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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 91223
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 12
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 8
CDU 3523
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die Zusammenarbeit zwischen Berliner Hochschulen und der Bundeswehr wird gestärkt.
  2. Forschungsergebnisse der Hochschulen sollen für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und seiner NATO-Partner nutzbar sein.
  3. Die Zivilklausel an Hochschulen wird abgeschafft.
  4. Das ehemalige Flughafenterminal wird für die Berliner Hochschule für Technik umgebaut und soll Forschung, Lehre und innovative Unternehmen an einem Ort zusammenbringen.
  5. Die Expertise öffentlicher Institutionen, Universitäten und Fachhochschulen wird stärker in die Stadtentwicklung eingebunden.
  6. Forschende, raumbezogene und bautechnologische Fachgebiete der Berliner Universitäten und Hochschulen werden gestärkt.
  7. Die Höchstgrenze für die Beteiligung von Hochschulen an Ausgründungen mit Virtual Shares wird weiter angehoben.
  8. Die Zusammenarbeit von Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gründerzentren und Bezirken wird ausgebaut, um die Ansiedlung forschungsaffiner Unternehmen voranzubringen.
  9. Das FUBIC an der Freien Universität ist zügig fertigzustellen.
  10. An der Technischen Universität entsteht die Chemical Invention Factory.
  11. Die Investitionsplanung erfolgt gemeinsam mit den Universitäten und Hochschulen bei voller Wahrung der Hochschulautonomie.
  12. Der Sanierungs- und Instandhaltungsrückstau der Berliner Hochschulen wird abgebaut.
  13. Es wird auf eine enge Zusammenarbeit mit den Hochschulen gesetzt.
  14. Dienstleistungen werden hochschulübergreifend bereitgestellt.
  15. In klar begrenztem Umfang werden Studienbeiträge ermöglicht, etwa bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit oder für Studierende aus Nicht-EU-Staaten.
  16. Die Charité wird im Verbund der Berlin University Alliance zu einem führenden Wissenschaftsstandort für datengetriebene Medizin, personalisierte Therapien und KI-gestützte Forschung entwickelt.
  17. Bröckelnde Universitäten anstelle einer Hochschulbaugesellschaft werden abgelehnt.
  18. Die Zusammenarbeit von Schulen mit Wirtschaft, Handwerk und Hochschulen wird ausgebaut.
  19. Für die Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin werden am neuen Standort in Moabit moderne Bedingungen für Ausbildung und Filmproduktion geschaffen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 3
AfD 5214
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 5
Grüne 8412
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 7
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 8
SPD 4411
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 6
Bleibt wie bisher 4
Mehr Pflichten 4
BSW 6​3
FDP 537
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 6
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 5
Koalitionsvertrag 111142
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Das Gebiet am Fasanenplatz wird mit Bezirk und Kulturinstitutionen zu einem durchgrünten Kulturquartier entwickelt.
  2. Die Etablierung eines KMU-Büros zur Vernetzung von Hochschulen und Wirtschaft wird geprüft.
  3. Die Hochschulen erhalten mehr Handlungsspielraum für eigenständige Entwicklung und Profilbildung.
  4. Für die Hochschulverträge wird eine neue Grundlage mit Planungssicherheit entwickelt.
  5. Eine Offensive für energetische Sanierung und Ertüchtigung von Hochschulgebäuden wird gestartet.
  6. Kurzfristig umsetzbare Baumaßnahmen an Hochschulen sollen sofort realisiert werden, auch um teure Anmietungen zu verringern.
  7. Eine Anhebung der Grenze für die eigenständige Bauherreneigenschaft der Hochschulen auf 20 Millionen Euro wird geprüft.
  8. Die Autonomie der Hochschulen wird gestärkt, um ihnen mehr Freiräume zur Entfaltung ihrer Potenziale zu geben.
  9. Ein wettbewerbsfähiges Modell für gemeinsame Berufungen von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird entwickelt.
  10. Die Hochschulen werden bei der Entwicklung neuer Modelle für Dauerbeschäftigung unterstützt.
  11. Studentische Beschäftigte sollen wieder etwa in der Studienberatung eingesetzt werden können.
  12. Die Hochschulen werden bei der Einwerbung von Kofinanzierung für Deutschlandstipendien aus der Wirtschaft und ihren Verbänden unterstützt.
  13. Hochschulen können auf Antrag Erweiterungen der studentischen Mitbestimmung im gesetzlichen Rahmen erproben.
  14. Die Universitäten werden bei der Konzeption eines Modellprojekts für eine 24-Stunden-Universitätsbibliothek unterstützt.
  15. Die Weiterentwicklung von Studiengängen im Gesundheitsbereich wie Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft und Health Data Science wird unterstützt.
  16. Das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird 2024 umgesetzt.
  17. Die Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gestärkt.
  18. Standortentwicklung und energetischer Umbau der Liegenschaften der Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden vorangetrieben.
  19. Eine hybride künstlerisch-wissenschaftliche Promotion soll auch an den Kunst- und Musikhochschulen erprobt werden.
  20. Geprüft wird, ob die Humanistische Hochschule bei der Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit unterstützt werden kann; bei positivem Ergebnis wird sie unterstützt.
  21. Eine zentrale Entrepreneurship-Education- und Incubation-Einheit für alle staatlichen Hochschulen wird geschaffen.
  22. Die Universitäten werden bei der Fortführung bestehender und der Einwerbung neuer Exzellenzcluster unterstützt.
  23. Die Berlin University Alliance wird als internationales Flaggschiff unterstützt und gestärkt.
  24. Das Land unterstützt die Digitalisierung der Hochschulen vorrangig über die Hochschulverträge.
  25. Die IT-Sicherheit der Hochschulen wird gestärkt und Kompetenzen werden gegebenenfalls gebündelt.
  26. An der HWR werden zusätzliche Kapazitäten eingerichtet, um mehr Nachwuchskräfte für die Verwaltung zu gewinnen.
  27. Kooperationen und duale Studienangebote an anderen Hochschulen werden, auch länderübergreifend, ausgebaut.
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 11
  1. An der HWR Berlin wird ein dualer Studiengang für Gerichtsvollzieher mit Eingangsamt A 9 eingerichtet.
  2. Hochschulen sollen stärker untereinander und mit der Wirtschaft in Innovationsnetzwerken zusammenarbeiten.
  3. Technologietransfer über Ausgründungen soll eine relevante Ergebnismessgröße in den Hochschulverträgen werden.
  4. Das Innovations- und Technologiezentrum Industrie 4.0 in Oberschöneweide wird kurzfristig mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft umgesetzt.
  5. Studienplätze der Medizinpädagogik werden an den staatlichen Universitäten etabliert.
  6. Die Hochschulen sollen einen relevanten Teil ihrer Rücklagen für Baumaßnahmen einsetzen.
  7. Das Berliner Hochschulgesetz wird präzisiert, sodass Gremienreferate bzw. Gremiensachbearbeitungen gegenüber Gremienmitgliedern auskunfts- und beratungspflichtig sind.
  8. Aus Grundmitteln finanzierte Arbeitsverhältnisse an Hochschulen werden nur befristet, wenn sie der wissenschaftlichen Qualifizierung dienen.
  9. Ein Modellversuch zur dualen Lehrkräfteausbildung an Universitäten mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gestartet, mit Schwerpunkt auf Grundschul- und Berufsschullehramt.
  10. Das Land vereinbart mit den Hochschulen, dass sie Ursachen langer Studienzeiten und von Studienabbrüchen analysieren und eigene Konzepte für mehr Studienerfolg entwickeln.
  11. Die Hochschulen werden gebeten zu prüfen, wie der Transformationsprozess nach der DDR und in postsozialistischen Ländern angemessen in Forschung und Lehre berücksichtigt werden kann.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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