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Erneuerbare Energien und Wasserstoff

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU NW 1517
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 1
SPD NW ​217
Mehr Rechte oder Angebote 17
Weniger Pflichten 3
Ohne klare Richtung 2
Grüne NW 6746
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Durch Solarenergie auf geeigneten Dächern und mehr Windenergie soll Nordrhein-Westfalen Vorreiter bei den erneuerbaren Energien werden.
  2. Alle landespolitischen Möglichkeiten werden genutzt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
  3. Die Stromversorgung soll bis 2035 vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
  4. Der Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen wird massiv beschleunigt.
  5. Der Ausbau von Windenergie und Solaranlagen steht im Zentrum der Politik.
  6. Eine Ausbauoffensive für Windenergie und Photovoltaik wird umgehend gestartet.
  7. Pauschale Mindestabstände neuer Windenergieanlagen zu Wohnbebauung werden abgeschafft.
  8. Für Windkraft und Solar werden jährliche Mindest-Ausbaupfade festgelegt.
  9. Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien werden durch Änderungen in Landesplanung, Klimaschutzgesetz und Landesbauordnung beseitigt.
  10. Planungen für erneuerbare Energien werden durch stärkere Bündelung auf Landes- und Regionalplanebene beschleunigt.
  11. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien gehören Naturschutz, faire Bürgerbeteiligung und schnellere Planungsverfahren zusammen.
  12. Zum Kohleausstieg gehört untrennbar der Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen.
  13. Der Netzausbau soll beschleunigt werden, damit Windstrom aus Norddeutschland nach Nordrhein-Westfalen gelangt.
  14. Der Aufbau der Infrastruktur für grünen Wasserstoff wird unterstützt.
  15. Solaranlagen sollen zum Standard auf Gebäuden werden, zunächst bei öffentlichen Gebäuden und im Neubau, später auch im Bestand.
  16. Mieterstromprojekte werden besonders unterstützt, um Mehrfamilienhäuser für Solarenergie zu nutzen.
  17. Alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude von Land und Kommunen werden so schnell wie möglich für Solaranlagen genutzt.
  18. Solaranlagen sollen auf Gewerbegebäuden und Neubauten schnell zum Standard werden.
  19. Für Freiflächensolaranlagen werden vor allem Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie versiegelte Flächen wie Parkplätze, Halden und Deponien freigegeben.
  20. Die ersten Agri-Photovoltaik-Projekte werden wissenschaftlich begleitet.
  21. Es werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass jährlich mindestens 200 neue Windenergieanlagen einschließlich Repowering gebaut werden können.
  22. Zwei Prozent der Landesfläche werden für die Windenergie gesichert.
  23. Windenergie wird außerhalb besonders schutzwürdiger Wälder wieder einfacher zugelassen.
  24. Der Bau von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten wird erleichtert.
  25. Flächen entlang von Autobahnen werden, wo möglich, für Windkraftanlagen genutzt.
  26. Auf Bundesebene werden Änderungen angestrebt, damit ausreichend Flächen für neue Windenergieanlagen bereitstehen.
  27. Repowering wird erleichtert, damit alte Windenergieanlagen ohne Artenschutzbedenken zügig durch leistungsstärkere ersetzt werden können.
  28. Auf allen geeigneten Dächern der Landesliegenschaften werden bis 2030 Solaranlagen installiert.
  29. Neue Gaskraftwerke müssen künftig mit Wasserstoff oder anderen klimaneutralen Gasen betrieben werden können und dürfen die Einbindung erneuerbarer Wärme nicht behindern.
  30. Beim Autoverkehr wird auf den Elektroantrieb in Verbindung mit dem Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt.
  31. Die grüne Wasserstoffwirtschaft wird ausgebaut.
  32. Mit einer bund-länderübergreifenden Bedarfsplanung sollen 2 Prozent der Landesfläche für neue Windkraftanlagen genutzt werden.
  33. Fisch- und fließgewässerfreundliche Wasserkraftwerke werden bevorzugt.
  34. Eine Ausbauoffensive für erneuerbare Energien soll eine klimaneutrale, bezahlbare und verlässliche Energieversorgung der Wirtschaft sichern.
  35. Die heimische Produktion von grünem Wasserstoff wird mit erneuerbaren Energien und gezielter Förderung aufgebaut.
  36. Die Importinfrastrukturen für grünen Wasserstoff werden mit Hochdruck entwickelt und nachhaltig gestaltet.
  37. Der Aufbau von Importinfrastruktur aus Norddeutschland und von Pipelines aus dem Ausland erhält neben einer Offensive für erneuerbare Energien Priorität.
  38. Eine Ausbauoffensive für erneuerbare Energien soll bis 2035 eine vollständig erneuerbare Stromversorgung erreichen.
  39. Für den Rohstoffabbau ausgewiesene Flächen können bis zum Abbau für erneuerbare Energien genutzt werden.
Weniger Pflichten 9
Ohne klare Richtung 7
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 6
FDP NW 11617
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Neue Technologien wie Wasserstoff werden stärker gefördert.
  2. Investorenanwerbung und -pflege sollen stärker auf Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Klimaschutz, Energiewende und Start-up-Kultur ausgerichtet werden.
  3. Forschung und Förderung erfolgen technologieoffen bei alternativen Antrieben, erneuerbaren Energien und Produktionsprozessen.
  4. Im Verkehr werden die Potenziale grüner Wasserstofftechnologie stärker genutzt.
  5. Die Netzinfrastrukturen für Strom, Gas und Wärme sollen zügig aus- und umgebaut werden, um erneuerbare Energien zu integrieren.
  6. Genehmigungsverfahren für Windkraft- und Solaranlagen werden beschleunigt.
  7. Für erneuerbare Energien werden neue Möglichkeiten der Flächennutzung geschaffen.
  8. Photovoltaikanlagen sollen auch an Gebäuden als Bestandteil der Fassaden ermöglicht werden.
  9. Autobahnflächen sollen, wo wirtschaftlich und sachlich möglich, mit Solarmodulen überdacht werden.
  10. Hürden im Planungs- und Genehmigungsrecht für parallele Photovoltaiknutzung werden beseitigt.
  11. Wasserstoff soll für den Hochlauf unabhängig von seiner Farbe eingesetzt werden.
  12. Für den Wasserstoffhochlauf sollen zunächst Infrastrukturen ausgebaut werden.
  13. Technologische Innovationen im Wasserstoffbereich sollen im praktischen Einsatz ermöglicht werden.
  14. Bis zur Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff wird auch auf blauen und türkisen Wasserstoff aus Erdgas mit Kohlenstoffspeicherung gesetzt.
  15. Eine Europäische Wasserstoffunion wird angestrebt, die Klimaschutz, Industrie und Energieversorgung verbindet.
  16. Innovationsprojekte wie wasserstoffbetriebene Streckenabschnitte im Bahn- und Nahverkehr werden unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 16
Weniger Geld 1
AfD NW 10​1
Linke NW 11416
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 7
Koalitionsvertrag 91274
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 59
  1. Für die gesellschaftliche Akzeptanz des beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren Energien wird geworben.
  2. Der stark beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien ist die wichtigste Maßnahme für Energiesouveränität und bezahlbare Energieversorgung.
  3. Im Übergang ist neben dem Ausbau Erneuerbarer Energien der Bau moderner Gaskraftwerke notwendig.
  4. Nordrhein-Westfalen leistet einen substanziellen Beitrag zu den bundesweiten Ausbauzielen für Windenergie und andere Erneuerbare Energien.
  5. In fünf Jahren sollen mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen im Land entstehen.
  6. Beschleunigungsinitiativen zum Windenergieausbau werden schnellstmöglich in Landesrecht überführt.
  7. Generalisierte Abwehransprüche aus militärischen Belangen, Flugsicherung oder seismologischen Stationen sollen abgebaut werden.
  8. Die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts werden für den Windenergieausbau genutzt.
  9. Die Landesplanung soll den Windenergieausbau raum- und umweltverträglich ermöglichen und steuern.
  10. Über die Regionalpläne werden ausreichend Windenergieflächen gesichert, um die Zielvorgaben des Bundes bei gerechter regionaler Verteilung zu erreichen.
  11. Zusätzliche Flächen wie Kalamitätsflächen, Industrie- und Gewerbeflächen und Flächen entlang von Infrastrukturtrassen werden für Windenergie aktiviert.
  12. Pauschale Mindestabstände werden durch die Steuerung über Windenergiegebiete in Landes- und Regionalplanung ersetzt.
  13. Alle Kalamitätsflächen und beschädigten Forstflächen werden für die Windenergie geöffnet.
  14. Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten und entlang von Verkehrswegen werden erleichtert.
  15. Eine Vergabeoffensive für Windenergie auf landeseigenen Flächen wird gestartet, bei der neben dem Preis das Projektkonzept zählt.
  16. Ein Erlass zum Landesentwicklungsplan soll Kalamitätsflächen schon jetzt für die Windenergie nutzbar machen.
  17. Eine Repowering-Offensive für Windenergieanlagen wird gestartet.
  18. Das Land unterstützt Bürgerwindparks mit fachlichen Ansprechpartnern bei der Landesgesellschaft für Klima und Energie.
  19. Das Land erarbeitet Musterrahmenverträge für Bürgerwindparks.
  20. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik wird kräftig ausgebaut.
  21. Für den Photovoltaikausbau werden Anreize gesetzt.
  22. Für Photovoltaik werden zusätzliche Flächen verfügbar gemacht.
  23. Gebäudeintegrierte Photovoltaik im Bestand wird unterstützt.
  24. Große Dachflächen werden für Photovoltaik erschlossen.
  25. Die Photovoltaik-Offensive von NRW.Energy4Climate wird gestärkt.
  26. Bei Freiflächen-Photovoltaik werden Doppelnutzungen wie schwimmende, Agrar- oder Parkplatz-Photovoltaik bevorzugt.
  27. Projektierer und Energieversorger werden mit Umsetzungsleitfäden unterstützt.
  28. Ungenutzte Brachflächen von Bund, Land und Kommunen sollen unbürokratisch für Freiflächen-Photovoltaik nutzbar werden.
  29. Im Landesentwicklungsplan werden Flächen für Photovoltaik auf benachteiligten Flächen sowie für Agri- und Floating-Photovoltaik ausgewiesen.
  30. Der Landesentwicklungsplan stellt klar, dass in Gewerbe- und Industriegebieten Photovoltaik- und Windenergieanlagen errichtet werden können.
  31. Photovoltaikanlagen werden entlang aller Straßen und Schienenwege planerisch ermöglicht.
  32. Ein forcierter Photovoltaik-Ausbau an Lärmschutzwänden wird ermöglicht.
  33. Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sollen mit vereinfachten Genehmigungsverfahren errichtet werden können.
  34. Durch Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung werden große Photovoltaikanlagen auf Deponien erleichtert.
  35. Photovoltaikprojekte auf Flächen unter Bergaufsicht sollen erleichtert werden.
  36. Die Vermarktung von Solarstrom wird erleichtert.
  37. Der Netzanschluss von Photovoltaikanlagen wird beschleunigt.
  38. Hürden für Mieterstrom- und Quartiersmodelle werden konsequent abgebaut.
  39. Der Bund soll Ausbauziele, Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Photovoltaik im EEG schnell an die Klimaziele anpassen.
  40. Zur Beschleunigung der Wärmewende wird ein „Masterplan Geothermie“ entwickelt.
  41. Die Geothermie-Potenziale werden landesweit untersucht.
  42. Betreiber von Wasserkraft-Altanlagen werden, soweit rechtlich möglich, bei der nachhaltigen Nutzung der Gewässer unterstützt.
  43. An möglichst allen bestehenden Talsperren soll Wasserkraft für die Energieversorgung genutzt werden.
  44. Der Zugang von Biomethan zum Gasnetz soll vereinfacht werden.
  45. Eine aktuelle Studie zu Lage und Potenzial der Bioenergie wird beauftragt und veröffentlicht.
  46. Mit NRW.Energy4Climate wird der Wasserstoffhochlauf in allen Landesteilen vorangetrieben.
  47. Der Transport von flüssigem Wasserstoff über Wasser- und Schienenweg soll ermöglicht werden.
  48. EU und Bund sollen Rahmenbedingungen für einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffproduktion schaffen.
  49. Der Einsatz von Biomethan wird unterstützt.
  50. Die entstehende Industrie der Elektrolyseur-Produzenten wird unterstützt.
  51. Mit Technologietransfer aus Hochschulen sollen mit einer Wertschöpfungskette „H2 made in NRW“ neue Märkte und Exportchancen erschlossen werden.
  52. Deutsche und europäische Wasserstoffimportstrategien mit breiter Diversifizierung der Bezugsregionen und Nachhaltigkeit werden unterstützt.
  53. Die Wasserstoff-Roadmap wird um regionale Wasserstoffkooperationen ergänzt.
  54. Der bedarfsgerechte Auf- und Ausbau von Pipelines und Wasserstoffinfrastruktur wird unterstützt.
  55. Genehmigungsverfahren für Anlagen der Erneuerbaren Energien werden besonders beschleunigt.
  56. Erneuerbare Energien sollen landesweit ausgebaut und die Grundlagen dafür geschaffen werden.
  57. Geprüft wird, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht auf die Neuinanspruchnahme von Flächen angerechnet werden; das Ergebnis wird im Landesentwicklungsplan umgesetzt.
  58. Alternative und erneuerbare Energiegewinnung wird ausgebaut.
  59. Die Liegenschaften des Landes werden für eine zügige und naturverträgliche Energiewende genutzt.
Weniger Pflichten 20
  1. Genehmigungsverfahren für Windenergie sollen durch größtmögliche Standardisierung der Artenschutzanforderungen erleichtert werden.
  2. Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wird für größere Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts zugunsten der Windenergie eingetreten.
  3. Der Windenergie-Erlass definiert die Vollständigkeit von Antragsunterlagen klar, um Nachforderungen zu minimieren.
  4. Der 1.500-Meter-Vorsorgeabstand im Landesentwicklungsplan wird gestrichen.
  5. Pauschale Mindestabstandsregeln für Windenergieanlagen werden abgeschafft.
  6. Der pauschale 1000-Meter-Abstand für das Repowering wird abgeschafft.
  7. Der bisher geltende 1.000-Meter-Abstand wird für die übrigen Kommunen mit der Ausweisung der Windenergiegebiete abgeschafft.
  8. Pauschale Mindestabstände werden durch die Steuerung über Windenergiegebiete in Landes- und Regionalplanung ersetzt.
  9. Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten und entlang von Verkehrswegen werden erleichtert.
  10. Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ersatz alter durch moderne Windenergieanlagen werden maximal vereinfacht und verkürzt.
  11. Die Verfahren von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen werden vereinfacht, digitalisiert und gebündelt.
  12. Ungenutzte Brachflächen von Bund, Land und Kommunen sollen unbürokratisch für Freiflächen-Photovoltaik nutzbar werden.
  13. Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sollen mit vereinfachten Genehmigungsverfahren errichtet werden können.
  14. Durch Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung werden große Photovoltaikanlagen auf Deponien erleichtert.
  15. Photovoltaikprojekte auf Flächen unter Bergaufsicht sollen erleichtert werden.
  16. Die Vermarktung von Solarstrom wird erleichtert.
  17. Hürden für Mieterstrom- und Quartiersmodelle werden konsequent abgebaut.
  18. Der Zugang von Biomethan zum Gasnetz soll vereinfacht werden.
  19. Geprüft wird, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht auf die Neuinanspruchnahme von Flächen angerechnet werden; das Ergebnis wird im Landesentwicklungsplan umgesetzt.
  20. Bürokratische Hemmnisse für Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und KMU werden prioritär abgebaut.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 9
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 7
Grüne NW, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 11011
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 6
Weniger Rechte oder Angebote 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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