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Erneuerbare Energien und Wasserstoff

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​2454
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Bestehende Cluster von der Pharmaforschung bis zur Raumfahrt und von der alternativen Energieforschung bis zur Automobilbranche werden zusammen mit großen Instituten gestärkt.
  2. Der Einsatz von E-Fuels in der Schifffahrt wird für klimafreundlichen Verkehr weiter ausgebaut.
  3. Die Förderung der Wasserstofftechnologie wird in Kooperation mit anderen Ländern intensiviert.
  4. Durch die Wasserstoffallianzen soll der Marktanschub kräftig gefördert werden.
  5. Für Mikro-KWK-Anlagen mit Brennstoffzelle soll im verdichteten Ballungsraum zuerst die nötige Infrastruktur entstehen.
  6. Die Wasserstoffnutzung wird offensiv gefördert.
  7. Mittelfristig soll auch grauer und blauer Wasserstoff aus Produktionsprozessen genutzt werden.
  8. Wasserstoff als Ersatz für fossile Brennstoffe in industriellen Prozessen wird besonders unterstützt.
  9. Der Aufbau eines Wasserstoffanwendungszentrums wird unterstützt.
  10. Länderübergreifende Wasserstoffallianzen werden gebildet.
  11. Durch die Wasserstoffallianzen soll der Marktanschub gefördert werden.
  12. Die Voraussetzungen für Transport und Anwendung von Wasserstoff in vorhandenen Gasleitungen sollen verbessert werden.
  13. Pilotprojekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien werden besonders unterstützt.
  14. Der Ausbau aller verfügbaren regenerativen Energieformen wird vorangetrieben.
  15. Hindernisse und Hürden für regenerative Energien werden abgebaut.
  16. Genehmigungsprozesse für regenerative Energien werden beschleunigt.
  17. In einem Modellprojekt soll geprüft werden, ob Autobahnen abschnittsweise mit Solarflächen überdacht werden können.
  18. Auf einer geplanten Neubaustrecke in Hessen soll dafür eine Teststrecke entstehen.
  19. Ein Prozent der Landesfläche wird für Photovoltaik bereitgestellt.
  20. Hybride Nutzungsformen, insbesondere auf Dächern, sollen Vorrang erhalten.
  21. Geeignete Landesflächen werden für hybrid genutzte Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt.
  22. Ein Programm für 100.000 Dächer zur Unterstützung des Photovoltaikausbaus wird gestartet.
  23. Das Angebot zur Photovoltaikförderung wird flexibilisiert.
  24. Das Photovoltaikangebot wird unter anderem auf Außenfassaden ausgeweitet.
  25. Die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik wird ausgeweitet.
  26. Agri-Photovoltaik mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung wird verstärkt verfolgt.
  27. Es wird geprüft, ob diese Doppelnutzung bau- und planungsrechtlich privilegiert werden kann.
  28. An Lärmschutzwällen auf öffentlichen Flächen werden, soweit technisch sinnvoll, Photovoltaikanlagen installiert.
  29. Ein ambitionierter, landschaftsverträglicher und akzeptierter Ausbau der Windenergie in Hessen wird vorangetrieben.
  30. In den Teilplänen Energie werden zur Erreichung von 2,2 Prozent der Landesfläche insbesondere bestehende Windstandorte als Vorrangflächen für Repowering ausgewiesen.
  31. Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen müssen deutlich gestrafft und beschleunigt werden.
  32. Eine Offensive für die Marktdurchdringung der Tiefengeothermie wird gestartet, insbesondere im Oberrheingraben.
  33. Für die Tiefengeothermie werden geologische und planungsrechtliche Grundlagen geschaffen.
  34. Für Tiefengeothermie wird eine baurechtliche Privilegierung analog zur Windkraft angestrebt.
  35. Mist, Gülle, landwirtschaftliche Reststoffe und Anbaubiomasse sollen stärker zur Energieerzeugung genutzt werden.
  36. Auf EU-Ebene sollen Holz und alle Waldreststoffe als nachhaltige Roh- und Brennstoffe anerkannt werden.
  37. Gewachsene Anlagen zur Wasserkraft, auch Kleinwasserkraftwerke und historische Mühlen, werden berücksichtigt.
  38. Carbon Farming, Agro-Photovoltaik und Agroforst auf Grenzertragsstandorten werden durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
  39. Biomasse als nachhaltige Energieerzeugung wird weiter gestärkt, weil sie regenerative Versorgung und zusätzliches Einkommen für Betriebe bietet.
  40. Mist, Gülle und landwirtschaftliche Reststoffe werden zusammen mit vielfältiger Anbaubiomasse stärker zur Energieerzeugung genutzt.
Weniger Pflichten 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 15
AfD 735
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 5
SPD 1311
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
Grüne 1117
Mehr Rechte oder Angebote 15
Weniger Pflichten 4
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
FDP 7812
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 11
Ohne klare Richtung 8
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 6
FW ​827
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll ambitionierter vorangetrieben werden.
  2. Der gesamte Strombedarf soll schrittweise durch Energieeinsparung, Effizienz und erneuerbare Energien gedeckt werden.
  3. Langfristig sollen auch Wärme und Verkehr durch erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen abgedeckt werden.
  4. Forschung und Entwicklung zu erneuerbaren Energien, insbesondere Wasserstoff- und Speichertechnologien, sollen unterstützt werden.
  5. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll gefördert werden.
  6. Photovoltaik und Windkraft sollen verstärkt ausgebaut werden.
  7. Grundlastfähige und wärmeerzeugende erneuerbare Energien wie Biogas, Pellets, Holz und Wasserkraft sollen ebenfalls ausgebaut werden.
  8. Der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie soll im Gleichklang mit dem Ausbau von Speichertechnologien erfolgen.
  9. Wasserstoff soll als Langfristspeicher einen Sommer-Winter-Ausgleich schaffen.
  10. Windenergie soll in Verbindung mit Photovoltaik flächendeckend und regional angepasst genutzt werden.
  11. Mehr als 20 Jahre alte, leistungsschwächere Windenergieanlagen sollen durch moderne, leistungsstärkere ersetzt werden.
  12. Die Ausweisung kommunaler Windvorranggebiete soll vorangetrieben werden.
  13. Planungen in ausgewiesenen Windvorranggebieten sollen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
  14. Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sollen deutlich beschleunigt werden.
  15. Bereits versiegelte Flächen sollen für Photovoltaik genutzt werden.
  16. Parkplätze von Einkaufszentren sollen mit Photovoltaik überdacht und mit Ladeinfrastruktur verbunden werden.
  17. Schallschutzwände an Bundesstraßen und ICE-Trassen sollen für Photovoltaik genutzt werden.
  18. Kleine Wasserkraftanlagen unter 10 kW für den häuslichen Bereich sollen unter Berücksichtigung des Naturschutzes vereinfacht genehmigt werden.
  19. Menschliche Fäkalien sollen als Ressource für Biogasanlagen oder als Klärschlammpellets für Verbrennungskraftwerke genutzt werden.
  20. Geothermieanlagen sollen einfach genehmigt werden können, wenn keine geologischen oder architektonischen Gründe dagegensprechen.
  21. Grüner Wasserstoff soll ein neuer Energieträger für Lkw, Busse und Bahnverkehr werden.
  22. Demonstrationsprojekte zur Unterstützung des Markteintritts von Wasserstoff werden gefördert.
  23. Für Wasserstoff werden Netzausbaupläne erstellt und grenzüberschreitende Infrastruktur aufgebaut.
  24. Dezentrale Wasserstoffproduktionsanlagen je Stadtwerkebereich werden gefördert und gefordert.
  25. Ein Wasserstoff-Tankstellennetz wird aufgebaut.
  26. Alternative Energien sowie Kurz- und Langfristenergiespeicher werden regional vorangebracht.
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 7
Linke 4116
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Die Energiewende wird vorangetrieben und gefördert, auch als Chance für das Handwerk.
  2. Hessen soll seinen Strom vollständig aus erneuerbaren Energien beziehen und bis 2040 auch Verkehr und Wärme vollständig erneuerbar versorgen.
  3. Alle solartauglichen, bisher ungenutzten Dachflächen werden innerhalb von fünf Jahren mit Solaranlagen belegt.
  4. In Hessen werden jährlich mindestens 150 neue Windenergieanlagen gebaut.
  5. Der jährliche Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie wird gegenüber 2021 mindestens vervierfacht.
  6. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird für Neubauten, bei wesentlichem Umbau auch für Bestandsgebäude, sowie für Bauwerke, Parkplätze und versiegelte Flächen verpflichtend.
  7. Investieren Eigentümer nicht selbst in Solaranlagen, erhalten Dritte Zugriff auf die Dachflächen.
  8. Genossenschaftliche Betriebe im Bereich erneuerbarer Energien werden gefördert und unterstützt.
  9. Energiedörfer, Energiegenossenschaften und energieautarke Kommunen werden unterstützt und gefördert, um weitere solche Projekte anzuregen.
  10. Effiziente Heizanlagen und eine Offensive für Wärmepumpen, Geothermie und Solarthermie werden vorangetrieben.
  11. Kraft-Wärme-Kopplung, Abwärmenutzung und erneuerbare Energien erhalten Vorrang bei der Wärmeversorgung von Gebäuden und Anlagen.
  12. Der Ausbau erneuerbarer Energie wird entschieden vorangetrieben.
  13. Hessen erhält einen Ausbauplan für deutlich mehr erneuerbare Energien.
  14. Biogas aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Ernteabfällen wird gefördert.
  15. Die Energieerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse wird unter kommunaler Regie und mit Beteiligung der Bevölkerung ausgebaut.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
Koalitionsvertrag 31156
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 44
  1. Dezentrale und erneuerbare Energien werden in die Fläche gebracht.
  2. Vorhandene Antriebstechnologien sollen mit sauberen, synthetischen und CO2-neutralen Kraftstoffen weiterentwickelt werden.
  3. Eine aktive Ansiedlungspolitik konzentriert sich auf Zukunftstechnologien wie KI, vernetzte Mobilität, Industrie 4.0, Wasserstoff, Biotech- und Klimatechnologie.
  4. Für Mikro-KWK-Anlagen mit Brennstoffzellen wird zunächst im Ballungsraum die nötige Infrastruktur geschaffen.
  5. Bei der Förderung dualer Ausbildung und des Handwerks liegt der Fokus auf Fachkräften für Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien.
  6. Die Kleinwasserkraft wird gesichert und naturverträglich ausgebaut.
  7. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird weiter vorangetrieben, damit Energie bezahlbar bleibt.
  8. Die Genehmigung von Wind-, Solar- und Wasserkraftanlagen wird beschleunigt.
  9. Die Anwendung der Wasserstofftechnik wird in der Breite ermöglicht.
  10. Die Wasserstoffnutzung wird offensiv gefördert.
  11. Mittelfristig wird auch Nebenproduktwasserstoff aus Produktionsprozessen genutzt.
  12. Wasserstoff als Ersatz fossiler Brennstoffe in industriellen Prozessen wird besonders unterstützt.
  13. Länderübergreifende Wasserstoffallianzen fördern Marktanschub und Versorgungsinfrastruktur.
  14. Hessen wird durch Zusammenführung von Wirtschaft und Wissenschaft Leitmarkt der Wasserstoff-Anwendungstechnik.
  15. Die Voraussetzungen für die Nutzung vorhandener Gasleitungen für Wasserstoff werden verbessert.
  16. Die Solarenergie wird ausgebaut.
  17. Das Solarförderangebot wird flexibilisiert und auf Außenfassaden ausgeweitet.
  18. Ein „100.000 Balkonkraftwerke-Programm“ wird aufgelegt.
  19. Ein Prozent der Landesfläche wird für Photovoltaik bereitgestellt.
  20. Landwirtschaftliche Freiflächen werden verantwortungsvoll für Photovoltaik genutzt.
  21. Agri-PV und Photovoltaik auf versiegelten Flächen werden vorgesehen.
  22. Auch naturschutzrechtlich geschützte Räume können für PV-Freiflächenanlagen bereitgestellt werden.
  23. In der Verordnung über Gebote für Freiflächensolaranlagen wird der Leistungsgrenzwert deutlich angehoben.
  24. Geprüft wird, welche Flächen in benachteiligten Gebieten vereinfacht für PV-Anlagen bereitgestellt werden können.
  25. In einem Modellprojekt mit Teststrecke wird erprobt, Autobahnen mit Solarflächen zu überspannen oder PV an Lärmschutzwänden zu installieren.
  26. Das Denkmalschutzgesetz wird überarbeitet, um PV-Anlagen zu erleichtern.
  27. An Lärmschutzwällen und Deponien in öffentlichem Eigentum werden Photovoltaikanlagen installiert.
  28. Flächen der Staatsdomänen und von Hessen-Forst werden für PV-Freiflächenanlagen herangezogen.
  29. Die Windenergie wird ambitioniert, landschaftsverträglich und gesellschaftlich akzeptiert ausgebaut.
  30. Alle aktuell mit Windkraftanlagen bebauten Flächen werden als Vorrangflächen für Repowering ausgewiesen.
  31. Die Möglichkeit des Repowerings von Windkraftanlagen in Schutzgebieten wird geprüft.
  32. Flächen für erneuerbare Energien werden bereitgestellt.
  33. Eine Offensive fördert die Marktdurchdringung der Tiefengeothermie, besonders im Oberrheingraben.
  34. Für Tiefengeothermie werden geologische und planungsrechtliche Grundlagen geschaffen.
  35. Geothermie erhält eine baurechtliche Priorisierung analog zu Windkraftanlagen.
  36. Gülle, Reststoffe und Straßenbegleitgrün werden durch ein Sonderprogramm besser energetisch genutzt.
  37. Die Sekundärnutzung organischer Substanz in stromgeführten KWK-Anlagen zur Restlastdeckung wird unterstützt.
  38. Mist, Gülle und landwirtschaftliche Reststoffe werden stärker zur Energieerzeugung genutzt.
  39. Die Voraussetzungen für Gassammelleitungen und die Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz werden verbessert.
  40. Auf EU-Ebene werden Holz und Waldreststoffe als nachhaltige Roh- und Brennstoffe anerkannt.
  41. Das Potenzial der Wasserkraft wird ausgeschöpft.
  42. Die Genehmigung von Wasserkraftanlagen wird beschleunigt.
  43. Der Einsatz wasserstoffbetriebener Verkehrsträger wird vorangetrieben.
  44. Der Einsatz von E-Fuels in der Schifffahrt wird ausgebaut.
Weniger Pflichten 8
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 9
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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