Zum Inhalt

Bildungssystem und Wissenschaft

Schutzgüter: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU ​1130
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Es wird auf Forschung zu Kernenergie der vierten und fünften Generation, Small Modular Reactors und Fusionskraftwerken gesetzt.
  2. Forschungskooperationen werden auch über die Energieunion hinaus ausgebaut.
  3. Es wird breit zur besten Form der Energieerzeugung geforscht, einschließlich Brennstoffzelle, klimaneutraler Gase, Geothermie, Kernenergie der vierten und fünften Generation, Small Modular Reactors und Fusionskraftwerke.
  4. Ebenso wird zu Transport und Speicherung von Energie geforscht.
  5. Ein Programm für Forschung, Innovationen, Technologien, Transfer und Entrepreneurship wird als Hightech-Agenda vorgelegt.
  6. Der Forschung wird mehr Freiheit gegeben.
  7. Auf einen erleichterten Transfer von Forschungsergebnissen wird gesetzt.
  8. Die Grundlagenforschung wird ausgebaut.
  9. Der angewandten und industrienahen Forschung wird die Freiheit gegeben, die sie für ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit braucht.
  10. Die Meeres- und Polarforschung wird gestärkt.
  11. Die Erneuerung der deutschen Forschungsflotte wird fortgeführt.
  12. KI-Forschung wird gefördert und beschleunigt.
  13. Rechenkapazitäten für Forschung und Startups im KI-Bereich werden aufgebaut und permanent aufgerüstet.
  14. Ein modernes Forschungsdatengesetz wird in Kraft gesetzt, damit Daten für deutlich mehr Forschung in gesellschaftlich relevanten Bereichen verfügbar und nutzbar werden.
  15. Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem sollen unterstützt werden.
  16. Das Weimarer Dreieck soll um eine Wissenschaftsplattform erweitert werden.
  17. Es soll ein Kompetenznetzwerk für strategische Sicherheitsforschung entwickelt werden.
  18. Einschränkungen für militärische Forschung sollen aufgehoben werden.
  19. Es soll ein Netzwerk für unabhängige Chinawissenschaften aufgebaut werden.
  20. Die Forschung an Kinderarzneimitteln wird verbessert.
  21. Die Forschung an Krebstherapien wird verbessert.
  22. Mit umfassender Aufklärung wird die freiwillige Weitergabe persönlicher Gesundheitsdaten für klinische Studienzwecke und damit die Bekämpfung von Krankheiten vorangebracht.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 8
AfD ​52
SPD ​29
Grüne ​340
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 38
  1. Die Spitzenposition der deutschen Forschung wird weiter gestärkt und ausgebaut.
  2. Die Forschungspolitik stärkt Grundlagenforschung, missions- und anwendungsorientierte Forschung sowie den Transfer in marktreife Produkte.
  3. Die sozialökologische Forschung wird gestärkt.
  4. Ein Forschungsdatengesetz verbessert die Verfügbarkeit von Daten.
  5. Der offene Zugang zu wissenschaftlichem Wissen wird gefördert.
  6. Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation soll regionale Innovationsökosysteme unterstützen.
  7. Die Risikoforschung und die Technikfolgenabschätzung werden gestärkt.
  8. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Wissenschaft sowie digitale Geschäftsmodelle erhalten einen deutlichen Schub.
  9. Neue Energietechnologien wie die Kernfusion werden unter Berücksichtigung von Sicherheitsfragen weiter erforscht.
  10. Entwicklung und Forschung an Zukunftstechnologien werden gefördert.
  11. Der Strukturwandel in den Kohleregionen wird mit Infrastruktur, Wissenschaftsstandorten, Wirtschaftsförderung, Renaturierung und Zukunftsinvestitionen gestaltet.
  12. Investitionen in Klimaschutz, Verkehrs-, Energie-, Bildungs- und Forschungsinfrastruktur sowie nationale Sicherheit haben Priorität.
  13. Die Holz- und Waldforschung wird gefördert.
  14. Umweltfreundliche Alternativen werden durch Anreize und eine Forschungsoffensive gefördert, damit sie schnell marktreif werden.
  15. Bildungsformate für alle Lebensabschnitte werden gestärkt.
  16. Die Bildungssysteme werden gestärkt, damit Kinder mit Migrationsgeschichte und aus benachteiligten Familien gleiche Chancen auf Teilhabe und Aufstieg haben.
  17. Politische Bildung, Demokratiebildung, Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung werden gefördert.
  18. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Sprachbildung gelegt.
  19. Angebote der Alphabetisierung und Grundbildung werden ausgebaut.
  20. Die Bund-Länder-Pakte für Hochschule, Wissenschaft und Forschung sollen fortgeführt, weiterentwickelt und ergänzt werden.
  21. Entscheidungen über Forschungsförderung sollen ausschließlich wissenschaftlichen Kriterien folgen.
  22. Der Verächtlichmachung von Forschungsfeldern wie Klima- oder Geschlechterforschung wird entgegengetreten.
  23. Die Wissenschaftskommunikation wird gestärkt.
  24. Ein medizinisches Registergesetz zur Verbesserung von Datenverfügbarkeit und Datenqualität wird auf den Weg gebracht.
  25. Geschlechtsspezifische Aspekte der Versorgung werden in der Projektförderung zur medizinischen Forschung stärker berücksichtigt.
  26. Die Forschung zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Medizin wird gestärkt.
  27. Forschung, Therapie und Gesundheitsbildung zur psychischen Gesundheit werden gefördert.
  28. Die Forschung zu vernachlässigten und seltenen Erkrankungen wird ausgebaut.
  29. Die Forschung zu Wirkstoffen gegen Depressionen, Epilepsie und andere neurologische Erkrankungen wird gefördert.
  30. Die Forschung zu Diskriminierung, etwa der Nationale Rassismus- und Diskriminierungsmonitor, wird ausgebaut.
  31. Die jüdische Gegenwartsforschung wird gestärkt.
  32. Die Disability Studies werden gestärkt.
  33. Die wissenschaftliche Forschung zur Organisierten Kriminalität wird gestärkt.
  34. Die unabhängige wissenschaftliche Forschung zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen wird gestärkt und gefördert.
  35. Maßnahmen einer bundesweiten Strategie gegen Desinformation werden unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
  36. Europäische öffentliche Güter wie Infrastruktur, Erasmus und andere Austauschprogramme, Forschungskooperationen und eine gemeinsame Asylpolitik werden gestärkt.
  37. Internationale Forschungskooperationen sollen interessen- und wertegeleitet ausgebaut werden.
  38. Die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit im Inland soll stark und partizipativ sein.
Ohne klare Richtung 3
Linke ​610
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 6
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
CSU ​15
SSW ​​18
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 1
BSW ​48
FDP ​912
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
FW ​212
Koalitionsvertrag ​1960
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 48
  1. Forschung und Entwicklung von Alternativstoffen zu PFAS werden forciert.
  2. Die Erforschung der Tiefsee wird unterstützt.
  3. Die Verbraucherforschung wird gestärkt.
  4. Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion im Bildungswesen werden gefördert.
  5. Erfahrungen aus dem Startchancen-Programm sollen für das gesamte Schulsystem und die multiprofessionelle Zusammenarbeit genutzt werden.
  6. Selbstadaptive, KI-gestützte Lernsysteme werden vorangebracht.
  7. Demokratiebildung sowie Medien- und Nachrichtenkompetenz werden gemeinsam mit den Ländern gestärkt.
  8. Bestehende Initiativen und das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ werden unterstützt.
  9. Der Transfer von Bildungsforschung in die Praxis wird vorangetrieben.
  10. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird unterstützt.
  11. Ein Digitalpakt Weiterbildung wird aufgelegt.
  12. In der Grundbildung werden zusätzliche Schwerpunkte auf Demokratie-, Gesundheits- und digitale Grundbildung gelegt.
  13. Bedrohte wissenschaftlich relevante Datenbestände sollen weltweit gesichert und zugänglich gehalten werden.
  14. Wissenschaftskommunikation soll fester Bestandteil von Wissenschaft und Forschungsförderung sein.
  15. Durch Hub-Strukturen sollen Innovationsräume geschaffen werden.
  16. Forschungsinfrastrukturen und -aktivitäten sollen standort- und akteursübergreifend zu Ökosystemen vernetzt werden.
  17. Eine KI-Offensive mit einem 100.000-GPU-Programm wird gestartet.
  18. Durch den Auf- und Ausbau von Hoch- und Höchstleistungsrechenzentren erhalten Forschung und Hochschulen Zugang zu Rechnerinfrastruktur.
  19. Das nationale Quantenökosystem wird ausgebaut.
  20. Die Entwicklung von mindestens zwei Quantenhöchstleistungsrechnern im Wettbewerb wird beschleunigt.
  21. Die Entwicklung neuer Wirkstoffe und Therapien wird durch lebenswissenschaftliche, pharmazeutische, Agrar-, Ernährungs- und Biodiversitätsforschung gefördert.
  22. Eine Nationale Biobank wird als Grundlage für Präventions-, Präzisions- und personalisierte Medizin geschaffen.
  23. Die Forschung zu Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Wasserstoff und Speichertechnologien wird ausgebaut.
  24. Die Forschung zur Dekarbonisierung der bodengebundenen Mobilität sowie der Schiff- und Luftfahrt wird intensiviert.
  25. Die Gesundheitsforschung wird gestärkt, auch mit Fokus auf personalisierte Medizin.
  26. Die deutsche Forschungsflotte wird erneuert.
  27. Ein Kompetenznetzwerk für jüdische Gegenwartsforschung wird entwickelt.
  28. Die Antisemitismusforschung wird gestärkt.
  29. Die Friedens- und Konfliktforschung sowie die Regionalforschung etwa zu Osteuropa, China und den USA werden ausgebaut.
  30. Eine Offensive für Luft- und Raumfahrt soll Spitzenforschung und Kommerzialisierung zusammenbringen.
  31. Die Forschung erhält mehr Freiheit und wird von kleinteiliger Förderbürokratie befreit.
  32. Bis 2028 werden die Weichen für eine dynamisierte Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation gestellt.
  33. Eine Bund-Länder-Initiative im Forschungsbau soll unter Einschluss strukturschwacher Regionen Impulse setzen.
  34. Das Forschungsbauprogramm nach Art. 91b Grundgesetz wird gestärkt.
  35. Etablierte Instrumente wie die Wissenschaftskonferenz „Building Bridges for the Next Generation“ werden gestärkt.
  36. Die Forschungssicherheit wird gestärkt.
  37. Die Forschung zu Desinformationsaktivitäten wird ausgebaut.
  38. Datenerhebung und Forschung zu Einsamkeit, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, werden verbessert.
  39. Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin werden zur Präventionsförderung unterstützt.
  40. Die Sportwissenschaft wird gestärkt.
  41. Hemmnisse für Dual-Use-Forschung und zivil-militärische Forschungskooperationen sollen abgebaut werden.
  42. Das Defizit in der strategischen Sicherheitsforschung wird beseitigt.
  43. Strategische Sicherheitsforschung wird im Sinne eines vernetzten Sicherheitsverständnisses gefördert.
  44. Ein gestärktes und eigenständiges zehntes EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation wird angestrebt.
  45. Die Ausgestaltung des Datenschutzes muss Digitalisierungsfortschritte sowie Forschung und Innovation ermöglichen.
  46. Die Errichtung des Einstein-Teleskops in Deutschland wird befürwortet.
  47. Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport wird gestärkt.
  48. Der Zugang zu Erasmus+ wird verbessert.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 15
  1. Das Bildungssystem soll modern sein, individuelle Bedarfe der Schüler berücksichtigen und die Demokratie stärken.
  2. Bildung, Forschung und Innovation sollen einen größeren Stellenwert erhalten.
  3. Die Bildungsforschung setzt Schwerpunkte auf Bildungsübergänge sowie Bildungsorganisations- und Implementierungsforschung.
  4. Im Pakt für Forschung und Innovation und im Akademienprogramm wird ein Ziel für Wissenschaftskommunikation gesetzt.
  5. Forschung soll in der gesamten Bandbreite von Grundlagen bis Anwendung gedacht werden.
  6. Der Mikroelektronikstandort Deutschland wird gestärkt, indem Forschung, Fachkräfte und Fertigung zusammengedacht werden.
  7. Der Ausbau der Batterieforschung über Kompetenzcluster und die Forschung zu vernetzter Mobilität haben zentrale Bedeutung.
  8. Eine zeitgemäße Regelung von Zell- und Gentherapien in der Forschung wird eingeführt.
  9. Ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche wird geschaffen.
  10. Ein eigenständiges, starkes EU-Forschungsrahmenprogramm wird befürwortet.
  11. Deutschland soll zu einem Spitzenstandort für Gesundheitsforschung und klinische Studien werden.
  12. Die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und die strategische Auslandskommunikation werden weiterentwickelt und als geopolitisches Instrument an Werten und Interessen ausgerichtet eingesetzt.
  13. Zentrale Aufgaben der Entwicklungspolitik sind gute Bildung, menschenwürdige Beschäftigung, soziale Sicherung, robuste Gesundheitssysteme und gute Regierungsführung.
  14. Für technologische Souveränität Europas wird mehr auf Bildung, Forschung, Innovation und Schlüsseltechnologien wie KI und Raumfahrt gesetzt.
  15. Die EU-Digitalpolitik soll forschungs- und innovationsfreundlich sein.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de