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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 3918
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 3
CDU 3416
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 3
AfD 435
SPD 5213
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 5
Linke 1234
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 12
FDP 4532
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Schulen und Hochschulen erhalten die notwendigen Ressourcen und Handlungsspielräume für qualifizierte Bildungsangebote.
  2. Mittelstand und Hochschulen sollen als Innovationslabore zusammenarbeiten, in denen kleine und mittlere Unternehmen mitforschen.
  3. Ein Wettbewerb soll Teams aus Hochschulen, Start-ups und Forschung aufrufen, mit KI Regelwerke und Verwaltungsprozesse auf Redundanzen und Reformpotenziale zu analysieren.
  4. Zusätzliche Studiengänge im Bereich Games-Entwicklung an den Hochschulen des Landes sollen gefördert werden.
  5. Die Hochschulen werden eng mit Partnern in Europa vernetzt.
  6. Das Promotionsrecht wird auf die DHBW erweitert.
  7. Hochschulstandorte, besonders im ländlichen Raum, werden gezielt unterstützt und strukturell gefördert.
  8. Private Hochschulen können von staatlichen Förderprogrammen profitieren.
  9. Kooperationen privater mit staatlichen Hochschulen werden gezielt gefördert.
  10. An Hochschulen werden Zukunftslabore für KI, Robotik, Quantencomputing und synthetische Biologie eingerichtet.
  11. Die DHBW erhält über den Promotionsverband Zugang zum Promotionsrecht.
  12. Die Universitäten werden bei der Exzellenzstrategie des Bundes unterstützt.
  13. Landesrechtliche Voraussetzungen für international wettbewerbsfähige Hochschulstrukturen und Personalentwicklung werden geschaffen.
  14. Hochschulen erhalten bessere Möglichkeiten zur Beteiligung an Ausgründungen.
  15. Innovationszentren und Inkubatoren der Hochschulen werden unterstützt und stärker verzahnt.
  16. Cancel Culture und informellem Druck zur Political Correctness an Hochschulen wird entgegengetreten.
  17. Auf die Streichung hochschuleigener Zivilklauseln wird hingewirkt.
  18. Eine zehnte Landesuniversität mit Schwerpunkt KI wird gemeinsam mit der Wirtschaft angestrebt.
  19. Die Hochschulautonomie wird ausgeweitet.
  20. Eine Sanierungsoffensive für Hochschulen und Universitätskliniken wird gestartet.
  21. Musikhochschulen, Ballettensembles, Landesbühnen und Landesorchester werden erhalten und in ihrer Weiterentwicklung unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
FW 2​2
BSW 3​18
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 2
Koalitionsvertrag 91334
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Hochschul- und Forschungslandschaft soll gestärkt und enger mit Wirtschaft und Gesellschaft verknüpft werden.
  2. Die konkreten Parameter der Hochschulfinanzierung werden gemeinsam mit den Hochschulen entwickelt.
  3. Die Möglichkeit, die Bauherreneigenschaft auf Hochschulen zu übertragen und auszugestalten, wird ausgeweitet.
  4. Die Hochschulen sollen ihre weltweiten Partnerschaften sowie Austausch- und Kooperationsformate systematisch stärken.
  5. Anstrengungen zur internationalen Vernetzung der Hochschulen werden unterstützt.
  6. Das Land setzt sich für eine verbesserte Förderung der Europäischen Hochschulallianzen durch die EU ein.
  7. Das Land unterstützt die Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihres Cybersicherheitsprogramms und kooperativer Cloud-Lösungen.
  8. Die Hochschulen erhalten erweiterte Kompetenzen bei der Ausgestaltung von Nebentätigkeiten.
  9. Die Hochschulautonomie und die Differenziertheit des Hochschulsystems werden gestärkt.
  10. Der Austausch innerhalb der Hochschulen, zwischen Hochschularten und mit Unternehmen wird gefördert.
  11. Der wechselseitige Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird vorangebracht.
  12. Die bestehenden Exzellenzuniversitäten werden weiter ausgebaut.
  13. Neue Bewerbungen in der Exzellenzstrategie werden gezielt unterstützt.
  14. Bewerbungen für neue Exzellenzcluster werden unterstützt.
  15. Das Land setzt sich beim Bund für eine weitere Bund-Länder-Vereinbarung zur Stärkung der Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein.
  16. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft soll verstärkt werden.
  17. Mit Zukunftswerkstätten soll der Wissenstransfer aus den Verwaltungshochschulen in die Praxis gefördert werden.
  18. Die grenzüberschreitende Wissenschafts- und Hochschulkooperation wird gestärkt.
  19. Die internationale Vernetzung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gestärkt.
  20. Das entwicklungspolitische Engagement von Kommunen, Unternehmen, Kirchen, Schulen, Hochschulen, migrantischen Brückenbauern und Initiativen wird unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 9

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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