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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 824
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 7
CDU 428
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 6
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 4
SPD ​54
Grüne 9611
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 9
Linke 3713
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 5
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 3
BSW 779
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 6
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 7
FDP 1717
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
FW 238
Koalitionsvertrag 13729
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die Fachkräftestrategie wird mit Kammern, Hochschulen und Unternehmen weiterentwickelt und umgesetzt.
  2. Universitäre Strukturen der Pflege- und Versorgungswissenschaften werden aufgebaut und ihre Erkenntnisse zügig in die stationäre Versorgung übertragen.
  3. Das Digitalmentoren-Projekt an der Hochschule Merseburg wird ausgebaut und inhaltlich geschärft.
  4. In die Kommission zur Lehramtsausbildung sollen alle an der Lehrkräfteausbildung beteiligten Institutionen einbezogen werden, darunter die zweite Ausbildungsphase und die Zentren für Lehrerbildung.
  5. Für die Lehrerbildung werden Kooperationen auch mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingerichtet.
  6. Mit den Hochschulen werden langfristige Konzepte zum Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Lehre erarbeitet.
  7. Die Hochschulen entscheiden eigenverantwortlich über den Einsatz ihrer Mittel.
  8. An den Hochschulen wird eine Struktur geschaffen, die Gründungen begleitet und die Vermarktung von Produkten über Lizenzen ermöglicht.
  9. Hochschulen können eine Unternehmensgründung als Praxissemester mit ECTS-Anrechnung anerkennen.
  10. Der Universitätsverbund Halle-Jena-Leipzig wird gestärkt, um eine erneute Exzellenzbewerbung zu erleichtern.
  11. Regionale „Projektagenturen Wissenschaft“ werden gefördert, um Kooperationen von Hochschulen mit Kommunen und Unternehmen zu stärken.
  12. Die Hochschulen werden beim Schaffen dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse unterstützt.
  13. Mit den Hochschulen wird an der Einführung aktueller Software und Lernmanagementsysteme gearbeitet.
  14. Die Hochschulen werden dabei unterstützt, verstärkt digitale Lehr- und Lerninformationen und digitale Bibliotheken zu nutzen.
  15. Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen für digitales Studieren und einheitliche Kommunikationsstandards zwischen Hochschulen werden geschaffen.
  16. Hochschulen erhalten die Möglichkeit, auf Zweitstudiengebühren zu verzichten.
  17. Die wissenschaftliche Expertise der Hochschulen wird stärker in die Demokratie- und Antisemitismusprogramme eingebunden, um den Wissenschafts-Praxis-Transfer zu verstärken.
  18. Kooperationen zwischen Fachhochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten des Landes werden erweitert.
  19. Kooperationen mit Hochschulen anderer Bundesländer werden ausgebaut.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 13
  1. Unternehmerisches Denken und Handeln wird in Schulen und Hochschulen vermittelt.
  2. Ein Konzept zur Optimierung des Skill-Grade-Mix in der stationären Versorgung wird unter Einbeziehung der medizinischen Fakultäten modellhaft erprobt.
  3. In einer gemeinsamen Kommission mit den Universitäten werden Curricula und Praxisanteile der Lehramtsausbildung überarbeitet.
  4. Digitale Bildung, Umgang mit Heterogenität, interkulturelle Kompetenz, Demokratieförderung sowie Kinder- und Jugendschutz werden in allen Phasen der Lehramtsausbildung verbindlich vermittelt.
  5. Die Ausbildungskapazitäten im Lehramt werden laufend an die Einstellungsbedarfe in allen Fächern angepasst.
  6. Doktorandinnen und Doktoranden sollen mit mindestens 50 Prozent der Wochenarbeitszeit eingestellt werden.
  7. Mit Hochschulen und Kommunen werden Möglichkeiten für ausreichende Kinderbetreuung für Beschäftigte und Studierende gesucht.
  8. Die Hochschulen sollen eigene Vorschläge für mehr Familienfreundlichkeit einbringen.
  9. Mentoring- und Patenprogramme, Projektpartnerschaften und Talent-Scouts an Schulen und Hochschulen sollen Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Elternhaus ein Studium ermöglichen.
  10. Demokratiebildung und interkulturelle Bildung werden verbindlich in den Lehrplänen der Schulen, in relevanten Ausbildungs- und Studiengängen und in der Weiterbildung verankert.
  11. Die Ausbildungskapazitäten der Fachhochschule der Polizei werden an das Ziel von 7.000 Vollzugsbeamten angepasst.
  12. Die Profilbildung der Hochschulen soll sich vorrangig an der Nachfrage der Wirtschaft ausrichten.
  13. Neue Depots sollen von mehreren Kulturstiftungen und der Kunsthochschule gemeinsam mit anderen Nutzern betrieben werden.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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