Hochschulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 229
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Hochschullandschaft wird im Bereich der Daseinsvorsorge, besonders in Medizin und Lehrerbildung, gestärkt.
- Die Digitale Hochschule Sachsen wird als gemeinsame Einrichtung aller Hochschulen zur Digitalisierung gegründet.
- OPAL wird als zentrale digitale Plattform der sächsischen Hochschulen etabliert.
- Die Westsächsische Hochschule Zwickau wird bei ihrer Neuausrichtung auf die All Electric Society unterstützt.
- Die Hochschule Mittweida wird als Zentrum für Cybersicherheit etabliert.
- Hochschulen erhalten neue Investitionsmodelle und mehr Flexibilität bei Baumaßnahmen für innovative Lehr- und Forschungsbauten.
- An der Universität Leipzig wird ein Studiengang für akademische Trainerausbildung etabliert.
- Mitteldeutsche Medienförderung, Medienfakultät Mittweida und Fachkräfteausbildung an der Filmakademie Görlitz sollen gestärkt werden.
Ohne klare Richtung 2
AfD 118
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 1
BSW 1613
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 9
- In Sachsen soll eine Medizinische Hochschule gegründet werden, um dem Ärztemangel zu begegnen.
- Die Kooperationen der Hochschulen mit sächsischen Unternehmen sollen unterstützt werden.
- Neue Hochschulen wie die Duale Hochschule Sachsen werden bei ihrer Etablierung unterstützt.
- Die Hochschulfinanzierung soll nicht mehr an Immatrikulations- und Absolventenzahlen als Kenngröße gebunden sein.
- Hochschulen sollen dabei unterstützt werden, sich in der wissenschaftlichen Weiterbildung zu etablieren, etwa mit Konzepten zur Verzahnung mit dem Bedarf kleiner und mittlerer Unternehmen.
- Langfristig soll neben den medizinischen Fakultäten in Leipzig und Dresden eine Medizinische Hochschule für Sachsen geschaffen werden.
- Die Hochschulen sollen technisch auf höchstem Niveau ausgestattet werden.
- Die sächsische Hochschullandschaft soll mit inhaltlichen Schwerpunkten für den Bedarf Sachsens in Kooperation mit Handwerk und Industrie gestärkt werden.
- Dezentrale, lokale Institutionen der Berufsausbildung wie Hochschulen und Berufsschulen sollen ausgebaut werden.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Kompetenzen des Hochschulrats wie die Mitwahl der Hochschulleitung sollen an die Senate zurückgehen.
- Das Rektorat soll bei Einrichtung, Aufhebung und wesentlicher Änderung von Studiengängen im Einvernehmen mit dem Senat handeln.
- Die inhaltliche Festlegung von Hochschullehrerstellen soll im Einvernehmen zwischen Rektorat und Fakultätsrat erfolgen.
Ohne klare Richtung 3
- Das Finanzierungsverhältnis zwischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Universitäten soll überprüft werden.
- Hochschulstandorte außerhalb von Dresden und Leipzig sollen in ihrer Attraktivität gestärkt und sichtbar gemacht werden.
- Hochschulen sollen Orte sein, an denen Menschen Kompetenzen zur Lösung künftiger Probleme wie Klimawandel, digitaler Wandel der Arbeitswelt und soziale Ungleichheit erwerben.
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD 81216
Mehr Geld 9
- Kitas, Schulen und Hochschulen werden weiterhin saniert, modernisiert oder neu gebaut.
- An den Hochschulen werden 450 zusätzliche Dauerstellen geschaffen.
- Die staatlichen Hochschulen erhalten eine sechsjährige Zuschussvereinbarung.
- An den Hochschulen werden 450 zusätzliche Dauerstellen geschaffen.
- Die Duale Hochschule erhält zusätzliche Ressourcen für Lehre, kooperative Forschung, Transfer und soziale Infrastruktur.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wächst jährlich um 3,5 Prozent.
- Für Hochschulgebäude, -flächen und Großforschungsgeräte wird eine finanziell untersetzte Hochschulinvestitionsstrategie entwickelt.
- Die Zahl der Juniorprofessuren wird ausgeweitet.
- Die Ausstattung der Standorte von Verwaltungshochschule, Polizeifachschulen und Polizeihochschule wird verbessert.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Hochschulentwicklungsplanung wird fortgeschrieben.
- Die Hochschulen werden bei der Umsetzung ihrer Internationalisierungsstrategien unterstützt.
- Der Transfer zwischen Hochschulen und Unternehmen wird gestärkt.
- Eine sechsjährige Zuschussvereinbarung garantiert eine verlässliche Grundfinanzierung der Hochschulen.
- Die Hochschulen erhalten mehr Freiheiten.
- Den Hochschulen wird auf Wunsch die Bauherreneigenschaft übertragen.
- Strategische Kooperationen zwischen sächsischen Unternehmen sowie mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Innovationszentren, Kammern und Verbänden werden weiter unterstützt.
Bleibt wie bisher 7
- Die Duale Hochschule Sachsen soll als Brücke zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung dienen und das duale praxisintegrierte Studium als Kern behalten.
- Die Ausbildungskapazität von 2.400 Lehramtsstudienplätzen an den drei Universitäten wird beibehalten.
- Das duale praxisintegrierte Studium bleibt Kern der Dualen Hochschule.
- Das Fortbestehen der „Kleinen Fächer“ an den Hochschulen wird abgesichert.
- Durch verlässliche Grundfinanzierung und Kontinuität beim akademischen Personal sollen optimale Studienbedingungen entstehen.
- Weiterbildungsangebote wie die der Verbraucherzentrale und die Seniorenakademien der Hochschulen werden verlässlich finanziert.
- Die 2.400 universitären Lehramtsstudienplätze werden beibehalten.
Ohne klare Richtung 5
- Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule wird weiter begleitet.
- Die dialogorientierte Hochschulsteuerung wird weiterentwickelt.
- In den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen werden mehr Anreize gesetzt.
- Die Qualität von Lehre und Forschung an Verwaltungshochschule, Polizeifachschulen und Hochschule der Sächsischen Polizei wird weiter ausgebaut.
- Die Expertise der TU Bergakademie Freiberg als Ressourcenuniversität wird genutzt.
Mehr Pflichten 8
- Die Duale Hochschule Sachsen und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen Studiengänge für akademisierte Therapie- und Gesundheitsberufe einrichten.
- Die Quote unbefristeter Beschäftigung an Hochschulen wird auf über 45 Prozent angehoben.
- Die Gleichstellungskonzepte der Hochschulen werden fortgeschrieben.
- Die Hochschulen werden zu Personalentwicklungskonzepten verpflichtet.
- Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in Lehre, Studium und Weiterbildung an Hochschulen verankert.
- Betreuung, Begutachtung und Arbeitgeberfunktion bei Promotionen werden getrennt.
- Die Einführung eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TVStud) wird unterstützt.
- Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen sollen Debatten in die Gesellschaft tragen und Politik beraten.
Grüne 6921
Mehr Geld 8
- An den Hochschulen werden Klimaschutzmanager zur Bündelung aller Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht.
- Die Hochschulen erhalten eine auskömmliche Grundfinanzierung.
- Eine Professur für Geschlechterforschung wird dauerhaft etabliert.
- In Sachsen wird eine Gleichstellungsprofessur eingerichtet.
- Universitäre und außeruniversitäre Forschung und Lehre zur Aufarbeitung kommunistischer Diktaturen in Sachsen werden strukturell und finanziell gestärkt.
- An der TU Dresden wird eine Professur für politische Erwachsenenbildung eingerichtet.
- An der Universität Leipzig wird eine Professur für Demokratieforschung eingerichtet.
- Die Verwaltungshochschule Meißen erhält ausreichend Personal.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Die Zusammenarbeit von Verbraucherzentralen, Schulen, Volkshochschulen und Hochschulen bei der Erstellung von Lernmaterialien wird gefördert.
- Für den Sanierungsstau der Hochschulbauten wird eine Gesamtplanung für eine an Nachhaltigkeit und Inklusion orientierte Sanierungsoffensive erstellt.
- Hochschulen werden bei Klimaneutralität, Ressourcenschutz, Energieeffizienz und der Verankerung von Nachhaltigkeit in Lehre und Forschung unterstützt.
- Die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur durch mehrere Hochschulen wird vorangetrieben.
- Die Verantwortung für die inneren Belange der Hochschule liegt bei ihren demokratisch legitimierten Organen.
- Maßnahmen der Hochschulen zur Ansprache unterrepräsentierter Geschlechter in Studiengängen und zu geschlechtersensiblen, transdisziplinären Studienangeboten werden unterstützt.
- Synergien der Großforschungszentren mit der Hochschullandschaft und der Transfer in die Region werden abgesichert.
- Die medizinische Forschung und Ausbildung in Dresden und Leipzig soll weitere Innovationen ermöglichen und ihre Ausstrahlung in die Region wird gefördert.
- Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten für besonders forschungsstarke Bereiche ein eigenständiges Promotionsrecht.
- Die akademische Trainerausbildung wird als Studiengang an die Universität Leipzig zurückgeholt.
- Die Forschungsfreiheit an der Verwaltungshochschule Meißen wird gestärkt.
- Die Verwaltungshochschule Meißen wird langfristig unabhängiger.
- Kooperationen von Regionen, Kommunen, Schulen, Hochschulen und Handwerkskammern mit vergleichbaren Institutionen weltweit werden gefördert.
Bleibt wie bisher 3
- Die Ausbildungszahlen an Fach- und Hochschulen für die frühkindliche Bildung werden auf hohem Niveau gehalten.
- Die vielfältige sächsische Hochschullandschaft mit ihren Fächerkulturen wird erhalten und gestärkt.
- Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wird weiterhin substanziell gefördert.
Ohne klare Richtung 6
- Die Wasserstoffunion der sächsischen Hochschulen wird gestärkt.
- Die Zentren für Lehrkräftebildung an den Universitäten werden gestärkt.
- Für die sächsischen Hochschulen werden bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen.
- Die akademische Ausbildung von Fachkräften für Gesundheitsfachberufe an der Dualen Hochschule, gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Hochschulen, wird geprüft.
- Die weitere Internationalisierung der Hochschulen wird unterstützt.
- Eine grenzüberschreitende Hochschulagentur als Serviceeinrichtung für alle Hochschulen wird geprüft.
Mehr Pflichten 6
- Bestehende Anreizsysteme werden weiterentwickelt und die Nachhaltigkeitsaufgaben der Hochschulen konkretisiert.
- Daueraufgaben an Hochschulen sollen grundsätzlich von dauerhaft Beschäftigten erledigt werden.
- Hochschulstrukturen, die Abhängigkeitsverhältnisse und Machtmissbrauch begünstigen, werden kritisch überprüft und beseitigt.
- Die Hochschulen sollen bei Nutzung und Weiterentwicklung quelloffener Software eine führende Rolle einnehmen.
- Die Bereitstellung freier Lehrformate (Open Educational Resources) soll an Hochschulen selbstverständlich sein.
- Die juristische Aus- und Fortbildung der Polizei erfolgt in Kooperation mit staatlichen Universitäten.
Linke 1276
Mehr Geld 4
- Die Haushaltsmittel für die Kleintierklinik der Universität Leipzig werden erhöht.
- Die Hochschulen werden ausreichend finanziert.
- Queer- und Gender-Studies, Antirassismus- und Kolonialismusforschung erhalten einen festen Platz an sächsischen Hochschulen mit angemessen ausgestatteten Lehrstühlen.
- Hochschulen werden für die Umstellung auf Klimaneutralität ausreichend ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
- An Hochschulen werden für Daueraufgaben Dauerstellen geschaffen.
- An Schulen und Hochschulen werden verbindlich unabhängige Beschwerdestellen für Queerfeindlichkeit und Rassismus eingerichtet.
- Für Daueraufgaben an Hochschulen werden Dauerstellen geschaffen.
- In Sachsen wird eine Akkreditierungspflicht für das Lehrangebot eingeführt.
- Campus und Lehre werden barrierefrei.
- Die digitale Barrierefreiheit an Hochschulen wird ausgebaut und sichergestellt.
- Hochschulen sollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
- Module zur Klimagerechtigkeit werden im Studienablauf verpflichtend.
- Hochschulen verpflichten sich zur Klimaneutralität.
- An jeder sächsischen Hochschule wird ein Nachhaltigkeitsbüro (Green Office) eingerichtet.
FW 26
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Hochschulen in Ballungszentren und ländlichen Gebieten werden gleichermaßen gefördert.
- Schulen, Hochschulen und Wirtschaft werden für einen effektiveren Austausch stärker vernetzt.
- Die Berufsakademie Sachsen wird mit ihren Standorten weiter ausgebaut.
- Ein Mittelfristplan soll den Sanierungsstau im Hochschulbau beenden.
FDP 536
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Sächsische Hochschulen sollen über Transferbüros und Außenstellen eng mit den Strukturwandelregionen verknüpft werden.
- Hochschulen, Schulen, Berufsfachschulen und Berufsverbände werden deutlich stärker beratend in die Erstellung von Lehrplänen einbezogen.
- Hochschulen können Weiterbildungsangebote auch außerhalb eines abgeschlossenen Studiengangs monetarisieren.
- Regionale Unternehmen werden stärker mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen vernetzt.
- Hochschulen können für Zweitstudium und längere Studienzeiten auf eigenen Beschluss nachgelagerte Studiengebühren erheben.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 3
- Wissens- und Technologietransfer erhält in Zielvereinbarungen der Hochschulen und in Projektbewilligungen einen größeren Stellenwert.
- Weiterbildungsangebote, Wissensmarketing und die Verwertung nichtmonetärer Produkte an den Hochschulen werden ausgebaut.
- Akademische Weiterbildung wird zur Kernaufgabe der sächsischen Hochschulen.
Koalitionsvertrag 51026
Mehr Geld 4
- Eine Hochschulinvestitionsstrategie für Gebäude, Flächen und Großforschungsgeräte wird entwickelt.
- Transfer- und Gründerstrukturen an Hochschulen werden dauerhaft finanziell und personell ausgestattet.
- In die Standorte der Verwaltungsausbildung wird investiert.
- In Universitätsklinika und Medizinische Fakultäten wird investiert.
Mehr Rechte oder Angebote 20
- Die Verkehrsinfrastruktur mit Bahn, Straßenbahn, Flughafen und Autobahnanbindung wird schwerpunktmäßig ausgebaut.
- Die Duale Hochschule Sachsen wird beim Aufbau als neue Hochschulart unterstützt.
- Die HHL Leipzig Graduate School of Management wird unterstützt.
- Für innovative Lehr- und Forschungsbauten wird mehr Flexibilität bei Baumaßnahmen geschaffen.
- Hochschulen erhalten auf Wunsch die Bauherreneigenschaft.
- Die im Rahmen der Exzellenzstrategie zugesagten Hochschulbauten werden in der Landesbauplanung vorrangig berücksichtigt.
- Hochschulen werden dabei unterstützt, den Anteil unbefristeter Beschäftigung zu erhöhen.
- Hochschulen werden bei der Einrichtung von Tenure-Track-Juniorprofessuren unterstützt.
- Die Modellstudiengänge in Leipzig, Chemnitz und Zittau/Görlitz sowie Kooperationen mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften im berufsbildenden Lehramt werden verstetigt.
- Die Entwicklung neuer Exzellenzcluster und die Exzellenzuniversitäten werden gefördert.
- Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen werden bei der Beteiligung an EU-Forschungsprogrammen unterstützt.
- Hochschulen werden beim Aufbau einer hochschulübergreifenden Forschungsinformationsplattform unterstützt.
- Die Ansiedlung von Hochschulaußenstellen und Forschungseinrichtungen im ländlichen Raum wird unterstützt.
- Die digitale Vernetzung von Studienangeboten und der Austausch offener Lehr- und Lernmaterialien auf einer gemeinsamen Plattform werden vorangetrieben.
- Die Strategie zur digitalen Transformation im Hochschulbereich wird umgesetzt.
- Die Digitale Hochschule Sachsen wird als virtuelle Plattform eingerichtet.
- Die Hochschulen werden bei ihren Internationalisierungsstrategien unterstützt.
- Die Medizinischen Fakultäten werden bei neuen Lehr- und Prüfungsformaten und medizindidaktischer Qualifikation unterstützt.
- Eine weitere Akademisierung von Therapie- und Gesundheitsberufen erfolgt vorrangig an der Dualen Hochschule und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
- Die Medienfakultät der Hochschule Mittweida wird unterstützt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 4
- Die staatliche Grundfinanzierung der Hochschulen sichert die Wissenschaftsfreiheit.
- Die Hochschulmittel werden über die Zuschussvereinbarung langfristig planbar bereitgestellt.
- Das Fortbestehen der „Kleinen Fächer“ an Hochschulen wird abgesichert.
- Die hohe Ausbildungskapazität der lehrerbildenden Hochschulen bleibt erhalten und ihre Auslastung wird verbessert.
Ohne klare Richtung 6
- Der Hochschulentwicklungsplan wird umgesetzt und weiterentwickelt.
- Die Profilschärfung der Hochschulen wird im Dialog vorangetrieben.
- Die kooperative Promotion an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird evaluiert und weiterentwickelt.
- Die Gründung eines Tourismus-Innovationsclusters in der Hochschullandschaft wird geprüft.
- Das Institut für Sorabistik der Universität Leipzig wird auf Basis einer Evaluation weiterentwickelt.
- Weitere akademische Studienangebote an lehrerbildenden Hochschulen werden geprüft.
Mehr Pflichten 5
- Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen sollen verstärkt Wissenschaftskommunikation und Politikberatung betreiben.
- Bildung für nachhaltige Entwicklung soll in Lehre, Studium und Weiterbildung an Hochschulen verankert werden.
- Hochschulen sollen Personalentwicklungskonzepte einsetzen.
- Mehr Verbindlichkeit in der Qualitätssicherung der Medizinerausbildung wird geprüft.
- Mit dem Institut für Sorabistik werden konkrete Ziele vereinbart.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht