschaftlicher Konsens angestrebt.
- Das Windenergieaufkommen soll landesweit gerecht verteilt werden.
- Jedes geeignete Dach soll für Solarenergie genutzt werden.
- Es wird geprüft, wie Anlagenbetreiber bei der Umstellung auf konsequente Verwertung von Gülle, Bioabfällen und Reststoffen unterstützt werden können.
- Nordrhein-Westfalen soll europäische Vorbildregion und Drehscheibe für die Energietransformation mit Wasserstoff werden.
- Die Metropole Ruhr soll als Modellregion für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft vorangehen.
- Die Wasserstoff-Roadmap für Nordrhein-Westfalen wird weiterentwickelt.
- Der Import von grünem Wasserstoff ist entscheidend für die Energiewende.
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 7
- In Regionen mit sehr hoher Anlagendichte soll auf Repowering fokussiert und die Anlagenzahl reduziert werden.
- Projektträger neuer Windparks müssen Anwohnern und Kommunen im Umkreis mindestens 20 Prozent der Anteile anbieten.
- Freiflächen-Photovoltaik soll vorrangig auf belasteten oder versiegelten Flächen entstehen.
- Geothermiebohrungen in den Zonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten werden ausgeschlossen.
- Es wird auf den Einsatz unschädlicher Bau- und Betriebsstoffe und Verfahren bei der Geothermie hingewirkt.
- Wasserkraftstandorte werden unter ökologischen Aspekten so weiterentwickelt, dass die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden kann.
- Zur Vermeidung von Nutzungskonkurrenz sollen bei der Bioenergie vermehrt Reststoffe, Bioabfälle und Gülle eingesetzt werden.
Grüne NW, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 11011
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die Anbindung NRWs an das Wasserstoffkernnetz sowie an nationale und europäische Import- und Transportinfrastrukturen wird vorangetrieben.
- In einer Übergangsphase werden unterschiedliche Herkunftspfade für Wasserstoff akzeptiert, solange sie mit dem Pfad zur Klimaneutralität vereinbar sind.
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird fortgesetzt und das Energiesystem weiterentwickelt.
- Es sollen mehr Windenergie- und Solaranlagen sowie leistungsfähige Netze, Speicher und Flexibilität entstehen.
- Der Windenergieausbau soll mit schnellen Genehmigungsverfahren weiter vorangetrieben werden.
- Potenziale flächensparender Solarlösungen wie Agri-PV, Floating-PV und Solaranlagen auf Parkplätzen sollen gehoben werden.
- Beim Bund wird ein Ausgleich gefordert, damit Solaranlagen aus NRW in Ausschreibungen faire Chancen gegenüber der Südregion haben.
- Zur Absicherung der Stromversorgung werden Speicher, Flexibilitäten und wasserstofffähige Back-up-Kraftwerke unterstützt.
- Bestehende Biogasanlagen sollen flexibilisiert werden, damit sie Strom vor allem bei wenig Wind- und Solarstrom erzeugen.
- Datengrundlagen sowie Förder- und Absicherungsinstrumente für Geothermie werden weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 6
- Bis 2030 soll der Strom in NRW zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.
- Bis 2035 soll die Stromproduktion vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sein.
- Freiflächen-Photovoltaik soll Energiewende und Artenschutz verbinden.
- Geothermie soll vom Pilotprojekt zu einer wichtigen Säule der klimaneutralen Wärmeversorgung für Wärmenetze, Quartiere und industrielle Anwendungen werden.
- Das Land soll führender Standort für klimaneutrale Flugkraftstoffe sowie Wasserstoff- und Elektroflugzeuge werden.
- Europa soll bei erneuerbaren Energien und schonendem Ressourcenverbrauch vorangehen.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht