Erneuerbare Energien und Wasserstoff
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 21433
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 30
- Die Primärenergie wird von fossilen auf erneuerbare Energieträger umgestellt.
- Die Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie und Erdwärme wird vorangetrieben, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
- Berufsfelder im Bereich der erneuerbaren Energien werden besonders gefördert.
- Erneuerbare Wärmeversorgung in Wohnquartieren und in der Industrie wird gefördert.
- Eine flächendeckende Wasserstofftankstelleninfrastruktur wird geschaffen.
- Klimaneutrale Antriebsinfrastruktur wird technologieoffen gefördert, etwa mit flächendeckenden E-Ladesäulen und einer landesweiten Wasserstofftankstelleninfrastruktur.
- Die Politik bringt die Energiewende voran, ohne soziale und ökonomische Belange zu vergessen.
- Eine moderat steigende CO2-Bepreisung ist das wesentliche Element, um klimafreundliche Technologien wettbewerbsfähiger zu machen.
- Energiespeicher- und Umwandlungstechnologien wie Batterien und Wasserstoff sowie die Flexibilisierung des Energiesystems werden vorangebracht.
- Strom, Wärme und Mobilität werden verkoppelt und mit erneuerbaren Energien versorgt.
- Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit Erzeugung und Verbrauch wird vorangetrieben.
- Dächer, Fassaden, Parkplätze und öffentliche Gebäude werden umfassend für Solarenergie genutzt, um die Potenziale von Photovoltaik und Solarthermie im Gebäudesektor auszuschöpfen.
- Die Agrar-Photovoltaik, also die Kombination von Photovoltaikanlagen mit darunter landwirtschaftlich genutzter Fläche, wird gestärkt und ausgebaut.
- Es wird geprüft, ob auf Naturschutzflächen geeignete Photovoltaikanlagen möglich sind.
- Es wird wissenschaftlich untersucht, welche Potenziale für Geothermie im Land gehoben werden können, und diese Chancen werden stärker genutzt.
- Auf nationaler Ebene wird eine verbindliche Planung mit rascher Umsetzung für den beschleunigten Ausbau von Windparks vor den Küsten des Landes angestrebt.
- Die als Vorranggebiete für die Windkraft ausgewiesenen 2,03 Prozent der Landesfläche werden bestmöglich ausgenutzt.
- Innerhalb der ausgewiesenen Flächenkulisse wird zusätzliches Repowering von Windkraftanlagen vorangebracht.
- Innerhalb der ausgewiesenen Flächenkulisse wird an möglichen Stellen nachverdichtet.
- Die durch den Regionalplan Wind geschaffenen Vorrangflächen werden bestmöglich ausgenutzt.
- Potenzialflächen, die wegen Artenschutz, Denkmalschutz oder Größe aus dem Regionalplan herausgefallen sind, werden neu bewertet, um weitere Flächen zu mobilisieren, ohne die Abstände zur Wohnbebauung zu verändern.
- Bürgerwindparks werden weiter gestärkt.
- Der Einsatz von Vertikalwindanlagen zur Verdichtung von Vorranggebieten wird in einem Modellprojekt geprüft.
- Eine Anpassung landes- und bundesrechtlicher Vorgaben wird geprüft, um Repowering auch auf aus der Gebietskulisse herausgefallenen Flächen zu ermöglichen, ohne die Gültigkeit der Pläne zu gefährden.
- Für Schleswig-Holstein wird eine Solarstrategie zur umfassenden Nutzung von Dach- und Fassaden-Photovoltaik entwickelt.
- Es werden Anreize für die Umsetzung der Dach- und Fassaden-Photovoltaik geschaffen.
- Die Verknüpfung des Energiesystems mit Speichern und grünem Wasserstoff sowie die Sektorenkopplung und die nötige Digitalisierung werden weiter forciert, um Flexibilitäten für eine erneuerbare Energieversorgung zu sichern.
- Das Wasserstoffkompetenzzentrum HY.SH und die Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein werden vorangetrieben.
- Wissenschaft und Wirtschaft werden in der Wasserstoffwirtschaft verknüpft.
- Die erforderlichen Flächen für Anlagen und Unternehmen für erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Batteriespeicherung werden bereitgestellt.
Weniger Pflichten 2
- Eine Anpassung landes- und bundesrechtlicher Vorgaben wird geprüft, um Repowering auch auf aus der Gebietskulisse herausgefallenen Flächen zu ermöglichen, ohne die Gültigkeit der Pläne zu gefährden.
- Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung und zum Transport erneuerbarer Energie werden erleichtert.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 11
- Wind und Sonne sichern durch Innovationen und zukunftsfeste Wirtschaftszweige den künftigen Wohlstand.
- Klimaneutrale beziehungsweise synthetische Kraftstoffe leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Schifffahrt, sofern sie selbst die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
- Beim Bund wird für weitere Unterstützung bei nachhaltigen Flugkraftstoffen eingetreten und ein eigener Beitrag geleistet.
- Das Augenmerk liegt auf der Kombination aus wirtschaftlich darstellbarer Gebäudedämmung und dem Umstieg auf eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien.
- Direktvermarktung von Energieüberschüssen sowie innovative Lösungen der Wärmegewinnung wie Wärmepumpen, Nahwärmenetze und Solarthermie stehen im Vordergrund.
- E-Fuels und weitere Power-to-X-Kraftstoffe werden positiv begleitet.
- Die Potenziale und Stärken der Solarenergie werden umfassend genutzt.
- Energieerzeugung mit Sonnenenergie ist auch ohne Förderung wirtschaftlich tragfähig.
- Auf Bundesebene wird darauf hingewirkt, dass die lokale Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien wirtschaftlich tragfähig wird.
- Das Know-how bei erneuerbaren Energien und Wasserstoff wird international genutzt.
- Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Grün- und Freiflächen wie Gärten, Sportanlagen und Grünanlagen wirken sich in der Flächenstatistik nicht negativ aus.
Grüne 21947
Mehr Geld 6
- Die Förderprogramme des Landes an Klimaschutz, Energiewende, Digitalisierung, Umweltschutz, Ressourcenschonung und Biodiversität ausrichten.
- Die Verteilung der Fördergelder stärker auf klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte ausrichten.
- Den Bürgerenergiefonds ausweiten und stärken.
- Möglichkeit und Rahmenbedingungen einer Förderung von Antikollisionssystemen für Windkraftbetreiber*innen prüfen.
- Massive Investitionen und Anreize des Landes für erneuerbare Wärme und energetische Sanierungen bereitstellen.
- Das finanzielle Risiko von Probebohrungen für Geothermie verringern.
Mehr Rechte oder Angebote 39
- Den Ausbau der erneuerbaren Energien zum wichtigsten Landesbeitrag für die nationalen Klimaschutzziele machen.
- Planungsverfahren rechtsstaatlich sicher beschleunigen.
- Die Ansiedlung neuer Industrieunternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien fördern.
- Gemeinsam mit Wissenschaft und erneuerbarer Energiewirtschaft Innovationen fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
- Ein klimaneutrales Energiesystem auf Basis erneuerbaren Stroms auch im Wärme- und Mobilitätssektor sowie in der Industrie durchsetzen.
- Den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen und ausweiten.
- Alle landespolitisch möglichen Maßnahmen zur Erreichung der Energiewendeziele einleiten.
- Bürger*innenwind- und Solarparks unterstützen.
- Bürgerenergieprojekte beim Zugang zum Geldmarkt und bei der Beantragung von Genehmigungen unterstützen.
- Beteiligungsmöglichkeiten wie Mieter*innenstrommodelle und genossenschaftliche Projekte vereinfachen.
- Den Ausbau der Windenergie an Land in den kommenden Jahren fortsetzen.
- Die Umstellung von Mobilität, Wärmeversorgung und Industrie auf erneuerbare Energien voranbringen.
- Die Windenergie an Land über die vereinbarten 10 Gigawatt hinaus auf ein Zwischenziel von 15 Gigawatt ausbauen.
- Bestehende Windenergieflächen besser ausnutzen.
- In Regionen mit wenigen Windenergieanlagen auch Kleinstparks und Einzelanlagen zulassen.
- Noch im Jahr 2022 mit dem neuen Ausweisungsprozess für zusätzliche Windvorranggebiete beginnen.
- Mit einem neuen Flächenscreening weitere geeignete Flächen für die Windenergie identifizieren und erschließen.
- Gesetzlich anerkennen, dass der naturschutzkompatible Ausbau der Windenergie im öffentlichen Interesse liegt.
- Das Repowering bestehender Windkraftanlagen an akzeptierten Standorten erleichtern.
- Das Repowering mit einer Landesstrategie umfassend vorantreiben.
- Typenunabhängige Genehmigungen für Windkraftanlagen einführen.
- Technische Lösungen wie automatische Kollisionswarnsysteme einsetzen, um Windenergie und Artenschutz besser zu vereinbaren.
- Neue Energietechnologien wie Speichersysteme, Höhenwind und virtuelle Kraftwerke anregen und unterstützen.
- Eine Solarpflicht für alle Neubauten einführen.
- Den Ausbau von Power-to-Heat-Technologien wie Wärmepumpen oder Wasserstoff-Elektrolyseuren vorantreiben.
- Kommunen und Projektierer mit Leitfäden für gute fachliche Praxis bei der Ausgestaltung von Solarparks unterstützen.
- Solaranlagen an Balkonen und Hauswänden stärker fördern.
- Solar-Freiflächenanlagen gezielt auf belasteten Flächen errichten.
- Die Bioenergie zu einem innovativen und ökologisch wertvollen Bestandteil von Energiewende und Klimaschutz weiterentwickeln.
- Auf Bundesebene die nötigen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Bioenergie schaffen.
- Bis 2030 aus Reststoffen 5 Terawattstunden erneuerbare Wärme und Kraftstoffe bereitstellen.
- Wasserstofferzeugern aus Schleswig-Holstein den Absatz auf dem europäischen Markt eröffnen.
- Die IPCEI-Vorhaben Aquaventus, Hyscale100 und Hyperlink sowie weitere Wasserstoffprojekte im Land unterstützen, sofern sie auf erneuerbar erzeugten Wasserstoff ausgerichtet sind.
- Die Nutzung von Erdwärme fördern.
- Überschussstrom für die Sektorenkopplung vor Ort wirtschaftlich nutzbar machen.
- Den Erfahrungsaustausch im Bereich der erneuerbaren Energien verstärken.
- Verbleibende Schwerlastverkehre auf der Straße sollen auf direktelektrische Antriebe, grünen Wasserstoff und darauf beruhende synthetische Kraftstoffe gestützt werden.
- Bewirtschaftungsformen wie Agroforst, humusaufbauende Landnutzung, Paludikulturen und Agriphotovoltaik ausbauen.
- Eine gemeinsame Innovationsstrategie für erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung entwickeln.
Weniger Pflichten 5
- Bürokratische Hürden für Kleinstsolaranlagen abbauen.
- In Regionen mit wenigen Windenergieanlagen auch Kleinstparks und Einzelanlagen zulassen.
- Administrative Hemmnisse für den Windenergieausbau weiter abbauen.
- Das Repowering bestehender Windkraftanlagen an akzeptierten Standorten erleichtern.
- Typenunabhängige Genehmigungen für Windkraftanlagen einführen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 17
- Schutz- und Nutzungsbelange auf See beim Ausbau der Offshore-Energie deutlich besser abstimmen.
- Bis 2030 mindestens 10 Prozent des an Land erzeugten Grünstroms Deutschlands in Schleswig-Holstein erzeugen.
- Das Ziel für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land bis 2030 auf 45 bis 50 Terawattstunden anheben.
- Bis 2040 den gesamten Primärenergiebedarf des Landes in allen Sektoren vollständig regenerativ decken.
- Bis 2040 mindestens 90 Terawattstunden aus erneuerbaren Energien an Land in Schleswig-Holstein erzeugen.
- Die Abstandsregeln für Windkraftanlagen am Bundesimmissionsschutzgesetz ausrichten.
- Jedes geeignete Dach in Schleswig-Holstein mit Solaranlagen ausstatten.
- Schleswig-Holstein zu einem Land der Bioökonomie entwickeln.
- Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe gezielt dort einsetzen, wo sie notwendig sind, etwa in der Industrie und im Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr.
- In anderen Bereichen der direkten Nutzung erneuerbarer Energien den Vorzug geben.
- Schleswig-Holstein zum Handelskreuz für grünen Wasserstoff in Nordeuropa entwickeln.
- Die Wasserstofferzeugung im Land um eine Import- und Exportstrategie für grünen Wasserstoff ergänzen.
- Im Bund darauf hinwirken, dass Anlagen zur Wasserstoffelektrolyse im Norden angesiedelt werden.
- Das Bundesziel von 50 Prozent erneuerbarer Wärme bis 2030 in Schleswig-Holstein deutlich übertreffen.
- Einen Rahmen für saisonale Wärmespeicher und Freiflächen-Solarthermie schaffen.
- Solar- und Geothermie sollen einen großen Beitrag zur Wärmewende leisten.
- Flexible Strompreise und flexible Stromnebenkosten einführen, um Erzeugung und Verbrauch abzustimmen.
SPD 1510
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv vorantreiben und breiter aufstellen.
- Mindestens 2 Prozent der Landesfläche in der kommenden Wahlperiode für Windenergie nutzen.
- Vielfältige Formen der Energiegewinnung durch Windenergie nutzen.
- Den Ausbau der Offshore-Windenergie vorantreiben.
- Das Repowering alter Windenergieanlagen durch leistungsstärkere Anlagen verstärken.
- Mit Stadtwerken und anderen Anbietern bei Leasingprogrammen und Pachtmodellen für Photovoltaik zusammenarbeiten.
- Bürgerphotovoltaikparks mit Beteiligungschancen fördern.
- Die von der EU initiierten Energiegemeinschaften in Schleswig-Holstein einführen.
- Die Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff bis 2030 auf mindestens 10 GW Elektrolysekapazität ausweiten.
- Wasserstoffimporte als Teil einer Strategie der Wasserstoff-Hanse zulassen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
FDP 2523
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Die Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien im Industriegebiet Brunsbüttel ermöglichen.
- Wasserstoffbasierte Antriebe unterstützen.
- Eine norddeutsche Zusammenarbeit bei Entwicklung und Produktion synthetischer Kraftstoffe aufbauen.
- Über Photovoltaik-Anlagen informieren, damit mehr rentable Anlagen gebaut werden.
- Private Solaranlagen intelligent vernetzen, damit erzeugter Strom lokal nutzbar wird.
- Rechtliche und technische Hemmnisse bei der Nutzung erneuerbarer Energien beseitigen.
- Forschung und Entwicklung bei grünen Gasen vorantreiben.
- Forschung und Herstellung synthetischer Kraftstoffe in Schleswig-Holstein vorantreiben.
- Eine Machbarkeitsstudie zur energetischen Nutzung der Tiefen Geothermie in Auftrag geben.
- Ein Reallabor für Tiefe Geothermie einrichten.
- Emissionsarme Energien wie die Windenergie mit Augenmaß weiter ausbauen.
- Den Windenergieausbau voranbringen, um die Ziele des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes zu erreichen.
- Das Repowering von Windenergie-Bestandsanlagen erleichtern und auch außerhalb von Vorrangflächen ermöglichen.
- Genehmigungsverfahren für Windenergie verschlanken, beschleunigen und rechtssicher gestalten.
- Die Kapazitäten für Offshore-Windenergie deutlich steigern.
- Wasserstoff als weitere Säule des künftigen Energiesystems aufbauen.
- Das Energierecht innovationsfreundlich reformieren.
- Wasserstofftechnologien umfassend erforschen, erproben und rasch anwenden.
- Die Produktion und Verwendung von Methanol als Energieträger deutlich stärker unterstützen.
Weniger Pflichten 6
- Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen entbürokratisieren.
- Rechtliche und technische Hemmnisse bei der Nutzung erneuerbarer Energien beseitigen.
- Das Repowering von Windenergie-Bestandsanlagen erleichtern und auch außerhalb von Vorrangflächen ermöglichen.
- Genehmigungsverfahren für Windenergie verschlanken, beschleunigen und rechtssicher gestalten.
- Die steuerliche Behandlung und Abrechnung von Photovoltaikanlagen grundlegend vereinfachen.
- Den Anmeldeprozess für Photovoltaikanlagen vereinfachen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Die Energieküste im Westen des Landes als Technologie-, Produktions- und Forschungsstandort stärken und bekannt machen.
- Die Energieküste zur Vorzeigeregion für die industrielle Erzeugung von Wasserstoff aus regenerativer Energie entwickeln.
- Gemeinsam mit allen Beteiligten bewerten, ob der Nutzen von Freiflächen-Photovoltaik den Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen überwiegt.
- Die Wasserstoffstrategie des Landes konsequent umsetzen.
Weniger Rechte oder Angebote 2
SSW 3316
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Erneuerbare Energien überall dort fördern, wo es für Schleswig-Holstein sinnvoll ist.
- Beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf Angebote statt auf Vorschriften setzen.
- Eine enge Zusammenarbeit bei der Erforschung und Vermarktung erneuerbarer Energien schaffen.
- Die Ansiedlung von Unternehmen aus der Branche der erneuerbaren Energien verstärken.
- Den Ausbau der Windenergie und das Repowering weiter voranbringen.
- Den Ausbau der Photovoltaik stärker voranbringen.
- Auf und an den Gebäuden des Landes verstärkt Photovoltaik installieren.
- Ein Dachflächenkataster für Photovoltaik in Schleswig-Holstein einrichten.
- Bei Sanierung und Neubau auf allen technisch geeigneten öffentlichen Gebäuden und Gewerbeanlagen Photovoltaikanlagen errichten.
- Den Ausbau von Photovoltaik auf privaten Dachflächen verstärkt fördern.
- Erneuerbare Energieträger bei Neubauten stärker berücksichtigen.
- Grünen Strom aus dem Land nutzen, um daraus grünen Wasserstoff herzustellen.
- Der Netzeinspeisung von erneuerbarem Strom Vorrang einräumen.
- Die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie als Antrieb für Lastkraftwagen zügig vorantreiben.
- Erneuerbare Energien zur Grundlage von Elektromotoren, Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen machen.
- Ein landesweites Wasserstoff-Tankstellennetz aufbauen.
Ohne klare Richtung 3
- Schleswig-Holstein wieder zum Vorreiter bei der Windenergie machen.
- Die Landesstrategie für Wasserstoff weiterentwickeln.
- Die Cluster-Politik gezielt auf die Stärkepositionen erneuerbare Energien, Wasserstoff, Ernährungswirtschaft, Tourismus und Erlebniswirtschaft, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Logistik ausrichten.
AfD 91
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Die Errichtung von Wind- und Solaranlagen in Wäldern und Schutzgebieten untersagen.
- Windkraftanlagen nach Auslaufen der zwanzigjährigen Förderung ohne Einspeisevorrang und ohne Subventionen am Markt teilnehmen lassen.
- Wasserstoff sich am Markt bewähren lassen und höchstens im Schiffs- und Schwerlastverkehr einsetzen.
Mehr Pflichten 6
- Einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 2,5 Kilometern festlegen.
- Die Errichtung von Wind- und Solaranlagen in Wäldern und Schutzgebieten untersagen.
- Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnungen beträgt das Zehnfache der Anlagengesamthöhe, mindestens jedoch 2,5 Kilometer.
- Stillgelegte Windkraftanlagen vollständig einschließlich der Betonfundamente zurückbauen.
- Einen Rückbau ablehnen, bei dem nur eine Fundamentschicht von ein bis zwei Metern entfernt wird und der Boden versiegelt bleibt.
- Wasserstoff sich am Markt bewähren lassen und höchstens im Schiffs- und Schwerlastverkehr einsetzen.
Linke 127
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Anlagen für Windenergie, Solarenergie und Biogas werden ausgebaut.
- Öffentliche Ausschreibungen für den Strombezug enthalten das Kriterium Ökostrom.
- Die Windenergie wird in allen ausgewiesenen Gebieten zügig ausgebaut.
- Kommunale und genossenschaftliche Windparks haben Vorrang.
- Auf allen geeigneten öffentlichen Dächern werden Photovoltaikanlagen errichtet.
- Die erneuerbaren Energien werden ausgebaut.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
FW 37
Mehr Geld 4
- Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen soll landesweit stärker gefördert werden.
- Die Wasserkraft soll stärker gefördert werden.
- In Forschung und Entwicklung für Wasserstoffantriebe soll verstärkt investiert werden.
- Forschung und Wirtschaft zu alternativen Kraftstoffen im Luftverkehr sollen gefördert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 2
Koalitionsvertrag 13360
Mehr Geld 4
- Der Bürgerenergiefonds bei der Investitionsbank wird ausgebaut.
- Die Investitionsbank entwickelt Instrumente zur Verringerung des finanziellen Risikos von Probebohrungen für Geothermie.
- Eine nachhaltige Wasserstoff-Transport-Infrastruktur der westlichen Ostseeregion und ein STRING Hydrogen Corridor von Hamburg bis Oslo werden unterstützt und gefördert.
- EFRE- und ELER-Mittel werden in der kommenden Förderperiode stärker für Klimaschutz- und Energiewendeprojekte eingesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 52
- Grüne Energie soll vorrangig in die Sektoren Wärme, Industrie und Verkehr gebracht werden, neben dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten und der Senkung von Emissionen.
- Die Klärung des Verhältnisses von Klima- und Artenschutz zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Stromerzeugung und -übertragung wird unterstützt.
- Der Ausbau erneuerbarer Energien soll forciert und die Abhängigkeit von Öl, Erdgas und Kohle verringert und perspektivisch beendet werden.
- Es sollen Voraussetzungen für Elektrolyseure an Standorten im Norden geschaffen werden.
- Das Ausbauziel für erneuerbaren Strom wird im Energiewende- und Klimaschutzgesetz festgeschrieben und durch landespolitische Maßnahmen unterlegt.
- In den Bund-Länder-Gremien wird darauf gedrungen, dass auch andere Länder ihre Aufgaben beim Stromnetzausbau und beim Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen.
- Sektorenkopplung sowie Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff und seinen Derivaten werden vorangetrieben.
- Die Integration von Solar- und Windenergie in die Verteilnetze wird aktiv angegangen.
- Der Photovoltaikausbau auf Mehrfamilienhäusern soll attraktiver werden.
- Bürgerenergie soll weiter gestärkt werden.
- Bürgerenergieprojekte erhalten Unterstützung beim Zugang zum Geldmarkt und bei Genehmigungsanträgen.
- Die Potenziale der Solarenergie sollen umfassend genutzt werden.
- Dächer, Fassaden, Parkplätze und öffentliche Gebäude sollen umfassend für Solarenergie genutzt werden.
- Die Landesbauordnung wird überarbeitet, um Photovoltaik auch auf Reihen- und Doppelhäusern einfacher zu ermöglichen.
- Photovoltaik soll auch auf Freiflächen ausgebaut werden, ohne den Flächenverbrauch aus dem Blick zu verlieren.
- Ein Handlungsleitfaden für Bürger, Gemeinden und Verwaltungen soll die Umsetzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erleichtern.
- In dieser Legislaturperiode werden weitere Flächen für die Windkraft bereitgestellt, mit dem Ziel von perspektivisch 15 Gigawatt installierter Leistung.
- Das Kapitel Wind des Landesentwicklungsplans und die Regionalplanung Wind werden schnellstmöglich in einem eigenen Verfahren fortgeschrieben.
- Flächen, die wegen Artenschutz, Denkmalschutz oder Größe aus dem Regionalplan herausgefallen sind, werden neu bewertet und gegebenenfalls ausgewiesen.
- In Regionen mit wenigen Windenergieanlagen sollen auch Kleinstparks zugelassen werden.
- Vertikale Windkraftanlagen zur Verdichtung in Vorranggebieten werden geprüft und in Modellprojekten erprobt.
- Die Kombination von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Windenergiestandorten wird unterstützt.
- Im Rahmen der Evaluation der Regionalpläne wird geprüft, welche Flächen durch angepasste Kriterien zusätzlich für Repowering infrage kommen, und dort wird Repowering ermöglicht.
- Technologien wie bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und Antikollisionssysteme gegen Vogelschlag und deren Zulassung werden unterstützt.
- Weitere Offshore-Anbindungsleitungen über den Büsumkorridor sollen ermöglicht werden.
- Im Küstenmeer außerhalb des Nationalparks werden die Potenziale für Offshore-Energie im naturschutzrechtlich möglichen Rahmen genutzt.
- Europäische Offshore-Kooperationen werden unterstützt.
- Das Land beteiligt sich gegebenenfalls an grenzüberschreitenden Offshore-Projekten in Nord- und Ostsee.
- Der Einsatz sonst nicht verwertbarer Stoffe in Biogasanlagen wird vorangebracht.
- Die Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie, Erdwärme und klimaneutraler Nah- und Fernwärme soll vorangetrieben werden.
- Erneuerbare Wärmeversorgung in Wohnquartieren und aus der Industrie wird gefördert.
- Die kommunale Planung von Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien wird weiter vorangebracht.
- Die Geothermie soll stärker genutzt werden, mit einem Schwerpunkt auf dem Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.
- Der Energiehafen Brunsbüttel wird zum Multi-Energie-Terminal für erneuerbare Treibstoffe ausgebaut.
- Abschaltstrom soll für die Sektorenkopplung vor Ort wirtschaftlich nutzbar werden.
- Strom, Wärme und Mobilität sollen verkoppelt und mit Erneuerbaren Energien versorgt werden.
- Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien werden mit einem hohen Maß an Digitalisierung aufeinander abgestimmt.
- Energiespeicher- und Umwandlungstechnologien wie Batterien und Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung werden vorangebracht.
- Beim Bund wird darauf hingewirkt, Energieerzeugung und Vermarktung für Abschaltstrom zu erleichtern.
- In Regionen mit Überschuss an Erneuerbaren Energien und Netzengpässen wie Schleswig-Holstein sollen erleichterte Bedingungen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff geschaffen werden.
- Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit heimischer Erzeugung wird vorangetrieben.
- Die Positionierung Schleswig-Holsteins als Marktführer grüner Wasserstofftechnologie und seine Sichtbarkeit als Wasserstoffland werden unterstützt.
- Beim Bund wird eine Verbesserung des Regulierungsrahmens angestrebt, um den Markthochlauf für grünen Wasserstoff schnellstmöglich zu gewährleisten.
- Bei EU und Bund wird die Errichtung von Wasserstoff-Leuchtturmprojekten in Schleswig-Holstein, etwa im Rahmen von IPCEI, angestrebt.
- Eine nachhaltige Wasserstoff-Transport-Infrastruktur der westlichen Ostseeregion und ein STRING Hydrogen Corridor von Hamburg bis Oslo werden unterstützt und gefördert.
- Die Standorte an der Westküste sollen an die internationale H2-Pipeline zwischen den Niederlanden und Dänemark angebunden werden.
- Mit Dänemark, den Niederlanden und den Nachbarländern wird ein nordeuropäisches interregionales Netzwerk für grünen Wasserstoff initiiert.
- Die Wasserstofferzeugung im Land wird durch eine Importstrategie für grünen Wasserstoff auf Grundlage der nationalen Wasserstoffstrategie ergänzt.
- Beim Bund wird darauf hingewirkt, große Elektrolyseanlagen vorwiegend im Norden mit hohem Angebot an erneuerbarem Strom anzusiedeln.
- Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregion am Öresund, der Ernährungsbranche Schwedens und der Erneuerbare-Energien-Branche Dänemarks soll gefördert werden.
- Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregion am Öresund, der Ernährungsbranche Schwedens und der Erneuerbare-Energien-Branche Dänemarks soll gefördert werden.
- Das Land fördert gemeinsame Lösungen für Umweltzusammenarbeit, Klima- und Meeresschutz sowie erneuerbare Energien im Ostseeraum.
Weniger Pflichten 8
- Per Bundesinitiative sollen Freiflächen-Solaranlagen als befristete Landnutzung nicht als neue Siedlungs- und Verkehrsfläche angerechnet werden.
- Die Landesbauordnung wird überarbeitet, um Photovoltaik auch auf Reihen- und Doppelhäusern einfacher zu ermöglichen.
- Planung und Genehmigung von Photovoltaikanlagen werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf erleichtert.
- Kleine Photovoltaikanlagen sollen in die Verfahren der vereinfachten Bauleitplanung aufgenommen werden.
- Typenunabhängige Genehmigungen für Windkraftanlagen sollen eingeführt werden.
- Bürokratische Hemmnisse bei der erneuerbaren Wärmeversorgung sollen abgebaut werden.
- Beim Bund wird darauf hingewirkt, Energieerzeugung und Vermarktung für Abschaltstrom zu erleichtern.
- In Regionen mit Überschuss an Erneuerbaren Energien und Netzengpässen wie Schleswig-Holstein sollen erleichterte Bedingungen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff geschaffen werden.
Bleibt wie bisher 7
- Umgehend wird geprüft, wie der Landesentwicklungsplan Wind und die Regionalpläne unter Erhalt der bisherigen Vorrangflächen fortgeschrieben werden können.
- Die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung werden beibehalten.
- Bestehende Windkraftanlagen sollen nicht vorschnell zurückgebaut, sondern im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten weiter genutzt werden.
- Biogasanlagen, die Strom, Wärme und Biomethan herstellen, werden weiter unterstützt.
- Die LNG-Genehmigungsverfahren dürfen Energiewendevorhaben nicht verzögern.
- Fokusbranchen der Ansiedlungspolitik bleiben Gesundheitswirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologien, Maschinenbau und Elektronik, Ernährungsindustrie und Erneuerbare Energien.
- Innovationsprojekte zu Wasserstoffantrieben und Oberleitungsbussen werden weiterhin unterstützt.
Ohne klare Richtung 26
- Das Potenzial des Landes für erneuerbare Energien aus Wind, Sonne und Biomasse soll besser und effizienter genutzt werden.
- Die Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien soll im Land ermöglicht, angesiedelt und genutzt werden.
- Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land soll bis 2030 auf 40 bis 45 Terawattstunden pro Jahr steigen.
- Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen vorwiegend auf belasteten oder versiegelten Flächen entstehen, ohne den Zubau davon abhängig zu machen.
- Geprüft wird in einem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt, ob Photovoltaikanlagen auf Naturschutzflächen unter Erhalt ihres ökologischen Nutzens möglich sind.
- Das Ausschreibungssegment Agri-PV und dessen Nutzung auf wiedervernässten Standorten als Einkommensquelle werden begrüßt.
- Bis 2030 soll die Windkraft an Land jährlich 30 bis 35 Terawattstunden erzeugen können.
- Erneuerbare Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse.
- Soweit notwendig, werden die Kriterien zu Artenschutz, Denkmalschutz und Flächengröße geändert.
- Geprüft wird, ob rechtssicher von einer Rotor-In- auf eine Rotor-Out-Regelung umgestellt werden kann, um Flächen besser zu nutzen.
- Bestehende Höhenbeschränkungen für Windkraftanlagen werden überprüft.
- Bestehende Windenergieflächen sollen besser ausgenutzt werden.
- Geprüft wird, welche Landes- und Bundesvorgaben angepasst werden müssen, um Repowering auch auf aus der Regionalplanung herausgefallenen Flächen mit hoher Akzeptanz zu ermöglichen.
- Geprüft wird ein nicht flächengleiches und zeitversetztes Repowering, damit Altanlagen länger in Betrieb bleiben können.
- Bis 2045 sollen mindestens 70 Gigawatt Offshore-Windleistung installiert werden können.
- Kleinere Anlagen zur Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien werden befürwortet.
- Der Wert grünen Stroms aus Bestandsanlagen für Elektrolyseure soll dabei betont werden.
- Für eine zügige Klimaneutralität aller Sektoren werden neben erneuerbarem Strom auch gasförmige und flüssige Energieträger gebraucht.
- Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe sollen gezielt und effizient eingesetzt werden.
- In anderen Bereichen ist die direkte Nutzung Erneuerbarer Energien effizienter und daher vorzuziehen.
- Gemeinsam mit Wasserstoff-Pionieren im Land sollen möglichst viele hochwertige Arbeitsplätze in der grünen Wasserstoffwirtschaft entstehen.
- Schwerpunkt der gemeinsamen Innovationspolitik ist der Bereich der Erneuerbaren Energien.
- Das Know-how im Bereich der Erneuerbaren Energien und des Wasserstoffs soll international genutzt werden.
- Neben E-Ladesäulen werden andere erneuerbare Kraftstoffe und alternative Antriebe mit Schwerpunkt auf Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen berücksichtigt.
- Eine vertiefte Kooperation bei erneuerbaren Energien und beim Schutz der Nordsee bietet besondere Potenziale.
- Die Stärken der Metropolregion in Planung, Innovation, Bildung, Digitalisierung, erneuerbaren Energien sowie Kultur- und Tourismusmarketing werden gemeinsam in den Fokus genommen.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 52225
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Photovoltaik wird gezielt auf versiegelten Flächen ausgebaut.
- Der Ausbau erneuerbarer Energien, Netze und Speicher wird konsequent fortgeführt.
- Der regulatorische Rahmen, insbesondere das EEG, soll Planungssicherheit für den langfristigen Ausbau erneuerbarer Energien bieten.
- Ein zügiges Repowering alter Windkraftanlagen wird unterstützt.
- Die Entwicklung innovativer Ansätze wie Antikollisionssysteme für Windenergieanlagen wird weiter unterstützt.
- Zügige und verlässliche Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land werden sichergestellt und weiter verbessert.
- Innovative Ansätze wie Moor-PV, Biodiversitäts-PV und Agri-PV sollen ausgebaut werden.
- Biogasanlagen sollen gleichberechtigt am Kapazitätsmarkt teilnehmen können.
- Für die Windenergie auf See soll ein sicherer Finanzierungs- und Rechtsrahmen geschaffen werden, um den Ausbau zu beschleunigen.
- Für die Windenergie auf See sollen verlässliche neue Regeln für die Flächenvergabe eingeführt werden.
- Die Errichtung von Offshore-Inseln in der Nordsee an naturschutzfachlich geeigneten Standorten wird befürwortet.
- Das LNG-Terminal in Brunsbüttel soll so schnell wie möglich auf grüne Gase umgestellt werden.
- Im EEG soll ein Ausschreibungssegment für Bürgerenergieprojekte eingeführt werden.
- Projekte für Wasserstoffspeicher in Schleswig-Holstein werden unterstützt.
- Beratungs- und Vernetzungsstrukturen für Energiegemeinschaften werden aufgebaut.
- Für den Wasserstoffhochlauf werden grüne Leitmärkte geschaffen.
- Ein staatlich gestützter Intermediär für den Handel mit Wasserstoff wird eingerichtet.
- Die für den Wasserstoffhochlauf erforderliche Infrastruktur wird geschaffen.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Süddänemark in der Wasserstoffwirtschaft wird verstärkt.
- Die Dächer der Landesgebäude werden mit Photovoltaikanlagen bestückt.
- In Schleswig-Holstein soll ein spezialisierter Hafenstandort für Recycling und Verwertung von Offshore-Windenergieanlagen entwickelt werden.
- Bei Freiflächen-Photovoltaik werden Agri-PV und naturverträgliche Ausgestaltung gefördert.
Bleibt wie bisher 8
- An den Flächenzielen für Windenergie wird festgehalten.
- An den Flächenzielen für Windenergie an Land wird festgehalten.
- Der Ausbau der Windkraft soll über klare Regeln der Regionalplanung gesteuert werden.
- Mindestens die Hälfte der installierten Photovoltaik-Leistung soll auf versiegelten Flächen entstehen.
- Der Maisdeckel im EEG darf nicht aufgegeben oder abgeschwächt werden.
- Schleswig-Holstein soll ein Land der Bürgerenergie bleiben.
- Der Bürgerenergiefonds wird fortgeführt.
- Ein Redispatchvorbehalt wird abgelehnt, damit ein verzögerter Netzausbau nicht zur Investitionsbremse wird.
Ohne klare Richtung 14
- Das Potenzial für grünen Wasserstoff in Schleswig-Holstein wird genutzt.
- Bis 2030 sollen in Schleswig-Holstein rund 45 TWh Strom aus erneuerbaren Energien an Land erzeugt werden.
- Für 2040 wird das Ziel der erneuerbaren Stromerzeugung an Land auf 90 TWh fortgeschrieben.
- Bioenergie gilt als unverzichtbarer Teil einer klimaneutralen Energieversorgung.
- Langfristig soll etwa die Hälfte der Gülle aus Schleswig-Holstein in Biogasanlagen genutzt werden.
- Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Energiegemeinschaften wird unterstützt.
- Für Wasserstoff wird ein verlässlicher regulatorischer Rahmen geschaffen.
- Die Wasserstoffstrategie des Landes wird umgesetzt und fortgeschrieben.
- Die Wasserstoffpotenziale in der Grenzregion mit Süddänemark sollen besser gehoben werden.
- Die Empfehlungen des Gutachtens zu den Wasserstoffpotenzialen in der Grenzregion werden umgesetzt.
- Ausbau erneuerbarer Energien, Infrastruktur, Siedlungsentwicklung und Naturschutz sollen in Einklang gebracht werden.
- Schleswig-Holstein soll ein attraktiver Standort für klimaneutrale Industrie, Rechenzentren, Elektrolyseure und innovative Unternehmen sein.
- Schwerpunkt der Internationalisierung ist der Nord- und Ostseeraum als Zukunftsregion für erneuerbare Energien, klimaneutrale Industrie, maritime Innovationen und nachhaltige Wertschöpfung.
- Die Häfen sollen stärker von der Lage zwischen Nord- und Ostsee profitieren und am Ausbau der Offshore-Windenergie mitwirken.
Mehr Pflichten 5
- Ortschaften, Naturschutzgebiete, das Seeadlerdichtezentrum, der Vogelzugkorridor und wichtige Wiesenvogelbrutgebiete sollen von Windkraftanlagen freigehalten werden.
- Hochwertige Agrarböden, Wildwege und Naturschutzflächen sollen möglichst von Photovoltaik-Anlagen freigehalten werden.
- Der Einsatz von Mais in Biogasanlagen soll so gering wie möglich gehalten werden.
- Abwärme von Rechenzentren, Elektrolyseuren und energieintensiven Betrieben soll vor Ort in Wärmenetze und sinnvolle Anwendungen fließen.
- Beim Ausbau erneuerbarer Energien haben Dachflächen, Parkplätze, Lärmschutzwände und versiegelte Flächen Vorrang vor Agrar- und Naturflächen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht