Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern
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Ohne Einzug ins Parlament
CSU 563
Mehr Geld 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Ein Sonderprogramm soll Kommunen bei Geothermiebohrungen und dem Ausbau von Wärmenetzen unterstützen.
- Kommunen sollen bei Bedarfsplänen für Nah- und Fernwärme eng begleitet werden.
- Die Kommunen sollen vom Bund mehr Unterstützung bei der Migration erhalten.
- Die Kommunen werden bei Sanierung, Erhalt und Neubau von Schwimmbädern deutlich besser unterstützt.
- Kommunen werden bei der Umsetzung von Einheimischenmodellen unterstützt.
Mehr Pflichten 5
- Integrationsangebote sollen mit den Kommunen auf Sprache, Bildung, Arbeit und Alltagskultur ausgerichtet werden.
- Bis 2028 sollen 50.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren entstehen.
- Bis 2028 sollen 130.000 neue Betreuungsplätze für Grundschulkinder entstehen.
- Modernes Heizen soll gemeinsam mit Kommunen, Stadtwerken und Bürgern gestaltet werden.
- Der Gesundheits- und Pflegesektor wird gemeinsam mit den Kommunen mit hoher Priorität auf Hitzewellen vorbereitet.
FW 31312
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Kommunen sollen möglichst viel politische Entscheidungsfreiheit haben.
- Die Kommunen erhalten möglichst viel Entscheidungskompetenz.
- Das Vergaberecht wird kommunal- und regionalfreundlicher gestaltet.
- Entscheidungen werden möglichst auf örtlicher Ebene getroffen.
- Es werden Möglichkeiten geschaffen, Leistungsträger in kommunalen Verwaltungen besser zu bezahlen.
- Die Rolle der Kommunen bei der Energiewende wird gestärkt.
- Kommunen erhalten mehr Gestaltungsfreiheit bei der Vergütung von Personal, einschließlich höherer Bezahlung im Bedarfsfall.
- Gemeinsam mit Verbänden, Kammern, Gewerkschaften, Kommunen und Bildungseinrichtungen wird eine Zukunftsvision für den Industriestandort Bayern erarbeitet.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 4
- Entscheidungen des Bundes dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Kommunen haben.
- Die kommunale Daseinsvorsorge von der Wasser- bis zur Energieversorgung wird bewahrt.
- Die Wasserversorgung bleibt vollständig in kommunaler Hand.
- Kommunen werden weiterhin bei Beschaffung und Wartung digitaler Geräte unterstützt.
Ohne klare Richtung 9
- Kommunen sollen stark sein und viel Entscheidungskompetenz haben.
- Die Kommunen dürfen durch Migration nicht überlastet werden.
- Die Kommunen sollen bei ihrem Kulturauftrag unterstützt werden.
- Die Kommunen sollen beim dezentralen Wasserrückhalt für Grundwasserbildung und Hochwasserschutz unterstützt werden.
- Die Kommunen sollen bei der Sanierung der Wasser- und Abwassernetze unterstützt werden.
- Die Kommunen sollen bei der Schaffung von geeignetem Wohnraum unterstützt werden.
- Die Kommunen werden bei überregional verursachten Herausforderungen wie Migration maximal unterstützt.
- Bei den Bezirksregierungen werden wieder Ortsplanungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Bauleitplanung eingerichtet.
- Die staatliche Personalausstattung der Landratsämter und Kreisverwaltungsbehörden wird an ihre Aufgaben angepasst.
Mehr Pflichten 3
- Die EU-Richtlinie zur städtischen Abwasserbehandlung soll in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern angewendet werden.
- Die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden soll auf zwei Jahre verlängert werden.
- Staatliche und kommunale Investitionen sowie wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen sorgen für eine gute Auftragslage im Handwerk.
AfD 731
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Die Sitzverteilungsverfahren für Ausschüsse kommunaler Gremien werden gesetzlich festgelegt.
- Die Mindestanzahl an Mitgliedern einer Fraktion in Gemeinderäten und Kreistagen wird gesetzlich festgelegt.
- Geschwindigkeitsmessungen und Parkraumüberwachung sollen nur der Verkehrssicherheit und Ordnung dienen, nicht der Aufbesserung kommunaler Kassen.
Mehr Pflichten 5
- Geschwindigkeitsmessungen und Parkraumüberwachung sollen nur der Verkehrssicherheit und Ordnung dienen, nicht der Aufbesserung kommunaler Kassen.
- Abwasserleitungsnetze sollen zügig ausgebaut werden, etwa durch kommunale Starkregenkonzepte.
- Das Gemeindehaushaltsrecht wird reformiert und verpflichtet die Gemeinden zur Umstellung auf die Doppik.
- Bei den Bezirken sollen neutrale Stellen eingerichtet werden, die Hilfesuchenden bei der Suche nach passenden Angeboten und beim Ausfüllen von Formularen helfen.
- Vereine sollen von den Bezirken besser unterstützt werden.
Grüne 202253
Mehr Geld 40
- Den Kommunen werden die Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt.
- Kommunen erhalten Bürgschaften für Bohrungen zur Tiefengeothermie.
- Eine Förderstrategie für Wärmenetze wird aufgelegt.
- Bezirksregierungen und Landratsämter werden um 200 zusätzliche Stellen verstärkt.
- Den Kommunen werden für die Klimaanpassung über Förderinstrumente mindestens 1 Milliarde Euro für die nächsten fünf Jahre bereitgestellt.
- Kommunen und Landkreise werden beraten sowie personell und finanziell unterstützt.
- Privatwaldbesitzer und Kommunen erhalten verstärkte finanzielle Förderung und Beratung.
- Kommunen erhalten rechtliche und finanzielle Möglichkeiten für Ausbau von Bus und Bahn, günstige Tickets und sichere Radwege.
- Die ÖPNV-Zuweisungen an die Kommunen werden sofort verdoppelt.
- Alle Landkreise und kreisfreien Städte sollen Radverkehrsbeauftragte erhalten.
- Die Einstellung zusätzlicher Radverkehrsplaner in den Kommunen wird gefördert.
- Landkreise, Städte und Kommunen brauchen ausreichende finanzielle Spielräume für eigenständiges Handeln.
- Kommunen und Landkreise werden finanziell besser ausgestattet.
- Ab dem 1. Januar 2025 wird in Bayern die Grundsteuer C eingeführt.
- Die Förderbank fördert nachhaltige Investitionen von Kommunen, Unternehmen und privaten Haushalten, etwa durch Green Bonds.
- Kommunen und Landkreise erhalten Beratung und Geld, um den Tourismus auf Nachhaltigkeit umzustellen und an die Klimaerhitzung anzupassen.
- Eine Grundsteuer C auf unbebautes Bauland wird eingeführt, um Bodenspekulation zu begrenzen.
- Ein Landesfonds unterstützt Kommunen bei der Flächenbevorratung.
- Für die Ganztagsbildung werden Koordinatorenstellen in den Kommunen finanziert.
- Förderprogramme unterstützen Landkreise und Kommunen bei der energetischen Sanierung und klimaneutralen Gestaltung von Kita- und Schulgebäuden.
- Die kommunalen Ebenen, insbesondere die Bezirke, werden bei der Inklusion finanziell unterstützt.
- Der kommunale Öffentliche Gesundheitsdienst erhält eine auskömmliche Finanzierung und eine bessere Personalausstattung.
- Es werden Anreize geschaffen, dass Betreiber von Windrädern und Freiflächen-Solaranlagen Anwohnern und kommunalen Liegenschaften vergünstigte Stromtarife anbieten.
- Es werden Anreize geschaffen, dass Betreiber von Windrädern und Freiflächen-Solaranlagen Anwohnern und kommunalen Liegenschaften vergünstigte Stromtarife anbieten.
- Ländliche Regionen erhalten neue finanzielle Spielräume.
- Gemeinden und Städte sollen mehr frei verfügbares Geld erhalten, etwa über Regionalbudgets.
- Es wird ein Bonussystem für interkommunale Projekte wie Gewerbehöfe oder gemeinsam genutzte Sportplätze geschaffen.
- Kommunen werden für die Erzeugung erneuerbarer Energien über einen Energiegewinner-Bonus zusätzlich zur Gewerbesteuer vergütet.
- In allen Landkreisen werden gut ausgestattete Regionalmanager für regionale Wertschöpfung geschaffen.
- Die finanzielle und personelle Ausstattung der Kommunen soll mit ihren Aufgaben steigen.
- Die Zahl staatlicher Förderprogramme für Kommunen wird zugunsten einer besseren Grundausstattung deutlich verringert.
- Kommunen erhalten für Klimaschutz und Klimaanpassung eine bedarfsgerechte personelle und finanzielle Ausstattung.
- Der Freistaat erstattet den Kommunen die tatsächlichen Aufwendungen für Unterbringung, Betreuung und Integration Geflüchteter.
- Personal und Mittel werden in die kommunalen Ausländerbehörden überführt.
- Kommunale Unterkünfte werden bezuschusst.
- Flüchtlings- und Integrationsberatung wird ohne kommunalen Eigenanteil gefördert.
- Die Mittel für Kommunen und private Eigentümer zur Denkmalsanierung werden erhöht.
- Kommunale Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz werden besser ausgestattet.
- Höhere Fördersätze und Hilfe bei der Ausschreibung sollen Kommunen zur gemeinsamen Beschaffung von Rettungsausstattung bewegen.
- Ein Förderprogramm für kommunale Starkregen-Modellrechnungen wird aufgelegt.
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Kleinere Gemeinden erhalten pro Jahr und Einwohner mehr Fläche zugeteilt als größere Kommunen.
- Kommunen erhalten rechtliche und finanzielle Möglichkeiten für Ausbau von Bus und Bahn, günstige Tickets und sichere Radwege.
- Kommunen erhalten mehr rechtliche Freiheiten bei der Gestaltung ihres öffentlichen Raums, etwa bei Fußgängerquerungen, Parkgebühren und der Anordnung von Tempo 30.
- Ab dem 1. Januar 2025 wird in Bayern die Grundsteuer C eingeführt.
- Ein Siegel „Naturerlebnisdörfer“ für naturverträglich touristische Gemeinden außerhalb des Alpenraums wird geschaffen.
- Eine Grundsteuer C auf unbebautes Bauland wird eingeführt, um Bodenspekulation zu begrenzen.
- Das kommunale Vorkaufsrecht wird nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtssicher anwendbar gemacht.
- Kommunen erhalten durch eine Öffnungsklausel das Recht, auf Wunsch der Schulgemeinschaften innovative schulartübergreifende Schulformen zu errichten.
- Städte und Gemeinden sollen ihre Pflegeinfrastruktur gestalten und vorrangig freigemeinnützige und kommunale Träger berücksichtigen können.
- Kommunen erhalten die Möglichkeit, Drogenkonsumräume einzurichten.
- Die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen gegen Zweckentfremdung werden ausgeweitet, insbesondere bei Ersatzwohnraum.
- Nach dem Vorbild des Wiener Gemeindebaus werden landesrechtliche Rahmenbedingungen für kommunalen Wohnungsbau geschaffen.
- Kommunen auf dem Land erhalten die Möglichkeit, einfache Baugebote zu erlassen.
- Kommunen sollen selbst entscheiden, welche Einrichtungen sie brauchen.
- Das Landesentwicklungsprogramm wird unter Beteiligung von Kommunen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Bürgern vollständig fortgeschrieben.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 20
- Städte werden bei Luftreinhalteplänen unterstützt, die die niedrigeren WHO-Grenzwerte für Luftschadstoffe anstreben.
- Städte und Gemeinden erhalten Managementpläne für Sturzflutrisiken, Klimafunktionskarten und Hitzeaktionspläne.
- Kommunen werden flächendeckend bei der Katzenkastration unterstützt.
- Kommunen werden beim Abrufen von Förderprogrammen des Bundes und der EU stärker unterstützt.
- Die Finanzplanung für Kommunen und Zuschussempfänger erfolgt langfristig, frühzeitig, verlässlich und geschlechtergerecht.
- Städte und Gemeinden werden auf dem Weg zur Smarten Kommune mit niedrigschwelligen Beratungsangeboten unterstützt.
- Der Staat geht bei der Bereitstellung offener Daten voran und setzt Anreize für Unternehmen und Kommunen.
- Kommunen werden beim Aufbau eines trägerübergreifenden Pools an Fachkräften für Personalengpässe in Kindergärten unterstützt.
- Kommunen werden beim Aufbau eines Inklusions-Checks gefördert.
- Kommunen sowie Sport- und Kulturvereine werden darüber informiert, wie sie Inklusion konkret ermöglichen können.
- Kommunen erhalten Hilfe, gesunde Ernährung in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen anzubieten.
- Kommunen erhalten Hilfe beim Schaffen bewegungsfreundlicher Quartiere und von Orten der Ruhe und Erholung.
- Kommunen erhalten Hilfe, die Hitzeprävention zu verbessern.
- Die Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne wird strukturiert gefördert.
- Beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird Beratung zu Hitzeaktionsplänen sichergestellt.
- Kommunale Initiativen für gemeinwohlorientierte, interprofessionelle Gesundheits- und Pflegezentren werden unterstützt.
- Kommunen werden bei Housing-First-Projekten unterstützt.
- Kommunen werden dabei unterstützt, Kunst und Kultur auf dem Land zu stärken.
- Kommunen im Bündnis „Städte Sicherer Häfen“, die zusätzlich Geflüchtete aufnehmen, werden unterstützt.
- Für jede Kommune werden vorbeugend Starkregen-Modellrechnungen erstellt.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 19
- Klimaschutz und Klimaanpassung werden zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt.
- Jede Kommune erstellt bis spätestens 2024 eine Wärmeplanung.
- Landschaften werden zu Schwammlandschaften und Kommunen zu Schwammstädten umgebaut.
- Klimaanpassung wird zur kommunalen Pflichtaufgabe.
- Das landesweite Flächenbudget wird nach einem degressiven Bevölkerungsmodell auf die Kommunen verteilt.
- Kommunen erhalten Anreize, mehr autofreie Zonen zu schaffen.
- Kommunen erhalten Anreize, Ortskerne als Treffpunkte für junge Menschen zu gestalten.
- Beteiligungsangebote für Jugendliche werden in jeder Gemeinde verpflichtend.
- Mit Kommunen und Landkreisen werden passgenaue Konzepte gegen Hitzebelastung erarbeitet.
- Klimaschutz ist eine Pflichtaufgabe der Politik und jeder Kommune.
- Alle Gemeinden und Städte sollen auf ihren Dächern massiv Fotovoltaikanlagen nachrüsten.
- Kommunen werden beim Ausbau flächendeckender Hilfs- und Präventionsangebote gegen Wohnungslosigkeit unterstützt.
- Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in allen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dauerhaft umgesetzt.
- Voraussetzung für Regionalbudgets ist allein die Kooperation zwischen Nachbargemeinden.
- Klimaschutz und Klimaanpassung werden kommunale Pflichtaufgaben.
- Bis 2024 sollen alle Kommunen über das Siegel Kommunale IT-Sicherheit verfügen.
- Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden in der Gemeindeordnung geregelt.
- In der Gemeindeordnung wird ein umfassendes Auskunftsrecht für Kommunalpolitiker verankert.
- Die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden wird auf zwei Jahre verlängert.
SPD 111027
Mehr Geld 17
- Ein großes Investitionsprogramm für die Kommunen stärkt die Schulen.
- Die Digitalisierung der Schulen wird durch Förderprogramme für die kommunalen Träger vorangetrieben.
- Mit einem Verbilligungsgesetz werden Grundstücke des Freistaates in Erbpacht vergeben, vorzugsweise an Kommunen.
- Ein landeseigener sozialer Bodenfonds unterstützt Kommunen bei Vorkaufsrecht, Sozialer Bodennutzung und Ankauf von Schlüsselgrundstücken.
- Die energetische Förderung des Bundes wird wo nötig durch Landesprogramme für Sanierung und Neubau ergänzt.
- Ein Investitionsförderprogramm für erneuerbare Strom- und Wärmequellen unterstützt Kommunen, Stadtwerke, Genossenschaften, Wohnungsunternehmen und Gewerbenetzwerke.
- Die ÖPNV-Zuweisungen an die Kommunen werden von 55 auf 250 Millionen Euro jährlich erhöht.
- Zentrale IT-Infrastrukturen und einheitliche Standards sollen die Kommunen befähigen, Online-Dienste anzubieten.
- Mit einem Förderprogramm „Barrierefreies Bayern“ werden die Kommunen beim Abbau von Barrieren unterstützt.
- Ein Digitalfonds soll Kommunen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege zur Finanzierung digitaler Projekte zur Verfügung stehen.
- Die Kommunen sollen bei Sanierung und Neubau von Feuerwehrhäusern finanziell stärker unterstützt werden.
- Die staatliche Förderung im Leitungsbau (RZWAS) wird verstetigt und für mehr Kommunen geöffnet.
- Die Verbundquote, der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund, soll von 12,75 auf 15 Prozent erhöht werden.
- Die interkommunale Zusammenarbeit soll durch finanzielle Anreize und den Abbau bürokratischer Hürden gestärkt werden.
- Die Finanzausstattung der Kommunen wird dauerhaft verbessert.
- Die kommunale Verbundquote am Anteil der Gemeinschaftssteuern wird von 12,75 auf 15 Prozent erhöht.
- Eine Grundsteuer C zur höheren Besteuerung baureifer, unbebauter Grundstücke wird eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Staatliche Flächen werden an Städte, Gemeinden und bayerische Wohnungsgenossenschaften vergeben, damit jährlich 80.000 bezahlbare Wohnungen entstehen.
- Auf Bundesebene wird ein echtes kommunales Vorkaufsrecht als Erstzugriff der Kommunen auf Grundstücke angestrebt.
- Das Zweckentfremdungsgesetz wird verschärft und gibt Kommunen Registrierungs- und Auskunftspflichten an die Hand.
- Kommunen erhalten Rechtsklarheit beim Vorgehen gegen missbräuchliche Nutzung von Wohnraum, auch durch kurzfristige gewerbeähnliche Vermietung.
- Betreiber von Windkraftanlagen werden nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns verpflichtet, Kommunen und Bürger an ihren Projekten zu beteiligen.
- Die staatliche Förderung im Leitungsbau (RZWAS) wird verstetigt und für mehr Kommunen geöffnet.
- Die Kommunen sollen mehr finanzielle Eigenverantwortung und weniger Förderbürokratie erhalten.
- Kommunale Modellprojekte sollen gefördert werden.
- Im Dialog mit Kulturschaffenden, Bezirken und Kommunen soll ein Landeskulturprogramm für alle Regionen aufgelegt werden.
- Eine Grundsteuer C zur höheren Besteuerung baureifer, unbebauter Grundstücke wird eingeführt.
Weniger Pflichten 4
- Die Verantwortung für Pflegedienste und -einrichtungen wird weder dem Markt überlassen noch allein den Kommunen aufgebürdet.
- Kooperationen von Kommunen mit Grundstückseigentümern werden gefördert.
- Die Kommunen sollen mehr finanzielle Eigenverantwortung und weniger Förderbürokratie erhalten.
- Die interkommunale Zusammenarbeit soll durch finanzielle Anreize und den Abbau bürokratischer Hürden gestärkt werden.
Teils begünstigend, teils belastend 4
- Der kommunale soziale Wohnungsbau wird durch zweckgebundene, verbilligte Abgabe staatlicher Grundstücke unterstützt.
- Erzeugung und Verteilung leitungsgebundener Energien werden in öffentlicher Verantwortung und möglichst in staatlichem oder kommunalem Eigentum organisiert.
- Klimaschutz wird kommunale Pflichtaufgabe mit Rechtssicherheit und finanziellen Grundlagen für die Kommunen.
- Der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer soll angehoben werden, um Gewerbesteueroasen zu beseitigen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Eine bayerische Wärmestrategie unterstützt Kommunen bei der Erstellung von Wärmenutzungsplänen.
- Die Bayerische Mobilitätsgesellschaft hilft Städten und Landkreisen bei übergreifenden Expressbusverbindungen.
- Das Bayerische Breitbandzentrum wird gestärkt, damit vor allem kleine Kommunen Beratung und Information erhalten.
- Die Politik soll sich zu mehr Regionalität und kommunaler Eigenverantwortung und weg vom Zentralismus wandeln.
- Städte und Gemeinden werden bei der Umsetzung der Grundsteuerreform unterstützt.
Mehr Pflichten 11
- Inklusion wird als zentrales Element der Stadtgestaltung etabliert.
- Die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden soll Vorrang vor der Erweiterung nach außen haben.
- Schutz und Entwicklung des Alpenraums sollen in enger Zusammenarbeit aller Städte, Gemeinden und Grenzländer der Region erfolgen.
- Ein umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz soll gebührenfreien, digitalen und voraussetzungslosen Zugang zu proaktiv veröffentlichten Verwaltungsinformationen auf Landes- und Kommunalebene gewähren.
- Alle bayerischen Kommunen sollen jungen Menschen Platz für Freizeit und Ausgleich zur Verfügung stellen können.
- Die Behandlung von Jugendthemen in Kreis-, Stadt-, Gemeinde- und Marktgemeinderäten wird in der bayerischen Gemeindeordnung verankert.
- Niedrigschwellige Sonderprogramme sollen kommunale Entscheidungsträger bewegen, mit freien Trägern vor Ort Angebote aufzulegen.
- Die Kommunen sollen verpflichtet werden, Seniorenbeiräte mit Rede- und Antragsrecht einzurichten.
- Die Bildung von Integrationsbeiräten in allen Kommunen und Landkreisen soll vorangetrieben werden.
- Die kulturelle Daseinsvorsorge soll eine Pflichtaufgabe der Kommunen werden.
- Kommunale Sportstätten, insbesondere Schwimmbäder, sollen mit Unterstützung des Landes flächendeckend realisiert, erweitert und saniert werden.
FDP 201317
Mehr Geld 9
- Für die Kommunen soll es Investitionsprogramme zum Ausbau der Kinderbetreuung geben.
- Die Kommunen werden finanziell optimal ausgestattet, um den Kulturbetrieb in ländlichen Räumen zu erhalten und zu verbessern.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen wird weiter gestärkt.
- Ein Regionalbudget kann sicherstellen, dass kommunale Aufgaben von Kinderbetreuung bis Ganztagsbeschulung hochwertig erfüllt werden.
- Die Kommunen erhalten einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Länderanteils.
- Die Kommunen werden für den Wegfall durch pauschal erhöhte Zuweisungen aus dem allgemeinen Steuerverbund entschädigt.
- Der Freistaat unterstützt Kommunen mit Förderprogrammen bei der Erstellung von Hitzeaktionsplänen.
- Der Freistaat übernimmt die Mehrkosten der Digitalisierung kommunaler Behörden.
- Den Kommunen werden anpassbare Standardapplikationen und günstige Betriebsmöglichkeiten für ihre Digitalisierung angeboten.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- In geeigneten Regierungsbezirken werden Tiefengeothermie-Bohrrechte an Privatunternehmen sowie finanzkräftige Kommunen und Landkreise vergeben.
- Kommunen bestimmen eigenständig über weitergehende Sonntagsöffnungen.
- Die Gewerbesteuer wird langfristig durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf Körperschaft- und Einkommensteuer ersetzt.
- Kommunen wird eine dynamische Preisgestaltung im Verkehr ermöglicht.
- Kommunen wird die Einführung einer City-Maut ermöglicht.
- Gemeinden sollen Wohnungen für soziale Bedürfnisse in den Eigenbestand nehmen können.
- Kommunen können auch abweichend von der Bauordnung eigene Regelungen für Stellplätze und Parkräume erlassen.
- Feste Gebührengrenzen für Anwohnerparken werden abgeschafft.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 12
- Kommunen werden dabei unterstützt, reduzierte Nutzungsgebühren für Sportanlagen und Hallen für Ehrenamt und Jugendarbeit anzubieten.
- Gemeinden werden überall in Bayern in die Lage versetzt, sich eigenverantwortlich auf die Aufgaben vor Ort zu konzentrieren.
- Der Staat befähigt die Gemeinden, sich frei und passgenau um die Herausforderungen vor Ort zu kümmern.
- Der Staat formuliert klare Erwartungen, welchen Beitrag die Gemeinden für gesamtpolitische Ziele leisten.
- Know-how zur IT-Sicherheit wird für alle Gemeinden verfügbar gemacht.
- Die Kommunen erhalten mehr finanzielle Sicherheit.
- Eine konjunkturunabhängige Gewerbesteuer wird eingeführt.
- Städte und Gemeinden werden bei einer verlässlichen Wärmeplanung unterstützt.
- Städte und Gemeinden werden unterstützt, neuen Wohnraum zu schaffen statt bestehende Wohnungen zu kaufen.
- Die Rahmenbedingungen werden so geändert, dass Gemeinden in zusätzlichen Wohnraum statt in Bestandswohnungen investieren.
- Mittelgroße Städte werden gestärkt, um Ballungszentren zu entlasten und ländlichen Räumen nahe Dienstleistungen zu bieten.
- Die Staatsregierung unterstützt Kommunen bei der Sanierung brachliegender Altlastenflächen zur Flächengewinnung in Städten.
Mehr Pflichten 20
- Administration und technische Betreuung der Schul-IT erfolgen bedarfsdeckend durch professionelle Strukturen auf Ebene von Landkreis, Stadt oder Kommune.
- Mittelschulen werden lokal als Mehrwert gestärkt und von den Kommunen aktiv unterstützt.
- Für Baumaßnahmen auf Staats- und Kommunalebene wird eine CO2-Bilanz erstellt.
- Versäumnisse staatlicher Institutionen von Staatsanwaltschaften bis Jugendämtern werden unabhängig und extern überprüft und aufgeklärt.
- Kommunen stellen Infrastruktur für die Vereinsarbeit bereit, greifen aber nicht aktiv in die Vereinsarbeit ein.
- Es werden Strukturen für permanente Fortbildung und regelmäßiges Üben aller relevanten Akteure, insbesondere auf Landkreisebene, geschaffen.
- In Kooperation mit den Kommunen werden modellhaft Förderangebote zur Entlastung von Beschäftigten in Pflegeberufen etabliert.
- Gemeinsam mit dem Bund wird eine Initiative für Kooperationen zwischen Kommunen und Kasernen gestartet, die einen jährlichen Tag der offenen Tür ermöglicht.
- Kommunale Partnerschaften mit der Ukraine, etwa zwischen München und Kiew, werden verstärkt.
- Für Baumaßnahmen auf Staats- und Kommunalebene wird eine CO2-Bilanz erstellt.
- Die Kommunen passen die Hebesätze auf Basis der neuen Bemessungsgrundlage an.
- Für Ladeinfrastruktur werden gezielt Standorte stadtplanerisch ausgewiesen.
- Gemeinden sollen gute städtebauliche Verdichtungen zulassen.
- Bei kommunalen Stellplatzregeln werden Quartiersgaragen und geteilte Mobilität berücksichtigt.
- Kommunen sollen das Projekt Wohnen für Hilfe durch eine Kontaktstelle administrativ unterstützen.
- In der Stadtentwicklungsplanung wird stärker auf Renaturierung und Offenlegung von Fließgewässern geachtet.
- Dächer staatlicher und kommunaler Gebäude werden begrünt, wo es bautechnisch möglich ist.
- Förderprogramme für private Dachbegrünung werden kommunal aufgelegt.
- Die Entsiegelung befestigter Flächen wird in der Stadtplanung stärker berücksichtigt.
- Landesverwaltung und Kommunen werden mit einem Digitalisierungs-Reifegrad gemessen.
Linke 12930
Mehr Geld 18
- Der kommunale Finanzausgleich soll vor allem strukturelle Ungleichheiten zwischen den Gemeinden ausgleichen.
- Das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs soll wachsen, um Geld von den Zentren in die Peripherie umzuverteilen.
- Für den Rückkauf von Wohnungen wird ein Rekommunalisierungsfonds geschaffen.
- Der Freistaat verkauft Grundstücke nur noch zu einem sozialen Preis an Kommunen.
- Ein Ankaufprogramm von 800 Millionen Euro jährlich stellt den Kommunen Mittel für den Erwerb von Boden bereit.
- Das Land finanziert einen Schulbegleitungspool für die Kreise.
- Der Kauf von Netzen durch Kommunen wird aus dem Landeshaushalt finanziell unterstützt.
- Kommunen erhalten ein Förderprogramm zum Aufbau von Energiespeichern.
- Landeszuschüsse in KfW-Förderprogrammen zur energetischen Stadtsanierung werden gewährt.
- Förderprogramme von EU und Bund zur energetischen Stadtsanierung und zum energetischen Quartiersmanagement werden gestärkt.
- Der Freistaat stattet die Kommunen so aus, dass sie eine gut erreichbare Gesundheits- und Pflegeversorgung bereitstellen können.
- Das Land stellt den Kommunen Mittel für die Rekommunalisierung von Wohnungen, Krankenhäusern, Wasser- und Energieversorgung bereit.
- Ein Rekommunalisierungsfonds wird eingerichtet.
- Verfestigte Kassenkredite der Kommunen werden in einen Altschuldenfonds von Land und Bund übernommen und getilgt.
- Die Kommunalhaushalte werden von Sozialleistungen entlastet, die der Bund vollständig trägt.
- Landesprogramme für Kommunen werden verstetigt, kombinierbar gemacht und dem Bedarf angepasst.
- Eigenanteile an Landesprogrammen entfallen zumindest für Kommunen in schwieriger Haushaltslage.
- Ein Förderprogramm für kommunale Bürgerwerkstätten wie Hacker- und Makerspaces wird aufgelegt.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Kommunen, Genossenschaften und Mieterzusammenschlüssen wird der Rückkauf von Wohnungen in öffentliche Hand ermöglicht.
- Der Freistaat verkauft Grundstücke nur noch zu einem sozialen Preis an Kommunen.
- Das kommunale Vorkaufsrecht wird wiederhergestellt und gestärkt, sodass es überall ohne Ausnahme innerhalb von bis zu sechs Monaten ausgeübt werden kann.
- Kommunen erhalten ein Recht zum Kauf der von ihnen für Energieerzeugung und Eigenversorgung genutzten Netze.
- Kommunen und Patienteninitiativen erhalten ein Mitspracherecht bei der ambulanten Bedarfsplanung.
- Die Bezirke, deren Bezirkskliniken einen Großteil der psychiatrischen Betreuung übernehmen, werden unterstützt.
- Die eigenwirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen wird gestärkt.
- Kommunen erhalten Unterstützung und rechtliche Beratung durch eigene Beratungseinheiten.
- Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen werden abgebaut.
- Die Kommunen erhalten ein verbindliches Anhörungs- und Mitwirkungsrecht auf Landesebene.
- Kommunen erhalten größere Freiheit bei der Erhebung von Abgaben und Steuern.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt.
- Der Spielraum der Kommunen bei Wirtschafts- und Bauangelegenheiten wird vergrößert.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 5
- Umwelt- und Sozialverbände, Kommunen, Bezirke, Land, Gewerkschaften und Belegschaften erhalten die Kontrolle über Planung und Durchführung des ökologischen Umbaus.
- Es werden regionale Wirtschaftsräte aus Umwelt- und Sozialverbänden, Kommunen, Bezirken, Land, Gewerkschaften und Belegschaften eingeführt, die den ökologischen Umbau planen und durchführen.
- Haushalte mit geringem Einkommen werden über kommunale Härtefallfonds mit finanzieller Beteiligung des Landes unterstützt.
- In den Energieagenturen der Landkreise gibt es persönliche Ansprechpartner zur Beratung über Energieverschwendung.
- Die Bundesmittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden genutzt und durch ein Landesprogramm ergänzt, um einen bevölkerungsnahen Gesundheitsdienst in den Kommunen aufzubauen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 12
- Ein Landesmindestlohngesetz soll sicherstellen, dass Verwaltung, landeseigene Unternehmen sowie Auftragsvergabe und Wirtschaftsförderung von Land und Kommunen nur Unternehmen berücksichtigen, die einen armutsfesten Mindestlohn zahlen.
- Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel aufstellen.
- In die Berechnung des Mietspiegels fließen alle Mieten ein, nicht nur die der letzten sechs Jahre.
- Der Anteil selbst erzeugter erneuerbarer Energie wird Vergabekriterium für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen.
- Neue aufkommensstarke Gewerbegebiete werden nur noch mit Gleisanschluss genehmigt.
- Auf kommunaler Ebene wird ein unabhängiges psychosoziales Beratungssystem eingeführt.
- Die Gesundheitsplanung von Land und Kommunen stellt eine wohnortnahe Versorgung sicher.
- Die kommunale Wohnraumförderung wird an einen Inklusionsvorbehalt geknüpft.
- Öffentliche Sitzungen von Städten, Landkreisen und Bezirken werden per Video übertragen.
- Kommunale und landeseigene Datenbanken werden für die Öffentlichkeit zugänglich und durchsuchbar aufbereitet.
- Kommunale Gremien kontrollieren den IT-Einsatz.
- Ein Konversionsbeirat aus Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten sowie Umwelt- und Friedensorganisationen erarbeitet ein Konzept zur Umwandlung militärischer in zivile Arbeitsplätze.
Koalitionsvertrag 51312
Mehr Geld 8
- Die Kommunen werden bei Investitionen in moderne Schulen bedarfsgerecht finanziell unterstützt.
- Das Sonderprogramm zur Förderung der Sanierung kommunaler Schwimmbäder wird fortgeführt.
- Die Mittel im kommunalen Finanzausgleich für kommunale Investitionen in Infrastruktur, vor allem Kitas und Schulen, werden erhöht.
- Die Verwaltungen vor Ort sollen personell gut ausgestattet sein, insbesondere für Aufgaben wie den Ausbau erneuerbarer Energien.
- Der Bund soll bayerische Kommunen an seiner Breitbandförderung teilhaben lassen.
- Die Mittel im kommunalen Finanzausgleich für Investitionen in kommunale Infrastruktur, vor allem Kitas und Schulen, werden erhöht.
- Die Kommunen sollen vom Bund dauerhaft deutlich mehr Geld und Unterstützung erhalten.
- Die kommunalen Aufgabenträger des Nahverkehrs erhalten eine transparente, verlässliche und kontinuierliche Finanzausstattung.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Auf Bundesebene werden einheitliche und verbesserte Regelungen zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgern an Windkraftanlagen gefordert.
- Handelt der Bund nicht, wird eine landesgesetzliche Regelung zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgern eingeführt.
- Kommunen erhalten weitere Handlungsspielräume für einen flächendeckenden Schutz vor 100-jährlichen Hochwassern.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 6
- Der kommunale Finanzausgleich und die sonstigen Leistungen an die Kommunen werden auf hohem Niveau fortgeführt, um eine angemessene Finanzausstattung zu sichern.
- Die Breitband-Förderverfahren für Krankenhäuser, Rathäuser und Schulen werden bis zum Erreichen des Ziels fortgesetzt.
- Die Förderung von Kulturbauten über den kommunalen Finanzausgleich wird grundsätzlich beibehalten.
- Der Hochwasser-Check für Kommunen wird fortgesetzt.
- Die Landesgartenschauen werden als Motor nachhaltiger Kommunalgestaltung beibehalten.
- Das Flächensparen darf die Entwicklungsmöglichkeiten für Wirtschaft, Wohnen, Kommunen und Infrastruktur nicht über Gebühr einschränken.
Ohne klare Richtung 7
- Die Kommunen werden bei der quartiersbezogenen Seniorenarbeit unterstützt.
- Die Kommunen werden beim Ausbau seniorengerechter, barrierefreier Wohnstrukturen unterstützt.
- Die Kommunen werden bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter unterstützt.
- Forschung, Beratung und Unterstützung zu Hitzefolgen, etwa bei Hitzeschutzplänen der Kommunen, werden ausgebaut.
- Jeder Landkreis soll ein Technologietransferzentrum erhalten.
- Ein Kompetenzzentrum Geothermie am Landesamt für Umwelt berät Kommunen und Investoren.
- Kommunen werden beim Aufbau von Speicherkapazitäten unterstützt.
Mehr Pflichten 5
- Bis 2028 entstehen gemeinsam mit den Kommunen rund 180.000 neue Betreuungsplätze, davon 50.000 für Kinder unter sechs Jahren und 130.000 für Grundschulkinder.
- Die Jugendsozialarbeit an Schulen wird gemeinsam mit den Kommunen ausgebaut.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird auf eine bessere Wohnraumversorgung für Studierende hingewirkt.
- Die Bauleitplanung soll blaue und grüne Infrastruktur vorsehen und das Schwammstadtprinzip stärken.
- Die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs wird landesweit erhöht und das Angebot gemeinsam mit den Kommunen ausgebaut.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht