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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 229
AfD 118
BSW 1613
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD 81216
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 7
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 8
Grüne 6921
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 13
  1. Die Zusammenarbeit von Verbraucherzentralen, Schulen, Volkshochschulen und Hochschulen bei der Erstellung von Lernmaterialien wird gefördert.
  2. Für den Sanierungsstau der Hochschulbauten wird eine Gesamtplanung für eine an Nachhaltigkeit und Inklusion orientierte Sanierungsoffensive erstellt.
  3. Hochschulen werden bei Klimaneutralität, Ressourcenschutz, Energieeffizienz und der Verankerung von Nachhaltigkeit in Lehre und Forschung unterstützt.
  4. Die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur durch mehrere Hochschulen wird vorangetrieben.
  5. Die Verantwortung für die inneren Belange der Hochschule liegt bei ihren demokratisch legitimierten Organen.
  6. Maßnahmen der Hochschulen zur Ansprache unterrepräsentierter Geschlechter in Studiengängen und zu geschlechtersensiblen, transdisziplinären Studienangeboten werden unterstützt.
  7. Synergien der Großforschungszentren mit der Hochschullandschaft und der Transfer in die Region werden abgesichert.
  8. Die medizinische Forschung und Ausbildung in Dresden und Leipzig soll weitere Innovationen ermöglichen und ihre Ausstrahlung in die Region wird gefördert.
  9. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten für besonders forschungsstarke Bereiche ein eigenständiges Promotionsrecht.
  10. Die akademische Trainerausbildung wird als Studiengang an die Universität Leipzig zurückgeholt.
  11. Die Forschungsfreiheit an der Verwaltungshochschule Meißen wird gestärkt.
  12. Die Verwaltungshochschule Meißen wird langfristig unabhängiger.
  13. Kooperationen von Regionen, Kommunen, Schulen, Hochschulen und Handwerkskammern mit vergleichbaren Institutionen weltweit werden gefördert.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 6
Linke 1276
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
FW ​26
FDP 536
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 3
Koalitionsvertrag 51026
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Verkehrsinfrastruktur mit Bahn, Straßenbahn, Flughafen und Autobahnanbindung wird schwerpunktmäßig ausgebaut.
  2. Die Duale Hochschule Sachsen wird beim Aufbau als neue Hochschulart unterstützt.
  3. Die HHL Leipzig Graduate School of Management wird unterstützt.
  4. Für innovative Lehr- und Forschungsbauten wird mehr Flexibilität bei Baumaßnahmen geschaffen.
  5. Hochschulen erhalten auf Wunsch die Bauherreneigenschaft.
  6. Die im Rahmen der Exzellenzstrategie zugesagten Hochschulbauten werden in der Landesbauplanung vorrangig berücksichtigt.
  7. Hochschulen werden dabei unterstützt, den Anteil unbefristeter Beschäftigung zu erhöhen.
  8. Hochschulen werden bei der Einrichtung von Tenure-Track-Juniorprofessuren unterstützt.
  9. Die Modellstudiengänge in Leipzig, Chemnitz und Zittau/Görlitz sowie Kooperationen mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften im berufsbildenden Lehramt werden verstetigt.
  10. Die Entwicklung neuer Exzellenzcluster und die Exzellenzuniversitäten werden gefördert.
  11. Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen werden bei der Beteiligung an EU-Forschungsprogrammen unterstützt.
  12. Hochschulen werden beim Aufbau einer hochschulübergreifenden Forschungsinformationsplattform unterstützt.
  13. Die Ansiedlung von Hochschulaußenstellen und Forschungseinrichtungen im ländlichen Raum wird unterstützt.
  14. Die digitale Vernetzung von Studienangeboten und der Austausch offener Lehr- und Lernmaterialien auf einer gemeinsamen Plattform werden vorangetrieben.
  15. Die Strategie zur digitalen Transformation im Hochschulbereich wird umgesetzt.
  16. Die Digitale Hochschule Sachsen wird als virtuelle Plattform eingerichtet.
  17. Die Hochschulen werden bei ihren Internationalisierungsstrategien unterstützt.
  18. Die Medizinischen Fakultäten werden bei neuen Lehr- und Prüfungsformaten und medizindidaktischer Qualifikation unterstützt.
  19. Eine weitere Akademisierung von Therapie- und Gesundheitsberufen erfolgt vorrangig an der Dualen Hochschule und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
  20. Die Medienfakultät der Hochschule Mittweida wird unterstützt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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