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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 41656
Mehr Geld 17
  1. Eine Professur für frühkindliche Bildung mit dualem Bachelor- und Masterstudiengang wird eingerichtet.
  2. Eine Professur für frühkindliche Bildung mit dualem Bachelor- und Masterstudiengang wird eingerichtet.
  3. Eine Professur für digitale Bildung und Künstliche Intelligenz in der Bildung wird geschaffen.
  4. Jede Hochschule je nach Größe und Bedarf mit mindestens einem Gründungsberater ausstatten.
  5. Jede Hochschule mit mindestens einem Vollzeit-Gründungsberater ausstatten.
  6. Die jährliche Steigerung der Hochschulmittel wird fortgesetzt.
  7. Die Allianz für Lehrkräfte wird unterstützt, indem die notwendigen Mittel bereitgestellt und in die Grundhaushalte der Hochschulen überführt werden.
  8. Der Investitionsstau bei den Hochschulbauten wird aufgelöst.
  9. Auf Bundesebene wird dafür eingetreten, dass auch private Hochschulen gleichberechtigt von Förderprogrammen profitieren.
  10. Die Hochschulbudgets in der Grundfinanzierung wachsen weiterhin verlässlich.
  11. Für den Hochschulbau werden weitere Mittel bereitgestellt.
  12. Für die Forschungsbauten der Universitätsmedizin werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.
  13. Für die Digitalisierung der Hochschulen werden weitere Mittel bereitgestellt.
  14. Unternehmen und andere private Institutionen erhalten die Möglichkeit, sich an der Finanzierung der Hochschulen zu beteiligen.
  15. Eine ideelle Förderung der Hochschulen mit privatem Kapital wird ermöglicht.
  16. Unternehmen beteiligen sich an der Finanzierung von Hochschulen und unterstützen dadurch stärker Transferprojekte.
  17. Die Einrichtung eines Studiengangs Soziale Arbeit mit zwei Dozentenstellen an der Fachhochschule Westküste fördern.
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Schulische und außerschulische MINT-Strukturen zur Vernetzung von Schule mit Hochschulen und Unternehmen sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden gestärkt.
  2. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaft und der Weiterbildung über oncampus stärken.
  3. Eine offene Berufshochschule gründen.
  4. Die Entwicklung neuer, innovativer Studiengänge wird ermöglicht.
  5. An den lehrkräfteausbildenden Hochschulen werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Zahl der Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen deutlich zu steigern.
  6. Hochschulbauten werden energetisch saniert.
  7. Ein Digital-Pakt Hochschule wird angestrebt.
  8. Auf Bundesebene wird dafür eingetreten, dass auch private Hochschulen gleichberechtigt von Förderprogrammen profitieren.
  9. Die digitale Ausstattung der Hochschulen wird durch einen Digital-Pakt Hochschule in Verantwortung von Bund und Land gestärkt.
  10. Für ein Bund-Länder-Programm für einen Digital-Pakt Hochschule wird eingetreten.
  11. Die Universitäten werden dabei unterstützt, weitere exzellente, international konkurrenzfähige Forschungsprojekte einschließlich Exzellenzclustern einzuwerben.
  12. Die Christian-Albrechts-Universität wird bei ihrem Bemühen unterstützt, Exzellenzuniversität zu werden.
  13. Zur Förderung der Spitzenforschung an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und am Universitätsklinikum wird eine Landesexzellenzstrategie entwickelt.
  14. An der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität soll eine neue Fraunhofer-Forschungsgruppe mit der Ausrichtung Elektronische Energiesysteme gegründet werden.
  15. Die Christian-Albrechts-Universität wird dabei unterstützt, Exzellenzuniversität zu werden.
  16. Die Erkenntnisse zu den Leistungsdimensionen der Hochschulen werden umgesetzt, um die Innovationsfähigkeit und die Wertschöpfung im Land zu erhöhen.
  17. Es werden Anreize für engere Transferbeziehungen zwischen Hochschulen und Wirtschaft geschaffen.
  18. Die anwendungsbezogene Spitzenforschung aller Hochschularten wird gefördert.
  19. Die anwendungsbezogene Spitzenforschung aller Hochschularten wird sichtbar gemacht.
  20. Die Maßnahme Digital Learning Campus ermöglicht ein landesweites Netzwerk physischer Lernorte, an denen KI-relevante Technologien erlernt, erprobt und kollaborativ entwickelt werden.
  21. In weiteren Forschungsfeldern werden Hub-Strukturen etabliert, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und gesellschaftliche Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten.
  22. Der Transfer zwischen den Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Kreativwirtschaft wird gestärkt und gefördert.
  23. Die Innovationsfähigkeit der Hochschulen wird auf Grundlage der Empfehlung des Wissenschaftsrats weiter gesteigert.
  24. Ideelle Unterstützungen von Hochschulen werden ermöglicht.
  25. Der Transfer zwischen den Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Wirtschaft wird mit konkreten Projekten wie Transferparks gestärkt und gefördert.
  26. Die Vielfalt der Hochschulen wird durch individuelle Entwicklungspfade gestärkt.
  27. Den Hochschulen werden weitere Freiräume für mehr Eigenverantwortlichkeit ermöglicht.
  28. Die Ermöglichung der Bauherreneigenschaft der Hochschulen wird geprüft.
  29. Gesetzliche Anpassungen für eine engere Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft werden geprüft.
  30. Die Zusammenarbeit von Hochschulen mit Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen wird gezielter gestärkt.
  31. Mehr Hochschulautonomie wird angestrebt und dazu das Hochschulgesetz novelliert.
  32. Den Staat digital denken und von Warteschlangen in Rathäusern zu Bürgerservice aus einer Hand, digitaler Beratung und digitalen Konzepten für Schulen und Hochschulen übergehen.
  33. Über eine mit der FH Westküste zu entwickelnde E-Sports-Akademie wird die wissenschaftliche Ausbildung im Land gestärkt.
  34. Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von Schulen und Hochschulen durch neue digitale Unterrichtskonzepte.
  35. Der Wissenschafts- und Technologietransfer im Bereich Klima an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird vorangebracht und die Inhalte werden vernetzt.
  36. Die universitären Bildungsangebote für christliche Theologie in Kiel und Flensburg werden weiter gefördert.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 12
Mehr Pflichten 4
Grüne 13419
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 13
SPD 10616
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 8
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 10
FDP 3932
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Die Hochschulautonomie in den Bereichen Finanzen, Bau und Personal stärken.
  2. Die Zusammenarbeit der Hochschulen mit Mittelstand und Industrie fördern.
  3. Die Bedarfe im Hochschulbau systematisch erfassen und abarbeiten.
  4. Die Digitalisierung der Hochschulen in Lehre, Verwaltung und Vernetzung der Fachbereiche vorantreiben.
  5. Die Cybersicherheit an den Hochschulen verbessern.
  6. Die Hochschulautonomie durch Änderungen des Hochschulgesetzes ausweiten.
  7. Bei der Hochschulsteuerung durch das Ministerium mehr auf Ziel- und weniger auf Detailsteuerung setzen.
  8. Die Profilbildung der Hochschulen und die beiden künstlerischen Hochschulen in Kiel und Lübeck unterstützen.
  9. Die Internationalisierung der Hochschulen und ihre Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft fördern.
  10. Die Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen stärken.
  11. Den Einfluss ausländischer Regime an den Hochschulen unterbinden.
  12. Einen neuen Anlauf der Kieler Christian-Albrechts-Universität bei der Exzellenzstrategie unterstützen.
  13. Die Gründung einer Beruflichen Hochschule unterstützen, die neben dem dualen Berufsabschluss ein Studium bis zum Bachelor anbietet.
  14. Die Internationalisierung der Hochschulen mit Schwerpunkt Ostseeraum ausbauen.
  15. Das Kapazitätsrecht für Studienplätze grundlegend reformieren.
  16. Förderprogramme für Hochschullehre und Forschungsfinanzierung unabhängig von der Trägerschaft der Hochschule öffnen.
  17. Den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen verbessern.
  18. „Innovationsbrücken“ zwischen Hochschulen und Praxis aufbauen.
  19. Das Unterbinden von Vollverschleierung und anderen extremistischen Symbolen an Hochschulen ermöglichen.
  20. Die beiden künstlerischen Hochschulen des Landes stärken.
  21. Beteiligungen von Hochschulen an Ausgründungen erleichtern.
  22. Die Vernetzung der Hochschulen des Landes mit Hochschulen anderer Bundesländer verbessern.
  23. Schulen und Hochschulen leistungsfähig digital ausstatten.
  24. Jedem Hörsaal und Klassenzimmer die Nutzung von Gigabit-Internet ermöglichen.
  25. Eine Vielzahl an Pilotprojekten mit Kommunen, kommunalen Unternehmen, Hochschulen und IT-Wirtschaft aufsetzen.
  26. Ein Zentrum für Energiewendeforschung unter Einbindung aller Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes schaffen.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 7
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
SSW 879
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 7
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 8
AfD 6​7
Linke 1116
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
FW 1​2
Koalitionsvertrag 121040
Mehr Geld 18
  1. Eine Professur für frühkindliche Bildung wird eingerichtet.
  2. Für die Sicherung und den Ausbau des Hochschul- und Wissenschaftssystems sind große finanzielle Anstrengungen erforderlich.
  3. Die Mehrkosten der Lehrauftragsrichtlinie werden in der laufenden Zielvereinbarungsperiode ausgeglichen.
  4. Das Land übernimmt tarif- und besoldungsbedingte Mehrausgaben für das landesfinanzierte Personal der Hochschulen und der Hochschulmedizin.
  5. Die Grundfinanzierung der Hochschulen steigt weiterhin jährlich um 5 Millionen Euro.
  6. Die Grundmittel für die Hochschulmedizin werden erhöht.
  7. Das Exzellenz- und Strukturbudget der Hochschulen wird gestärkt.
  8. Die Universitäten werden bei der Einwerbung weiterer exzellenter Forschungsprojekte in der Exzellenzstrategie unterstützt.
  9. Beim Bund wird auf eine grundsätzliche Erhöhung der Bundesmittel für die Hochschulen hingewirkt.
  10. Durch personelle Stärkung des Studiengangs Transformationsstudien an der Europa-Universität Flensburg wird die Grundlage für ein Forschungszentrum für Transformation und Nachhaltigkeit geschaffen.
  11. Zur Förderung der Methodenvielfalt in den Wirtschaftswissenschaften werden weitere Professuren für plurale Ökonomik geschaffen.
  12. Zum Erhalt der Studienplatzkapazitäten soll ein Gegenfinanzierungsmodell nach der Empfehlung des Wissenschaftsrats angewendet werden.
  13. Für den Hochschulbau werden weitere Mittel bereitgestellt.
  14. Für Forschungs- und Lehrbauten der Universitätsmedizin werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.
  15. Hochschulen sollen durch Investitionen in die Bausubstanz in die Lage versetzt werden, die Klimaziele des Landes zu erreichen.
  16. Zur Steigerung der Innovationskraft wird ein Innovationsbudget eingerichtet.
  17. Der Wasserstofffonds bei der EKSH zur Förderung der Wasserstoffforschung an Hochschulen soll aufgestockt werden.
  18. Für den Ausbau der Energiewendeforschung an den Hochschulen wird eine Finanzierungsgrundlage geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Die Kooperation zwischen Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen und Betrieben wird gestärkt.
  2. Der Wissenstransfer der Hochschulen wird gestärkt.
  3. Für die Digitalisierung der Hochschulen wird ein Bund-Länder-Programm angestrebt.
  4. Deutsch-dänische Hochschulkooperationen werden intensiviert.
  5. Die Universitäten werden bei der Einwerbung weiterer exzellenter Forschungsprojekte in der Exzellenzstrategie unterstützt.
  6. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wird bei ihrem Bemühen unterstützt, Exzellenzuniversität zu werden.
  7. Die Entwicklung eines Hochschulbündnisses für die Digitalisierung in der Hochschullehre wird unterstützt.
  8. Eine Initiative zur Neustrukturierung der Hochschul-IT mit gemeinsamen Rechenzentren und Cloudlösungen unterstützt die IT-Kooperation der Hochschulen.
  9. Ein Konzept der vier Fachhochschulen zum dezentralen Ausbau des Studienkollegs wird umgesetzt.
  10. An den mit dem Studienkolleg kooperierenden Hochschulstandorten werden zusätzliche Technikklassen eingerichtet.
  11. Hochschulen werden dabei unterstützt, wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge pluraler zu gestalten, etwa durch Kurse zur ökonomischen Ideengeschichte und Wissenschaftstheorie.
  12. Hochschulen erhalten auf Wunsch mehr Autonomie bei Planung, Steuerung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie bei der Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften.
  13. Auf Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrats werden Maßnahmen zur besseren Nutzung der Potenziale in Lehre, Forschung, Transfer und Infrastruktur ergriffen.
  14. Spitzenforschung an allen Hochschularten wird gefördert und sichtbar gemacht.
  15. An Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird der Spielraum für Lehrermäßigung erhöht, damit Professorinnen und Professoren mehr Zeit für Forschung und Transfer haben.
  16. In weiteren Forschungsfeldern werden innovative Hub-Strukturen etabliert, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und weitere Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten.
  17. Der Transfer zwischen künstlerischen und kreativen Hochschulstudiengängen und der Kreativwirtschaft wird gestärkt und gefördert.
  18. Die Bewerbung von Hereon und CAU für ein neues Helmholtz-Institut in Kiel wird unterstützt.
  19. Unter Beteiligung von Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Wirtschaft wird eine umfassende Weiterbildungsstrategie entwickelt.
  20. Gute Erfindungen aus Hochschulen werden über die Patent- und Verwertungsstrukturen frühzeitig mit Patenten geschützt.
  21. Der EFRE-geförderte Digital Learning Campus schafft ein landesweites Netzwerk von Lernorten für KI-Technologien.
  22. Der Transfer zwischen Hochschulen mit künstlerischen und kreativen Studiengängen und der Kreativwirtschaft soll gestärkt und gefördert werden.
  23. Die Europa-Universität Flensburg wird in ihrem europäischen Forschungsschwerpunkt weiter unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 12
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 1389
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 12
  1. Die bedarfsorientierte Stellenzuweisung wird durch Hochschulen im Land wissenschaftlich begleitet.
  2. Inklusive Didaktik, Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und interprofessionelle Zusammenarbeit werden fester Bestandteil aller Lehramtsstudiengänge und des Vorbereitungsdienstes.
  3. Prekäre Beschäftigung, Kurzverträge und tariffreie Bereiche an Hochschulen werden abgelehnt.
  4. Der Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“ wird an Hochschulen konsequent umgesetzt.
  5. Der Anteil unbefristeter Stellen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird erhöht.
  6. Mit den Hochschulen wird eine landesweite Diversitätsstrategie mit konkreten Maßnahmen gegen Diskriminierung entwickelt.
  7. Compliance-Richtlinien mit verbindlichen Standards werden über Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen abgesichert.
  8. Hochschulinterne Beschwerdestellen werden zur statistischen Erfassung von Beschwerdemustern verpflichtet.
  9. Bei der Besetzung von Professuren und Leitungsfunktionen werden die Gleichstellungsziele des Hochschulgesetzes konsequent umgesetzt.
  10. Die digitalen Instrumente Pflege-Monitor+ und Pflege-Prognose+ werden bis Ende 2028 mit der CAU entwickelt und öffentlich zugänglich gemacht.
  11. Mit Kammern, berufsbildenden Schulen und Hochschulen sollen Nachqualifizierungsangebote geschaffen werden, zuerst in Erziehung, Gesundheit und Pflege.
  12. Agrarwissenschaftliche Studiengänge sollen sich stärker auf ökologische Landwirtschaft, Bodenfruchtbarkeit und klimaneutrale Erzeugung ausrichten.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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