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Hochschulen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 72232
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Für den Aktionsplan zur Ingenieurausbildung und die Stärkung der MINT-Fächer wird das Vorgehen mit Hochschulen, Wirtschaft, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgestimmt.
  2. Die Fortschreibungen des Hochschulgesetzes der letzten Jahre werden geprüft und evaluiert, um Universitäten und Hochschulen wieder mehr Autonomie zu geben.
  3. Das Programm HEUREKA DIGITAL wird aufgelegt, um ausschließlich die digitale Infrastruktur der Hochschulen zu stärken und ihren Innovationsraum langfristig zu sichern.
  4. Mit einem neuen und ausgeweiteten Digitalpakt Hochschule wird der digitale Wandel in Wissenschaft, Forschung und Lehre vorangetrieben, etwa beim Ausbau der Hochleistungsrechnerinfrastruktur.
  5. Hessischen Hochschulen soll auf Wunsch die Übernahme der Bauautonomie erleichtert werden, um Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
  6. Der Cyberschutz der Hochschulen muss ausgebaut werden, um sie vor Angriffen zu schützen.
  7. Die Hochschulen sollen das Portal individuell mit Anwendungen und Funktionen einrichten können.
  8. Hochschulen erhalten Unterstützung bei den weiteren Prozessen der Internationalisierung.
  9. Die Zivilklausel an staatlich finanzierten Hochschulen wird als Beschneidung der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit abgelehnt.
  10. Die exzellente universitäre Forschung wird weiterhin gestärkt.
  11. Forschung an Universitäten und Hochschulen erhält Freiräume für Innovationen und produktive Lösungssuche.
  12. Beim Transfer zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft wird die besondere Bedeutung der Universitäten stärker berücksichtigt und durch Infrastrukturmaßnahmen gefördert.
  13. Regionale und hessische Gründercluster vernetzen Start-ups untereinander sowie mit Stakeholdern, Hochschulen und etablierten Unternehmen.
  14. Die Innovations- und Transferkraft von Hochschulen, Start-ups und Scale-ups wird gefördert.
  15. Durch Vernetzung universitärer und wirtschaftlicher Forschungsbereiche wird Hessen zu einem Kompetenzzentrum im Kampf gegen Krebs weiterentwickelt.
  16. Mit den hessischen Hochschulen werden Kooperationen eingegangen, um geeignete Personen für die innere Sicherheit zu gewinnen.
  17. Bestehende Hochschulpartnerschaften werden ausgebaut, um geeignete Personen für die innere Sicherheit zu gewinnen.
  18. Der Aufbau eines Forschungszentrums zum Thema Wasser an der Hochschule Geisenheim mit dem Bund und privaten Initiativen wird wieder aufgegriffen.
  19. Der Forschungsschwerpunkt an der Justus-Liebig-Universität Gießen und dem Herder-Institut zu historischer Erinnerung und kulturellem Erbe der Vertriebenen und Spätaussiedler wird gestärkt.
  20. Die akademische Infrastruktur der finanzwirtschaftlichen Ausbildung wird gestärkt.
  21. Einrichtungen wie das House of Finance, die Frankfurt School of Finance and Management und das European Banking Institute werden weiter gestärkt.
  22. Die Vietnamesisch-Deutsche Universität in Ho-Chi-Minh-Stadt wird weiter gefördert und gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 11
Ohne klare Richtung 11
Mehr Pflichten 7
AfD 1125
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
SPD 11813
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 6
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 10
Grüne 111527
Mehr Geld 14
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 11
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
FDP 6932
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Der Wissenstransfer zwischen Schulen, Beratungs- und Förderzentren, Ausbildungsstätten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gestärkt.
  2. Hochschulen werden als Standorte für Forschungszentren zur Unterstützung der MINT-Förderung genutzt.
  3. Regionale Innovationszentren für Gründer, Hochschulen, Mittelstand und Bildungseinrichtungen werden geschaffen.
  4. Der Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft wird gestärkt.
  5. Bestehende Partnerschaften zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen werden gestärkt.
  6. Der Aufbau neuer Netzwerke zwischen Wissenschaft und Unternehmen wird gefördert.
  7. Hochschulen und einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich mit ihren Ergebnissen im politischen Raum positionieren.
  8. Die Vergabe von Finanzmitteln im Zusammenhang mit der „Third Mission“ wird so gestaltet, dass Hochschulen nicht politisch instrumentalisiert werden.
  9. Die Hochschulautonomie wird gestärkt und weiterentwickelt.
  10. Hochschulen erhalten auf Wunsch die Dienstherreneigenschaft.
  11. Hochschulen erhalten auf Wunsch die Bauherreneigenschaft.
  12. Hochschulen erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, eigene Tarifverträge abzuschließen.
  13. Hochschulen können eigene Profile und Schwerpunkte herausbilden.
  14. Hochschulen betreiben eine eigene Hochschulentwicklungsplanung, die die Zielvereinbarungen mit dem Land konkretisiert.
  15. Jede Hochschule kann sich im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans autonom entwickeln.
  16. Hochschulen können darüber hinaus selbst entscheiden, ob sie Studierende angemessen an den Kosten des Studiums beteiligen.
  17. Hessische Hochschulen werden dabei unterstützt, ihr Kontingent an Deutschlandstipendien auszuschöpfen.
  18. Die virtuelle Hochschule mit Live-Streams, digitaler Wissensvermittlung, Online-Verwaltung und Cloud-Lösungen wird verwirklicht.
  19. Die Höhe des Anteils für private Hochschulen wird mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs mit staatlichen Hochschulen überprüft.
  20. Die hessischen Hochschulen werden weltweit verzahnt.
  21. An Hochschulen werden Online-Verwaltung, Cloud-Lösungen, Live-Streams sowie Augmented und Virtual Reality schrittweise eingeführt.
  22. Eine landesweite Task-Force digitale Transformation prüft digitale Methoden und Werkzeuge und gibt Empfehlungen für die Hochschulen.
  23. Studierende wählen die für sie geeignete Hochschule, und Hochschulen wählen die Studierenden aus, die die Anforderungen ihrer Studiengänge am besten erfüllen.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 6
FW 453
Linke 27915
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 21
  1. Das Land baut eigene Hochschulkapazitäten auf, um Lehrkräfte für Fachschulen zu gewinnen und auszubilden.
  2. An hessischen Hochschulen wird nur zu zivilen, friedensschaffenden Zwecken geforscht und gelehrt.
  3. Eine Zivilklausel gegen Rüstungsforschung wird im hessischen Hochschulgesetz festgeschrieben.
  4. An allen Hochschulen werden nach Empfehlung von DFG und Leopoldina Kommissionen für Dual-Use-Fragen geschaffen.
  5. Die Hochschulen verankern forschungsethische Reflexion stärker in den Studiengängen.
  6. Die Hochschulen werden bis 2030 klimaneutral.
  7. Neue Studiengänge werden so gestaltet, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen ansprechen.
  8. Lehrinhalte und Studieninformationen werden mindestens zweisprachig verfasst.
  9. Soziale Herkunft wird als Diskriminierungskategorie im Hessischen Hochschulgesetz ergänzt und in der Antidiskriminierungsarbeit der Hochschulen berücksichtigt.
  10. An den Hochschulen gibt es mehr unbefristete und nach Qualifikation entlohnte Dauerstellen.
  11. Für alle Arbeitsverträge an Hochschulen werden Mindestvertragslaufzeiten festgelegt.
  12. Stellen an Hochschulen werden im Regelfall als Vollzeitstellen besetzt.
  13. Im Hochschulgesetz wird verankert, dass Beschäftigten auf Qualifikationsstellen mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für eigene Forschung zur Verfügung steht.
  14. Stellen mit erhöhtem Lehrdeputat werden nicht als Qualifikationsstellen ausgeschrieben.
  15. Stellen mit erhöhtem Lehrdeputat werden als Lehrkräfte für besondere Aufgaben unbefristet besetzt.
  16. Durch Änderung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes erhalten Hilfskräfte an jeder Hochschule eine Personalvertretung.
  17. Für drittmittelfinanzierte Stellen werden Mindeststandards eingeführt.
  18. Drittmittelstellen, die nicht der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung dienen, werden in der Regel unbefristet besetzt.
  19. Das an Hochschulen erzeugte Wissen soll der gesamten Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen.
  20. Duale Studienangebote dürfen nicht zu betriebsspezifisch gestaltet sein.
  21. An hessischen Hochschulen soll nur Forschung zu zivilen Zwecken stattfinden (Zivilklausel).
Koalitionsvertrag 141336
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Die berufliche Bildung und der Hochschulstandort werden weiterentwickelt.
  2. Die Änderungen des Hochschulgesetzes der letzten Jahre werden evaluiert, um die Autonomie der Hochschulen zu stärken.
  3. Die Universitäten werden bei weiteren Runden der Exzellenzstrategie aktiv unterstützt.
  4. Hochschulen wird auf Wunsch die schrittweise Übernahme der Bauautonomie ermöglicht.
  5. Ein Programm HEUREKA DIGITAL zur Stärkung der digitalen Infrastruktur der Hochschulen wird aufgelegt.
  6. Ein neuer, ausgeweiteter „Digitalpakt Hochschule“ treibt den digitalen Wandel in Wissenschaft, Forschung und Lehre voran, etwa beim Ausbau der Hochleistungsrechner.
  7. Die Vietnamesisch-Deutsche Universität wird weiter gefördert und gestärkt.
  8. Der Neubau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt wird gemeinsam mit der Stadt vorangetrieben, bevorzugt als integrierter Kulturcampus.
  9. Die Kunsthochschulen werden im Digitalpakt und bei der Ausgestaltung des Mittelbaus gestärkt.
  10. Der Standort für Veterinärmedizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen wird weiter gestärkt.
  11. Ansätze der Transformationsforschung an Hochschulen werden unterstützt.
  12. Gemeinsam mit den Trägerkirchen wird eine dauerhafte Perspektive für die Evangelische Hochschule Darmstadt unter Einbeziehung der CVJM Hochschule Kassel entwickelt.
  13. Das Engagement der Hochschulen im Bereich Dual Career wird unterstützt.
  14. Das eigenständige Promotionsrecht an geeigneten Fachbereichen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird schrittweise mit Evaluierung erweitert.
  15. Für alle hessischen Hochschulen wird ein gemeinsames cloudbasiertes Hochschulportal mit hochwertiger Sicherheitsarchitektur geschaffen.
  16. Kooperationen mit hessischen Hochschulen zur Nachwuchsgewinnung für die Innere Sicherheit werden eingegangen und ausgebaut.
  17. Spionage- und Cyberabwehr sowie Wirtschaftsschutz im Landesamt für Verfassungsschutz werden kurzfristig ausgebaut und mit Ressourcen ausgestattet.
  18. Mit externen Hochschulen wird bei dualen Studiengängen im IT-Bereich kooperiert.
  19. Die Exzellenzcluster der Universitätsmedizin werden hessenweit nachhaltig unterstützt.
  20. Der Wissensaustausch zwischen Wissenschaftseinrichtungen, Wirtschaft, Regierungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen wird erleichtert.
  21. Die Autonomie der Hochschulen wird gestärkt.
  22. Die Hochschulen werden bei der Weiterentwicklung von Friedens-, Konflikt- und Sicherheitsforschung unterstützt.
  23. Hochschulleitungen werden bei der Überprüfung von Zivilklauseln unterstützt.
  24. Mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft wird die ressortübergreifende Innovations- und Transferinitiative „ZusePower“ geschaffen.
  25. Exzellenz in Forschung und Lehre der Geistes- und Sozialwissenschaften an hessischen Einrichtungen soll gestärkt werden.
  26. Die Hochschulen werden in der angewandten Forschung gestärkt.
  27. Der Forschungsschwerpunkt zu Vertriebenen und Spätaussiedlern an der Universität Gießen und dem Herder-Institut wird gestärkt.
  28. Hessische Hochschulen werden bei der Beteiligung an europäischen Hochschulallianzen unterstützt.
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 14
  1. Die Auszahlung gestiegener Hochschulmittel wird an ein modernes Rücklagenmanagement gekoppelt.
  2. Mit allen Hochschulen werden Zielvereinbarungen „Klimaneutrale Hochschule“ abgeschlossen.
  3. Gemeinsam mit den Hochschulen werden innovative Ansätze zur Vermittlung von Digital Literacy entwickelt.
  4. Kombinationsmodelle aus Präsenzlehre und orts- und zeitunabhängigen Lern- und Studienformen werden gemeinsam mit den Hochschulen ausgebaut.
  5. Die Durchsetzungskraft der Rechtsaufsicht über die hessischen Hochschulen wird gestärkt.
  6. Öffentlich finanzierte Hochschulforschung ist verpflichtet, ihre Ergebnisse an die Gesellschaft zurückzuvermitteln.
  7. Die Förderung setzt Gemeinnützigkeit voraus und dient vor allem Forschungsleistungen mindestens auf dem Niveau staatlicher Hochschulen.
  8. Geförderte Hochschulen müssen einen angemessenen Teil ihrer Studienplätze gebührenfrei nach Leistungskriterien vergeben.
  9. In Verwaltung, Schulen, Universitäten, Rundfunk und weiteren öffentlichen Institutionen wird auf Gendern mit Sonderzeichen verzichtet und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung orientiert.
  10. An den hessischen Universitäten werden weitere Medizinstudienplätze geschaffen.
  11. Über den Hochschulpakt wird die Zahl der Studienplätze an allen Standorten erhöht.
  12. Zur Reduzierung von Tierversuchen wird das 3R-Prinzip in Zusammenarbeit mit den eingerichteten Hochschullehrstühlen konsequent umgesetzt.
  13. An der Goethe-Universität Frankfurt wird ein Studiengang für Trainerpersonal eingerichtet.
  14. Europäische Hochschulen sollen gemeinsame Vorlesungsreihen mit Lehrenden verschiedener Fachgebiete anbieten.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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