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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

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Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 7922
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Eine engere Kooperation zwischen wissenschaftlicher und dualer Ausbildung wird befördert.
  2. Universität, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden beim Stärken ihrer internationalen Netzwerke unterstützt.
  3. Universität, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden dabei unterstützt, in EU-Initiativen erfolgreich zu sein.
  4. Der Transfer in und aus der Wissenschaft wird nach dem Leitgedanken transformativer Hochschulen für und mit der Region gestärkt.
  5. Die Zusammenarbeit der Hochschulen und Forschungsinstitute in den Feldern Nachhaltigkeit und Klimawandel wird gestärkt.
  6. Mit den Hochschulen werden Maßnahmen entwickelt, um sie im Wettbewerb um wissenschaftliches, technisches und Verwaltungspersonal zu stärken.
  7. Ungenutzte Potenziale der Digitalisierung in Lehre, Forschung und Verwaltung der Hochschulen werden konsequent genutzt.
  8. Die Hochschule Bremerhaven wird weiter ausgebaut.
  9. Werbung und Willkommenskultur für die Studien- und Wissenschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven werden profilorientiert gestärkt.
  10. Die Kooperation der Jacobs University/Constructor University mit den bremischen Wissenschaftseinrichtungen wird unterstützt.
  11. Durch Neugestaltung des Quartiers um die Fußgängerzone, Gestaltung des Karstadt-Areals und Ausbau der Hochschule wird die Innenstadt Bremerhavens zu einem Ort von Wohnen, Arbeiten, Kultur, Bildung und Tourismus belebt.
  12. In der Bremer Innenstadt soll ein Citycampus etabliert werden.
  13. In der Bremer Innenstadt soll ein Gesundheitscampus etabliert werden.
  14. Das Gebäude der Bremer Landesbank am Domshof soll als Standort für einen zweiten Universitätsstandort in der Innenstadt weiterverfolgt werden.
  15. Dritte Orte sollen zusätzlich zur Stadtbibliothek im Stadtmusikanten- und Literaturhaus und im geplanten Universitätscampus am Brill eingerichtet werden.
  16. Die Hochschule Bremerhaven wird bei ihrer Erweiterung in Innenstadtnähe unterstützt.
  17. Die Leistungsfähigkeit der Hochschule für öffentliche Verwaltung wird ausgebaut.
  18. Die Universität erhält die Möglichkeit, bei nicht abgelegtem Staatsexamen einen universitären Abschluss in Jura zu verleihen.
  19. Die Einbindung der HfK, der Universität Bremen und der anderen Hochschulen des Landes wird verstärkt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 7
CDU 41528
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Universitäten und Hochschulen werden bei der Internationalisierung unterstützt.
  2. In Bremen-Grohn entsteht mit der Constructor University ein Science Park mit Gründerzentrum für Medizintechnik und Biotechnologie.
  3. Erfindungen aus der Forschung an Hochschulen und Instituten werden gefördert.
  4. Erfindungen aus der Forschung an Hochschulen und Instituten werden geschützt.
  5. Die Zivilklausel wird abgeschafft, damit Forschung frei wird und die Entscheidungshoheit an die Hochschulen zurückgeht.
  6. Mittelfristig soll eine moderne medizinische Fakultät entstehen.
  7. Die notwendigen Sanierungen der Hochschulen werden mit einer besseren Campus-Atmosphäre durchgeführt und mit der regionalen Versorgung und Infrastruktur verbunden.
  8. Der Bau eines Hörsaal- und Veranstaltungszentrums an der Universität wird vorangetrieben.
  9. Das Erasmus-Programm und die Erasmus-Dozentenmobilität werden stärker gefördert.
  10. Notwendige Sanierungen der Hochschulen werden mit einer weiteren Verbesserung der Campus-Atmosphäre durchgeführt.
  11. Hochschulsanierungen werden mit der regionalen Versorgung und Infrastruktur verbunden.
  12. Die Zusammenarbeit der Hochschulen in Bremen wird unabhängig von der Trägerschaft untereinander intensiviert.
  13. Die Zusammenarbeit der Hochschulen mit Wirtschaft, Handel und Handwerk wird weiter intensiviert.
  14. Die medizinische und wissenschaftliche Infrastruktur in Bremen und Bremerhaven wird mit der Medizinischen Fakultät verbunden.
  15. Ein Kooperationsverbund für künstliche Intelligenz aus Hochschulen, Forschungsinstituten und Investoren wird gebildet.
  16. Der Wissenstransfer aus der Universität in die Praxis wird gefördert.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 15
  1. Das Bildungssystem umfasst Kindergärten, Schulen, akademische Bildungseinrichtungen, Vereine und Jugendeinrichtungen.
  2. Das Potenzial der Hochschule Bremerhaven für die Innenstadt wird besser genutzt.
  3. Die Zivilklausel ist ein bürokratisches Hindernis, das die überregionale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen beeinträchtigt.
  4. Ziel ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Autonomie der Hochschulen.
  5. Starke Hochschulen und Wissenschaft brauchen Geld und Investitionen.
  6. Die Universität Bremen muss bei der kommenden Bewerbung um Exzellenzcluster wieder erfolgreich sein.
  7. Der Wert der Constructor University als Campus-Universität in Bremen-Nord, die Menschen aus der ganzen Welt anzieht, wird anerkannt.
  8. Nicht jede Hochschule muss jeden Studiengang anbieten, und eine stärkere länderübergreifende Kooperation soll den Ressourceneinsatz effektiver machen.
  9. Gute Hochschulen brauchen gute Rahmenbedingungen in den Einrichtungen und in den Städten.
  10. Die Digitalisierung der Hochschullandschaft wird ein Leuchtturmprojekt für Bremen und Bremerhaven.
  11. Die Digitalisierung der Hochschullandschaft wird ein Leuchtturmprojekt für Bremen und Bremerhaven.
  12. Die Medizinische Fakultät wird auf künstliche Intelligenz ausgerichtet und soll den Gesundheits- und Wissenschaftsstandort stärken.
  13. Der Gesundheits-Campus der Hochschule Bremen und der Studiengang in Bremerhaven gelten als Basis der Weiterentwicklung.
  14. Die Digitalisierung wird im Zusammenwirken von Schulen, Hochschulen, Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern zum Schlüssel für neue Produkte, Dienstleistungen und Prozesse gemacht.
  15. Internetanschlüsse an Schulen, Berufsschulen und Hochschulen bekommen eine besondere Bedeutung.
Mehr Pflichten 4
Grüne 201322
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 10
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 19
  1. Menstruationsartikel sollen in Toiletten aller öffentlichen Gebäude bereitgestellt werden.
  2. Antidiskriminierung wird als verpflichtender Lehrinhalt im Lehramtsstudium ausgebaut.
  3. An der Universität Bremen soll die Dokumentation und Erforschung von Demokratiefeindlichkeit im Verbund mit anderen Einrichtungen verstärkt werden.
  4. Für alle Hochschulen wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt.
  5. An Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten ist eine Befristung nur zulässig, wenn nicht überwiegend Daueraufgaben übernommen werden.
  6. Die Überführung in unbefristete Arbeitsverhältnisse wird in der Wissenschaft zum Regelfall, auch für Lektoren und Drittmittelbeschäftigte.
  7. Die Hochschulen werden barrierefrei gestaltet.
  8. Sprachliche Zugangsbeschränkungen in Fächern, in denen sehr gute Deutschkenntnisse nicht entscheidend sind, werden per Hochschulgesetz entfernt oder abgesenkt.
  9. Berufungskommissionen werden divers und paritätisch besetzt.
  10. Die Suche nach geeigneten Bewerbern in Berufungsverfahren wird dokumentiert.
  11. Für alle Hochschulen wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen entwickelt.
  12. Über Landesgesetze und Zielvereinbarungen werden Klimaschutz und Bildung für nachhaltige Entwicklung zu zentralen Hochschulaufgaben.
  13. Der Studiengang Sportpädagogik an der Universität Bremen wird wieder eingeführt.
  14. In den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen wird darauf geachtet, dass Gender Studies wieder fester Bestandteil von Forschung und Lehre werden.
  15. Diese unbefristeten Lehrstellen werden mit didaktisch besonders qualifizierten Personen besetzt.
  16. Die Auslagerung dauerhafter Lehr- und Prüfungsaufgaben an schlechter bezahlte Lehrbeauftragte wird unterbunden.
  17. Lehraufträge werden nur zur Ergänzung des Lehrangebots und für Praxisbezüge erteilt.
  18. Die Bremischen Hochschulen sollen Kurse auf Plattformen für offene Online-Kurse (MOOC) anbieten.
  19. Internationale Kooperationen in Forschung und Lehre müssen der Demokratie förderlich sein.
Linke 34615
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 30
  1. Die Hochschulen im Land Bremen sollen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie der Klimakrise beitragen.
  2. Die Hochschulen sollen in allen Fächern gute Studienbedingungen gewährleisten.
  3. Die Universität Bremen wird aufgefordert, eine App zur Buchung von ÖPNV, Carsharing und Bikesharing zu entwickeln.
  4. Schwangerschaftsabbruch wird Teil der allgemeinen medizinischen Ausbildung.
  5. Zeitnah wird ein dualer Bachelorstudiengang Elementarpädagogik als zusätzliches universitäres Angebot eingerichtet.
  6. Die Zivilklausel der Hochschulen wird unterstützt und umgesetzt.
  7. Bestehende Kooperationen der Hochschulen mit der Bundeswehr oder Rüstungsbetrieben werden beendet.
  8. Die Affenversuche an der Universität Bremen werden unverzüglich beendet.
  9. Das Bremische Hochschulgesetz wird so überarbeitet, dass eine unbefristete Anstellung nach der Promotion die Regel wird.
  10. Vor der Vergabe wird jeder Lehrauftrag daraufhin geprüft, ob er das Lehrangebot um Einblicke aus der Berufspraxis ergänzt.
  11. Lehraufträge, die diesem Zweck nicht entsprechen, werden nicht genehmigt; stattdessen wird eine befristete sozialversicherungspflichtige Vertretungsstelle ausgeschrieben.
  12. Kettenlehraufträge über mehrere Semester werden abgelehnt.
  13. Die Vergütung von Lehraufträgen wird regelmäßig an die Gehaltsentwicklung der Tarifbeschäftigten angepasst.
  14. Die Vergütung von Lehraufträgen umfasst künftig auch Vor- und Nachbereitung.
  15. Die Hochschulen entwickeln ihr Klimaschutzmanagement zu einem umfassenden ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsmanagement weiter.
  16. Die Hochschulen entwickeln eine verbindliche Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen, Maßnahmen, Verfahren und Verantwortlichkeiten für Klimagerechtigkeit und Klimaneutralität.
  17. Die Förderung der Biodiversität wird an allen Hochschulen vorangebracht.
  18. An den Hochschulen werden Flächen entsiegelt und neue Grünflächen geschaffen.
  19. Die Hochschulen rüsten entsprechend der Solar-City-Strategie alle Dächer mit Photovoltaikanlagen nach.
  20. Wo die Statik keine Photovoltaik zulässt, wird sie nachträglich angepasst.
  21. Alle Neubauten der Hochschulen erhalten Photovoltaikanlagen auf allen Dächern.
  22. Das Lehrangebot an den Hochschulen wird gezielt ausgebaut.
  23. An der Universität werden zusätzliche Lehramtsstudienplätze geschaffen, insbesondere für Inklusive Pädagogik.
  24. Die Geschlechterforschung in den Fachbereichen wird gestärkt oder die Universität Bremen baut einen Studiengang Gender Studies auf.
  25. In Bremen und an der Hochschule Bremerhaven werden zusätzliche Kapazitäten für den Studiengang Soziale Arbeit geschaffen.
  26. Für die Gleichstellung werden auf Landesebene Fiktionsbescheinigungen genutzt und Strukturen an Hochschulen und in Betrieben ausgebaut.
  27. An den Bremer Hochschulen wird die Forschung zu Frieden, ziviler Konfliktlösung und Klimafolgen von Rüstung erweitert.
  28. Der Fonds für digitale Endgeräte wird über Stadtteilzentren, Hochschulen, Schulen und vergleichbare Einrichtungen bekannt gemacht.
  29. Die Primatenversuche an der Universität Bremen werden eingestellt.
  30. Das Hochschulgesetz wird reformiert, um Tierversuche einzuschränken.
BIW 3​2
FDP 5615
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 5
Koalitionsvertrag 171438
Mehr Geld 16
  1. Nach dem Vorbild des dualen Studiengangs Gebäudeenergietechnik werden weitere Studiengänge, auch mit der Hochschule Bremen, entwickelt und gegebenenfalls gefördert.
  2. Die Finanzierung der Hochschulen wird schrittweise an den Bundesdurchschnitt angenähert.
  3. Der bedarfsgerechte Ausbau und die finanzielle Absicherung der Universität Bremen in der Breite werden auch jenseits der Spitzenforschung fortgeführt.
  4. Im Erfolgsfall werden die erforderliche Kofinanzierung und Infrastruktur für die Exzellenzuniversität sichergestellt.
  5. Die Hochschulen werden in der EFRE-Förderperiode 2021–2027 beim Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten berücksichtigt.
  6. In der kommenden EFRE-Förderperiode soll ein Schwerpunkt auf die Hochschulen gelegt werden.
  7. Der Bund soll mehr Mittel für die Hochschulfinanzierung bereitstellen, etwa zum Abbau von Sanierungsstaus, ohne die Länderzuständigkeit anzutasten.
  8. Die Campus-Standorte der Hochschulen werden durch Sanierungen und strategische Neubauten weiterentwickelt.
  9. An der Universität Bremen werden zusätzliche Hörsaal- und Veranstaltungsraumkapazitäten geschaffen.
  10. Die Sporthalle der Universität Bremen wird neu gebaut.
  11. Das Gebäude NW 2 Block A und weitere Hochschulgebäude werden saniert.
  12. Der Neubau des FS-Gebäudes der Hochschule Bremen wird fertiggestellt.
  13. Die Mensastandorte der Hochschulen werden saniert.
  14. In Bremerhaven wird ein attraktiver Hochschulcampus geschaffen.
  15. Für den Teilumzug der Universität in die Innenstadt werden zusätzliche Mittel im Wissenschaftshaushalt bereitgestellt.
  16. Zuwendungen und Drittmittel des Bundes sollen sowohl für sozialpolitische Vertragsverlängerungen als auch zur Refinanzierung unbefristeter Stellen nutzbar sein.
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Die Universität Bremen wird im laufenden Exzellenzwettbewerb mit voller Kraft unterstützt.
  2. Das Werftquartier wird gemeinsam mit Bremerhaven zu einem maritimen Campus weiterentwickelt.
  3. Universität, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden mit dem Wissenschaftsplan 2030 dabei unterstützt, Beiträge zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, insbesondere des Klimawandels, zu leisten.
  4. Qualitätsgesicherte duale Studienangebote, insbesondere an der Hochschule Bremen, werden ausgebaut, um Hochschulen und Wirtschaft stärker zu vernetzen.
  5. Die Hochschule Bremerhaven wird durch die neuen Studiengänge weiter ausgebaut, um die Studierendenzahlen zu steigern.
  6. Die Hochschule Bremerhaven wird bei eigener Akzentsetzung unterstützt, damit sie Fachkräfte für die lokale Wirtschaft im Strukturwandel ausbilden kann.
  7. Die Hochschulen werden dabei unterstützt, ihre Marketinginstrumente miteinander zu vernetzen.
  8. Die Hochschule Bremerhaven wird bei eigener Akzentsetzung unterstützt, um Fachkräfte für die lokale Wirtschaft auszubilden.
  9. Die Universität Bremen wird im laufenden Exzellenzwettbewerb unterstützt.
  10. Die Universität Bremen wird im laufenden Exzellenzwettbewerb unterstützt.
  11. Die Universität Bremen wird bei einem Antrag auf den Status einer Exzellenzuniversität unterstützt.
  12. In Bremerhaven soll ein Maritimes Wissenschaftszentrum die Netzwerke aus Wissenschaft, Hochschule und Forschung auf eine neue Basis stellen.
  13. Der zusätzliche Standort der Universität in der Innenstadt am Domshof wird unter Einbindung aller Statusgruppen vervollständigt.
  14. Für die Rechtswissenschaften wird ein ausreichend großer Hörsaal geschaffen.
  15. An der Hochschule für Künste, der Hochschule Bremen und der Hochschule Bremerhaven wird das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche verankert.
  16. Die Nachhaltigkeit der Hochschulen wird durch Mobilitätsangebote, energetische Sanierung, ressourcenschonenden Betrieb und nachhaltige Beschaffung gestärkt.
  17. Der Gesundheitscampus in der Innenstadt wird weiterentwickelt.
  18. Weitere Entwicklungsschritte des Universitätsstandorts in der Innenstadt einschließlich eines Hörsaals werden zügig geklärt.
  19. Bei der Standortplanung für Wissenschaft in der Innenstadt werden die Bedarfe aller Hochschulen ermittelt.
  20. Die Hochschule Bremerhaven wird bei ihrer Erweiterung in Innenstadtnähe unterstützt.
  21. Mit der Universität werden Kooperationen zur Evaluation von KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung aufgebaut.
  22. Die energetische Sanierung des gesamten öffentlichen Gebäudebestands, auch von Hochschulen und Sportanlagen, hat höchste Priorität.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 17
  1. Die Jugendberufsagentur wird durch eine neutrale Stelle an der Universität Bremen evaluiert.
  2. Die bremischen Hochschulen sollen künftig verstärkt Weiterbildungen anbieten.
  3. Im Dialog mit der Universität wird darauf hingewirkt, dass Jurastudierende Studienangebote zu geschlechtsbezogener Gewalt und Opferrechten erhalten.
  4. Antidiskriminierung wird als verpflichtender Inhalt im Lehramtsstudium ausgebaut.
  5. Die Jugendberufsagentur wird durch eine neutrale Stelle an der Universität Bremen evaluiert.
  6. Die Zugangshürden zum Lehramtsstudium werden gemeinsam mit der Universität gesenkt.
  7. Mit den Hochschulen wird ein dualer Lehramtsstudiengang entwickelt und schnellstmöglich eingeführt.
  8. Klimabildung wird als Querschnittsthema der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kita, Schule, Ausbildung, Hochschulen und Erwachsenenbildung verankert.
  9. Die Hochschulen sollen ihre eigenen Marketinginstrumente stärken und miteinander vernetzen.
  10. Die Hochschulen richten weitere englischsprachige Masterprogramme ein.
  11. Bei Hochschulbau- und Sanierungsvorhaben wird die Flächenversiegelung möglichst minimiert.
  12. Bei Hochschulbau- und Sanierungsvorhaben werden umfangreiche Grünflächen geschaffen.
  13. Die sozial- und inklusionspolitischen Komponenten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sollen an den Hochschulen im Land Bremen der Regelfall sein.
  14. Vergleichbare Lehraufträge werden an und zwischen den Hochschulen im Land Bremen gleich vergütet.
  15. Die Hochschulen sollen die Vergabe von Lehraufträgen regelmäßig überprüfen, sie auf ein Mindestmaß begrenzen und keine Regelaufgaben damit abdecken.
  16. Die Curricula der Polizeiausbildung werden in einem Kuratorium mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung beraten und der Innendeputation vorgelegt.
  17. Der Sportstudiengang der Universität Bremen nimmt spätestens zum Wintersemester 2024/25 den Lehrbetrieb auf.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 1267
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 12

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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