Hochschulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
FW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
AfD 218
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Der Technologietransfer aus den Universitäten Greifswald und Rostock in marktfähige Produkte wird beschleunigt.
- Im Raum Lubmin soll ein modernes Industrie-Cluster mit Universität und Forschungseinrichtungen entstehen.
- Im Land wird eine praxisnahe Pädagogische Hochschule aufgebaut.
- Gemeinsam mit IHK, HWK und Hochschulen werden regionale MINT-Cluster aufgebaut.
- Fächerweite Eignungsfeststellungsprüfungen an Hochschulen werden erwogen.
- Die Infrastruktur der Polizei-Fachhochschule Güstrow wird ausgebaut.
- Die kerntechnische Kompetenz in Unternehmen, Behörden und Universitäten des Landes wird gezielt gestärkt.
Ohne klare Richtung 1
SPD 6518
Mehr Geld 3
- Zusätzliche Investitionen werden gezielt zur Stärkung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Innovationsstandorten eingesetzt.
- Beim Bund und auf EU-Ebene wird eine Klärung der Umsatzbesteuerung im Wissenschaftsbereich angestrebt, damit Wissenschaft nicht unnötig belastet wird.
- Der Hochschulbaukorridor wird auch nach 2030 auskömmlich ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Innovationen werden durch mit der regionalen Wirtschaft vernetzte Hochschulen und eine zielgerichtete Forschungspolitik vorangetrieben.
- Eine Kohlenstoff- und Kreislaufwirtschaftsstrategie wird mit Partnern aus Wirtschaft, Abfallwirtschaft, Biogasbetreibern und Hochschulen erarbeitet.
- Die einzelnen Hochschulstandorte im Land werden erhalten und weiterentwickelt.
- Der Wissenstransfer der Hochschulen in die Gesellschaft wird gefördert.
- Die Anstrengungen der Hochschulen für gute Wissenschaftskommunikation werden unterstützt.
- Die Hochschulen werden bei der Einführung der neuen Lehrkräfteausbildung unterstützt.
- Die Internationalisierungsstrategien der Hochschulen werden unterstützt.
- Hochschulen werden beim Vertiefen und Aufbauen Europäischer Hochschulallianzen unterstützt.
- Spitzenforschung in Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und Forschungsgruppen wird weiter unterstützt, um die Beteiligung an Programmen wie der Exzellenzinitiative zu stärken.
- Mit einem neuen Helmholtz-Institut für Hochenergiedichteforschung an der Universität Rostock werden die Kompetenzen in der Laserfusionsforschung ausgebaut.
- Für Hochschulbibliotheken wird das digitale Pflichtexemplar eingeführt.
- Campus und Räumlichkeiten der Hochschulen sollen als moderne Infrastruktur für Lehre und Forschung gestaltet werden.
- Der klimaneutrale Hochschulcampus wird gefördert.
- Universitäten und Hochschulen sollen ausreichende Rechenzentrumskapazitäten erhalten.
Bleibt wie bisher 5
- Förderungen wie Yaro an der Hochschule für Musik und Theater werden weiter unterstützt.
- Digitale Forschungsinfrastrukturen wie das KI-Zentrum an der Universität Rostock werden weiter unterstützt.
- Residenzprogramme, nationaler und internationaler Austausch sowie Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden weiter unterstützt.
- Die Einrichtungen der Agrar-, Veterinär-, Ernährungs- und Umweltforschung im Land sollen auch künftig gesichert werden.
- Die Moorprofessur an der Universität Greifswald wird weiterhin unterstützt.
Mehr Pflichten 6
- Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche sollen an den Universitäten des Landes auch medizinisch-fachlich gelehrt werden.
- Erste-Hilfe-Kompetenzen und Grundlagen der Selbsthilfe sollen stärker in Schulen, Hochschulen und Ehrenamt verankert werden.
- Die Hochschulen stimmen sich in Forschung und Lehre eng und an den Bedarfen des Landes ausgerichtet ab.
- Hochschulen sollen ein ausgewogenes Maß an englischsprachigen Studiengängen anbieten.
- Die bundesgesetzliche Arbeitszeiterfassung für Hochschulpersonal außer Professoren wird umgesetzt.
- Die Arbeitsverhältnisse studentischer Beschäftigter an Hochschulen sollen durch einen Tarifvertrag verbessert werden.
Linke 6611
Mehr Geld 5
- Das Land investiert gezielt in Kitas, Schulen und Hochschulen.
- Die Grundzuweisung an Universitäten und Hochschulen wird erhöht.
- Wachsende Aufgaben an den Hochschulen werden mit zusätzlichen Verwaltungsstellen unterlegt.
- Ein Hochschul-Digitalpakt mit nachhaltiger Finanzierung wird etabliert.
- Investitionen in Gebäude und Infrastruktur machen Hochschulen klimaneutral.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Soziale, kulturelle und selbstverwaltete Räume an Hochschulen werden ausgebaut und das Campusleben belebt.
- An Universitäten und Hochschulen werden Career-Center etabliert, um Absolventen durch Beratung in der Region zu halten.
- Universitäten und Hochschulen erhalten das Berufungsrecht, um ihre Wissenschaftsfreiheit gegen Eingriffe zu stärken.
- Die Rahmenfinanzierung der Hochschulen wird zum Schutz vor autoritären Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit reformiert.
- Das Landeshochschulmarketing wird in enger Abstimmung mit den Hochschulen verbessert.
- Europäische Hochschulkooperationen werden gefördert.
Ohne klare Richtung 6
- Die Hochschulinfrastruktur wird weiterentwickelt.
- Hochschulen gelten als öffentliche Güter, die sozial gerecht, demokratisch und für alle zugänglich sind.
- Gute Arbeit an Hochschulen erhält verlässliche Bedingungen.
- Hochschulen werden als soziale Lebensorte verstanden, an denen Wohnen, Ernährung, Beratung und Gemeinschaft gesichert sind.
- Hochschulen stehen allen offen und spiegeln die Vielfalt der Gesellschaft wider.
- Hochschulen sind modern ausgestattet, handeln ökologisch verantwortungsvoll und arbeiten international vernetzt.
Mehr Pflichten 6
- Künftige Behördenbeschäftigte können an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Gebärdensprache und Braille lernen.
- Queersensible Medizin wird als Lernziel in die Zielvereinbarungen mit den Universitäten Rostock und Greifswald aufgenommen.
- Die tariflich abgesicherte Beschäftigung aller Hochschulbeschäftigten wird gestärkt.
- An Hochschulen gelten verbindliche Gleichstellungsstandards.
- Verbindliche Zielquoten und Förderprogramme erhöhen den Anteil von Professorinnen und Frauen in Hochschulleitungen.
- Hochschulen werden als öffentliche Wissensorte für die Gesellschaft geöffnet.
Grüne 259
Mehr Geld 5
- Ein mehrjähriges Investitionsprogramm für Hochschulbau und Infrastruktur schafft moderne Lern- und Forschungsräume.
- Die Hochschulen sollen verlässlich finanziert werden und Sicherheit für ihre Entwicklung erhalten.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird dynamisiert, berücksichtigt Kostensteigerungen und schafft langfristige Planungssicherheit.
- Ein mehrjähriges Investitionsprogramm für Hochschulbau und Infrastruktur baut den Sanierungsstau ab.
- Eine Landesstrategie „klimaneutrale Hochschule“ mit Investitionsprogramm wird entwickelt.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Hochschulen und Fachschulen werden stärker mit regionalen Unternehmen vernetzt, damit mehr Absolventinnen und Absolventen im Land bleiben.
- Gendermedizin wird an den Landesuniversitäten fest verankert.
- Kooperationen zwischen Kommunen, Hochschulen und Unternehmen beiderseits der Grenze werden ausgebaut.
- Kooperationen von Bildungseinrichtungen mit Einsatzorganisationen wie THW und Feuerwehr werden ausgebaut.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 4
- Hochschulen sollen fair arbeiten, verlässlich betreuen und gute Studienbedingungen bieten.
- Hochschulen sollen stärker mit Wirtschaft, Gesellschaft und Regionen vernetzt und zu Vorreitern nachhaltiger Entwicklung werden.
- Eine landesweite Transferstrategie vernetzt Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft und Gesellschaft stärker.
- Die europäische Idee wird in Schulen, Hochschulen, Ausbildung und Erwachsenenbildung sowie durch zivilgesellschaftliche Initiativen auch in ländlichen Räumen gestärkt.
CDU 42142
Mehr Geld 10
- Die Hochschul- und Forschungslandschaft wird mit deutlich mehr Landesmitteln finanziert.
- Räumliche Unterbringung und technische Ausstattung an der Fachhochschule in Güstrow werden verbessert.
- Die Fachhochschule wird strukturell und personell gestärkt.
- Für die juristische Ausbildung werden die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt.
- Höhere Investitionen in die Hochschulen, insbesondere in Lehramtsausbildung und Bildungsforschung, sollen die Bildungsqualität in Kita und Schule steigern.
- Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden finanziell deutlich besser ausgestattet.
- Die Landesmittel für die Hochschulen steigen um mindestens 20 Prozent beziehungsweise 80 Millionen Euro und finanzieren Forschung, Lehrstühle, Studiengänge, Betrieb und Hochschulbau.
- Hochschulen erhalten deutlich höhere Landesmittel für Drittmittel, Sonderforschungsbereiche und die Beteiligung an Exzellenzprogrammen von Bund und Europäischer Union.
- Mit neuen Lehrstühlen, Studiengängen und Forschungsprojekten werden die Hochschulen im Bereich künstlicher Intelligenz gestärkt.
- Die Zahl praxisorientierter Lehrstühle wird erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 32
- Hochschulen werden in regionale Wirtschafts- und Innovationscluster integriert.
- Die Verzahnung der Hochschulen mit Unternehmen und Gründungsinitiativen wird intensiviert.
- Hochschulen werden in die Lage versetzt, stärker zu Unternehmensgründungen beizutragen.
- An der Universität Rostock wird das erste juristische Staatsexamen ermöglicht.
- Neue Forschungsgebiete und Studiengänge, unter anderem zur künstlichen Intelligenz, werden geschaffen.
- Der bestehende Sanierungsstau an den Hochschulen wird abgebaut.
- Moderne Gebäude, Labore und digitale Infrastruktur werden an den Hochschulen bereitgestellt.
- Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen wird ausgebaut.
- Synergien zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden gezielt gefördert.
- Für die Zusammenarbeit der wissenschaftlichen Einrichtungen wird eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.
- Der Sanierungsstau an den Hochschulen wird mit einem langfristigen, effizienten und hochwertigen Bau- und Sanierungsprogramm abgebaut.
- Es wird geprüft, ob Hochschulen für bestimmte Bau- und Sanierungsmaßnahmen die Bauherreneigenschaft erhalten.
- Ein Digitalpakt Hochschule beschleunigt den digitalen Wandel und sichert Effizienz, Leistungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der Hochschulen.
- Synergien zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden gefördert, etwa bei Studienkonzepten, Mobilität und gebündelten Stärken.
- An der Universität Rostock entsteht ein Arno-Esch-Zentrum für vergleichende Kommunismus- und Diktaturgeschichte, das auch öffentlich zugänglich ist.
- Die digitale Zusammenarbeit der staatlichen Hochschulen wird verstärkt.
- Die Online-Bibliotheken der Hochschulen werden technisch vernetzt.
- Gemeinsame Lösungen für Open-Access-Angebote und digitale Bibliotheksdienste werden ermöglicht.
- Das Hochschulgesetz wird reformiert, um Hochschulgovernance und Wissenschaftsfreiheit zu stärken.
- Überflüssige Genehmigungsvorbehalte im Landeshochschulgesetz werden für Studium, Lehre, Personal, Haushalt und Bau gestrichen.
- Eine sogenannte Zivilklausel wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Mit neuen Lehrstühlen, Studiengängen und Forschungsprojekten werden die Hochschulen im Bereich künstlicher Intelligenz gestärkt.
- Neben privaten Hochschulansiedlungen wird ein staatlicher Hochschulstandort gebraucht, um die Bindungswirkung der Region zu steigern.
- Die Zusammenarbeit der Hochschulen mit Unternehmen wird intensiviert.
- Innovationszentren stärken die Vernetzung von Hochschulen und Wirtschaft.
- Der Transfer aus den Hochschulen in die Wirtschaft wird beschleunigt.
- Regionale Hightech-Cluster werden als landesweit vernetzte Ökosysteme aus Hochschulen, Forschung, Start-ups, Industrie und Mittelstand aufgebaut.
- Der Praxisbezug der Hochschulen steigt durch intensivere Kooperation mit regionalen Unternehmen.
- Hochschulen, Unternehmen und Verwaltungen erhalten Experimentierräume, um Ideen gemeinsam zu entwickeln und zu erproben.
- Die Zusammenarbeit mit globalen Spitzeneinrichtungen wird gefördert.
- Gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen werden ein KI-Innovationslabor und ein AI-Quality-Hub geschaffen.
- Ein dynamisches Forschungs- und Entwicklungssystem für künstliche Intelligenz soll Forschung, Lehre, Unternehmen und öffentliche Institutionen zusammenführen und KI-Anwendungen erleichtern.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 18
- Wirtschaftliche Stärke und gute Arbeitsplätze entstehen dort, wo in Werkstätten, auf Höfen sowie in Schulen, Hochschulen und Laboren die richtigen Bedingungen geschaffen werden.
- Die Hochschul- und Forschungslandschaft wird strategisch gestärkt.
- Hochschulen werden zu Motoren für Zukunftstechnologien, Wachstum und neue Arbeitsplätze.
- An den Hochschulen entstehen mehr innovative Ideen, tragfähige Geschäftsmodelle und nachhaltige Gründerlandschaften.
- Die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Greifswald wird nachhaltig gestärkt.
- Hochschulen gelten als Denkfabriken der Zukunft und als Motoren für Innovationen, Unternehmensgründungen und Wertschöpfung.
- Die Hochschullandschaft gewinnt an Wettbewerbsfähigkeit.
- Hochschulen werden Keimzellen für Innovationen und Unternehmensgründungen.
- Talente werden langfristig an den Hochschulen gebunden.
- Die Attraktivität der Hochschulen im Wettbewerb um Wissenschaftler und Studierende wird gesteigert.
- Die Rolle der Hochschulen als Triebfedern für Innovation wird gestärkt.
- Im Einklang mit dem EU-Beihilferecht wird festgelegt, wie Hochschulen sich mit Kapital, Infrastruktur und Know-how an Ausgründungen beteiligen dürfen.
- Die Gründungskultur an Hochschulen wird gezielt gefördert, damit unternehmerisches Denken dort selbstverständlich wird.
- Attraktivität und wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen werden gesteigert, damit mehr talentierte junge Menschen ein Studium oder eine wissenschaftliche Karriere im Land aufnehmen.
- Die Attraktivität der Hochschulen wird gesteigert, um die Zahl der Studierenden zu stabilisieren und nach Möglichkeit zu erhöhen.
- Das Hochschulmarketing wird verstärkt, um die Zahl der Studierenden zu stabilisieren und nach Möglichkeit zu steigern.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden in ihrer nationalen und internationalen Positionierung unterstützt.
- Eine Landesstrategie für Pharma stärkt lokale Forschung und Produktion, verringert internationale Abhängigkeiten und vertieft die Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Greifswald und Rostock.
Mehr Pflichten 4
- Vorbereitungstage in der Oberstufe mit den Hochschulen geben früh Einblicke in wissenschaftliches Arbeiten und Studienanforderungen.
- An den Universitäten des Landes wird ein Modellstudiengang Duales Lehramt eingeführt und drei Jahre mit umliegenden Schulen erprobt.
- Die Hochschulen bauen ihre Rolle in Fort- und Weiterbildung aus, etwa durch Weiterbildungsmaster in digitalen Technologien wie künstlicher Intelligenz.
- Fort- und Weiterbildungsangebote für die digitale Arbeitswelt werden gemeinsam mit Hochschulen und Kammern entwickelt.
BSW 277
Mehr Geld 5
- Die dauerhafte Finanzierung von Technologietransferstellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gesichert.
- Ein Hochschulsozialpakt gegen Unterfinanzierung sichert Qualität und Unabhängigkeit der Hochschulen.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird gestärkt, um die Abhängigkeit von Drittmitteln zu begrenzen.
- Die Zahl unbefristeter Stellen nach der Qualifizierungsphase an Hochschulen wird moderat erhöht.
- Wegfallende befristete Qualifizierungsstellen werden durch Stipendien und zusätzliche Mittel für Hilfskraftstellen kompensiert.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Ein Hochschulsozialpakt gegen Unterfinanzierung sichert Qualität und Unabhängigkeit der Hochschulen.
- Langfristige Finanzierungs- und Zielvereinbarungen schaffen Planungssicherheit für Hochschulen.
- Regionale Forschungsverbünde von Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und öffentlicher Hand werden gestärkt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Hochschulen sollen Orte freier Forschung, guter Arbeit und fairer Bildungschancen sein.
- Die Wissenschaftsfreiheit an Hochschulen ist ein hohes Gut.
- Hochschulen sollen Orte freien Denkens und Streitens sein.
- Cancel Culture an Hochschulen wird abgelehnt.
- Hochschulen müssen als öffentliche Einrichtungen demokratisch gestaltet sein.
FDP 7520
Mehr Geld 6
- Das Land soll die Lehramtsausbildung in den MINT-Fächern mit gezielten Investitionen, besseren Studienbedingungen und langfristiger Bedarfsausrichtung stärken.
- Mittel werden auf Angebote konzentriert, die nachweislich den Studienerfolg verbessern.
- Zwangsrücklagen an den Hochschulen werden verhindert.
- Der Bedarf an psychosozialer Beratung an den Hochschulen soll gedeckt und ihre Finanzierung verstetigt werden.
- Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow wird personell und finanziell gestärkt.
- Die Hochschulförderung im Bereich moderner Verschlüsselungsalgorithmen wird verbessert.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Ein systematisches Technologie-Scouting an den Hochschulen des Landes überführt erfolgversprechende Ideen in Ausgründungen.
- Schulen werden für Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen und Praxispartnern aus dem In- und Ausland geöffnet.
- In allen Schul- und Hochschulgebäuden wird ein adäquater WLAN-Zugang sichergestellt.
- Hochschulen erhalten größere Autonomie bei Personal-, Lehr- und Budgetentscheidungen.
- Hochschulen erhalten größtmögliche Freiheit bei der Entwicklung nachfrageorientierter Masterangebote statt zentraler Steuerung.
- Die Hochschulen erhalten mehr Eigenverantwortung in Bau, Finanzen, Personal und innerer Organisation.
- Der Examensstudiengang Rechtswissenschaften an der Universität Rostock wird wieder eingeführt.
- Hürden für modulare, zertifikatsbasierte und berufsbegleitende Hochschulangebote werden abgebaut.
- Die Autonomie der Hochschulen wird durch Globalhaushalte erhöht.
- Studentenverbindungen und die Vielfalt der akademischen Landschaft werden im freiheitlich-demokratischen Rahmen geschützt.
- Die Kooperation von Politik, Vereinen, Schulen, Hochschulen, Unternehmen und sozialen Einrichtungen im Sport wird erweitert und gefördert.
- Die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Universitäten wird gestärkt, um junge Talente früh für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.
- Der Examensstudiengang Rechtswissenschaften an der Universität Rostock wird wieder eröffnet.
Weniger Pflichten 4
- Hochschulen erhalten größtmögliche Freiheit bei der Entwicklung nachfrageorientierter Masterangebote statt zentraler Steuerung.
- Die Hochschulen werden von unnötiger Bürokratie entlastet.
- Hürden für modulare, zertifikatsbasierte und berufsbegleitende Hochschulangebote werden abgebaut.
- Zwangsrücklagen an den Hochschulen werden verhindert.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 7
- Die Agentur für Sprunginnovationen entwickelt mit den Hochschulen des Landes Technologien, die auf den wirtschaftsstrukturellen Potenzialen des Landes aufbauen.
- Die Studienkapazitäten in medizinischen Fächern an den Hochschulen des Landes werden erhöht.
- Mit Hochschulstandorten wie Neubrandenburg und Rostock wird kurzfristig ein Masterstudiengang Community Health Nursing etabliert.
- An der Universität Greifswald wird das Lehramtsstudium für alle MINT-Fächer eingeführt.
- Mit den Universitäten werden verbindliche, schlanke Standards für die Verzahnung von Studium, Praktika und schulischem Einsatz festgelegt.
- Die Erprobung von KI-Anwendungen an Schulen wird unter Einbeziehung der Hochschulen des Landes unabhängig evaluiert.
- Gründungssemester werden in den Immatrikulationsordnungen der Hochschulen verankert.
Koalitionsvertrag 5714
Mehr Geld 4
- Es wird geprüft, die Zahl der wissenschaftlichen Beschäftigten in der Lehramtsausbildung zu erhöhen.
- Die standortübergreifende Ingenieurausbildung in Bauen, Landschaft und Umwelt (BLU-Konzept) wird mit der notwendigen Ausstattung umgesetzt.
- Der Wissenstransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Wirtschaft wird durch Wissens- und Technologietransferbeauftragte an den Hochschulen gefördert.
- Hochschulen und Forschungsinstitute werden bei der Einwerbung öffentlicher und nicht-öffentlicher Drittmittel weiterhin unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Das Land fördert weiter die Zusammenarbeit einheimischer Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen, um Innovationen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Industrie zu stärken.
- Der mathematisch-naturwissenschaftliche Fächerkanon der Lehramtsausbildung für Gymnasien und Regionale Schulen an der Universität Greifswald wird besonders ausgebaut.
- Alle bestehenden Hochschulstandorte werden erhalten und weiterentwickelt.
- Die Zusammenarbeit von Hochschulen, Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, etwa in Meeresforschung, Wasserstofftechnologien und Lebenswissenschaften, wird weiter gefördert.
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden bei der Teilnahme an Exzellenzwettbewerben des Bundes begleitet und gefördert.
- Leistungsfähigkeit und Innovationskraft einer vielfältigen Hochschullandschaft werden weiter ausgebaut.
- Die Internationalisierung der Hochschulen wird vorangetrieben, mit Schwerpunkt auf dem Wissenschaftsraum der Ostseeanrainerstaaten.
- Die Hochschulen werden bei der Teilnahme an der Initiative Europäische Hochschulnetzwerke unterstützt.
- Hochschulen erhalten die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz auszuweiten.
- Die Digitalisierung von Lehre, Forschung und Verwaltung an den Hochschulen wird weiter ausgebaut.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege wird weiterentwickelt.
- Die wirtschaftsnahe Forschung an den Hochschulen des Landes wird weiter unterstützt und verstärkt.
- Der Aufbau einer Tourismusakademie mit anerkannten Abschlüssen wird geprüft.
- Die Forschung an den Hochschulen des Landes soll sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten.
Mehr Pflichten 5
- Die sechs digitalen Innovationszentren sollen mit den Hochschulen Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung informieren und beraten.
- Die Hochschulen sollen grundständige Aufgaben in Forschung und Lehre durch mehr entfristete Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau absichern.
- Die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung wird für alle Menschen in einer Arbeitsbeziehung mit den Hochschulen ausgebaut.
- Im Landeshochschulgesetz wird eine studentische Prorektorin oder ein studentischer Prorektor verpflichtend eingeführt.
- Im Landeshochschulgesetz wird sichergestellt, dass Lehre, Forschung und Studium friedlichen Zwecken dienen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht