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Bildungssystem und Wissenschaft

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Ohne Einzug ins Parlament

FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​1157
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 51
  1. Medien- und Ernährungskompetenz werden frühzeitig vermittelt.
  2. Gut handhabbare diagnostische Instrumente und eine frühzeitige Dokumentation von Stärken und Schwächen werden eingeführt, um Förderbedarfe ohne Stigmatisierung früh zu erkennen.
  3. Erkannte Förderbedarfe werden durch passende Förderangebote gezielt ausgeglichen.
  4. In Forschung und Anwendung wird die bundesweite Vernetzung und Kooperation verbessert.
  5. Das Sprachangebot wird gestärkt.
  6. Der Ausbau der Ausbildungskapazitäten wird bedarfsgerecht fortgeführt.
  7. Programme in den Bereichen Berufsfelderkundung, Coaching und Potenzialanalyse werden ausgebaut.
  8. Verlässliche, zeitlich unbefristete Programme in den Bereichen Berufsfelderkundung, Coaching und Potenzialanalyse werden fortgeführt und ausgebaut.
  9. Lernortkooperationen werden gefördert.
  10. Das SHIBB tritt in der Öffentlichkeitsarbeit für die berufliche Bildung ein.
  11. Das SHIBB entwickelt die berufliche Bildung in Schleswig-Holstein weiter.
  12. Mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen durch wechselseitige Anerkennung von Abschlüssen und Qualifizierungen ermöglichen.
  13. Besonders für die duale Ausbildung werben.
  14. Die wechselseitige Anerkennung von Abschlüssen und Qualifizierungen einführen.
  15. Die Weiterbildungsstrategie gesetzlich festschreiben.
  16. Eine leistungsfähige Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft aufbauen.
  17. An der Westküste Innovationsräume schaffen, die die Regionen stärken und Wissenschafts- und Technologietransfer vor Ort ermöglichen.
  18. Die Nutzung von Daten für wissenschaftliche und industrielle Forschung und Entwicklung wird gestärkt.
  19. Innovative Lehr- und Lernformate finden Berücksichtigung.
  20. Gemeinsam mit dem Bund wird eine Initiative zur Digitalisierung angestoßen, um die digitale Transformation in Forschung und Lehre voranzutreiben.
  21. Mit begleitenden Forschungsprojekten wird die Effizienz neuer Lehrformate untersucht.
  22. Neue, aussichtsreiche Exzellenzprojekte werden früh gefördert.
  23. Auf Bundesebene wird für den Forschungsstandort Schleswig-Holstein geworben.
  24. Eine Landesexzellenzstrategie wird entwickelt.
  25. Die anwendungsbezogene Spitzenforschung wird gefördert.
  26. Die nationale und internationale Sichtbarkeit der anwendungsbezogenen Spitzenforschung wird herausgestellt.
  27. Für eine stärkere Förderung von Forschung und Entwicklung durch private Unternehmen wird eingetreten.
  28. Wissenschaft und Wirtschaft werden stärker miteinander verzahnt.
  29. Forschung wird stärker als bisher in die Anwendung gebracht.
  30. Wissenschaft und Wirtschaft werden auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrats bei strategischen Ausrichtungen und Prozessen unterstützt.
  31. Die Energiewendeforschung, insbesondere die Wasserstoffforschung, wird weiter gestärkt.
  32. QuantumBay, das Ökosystem für Quantencomputing im Norden, wird weiter vorangetrieben.
  33. Die Wissenschaft wird darin gestärkt, Treiber der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz zu sein.
  34. Die Maßnahme Digital Learning Campus ermöglicht ein landesweites Netzwerk physischer Lernorte, an denen KI-relevante Technologien erlernt, erprobt und kollaborativ entwickelt werden.
  35. Für den Wissens- und Technologietransfer werden transferfördernde Rahmenbedingungen geschaffen.
  36. Erfolgreiche Kooperationen und Projekte insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz werden weiter unterstützt und gestärkt.
  37. Hub-Strukturen werden ausgebaut, damit Wissenschaft und Wirtschaft bei bestimmten technologischen Entwicklungen zusammenarbeiten können.
  38. Die Freiheit der Wissenschaft wird in allen ihren Facetten ermöglicht und sichtbar gemacht.
  39. Es werden Orte als Fenster der Wissenschaft geschaffen, die der Wissenschaftskommunikation dienen und Forschung auch für Hochschulfremde erlebbar machen.
  40. Es werden Orte als Fenster der Wissenschaft geschaffen, die Forschung und Wissenschaft erlebbar machen.
  41. Objektives Wissen über nationale und internationale sicherheitspolitische Zusammenhänge vermitteln.
  42. Die kommunale Bildungsarbeit wird stärker unterstützt.
  43. Zusammen mit Hamburg wird eine integrierte regionale Innovationsstrategie entwickelt, die überlappende Initiativen zusammenführt und Wissensschaffung und -verbreitung fördert.
  44. Kooperationen in Wissenschaft und Kultur werden eingebracht, um mehr Austausch im Ostseeraum zu erreichen.
  45. Im Ostseeraum wird der Fokus auf vertiefte Zusammenarbeit in Wirtschaft, Klima- und Meeresschutz sowie wissenschaftlicher und kultureller Kooperation gelegt.
  46. Es wird eine Strategie entwickelt, wie aktuelle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für breite Anwendungsbereiche genutzt werden können.
  47. Der Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird ausgebaut.
  48. Wissenschaft und Wirtschaft werden in der Wasserstoffwirtschaft verknüpft.
  49. Demokratieförderung und politische Bildung werden gestärkt.
  50. Die Medienkompetenz wird weiter gestärkt.
  51. Die Medienkompetenz wird weiter gestärkt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 10
Grüne ​536
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Sich bei der Stärkung der Medienbildung und der informatischen Bildung an den Erkenntnissen des Landesprogramms „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ orientieren.
  2. Eine fächerübergreifende vorurteils- und diversitätsbewusste Pädagogik der Vielfalt als grundlegende pädagogische Perspektive einführen.
  3. Das Bildungssystem so ausrichten, dass alle Menschen Wissen und Fähigkeiten für eine nachhaltige Entwicklung erwerben.
  4. Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen des Bildungssystems als festen Bestandteil der Bildungsziele verankern.
  5. Erfolgreiche Praxisbeispiele der Bildung für nachhaltige Entwicklung gezielt fördern und auszeichnen.
  6. Die Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausweiten und verstärken.
  7. Das Programm „Produktives Lernen“ bedarfsgerecht weiter ausbauen.
  8. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiterentwickeln.
  9. Die Forschung zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie zur Frauengesundheit stärken.
  10. Das Recht auf lebenslanges und gemeinsames Lernen anerkennen.
  11. Die Provenienzforschung stärken.
  12. Politische und kulturelle Bildungsangebote zum jüdischen Leben ausbauen.
  13. Die Wissenschaft aktiv in politische Prozesse einbinden.
  14. Eine unbürokratische Struktur schaffen, die Akteur*innen vernetzt und die schnelle Umsetzung wissenschaftlicher Entwicklungen ermöglicht.
  15. Ein Reallabor „SH.Klimaneutral“ als transdisziplinäres Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk einrichten.
  16. Die Transformationsstudien ausbauen.
  17. Die Wirtschaftswissenschaften weiter diversifizieren.
  18. Eine Plattform für Bürger*innen-Wissenschaft schaffen.
  19. Herausragende Projekte der Bürger*innen-Wissenschaft fördern.
  20. Die Forschung zur Agroforstwirtschaft sowie Entwicklung und Erprobung von Umsetzungsprojekten weiter unterstützen.
  21. Naturkunde in Schule und außerschulischer Bildung, die Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und Naturschutzfachkräften fördern.
  22. Forschung und Entwicklung zu neuen Bergungstechniken voranbringen.
  23. Projekte zum Monitoring sprengstofftypischer Verbindungen unterstützen.
  24. Eine Social-Innovation-Akademie für Forschung und Lehre zu sozialen Innovationen und sozialen Unternehmen aufbauen.
  25. Gemeinsam mit Wissenschaft und erneuerbarer Energiewirtschaft Innovationen fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
  26. Die ökologische Landwirtschaft in der Lehre stärken.
  27. Forschungsvorhaben zur klimaneutralen Landwirtschaft stärken.
  28. Vielfältiges Saatgut durch mehr staatliche Forschung und Förderung klassischer Zucht langfristig sichern.
  29. Die Forschung zu Tierhaltung, Züchtung, Transport und Impfungen bei Tierseuchen ausbauen.
  30. Kritische Rechtswissenschaft fördern.
  31. Fortbildungsmöglichkeiten zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit über die Schul- und Jugendprogramme hinaus ausbauen.
  32. In der Bildung Themen wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen vermitteln.
  33. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Klimaneutralität, Meeresschutz, Kultur, Mobilität, Bildung, Forschung, Wirtschaft und Gesundheit intensivieren.
  34. Eine europäische Zentrale für politische Bildung aufbauen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
SPD ​320
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 15
Ohne klare Richtung 3
FDP ​726
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 20
Ohne klare Richtung 7
SSW ​628
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Forschung und Entwicklung in allen Bereichen stärker fördern.
  2. Die maritime Forschung und das Cluster maritime Wirtschaft weiter voranbringen.
  3. Der Bund soll die Forschung und Entwicklung zu emissionsarmen Schiffen unterstützen.
  4. Die Forschung an Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff massiv intensivieren.
  5. Die Forschung zu Partitionierung und Transmutation von Atomabfall vorantreiben.
  6. Die Weiterbildung als gleichberechtigte Säule des Bildungswesens ausbauen.
  7. Die Maßnahmen eines Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung in der gesamten Bildungslandschaft umsetzen.
  8. Die MINT-Bereiche in allen Bildungsangeboten stärker und geschlechtergerecht fördern.
  9. Den MINT-Aktionsplan erweitern und weiterführen.
  10. Wissensvermittlung zu den vier nationalen Minderheiten bundesweit in allen Bildungsbereichen einführen.
  11. Kooperationen in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Innovation fördern.
  12. Die politische Bildung stärken.
  13. Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz und Menschenrechten entwickeln.
  14. Mehr Forschung zum Thema Rassismus ermöglichen.
  15. Die Qualität der kulturellen Bildung durch Zielvorgaben stärken.
  16. Kulturelle Bildung für alle Generationen, Lebensalter und Menschen gewährleisten.
  17. Die Vielfalt der politischen Jugendbildung fördern.
  18. Zeitgemäße und gesellschaftsnahe Formen der Bildungsarbeit entwickeln, um aufzuklären und zu sensibilisieren.
  19. Mehr grenzüberschreitende Austauschprogramme in Forschung und Bildung schaffen.
  20. Die Themen der Kolonialgeschichte laufend in Lehrplänen und Curricula verankern.
  21. Kooperationen zwischen Unternehmen und Wissenschaft erleichtern.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
AfD 167
Linke ​65
Koalitionsvertrag ​1435
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Die politische Bildung wird schulisch und außerschulisch gestärkt.
  2. Die im Rahmen der Experimentierklausel erprobten Konzepte werden ausgewertet und für die Weiterentwicklung des Schulsystems genutzt.
  3. Einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten Grundgesetzänderung zur Kooperation im Bildungswesen wird man sich nicht verschließen.
  4. Die KMK-Maßnahmen für mehr Kooperation der Länder zur besseren Vergleichbarkeit und Mobilität im Bildungssystem werden weiter unterstützt.
  5. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung wird weiterentwickelt.
  6. Berufsabschluss und Studienqualifikation werden wechselseitig anerkannt.
  7. Den quantitativen und qualitativen Herausforderungen der Lehrkräftebildung wird im Rahmen der Allianz für Lehrkräftebildung begegnet.
  8. Zur Förderung der Methodenvielfalt in den Wirtschaftswissenschaften werden weitere Professuren für plurale Ökonomik geschaffen.
  9. Transfer und Innovationen, die großen Herausforderungen der Zeit begegnen, werden gezielt unterstützt.
  10. Forschung soll stärker in die Anwendung gebracht und in marktfähige Produkte und Dienstleistungen überführt werden.
  11. Für den Wissens- und Technologietransfer werden transferfördernde Rahmenbedingungen geschaffen.
  12. Leseförderung wird als Stärkung einer Grundkompetenz für gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe betrieben.
  13. Die Weiterbildungsstrategie wird gesetzlich verankert.
  14. Die medizinische Forschung am Standort wird nachhaltig gefördert.
  15. Die Forschung zu Covid-19 und Long Covid wird weiter unterstützt.
  16. Die medizinische Forschung im Land wird gestärkt.
  17. Die individualisierte medizinische Forschung, etwa zu Alter und Geschlecht, wird gestärkt.
  18. Forschung zum CO2-Entzug aus der Atmosphäre und zur CO2-Nutzung wird vorangetrieben.
  19. Geprüft wird die Einrichtung einer Stiftungsprofessur zum biologischen Klimaschutz.
  20. Die Forschung nach Alternativen zu chemischen Anti-Parasitika wird unterstützt.
  21. Vernetzungsgespräche zur Weiterbildung werden auf Kreis- und Landesebene etabliert.
  22. Eine Konferenz der Weiterbildung wird als Leuchtturmveranstaltung ins Leben gerufen.
  23. Das SHIBB hat die Aufgabe, die berufliche Bildung konkret weiterzuentwickeln.
  24. Bildungswege und Ausbildungen zu MINT-Berufen werden stärker gefördert.
  25. Anwendungsorientierte Forschungsprojekte zu Handlungsfeldern der Tourismusstrategie werden gefördert.
  26. Förderschwerpunkte liegen auf Forschungs- und Innovationskapazitäten und fortschrittlichen Technologien.
  27. An der Westküste sollen Innovationsräume geschaffen werden, die die Region stärken und Wissenschafts- und Technologietransfer ermöglichen.
  28. Gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden auch öffentliche Formate für den Dialog über den Rahmen des KI-Einsatzes entwickelt.
  29. Beratungskompetenzen zur Cyberprävention und zur Unterstützung bei Cyberangriffen werden unter Einbeziehung von Digitalwirtschaft und Wissenschaft gebündelt.
  30. Möglichkeiten der DSGVO werden besser genutzt, etwa für datenbasierte Gesundheitsforschung.
  31. Forschung zu Technologien der Anonymisierung großer Datenbestände wird unterstützt.
  32. Grenzüberschreitende Studiengänge, Forschungsprojekte und Ausbildungsprojekte mit Dänemark werden unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 13
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​1014
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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