Hochschulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Grüne 3918
Mehr Geld 8
- Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sollen mehr Mittel erhalten.
- Hochschulen sollen geschützt, gestärkt und verlässlich finanziert werden.
- Die Sanierungsoffensive für Hochschulgebäude soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
- In der nächsten Legislaturperiode soll eine „Hochschulfinanzierungsvereinbarung IV“ mit hoher Grundfinanzierung und Verlässlichkeit geschlossen werden.
- Die nicht an die Kommunen gehenden Mittel aus dem Sondervermögen werden für Landesinvestitionen in Unikliniken, Hochschulen und Mobilitätsinfrastruktur genutzt.
- Die Mittel der Hochschulen zur Vernetzung mit der Wirtschaft werden ausgebaut.
- Ein Lehrstuhl für Ingenieurswissenschaften im Bereich Fahrradtechnik wird gegründet.
- Die Landesmittel für die Beteiligung der Hochschulen an Europäischen Hochschulallianzen werden verstärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- In ausgewählten Regionen wird die Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen mit Unternehmen und Start-ups gefördert.
- Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, sich schnell an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.
- Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sollen in ihrer Forschung gezielt gestärkt werden.
- Die Zusammenarbeit von Universitätsklinika, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen wird durch den Ausbau des 4U-Verbunds und des Forums Gesundheitsstandort BW gefördert.
- Hochschulen sollen geschützt, gestärkt und verlässlich finanziert werden.
- Die Kooperation zwischen Universitäten und Handwerk wird gezielt ausgebaut, um Innovationen wie ökologisches Bauen zu verankern.
- Ein Studierendenkongress des Landes mit Studierendenvertretungen, Hochschulleitungen, Studierendenwerken, Politik und zufällig ausgewählten Studierenden wird etabliert.
- Der Universitätsverbund EUCOR wird als grenzübergreifender Wissenschaftsraum ausgebaut.
- Die Hochschulen werden befähigt, European Degrees innerhalb europäischer Netzwerke zu etablieren.
- Kommunal-, Vereins-, Hochschul- und Schulpartnerschaften werden mit neuen Formaten wie virtuellen Vernetzungsplattformen unterstützt.
- Das Land stärkt die Partnerschaftsarbeit.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Aus Ideen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen konkrete Lösungen entstehen.
- Exzellenzuniversitäten sowie Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Duale Hochschule sollen gleichwertig gestärkt werden.
- Die Hochschulen für öffentliche Verwaltung werden ausgebaut.
- Das Land braucht hervorragende Hochschulen.
- Die Strukturen der wissenschaftlichen Weiterbildung an den Hochschulen werden weiter auf- und ausgebaut.
- Die Gesamtstrategie „Koloniale Verantwortung“ mit Museen, Hochschulen und Archiven wird gestärkt.
CDU 3416
Mehr Geld 4
- Die personelle Ausstattung der Hochschulen wird gestärkt.
- In hervorragende Studienbedingungen wird investiert.
- KI-Studiengänge, Professuren und Forschungsprojekte werden mit zusätzlichen Mitteln gezielt ausgebaut.
- Die EU-Forschungsförderung wird finanziell gut ausgestattet, sodass Hochschulen, Forschungseinrichtungen und innovationsstarke Unternehmen in Baden-Württemberg besonders davon profitieren.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Es werden regionale Hightech-Cluster als landesweit vernetzte Ökosysteme aus Hochschulen, Forschung, Start-ups, Industrie und Mittelstand geschaffen.
- Hochschulen, Mittelstand und Industrie werden in die Pilotkorridore für autonomes Fahren eingebunden.
- Spitzenberufungen werden erleichtert.
- Der Sanierungsstau bei Hochschulgebäuden wird abgebaut.
- Schnelle Neubauten in standardisierter und modularisierter Bauweise werden ermöglicht.
- Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden bei ihrer internationalen Positionierung unterstützt.
- Die Vernetzung und enge Zusammenarbeit mit globalen Spitzeneinrichtungen wird gefördert.
- Im Einklang mit dem EU-Beihilferecht wird festgelegt, wann und wie sich Hochschulen mit Kapital, Infrastruktur und Know-how an Ausgründungen beteiligen dürfen.
- Die Schaffung einer neuen Landesuniversität für das Thema KI wird vorgeschlagen.
- Ein breites Ökosystem aus universitärer und außeruniversitärer Forschung, Unternehmen und öffentlichen Institutionen wird geschaffen.
- Religionsunterricht an Schulen und das Fach Islamische Theologie an Hochschulen werden von Einflüssen ausländischer Staaten befreit.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
- Silodenken innerhalb der Hochschulen, zwischen Hochschulen und in der Zusammenarbeit mit Unternehmen wird überwunden.
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften stehen im Zusammenwirken mit kleinen und mittleren Unternehmen für Innovation und Transfer in allen Regionen des Landes.
- Die Filmakademie in Ludwigsburg wird als Kreativzentrum in der Ausbildung und in der Filmproduktion gestärkt.
Mehr Pflichten 3
- Die Gründertätigkeit wird als gleichwertige Kernaufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre gesetzlich verankert.
- Für alle Hochschulen wird ein landesweit einheitlicher Standard für geistiges Eigentum geschaffen.
- Für den Umgang mit geistigem Eigentum werden schnelle Verfahren mit verbindlichen Fristen geschaffen.
AfD 435
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
- Ein Zwang zur Gendersprache oder anderen Formen politischer Korrektheit an Hochschulen wird unterbunden.
- Der Ausschluss von Diskutanten und die Verhinderung von Veranstaltungen an Hochschulen werden unterbunden.
- Fachliche Exzellenz wird wieder dominantes Kriterium für die Besetzung von Professuren.
- Quoten bei der Besetzung von Professuren werden untersagt.
SPD 5213
Mehr Geld 5
- Die wegfallenden Einnahmen aus Studiengebühren werden aus dem Landeshaushalt ersetzt.
- Der Anteil der Grundfinanzierung an der Gesamtfinanzierung der Hochschulen wird wieder erhöht.
- Die Forschungsmittel der Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden erhöht.
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften können Personal abseits der Professur aufbauen.
- Die Forschungsfinanzierung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Das Land startet eine Weiterbildungsoffensive für KI-Kompetenz in Berufsschulen, Hochschulen und Volkshochschulen.
- Hochschulen entscheiden eigenständig, ob sie eine Zivilklausel in ihrer Grundordnung verankern.
- Das Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird ausgebaut.
- Der Sanierungsstau an den Hochschulen und den vier Universitätskliniken wird überwunden.
- Der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ wird über 2028 hinaus fortgesetzt.
- Hochschulen dürfen in ihrer Grundordnung festlegen, dass studentische Mitglieder durch die Verfasste Studierendenschaft gewählt werden.
- Duale Karrieren von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern werden durch Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und Ausbildungsbetrieben gefördert.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 5
- Gemeinsam mit den Hochschulen werden wirksame Schutzkonzepte gegen Machtmissbrauch entwickelt.
- An Hochschulen werden Ansprechpersonen für Betroffene von Machtmissbrauch eingerichtet.
- Der Schutz vor sexualisierter Gewalt an Hochschulen wird durch klare Regeln und Verankerung im Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht gestärkt.
- Für Daueraufgaben an Hochschulen werden Dauerstellen geschaffen.
- Mit Personalvertretungen und Hochschulleitungen wird ein Kodex für gute Arbeit an den Hochschulen entwickelt.
Linke 1234
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
- An Hochschulen werden soziale Sicherheit, Ausfinanzierung und demokratische Mitbestimmung statt einer unternehmerischen Hochschule angestrebt.
- Kritische Friedenswissenschaften an den Hochschulen werden auf- und ausgebaut.
- An Hochschulen werden interdisziplinäre Forschungsschwerpunkte zu Faschismus, Rassismus und Militarismus eingerichtet.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 12
- Die Durchführung sicherer Schwangerschaftsabbrüche wird in das Curriculum des Medizinstudiums aufgenommen.
- ME/CFS wird in das Curriculum des Medizinstudiums und der Pflegeausbildung aufgenommen.
- Eine zivil-ökologische Klausel wird im Landeshochschulgesetz verankert.
- Forschung an Rüstung und klimaschädlichen Technologien wird an allen Hochschulen und zivilen Forschungseinrichtungen ausgeschlossen.
- Hochschuleigene Ethikkommissionen kontrollieren die Einhaltung der zivil-ökologischen Klausel.
- Die Betreuungsgrenze wird auf höchstens 30 Studierende pro Dozent im Seminar gesenkt.
- Hochschulen werden barrierefrei.
- Eine qualifizierte, fair bezahlte Lehre ohne prekäre Beschäftigung von Studierenden wird sichergestellt.
- Für qualifizierte Fachkräfte an Hochschulen werden feste und faire Beschäftigungsbedingungen eingeführt.
- Zivilklauseln für Hochschulen ohne Militär werden ausgeweitet.
- Hochschulen gehen klar gegen Diskriminierung, Mobbing, rechte Hetze und sexuelle Belästigung vor.
- Medienkompetenz wird in allen Bildungseinrichtungen zentral vermittelt.
FDP 4532
Mehr Geld 12
- Schulen und Hochschulen erhalten die notwendigen Ressourcen und Handlungsspielräume für qualifizierte Bildungsangebote.
- Die Hochschulförderung für Post-Quanten-Kryptographie-Algorithmen soll ausgeweitet werden.
- In eine KI-Exzellenzinitiative an den Hochschulen des Landes soll investiert werden.
- Private Hochschulen können von staatlichen Förderprogrammen profitieren.
- Hochschulen erhalten Anreize für fachliche Schwerpunkte mit Bezug zu regional starken Industriezweigen.
- Die Digitalisierung der Hochschulen wird verlässlich finanziert.
- In eine KI-Exzellenzinitiative an den Hochschulen wird investiert.
- Mit der Wirtschaft wird ein Programm für Stiftungsprofessuren in Innovationsbereichen entwickelt.
- Alle Studierenden beteiligen sich später maßvoll über nachgelagerte Studienbeiträge an den Kosten.
- Der Grundfinanzierungsanteil der Hochschulen wird schrittweise gesteigert.
- Eine Erhöhung der DFG-Programmpauschale wird angestrebt.
- Der akademische Mittelbau an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird durch Stellenausgleich gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Schulen und Hochschulen erhalten die notwendigen Ressourcen und Handlungsspielräume für qualifizierte Bildungsangebote.
- Mittelstand und Hochschulen sollen als Innovationslabore zusammenarbeiten, in denen kleine und mittlere Unternehmen mitforschen.
- Ein Wettbewerb soll Teams aus Hochschulen, Start-ups und Forschung aufrufen, mit KI Regelwerke und Verwaltungsprozesse auf Redundanzen und Reformpotenziale zu analysieren.
- Zusätzliche Studiengänge im Bereich Games-Entwicklung an den Hochschulen des Landes sollen gefördert werden.
- Die Hochschulen werden eng mit Partnern in Europa vernetzt.
- Das Promotionsrecht wird auf die DHBW erweitert.
- Hochschulstandorte, besonders im ländlichen Raum, werden gezielt unterstützt und strukturell gefördert.
- Private Hochschulen können von staatlichen Förderprogrammen profitieren.
- Kooperationen privater mit staatlichen Hochschulen werden gezielt gefördert.
- An Hochschulen werden Zukunftslabore für KI, Robotik, Quantencomputing und synthetische Biologie eingerichtet.
- Die DHBW erhält über den Promotionsverband Zugang zum Promotionsrecht.
- Die Universitäten werden bei der Exzellenzstrategie des Bundes unterstützt.
- Landesrechtliche Voraussetzungen für international wettbewerbsfähige Hochschulstrukturen und Personalentwicklung werden geschaffen.
- Hochschulen erhalten bessere Möglichkeiten zur Beteiligung an Ausgründungen.
- Innovationszentren und Inkubatoren der Hochschulen werden unterstützt und stärker verzahnt.
- Cancel Culture und informellem Druck zur Political Correctness an Hochschulen wird entgegengetreten.
- Auf die Streichung hochschuleigener Zivilklauseln wird hingewirkt.
- Eine zehnte Landesuniversität mit Schwerpunkt KI wird gemeinsam mit der Wirtschaft angestrebt.
- Die Hochschulautonomie wird ausgeweitet.
- Eine Sanierungsoffensive für Hochschulen und Universitätskliniken wird gestartet.
- Musikhochschulen, Ballettensembles, Landesbühnen und Landesorchester werden erhalten und in ihrer Weiterentwicklung unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
- Die Vielfalt der Hochschullandschaft mit klaren Profilen von Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und DHBW wird erhalten.
- Die Co-Finanzierung bei gemeinsamen Hochschulbauvorhaben mit dem Bund wird gesichert.
- Die Hochschulfinanzierung über fünfjährige Verträge wird fortgeführt und weiterentwickelt.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
FW 22
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
BSW 318
Mehr Geld 7
- Drittmittel sollen auch zur Finanzierung der Grundaufgaben der Hochschulen herangezogen werden.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen soll ausgebaut werden, um ihre Unabhängigkeit von Dritten zu stärken.
- Der Investitionsstau an den Hochschulen soll vordringlich abgebaut werden.
- Die Grundmittel der Hochschulen sollen erhöht werden statt die Programmforschung zu verstärken.
- Energetische Sanierungen von Hochschulgebäuden sollen gefördert werden.
- In überlasteten Fachrichtungen der Universitäten sollen Personal und Ausstattung angemessen ausgebaut werden.
- Die Ausstattung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule an Laboren, Räumen und Personal soll ihren Ansprüchen gerecht werden.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Pädagogische Hochschulen und die Duale Hochschule sollen erhalten und ausgebaut werden.
- Die Selbstverpflichtung von Hochschulen, nur zu friedlichen Zwecken zu forschen und keine Ressourcen für Rüstungsforschung bereitzustellen, wird unterstützt.
- Im Hochschulgesetz soll das Recht der Hochschulen auf Zivilklauseln festgeschrieben werden, die die Nutzung universitärer Ressourcen für militärische Zwecke ausschließen.
- Die Einschränkung der Entscheidungsfreiheit von Hochschulen durch externe Institutionen, private Akkreditierungsagenturen und Akkreditierungsräte soll zurückgedrängt werden.
- Europäische Kooperationsprojekte und internationale Zusammenarbeit der Hochschulen in der EU werden unterstützt.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen soll ausgebaut werden, um ihre Unabhängigkeit von Dritten zu stärken.
- Zivilklauseln an den Hochschulen sollen unterstützt werden.
- Universitäre Infrastruktur, Hörsäle und Labore sollen erhalten und ausgebaut werden.
- Kooperative Promotionen zwischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Dualer Hochschule und Universitäten sollen stärker gefördert werden.
- Die Hochschullandschaft soll entsprechend den Bedürfnissen des Landes auch durch Kooperation mit Handwerk, Industrie und regionaler Wirtschaft gestärkt werden.
- Die Polizeihochschule wird an beiden Standorten ausgebaut.
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 1
Koalitionsvertrag 91334
Mehr Geld 12
- Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung IV soll den Hochschulen ab 2031 für sieben Jahre verlässliche Rahmenbedingungen sichern.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird dynamisch wachsend ausgestaltet.
- Energiekosten sowie Finanzierungslücken infolge technischer Entwicklungen und Drittmittelerfolge werden in der Hochschulfinanzierung angemessen berücksichtigt.
- Für die Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur der Hochschulen und Universitätsklinika ist ein Investitionsbooster vorgesehen.
- Die Sanierungsoffensive III für Hochschulen und Universitätsklinika wird beschleunigt und erhöht.
- Die Mittel für die Erstausstattung von Hochschulen und Universitätsklinika werden erhöht.
- Die Humanmedizin wird durch den finanzierten Ausbau um bis zu 170 zusätzliche Studienplätze an den bestehenden Medizinischen Fakultäten gestärkt.
- Eine Mitfinanzierung der durch Exzellenzcluster entstehenden Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten wird angestrebt.
- Das Land übernimmt die Kofinanzierung der baulichen Infrastruktur für Exzellenzvorhaben nach Artikel 91b Grundgesetz.
- Der Forschungsetat der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird erhöht.
- Mittelsteigerungen analog zur Hochschulfinanzierungsvereinbarung III sollen auch für die Film-, Pop- und Theaterakademie gelten.
- In Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen wird weiter in sichere, resiliente IT-Infrastruktur investiert, auch mit Bundesmitteln.
Mehr Rechte oder Angebote 20
- Die Hochschul- und Forschungslandschaft soll gestärkt und enger mit Wirtschaft und Gesellschaft verknüpft werden.
- Die konkreten Parameter der Hochschulfinanzierung werden gemeinsam mit den Hochschulen entwickelt.
- Die Möglichkeit, die Bauherreneigenschaft auf Hochschulen zu übertragen und auszugestalten, wird ausgeweitet.
- Die Hochschulen sollen ihre weltweiten Partnerschaften sowie Austausch- und Kooperationsformate systematisch stärken.
- Anstrengungen zur internationalen Vernetzung der Hochschulen werden unterstützt.
- Das Land setzt sich für eine verbesserte Förderung der Europäischen Hochschulallianzen durch die EU ein.
- Das Land unterstützt die Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihres Cybersicherheitsprogramms und kooperativer Cloud-Lösungen.
- Die Hochschulen erhalten erweiterte Kompetenzen bei der Ausgestaltung von Nebentätigkeiten.
- Die Hochschulautonomie und die Differenziertheit des Hochschulsystems werden gestärkt.
- Der Austausch innerhalb der Hochschulen, zwischen Hochschularten und mit Unternehmen wird gefördert.
- Der wechselseitige Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird vorangebracht.
- Die bestehenden Exzellenzuniversitäten werden weiter ausgebaut.
- Neue Bewerbungen in der Exzellenzstrategie werden gezielt unterstützt.
- Bewerbungen für neue Exzellenzcluster werden unterstützt.
- Das Land setzt sich beim Bund für eine weitere Bund-Länder-Vereinbarung zur Stärkung der Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein.
- Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft soll verstärkt werden.
- Mit Zukunftswerkstätten soll der Wissenstransfer aus den Verwaltungshochschulen in die Praxis gefördert werden.
- Die grenzüberschreitende Wissenschafts- und Hochschulkooperation wird gestärkt.
- Die internationale Vernetzung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gestärkt.
- Das entwicklungspolitische Engagement von Kommunen, Unternehmen, Kirchen, Schulen, Hochschulen, migrantischen Brückenbauern und Initiativen wird unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
- Der Bauunterhalt von Hochschulen und Universitätsklinika wird zukunftssicher finanziert.
- Für den flexiblen Umbau des Lehrangebots werden weiterhin gezielte Transformationsmittel bereitgestellt.
- EUCOR, der Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee und die Wissenschaftsoffensive am Oberrhein werden weiterhin unterstützt.
- Die Unterstützung der Andrássy-Universität in Budapest wird fortgesetzt.
Ohne klare Richtung 8
- Die Hochschul- und Forschungslandschaft soll verlässlich finanziert, leistungsstark und international vernetzt sein.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen basiert auf Leistungs- und Belastungskriterien.
- Die Internationalisierung der Hochschulen wird konsequent weiterentwickelt.
- Die Zusammenarbeit der Hochschulen im Rahmen der Europäischen Hochschulallianzen hat größte Bedeutung.
- Eine neue Transfer- und Gründerkultur an Hochschulen wird angestrebt.
- Die Filmakademie soll weiter gestärkt werden.
- Die Filmakademie wird nachhaltig ausgebaut.
- Die Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg werden als Innovationsmotoren der Verwaltung gestärkt.
Mehr Pflichten 9
- Die Hochschulen sollen stärker am Ausbau einer wissenschaftsbasierten Lehrkräftefort- und -weiterbildung beteiligt werden.
- Hochschulen und Wissenschaftsministerium sollen Vorschläge zur Vereinfachung und Reduzierung von Berichtspflichten erarbeiten.
- Die Hochschulen müssen in kritischen Bereichen der Campus-IT einen erheblichen Grad an digitaler Souveränität erreichen.
- Die Hochschulen werden zu regionalen Sicherheitsankern gemacht.
- Barrierefreiheit, Inklusion und Vielfalt sollen an den Hochschulen baulich wie digital selbstverständliche Grundlagen sein.
- Ausgründungen werden zu einem Qualitätsmaßstab für Hochschulen.
- Für alle Wissenschaftseinrichtungen des Landes wird ein landesweit einheitlicher Intellectual-Property-Standard geschaffen.
- Für Verfahren zu geistigem Eigentum an Wissenschaftseinrichtungen werden schnelle Verfahren mit verbindlichen Fristen vorgesehen.
- Die Kantinenrichtlinie wird auf Hochschulmensen sowie auf freiwillig teilnehmende Kommunen mit Ganztagsschulen und Kitas ausgedehnt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht