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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

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Ohne Einzug ins Parlament

FW0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 218
SPD 6518
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 5
Mehr Pflichten 6
Linke 6611
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 6
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 6
Grüne 259
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 2
CDU 42142
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Hochschulen werden in regionale Wirtschafts- und Innovationscluster integriert.
  2. Die Verzahnung der Hochschulen mit Unternehmen und Gründungsinitiativen wird intensiviert.
  3. Hochschulen werden in die Lage versetzt, stärker zu Unternehmensgründungen beizutragen.
  4. An der Universität Rostock wird das erste juristische Staatsexamen ermöglicht.
  5. Neue Forschungsgebiete und Studiengänge, unter anderem zur künstlichen Intelligenz, werden geschaffen.
  6. Der bestehende Sanierungsstau an den Hochschulen wird abgebaut.
  7. Moderne Gebäude, Labore und digitale Infrastruktur werden an den Hochschulen bereitgestellt.
  8. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen wird ausgebaut.
  9. Synergien zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden gezielt gefördert.
  10. Für die Zusammenarbeit der wissenschaftlichen Einrichtungen wird eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.
  11. Der Sanierungsstau an den Hochschulen wird mit einem langfristigen, effizienten und hochwertigen Bau- und Sanierungsprogramm abgebaut.
  12. Es wird geprüft, ob Hochschulen für bestimmte Bau- und Sanierungsmaßnahmen die Bauherreneigenschaft erhalten.
  13. Ein Digitalpakt Hochschule beschleunigt den digitalen Wandel und sichert Effizienz, Leistungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der Hochschulen.
  14. Synergien zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden gefördert, etwa bei Studienkonzepten, Mobilität und gebündelten Stärken.
  15. An der Universität Rostock entsteht ein Arno-Esch-Zentrum für vergleichende Kommunismus- und Diktaturgeschichte, das auch öffentlich zugänglich ist.
  16. Die digitale Zusammenarbeit der staatlichen Hochschulen wird verstärkt.
  17. Die Online-Bibliotheken der Hochschulen werden technisch vernetzt.
  18. Gemeinsame Lösungen für Open-Access-Angebote und digitale Bibliotheksdienste werden ermöglicht.
  19. Das Hochschulgesetz wird reformiert, um Hochschulgovernance und Wissenschaftsfreiheit zu stärken.
  20. Überflüssige Genehmigungsvorbehalte im Landeshochschulgesetz werden für Studium, Lehre, Personal, Haushalt und Bau gestrichen.
  21. Eine sogenannte Zivilklausel wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  22. Mit neuen Lehrstühlen, Studiengängen und Forschungsprojekten werden die Hochschulen im Bereich künstlicher Intelligenz gestärkt.
  23. Neben privaten Hochschulansiedlungen wird ein staatlicher Hochschulstandort gebraucht, um die Bindungswirkung der Region zu steigern.
  24. Die Zusammenarbeit der Hochschulen mit Unternehmen wird intensiviert.
  25. Innovationszentren stärken die Vernetzung von Hochschulen und Wirtschaft.
  26. Der Transfer aus den Hochschulen in die Wirtschaft wird beschleunigt.
  27. Regionale Hightech-Cluster werden als landesweit vernetzte Ökosysteme aus Hochschulen, Forschung, Start-ups, Industrie und Mittelstand aufgebaut.
  28. Der Praxisbezug der Hochschulen steigt durch intensivere Kooperation mit regionalen Unternehmen.
  29. Hochschulen, Unternehmen und Verwaltungen erhalten Experimentierräume, um Ideen gemeinsam zu entwickeln und zu erproben.
  30. Die Zusammenarbeit mit globalen Spitzeneinrichtungen wird gefördert.
  31. Gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen werden ein KI-Innovationslabor und ein AI-Quality-Hub geschaffen.
  32. Ein dynamisches Forschungs- und Entwicklungssystem für künstliche Intelligenz soll Forschung, Lehre, Unternehmen und öffentliche Institutionen zusammenführen und KI-Anwendungen erleichtern.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 18
  1. Wirtschaftliche Stärke und gute Arbeitsplätze entstehen dort, wo in Werkstätten, auf Höfen sowie in Schulen, Hochschulen und Laboren die richtigen Bedingungen geschaffen werden.
  2. Die Hochschul- und Forschungslandschaft wird strategisch gestärkt.
  3. Hochschulen werden zu Motoren für Zukunftstechnologien, Wachstum und neue Arbeitsplätze.
  4. An den Hochschulen entstehen mehr innovative Ideen, tragfähige Geschäftsmodelle und nachhaltige Gründerlandschaften.
  5. Die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Greifswald wird nachhaltig gestärkt.
  6. Hochschulen gelten als Denkfabriken der Zukunft und als Motoren für Innovationen, Unternehmensgründungen und Wertschöpfung.
  7. Die Hochschullandschaft gewinnt an Wettbewerbsfähigkeit.
  8. Hochschulen werden Keimzellen für Innovationen und Unternehmensgründungen.
  9. Talente werden langfristig an den Hochschulen gebunden.
  10. Die Attraktivität der Hochschulen im Wettbewerb um Wissenschaftler und Studierende wird gesteigert.
  11. Die Rolle der Hochschulen als Triebfedern für Innovation wird gestärkt.
  12. Im Einklang mit dem EU-Beihilferecht wird festgelegt, wie Hochschulen sich mit Kapital, Infrastruktur und Know-how an Ausgründungen beteiligen dürfen.
  13. Die Gründungskultur an Hochschulen wird gezielt gefördert, damit unternehmerisches Denken dort selbstverständlich wird.
  14. Attraktivität und wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen werden gesteigert, damit mehr talentierte junge Menschen ein Studium oder eine wissenschaftliche Karriere im Land aufnehmen.
  15. Die Attraktivität der Hochschulen wird gesteigert, um die Zahl der Studierenden zu stabilisieren und nach Möglichkeit zu erhöhen.
  16. Das Hochschulmarketing wird verstärkt, um die Zahl der Studierenden zu stabilisieren und nach Möglichkeit zu steigern.
  17. Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden in ihrer nationalen und internationalen Positionierung unterstützt.
  18. Eine Landesstrategie für Pharma stärkt lokale Forschung und Produktion, verringert internationale Abhängigkeiten und vertieft die Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Greifswald und Rostock.
Mehr Pflichten 4
BSW 277
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 2
FDP 7520
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 7
Koalitionsvertrag 5714
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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