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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 6520
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 13
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 6
CDU 41550
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 41
  1. Der Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Kindertagesstätten wird in beide Richtungen weiter gefördert.
  2. Hochschulen, Studienseminare und Ausbildungsschulen werden in der Lehramtsausbildung besser verzahnt.
  3. Die Förderung von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik wird ausgebaut, unter anderem durch Schülerlabore und Kooperationen mit Forschung, Unternehmen und Hochschulen.
  4. Kooperationen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit Hochschulen, Kammern und Unternehmen werden gestärkt.
  5. Die Finanzautonomie der Hochschulgremien wird gestärkt, damit Hochschulangehörige Verwaltungsgebühren und hochschulische Leistungen eigenverantwortlich neu austarieren können.
  6. Hochschulen werden bei Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden weiter unterstützt.
  7. Die betriebliche Weiter- und Fortbildung wird enger mit Berufsschulen, Hochschulen und der Erwachsenenbildung vernetzt.
  8. Hochschulen werden unterstützt und gefördert, sich stärker in Fort- und Weiterbildung sowie in der Erwachsenenbildung zu engagieren, analog zur Professional School der Leuphana Universität in Lüneburg.
  9. Die Zusammenarbeit von Hochschulen, berufsbildenden Schulen, Meisterschulen des Handwerks und Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird gefördert, um den Wissens- und Technologietransfer zu gewährleisten.
  10. Der Austausch von Mittelstand und Handwerk mit den ausbildenden Hochschulen wird intensiviert, etwa im Rahmen der Fachkräfteinitiative.
  11. Gemeinsam mit Kammern und Hochschulen wird im Rahmen einer Internationalisierungsstrategie das Wissen um Zukunftsmärkte ausgebaut.
  12. Internationale Kooperationen werden gefördert.
  13. Ein Gründungs- und Transfercoaching für Hochschulen wird entwickelt.
  14. Die Transferstellen der Hochschulen werden stärker vernetzt.
  15. Regionale Netzwerke zwischen Hochschulen, Kammern, kommunalen Entscheidungsträgern und Wirtschaft werden ausgebaut, um Hochschul-Entrepreneurship finanziell zu fördern.
  16. Über Zukunftsregionen wird der Austausch der Hochschulen mit Wirtschaft, Gesellschaft, Behörden und Kultureinrichtungen vorangebracht.
  17. Komplexitätsforschung wird an mindestens einer Hochschule etabliert, um Wechselwirkungen zwischen Disziplinen und wissenschaftlichen Ökosystemen besser zu erforschen.
  18. Die Universitäten werden bei der Vorbereitung auf die nächste Runde des Exzellenzwettbewerbs von Bund und Ländern weiter unterstützt.
  19. Zu den bestehenden Exzellenzclustern sollen weitere hinzugewonnen werden.
  20. Die Hochschulen werden auf einen hybriden Mix aus Präsenzlehre und digitaler Lehre vorbereitet.
  21. Gemeinsam mit den Hochschulen wird ein neuer Hochschulentwicklungsvertrag ausgehandelt.
  22. Hochschulen erhalten die Möglichkeit, Fonds für die Finanzierung durch ehemalige Studierende aufzulegen.
  23. Die Entscheidungsspielräume der Hochschulen werden erweitert.
  24. Rechtliche Änderungsbedarfe aus der Corona-Pandemie werden gemeinsam mit den Hochschulen und ihren Angehörigen analysiert.
  25. Die digitale Ausstattung der Hochschulen wird unter Berücksichtigung begleitender Bundesprogramme weiter ausgebaut.
  26. Die digitale Ausstattung der Hochschulbibliotheken einschließlich der Ausleihe wird ausgebaut, um den Zugang zu Literatur zu erleichtern.
  27. Die Entwicklung der Wissenschaftspakte wird in enger Abstimmung mit den Hochschulen begleitet.
  28. Die Bausubstanz der Hochschulen wird durch ein Hochschulbauprogramm saniert und modernisiert.
  29. Die Fachhochschulen werden nachhaltig gestärkt, etwa durch Kooperation bei der Bauherreneigenschaft mit größeren Hochschulen und Universitäten in der Region.
  30. Eine bessere Unterstützung der Hochschulen vor Ort durch Unternehmen wird ermöglicht.
  31. An allen Hochschulen mit MINT-Instituten werden MINT-Experimentierlabore und Zukunfts-Campus-Projekte verfolgt.
  32. Die norddeutsche Zusammenarbeit in der Gesundheitsforschung wird ausgebaut.
  33. Eine Novelle des Hochschulgesetzes soll Forschungsverbünde zwischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und außeruniversitären Einrichtungen besonders fördern.
  34. Die agrarwissenschaftliche Forschung an den Hochschulen wird gestärkt.
  35. Die Forschung zum Projekt Energie- und Wasserspeicher Harz wird ausgeweitet und in den praktischen Wasserschutz überführt.
  36. In branchenorientierten Dekarbonisierungsclustern werden Universitäten, Forschung, Politik, Verbände und Unternehmen miteinander verbunden.
  37. Medizinische Hochschulen und Fakultäten werden dabei unterstützt, die für die Ausweitung allgemeinmedizinischer und berufspraktischer Ausbildung nötigen Lehrpraxen zu gewinnen.
  38. Kooperationen der Hochschulen mit Lehrkrankenhäusern werden unterstützt.
  39. Die Bauprojekte an der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen werden schnellstmöglich umgesetzt.
  40. Der Bau des Forschungs- und Bürogebäudes einschließlich der Nassanatomie an der European Medical School in Oldenburg wird bis 2026 abgeschlossen, damit der geplante Aufwuchs auf 200 Studienplätze vorerst abgeschlossen werden kann.
  41. Die Umsetzung der Novelle der ärztlichen Approbationsordnung wird an den medizinischen Fakultäten unterstützt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 12
Mehr Pflichten 4
Grüne 12524
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Die maritime Forschung an den Hochschulen wird gestärkt.
  2. Der Transfer von Erkenntnissen aus den Hochschulen in Geschäftsideen wird ausgebaut.
  3. Für die Gesundheitstechnik wird die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen verbessert.
  4. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten Spielräume und finanzielle Grundlagen, um ihre Potenziale international zu entfalten.
  5. Das Land baut an Hochschulen und Forschungsinstituten Regionalkompetenzen zu autoritären Staaten, insbesondere China, auf.
  6. Die Hochschulen erhalten eine gute digitale Ausstattung.
  7. Hochschulen verfügen im Sinne der Hochschulautonomie über ein eigenständiges Profil und Gestaltungsspielraum.
  8. Hochschulen werden beim Ausprobieren neuer Wege unterstützt.
  9. Eine offene Diskussionskultur an Hochschulen wird gefördert.
  10. Die Rolle der Hochschulgremien, insbesondere des Fakultätsrates und des Senates, wird gestärkt.
  11. Die europäische und internationale Vernetzung der Hochschulen wird gestärkt.
  12. Das Land unterstützt die Hochschulen beim Abbau von Hürden für die internationale Mobilität von Studierenden und Forschenden.
  13. Die niedersächsischen Hochschulen werden gezielt gefördert, um in europäischen Förderprogrammen erfolgreich zu sein.
  14. Für einen wissenschaftlichen Unterbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden Kooperationen mit Universitäten gefördert.
  15. Der Auf- und Ausbau digitaler und analoger Netzwerkstrukturen und Kooperationen von Kultureinrichtungen, etwa mit Schulen und Hochschulen, wird unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 12
AfD 1​2
FDP 4930
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Das Niedersächsische Hochschulgesetz wird zu einem Hochschulfreiheitsgesetz novelliert.
  2. Hochschulen erhalten nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens mehr Autonomie.
  3. Das Berufungsrecht für Professuren wird dauerhaft auf die Hochschulen übertragen.
  4. Hochschulen erhalten unter Wahrung von Mitbestimmung und Tarifbindung die Arbeitgeberposition.
  5. Hochschulen und Hochschulverbünde dürfen auf Wunsch in einem Optionsmodell selbstständig bauen.
  6. Hochschulen erhalten Autonomie über ihre Liegenschaften.
  7. Hochschulen erhalten volle finanzielle Hoheit über ausgezahlte Landesmittel.
  8. Hochschulen erhalten Eigenverantwortung in ihrer Binnenorganisation.
  9. Hochschulen sollen mehr Freiheiten und Experimentierräume erhalten.
  10. Der Hochschulentwicklungsvertrag wird ab 2024 zu einem längerfristigen Hochschulrahmenvertrag mit mehr Planungssicherheit umgebaut.
  11. Die digitale Transformation von Forschung, Lehre und Verwaltung an Hochschulen wird beschleunigt.
  12. Mittelfristig wird eine Digitale Hochschule Niedersachsen entwickelt.
  13. Hochschulen werden dabei unterstützt, Nachwuchswissenschaftlern Tenure-Track-Stellen anzubieten.
  14. Die Einrichtung von University Hubs an Hochschulen wird forciert.
  15. Hochschulen werden unterstützt, stärker auf dem Weiterbildungsmarkt aktiv zu werden.
  16. Universitäre und außeruniversitäre Forschung sollen enger verbunden werden.
  17. Eine stärkere Stellung der Hochschulen in der Programmförderung des Bundesforschungsministeriums wird begrüßt.
  18. Hochschulen werden bei ihren Open-Science-Strategien unterstützt.
  19. Ein landesweites Forschungsdatenrepositorium der Hochschulen wird gefördert.
  20. In Modellprojekten werden Start-ups, Industrie und Hochschulen verzahnt und erhalten Raum zum Experimentieren.
  21. Museumsakademien als Arbeitskooperation zwischen Hochschulen und Landesmuseen werden gebildet, um Forschung, Wissensvermittlung und pädagogische Aufbereitung besser zu verzahnen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 4
Linke 1216
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
FW 5310
Koalitionsvertrag 12734
Mehr Geld 15
  1. An den Hochschulen werden ausreichend Lehrstühle für Ökolandbau und Agrarökologie geschaffen.
  2. Die Grundfinanzierung der Hochschulen soll Tarifsteigerungen ausgleichen und steigende Energiekosten berücksichtigen.
  3. Über einen Hochschulentwicklungsvertrag erhalten die Hochschulen einen jährlichen Aufwuchs des Grundhaushalts.
  4. Die Kofinanzierung von Bund-Länder-Programmen wird zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen sichergestellt.
  5. Die Finanzmittel für große Baumaßnahmen an Hochschulen werden substanziell erhöht.
  6. Das Land übernimmt die Kofinanzierung bei eingeworbenen Forschungsbauten nach Artikel 91b.
  7. Finanzierungsmittel für Hochschulbaumaßnahmen werden überjährig bereitgestellt.
  8. Mit neuen Forschungs- und Kooperationsprofessuren werden die profilbildenden Innovationscluster gestärkt und eine gründungsfreundlichere Atmosphäre geschaffen.
  9. Die Übernahme der Professuren aus dem Nachwuchspakt von Bund und Ländern wird zugesichert.
  10. Das Professorinnen- und Professorenprogramm wird gegenfinanziert.
  11. Mit gezielten Spitzenberufungen werden internationale Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten gestärkt.
  12. Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den für den Klimaschutz wichtigsten Transformationsfeldern werden mit einem Programm „Forschung für Transformation“ gefördert.
  13. Für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe wie Pflege und Hebammenwissenschaften werden zusätzliche ausfinanzierte Studienplätze geschaffen.
  14. Die Aufgaben in Forschung und Lehre an der Universität Oldenburg und den beteiligten Krankenhäusern werden auskömmlich finanziert.
  15. Klimaverträgliche Investitionen etwa in Wohnungsbau, Hochschulen, Landesliegenschaften, Schulen und Krankenhäuser werden deutlich erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Kooperation zwischen berufsbildenden Schulen, Betrieben und Hochschulen wird gestärkt.
  2. Kooperationen zwischen berufsbildenden Schulen und Hochschulen für Orientierungsjahre werden gefördert.
  3. Hochschulen werden beim Abbau von Hürden für die internationale Mobilität von Studierenden und Forschenden unterstützt.
  4. Der Hochschulentwicklungsvertrag 2024–2028 sieht weniger Detailsteuerung und mehr Autonomie der Hochschulen vor.
  5. Die Hochschulen erhalten mehr Autonomie in Lehre und Forschung.
  6. Das Hochschulgesetz wird modernisiert, um den Hochschulen mehr Autonomie zu geben.
  7. Die Autonomie der Hochschulen, auch jenseits der Stiftungsuniversitäten, wird durch die Möglichkeit der dauerhaften Übertragung von Bauherreneigenschaft und Berufungsrecht gestärkt.
  8. Technologietransfer und Ausgründungen aus Hochschulen werden gefördert.
  9. Auf Grundlage der Ergebnisse der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen werden Konzepte für die Zusammenarbeit von Hochschulen, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft identifiziert und gefördert.
  10. Die kooperative Promotion zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gestärkt.
  11. Forschungsstarke Bereiche von Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten das Promotionsrecht.
  12. Die Hochschulen erhalten größere Freiheiten bei der Einrichtung neuer Studiengänge.
  13. Die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen für duale Studiengänge wird gestärkt.
  14. Verbünde zwischen Hochschulen und Universitäten werden unterstützt.
  15. Die Neubaumaßnahmen der Hochschulmedizin in Hannover und Göttingen werden klimagerecht umgesetzt.
  16. Die gemeinsame Digitalisierungsstrategie und -struktur der niedersächsischen Hochschulen unter dem Dach „Hochschule.digital Niedersachsen“ wird ausgebaut und weiterentwickelt.
  17. Eine kooperative Struktur wird geschaffen, in der neue digitale Strukturen schnell flächendeckend an allen Hochschulen implementiert werden können.
  18. Gemeinsam mit Fakultäten und Fachschaften werden die Inhalte der Pflichtfachprüfung modernisiert.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 11

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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