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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 316
CDU 3819
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 3
BSW 2​3
Linke 101119
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 9
SPD 8617
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 12
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 8
Grüne 101219
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 12
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 9
Mehr Pflichten 10
FW 11​
FDP 8511
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 8
Koalitionsvertrag 31129
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Hochschulen und Forschungsinstitute werden bei exzellenter Forschung, moderner Lehre und dem Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.
  2. Für Hochschulen und Forschungsinstitute werden verlässliche gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen.
  3. Die Kooperationen der Schulen mit Hochschulen werden gezielt ausgebaut.
  4. Forschung und Lehre werden unter anderem über ein Forschungs-Exzellenzprogramm gefördert, um die Exzellenz der Hochschulen zu stärken.
  5. Thüringer Hochschulen werden beim Einwerben weiterer Exzellenzcluster und großformatiger Drittmittelprojekte unterstützt.
  6. Die anwendungsbezogene Forschung an Fachhochschulen wird gestärkt, ohne sie zu kleinen Universitäten zu entwickeln.
  7. Mit einem Forschungsprojekt zum autonomen Fahren für ländliche Mobilität werden laufende Wissenschaftsprojekte an Hochschulen fortgesetzt und weiterentwickelt.
  8. Hochschulen werden bei der Entwicklung einer strukturierten Orientierungsphase unterstützt.
  9. Hochschulen werden bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Studiums unterstützt.
  10. Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden stärker als Partner in die Lehrerausbildung eingebunden.
  11. Hochschulen werden unterstützt, attraktiv für wissenschaftlichen Nachwuchs, Hochschullehrer und nichtwissenschaftliches Personal zu bleiben.
  12. Die Hochschulen werden bei der Internationalisierung einschließlich Integrationsmaßnahmen unterstützt.
  13. Hochschulen werden stärker unterstützt, internationale Studierende über Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren und beim Übergang in den regionalen Arbeitsmarkt zu begleiten.
  14. Hochschulen werden bestärkt, Lehrprogramme an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen, etwa durch Ausbau von Kapazitäten in der Künstlichen Intelligenz.
  15. Die Unterstützung der Hochschulen bei Gründungsinitiativen wird ausgebaut.
  16. An Hochschulen wird ein Anreizsystem für transferorientierte Forschung eingeführt.
  17. An Thüringer Hochschulen werden Praxisseminare zu Unternehmensgründung und -nachfolge angeboten.
  18. Spionage- und Cyberabwehr sollen zum Schutz von Land, Hochschulen und Unternehmen effektiv sein.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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