Hochschulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 6520
Mehr Geld 7
- Studienplätze in Informatik, Kommunikationswissenschaft und Robotik werden ausgebaut, zukunftssicher ausgestattet und international sichtbar gemacht.
- Wohnungsbau, Landesliegenschaften, Hochschulen und Krankenhausinvestitionen sollen über schuldenbremsenunabhängige Kredite von Investitionsgesellschaften finanziert werden.
- Die Zahl der Professuren wird merklich erhöht.
- Zur Förderung von Teilzeit-, Fern- und berufsbegleitendem Studium wird ein Innovationsfonds eingerichtet.
- Es wird in die Universitätsgebäude investiert.
- Es wird in die bauliche, personelle und digitale Infrastruktur der Hochschulen investiert.
- Die Hochschulinvestitionen werden über eine Hochschulentwicklungsgesellschaft finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- An Hochschulen werden mehr Start-up-Zentren für Gründungen im Hochtechnologiebereich geschaffen.
- Der Wissenstransfer wird mit weiteren Förderinstrumenten wie Innovations- und Digitalisierungsgutscheinen und besserer Kooperation von KMU mit Start-ups und Hochschulen verbessert.
- Die Hochschulen werden in regionalen Innovationspartnerschaften zusammengeführt.
- Die Planungssicherheit für die Hochschulen durch den Hochschulentwicklungsvertrag wird über 2023 hinaus fortgeschrieben.
- Regionale Innovationsräume zwischen Hochschulen, Gesellschaft und Wirtschaft werden entwickelt und ausgebaut.
- Die europäischen und internationalen Beziehungen der Hochschulen werden gefördert.
- Die Hochschulen werden dabei unterstützt, Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher anzuziehen.
- Die Spitzenforschung an den Hochschulen wird gefördert.
- Die Fächervielfalt an den Hochschulen wird gefördert.
- Für die Hochschullehre wird eine umfassende Digitalisierungsstrategie verfolgt.
- Alle Hochschulen werden saniert.
- Die Hochschullehre in der Fläche wird neu gestaltet, mit regionalen Hochschulpartnerschaften im Netzwerk mit der Erwachsenenbildung und digitaler Lehre.
- Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten das uneingeschränkte Promotionsrecht.
Ohne klare Richtung 5
- Die Hochschulen werden gestärkt.
- Die Hochschulgebäude werden zukunftsfähig gemacht.
- Die Hochschulen sollen zum Anziehungspunkt für die nächste Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden.
- Die Neubauten der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen sollen bundesweite Leuchttürme werden.
- Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden aufgewertet.
Mehr Pflichten 6
- Das Land schafft als Arbeitgeber sachgrundlose Befristungen, insbesondere an Hochschulen, dauerhaft ab.
- Die Hochschulen werden für die berufliche Weiterbildung mobilisiert.
- Im nächsten Hochschulentwicklungsvertrag werden Vereinbarungen über planbare Karrierewege in der Wissenschaft festgelegt.
- Im nächsten Hochschulentwicklungsvertrag wird Gute Arbeit in der Wissenschaft sichergestellt.
- Im nächsten Hochschulentwicklungsvertrag werden berufliche Optionen neben der Professur geschaffen.
- Die Hochschulen werden verpflichtet, den Anteil befristet Beschäftigter nachweisbar zu senken.
CDU 41550
Mehr Geld 10
- Das Hochschulgesetz wird so angepasst, dass eine hohe Zahl erfolgreicher Ausgründungen der Hochschule einen Finanzierungsvorteil bringt.
- In den Feldern Künstliche Intelligenz, Big Data und Biologisierung werden bis zu 50 weitere Professuren geschaffen.
- Förderausschreibungen wie „Transfer für Niedersachsen“ werden neu aufgelegt.
- Die Stärkung und zukunftsfähige Aufstellung der Hochschulen soll durch eine stabile Grundfinanzierung gewährleistet werden.
- Hochschulen erhalten die Möglichkeit, Fonds für die Finanzierung durch ehemalige Studierende aufzulegen.
- Ein Fonds macht Spenden, Erbschaften und Überschüsse aus öffentlichem und Betriebsvermögen für die Studierenden nutzbar.
- Hochschulen erhalten auch für Studierende in Online-Studiengängen die vollen Studienqualitätsmittel.
- An einer Hochschule wird eine Professur für Ökolandbau eingerichtet.
- Ab 2024 trägt eine jährliche Zuführung von 100 Millionen Euro an das Sondervermögen für Investitionsnachholbedarfe staatlicher Hochschulen zur Umsetzung dieser Bauprojekte bei.
- Ein Lehrstuhl zur Erforschung der Geschichte der deutschen Heimatvertriebenen wird eingerichtet.
Mehr Rechte oder Angebote 41
- Der Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Kindertagesstätten wird in beide Richtungen weiter gefördert.
- Hochschulen, Studienseminare und Ausbildungsschulen werden in der Lehramtsausbildung besser verzahnt.
- Die Förderung von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik wird ausgebaut, unter anderem durch Schülerlabore und Kooperationen mit Forschung, Unternehmen und Hochschulen.
- Kooperationen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit Hochschulen, Kammern und Unternehmen werden gestärkt.
- Die Finanzautonomie der Hochschulgremien wird gestärkt, damit Hochschulangehörige Verwaltungsgebühren und hochschulische Leistungen eigenverantwortlich neu austarieren können.
- Hochschulen werden bei Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden weiter unterstützt.
- Die betriebliche Weiter- und Fortbildung wird enger mit Berufsschulen, Hochschulen und der Erwachsenenbildung vernetzt.
- Hochschulen werden unterstützt und gefördert, sich stärker in Fort- und Weiterbildung sowie in der Erwachsenenbildung zu engagieren, analog zur Professional School der Leuphana Universität in Lüneburg.
- Die Zusammenarbeit von Hochschulen, berufsbildenden Schulen, Meisterschulen des Handwerks und Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird gefördert, um den Wissens- und Technologietransfer zu gewährleisten.
- Der Austausch von Mittelstand und Handwerk mit den ausbildenden Hochschulen wird intensiviert, etwa im Rahmen der Fachkräfteinitiative.
- Gemeinsam mit Kammern und Hochschulen wird im Rahmen einer Internationalisierungsstrategie das Wissen um Zukunftsmärkte ausgebaut.
- Internationale Kooperationen werden gefördert.
- Ein Gründungs- und Transfercoaching für Hochschulen wird entwickelt.
- Die Transferstellen der Hochschulen werden stärker vernetzt.
- Regionale Netzwerke zwischen Hochschulen, Kammern, kommunalen Entscheidungsträgern und Wirtschaft werden ausgebaut, um Hochschul-Entrepreneurship finanziell zu fördern.
- Über Zukunftsregionen wird der Austausch der Hochschulen mit Wirtschaft, Gesellschaft, Behörden und Kultureinrichtungen vorangebracht.
- Komplexitätsforschung wird an mindestens einer Hochschule etabliert, um Wechselwirkungen zwischen Disziplinen und wissenschaftlichen Ökosystemen besser zu erforschen.
- Die Universitäten werden bei der Vorbereitung auf die nächste Runde des Exzellenzwettbewerbs von Bund und Ländern weiter unterstützt.
- Zu den bestehenden Exzellenzclustern sollen weitere hinzugewonnen werden.
- Die Hochschulen werden auf einen hybriden Mix aus Präsenzlehre und digitaler Lehre vorbereitet.
- Gemeinsam mit den Hochschulen wird ein neuer Hochschulentwicklungsvertrag ausgehandelt.
- Hochschulen erhalten die Möglichkeit, Fonds für die Finanzierung durch ehemalige Studierende aufzulegen.
- Die Entscheidungsspielräume der Hochschulen werden erweitert.
- Rechtliche Änderungsbedarfe aus der Corona-Pandemie werden gemeinsam mit den Hochschulen und ihren Angehörigen analysiert.
- Die digitale Ausstattung der Hochschulen wird unter Berücksichtigung begleitender Bundesprogramme weiter ausgebaut.
- Die digitale Ausstattung der Hochschulbibliotheken einschließlich der Ausleihe wird ausgebaut, um den Zugang zu Literatur zu erleichtern.
- Die Entwicklung der Wissenschaftspakte wird in enger Abstimmung mit den Hochschulen begleitet.
- Die Bausubstanz der Hochschulen wird durch ein Hochschulbauprogramm saniert und modernisiert.
- Die Fachhochschulen werden nachhaltig gestärkt, etwa durch Kooperation bei der Bauherreneigenschaft mit größeren Hochschulen und Universitäten in der Region.
- Eine bessere Unterstützung der Hochschulen vor Ort durch Unternehmen wird ermöglicht.
- An allen Hochschulen mit MINT-Instituten werden MINT-Experimentierlabore und Zukunfts-Campus-Projekte verfolgt.
- Die norddeutsche Zusammenarbeit in der Gesundheitsforschung wird ausgebaut.
- Eine Novelle des Hochschulgesetzes soll Forschungsverbünde zwischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und außeruniversitären Einrichtungen besonders fördern.
- Die agrarwissenschaftliche Forschung an den Hochschulen wird gestärkt.
- Die Forschung zum Projekt Energie- und Wasserspeicher Harz wird ausgeweitet und in den praktischen Wasserschutz überführt.
- In branchenorientierten Dekarbonisierungsclustern werden Universitäten, Forschung, Politik, Verbände und Unternehmen miteinander verbunden.
- Medizinische Hochschulen und Fakultäten werden dabei unterstützt, die für die Ausweitung allgemeinmedizinischer und berufspraktischer Ausbildung nötigen Lehrpraxen zu gewinnen.
- Kooperationen der Hochschulen mit Lehrkrankenhäusern werden unterstützt.
- Die Bauprojekte an der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen werden schnellstmöglich umgesetzt.
- Der Bau des Forschungs- und Bürogebäudes einschließlich der Nassanatomie an der European Medical School in Oldenburg wird bis 2026 abgeschlossen, damit der geplante Aufwuchs auf 200 Studienplätze vorerst abgeschlossen werden kann.
- Die Umsetzung der Novelle der ärztlichen Approbationsordnung wird an den medizinischen Fakultäten unterstützt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 12
- Hochschulen sollen für junge lernbegeisterte Menschen aus Deutschland, Europa und der Welt noch attraktiver werden.
- Adressaten der Strategie sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschung, Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, das Handwerk und der wissenschaftliche Nachwuchs in allen Regionen.
- Die Hochschulen werden zu einem Motor für Gründungen gemacht.
- Die Freiheit der Wissenschaft und die Autonomie der Hochschulen gelten als besonders schützenswert.
- Hochschulen gelten als Orte offener Debatten und klarer Haltungen, weltoffen, tolerant und kritisch.
- Auch künftig werden die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Wissenschaft, Forschung, Wissenstransfer und Lehre an den Hochschulen benötigt.
- Mindestens eine Hochschule im Land soll den Titel einer Exzellenzuniversität erringen können.
- Hochschulen gelten als Raum des offenen Austausches von Ideen und Konzepten sowie freier Forschung und Lehre.
- Die Hochschulen werden gestärkt und zukunftsfähig aufgestellt.
- Die strategische Entwicklung der Hochschulen wird aufbauend auf der Potenzialanalyse begleitet.
- Die Gesundheitsforschung an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen, insbesondere zu Krebs, Lunge, Infektionen und Transplantation, wird gestärkt.
- Der reibungslose Austausch zwischen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt als Grundlage erfolgreicher Forschung.
Mehr Pflichten 4
- In Hochschulen und Studienseminaren werden neben Theorie vor allem Praxismodule zur digitalen Bildung angeboten.
- Eine Führungsakademie mit regelmäßigen Schulungen und ein berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang Bildungsmanagement für Schulleitungen entstehen in Kooperation mit Hochschulen und Studienseminaren und behandeln insbesondere Schul-, Personal- und Verwaltungsrecht sowie Leitungskompetenzen.
- Hochschulen werden ermutigt, ihre Anerkennungspraxis zu überprüfen, um die Zusammenarbeit in der Lehre zu erleichtern.
- Die Zuständigkeit für Forschungs- und Datenethik wird in den Hochschulgremien stärker verankert.
Grüne 12524
Mehr Geld 10
- Das Land investiert in gut ausgestattete Kitas, Schulen und Hochschulen.
- Es werden mehr Institute und Professuren zur Begleitung der Digitalisierung an Schulen geschaffen.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten Spielräume und finanzielle Grundlagen, um ihre Potenziale international zu entfalten.
- Die Hochschulen erhalten eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung mit Planungssicherheit.
- Die Hochschulfinanzierung stützt sich stärker auf staatliche Grundfinanzierung als auf Drittmittel.
- Die Finanzierung aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken wird verstetigt.
- An den Hochschulen gibt es mehr unbefristetes Lehrpersonal.
- Die Hochschulen erhalten organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen für ganzheitliche Exzellenz.
- Neue Klimaschutz-Professuren werden eingerichtet.
- Zusätzliche Professuren für Klimaschutz werden geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Die maritime Forschung an den Hochschulen wird gestärkt.
- Der Transfer von Erkenntnissen aus den Hochschulen in Geschäftsideen wird ausgebaut.
- Für die Gesundheitstechnik wird die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen verbessert.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten Spielräume und finanzielle Grundlagen, um ihre Potenziale international zu entfalten.
- Das Land baut an Hochschulen und Forschungsinstituten Regionalkompetenzen zu autoritären Staaten, insbesondere China, auf.
- Die Hochschulen erhalten eine gute digitale Ausstattung.
- Hochschulen verfügen im Sinne der Hochschulautonomie über ein eigenständiges Profil und Gestaltungsspielraum.
- Hochschulen werden beim Ausprobieren neuer Wege unterstützt.
- Eine offene Diskussionskultur an Hochschulen wird gefördert.
- Die Rolle der Hochschulgremien, insbesondere des Fakultätsrates und des Senates, wird gestärkt.
- Die europäische und internationale Vernetzung der Hochschulen wird gestärkt.
- Das Land unterstützt die Hochschulen beim Abbau von Hürden für die internationale Mobilität von Studierenden und Forschenden.
- Die niedersächsischen Hochschulen werden gezielt gefördert, um in europäischen Förderprogrammen erfolgreich zu sein.
- Für einen wissenschaftlichen Unterbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden Kooperationen mit Universitäten gefördert.
- Der Auf- und Ausbau digitaler und analoger Netzwerkstrukturen und Kooperationen von Kultureinrichtungen, etwa mit Schulen und Hochschulen, wird unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 4
- Mit Handwerk, Hochschulen und berufsbildenden Schulen wird eine Fachkräfteinitiative für die Energie- und Wärmewende gestartet.
- Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden weiter gestärkt.
- Hochschulen werden zu Reallaboren des klimagerechten Wandels.
- Psychiatrische Forschung und Lehre an den Universitäten werden gestärkt.
Mehr Pflichten 12
- Studienqualitätsmittel werden nur für Studienqualität und Lehre und nicht für Bauunterhaltung verwendet.
- Betreuungsverhältnisse an Hochschulen werden evaluiert und bei Bedarf verbessert.
- Exzellente Lehre und Studienbedingungen werden Kriterien für den Exzellenzstatus.
- Nachhaltige Studieninhalte werden stärker und breiter verankert.
- Hochschulgebäude werden klimagerecht saniert.
- An allen Hochschulstandorten werden nachhaltige Energiekonzepte umgesetzt.
- Geschlechtersensible Medizin und Diversity werden in die medizinischen Rahmencurricula der Universitäten aufgenommen.
- Für Daueraufgaben an Hochschulen werden Dauerstellen geschaffen.
- Im Bundesrat wird eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angestrebt, um Befristungsmissbrauch zu verhindern.
- Die Impulse der Dialoginitiative geschlechtergerechte Hochschulkultur werden verbindlicher gemacht und gefördert.
- An den großen Universitätsstandorten wird der Masterstudiengang Public Health eingerichtet.
- Schwangerschaftsabbrüche werden in der universitären Lehre nach international anerkannten Standards gestärkt.
AfD 12
Mehr Rechte oder Angebote 1
FDP 4930
Mehr Geld 8
- Landeszuschüsse an Hochschulen berücksichtigen Tarif- und Besoldungssteigerungen sowie einen pauschalen Inflationsausgleich für das Sachmittelbudget.
- Die Bedeutung der Hochschulen soll sich in der Haushaltspolitik des Landes widerspiegeln.
- Eine Investitionsoffensive soll den Investitionsstau an den Hochschulen von rund 4,3 Milliarden Euro abbauen.
- An Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll je forschungsstarker Professur eine Stelle für wissenschaftliche Mitarbeiter eingerichtet werden.
- Die Vorbereitung auf die Exzellenzstrategie wird finanziell und strategisch verbessert.
- Die baulichen, personellen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Musik- und Kunsthochschulen werden verbessert.
- Mehr Lehrstühle für künstliche Intelligenz und Robotik werden ermöglicht.
- An der Polizeiakademie wird ein Cybersecurity-Campus mit einer zusätzlichen Professur eingerichtet.
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Das Niedersächsische Hochschulgesetz wird zu einem Hochschulfreiheitsgesetz novelliert.
- Hochschulen erhalten nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens mehr Autonomie.
- Das Berufungsrecht für Professuren wird dauerhaft auf die Hochschulen übertragen.
- Hochschulen erhalten unter Wahrung von Mitbestimmung und Tarifbindung die Arbeitgeberposition.
- Hochschulen und Hochschulverbünde dürfen auf Wunsch in einem Optionsmodell selbstständig bauen.
- Hochschulen erhalten Autonomie über ihre Liegenschaften.
- Hochschulen erhalten volle finanzielle Hoheit über ausgezahlte Landesmittel.
- Hochschulen erhalten Eigenverantwortung in ihrer Binnenorganisation.
- Hochschulen sollen mehr Freiheiten und Experimentierräume erhalten.
- Der Hochschulentwicklungsvertrag wird ab 2024 zu einem längerfristigen Hochschulrahmenvertrag mit mehr Planungssicherheit umgebaut.
- Die digitale Transformation von Forschung, Lehre und Verwaltung an Hochschulen wird beschleunigt.
- Mittelfristig wird eine Digitale Hochschule Niedersachsen entwickelt.
- Hochschulen werden dabei unterstützt, Nachwuchswissenschaftlern Tenure-Track-Stellen anzubieten.
- Die Einrichtung von University Hubs an Hochschulen wird forciert.
- Hochschulen werden unterstützt, stärker auf dem Weiterbildungsmarkt aktiv zu werden.
- Universitäre und außeruniversitäre Forschung sollen enger verbunden werden.
- Eine stärkere Stellung der Hochschulen in der Programmförderung des Bundesforschungsministeriums wird begrüßt.
- Hochschulen werden bei ihren Open-Science-Strategien unterstützt.
- Ein landesweites Forschungsdatenrepositorium der Hochschulen wird gefördert.
- In Modellprojekten werden Start-ups, Industrie und Hochschulen verzahnt und erhalten Raum zum Experimentieren.
- Museumsakademien als Arbeitskooperation zwischen Hochschulen und Landesmuseen werden gebildet, um Forschung, Wissensvermittlung und pädagogische Aufbereitung besser zu verzahnen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
- Exzellente Bildungseinrichtungen von der Kinderbetreuung über Schulen und duale Berufsausbildung bis zur Hochschullandschaft werden angestrebt.
- Die Hochschulen sollen im Wettbewerb um die besten Köpfe und in Exzellenzverfahren konkurrenzfähig sein.
- Hochschulstandortbezogene Schwerpunktsetzungen sollen gestärkt werden.
- Ein gemeinsames Promotionskolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird geprüft.
- Der regulatorische Rahmen für private Hochschulen wird verbessert.
- Musik- und Kunsthochschulen sollen einen neuen Stellenwert erhalten.
- Hochschulen sollen inklusiver, diverser und familienfreundlicher werden.
- In Schulen und Hochschulen wird ein gründungsfreundliches Klima geschaffen.
Mehr Pflichten 4
- Die Studienkapazitäten für das Lehramt werden an den tatsächlichen Lehrkräftebedarf angepasst.
- Eine gemeinsame Einrichtung aller Hochschulen nach bayerischem Vorbild soll digitale Lehrangebote für alle Studierenden landesweit öffnen.
- Für Daueraufgaben an Hochschulen sind in gewissem Umfang Dauerstellen vorzusehen.
- Kooperationen mit Konfuzius-Instituten werden beendet, wenn sie mit Einflussnahme durch China oder die Kommunistische Partei Chinas einhergehen.
Linke 1216
Mehr Geld 5
- In Kita-Plätze, Schulen, Hochschulen und Weiterbildung soll massiv investiert werden.
- Hochschulen werden ausfinanziert, um gute Arbeit in der Wissenschaft zu ermöglichen.
- Die Infrastruktur der Hochschulen wird modernisiert und überfällige Hochschulbaumaßnahmen werden finanziert.
- Alle Studentenwerke und Hochschulen erhalten eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nicht wettbewerbsorientierte Ausfinanzierung.
- Hochschulen werden für Menschen ohne Abitur stärker geöffnet, unterstützt durch öffentliche Förderprogramme.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
- Für Arbeit an Hochschulen werden verbindliche Mindeststandards eingeführt.
- Kurzzeitverträge und Kettenbefristungen an Hochschulen werden beendet.
- Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag eingeführt.
- Scheitern bundesweite Verhandlungen, wird ein niedersächsischer Tarifvertrag für studentische Beschäftigte angestrebt.
- In den Hochschulgremien und im akademischen Senat wird die Viertelparität eingeführt, soweit verfassungsrechtlich unbedenklich.
- Alle Drittmittelgeber der Hochschulen werden offengelegt.
- Die Rüstungsforschung an Hochschulen wird gestoppt.
- Zivilklauseln werden gesetzlich verankert.
- Hochschulen werden auch für Berufstätige geöffnet.
- Über Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen und Medien sollen Informationen zu Fluchtursachen breit vermittelt werden.
FW 5310
Mehr Geld 7
- Die Finanzierung der Hochschulen wird verbessert.
- Der Investitionsstau an den Hochschulen wird beseitigt.
- Die Exzellenzinitiative wird in eine langfristig angelegte Strategie überführt.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird erhöht.
- Die jährlichen Zuwendungen an die Hochschulen steigen mindestens in Höhe des Inflationsausgleichs.
- Ein Sonderetat behebt den Sanierungsstau an allen niedersächsischen Hochschulen.
- Niedersachsen beteiligt sich gezielt an der Finanzierung der Fusionsforschung, etwa in Plasmaphysik und Werkstoffkunde.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 5
- Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten unbefristete Anstellungen.
- An Hochschulen gibt es Festanstellungen statt Zeitverträgen.
- Die niedersächsischen Hochschulen widmen sich der Forschung zur Energiespeicherung.
- Alle denkbaren chemischen, hydraulischen, mechanischen und sonstigen Speichermöglichkeiten werden geprüft.
- In Niedersachsen sollen Diplom-Studiengänge wieder eingeführt werden.
Koalitionsvertrag 12734
Mehr Geld 15
- An den Hochschulen werden ausreichend Lehrstühle für Ökolandbau und Agrarökologie geschaffen.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen soll Tarifsteigerungen ausgleichen und steigende Energiekosten berücksichtigen.
- Über einen Hochschulentwicklungsvertrag erhalten die Hochschulen einen jährlichen Aufwuchs des Grundhaushalts.
- Die Kofinanzierung von Bund-Länder-Programmen wird zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen sichergestellt.
- Die Finanzmittel für große Baumaßnahmen an Hochschulen werden substanziell erhöht.
- Das Land übernimmt die Kofinanzierung bei eingeworbenen Forschungsbauten nach Artikel 91b.
- Finanzierungsmittel für Hochschulbaumaßnahmen werden überjährig bereitgestellt.
- Mit neuen Forschungs- und Kooperationsprofessuren werden die profilbildenden Innovationscluster gestärkt und eine gründungsfreundlichere Atmosphäre geschaffen.
- Die Übernahme der Professuren aus dem Nachwuchspakt von Bund und Ländern wird zugesichert.
- Das Professorinnen- und Professorenprogramm wird gegenfinanziert.
- Mit gezielten Spitzenberufungen werden internationale Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten gestärkt.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den für den Klimaschutz wichtigsten Transformationsfeldern werden mit einem Programm „Forschung für Transformation“ gefördert.
- Für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe wie Pflege und Hebammenwissenschaften werden zusätzliche ausfinanzierte Studienplätze geschaffen.
- Die Aufgaben in Forschung und Lehre an der Universität Oldenburg und den beteiligten Krankenhäusern werden auskömmlich finanziert.
- Klimaverträgliche Investitionen etwa in Wohnungsbau, Hochschulen, Landesliegenschaften, Schulen und Krankenhäuser werden deutlich erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die Kooperation zwischen berufsbildenden Schulen, Betrieben und Hochschulen wird gestärkt.
- Kooperationen zwischen berufsbildenden Schulen und Hochschulen für Orientierungsjahre werden gefördert.
- Hochschulen werden beim Abbau von Hürden für die internationale Mobilität von Studierenden und Forschenden unterstützt.
- Der Hochschulentwicklungsvertrag 2024–2028 sieht weniger Detailsteuerung und mehr Autonomie der Hochschulen vor.
- Die Hochschulen erhalten mehr Autonomie in Lehre und Forschung.
- Das Hochschulgesetz wird modernisiert, um den Hochschulen mehr Autonomie zu geben.
- Die Autonomie der Hochschulen, auch jenseits der Stiftungsuniversitäten, wird durch die Möglichkeit der dauerhaften Übertragung von Bauherreneigenschaft und Berufungsrecht gestärkt.
- Technologietransfer und Ausgründungen aus Hochschulen werden gefördert.
- Auf Grundlage der Ergebnisse der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen werden Konzepte für die Zusammenarbeit von Hochschulen, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft identifiziert und gefördert.
- Die kooperative Promotion zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gestärkt.
- Forschungsstarke Bereiche von Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten das Promotionsrecht.
- Die Hochschulen erhalten größere Freiheiten bei der Einrichtung neuer Studiengänge.
- Die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen für duale Studiengänge wird gestärkt.
- Verbünde zwischen Hochschulen und Universitäten werden unterstützt.
- Die Neubaumaßnahmen der Hochschulmedizin in Hannover und Göttingen werden klimagerecht umgesetzt.
- Die gemeinsame Digitalisierungsstrategie und -struktur der niedersächsischen Hochschulen unter dem Dach „Hochschule.digital Niedersachsen“ wird ausgebaut und weiterentwickelt.
- Eine kooperative Struktur wird geschaffen, in der neue digitale Strukturen schnell flächendeckend an allen Hochschulen implementiert werden können.
- Gemeinsam mit Fakultäten und Fachschaften werden die Inhalte der Pflichtfachprüfung modernisiert.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 7
- Ein Verzicht auf aufwendige Verfahren bei der Einrichtung neuer Studiengänge wird geprüft.
- Niedersachsen soll mindestens eine Exzellenzuniversität haben.
- Auch jenseits von Exzellenzclustern werden Profilbereiche der Universitäten gestärkt.
- Auch mittelgroße Universitäten sollen in ihren Profilbereichen an die Spitze gebracht werden.
- Die Höhe des Sondervermögens für die Hochschulmedizin wird angepasst.
- Die Kooperation der Landesverwaltung mit den Hochschulen in Hannover und Osnabrück wird vertieft.
- Die Aufarbeitung des postkolonialen Erbes wird ermöglicht und entsprechende Projekte mit Schulen, Hochschulen und Museen werden gefördert.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 11
- An Hochschulen wird mehr Entrepreneurship-Wissen vermittelt.
- Die Gründungsberatung an Hochschulen wird optimiert.
- Lehrkräfte werden digital qualifiziert, und digitale Kompetenzen werden in der Lehrkräfteausbildung an Universitäten und Studienseminaren gestärkt.
- Die Bedeutung von Studium und Lehre wird durch eine verbindliche Vizepräsidentin oder einen verbindlichen Vizepräsidenten an den Hochschulen gestärkt.
- Klimaschutz wird an allen Hochschulen etabliert.
- Für die Hochschulen werden verlässliche Standards für Diskriminierungs- und Gewaltfreiheit geschaffen.
- Daueraufgaben an Hochschulen werden mit Dauerstellen besetzt.
- Sachgrundlose Befristungen an Hochschulen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.
- Die Hälfte der Professuren und Leitungsfunktionen an Hochschulen wird mit Frauen besetzt.
- Die Qualität der Lehre erhält bei der Wissenschaftsförderung künftig eine größere Rolle.
- In der Lehre wird weitestmöglich auf Tierversuche verzichtet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht