Hochschulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 316
Mehr Rechte oder Angebote 4
- In Thüringen soll eine Pädagogische Hochschule für die Aus- und Weiterbildung von Grund- und Regelschullehrern gegründet werden.
- Die Autonomie der Thüringer Hochschulen soll gestärkt werden.
- Der durch die Bologna-Reformen eingeleiteten Verschulung der Hochschulen soll entgegengewirkt werden.
- Hochschulen sollen zu Diplom- und Magisterstudiengängen zurückkehren können.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
- Die Genderforschung an den Thüringer Hochschulen soll abgeschafft werden.
- An der Friedrich-Schiller-Universität Jena sollen Medizinstudienplätze speziell für Landeskinder vorgehalten werden.
- Beim Auswahlverfahren für das Medizinstudium sollen Praktika und einschlägige Ausbildungen stärker berücksichtigt werden.
CDU 3819
Mehr Geld 6
- In Feldern wie Künstlicher Intelligenz und E-Commerce werden neue Lehrstühle eingerichtet.
- Grundlegende Änderungen der Finanzbedarfe wie Tarifabschlüsse oder Energiekosten sollen auch während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung in den Zuweisungen berücksichtigt werden können.
- Anreize sollen die Hochschulen dazu bringen, ihre finanzielle Basis auch auf andere Weise zu verbreitern.
- Neubauten und Investitionen zur Erhöhung der Kapazitäten etwa in Zahnmedizin und Pharmazie werden befürwortet.
- Investitionsmittel für den Ausbau der Kapazitäten in Zahnmedizin und Pharmazie werden bereitgestellt.
- Übergangsweise werden Studienplatzkapazitäten an anderen Hochschulen zugekauft.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Ein Anreizsystem soll Hochschulen zu mehr Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bewegen.
- Ein „Campus Thüringen“ wird etabliert, um die Kooperation bei Studiengängen und im Digitalbereich zu erhöhen.
- Die Hochschulen werden dabei unterstützt, als regionale Innovationsmotoren ihre Transferaktivitäten zu erhöhen.
- Das Hochschulmarketing wird verstärkt, um den Hochschulstandort attraktiv zu halten.
- Eine breit angelegte Kampagne zum Studium in Thüringen unterstützt die Hochschulen.
- Die Verbindung Thüringens mit anderen europäischen Hochschulen wird stärker ausgebaut.
- Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten zeitnah ein eigenes Promotionsrecht.
- Die regionale Vernetzung der Hochschulen wird mit digitalen Austauschplattformen gestärkt.
- Das IT-Zentrum wird zu einem „Systemhaus“ mit Service-Angeboten für alle Thüringer Hochschulen weiterentwickelt.
- Das Promotionsrecht der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wollen wir in Thüringen zeitnah einführen
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
- Bildungseinrichtungen, Eltern, Wirtschaft und Hochschulen sollen eng zusammenarbeiten.
- Maßstäbe und Umfang der Mitbestimmung an Hochschulen sollen sich wieder ausschließlich aus den Aufgaben der Universität und der Wissenschaftsfreiheit ableiten.
- Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulstandorten wird in der Rahmenvereinbarung besonders berücksichtigt.
BSW 23
Mehr Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 2
Linke 101119
Mehr Geld 9
- Ab 2025 wird eine neue Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen mit jährlichen Mittelaufwüchsen von mindestens vier Prozent angestrebt.
- Die Länder sollen vom Bund besser bei der grundständigen Finanzierung der Hochschulen und insbesondere der Lehre unterstützt werden.
- Der Bund soll Hochschulen und Länder mit einem dauerhaften und regelmäßig aufwachsenden Hochschulpakt unterstützen.
- Die Einnahmeverluste der Hochschulen durch die Gebührenabschaffung werden durch Landesmittel ausgeglichen.
- Über das Strategie- und Innovationsbudget des Landes werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen gefördert.
- Es soll ein Lehrstuhl eingerichtet werden, der sich mit Kolonialismus, Migration, Flucht, Rassismus und Antisemitismus befasst.
- An einer Thüringer Hochschule soll eine Professur für Plurale Wirtschaftswissenschaft (Heterodoxe Ökonomie) geschaffen werden.
- Der Aufbau eines wissenschaftlichen Mittelbaus an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gefördert.
- Die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen wird durch staatliche Förderung zielgerichtet unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Reformen der lehramtsausbildenden Universitäten in Erfurt und Jena werden unterstützt und begleitet.
- Die Hochschulen werden bei der standortübergreifenden, kooperativen Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung unterstützt.
- Die Hochschulen werden bei der Einrichtung unbefristeter Stellen unterstützt.
- Die qualitative Weiterentwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird unterstützt.
- Ein Modell zur Übertragung des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll umgesetzt und gesetzlich verankert werden.
- In einem Modellprojekt an den Hochschulen soll erprobt werden, wie öffentliche Publikationen unabhängig von Verlags- und Lizenzstrukturen gelingen können.
- Forschung zu erneuerbaren Energien, Speichertechnologien und Energieeffizienz an Hochschulen, Instituten und privaten Einrichtungen wird gestärkt.
- Die Zahl der Pharmazie-Studienplätze an der Universität Jena wird erhöht.
- Die Hebammenausbildung an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena wird ausgebaut, ohne die dreijährige Berufsausbildung einzuschränken.
- Die europäische Zusammenarbeit durch Hochschulvernetzung, Wirtschaftskooperationen, Städtepartnerschaften und Schulaustausche wird gefördert.
Bleibt wie bisher 5
- Die Hochschulinfrastruktur soll langfristig erhalten sowie klimaneutral und zukunftsfest gemacht werden.
- Standortübergreifende Kooperationen der Hochschulen in Forschung und Lehre werden im Rahmen der Entwicklungsplanung weiter unterstützt.
- Eine zusätzliche Fokussierung auf Drittmitteleinwerbungen zu Lasten der grundständigen Hochschulfinanzierung wird abgelehnt.
- Digitale Innovationen an den Hochschulen werden weiterhin gefördert.
- Die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen wie der TU Ilmenau und dem Fraunhofer-Institut wird verstetigt.
Ohne klare Richtung 6
- Die Rolle von Hochschulen, Forschung und beruflicher Bildung für eine soziale Klimapolitik wird gestärkt.
- Für die Weiterbildung werden Pilotstudiengänge an Hochschulen und Modellprojekte an Berufsbildungszentren eingerichtet.
- Die Förderpädagogik an Hochschulen und in der Lehrerausbildung wird gefördert.
- Die Einrichtung eigener Masterstudiengänge an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach wird im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung geprüft.
- Die Steuerinstrumente der Hochschulen in den Bereichen Gleichstellung, Inklusion, Internationalisierung und Studienbedingungen werden weiterentwickelt.
- Dem Qualitätsmanagement der Lehre an den Hochschulen wird besonderes Augenmerk gewidmet.
Mehr Pflichten 9
- An einer Thüringer Hochschule wird ein Zentrum für frühkindliche Bildung verankert.
- Erfolgreiche Elemente des Nordhausener Projekts werden an allen Hochschulen zur Unterstützung von Studierenden etabliert.
- Zum Abbau von Barrieren an den Hochschulen sollen Diversity-Strategien eingerichtet und umgesetzt werden.
- Für studentische Beschäftigte an den Hochschulen soll ein Tarifvertrag mit Mindestlohn, Mindestvertragslaufzeiten sowie verbindlichen Rechten und Pflichten eingeführt werden.
- An den Hochschulen soll das Prinzip Dauerstellen für Daueraufgaben gelten.
- Lehrbeauftragte sollen ausschließlich für den Wissenstransfer aus der Praxis an die Hochschulen angestellt werden.
- Schlupflöcher für den missbräuchlichen Einsatz von Lehrbeauftragten werden geschlossen.
- An den Hochschulen soll das Kaskadenmodell umgesetzt werden, nach dem sich höhere Ebenen am Frauenanteil der unteren Ebenen orientieren.
- Für Lehrkräfte für besondere Aufgaben soll der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten.
SPD 8617
Mehr Geld 7
- Die Hochschulen erhalten eine auskömmliche Grundfinanzierung, die sich an wissenschaftsbezogenen Kostensteigerungen orientiert und einen Strategieaufschlag enthält.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird bis mindestens 2030 auf hohem Niveau fortgeschrieben und gesichert.
- Den Hochschulen wird jährlich ein Aufwuchs in Höhe der wissenschaftsspezifischen Kostensteigerungen plus 1 Prozent garantiert.
- Das Land unterstützt Hochschulen dabei, weitere Exzellenzcluster und großformatige Drittmittelprojekte bei DFG, BMBF und EU einzuwerben.
- Die Zahl der Professuren wird moderat erhöht.
- Das Land sichert Flächen für Hochschulen, Studentenwerk, Universitätsklinikum und außeruniversitäre Forschung und stellt sie kostenlos oder per Erbbaurecht mit symbolischer Vergütung bereit.
- Am Uniklinikum Jena wird ein Lehrstuhl für das Öffentliche Gesundheitswesen eingerichtet.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Angebote wie der EGovCampus werden über die Hochschulen eingebunden.
- Staatliche Hochschulen agieren frei von wirtschaftlichen Interessen und staatlicher Bevormundung.
- Die Hochschulen werden als Impulsgeber gestärkt und in ihrer Vernetzung mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.
- Die Hochschulen werden darin gestärkt, ihr Studienangebot auf Zukunftsaufgaben auszurichten.
- Die Hochschulen werden bei der Weiterentwicklung der Lehrerbildung unterstützt.
- Das Land unterstützt Hochschulen dabei, weitere Exzellenzcluster und großformatige Drittmittelprojekte bei DFG, BMBF und EU einzuwerben.
- Mit Betroffenen und Hochschulen wird geprüft, ob im Rahmen vorhandener Stellen neue Karriereziele neben der Professur eingeführt werden können.
- Hochschulübergreifende und landesweite digitale Kooperationen werden gefördert.
- Die anwendungsbezogene Forschung an Fachhochschulen wird gestärkt, ohne sie zu kleinen Universitäten zu machen.
- Das Land sichert Flächen für Hochschulen, Studentenwerk, Universitätsklinikum und außeruniversitäre Forschung und stellt sie kostenlos oder per Erbbaurecht mit symbolischer Vergütung bereit.
- Die Vernetzung der Forschungseinrichtungen mit regionaler Wirtschaft und Hochschulen wird verbessert.
- Der geplante Neubau des Instituts für Pharmazie an der Universität Jena wird unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
- Eine leistungsfähige Hochschullandschaft wird gesichert.
- Die Zusammenarbeit der Dualen Hochschule mit regionalen Unternehmen wird fortgesetzt.
- Die Rahmenvereinbarungen zwischen Landesregierung und Hochschulen zur langfristigen Finanzierungssicherheit werden fortgesetzt.
- Die Hochschulen werden dabei unterstützt, als Arbeitgeber für wissenschaftlichen Nachwuchs, Hochschullehrende und nichtwissenschaftliches Personal attraktiv zu bleiben.
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 8
- Gemeinsam mit den Hochschulen werden mehr schulpraktische Abschnitte in das Lehramtsstudium integriert.
- Die Überschreitung der Regelstudienzeit ist kein Grund mehr für eine Exmatrikulation.
- Hochschulen informieren internationale Studierende frühzeitig über regionale Beschäftigungsmöglichkeiten und begleiten sie mit Kommunen und Wirtschaft in den Arbeitsmarkt.
- Hochschulen sind bei internationaler Zusammenarbeit, auch mit Partnern in autokratischen Staaten, demokratischen Werten und der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet.
- Daueraufgaben an Hochschulen werden grundsätzlich von Dauerbeschäftigten erledigt.
- Mehr Professuren werden als Tenure-Track-Professuren ausgeschrieben.
- Qualifikationsstellen werden mit mindestens zwei Dritteln einer vollen Stelle und angemessener Vertragslaufzeit besetzt.
- Für den Frauenanteil an Hochschulen werden verbindliche Zielkorridore eingeführt.
Grüne 101219
Mehr Geld 7
- Die auskömmliche Finanzierung der Hochschulen wird angesichts gestiegener Inflation, Energie- und Baukosten weiterhin sichergestellt.
- Fachhochschulen werden finanziell besser ausgestattet.
- Hochschulen und duale Ausbildungsstätten erhalten eine verlässliche Finanzierung.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird weiter ausgebaut.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird weiter verbessert, um Ökonomisierung entgegenzuwirken und Drittmittelabhängigkeit zu verringern.
- Investitionen der Hochschulen in Infrastruktur, Instandhaltung und Renovierung zur CO2-Reduzierung werden stärker unterstützt.
- Investitionen der Hochschulen in digitale Infrastruktur wie Drahtlosnetzwerke, Cloud-Speicher oder Hochleistungsrechner werden abgesichert und ermöglicht.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Für mehr Holzbau wird die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Universitäten gefördert.
- Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft wird gestärkt, um Ausgründungen und Technologietransfer zu fördern.
- Der Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Berufsschulen wird gefördert.
- Die Hochschulautonomie wird gesichert und gestärkt.
- Fachhochschulen erhalten ein eigenständiges Promotionsrecht.
- Die Autonomie der Hochschulen wird gestärkt.
- Hochschulen werden bei der Erstellung von Kontrollmechanismen für Drittmittelförderung und Stiftungsprofessuren unterstützt.
- Die Fachhochschule der Polizei in Meiningen erhält eine eigenständige Rechtsfähigkeit.
- Hochschulen werden bei Kodizes für faire Arbeitsbedingungen nach dem Vorbild des Herrschinger Kodex unterstützt.
- Gemeinsam mit den Kommunen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren gemäß der Strukturentwicklungsplanung der Hochschulen entwickelt und umgesetzt.
- Lehrstühle zur organisierten Kriminalität an den Hochschulen werden ausgebaut.
- In Thüringen wird eine International School of Performing Arts (ISoPA) gegründet.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 9
- Das Innovationspotenzial der Hochschulen wird weiter ausgebaut.
- Hochschulen werden sozial gerechter gestaltet.
- Die Umsetzung der Strukturentwicklung 2030+ der Hochschulen wird vorangebracht.
- Die Kapazitäten der Dualen Hochschule Gera-Eisenach werden ausgebaut.
- Auf Grundlage der Empfehlungen der AG 2030+ werden Strategien und Konzepte zur Stärkung von Kooperationen und Nutzung von Synergien der Hochschulen erarbeitet.
- Spitzenforschung wird ermöglicht, ohne die Hochschulen gegeneinander auszuspielen.
- Einer Ökonomisierung der Hochschulen wird entgegengewirkt.
- Für die Thüringer Hochschullandschaft werden Strategien zur Strukturentwicklung erarbeitet.
- Das Netzwerk Diversität der Thüringer Hochschulen wird gestärkt.
Mehr Pflichten 10
- Themen der ökologischen Landwirtschaft werden in der Ausbildung von Landwirten, Tierwirten und Gärtnern sowie an Hochschulen ausgebaut.
- In Zielvereinbarungen mit Hochschulen erhalten faire Arbeitsbedingungen, Gleichstellung sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit mehr Gewicht statt Regelstudienzeit und Erstsemesterzahlen.
- Antidiskriminierungsstrategien an Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden ausgebaut.
- Die AGG-Beschwerdestellen an Hochschulen werden strukturell unabhängig und im Sinne wissenschaftlicher Accountability erweitert.
- An Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird Barrierefreiheit gewährleistet.
- An Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden Mentoring-Programme eingerichtet.
- Befristungen, Kurzzeitverträge mit unsicherer Anschlussfinanzierung sowie halbe und Viertelstellen mit voller Arbeitsbelastung und geringer Bezahlung an Hochschulen sollen abgeschafft werden.
- Eine Befristungshöchstquote mit individuellen Steigerungszielen für die einzelnen Hochschulen wird verankert.
- Eine feministische Wissenschaftspolitik wird etabliert, die den hochschulinternen Mitteleinsatz neu ausrichtet und mehr Diversität in Forschungsteams und -inhalten erreicht.
- In der Landesverfassung wird eine Zivilklausel verankert, die eine Zusammenarbeit von Hochschulen mit Rüstungsproduzenten und dem Militär ausschließt.
FW 11
FDP 8511
Mehr Geld 3
- Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat für ein Finanzierungsprogramm für universitäre Forschung in den neuen Bundesländern ein.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird deutlich ausgebaut, gegebenenfalls gegenfinanziert durch weniger projektbezogene Landesförderung.
- An der Technischen Universität Ilmenau werden Lehrstühle für autonome Mobilität eingerichtet.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die vorgesehene Ministerialperson im Hochschulrat wird abgeschafft.
- Die Kostengrenze für kleinere Bauvorhaben, über die Hochschulen selbst entscheiden, wird deutlich angehoben.
- Die Zivilklausel im Thüringer Hochschulgesetz wird abgeschafft, die Entscheidung darüber liegt bei den Hochschulen.
- Die Verbindungen der Thüringer Hochschulen mit der lokalen Wirtschaft werden ausgebaut.
- Hochschulen können sich über einen hochschulgebundenen Investitionsfonds an eigenen Ausgründungen beteiligen.
- Für Thüringer Hochschulen wird verstärkt in benachbarten Bundesländern geworben.
- Kooperationen mit privaten Hochschulen in Deutschland und Hochschulen im EU-Ausland mit Medizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudium werden angestrebt.
- An der Universität Jena wird ein Europacampus geschaffen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
- Die Eigenverantwortung der Hochschulen gilt als notwendige Bedingung einer leistungsfähigen Hochschullandschaft.
- Der Medienstandort Thüringen wird durch engere Verflechtung von Hochschulen, Medienunternehmen, MDR, Printmedien und Bürgerfunk gestärkt.
- Bis zum Ausbau eigener Studienplätze werden Studienkapazitäten privater oder europäischer Hochschulen genutzt.
Mehr Pflichten 8
- Das Land fordert von den Hochschulen klare Rahmenbedingungen für die Lehrkräfteausbildung ein.
- Professuren werden nur noch als W3-Stellen ausgeschrieben.
- Jede Thüringer Hochschule gibt sich eine eigene Transferstrategie.
- Hochschulen werden stärker in das lebenslange Lernen eingebunden.
- Hochschulen bauen Weiterbildungs- und berufsbegleitende Studiengänge aus.
- Hochschulen binden verstärkt Unternehmer und Gründer als Gastdozenten ein.
- Regionale Gründercluster aus Verwaltungen, IHKs, Hochschulen und Bildungsträgern sollen Gründungsberatung und Vernetzung sichern.
- Mit den Thüringer Hochschulen und den sozialen Trägern wird ein wissenschaftlich fundiertes Benchmarking-System für den Sozialbereich entwickelt.
Koalitionsvertrag 31129
Mehr Geld 10
- Für Hochschulen und Forschungsinstitute werden verlässliche gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen.
- Projekte von Hochschulen und Forschungsinstituten werden gefördert.
- Das Land übernimmt die Steigerung der Versorgungsausgaben der Hochschulen.
- Grundlegende Änderungen der Finanzbedarfe wie Tarifabschlüsse, Baukosten oder Energiekosten sollen auch während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung in den Zuweisungen berücksichtigt werden können.
- Die neue Rahmenvereinbarung honoriert Leistung und Erfolge der Hochschulen stärker.
- An Thüringer Hochschulen sollen Lehr- und Forschungskapazitäten für Friedens- und Konfliktforschung geschaffen werden.
- Bis 2027 wird ein systematisches Sanierungsprogramm für Hochschulen, Studierendenwerk, Universitätsklinikum Jena und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erarbeitet und schrittweise umgesetzt.
- Die Bundesförderquote für Thüringen soll erhöht werden, etwa durch Ansiedlung und Ausbau von Bundesforschungsinstituten sowie vom Bund kofinanzierte Neubauten und Großgeräte an Hochschulen.
- Die Studienkapazitäten der Zahnmedizin am Universitätsklinikum Jena werden durch Baumaßnahmen erweitert.
- Die Studienkapazitäten des Pharmazeutischen Instituts der Universität Jena werden durch Baumaßnahmen erweitert.
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Hochschulen und Forschungsinstitute werden bei exzellenter Forschung, moderner Lehre und dem Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.
- Für Hochschulen und Forschungsinstitute werden verlässliche gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen.
- Die Kooperationen der Schulen mit Hochschulen werden gezielt ausgebaut.
- Forschung und Lehre werden unter anderem über ein Forschungs-Exzellenzprogramm gefördert, um die Exzellenz der Hochschulen zu stärken.
- Thüringer Hochschulen werden beim Einwerben weiterer Exzellenzcluster und großformatiger Drittmittelprojekte unterstützt.
- Die anwendungsbezogene Forschung an Fachhochschulen wird gestärkt, ohne sie zu kleinen Universitäten zu entwickeln.
- Mit einem Forschungsprojekt zum autonomen Fahren für ländliche Mobilität werden laufende Wissenschaftsprojekte an Hochschulen fortgesetzt und weiterentwickelt.
- Hochschulen werden bei der Entwicklung einer strukturierten Orientierungsphase unterstützt.
- Hochschulen werden bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Studiums unterstützt.
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden stärker als Partner in die Lehrerausbildung eingebunden.
- Hochschulen werden unterstützt, attraktiv für wissenschaftlichen Nachwuchs, Hochschullehrer und nichtwissenschaftliches Personal zu bleiben.
- Die Hochschulen werden bei der Internationalisierung einschließlich Integrationsmaßnahmen unterstützt.
- Hochschulen werden stärker unterstützt, internationale Studierende über Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren und beim Übergang in den regionalen Arbeitsmarkt zu begleiten.
- Hochschulen werden bestärkt, Lehrprogramme an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen, etwa durch Ausbau von Kapazitäten in der Künstlichen Intelligenz.
- Die Unterstützung der Hochschulen bei Gründungsinitiativen wird ausgebaut.
- An Hochschulen wird ein Anreizsystem für transferorientierte Forschung eingeführt.
- An Thüringer Hochschulen werden Praxisseminare zu Unternehmensgründung und -nachfolge angeboten.
- Spionage- und Cyberabwehr sollen zum Schutz von Land, Hochschulen und Unternehmen effektiv sein.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
- Alle Thüringer Hochschulstandorte sollen erhalten bleiben.
- Die Hochschulfinanzierung mit festen Steigerungsraten und Strategiebudget wird in der Rahmenvereinbarung VI beibehalten.
- Die Zusammenarbeit der Dualen Hochschule Gera-Eisenach mit Unternehmen der Region wird fortgesetzt.
- Programme zur Kooperation von Hochschulen, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und jungen Unternehmen werden fortgeführt.
Ohne klare Richtung 6
- Ein erweitertes Bildungsverständnis unter Einbindung aller Akteure von frühkindlicher Bildung bis zum lebenslangen Lernen sowie aus Kultur, Sozialbereich und Zivilgesellschaft wird vertreten.
- Leistungsfähige Hochschulen werden unterstützt.
- Eine plurale Hochschullandschaft mit staatlichen und privaten Einrichtungen wird befürwortet.
- Bis 2026 wird ein Personalentwicklungskonzept 2035 für Kindergärten, Schulen und Hochschulen auf den Weg gebracht.
- Die Hochschul- und Forschungslandschaft wird gezielt als Ort für Wissenschaft, Innovation und Transformation ausgebaut.
- Die Hochschulen sollen zukünftige Arbeitskräfte nach Thüringen locken und ausbilden können.
Mehr Pflichten 3
- Die weitere Steigerung des Frauenanteils in Professorenschaft und Hochschulleitungen wird in der Rahmenvereinbarung verbindlich festgelegt.
- Für das Lehramtsstudium wird in allen Fachbereichen ein verbindliches, am Tätigkeitsprofil von Lehrkräften ausgerichtetes Curriculum eingeführt.
- Für ausgewählte Kaderathletinnen und Kaderathleten wird in Abstimmung mit Hochschulen und Spitzensportverbänden ein Kontingent an Studienplätzen bereitgestellt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht