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Bildungssystem und Wissenschaft

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD ​​3
SPD ​723
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Gesundheitskompetenzen werden durchgängig in allen Bildungskonzeptionen verankert.
  2. Die Erforschung von Long Covid, ME/CFS, Post Covid und PostVac wird bundesweit gestärkt.
  3. Die Sprachförderung wird weiter ausgebaut.
  4. Die „Bildungskonzeption 0-10“ wird evaluiert und weiterentwickelt.
  5. Für Durchlässigkeit und hohe Qualität des Bildungssystems werden die baulichen, sächlichen, rechtlichen, konzeptionellen und personellen Voraussetzungen geschaffen.
  6. Durch sinkende Geburtenzahlen frei werdende Personalressourcen werden schrittweise zur Qualitätsverbesserung des Bildungssystems eingesetzt.
  7. Erzieherinnen und Erziehern werden bei Bedarf Angebote gemacht, um die Qualität entlang des Bildungswegs von der Kita bis zur Berufsschule zu verbessern.
  8. Das Schulsystem wird im Austausch mit allen Beteiligten weiterentwickelt.
  9. Die Förderung von Grundkompetenzen wird fortgesetzt und ausgebaut.
  10. Die Erwachsenenbildung wird nachhaltig gestärkt.
  11. Angebote des lebenslangen Lernens, der Erwachsenenbildung und der Bildungsfreistellung werden gestärkt.
  12. Die Wissenschafts- und Forschungslandschaft des Landes wird zielgerichtet unterstützt.
  13. Das Wissenschaftssystem wird gemeinsam mit den Hochschulen resilienter ausgestaltet.
  14. Ein gemeinsamer Wissensraum im Ostseeraum mit grenzüberschreitenden Forschungsprojekten und gemeinsamen Studiengängen wird angestrebt.
  15. Einsatz und Erforschung von Künstlicher Intelligenz werden in vielen Disziplinen forciert.
  16. Prototypen und Pilotprojekte aus der Forschung werden unterstützt.
  17. Die Anstrengungen in der Fusionsforschung werden als Teil der bundesweiten Fusionsallianz verstärkt.
  18. Die Ausbildung im Hochtechnologiefeld Fusionsforschung wird gefördert.
  19. Der Ausbau von Open Access wird weiter unterstützt.
  20. Der Ansatz von Open Science wird vorangebracht.
  21. Projekte der politischen, kulturellen und interkulturellen Bildung, die Demokratie und Vielfalt stärken, werden gefördert.
  22. Forschung für eine wissensbasierte und artgerechte Bestandsregulierung des Kormorans gemeinsam mit den Ostsee-Anrainerstaaten wird unterstützt.
  23. Forschung zur Rückgewinnung von Mikroplastik wird unterstützt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
Linke ​314
Grüne ​310
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 9
Ohne klare Richtung 3
CDU ​1739
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Die wirtschaftliche Transformation wird begleitet, insbesondere durch Förderung von Zukunftstechnologien, Forschung, Entwicklung und Digitalisierung.
  2. Die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Wissenschaft und Verwaltung wird deutlich intensiviert.
  3. Forschung, Innovation und touristische Angebote werden enger miteinander verknüpft.
  4. Die Fachdidaktik wird wirksamer vermittelt.
  5. Das Klassenlehrerprinzip wird gestärkt.
  6. Die Erwachsenenbildung wird gestärkt.
  7. Im Landeshaushalt werden mehr Mittel für eine höhere Qualität des Bildungssystems bereitgestellt.
  8. Der Ausbau der Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur soll die Standortattraktivität erhöhen und qualifizierte Arbeitskräfte im Land halten oder hinzugewinnen.
  9. Alle Maßnahmen im Bildungsbereich werden auf die Qualität von Kindertagesbetreuung und Schulunterricht ausgerichtet.
  10. Weiterhin werden die Voraussetzungen für hervorragende Lehre und zukunftsweisende Forschung geschaffen.
  11. Exzellente Forschung und Lehre werden gestärkt.
  12. Künstliche Intelligenz, Data Science, Cybersicherheit und nachhaltige Technologien werden besonders gefördert.
  13. Die Wissenschafts- und Forschungslandschaft des Landes wird weiterentwickelt, damit wissenschaftliche Aktivitäten wirksamer werden.
  14. Priorität hat ein landesweiter Zugang zu wissenschaftlichen Ressourcen.
  15. Interdisziplinäre Projekte werden gefördert und der Transfer in die Wirtschaft wird beschleunigt.
  16. Bestehende Hürden für die Spitzenforschung werden beseitigt.
  17. Die klinische Forschung in Mecklenburg-Vorpommern wird ausgebaut.
  18. Durch offene, digitale und transparente Kommunikation von Ergebnissen und Methoden wird die Nachnutzung von Forschungsdaten maximiert.
  19. Es entstehen Strukturen, in denen Wissenschaft und Wirtschaft bei technologischen Entwicklungen zusammenarbeiten und Wissen schneller in Wertschöpfung überführen.
  20. Kollaborative Ansätze in Forschung und Entwicklung werden gefördert, um Innovationsprozesse in der Breite zu stärken.
  21. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in Co-Design- und Co-Creation-Prozessen wird vorangetrieben.
  22. Projekthäuser, Innovationsparks und Forschungsfabriken entstehen als gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsräume von Wissenschaft und Wirtschaft.
  23. Überfachliche Qualifikationen werden angesichts der schnelleren Wissens- und Technologieentwicklung stärker berücksichtigt.
  24. Multinationale Forschungsprojekte werden unterstützt.
  25. Rückstände bei der Erforschung von Erkrankungen werden mit Nachdruck behoben.
  26. Umweltbildung, gesellschaftliches Engagement und Ehrenamt werden gestärkt.
  27. Die Umweltbildung wird ausgebaut, unter anderem durch finanzielle Unterstützung von Tierparken und Zoos.
  28. Die Investitionsquote im Landeshaushalt ohne Mittel des Sondervermögens soll dauerhaft mindestens 18 Prozent betragen, damit das Land bis 2040 bei Infrastruktur, Forschung, Innovation, Wirtschaftsleistung und Einkommen möglichst nah an den Bundesdurchschnitt heranrückt.
  29. Forschung, Ausbildung und Innovation im Energiebereich werden gefördert.
  30. Forschung, Ausbildung und Innovation im Energiesektor werden gezielt unterstützt, um technologische Vielfalt und eine nachhaltige, zukunftsfähige Energieversorgung zu sichern.
  31. Die Unterstützung innovativer Technologien soll neue Wertschöpfung erschließen, Forschung und Entwicklung voranbringen und die regionale Energieversorgung nachhaltig sowie zukunftssicher machen.
  32. Ländliche Räume werden durch den gezielten Ausbau von Infrastruktur, Mobilität, Bildung, Energieversorgung und Wirtschaftskraft gestärkt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 15
BSW ​818
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
FDP ​211
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
FW ​11
Koalitionsvertrag ​710
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
Ohne klare Richtung 7

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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