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Erneuerbare Energien und Wasserstoff

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 21433
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Die Primärenergie wird von fossilen auf erneuerbare Energieträger umgestellt.
  2. Die Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie und Erdwärme wird vorangetrieben, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
  3. Berufsfelder im Bereich der erneuerbaren Energien werden besonders gefördert.
  4. Erneuerbare Wärmeversorgung in Wohnquartieren und in der Industrie wird gefördert.
  5. Eine flächendeckende Wasserstofftankstelleninfrastruktur wird geschaffen.
  6. Klimaneutrale Antriebsinfrastruktur wird technologieoffen gefördert, etwa mit flächendeckenden E-Ladesäulen und einer landesweiten Wasserstofftankstelleninfrastruktur.
  7. Die Politik bringt die Energiewende voran, ohne soziale und ökonomische Belange zu vergessen.
  8. Eine moderat steigende CO2-Bepreisung ist das wesentliche Element, um klimafreundliche Technologien wettbewerbsfähiger zu machen.
  9. Energiespeicher- und Umwandlungstechnologien wie Batterien und Wasserstoff sowie die Flexibilisierung des Energiesystems werden vorangebracht.
  10. Strom, Wärme und Mobilität werden verkoppelt und mit erneuerbaren Energien versorgt.
  11. Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit Erzeugung und Verbrauch wird vorangetrieben.
  12. Dächer, Fassaden, Parkplätze und öffentliche Gebäude werden umfassend für Solarenergie genutzt, um die Potenziale von Photovoltaik und Solarthermie im Gebäudesektor auszuschöpfen.
  13. Die Agrar-Photovoltaik, also die Kombination von Photovoltaikanlagen mit darunter landwirtschaftlich genutzter Fläche, wird gestärkt und ausgebaut.
  14. Es wird geprüft, ob auf Naturschutzflächen geeignete Photovoltaikanlagen möglich sind.
  15. Es wird wissenschaftlich untersucht, welche Potenziale für Geothermie im Land gehoben werden können, und diese Chancen werden stärker genutzt.
  16. Auf nationaler Ebene wird eine verbindliche Planung mit rascher Umsetzung für den beschleunigten Ausbau von Windparks vor den Küsten des Landes angestrebt.
  17. Die als Vorranggebiete für die Windkraft ausgewiesenen 2,03 Prozent der Landesfläche werden bestmöglich ausgenutzt.
  18. Innerhalb der ausgewiesenen Flächenkulisse wird zusätzliches Repowering von Windkraftanlagen vorangebracht.
  19. Innerhalb der ausgewiesenen Flächenkulisse wird an möglichen Stellen nachverdichtet.
  20. Die durch den Regionalplan Wind geschaffenen Vorrangflächen werden bestmöglich ausgenutzt.
  21. Potenzialflächen, die wegen Artenschutz, Denkmalschutz oder Größe aus dem Regionalplan herausgefallen sind, werden neu bewertet, um weitere Flächen zu mobilisieren, ohne die Abstände zur Wohnbebauung zu verändern.
  22. Bürgerwindparks werden weiter gestärkt.
  23. Der Einsatz von Vertikalwindanlagen zur Verdichtung von Vorranggebieten wird in einem Modellprojekt geprüft.
  24. Eine Anpassung landes- und bundesrechtlicher Vorgaben wird geprüft, um Repowering auch auf aus der Gebietskulisse herausgefallenen Flächen zu ermöglichen, ohne die Gültigkeit der Pläne zu gefährden.
  25. Für Schleswig-Holstein wird eine Solarstrategie zur umfassenden Nutzung von Dach- und Fassaden-Photovoltaik entwickelt.
  26. Es werden Anreize für die Umsetzung der Dach- und Fassaden-Photovoltaik geschaffen.
  27. Die Verknüpfung des Energiesystems mit Speichern und grünem Wasserstoff sowie die Sektorenkopplung und die nötige Digitalisierung werden weiter forciert, um Flexibilitäten für eine erneuerbare Energieversorgung zu sichern.
  28. Das Wasserstoffkompetenzzentrum HY.SH und die Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein werden vorangetrieben.
  29. Wissenschaft und Wirtschaft werden in der Wasserstoffwirtschaft verknüpft.
  30. Die erforderlichen Flächen für Anlagen und Unternehmen für erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Batteriespeicherung werden bereitgestellt.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 11
Mehr Pflichten 2
Grüne 21947
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Den Ausbau der erneuerbaren Energien zum wichtigsten Landesbeitrag für die nationalen Klimaschutzziele machen.
  2. Planungsverfahren rechtsstaatlich sicher beschleunigen.
  3. Die Ansiedlung neuer Industrieunternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien fördern.
  4. Gemeinsam mit Wissenschaft und erneuerbarer Energiewirtschaft Innovationen fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
  5. Ein klimaneutrales Energiesystem auf Basis erneuerbaren Stroms auch im Wärme- und Mobilitätssektor sowie in der Industrie durchsetzen.
  6. Den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen und ausweiten.
  7. Alle landespolitisch möglichen Maßnahmen zur Erreichung der Energiewendeziele einleiten.
  8. Bürger*innenwind- und Solarparks unterstützen.
  9. Bürgerenergieprojekte beim Zugang zum Geldmarkt und bei der Beantragung von Genehmigungen unterstützen.
  10. Beteiligungsmöglichkeiten wie Mieter*innenstrommodelle und genossenschaftliche Projekte vereinfachen.
  11. Den Ausbau der Windenergie an Land in den kommenden Jahren fortsetzen.
  12. Die Umstellung von Mobilität, Wärmeversorgung und Industrie auf erneuerbare Energien voranbringen.
  13. Die Windenergie an Land über die vereinbarten 10 Gigawatt hinaus auf ein Zwischenziel von 15 Gigawatt ausbauen.
  14. Bestehende Windenergieflächen besser ausnutzen.
  15. In Regionen mit wenigen Windenergieanlagen auch Kleinstparks und Einzelanlagen zulassen.
  16. Noch im Jahr 2022 mit dem neuen Ausweisungsprozess für zusätzliche Windvorranggebiete beginnen.
  17. Mit einem neuen Flächenscreening weitere geeignete Flächen für die Windenergie identifizieren und erschließen.
  18. Gesetzlich anerkennen, dass der naturschutzkompatible Ausbau der Windenergie im öffentlichen Interesse liegt.
  19. Das Repowering bestehender Windkraftanlagen an akzeptierten Standorten erleichtern.
  20. Das Repowering mit einer Landesstrategie umfassend vorantreiben.
  21. Typenunabhängige Genehmigungen für Windkraftanlagen einführen.
  22. Technische Lösungen wie automatische Kollisionswarnsysteme einsetzen, um Windenergie und Artenschutz besser zu vereinbaren.
  23. Neue Energietechnologien wie Speichersysteme, Höhenwind und virtuelle Kraftwerke anregen und unterstützen.
  24. Eine Solarpflicht für alle Neubauten einführen.
  25. Den Ausbau von Power-to-Heat-Technologien wie Wärmepumpen oder Wasserstoff-Elektrolyseuren vorantreiben.
  26. Kommunen und Projektierer mit Leitfäden für gute fachliche Praxis bei der Ausgestaltung von Solarparks unterstützen.
  27. Solaranlagen an Balkonen und Hauswänden stärker fördern.
  28. Solar-Freiflächenanlagen gezielt auf belasteten Flächen errichten.
  29. Die Bioenergie zu einem innovativen und ökologisch wertvollen Bestandteil von Energiewende und Klimaschutz weiterentwickeln.
  30. Auf Bundesebene die nötigen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Bioenergie schaffen.
  31. Bis 2030 aus Reststoffen 5 Terawattstunden erneuerbare Wärme und Kraftstoffe bereitstellen.
  32. Wasserstofferzeugern aus Schleswig-Holstein den Absatz auf dem europäischen Markt eröffnen.
  33. Die IPCEI-Vorhaben Aquaventus, Hyscale100 und Hyperlink sowie weitere Wasserstoffprojekte im Land unterstützen, sofern sie auf erneuerbar erzeugten Wasserstoff ausgerichtet sind.
  34. Die Nutzung von Erdwärme fördern.
  35. Überschussstrom für die Sektorenkopplung vor Ort wirtschaftlich nutzbar machen.
  36. Den Erfahrungsaustausch im Bereich der erneuerbaren Energien verstärken.
  37. Verbleibende Schwerlastverkehre auf der Straße sollen auf direktelektrische Antriebe, grünen Wasserstoff und darauf beruhende synthetische Kraftstoffe gestützt werden.
  38. Bewirtschaftungsformen wie Agroforst, humusaufbauende Landnutzung, Paludikulturen und Agriphotovoltaik ausbauen.
  39. Eine gemeinsame Innovationsstrategie für erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung entwickeln.
Weniger Pflichten 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 17
  1. Schutz- und Nutzungsbelange auf See beim Ausbau der Offshore-Energie deutlich besser abstimmen.
  2. Bis 2030 mindestens 10 Prozent des an Land erzeugten Grünstroms Deutschlands in Schleswig-Holstein erzeugen.
  3. Das Ziel für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land bis 2030 auf 45 bis 50 Terawattstunden anheben.
  4. Bis 2040 den gesamten Primärenergiebedarf des Landes in allen Sektoren vollständig regenerativ decken.
  5. Bis 2040 mindestens 90 Terawattstunden aus erneuerbaren Energien an Land in Schleswig-Holstein erzeugen.
  6. Die Abstandsregeln für Windkraftanlagen am Bundesimmissionsschutzgesetz ausrichten.
  7. Jedes geeignete Dach in Schleswig-Holstein mit Solaranlagen ausstatten.
  8. Schleswig-Holstein zu einem Land der Bioökonomie entwickeln.
  9. Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe gezielt dort einsetzen, wo sie notwendig sind, etwa in der Industrie und im Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr.
  10. In anderen Bereichen der direkten Nutzung erneuerbarer Energien den Vorzug geben.
  11. Schleswig-Holstein zum Handelskreuz für grünen Wasserstoff in Nordeuropa entwickeln.
  12. Die Wasserstofferzeugung im Land um eine Import- und Exportstrategie für grünen Wasserstoff ergänzen.
  13. Im Bund darauf hinwirken, dass Anlagen zur Wasserstoffelektrolyse im Norden angesiedelt werden.
  14. Das Bundesziel von 50 Prozent erneuerbarer Wärme bis 2030 in Schleswig-Holstein deutlich übertreffen.
  15. Einen Rahmen für saisonale Wärmespeicher und Freiflächen-Solarthermie schaffen.
  16. Solar- und Geothermie sollen einen großen Beitrag zur Wärmewende leisten.
  17. Flexible Strompreise und flexible Stromnebenkosten einführen, um Erzeugung und Verbrauch abzustimmen.
Mehr Pflichten 2
SPD 1510
FDP 2523
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 19
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 2
SSW 3316
Mehr Rechte oder Angebote 16
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 3
AfD 91​
Linke 127
FW ​37
Koalitionsvertrag 13360
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 52
  1. Grüne Energie soll vorrangig in die Sektoren Wärme, Industrie und Verkehr gebracht werden, neben dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten und der Senkung von Emissionen.
  2. Die Klärung des Verhältnisses von Klima- und Artenschutz zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Stromerzeugung und -übertragung wird unterstützt.
  3. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll forciert und die Abhängigkeit von Öl, Erdgas und Kohle verringert und perspektivisch beendet werden.
  4. Es sollen Voraussetzungen für Elektrolyseure an Standorten im Norden geschaffen werden.
  5. Das Ausbauziel für erneuerbaren Strom wird im Energiewende- und Klimaschutzgesetz festgeschrieben und durch landespolitische Maßnahmen unterlegt.
  6. In den Bund-Länder-Gremien wird darauf gedrungen, dass auch andere Länder ihre Aufgaben beim Stromnetzausbau und beim Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen.
  7. Sektorenkopplung sowie Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff und seinen Derivaten werden vorangetrieben.
  8. Die Integration von Solar- und Windenergie in die Verteilnetze wird aktiv angegangen.
  9. Der Photovoltaikausbau auf Mehrfamilienhäusern soll attraktiver werden.
  10. Bürgerenergie soll weiter gestärkt werden.
  11. Bürgerenergieprojekte erhalten Unterstützung beim Zugang zum Geldmarkt und bei Genehmigungsanträgen.
  12. Die Potenziale der Solarenergie sollen umfassend genutzt werden.
  13. Dächer, Fassaden, Parkplätze und öffentliche Gebäude sollen umfassend für Solarenergie genutzt werden.
  14. Die Landesbauordnung wird überarbeitet, um Photovoltaik auch auf Reihen- und Doppelhäusern einfacher zu ermöglichen.
  15. Photovoltaik soll auch auf Freiflächen ausgebaut werden, ohne den Flächenverbrauch aus dem Blick zu verlieren.
  16. Ein Handlungsleitfaden für Bürger, Gemeinden und Verwaltungen soll die Umsetzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erleichtern.
  17. In dieser Legislaturperiode werden weitere Flächen für die Windkraft bereitgestellt, mit dem Ziel von perspektivisch 15 Gigawatt installierter Leistung.
  18. Das Kapitel Wind des Landesentwicklungsplans und die Regionalplanung Wind werden schnellstmöglich in einem eigenen Verfahren fortgeschrieben.
  19. Flächen, die wegen Artenschutz, Denkmalschutz oder Größe aus dem Regionalplan herausgefallen sind, werden neu bewertet und gegebenenfalls ausgewiesen.
  20. In Regionen mit wenigen Windenergieanlagen sollen auch Kleinstparks zugelassen werden.
  21. Vertikale Windkraftanlagen zur Verdichtung in Vorranggebieten werden geprüft und in Modellprojekten erprobt.
  22. Die Kombination von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Windenergiestandorten wird unterstützt.
  23. Im Rahmen der Evaluation der Regionalpläne wird geprüft, welche Flächen durch angepasste Kriterien zusätzlich für Repowering infrage kommen, und dort wird Repowering ermöglicht.
  24. Technologien wie bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und Antikollisionssysteme gegen Vogelschlag und deren Zulassung werden unterstützt.
  25. Weitere Offshore-Anbindungsleitungen über den Büsumkorridor sollen ermöglicht werden.
  26. Im Küstenmeer außerhalb des Nationalparks werden die Potenziale für Offshore-Energie im naturschutzrechtlich möglichen Rahmen genutzt.
  27. Europäische Offshore-Kooperationen werden unterstützt.
  28. Das Land beteiligt sich gegebenenfalls an grenzüberschreitenden Offshore-Projekten in Nord- und Ostsee.
  29. Der Einsatz sonst nicht verwertbarer Stoffe in Biogasanlagen wird vorangebracht.
  30. Die Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie, Erdwärme und klimaneutraler Nah- und Fernwärme soll vorangetrieben werden.
  31. Erneuerbare Wärmeversorgung in Wohnquartieren und aus der Industrie wird gefördert.
  32. Die kommunale Planung von Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien wird weiter vorangebracht.
  33. Die Geothermie soll stärker genutzt werden, mit einem Schwerpunkt auf dem Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.
  34. Der Energiehafen Brunsbüttel wird zum Multi-Energie-Terminal für erneuerbare Treibstoffe ausgebaut.
  35. Abschaltstrom soll für die Sektorenkopplung vor Ort wirtschaftlich nutzbar werden.
  36. Strom, Wärme und Mobilität sollen verkoppelt und mit Erneuerbaren Energien versorgt werden.
  37. Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien werden mit einem hohen Maß an Digitalisierung aufeinander abgestimmt.
  38. Energiespeicher- und Umwandlungstechnologien wie Batterien und Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung werden vorangebracht.
  39. Beim Bund wird darauf hingewirkt, Energieerzeugung und Vermarktung für Abschaltstrom zu erleichtern.
  40. In Regionen mit Überschuss an Erneuerbaren Energien und Netzengpässen wie Schleswig-Holstein sollen erleichterte Bedingungen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff geschaffen werden.
  41. Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit heimischer Erzeugung wird vorangetrieben.
  42. Die Positionierung Schleswig-Holsteins als Marktführer grüner Wasserstofftechnologie und seine Sichtbarkeit als Wasserstoffland werden unterstützt.
  43. Beim Bund wird eine Verbesserung des Regulierungsrahmens angestrebt, um den Markthochlauf für grünen Wasserstoff schnellstmöglich zu gewährleisten.
  44. Bei EU und Bund wird die Errichtung von Wasserstoff-Leuchtturmprojekten in Schleswig-Holstein, etwa im Rahmen von IPCEI, angestrebt.
  45. Eine nachhaltige Wasserstoff-Transport-Infrastruktur der westlichen Ostseeregion und ein STRING Hydrogen Corridor von Hamburg bis Oslo werden unterstützt und gefördert.
  46. Die Standorte an der Westküste sollen an die internationale H2-Pipeline zwischen den Niederlanden und Dänemark angebunden werden.
  47. Mit Dänemark, den Niederlanden und den Nachbarländern wird ein nordeuropäisches interregionales Netzwerk für grünen Wasserstoff initiiert.
  48. Die Wasserstofferzeugung im Land wird durch eine Importstrategie für grünen Wasserstoff auf Grundlage der nationalen Wasserstoffstrategie ergänzt.
  49. Beim Bund wird darauf hingewirkt, große Elektrolyseanlagen vorwiegend im Norden mit hohem Angebot an erneuerbarem Strom anzusiedeln.
  50. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregion am Öresund, der Ernährungsbranche Schwedens und der Erneuerbare-Energien-Branche Dänemarks soll gefördert werden.
  51. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregion am Öresund, der Ernährungsbranche Schwedens und der Erneuerbare-Energien-Branche Dänemarks soll gefördert werden.
  52. Das Land fördert gemeinsame Lösungen für Umweltzusammenarbeit, Klima- und Meeresschutz sowie erneuerbare Energien im Ostseeraum.
Weniger Pflichten 8
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 26
  1. Das Potenzial des Landes für erneuerbare Energien aus Wind, Sonne und Biomasse soll besser und effizienter genutzt werden.
  2. Die Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien soll im Land ermöglicht, angesiedelt und genutzt werden.
  3. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land soll bis 2030 auf 40 bis 45 Terawattstunden pro Jahr steigen.
  4. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen vorwiegend auf belasteten oder versiegelten Flächen entstehen, ohne den Zubau davon abhängig zu machen.
  5. Geprüft wird in einem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt, ob Photovoltaikanlagen auf Naturschutzflächen unter Erhalt ihres ökologischen Nutzens möglich sind.
  6. Das Ausschreibungssegment Agri-PV und dessen Nutzung auf wiedervernässten Standorten als Einkommensquelle werden begrüßt.
  7. Bis 2030 soll die Windkraft an Land jährlich 30 bis 35 Terawattstunden erzeugen können.
  8. Erneuerbare Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse.
  9. Soweit notwendig, werden die Kriterien zu Artenschutz, Denkmalschutz und Flächengröße geändert.
  10. Geprüft wird, ob rechtssicher von einer Rotor-In- auf eine Rotor-Out-Regelung umgestellt werden kann, um Flächen besser zu nutzen.
  11. Bestehende Höhenbeschränkungen für Windkraftanlagen werden überprüft.
  12. Bestehende Windenergieflächen sollen besser ausgenutzt werden.
  13. Geprüft wird, welche Landes- und Bundesvorgaben angepasst werden müssen, um Repowering auch auf aus der Regionalplanung herausgefallenen Flächen mit hoher Akzeptanz zu ermöglichen.
  14. Geprüft wird ein nicht flächengleiches und zeitversetztes Repowering, damit Altanlagen länger in Betrieb bleiben können.
  15. Bis 2045 sollen mindestens 70 Gigawatt Offshore-Windleistung installiert werden können.
  16. Kleinere Anlagen zur Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien werden befürwortet.
  17. Der Wert grünen Stroms aus Bestandsanlagen für Elektrolyseure soll dabei betont werden.
  18. Für eine zügige Klimaneutralität aller Sektoren werden neben erneuerbarem Strom auch gasförmige und flüssige Energieträger gebraucht.
  19. Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe sollen gezielt und effizient eingesetzt werden.
  20. In anderen Bereichen ist die direkte Nutzung Erneuerbarer Energien effizienter und daher vorzuziehen.
  21. Gemeinsam mit Wasserstoff-Pionieren im Land sollen möglichst viele hochwertige Arbeitsplätze in der grünen Wasserstoffwirtschaft entstehen.
  22. Schwerpunkt der gemeinsamen Innovationspolitik ist der Bereich der Erneuerbaren Energien.
  23. Das Know-how im Bereich der Erneuerbaren Energien und des Wasserstoffs soll international genutzt werden.
  24. Neben E-Ladesäulen werden andere erneuerbare Kraftstoffe und alternative Antriebe mit Schwerpunkt auf Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen berücksichtigt.
  25. Eine vertiefte Kooperation bei erneuerbaren Energien und beim Schutz der Nordsee bietet besondere Potenziale.
  26. Die Stärken der Metropolregion in Planung, Innovation, Bildung, Digitalisierung, erneuerbaren Energien sowie Kultur- und Tourismusmarketing werden gemeinsam in den Fokus genommen.
Mehr Pflichten 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 52225
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Photovoltaik wird gezielt auf versiegelten Flächen ausgebaut.
  2. Der Ausbau erneuerbarer Energien, Netze und Speicher wird konsequent fortgeführt.
  3. Der regulatorische Rahmen, insbesondere das EEG, soll Planungssicherheit für den langfristigen Ausbau erneuerbarer Energien bieten.
  4. Ein zügiges Repowering alter Windkraftanlagen wird unterstützt.
  5. Die Entwicklung innovativer Ansätze wie Antikollisionssysteme für Windenergieanlagen wird weiter unterstützt.
  6. Zügige und verlässliche Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land werden sichergestellt und weiter verbessert.
  7. Innovative Ansätze wie Moor-PV, Biodiversitäts-PV und Agri-PV sollen ausgebaut werden.
  8. Biogasanlagen sollen gleichberechtigt am Kapazitätsmarkt teilnehmen können.
  9. Für die Windenergie auf See soll ein sicherer Finanzierungs- und Rechtsrahmen geschaffen werden, um den Ausbau zu beschleunigen.
  10. Für die Windenergie auf See sollen verlässliche neue Regeln für die Flächenvergabe eingeführt werden.
  11. Die Errichtung von Offshore-Inseln in der Nordsee an naturschutzfachlich geeigneten Standorten wird befürwortet.
  12. Das LNG-Terminal in Brunsbüttel soll so schnell wie möglich auf grüne Gase umgestellt werden.
  13. Im EEG soll ein Ausschreibungssegment für Bürgerenergieprojekte eingeführt werden.
  14. Projekte für Wasserstoffspeicher in Schleswig-Holstein werden unterstützt.
  15. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen für Energiegemeinschaften werden aufgebaut.
  16. Für den Wasserstoffhochlauf werden grüne Leitmärkte geschaffen.
  17. Ein staatlich gestützter Intermediär für den Handel mit Wasserstoff wird eingerichtet.
  18. Die für den Wasserstoffhochlauf erforderliche Infrastruktur wird geschaffen.
  19. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Süddänemark in der Wasserstoffwirtschaft wird verstärkt.
  20. Die Dächer der Landesgebäude werden mit Photovoltaikanlagen bestückt.
  21. In Schleswig-Holstein soll ein spezialisierter Hafenstandort für Recycling und Verwertung von Offshore-Windenergieanlagen entwickelt werden.
  22. Bei Freiflächen-Photovoltaik werden Agri-PV und naturverträgliche Ausgestaltung gefördert.
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 14
Mehr Pflichten 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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