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Erneuerbare Energien und Wasserstoff

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 10​5
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 5
Mehr Pflichten 3
SPD 1215
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Eine Kohlenstoff- und Kreislaufwirtschaftsstrategie wird mit Partnern aus Wirtschaft, Abfallwirtschaft, Biogasbetreibern und Hochschulen erarbeitet.
  2. Der internationale Austausch in Zukunftsbranchen wie erneuerbaren Energien, maritimer Wirtschaft und Umwelttechnik wird ausgebaut.
  3. Der Ausbau von Wind-, Solar-, Bio- und Geothermieenergie wird vorangetrieben.
  4. Biogas soll für die kommunale Wärmeplanung weiter ausgebaut werden.
  5. Auf Bundesebene wird ein erleichterter Netzzugang für Biogasanlagen gefordert.
  6. Der Technologiemix verschiedener erneuerbarer Energiequellen wird weiter unterstützt, damit das Land auch in der Wärmeversorgung Vorreiter wird.
  7. Der Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft wird gemeinsam mit Bund und Europa gestaltet.
  8. Energy Sharing soll auf Bundesebene vereinfacht und effektiv umgesetzt werden.
  9. Direktleitungen von erneuerbaren Energieerzeugern zu Unternehmen sollen erleichtert und wirtschaftlich vorteilhaft werden, um Netzkosten zu senken.
  10. Die Kommunen werden beim Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.
  11. Die Potenziale der Geothermie werden unter anderem durch klare Standortinformationen und eine sichere rechtliche Grundlage breiter zugänglich gemacht.
  12. Die Zukunft der ländlichen Räume liegt im Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten auf Basis von Rohstoffen aus Land-, Forst- und Teichwirtschaft und erneuerbaren Energien, von denen die Menschen vor Ort profitieren.
  13. Moore sollen zur Photovoltaik-Stromerzeugung genutzt werden, um Landwirten Einkommen zu ermöglichen und die Wiedervernässung voranzutreiben.
  14. Die Ertüchtigung der Biogasanlagen im Land für eine nachhaltige Energieproduktion wird unterstützt.
Weniger Pflichten 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
Linke ​14
Grüne 1122
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Der Ausbau von Wind- und Solarenergie wird durch deutliche Vorgaben und straffe, digitale Verfahren beschleunigt.
  2. Genehmigungsbehörden für erneuerbare Energien werden als moderne, personalstarke Agenturen neu ausgerichtet und gefördert.
  3. Industrielle Abwärme und Geothermie werden gezielt erschlossen und ihre Nutzung durch bessere Datengrundlagen erleichtert.
  4. Ein Landes-Risikofonds sichert kommunale Wärmeprojekte ab, um industrielle Abwärme und Geothermie für die lokale Wärmeversorgung nutzbar zu machen.
  5. Der Ausbau von Wind- und Solarenergie wird mit klaren und beschleunigten Verfahren vorangetrieben.
  6. Zusätzliche Flächen für naturverträgliche Offshore-Windenergie in der Ostsee werden gesichert, Mehrfachnutzung ermöglicht und Konflikte mit Schutzgebieten vermieden.
  7. Photovoltaik auf Dächern, öffentlichen Liegenschaften und versiegelten Flächen wird deutlich ausgebaut.
  8. Bürgerenergie wird gestärkt und die Menschen vor Ort werden stärker an der Energiewende beteiligt.
  9. Wind- und Solarenergie werden durch klare, beschleunigte Genehmigungsverfahren mit einem landeseinheitlichen Wind- und Solar-Erlass und verbindlichen Fristen vorangetrieben.
  10. Zusätzliche Flächen für den naturverträglichen Ausbau von Offshore-Windparks in der Ostsee werden ausgewiesen und Konflikte mit Schutzgebieten vermieden.
  11. Photovoltaik auf Dächern, öffentlichen Liegenschaften und Flächen zur Mehrfachnutzung wie Parkplätzen, Radwegen und Agri-PV wird durch klare Rahmensetzung gefördert.
  12. Bürgerenergieprojekte erhalten bevorzugten Zugang zu Landesflächen.
  13. Eine Matching-Plattform für die gemeinsame Nutzung von Netzanschlusspunkten durch Erzeuger, Speicher und Verbraucher wird geschaffen.
  14. Netzausbau, Wind- und Solarausbau und Speicheraufbau werden landesweit systematisch und vorausschauend aufeinander abgestimmt.
  15. Der Ausstieg aus fossilen Energien wird sozialverträglich gestaltet und grüner Wasserstoff dort eingesetzt, wo er wirklich gebraucht wird.
  16. Grüner Wasserstoff wird gefördert, wo Strom als Energieträger unpraktikabel ist.
  17. Dorf- und Bürgerenergiegenossenschaften, die Windenergie erzeugen, sollen vor Ort eigene Ladeangebote betreiben können.
  18. Zukunftstechnologien wie Offshore-Windkraft, erneuerbare Antriebe und Schiffsrecycling werden gezielt gefördert, um Werften verlässliche Aufträge zu sichern.
  19. Die Energiesouveränität wird durch den Ausbau erneuerbarer Energien und bessere europäische Netze gestärkt.
  20. Die Energiesouveränität wird durch den Ausbau erneuerbarer Energien und die Weiterentwicklung des gesamteuropäischen Energienetzes gestärkt.
Weniger Pflichten 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
CDU 42116
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 20
  1. Die Sicherung und Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Biogasanlagen hat zentrale Bedeutung für regionale Wertschöpfung und die Energieversorgung im ländlichen Raum.
  2. Zur Energiepolitik gehört eine verlässliche Perspektive für fossile und für erneuerbare Energien.
  3. Grundlastfähige Biogasanlagen und die Wasserstoffinfrastruktur sollen gezielt ausgebaut werden.
  4. Im Raum Rubenow/Lubmin werden die großräumige Ansiedlung von Wasserstoffinfrastruktur und Wirtschaftszweige gefördert, die Wasserstoff oder entstehende Abwärme nutzen.
  5. Ein Zentrum für Wasserstoff soll entwickelt werden, weil Pipelines zum Weitertransport sowie Zugang zu Wasser und Strom aus erneuerbaren Energien vorhanden sind.
  6. Die Nutzung von Dach- und Konversionsflächen, von Agri-Photovoltaik sowie von Reststoffen und Nebenprodukten wird gestärkt, um Nutzungskonkurrenzen zu vermeiden.
  7. Der Ausbau erneuerbarer Energien erfolgt technologieoffen und verantwortungsvoll.
  8. Photovoltaik, Agri-Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Windenergie werden gezielt, bedarfsgerecht, maßvoll und am gemeindlichen Willen orientiert ausgebaut.
  9. Eine Überarbeitung der Flächenziele im Wind-an-Land-Gesetz des Bundes wird angestrebt, damit der Windkraftausbau sich an tatsächlichen Bedarfen und an Bürgerinteressen vor Ort orientiert.
  10. Der Aufbau einer ostdeutschen Wasserstoffregion und die norddeutsche Wasserstoffinitiative HY-5 werden vorangetrieben.
  11. Regionale Kooperationen beim Aufbau der Wasserstoffregion werden gestärkt.
  12. Die Erweiterung des Wasserstoffkernnetzes von Rostock nach Laage wird mit hoher Priorität unterstützt.
  13. Erneuerbare Technologien werden schrittweise ausgebaut und effizient in das bestehende Energiesystem integriert.
  14. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll verantwortungsvoll und effizient erfolgen.
  15. Das Repowering bestehender Windkraftanlagen hat Vorrang vor der Neuerrichtung, um die Leistung zu erhöhen und die Flächeninanspruchnahme gering zu halten.
  16. Tiefe und oberflächennahe Geothermie werden konsequent ausgebaut.
  17. Das vorhandene Potenzial von Wind- und Solarenergie soll besser genutzt werden.
  18. Aus vorhandener Wind- und Solarenergie soll eigene Wertschöpfung entstehen.
  19. Ziel ist es, erneuerbare Energien effizient zu integrieren.
  20. Elektromobilität, Hybridtechnik und Wasserstofftechnologie werden technologieoffen gleichrangig berücksichtigt.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 3
BSW 1587
Mehr Rechte oder Angebote 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 13
  1. Der Ausbau der Windenergie erfolgt nicht gegen die Interessen der Menschen vor Ort.
  2. Zusätzlicher Flächenverbrauch für Windenergie ist nur bei tatsächlichem Mehrbedarf zulässig.
  3. Eine räumlich klar definierte Schutzregelung bewahrt Dörfer vor einer Umzingelung durch mehrere Windparks.
  4. Nach der 180-Grad-Regel gilt für einen weiteren Windpark außerhalb des ersten Halbkreises um ein Dorf ein Mindestabstand von 5.000 Metern zur Wohnbebauung.
  5. Es gelten höhenabhängige Mindestabstände: 1.000 Meter bis 150 Meter Gesamthöhe, darüber mindestens 2.000 Meter zur Wohnbebauung.
  6. Rückbau- und Entsorgungskosten von Windenergieanlagen werden bereits bei der Genehmigung verbindlich festgelegt und vollständig finanziell abgesichert.
  7. Bei Zweit- oder Drittstandorten werden bestehende Belastungen und kommunale Entwicklungsziele berücksichtigt und Gemeinden frühzeitig und verbindlich beteiligt.
  8. Der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft darf nicht zulasten von Umwelt, Wasserressourcen und Küstenökosystemen gehen.
  9. Wasserstoff soll nur ökologisch sinnvoll und demokratisch legitimiert eingesetzt werden.
  10. Wasserstoffprojekte, die Wasserknappheit verschärfen oder Grundwasser gefährden, werden abgelehnt.
  11. Bei größeren Wasserstoffvorhaben gelten verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, Transparenz und Beteiligung der Regionen.
  12. Photovoltaik wird vorrangig auf Dächern und Parkplätzen errichtet.
  13. Bei Biogas haben die effiziente gekoppelte Energie- und Wärmenutzung sowie die Verwertung organischer Abfälle, Dung und Gülle Vorrang vor dem Anbau von Energiepflanzen.
FDP ​25
FW ​14
Koalitionsvertrag 6820
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Es werden gute Rahmenbedingungen für mehr gut bezahlte Industriearbeitsplätze in einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft geschaffen.
  2. Eine engere Zusammenarbeit wird insbesondere bei Erneuerbaren Energien, Wasserstoffwirtschaft und einer CO2-freien Ostsee angestrebt.
  3. Die Chancen der Wasserstofftechnologien für Sektorenkopplung und Industrie, auch durch grünen Ammoniak, werden genutzt.
  4. Die IPCEI-Projekte der Europäischen Union werden im Land umgesetzt.
  5. Die Häfen Rostock und Sassnitz-Mukran werden bei ihrer Entwicklung zu Industriestandorten für Herstellung und Nutzung von grünem Wasserstoff unterstützt.
  6. Bis 2035 soll der gesamte Energiebedarf des Landes für Strom, Wärme und Mobilität rechnerisch aus Erneuerbaren Quellen gedeckt werden.
  7. Der Ausbau von Solar- und Windenergie an Land wird deutlich beschleunigt.
  8. Der Ausbau der Windkraft auf See wird deutlich beschleunigt.
  9. Der Ausbau schwimmender Photovoltaik wird deutlich beschleunigt.
  10. Photovoltaik auf Dachflächen soll verstärkt genutzt werden.
  11. Das Klimaschutzgesetz soll dem Ziel einer PV-Anlage auf möglichst jedem Dach Rechnung tragen.
  12. Die Häfen werden als Industriestandorte für neue Produktionsstätten etwa synthetischer Schiffskraftstoffe weiterentwickelt.
  13. Das Land begleitet die Entwicklung von Rostock-Laage zu einem Green Airport und zu einem Standort für die eKerosin-Produktion.
  14. Beim Neubau und bei der Sanierung von Gebäuden wird die Nutzung erneuerbarer Energien erhöht.
  15. Zur Deckung des Wärmebedarfs von Gebäuden werden vermehrt erneuerbare Energieträger genutzt.
  16. Das Landesklimaschutzgesetz berücksichtigt Landesspezifika wie Moorklimaschutz, Waldmehrung, Küstenschutz, Humusaufbau und den Zubau erneuerbarer Energien.
  17. Das Landesklimaschutzgesetz soll Regelungen für deutlich mehr Photovoltaik mit Speichern auf neuen Gebäuden und sanierten Dächern enthalten.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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