Hochschulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 824
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 7
- Die deutschen Studiengänge und Studienabschlüsse werden wieder eingeführt.
- Bei der Vergabe von Stipendien und der Besetzung von Universitätsstellen und Lehrstühlen entscheidet allein die fachliche Qualifikation.
- Sachsen-Anhalt stellt seine Hochschulen vom Bologna-System wieder auf das frühere Studiensystem um.
- Hochschulen führen bei Überbelegung Aufnahmeprüfungen durch, die die spezifischen Voraussetzungen für das Studium feststellen.
- Über die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen wirkt die Landesregierung darauf hin, dass die Geisteswissenschaften wieder einem wissenschaftlichen Anspruch genügen.
- Bei Promotionen an Fachhochschulen ohne Kooperation mit einer Universität wird im Doktortitel der Zusatz F.H. geführt.
- Die Studienplatzkapazitäten für Medizin an den Universitäten des Landes sollen ausgebaut werden.
CDU 428
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Kooperationen zwischen agrarischen Bildungsstandorten und Hochschulen sollen verstetigt und ausgebaut werden.
- Kooperationen mittelständischer Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen gezielt ausgebaut werden.
- Hochschulen sollen Spitzenforschung, praxisnahe Ausbildung, Digitalisierung und KI-Anwendung stärken.
- Die Hochschulen werden gezielt zu Orten exzellenter Forschung, Innovation, Gründung, praxisnaher Ausbildung und Nachwuchsförderung weiterentwickelt.
- Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz sollen systematisch in alle Bereiche der Hochschulen integriert werden.
- Der Zugang von Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen zu direkt verwalteten EU-Programmen wird gestärkt.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
- Zielvereinbarungen mit Hochschulen sollen sich am tatsächlichen Studienerfolg und am Bedarf orientieren.
- Maßstab für Hochschulen ist die Zahl der Lehramtsabsolventen statt der Studienanfänger.
- Hochschulen etablieren strukturierte Bindungs- und Integrationsinstrumente, die internationale Studierende schon während des Studiums beruflich, sozial und räumlich an das Land binden.
- An Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden standardisierte Ausgründungsverträge eingeführt.
SPD 54
Mehr Geld 4
- Verlässliche Hochschulverträge, eine auskömmliche Grundfinanzierung und klare Perspektiven für Beschäftigte sollen den Hochschulen Stabilität geben.
- Der Auf- und Ausbau unbefristeter Professuren mit (Teil-)Denomination in der Geschlechterforschung wird gestärkt.
- Die bislang drittmittelfinanzierte Professur für geschlechtersensible Medizin an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wird in den Ausbau unbefristeter Professuren einbezogen.
- Die landwirtschaftlichen Bildungs- und Hochschuleinrichtungen im Land werden auskömmlich finanziert.
Bleibt wie bisher 4
- Die universitäre Ausbildung aller Lehrämter mit den aktuellen Wahlmöglichkeiten auf 1.200 Studienplätzen wird beibehalten.
- Das Kompetenzzentrum Inklusive Bildung an der Hochschule Magdeburg-Stendal wird weiter finanziert.
- Die vielfältige Hochschullandschaft des Landes wird erhalten.
- Das EU-Hochschulnetzwerk wird weiter unterstützt.
Grüne 9611
Mehr Geld 7
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen durch das Land wird mindestens in Höhe von Inflation und steigenden Energie- und Baukosten erhöht.
- Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre werden vollständig an die Hochschulen weitergegeben.
- An Hochschulen werden mehr Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen, besonders im akademischen Mittelbau.
- Langfristig werden mehr Dauerstellen unterhalb der Professur geschaffen.
- Das Land unterstützt die Klimaneutralität der Hochschulen mit Investitionsprogrammen.
- Ein Klimaschutzfonds für Hochschulen wird eingerichtet.
- Stellen im Klimaschutzmanagement und in Nachhaltigkeitsbüros der Hochschulen werden verstetigt.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Ein Sofortprogramm für sichere Fahrradabstellanlagen an Hochschulen, Schulen, Landesliegenschaften und öffentlichen Einrichtungen wird aufgelegt.
- Hochschulen werden bei der Einrichtung von Department-Strukturen unterstützt, etwa durch Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen.
- Der Wissenstransfer zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU wird professionalisiert und ausgebaut.
- Die Gründungskultur an Hochschulen wird durch bessere Transferinfrastruktur, Beratung, vernetzte Gründungszentren und Gründungsstipendien gestärkt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
- Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie werden gegen wissenschaftsfeindliche Einflussnahme verteidigt.
- Lehrangebot und Forschungsförderung in der Geschlechterforschung werden an den Hochschulen dauerhaft gesichert.
- Die Professur für Geschlechtersensible Medizin an der Universität Magdeburg wird dauerhaft gesichert.
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 9
- Der Ökolandbau soll in Ausbildung, Fachschule, Umstellungsberatung, Lehr- und Versuchseinrichtungen des Landes sowie in Forschung und Lehre an Hochschulen stärker berücksichtigt werden.
- Land, Landesunternehmen und Hochschulen schaffen ausschließlich elektrische Dienst- und Nutzfahrzeuge an.
- Hochschulen werden verpflichtet, bauliche Barrierefreiheit sicherzustellen.
- Hochschulen werden verpflichtet, digitale Zugänglichkeit sicherzustellen.
- Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag mit angemessenen Löhnen, Mindestvertragslaufzeiten und Mitbestimmungsrechten eingeführt.
- Verbindliche Zielquoten und ein konsequentes Gleichstellungscontrolling werden an Hochschulen eingeführt.
- Alle Hochschulen arbeiten spätestens 2030 klimaneutral.
- Ein „Pakt für nachhaltige Hochschulen“ von Landesregierung, Hochschulen, Studierendenwerken und Klimainitiativen wird initiiert.
- Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstellen werden als Daueraufgaben in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen verankert.
Linke 3713
Mehr Geld 8
- Die Investitionen in Kitas, Schulen, Hochschulen und Weiterbildung werden erhöht.
- Hochschulen werden gut ausgestattet und ein vielfältiges Studienangebot gestärkt.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird gestärkt und die Abhängigkeit von Projektfinanzierung verringert.
- Die aufgabengerechte Finanzierung wird gesichert und der Zukunftsvertrag Studium und Lehre mit zusätzlichen Landesmitteln kofinanziert.
- Tarifsteigerungen und Inflation werden den Hochschulen vollständig ausgeglichen.
- Tandem-Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden ausgebaut.
- An Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden Promotionsstellen eingerichtet.
- Die Finanzierung der Lehramtsausbildung wird verstetigt, um Dozierende dauerhaft einzustellen.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Lehramtsausbildung an der Universität Magdeburg für die Sekundarstufe I und II wird um 200 Erstsemesterplätze, vor allem in Mangelfächern, erweitert.
- Hochschulen, außeruniversitäre und private Forschungseinrichtungen sowie die Leopoldina werden erhalten und ausgebaut.
- Die Vernetzung von Landkreisen, Städten, Hochschulen und Arbeitgebern wird für schnelle Wege in gute Beschäftigung gestärkt.
- Transformationsnetzwerke mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Zulieferbetrieben werden entwickelt.
- Die Hochschulstandorte Anhalt und Merseburg werden ausgebaut.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3
BSW 779
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Eine Militarisierung von Forschung und Lehre an den Hochschulen des Landes wird abgelehnt.
- Die Kooperation zwischen Betrieben, Berufsschulen und Hochschulen wird gestärkt.
- Die Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen in Clustern wird systematisch ausgebaut, um Forschungsergebnisse in betriebliche Anwendungen zu überführen.
- Universitäten und Forschungseinrichtungen arbeiten frei von politischer Vereinnahmung und übermäßiger wirtschaftlicher Einflussnahme.
- Hochschulen haben das Recht, durch Zivilklauseln die militärische Nutzung ihrer Forschungsergebnisse und Einflussnahme des militärisch-industriellen Komplexes auszuschließen.
- Kooperationsvereinbarungen mit Universitäten im europäischen Ausland für ein Medizinstudium bei unzureichendem Numerus clausus werden geprüft.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 7
- An Hochschulen gelten tarifgebundene Arbeitsverträge für alle Beschäftigtengruppen.
- Gute, tarifgebundene Arbeitsbedingungen an Hochschulen werden gewährleistet.
- Hochschulen nehmen die Qualifizierung von Fachkräften gleichwertig neben Forschung und Lehre wahr.
- Kooperationen der Hochschulen mit Unternehmen und gesellschaftlichen Partnern dürfen die inhaltliche Unabhängigkeit von Forschung und Lehre nicht beeinträchtigen.
- Hochschulen gewährleisten sichere Räume für sachliche Auseinandersetzungen.
- Hochschulgremien werden künftig paritätisch besetzt.
- Hochschulabsolventen können in „Brückenjahren“ Werkstätten und Infrastruktur der Hochschule bis zu zwei Jahre weiter nutzen, wenn sie ihr Gewerbe in Sachsen-Anhalt anmelden.
FDP 1717
Mehr Geld 6
- Alle Bildungswege gelten als gleichwertig, was sich in der Ausstattung der Einrichtungen widerspiegeln soll.
- Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Hochschule erhalten moderne Lernumgebungen auf dem neuesten Stand der Technik.
- Das Land investiert in Berufsausbildung, Hochschulen und Universitäten.
- Private Hochschulen mit nachgewiesener Qualität werden nicht von staatlichen Förderprogrammen ausgeschlossen.
- Anreize für hochschulspezifische Schwerpunkte mit Bezug zu regional starken Industriezweigen werden gesetzt.
- Die Digitalisierung der Hochschulen wird durch verlässliche Finanzierung und kombinierte digitale und Präsenzlehre verstetigt.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Zivilklauseln an Hochschulen werden abgelehnt.
- Die Vernetzung von Hochschulen mit Unternehmen der Verteidigungsindustrie wird gestärkt.
- Die Zusammenarbeit von Land, Hochschulen, Forschung und Industrie in der modernen Kerntechnik wird ausgebaut.
- Lehrerbildende Einrichtungen können geeignete Bewerber mit beruflicher Vorerfahrung, etwa Erzieher, zulassen.
- Bestehende Hochschulstandorte, besonders im ländlichen Raum, werden gezielt unterstützt und strukturell gefördert.
- Die Kooperation von Schule und Hochschule wird gestärkt, um Studierfähigkeit und Übergang zu verbessern.
- Private Hochschulen mit nachgewiesener Qualität werden nicht von staatlichen Förderprogrammen ausgeschlossen.
- An Hochschulen werden strategische Zukunftslabore für KI, Robotik oder synthetische Biologie eingerichtet.
- Brücken von Hochschulen zu Start-ups und Mittelstand werden gestärkt.
- Kooperationen zwischen Schulen und Hochschulen sollen ohne neue Zentralsteuerung Studierfähigkeit und Übergänge sichern.
- Die Universitäten werden im bundesweiten Exzellenzwettbewerb gestärkt.
- Die Ausbildungskapazitäten für Physician Assistants an den medizinischen Fakultäten in Halle und Magdeburg werden gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
- Hochschulen schließen weiterhin Zielvereinbarungen mit dem Land.
- Grundmittel je Studierenden, Betreuungsrelation und Raumausstattung der Hochschulen bleiben erhalten.
- Die Einführung von Zivilklauseln an Hochschulen wird abgelehnt.
- Die Einhaltung des politischen Neutralitätsgebots an Hochschulen wird sichergestellt.
Ohne klare Richtung 2
FW 238
Mehr Geld 7
- Das Studium der Allgemeinmedizin wird durch weitere Lehrstühle aufgewertet.
- Bildungseinrichtungen sollen modern digital ausgestattet werden.
- Die Hochschulen sollen eine solide Grundfinanzierung erhalten.
- Die Hochschulen sollen mehr Mittel für die Lehramtsausbildung erhalten.
- Die Hochschulen sollen eine solide, planbare Grundfinanzierung für Personal- und Sachkosten erhalten.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen soll angestiegene Energie- und Technikkosten angepasst werden.
- Berufsbegleitende und duale Studiengänge sollen ausgebaut und finanziell gefördert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag 13729
Mehr Geld 10
- Die berufsbegleitenden Weiterbildungskurse an den Universitäten werden zusätzlich finanziert.
- Die Hochschulen erhalten eine auskömmliche Grundfinanzierung, festgelegt in Zielvereinbarungen mit dem Land.
- Tariferhöhungen an den Hochschulen werden vollständig übernommen.
- Ab 2022 wird ein jährlicher Inflationsausgleich von 1,5 Prozentpunkten für die Hochschulen eingeführt.
- Ab 2022 wird auf den Corona-Solidaritätsbeitrag der Hochschulen von 6 Millionen Euro verzichtet.
- Weitere pandemiebedingte Mehraufwendungen der Hochschulen werden ausgeglichen.
- „Kleine Fächer“ sollen stärker vom Bund finanziert oder im Verbund mitteldeutscher Universitäten erhalten werden.
- Im Dialog mit den Hochschulen wird die Personalsituation über Tenure-Track, Stellenbewirtschaftung und verstetigte Bundesmittel für unbefristete Stellen verbessert.
- Unter Nutzung von Bundesprogrammen wird an den Hochschulen mehr Personal eingestellt.
- Die Lehre in den Agrarstudiengängen wird nachhaltig und finanziell gesichert.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Die Fachkräftestrategie wird mit Kammern, Hochschulen und Unternehmen weiterentwickelt und umgesetzt.
- Universitäre Strukturen der Pflege- und Versorgungswissenschaften werden aufgebaut und ihre Erkenntnisse zügig in die stationäre Versorgung übertragen.
- Das Digitalmentoren-Projekt an der Hochschule Merseburg wird ausgebaut und inhaltlich geschärft.
- In die Kommission zur Lehramtsausbildung sollen alle an der Lehrkräfteausbildung beteiligten Institutionen einbezogen werden, darunter die zweite Ausbildungsphase und die Zentren für Lehrerbildung.
- Für die Lehrerbildung werden Kooperationen auch mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingerichtet.
- Mit den Hochschulen werden langfristige Konzepte zum Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Lehre erarbeitet.
- Die Hochschulen entscheiden eigenverantwortlich über den Einsatz ihrer Mittel.
- An den Hochschulen wird eine Struktur geschaffen, die Gründungen begleitet und die Vermarktung von Produkten über Lizenzen ermöglicht.
- Hochschulen können eine Unternehmensgründung als Praxissemester mit ECTS-Anrechnung anerkennen.
- Der Universitätsverbund Halle-Jena-Leipzig wird gestärkt, um eine erneute Exzellenzbewerbung zu erleichtern.
- Regionale „Projektagenturen Wissenschaft“ werden gefördert, um Kooperationen von Hochschulen mit Kommunen und Unternehmen zu stärken.
- Die Hochschulen werden beim Schaffen dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse unterstützt.
- Mit den Hochschulen wird an der Einführung aktueller Software und Lernmanagementsysteme gearbeitet.
- Die Hochschulen werden dabei unterstützt, verstärkt digitale Lehr- und Lerninformationen und digitale Bibliotheken zu nutzen.
- Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen für digitales Studieren und einheitliche Kommunikationsstandards zwischen Hochschulen werden geschaffen.
- Hochschulen erhalten die Möglichkeit, auf Zweitstudiengebühren zu verzichten.
- Die wissenschaftliche Expertise der Hochschulen wird stärker in die Demokratie- und Antisemitismusprogramme eingebunden, um den Wissenschafts-Praxis-Transfer zu verstärken.
- Kooperationen zwischen Fachhochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten des Landes werden erweitert.
- Kooperationen mit Hochschulen anderer Bundesländer werden ausgebaut.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Alle Hochschulstandorte im Land werden weiterentwickelt und profiliert.
- Aus der technologischen Forschung von Hochschulen und Wirtschaft sollen marktfähige Produkte aus Sachsen-Anhalt entstehen.
- Die Lehramtsausbildung erhält an den Universitäten wieder höchste Priorität.
- Die Hochschulen werden zu Orten exzellenter Forschung, Ausbildung und Nachwuchsförderung ausgebaut.
- Die Internationalisierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird vorangetrieben.
Mehr Pflichten 13
- Unternehmerisches Denken und Handeln wird in Schulen und Hochschulen vermittelt.
- Ein Konzept zur Optimierung des Skill-Grade-Mix in der stationären Versorgung wird unter Einbeziehung der medizinischen Fakultäten modellhaft erprobt.
- In einer gemeinsamen Kommission mit den Universitäten werden Curricula und Praxisanteile der Lehramtsausbildung überarbeitet.
- Digitale Bildung, Umgang mit Heterogenität, interkulturelle Kompetenz, Demokratieförderung sowie Kinder- und Jugendschutz werden in allen Phasen der Lehramtsausbildung verbindlich vermittelt.
- Die Ausbildungskapazitäten im Lehramt werden laufend an die Einstellungsbedarfe in allen Fächern angepasst.
- Doktorandinnen und Doktoranden sollen mit mindestens 50 Prozent der Wochenarbeitszeit eingestellt werden.
- Mit Hochschulen und Kommunen werden Möglichkeiten für ausreichende Kinderbetreuung für Beschäftigte und Studierende gesucht.
- Die Hochschulen sollen eigene Vorschläge für mehr Familienfreundlichkeit einbringen.
- Mentoring- und Patenprogramme, Projektpartnerschaften und Talent-Scouts an Schulen und Hochschulen sollen Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Elternhaus ein Studium ermöglichen.
- Demokratiebildung und interkulturelle Bildung werden verbindlich in den Lehrplänen der Schulen, in relevanten Ausbildungs- und Studiengängen und in der Weiterbildung verankert.
- Die Ausbildungskapazitäten der Fachhochschule der Polizei werden an das Ziel von 7.000 Vollzugsbeamten angepasst.
- Die Profilbildung der Hochschulen soll sich vorrangig an der Nachfrage der Wirtschaft ausrichten.
- Neue Depots sollen von mehreren Kulturstiftungen und der Kunsthochschule gemeinsam mit anderen Nutzern betrieben werden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht