Hochschulen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
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Ohne Einzug ins Parlament
CDU 72232
Mehr Geld 10
- Für Genehmigungsanträge zu Forschungsvorhaben von Hochschulen oder privaten Unternehmen erhebt Hessen keine Gebühren mehr.
- Die Digitalisierung in Forschung, Transfer, Lehre und Verwaltung als Daueraufgabe der Universitäten braucht eine eigene Abbildung in der Grundfinanzierung.
- Praxissemester, Lehrkräftebildung und Psychotherapie sollen künftig in die Grundfinanzierung einbezogen werden.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen im Nachfolge-Hochschulpakt soll ab 2025 verlässlich und angemessen steigen.
- Die Mittel für den Hochschulbau werden spürbar erhöht.
- Bei der Finanzierung der Hochschulmedizin soll eine dritte Säule durch Land und Bund geschaffen werden.
- Jede Hochschule erhält 10 Euro pro Studierendem zur Förderung der Start-up-Kultur.
- Mit zehn Euro pro Studierendem können Arbeitsplätze in Co-Working-Spaces geschaffen und Kontakte zu Investoren hergestellt werden.
- Mit dem Sonderprogramm High-Tech-for-Climate wird gemeinsam mit Hochschulen und Unternehmen in Erforschung, Weiterentwicklung, Marktreife und Umsetzung dieser Techniken investiert.
- In die Kompetenzen der finanzwirtschaftlichen Ausbildung wird weiter investiert.
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Für den Aktionsplan zur Ingenieurausbildung und die Stärkung der MINT-Fächer wird das Vorgehen mit Hochschulen, Wirtschaft, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgestimmt.
- Die Fortschreibungen des Hochschulgesetzes der letzten Jahre werden geprüft und evaluiert, um Universitäten und Hochschulen wieder mehr Autonomie zu geben.
- Das Programm HEUREKA DIGITAL wird aufgelegt, um ausschließlich die digitale Infrastruktur der Hochschulen zu stärken und ihren Innovationsraum langfristig zu sichern.
- Mit einem neuen und ausgeweiteten Digitalpakt Hochschule wird der digitale Wandel in Wissenschaft, Forschung und Lehre vorangetrieben, etwa beim Ausbau der Hochleistungsrechnerinfrastruktur.
- Hessischen Hochschulen soll auf Wunsch die Übernahme der Bauautonomie erleichtert werden, um Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
- Der Cyberschutz der Hochschulen muss ausgebaut werden, um sie vor Angriffen zu schützen.
- Die Hochschulen sollen das Portal individuell mit Anwendungen und Funktionen einrichten können.
- Hochschulen erhalten Unterstützung bei den weiteren Prozessen der Internationalisierung.
- Die Zivilklausel an staatlich finanzierten Hochschulen wird als Beschneidung der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit abgelehnt.
- Die exzellente universitäre Forschung wird weiterhin gestärkt.
- Forschung an Universitäten und Hochschulen erhält Freiräume für Innovationen und produktive Lösungssuche.
- Beim Transfer zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft wird die besondere Bedeutung der Universitäten stärker berücksichtigt und durch Infrastrukturmaßnahmen gefördert.
- Regionale und hessische Gründercluster vernetzen Start-ups untereinander sowie mit Stakeholdern, Hochschulen und etablierten Unternehmen.
- Die Innovations- und Transferkraft von Hochschulen, Start-ups und Scale-ups wird gefördert.
- Durch Vernetzung universitärer und wirtschaftlicher Forschungsbereiche wird Hessen zu einem Kompetenzzentrum im Kampf gegen Krebs weiterentwickelt.
- Mit den hessischen Hochschulen werden Kooperationen eingegangen, um geeignete Personen für die innere Sicherheit zu gewinnen.
- Bestehende Hochschulpartnerschaften werden ausgebaut, um geeignete Personen für die innere Sicherheit zu gewinnen.
- Der Aufbau eines Forschungszentrums zum Thema Wasser an der Hochschule Geisenheim mit dem Bund und privaten Initiativen wird wieder aufgegriffen.
- Der Forschungsschwerpunkt an der Justus-Liebig-Universität Gießen und dem Herder-Institut zu historischer Erinnerung und kulturellem Erbe der Vertriebenen und Spätaussiedler wird gestärkt.
- Die akademische Infrastruktur der finanzwirtschaftlichen Ausbildung wird gestärkt.
- Einrichtungen wie das House of Finance, die Frankfurt School of Finance and Management und das European Banking Institute werden weiter gestärkt.
- Die Vietnamesisch-Deutsche Universität in Ho-Chi-Minh-Stadt wird weiter gefördert und gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 11
- Die Wahrung der Autonomie der Hochschulen bleibt eine herausragende Maxime.
- Am Weg der Eigenständigkeit der hessischen Hochschulen wird festgehalten.
- Für eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung wird weiterhin gesorgt, damit sich die Hochschulen erfolgreich positionieren können.
- Zusätzliche Belastungen durch Inflation, Energiepreise sowie Bau- und Bauunterhaltskosten dürfen nicht zulasten von Forschung und Lehre gehen.
- Auch nach dem Hessischen Hochschulpakt 2021 bis 2025 wird eine zukunftsträchtige und verantwortungsvolle Personalentwicklung an den hessischen Hochschulen sichergestellt.
- Die Anstrengungen beim Hochschulbau werden fortgesetzt, mit dem Bauprogramm HEUREKA für moderne Liegenschaften und mit COME für Energieeffizienz.
- Die Universitäten werden mit Blick auf die neue Runde der Exzellenzstrategie weiterhin aktiv begleitet.
- Die Flexibilität der Hochschulen bei der Personalentwicklung bleibt erhalten.
- Hochschulen können zu Energiesicherheit und Energiewende weiterhin technologieoffen forschen.
- Eine Verpflichtung zur Gendersprache mit Sonderzeichen wird insbesondere an Schulen und Hochschulen abgelehnt.
- Die Bewegungsoffensive Hessischer Bewegungscheck wird fortgeführt.
Ohne klare Richtung 11
- Mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft wird ein gemeinsamer Stärke-Pakt geschaffen.
- Das hohe Exzellenzpotenzial in Hessen muss im Verfahren der Exzellenzstrategie stärker entfaltet werden.
- An weiteren hessischen Hochschulen werden Anreize für vollständige oder teilweise Systemakkreditierungen gesetzt.
- Die Landesförderung von Berufsakademien und privat getragenen Studienzentren wird evaluiert und neu aufgestellt.
- In Hessen wird eine Exzellenzuniversität etabliert.
- Forschung an Universitäten und Hochschulen erhält politischen Rückhalt.
- Die Förderung universitärer und außeruniversitärer Spitzenforschung außerhalb der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern wird weiter beachtet.
- Es besteht ein Bekenntnis zu medizinführenden Universitäten unabhängig von der Trägerschaft.
- Das Frankfurt Cancer Institute wird weiter gestärkt.
- Die Anzahl der Studienplätze im Kooperationsmodell von Hochschulen und Universitäten wird mit praktischer und hochschulmedizinischer Ausbildung dem Bedarf angepasst.
- Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit wird ausgebaut.
Mehr Pflichten 7
- Mit den Universitäten werden weitere Möglichkeiten geprüft, Studierende frühzeitig in ihrer Tätigkeit an Schulen zu unterstützen.
- Die vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgegebenen Regeln sollen auch an hessischen Hochschulen angewendet werden.
- An den Hochschulen vor Ort muss dafür gesorgt werden, dass das Mensaessen günstig und gesund bleibt.
- Schulen und Universitäten nutzen Praktikumswochen, Semesterferien und Studientage stärker für bürgerschaftliches Engagement.
- Der Hessische Bewegungscheck wird in möglichst allen hessischen Landkreisen durchgeführt.
- Beratung und Weiterbildung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Behörden und Hochschulen werden weiter ausgebaut.
- Europäische Ringvorlesungen werden initiiert, in denen Hochschulen Vorlesungen zu gemeinsamen Themen ausrufen und die besten Professoren verschiedener Gebiete zusammenführen.
AfD 1125
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die IT-Sicherheitsforschung an hessischen Hochschulen und privaten Forschungseinrichtungen wird nachhaltig gefördert.
- Der Abschluss Diplom-Ingenieur bleibt erhalten, und hessische Hochschulen dürfen entsprechende Studiengänge anbieten.
- Die Hochschulautonomie wird gestärkt und der politische Einfluss auf die hessischen Hochschulen eingeschränkt.
- Wissenschaft, Lehre und Forschung können sich an Hochschulen im Rahmen des Grundgesetzes frei entfalten.
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 4
- Die Förderung ideologisch aufgeladener Studiengänge wie Gender Studies wird abgelehnt.
- Die gezielte Förderung von Gender-Professuren und Gender-Forschungsprojekten wird beendet.
- Sämtliche Förderungen von Gender-Studiengängen werden unverzüglich eingestellt.
- Bestehende Gender-Professuren werden nicht neu besetzt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
- An hessischen Hochschulen werden leistungsorientierte Eignungstests vor der Zulassung zum Studium eingeführt.
- Hessische Hochschulen sollen nicht zur Ausbildung wirtschaftlicher Konkurrenz aus China beitragen.
- Gendern darf nicht in die Bewertung von Studienleistungen einfließen.
- Bestehende Gender-Professuren werden nicht neu besetzt.
- An Schulen und Hochschulen wird Wert auf Deutsch als Lehrsprache gelegt.
- An hessischen Hochschulen wird die Geschichte und Kultur der Deutschen in den ehemaligen Ostsiedlungsgebieten verstärkt gelehrt.
- Befristete Arbeitsverträge an Hochschulen sollen zugunsten unbefristeter Stellen abgebaut werden.
SPD 11813
Mehr Geld 7
- An den hessischen Hochschulen soll es ausreichend Lehrstühle zur wissenschaftlichen Reflexion von Glauben und Weltanschauungen geben.
- Die Mittel des Digitalpakts für die Digitalisierung der Hochschulen werden aufgestockt.
- Die hessische Hochschul- und Wissenschaftsfinanzierung bleibt nicht mehr hinter der Bund-Länder-finanzierter Institute zurück.
- Nach einem Regierungswechsel gleicht ein Sofortprogramm das gestiegene Preisniveau für die Hochschulen aus.
- Aufgaben der „Third Mission“ erhalten eine eigenständige Finanzierung.
- Es werden Mittel bereitgestellt, um mehr Dauerstellen an Hochschulen einzuführen.
- Die unterproportionale Beteiligung hessischer Hochschulen an europäischen Fördermitteln wird geändert.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Wege zu modernen Berufsschulen werden gemeinsam mit Schulen, Gewerkschaften, Schulträgern, Kammern, Arbeitgeberverbänden und Hochschulen entwickelt.
- Der Ausbau der islamischen Theologie an den Hochschulen wird erleichtert.
- Hochschulstandorte sollen stärker in der Fläche verankert werden.
- Die Ansiedlung einer Hochschule in Limburg wird unterstützt.
- Hochschulpartnerschaften zur energetischen Transformation, insbesondere mit Osteuropa und Afrika, werden gefördert.
- Hessische Hochschulen werden bei der Beteiligung an europäischen Hochschulallianzen unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 7
- Der Mediencampus Dieburg der Hochschule Darmstadt wird gezielt ausgebaut.
- Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Weiterbildung sollen die Fähigkeiten und Begabungen jedes Menschen fördern.
- Große Kulturinstitutionen wie Theater, Konzerthäuser, Museen und Kunsthochschulen werden gestärkt.
- Forschung und Lehre an Hochschulen sollen für eine digital geprägte Welt fit werden.
- Hochschulen sollen eine Vorreiterrolle bei Nachhaltigkeit einnehmen, von klimaneutralem Bau und Sanierung bis zu Lehre und Forschung.
- Die Hochschulfinanzierung soll verlässlich und planbar sein.
- Die unterschiedlichen tatsächlichen Kosten pro Studienplatz werden in der Finanzierung wieder berücksichtigt.
Mehr Pflichten 10
- In allen Studiengängen an hessischen Hochschulen sollen Angebote für und verpflichtende Anteile über Menschen mit Behinderung geschaffen werden.
- An Hochschulen werden flächendeckend Beratungs- und Beschwerdestellen oder Diversitätsbeauftragte geschaffen.
- Der „Kodex für gute Arbeit“ an Hochschulen wird verbindlich ausgestaltet und auf alle Gruppen ausgeweitet.
- Für Postdocs wird eine Mindestquote verbindlicher Anschlusszusagen (Tenure Track) geschaffen.
- Staatlich finanzierte Drittmittel werden stärker an die Schaffung unbefristeter Stellen geknüpft.
- Der TV-H wird auf studentische Hilfskräfte ausgeweitet.
- Ein rechtsverbindlicher Rahmen garantiert Promovierenden, dass mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit der Promotion dient.
- Digitale Lehrangebote werden durch verbindliche Standards weiterentwickelt.
- Hochschulen sollen Wissen über KI, Algorithmen und Datenökonomie sowie deren ethische Fragen und Folgen für Berufsfelder entwickeln und vermitteln.
- Mit allen Hochschulen werden Zielvereinbarungen „Klimaneutrale Hochschule bis 2030“ abgeschlossen.
Grüne 111527
Mehr Geld 14
- Es wird massiv in Kitas, Schulen, Ausbildung und Hochschulen investiert.
- Die Investitionsprogramme des Landes und für Hochschulen erhalten zusätzliche Mittel für höhere Energiestandards.
- Es wird besonders in gute Bedingungen von Studium und Lehre investiert.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird gestärkt.
- Ein Transfer- und Gründungsfonds soll Start-up-Gründungen an Hochschulen und Wissenschaftskommunikation erleichtern.
- Der Hochschulpakt wird jährlich um 4 Prozent gesteigert.
- Ein Mechanismus zur Berücksichtigung hoher Tarifabschlüsse in der Hochschulfinanzierung wird etabliert.
- Ein Hochschulbauprogramm HEUREKA KLIMA wird aufgesetzt.
- Für die Bauunterhaltung der Hochschulen werden Mittel bereitgestellt.
- Eine stärkere Vermietung von Hochschulliegenschaften in vorlesungsfreien Zeiten wird unterstützt.
- Kooperationen mit anderen Landeseinrichtungen zur Vermietung von Hochschulliegenschaften werden vorangetrieben.
- Die Mittel für dauerhafte Beschäftigung nach der Promotion werden im Hochschulpakt ausgeweitet.
- Eine Tandem-Forschungsprofessur für koloniales Erbe in Hessen wird eingerichtet.
- Das Land stellt die nötigen Mittel bereit, damit Hessen in der KI-Forschung an der Spitze der Länder steht.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Die Hochschulen werden dabei unterstützt, die durch die Pandemie beschleunigte Digitalisierung zu nutzen.
- Das Forschungsförderprogramm LOEWE wird flexibilisiert, um die Hochschulen für Bundeswettbewerbe stärker aufzustellen.
- Die Entscheidungsverfahren im Programm LOEWE werden beschleunigt.
- Europäische Partnerschaften der Hochschulen werden gestärkt, um sie im europäischen Wettbewerb erfolgreich zu machen.
- Im Hochschulgesetz wird die Möglichkeit verankert, dass Senate und Hochschulversammlungen Zivilklauseln beschließen.
- Die Senate werden bei der Entwicklung von Mittelverteilungsmodellen stärker beteiligt.
- Hochschulübergreifende Zusammenarbeit, etwa in Allianzen oder gemeinsamen Studiengängen, wird gefördert und vereinfacht.
- Die Hochschulen werden über den Hochschulpakt für Qualität in der Lehre beim Abbau von Barrieren für Studierende und bei Angeboten zur baulichen Barrierefreiheit unterstützt.
- Die Hochschulen werden bei Kriseninstrumenten berücksichtigt.
- Hochschulen erhalten auf Wunsch eine Bauautonomie.
- Für die Weiterbildung werden Kooperationen der Hochschulen mit Unternehmen geknüpft.
- Hochschulen, die sich an der Aufarbeitung der Sammlungen beteiligen, werden unterstützt.
- Die EU-Initiative der European Universities wird zugunsten hessischer Hochschulen unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 11
- Im Sinne der Wissenschaftsfreiheit wird auf Forschung an Hochschulen und den Dialog zwischen Praxis und Forschung gesetzt.
- Lehre und Forschung sind gleichwertige Kernaufgaben der Hochschulen; die Lehre soll so exzellent sein wie die Forschung.
- Die Hochschullandschaft soll vielfältige Bildungsbiografien fördern.
- Die Hochschulen sollen für lebenslanges Lernen offen sein.
- Die Hochschulen sollen Orte für Innovation und Wissenstransfer sein.
- An den Hochschulen sollen echte Chancen für begabte Menschen bestehen.
- Die Internationalisierungsstrategien der Hochschulen werden gemeinsam mit ihnen weiterentwickelt.
- Die Finanzierung von Daueraufgaben wie Digitalisierung, 300 zusätzlichen Professuren und dem Mittelbau an Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird in die zweckgebundene Grundfinanzierung überführt.
- Integrierte Nachhaltigkeitskonzepte an den Hochschulen werden angestrebt.
- Gemeinsam mit den Hochschulen werden angemessene Personalstrukturen entwickelt.
- Hochschulprojekte zum Aufbau selbstverwalteter Open-Access-Zeitschriften werden unterstützt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
- Die Erkenntnisse der 3R-Professuren werden weiter unterstützt und in die Lehre integriert.
- Studienplätze für Grund- und Förderschullehramt, Referendariatsstellen sowie Weiterbildungs- und Quereinstiegsmöglichkeiten werden ausgebaut, um dem Lehrkräftemangel zu begegnen.
- Die Entwicklung von Didaktik und Methoden für neues Lernen und Lehren ist Aufgabe der Hochschulen.
- Die Hochschulen sollen die Bedeutung künstlicher Intelligenz für den Kompetenzerwerb reflektieren und Maßnahmen für Chancengleichheit und gegen Missbrauch ergreifen.
- Die Beratung für Studienzweifelnde wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, den Kammern und den Hochschulen ausgebaut.
- Mehr Hochschulen sollen flächendeckend Schulungen zum Umgang mit Diskriminierung anbieten und in der Lehre Vielfalt respektieren und Diskriminierung entgegenwirken.
- Der Kodex für gute Arbeit wird im Hochschulgesetz verankert.
- Für Daueraufgaben an Hochschulen soll es Dauerstellen geben.
- Im Hochschulgesetz wird die Vertragslaufzeit für die Erstanstellung von Promovierenden von drei auf vier Jahre erhöht.
- Mit den drei medizinführenden Hochschulen soll eine Forschungsstelle für Gendermedizin gegründet werden.
FDP 6932
Mehr Geld 10
- Alle hessischen Bildungseinrichtungen werden mit modernster Technologie ausgestattet.
- Ein wirtschaftsdidaktischer Lehrstuhl wird eingerichtet.
- Hochschulen werden am wirtschaftlichen Erfolg von Kooperationen beteiligt.
- Das Land stellt eine auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen sicher.
- Freiwerdende LOEWE-Gelder werden in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird gestärkt, damit sie längerfristig planen und mehr unbefristete Stellen schaffen können.
- Hochschulen können darüber hinaus selbst entscheiden, ob sie Studierende angemessen an den Kosten des Studiums beteiligen.
- Die Einnahmen aus solchen Studienbeiträgen verbleiben ungekürzt bei der jeweiligen Hochschule.
- Der Staat zahlt für jeden Studierenden in einem zertifizierten Studium trägerunabhängig die Kosten nach dem Modell „Geld folgt Student“ an die Bildungseinrichtung.
- Das Land zahlt auch für Studierende an privaten Hochschulen einen anteiligen Clusterpreis.
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Der Wissenstransfer zwischen Schulen, Beratungs- und Förderzentren, Ausbildungsstätten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gestärkt.
- Hochschulen werden als Standorte für Forschungszentren zur Unterstützung der MINT-Förderung genutzt.
- Regionale Innovationszentren für Gründer, Hochschulen, Mittelstand und Bildungseinrichtungen werden geschaffen.
- Der Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft wird gestärkt.
- Bestehende Partnerschaften zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen werden gestärkt.
- Der Aufbau neuer Netzwerke zwischen Wissenschaft und Unternehmen wird gefördert.
- Hochschulen und einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich mit ihren Ergebnissen im politischen Raum positionieren.
- Die Vergabe von Finanzmitteln im Zusammenhang mit der „Third Mission“ wird so gestaltet, dass Hochschulen nicht politisch instrumentalisiert werden.
- Die Hochschulautonomie wird gestärkt und weiterentwickelt.
- Hochschulen erhalten auf Wunsch die Dienstherreneigenschaft.
- Hochschulen erhalten auf Wunsch die Bauherreneigenschaft.
- Hochschulen erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, eigene Tarifverträge abzuschließen.
- Hochschulen können eigene Profile und Schwerpunkte herausbilden.
- Hochschulen betreiben eine eigene Hochschulentwicklungsplanung, die die Zielvereinbarungen mit dem Land konkretisiert.
- Jede Hochschule kann sich im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans autonom entwickeln.
- Hochschulen können darüber hinaus selbst entscheiden, ob sie Studierende angemessen an den Kosten des Studiums beteiligen.
- Hessische Hochschulen werden dabei unterstützt, ihr Kontingent an Deutschlandstipendien auszuschöpfen.
- Die virtuelle Hochschule mit Live-Streams, digitaler Wissensvermittlung, Online-Verwaltung und Cloud-Lösungen wird verwirklicht.
- Die Höhe des Anteils für private Hochschulen wird mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs mit staatlichen Hochschulen überprüft.
- Die hessischen Hochschulen werden weltweit verzahnt.
- An Hochschulen werden Online-Verwaltung, Cloud-Lösungen, Live-Streams sowie Augmented und Virtual Reality schrittweise eingeführt.
- Eine landesweite Task-Force digitale Transformation prüft digitale Methoden und Werkzeuge und gibt Empfehlungen für die Hochschulen.
- Studierende wählen die für sie geeignete Hochschule, und Hochschulen wählen die Studierenden aus, die die Anforderungen ihrer Studiengänge am besten erfüllen.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- In Schulen und Hochschulen wird ein gründungsfreundliches Klima geschaffen.
- Für die Dunkelfeldstudie wird die Kooperation mit den hessischen Hochschulen verstärkt.
- Hochschulen treten in den Wettbewerb um die besten Studierenden, Mitarbeitenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
- Die Hochschulfinanzierung zwischen Land und Bund wird neu geregelt.
- Das Akkreditierungsverfahren privater Hochschulen wird reformiert.
- Der Hochschulstandort Fulda wird gestärkt.
Mehr Pflichten 6
- Mit den Hochschulen wird eine deutschsprachige Imamausbildung in Hessen etabliert.
- Universitäten in Hessen vergeben den Bachelor of Laws an Studierende der Rechtswissenschaften, die alle Prüfungen für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung bestanden haben.
- An jeder Hochschule gibt es künftig einen Ansprechpartner zur Unterstützung von Ausgründungen.
- Ob Veranstaltungen an Hochschulen stattfinden, hängt nicht von der politischen Ausrichtung oder der Auswahl der Teilnehmenden ab, solange diese auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
- Beschränkungen von Forschungsgegenständen in Grundordnungen werden unterbunden.
- Hochschulen stellen webbasierte Studienangebote bereit.
FW 453
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 3
- Wohnortnahe Standorte weiterführender Schulen und Hochschulen bleiben erhalten.
- Bei rückläufigen Schülerzahlen werden Standorte gegebenenfalls durch Fusionen gesichert.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen darf nicht zugunsten der Spitzenfinanzierung wie der Exzellenzinitiative vernachlässigt werden.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 4
- An pädagogischen Hochschulen werden auch Schulsozialarbeiter und Elementarpädagogen ausgebildet.
- Die Anerkennung beruflicher Abschlüsse an Hochschulen wird ausgebaut.
- Die Finanzierung von Fachbereichen und Studiengängen durch die Industrie wird auf höchstens 30 Prozent begrenzt.
- Medizinstudienplätze werden nach transparenten und einheitlichen Kriterien vergeben.
Linke 27915
Mehr Geld 9
- An den Universitäten werden mehr Stellen für die Lehrkräfteausbildung geschaffen, um deutlich mehr Lehrkräfte auszubilden.
- An den Universitäten werden Ausbildungskapazitäten für Ethiklehrkräfte geschaffen.
- Lehre und Forschung an Hochschulen werden ausreichend finanziert.
- Ein neuer, bedarfsdeckender Hochschulpakt wird verhandelt.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird deutlich gestärkt, um die Abhängigkeit von Drittmitteln zu verringern.
- Hessen wirkt auf eine nachhaltige Kofinanzierung des Hochschulbereichs durch den Bund hin.
- Das entstehende Defizit der Hochschulen wird durch eine höhere Grundfinanzierung ausgeglichen.
- Hochschulen mit überdurchschnittlichem Anteil solcher Studierender werden finanziell unterstützt.
- Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird deutlich gestärkt, um die Unabhängigkeit der Forschung zu sichern.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Hochschulmedizin und ihre Ausbildungsbestandteile im ländlichen Raum werden deutlich ausgebaut.
- Die Hochschulen erhalten eine viertelparitätische Selbstverwaltung.
- Vom Ministerium auf die Hochschulen verlagerte Entscheidungskompetenzen gehen auf die demokratisch gewählten Gremien über.
- Im Wissenschaftsministerium wird eine beratende Kompetenzstelle „Zivilklausel“ eingerichtet.
- Schulen und Hochschulen werden saniert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Statt Eliteförderung und Wettbewerb werden ein sozial gerechtes, durchlässiges Bildungssystem und demokratische Hochschulstrukturen angestrebt.
- An den Hochschulen soll eine lebendige demokratische Kultur herrschen statt einer Verlagerung von Entscheidungen auf Hochschulleitungen und Hochschulräte.
- Der nachhaltige Umbau der Hochschulen gilt als Kernaufgabe der Hochschulpolitik der kommenden Jahre.
- An den Hochschulen soll gute Arbeit herrschen.
- Forschung und Lehre an Hochschulen sind unabhängig von wirtschaftlichen Interessen und am Gemeinwohl orientiert.
- Die steigenden Drittmittelquoten an Hochschulen werden kritisch gesehen.
Weniger Geld 5
- Die Landesoffensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz (LOEWE) wird abgeschafft.
- Hessen setzt sich in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für die Beendigung der Exzellenzstrategie ein.
- Der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester wird abgeschafft.
- Die Förderung privater, gewinnorientierter Hochschulen wird abgelehnt.
- Private Hochschulen mit hohen Studiengebühren wie die EBS erhalten keine öffentlichen Zuschüsse.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 21
- Das Land baut eigene Hochschulkapazitäten auf, um Lehrkräfte für Fachschulen zu gewinnen und auszubilden.
- An hessischen Hochschulen wird nur zu zivilen, friedensschaffenden Zwecken geforscht und gelehrt.
- Eine Zivilklausel gegen Rüstungsforschung wird im hessischen Hochschulgesetz festgeschrieben.
- An allen Hochschulen werden nach Empfehlung von DFG und Leopoldina Kommissionen für Dual-Use-Fragen geschaffen.
- Die Hochschulen verankern forschungsethische Reflexion stärker in den Studiengängen.
- Die Hochschulen werden bis 2030 klimaneutral.
- Neue Studiengänge werden so gestaltet, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen ansprechen.
- Lehrinhalte und Studieninformationen werden mindestens zweisprachig verfasst.
- Soziale Herkunft wird als Diskriminierungskategorie im Hessischen Hochschulgesetz ergänzt und in der Antidiskriminierungsarbeit der Hochschulen berücksichtigt.
- An den Hochschulen gibt es mehr unbefristete und nach Qualifikation entlohnte Dauerstellen.
- Für alle Arbeitsverträge an Hochschulen werden Mindestvertragslaufzeiten festgelegt.
- Stellen an Hochschulen werden im Regelfall als Vollzeitstellen besetzt.
- Im Hochschulgesetz wird verankert, dass Beschäftigten auf Qualifikationsstellen mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für eigene Forschung zur Verfügung steht.
- Stellen mit erhöhtem Lehrdeputat werden nicht als Qualifikationsstellen ausgeschrieben.
- Stellen mit erhöhtem Lehrdeputat werden als Lehrkräfte für besondere Aufgaben unbefristet besetzt.
- Durch Änderung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes erhalten Hilfskräfte an jeder Hochschule eine Personalvertretung.
- Für drittmittelfinanzierte Stellen werden Mindeststandards eingeführt.
- Drittmittelstellen, die nicht der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung dienen, werden in der Regel unbefristet besetzt.
- Das an Hochschulen erzeugte Wissen soll der gesamten Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen.
- Duale Studienangebote dürfen nicht zu betriebsspezifisch gestaltet sein.
- An hessischen Hochschulen soll nur Forschung zu zivilen Zwecken stattfinden (Zivilklausel).
Koalitionsvertrag 141336
Mehr Geld 8
- Die Digitalisierung der Universitäten soll als Daueraufgabe in der Grundfinanzierung abgebildet werden.
- Die Ausfinanzierung des Tenure-Track- und des 300-W-Programms, Praxissemester und Lehrkräftebildung werden in die Grundfinanzierung der Hochschulen einbezogen.
- Die Hochschulfinanzierung wird im Nachfolge-Hochschulpakt ab 2025 verlässlich und angemessen gesteigert.
- Hochschulen mit vielen technischen und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen sollen bei der Finanzierung angemessen berücksichtigt werden.
- Die Mittel der Hochschulbauprogramme HEUREKA und COME sollen spürbar erhöht werden.
- Eine Landesförderung für private Hochschulen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten wird geprüft.
- Für die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit werden die nötigen finanziellen und personellen Mittel bereitgestellt.
- Ein Lehrstuhl für Palliativmedizin wird eingerichtet.
Mehr Rechte oder Angebote 28
- Die berufliche Bildung und der Hochschulstandort werden weiterentwickelt.
- Die Änderungen des Hochschulgesetzes der letzten Jahre werden evaluiert, um die Autonomie der Hochschulen zu stärken.
- Die Universitäten werden bei weiteren Runden der Exzellenzstrategie aktiv unterstützt.
- Hochschulen wird auf Wunsch die schrittweise Übernahme der Bauautonomie ermöglicht.
- Ein Programm HEUREKA DIGITAL zur Stärkung der digitalen Infrastruktur der Hochschulen wird aufgelegt.
- Ein neuer, ausgeweiteter „Digitalpakt Hochschule“ treibt den digitalen Wandel in Wissenschaft, Forschung und Lehre voran, etwa beim Ausbau der Hochleistungsrechner.
- Die Vietnamesisch-Deutsche Universität wird weiter gefördert und gestärkt.
- Der Neubau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt wird gemeinsam mit der Stadt vorangetrieben, bevorzugt als integrierter Kulturcampus.
- Die Kunsthochschulen werden im Digitalpakt und bei der Ausgestaltung des Mittelbaus gestärkt.
- Der Standort für Veterinärmedizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen wird weiter gestärkt.
- Ansätze der Transformationsforschung an Hochschulen werden unterstützt.
- Gemeinsam mit den Trägerkirchen wird eine dauerhafte Perspektive für die Evangelische Hochschule Darmstadt unter Einbeziehung der CVJM Hochschule Kassel entwickelt.
- Das Engagement der Hochschulen im Bereich Dual Career wird unterstützt.
- Das eigenständige Promotionsrecht an geeigneten Fachbereichen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird schrittweise mit Evaluierung erweitert.
- Für alle hessischen Hochschulen wird ein gemeinsames cloudbasiertes Hochschulportal mit hochwertiger Sicherheitsarchitektur geschaffen.
- Kooperationen mit hessischen Hochschulen zur Nachwuchsgewinnung für die Innere Sicherheit werden eingegangen und ausgebaut.
- Spionage- und Cyberabwehr sowie Wirtschaftsschutz im Landesamt für Verfassungsschutz werden kurzfristig ausgebaut und mit Ressourcen ausgestattet.
- Mit externen Hochschulen wird bei dualen Studiengängen im IT-Bereich kooperiert.
- Die Exzellenzcluster der Universitätsmedizin werden hessenweit nachhaltig unterstützt.
- Der Wissensaustausch zwischen Wissenschaftseinrichtungen, Wirtschaft, Regierungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen wird erleichtert.
- Die Autonomie der Hochschulen wird gestärkt.
- Die Hochschulen werden bei der Weiterentwicklung von Friedens-, Konflikt- und Sicherheitsforschung unterstützt.
- Hochschulleitungen werden bei der Überprüfung von Zivilklauseln unterstützt.
- Mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft wird die ressortübergreifende Innovations- und Transferinitiative „ZusePower“ geschaffen.
- Exzellenz in Forschung und Lehre der Geistes- und Sozialwissenschaften an hessischen Einrichtungen soll gestärkt werden.
- Die Hochschulen werden in der angewandten Forschung gestärkt.
- Der Forschungsschwerpunkt zu Vertriebenen und Spätaussiedlern an der Universität Gießen und dem Herder-Institut wird gestärkt.
- Hessische Hochschulen werden bei der Beteiligung an europäischen Hochschulallianzen unterstützt.
Bleibt wie bisher 6
- Die Wahrung der Hochschulautonomie bleibt oberster Grundsatz.
- Die Hochschulen erhalten weiterhin eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung.
- Die Flexibilität der Hochschulen bei der Personalentwicklung soll erhalten bleiben.
- Eine Förderung privater Hochschulen darf nicht zulasten des Budgets der staatlichen Hochschulen gehen.
- Hochschulen sollen zu Energiesicherheit und Energiewende technologieoffen forschen können.
- Der Ausbildungs- und Hochschulstandort Rotenburg an der Fulda wird erhalten.
Ohne klare Richtung 7
- Die unterschiedlichen tatsächlichen Kosten pro Studienplatz werden stärker berücksichtigt.
- Eine maximale Zahl an Exzellenzclustern bis hin zu einer Exzellenzuniversität in Hessen wird angestrebt.
- Forschung und Lehre an den Hochschulen sollen für eine digital geprägte Welt fit werden.
- Eine gemeinsame Onlinebibliothek aller hessischen Hochschulen wird geprüft.
- Die Landesförderung von Berufsakademien und privat getragenen Studienzentren wird evaluiert und neu aufgestellt.
- Die Stärkung der Universitäten als Orte des Leistungssports wird mit einer Potentialanalyse geprüft.
- Es wird geprüft, wie ein gemeinsames Reallabor der Hochschule Geisenheim und der Hessischen Staatsweingüter umgesetzt werden kann.
Mehr Pflichten 14
- Die Auszahlung gestiegener Hochschulmittel wird an ein modernes Rücklagenmanagement gekoppelt.
- Mit allen Hochschulen werden Zielvereinbarungen „Klimaneutrale Hochschule“ abgeschlossen.
- Gemeinsam mit den Hochschulen werden innovative Ansätze zur Vermittlung von Digital Literacy entwickelt.
- Kombinationsmodelle aus Präsenzlehre und orts- und zeitunabhängigen Lern- und Studienformen werden gemeinsam mit den Hochschulen ausgebaut.
- Die Durchsetzungskraft der Rechtsaufsicht über die hessischen Hochschulen wird gestärkt.
- Öffentlich finanzierte Hochschulforschung ist verpflichtet, ihre Ergebnisse an die Gesellschaft zurückzuvermitteln.
- Die Förderung setzt Gemeinnützigkeit voraus und dient vor allem Forschungsleistungen mindestens auf dem Niveau staatlicher Hochschulen.
- Geförderte Hochschulen müssen einen angemessenen Teil ihrer Studienplätze gebührenfrei nach Leistungskriterien vergeben.
- In Verwaltung, Schulen, Universitäten, Rundfunk und weiteren öffentlichen Institutionen wird auf Gendern mit Sonderzeichen verzichtet und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung orientiert.
- An den hessischen Universitäten werden weitere Medizinstudienplätze geschaffen.
- Über den Hochschulpakt wird die Zahl der Studienplätze an allen Standorten erhöht.
- Zur Reduzierung von Tierversuchen wird das 3R-Prinzip in Zusammenarbeit mit den eingerichteten Hochschullehrstühlen konsequent umgesetzt.
- An der Goethe-Universität Frankfurt wird ein Studiengang für Trainerpersonal eingerichtet.
- Europäische Hochschulen sollen gemeinsame Vorlesungsreihen mit Lehrenden verschiedener Fachgebiete anbieten.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht