Zum Inhalt

Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CSU 563
FW 31312
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 9
Mehr Pflichten 3
AfD 731
Grüne 202253
Mehr Geld 40
  1. Den Kommunen werden die Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt.
  2. Kommunen erhalten Bürgschaften für Bohrungen zur Tiefengeothermie.
  3. Eine Förderstrategie für Wärmenetze wird aufgelegt.
  4. Bezirksregierungen und Landratsämter werden um 200 zusätzliche Stellen verstärkt.
  5. Den Kommunen werden für die Klimaanpassung über Förderinstrumente mindestens 1 Milliarde Euro für die nächsten fünf Jahre bereitgestellt.
  6. Kommunen und Landkreise werden beraten sowie personell und finanziell unterstützt.
  7. Privatwaldbesitzer und Kommunen erhalten verstärkte finanzielle Förderung und Beratung.
  8. Kommunen erhalten rechtliche und finanzielle Möglichkeiten für Ausbau von Bus und Bahn, günstige Tickets und sichere Radwege.
  9. Die ÖPNV-Zuweisungen an die Kommunen werden sofort verdoppelt.
  10. Alle Landkreise und kreisfreien Städte sollen Radverkehrsbeauftragte erhalten.
  11. Die Einstellung zusätzlicher Radverkehrsplaner in den Kommunen wird gefördert.
  12. Landkreise, Städte und Kommunen brauchen ausreichende finanzielle Spielräume für eigenständiges Handeln.
  13. Kommunen und Landkreise werden finanziell besser ausgestattet.
  14. Ab dem 1. Januar 2025 wird in Bayern die Grundsteuer C eingeführt.
  15. Die Förderbank fördert nachhaltige Investitionen von Kommunen, Unternehmen und privaten Haushalten, etwa durch Green Bonds.
  16. Kommunen und Landkreise erhalten Beratung und Geld, um den Tourismus auf Nachhaltigkeit umzustellen und an die Klimaerhitzung anzupassen.
  17. Eine Grundsteuer C auf unbebautes Bauland wird eingeführt, um Bodenspekulation zu begrenzen.
  18. Ein Landesfonds unterstützt Kommunen bei der Flächenbevorratung.
  19. Für die Ganztagsbildung werden Koordinatorenstellen in den Kommunen finanziert.
  20. Förderprogramme unterstützen Landkreise und Kommunen bei der energetischen Sanierung und klimaneutralen Gestaltung von Kita- und Schulgebäuden.
  21. Die kommunalen Ebenen, insbesondere die Bezirke, werden bei der Inklusion finanziell unterstützt.
  22. Der kommunale Öffentliche Gesundheitsdienst erhält eine auskömmliche Finanzierung und eine bessere Personalausstattung.
  23. Es werden Anreize geschaffen, dass Betreiber von Windrädern und Freiflächen-Solaranlagen Anwohnern und kommunalen Liegenschaften vergünstigte Stromtarife anbieten.
  24. Es werden Anreize geschaffen, dass Betreiber von Windrädern und Freiflächen-Solaranlagen Anwohnern und kommunalen Liegenschaften vergünstigte Stromtarife anbieten.
  25. Ländliche Regionen erhalten neue finanzielle Spielräume.
  26. Gemeinden und Städte sollen mehr frei verfügbares Geld erhalten, etwa über Regionalbudgets.
  27. Es wird ein Bonussystem für interkommunale Projekte wie Gewerbehöfe oder gemeinsam genutzte Sportplätze geschaffen.
  28. Kommunen werden für die Erzeugung erneuerbarer Energien über einen Energiegewinner-Bonus zusätzlich zur Gewerbesteuer vergütet.
  29. In allen Landkreisen werden gut ausgestattete Regionalmanager für regionale Wertschöpfung geschaffen.
  30. Die finanzielle und personelle Ausstattung der Kommunen soll mit ihren Aufgaben steigen.
  31. Die Zahl staatlicher Förderprogramme für Kommunen wird zugunsten einer besseren Grundausstattung deutlich verringert.
  32. Kommunen erhalten für Klimaschutz und Klimaanpassung eine bedarfsgerechte personelle und finanzielle Ausstattung.
  33. Der Freistaat erstattet den Kommunen die tatsächlichen Aufwendungen für Unterbringung, Betreuung und Integration Geflüchteter.
  34. Personal und Mittel werden in die kommunalen Ausländerbehörden überführt.
  35. Kommunale Unterkünfte werden bezuschusst.
  36. Flüchtlings- und Integrationsberatung wird ohne kommunalen Eigenanteil gefördert.
  37. Die Mittel für Kommunen und private Eigentümer zur Denkmalsanierung werden erhöht.
  38. Kommunale Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz werden besser ausgestattet.
  39. Höhere Fördersätze und Hilfe bei der Ausschreibung sollen Kommunen zur gemeinsamen Beschaffung von Rettungsausstattung bewegen.
  40. Ein Förderprogramm für kommunale Starkregen-Modellrechnungen wird aufgelegt.
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Kleinere Gemeinden erhalten pro Jahr und Einwohner mehr Fläche zugeteilt als größere Kommunen.
  2. Kommunen erhalten rechtliche und finanzielle Möglichkeiten für Ausbau von Bus und Bahn, günstige Tickets und sichere Radwege.
  3. Kommunen erhalten mehr rechtliche Freiheiten bei der Gestaltung ihres öffentlichen Raums, etwa bei Fußgängerquerungen, Parkgebühren und der Anordnung von Tempo 30.
  4. Ab dem 1. Januar 2025 wird in Bayern die Grundsteuer C eingeführt.
  5. Ein Siegel „Naturerlebnisdörfer“ für naturverträglich touristische Gemeinden außerhalb des Alpenraums wird geschaffen.
  6. Eine Grundsteuer C auf unbebautes Bauland wird eingeführt, um Bodenspekulation zu begrenzen.
  7. Das kommunale Vorkaufsrecht wird nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtssicher anwendbar gemacht.
  8. Kommunen erhalten durch eine Öffnungsklausel das Recht, auf Wunsch der Schulgemeinschaften innovative schulartübergreifende Schulformen zu errichten.
  9. Städte und Gemeinden sollen ihre Pflegeinfrastruktur gestalten und vorrangig freigemeinnützige und kommunale Träger berücksichtigen können.
  10. Kommunen erhalten die Möglichkeit, Drogenkonsumräume einzurichten.
  11. Die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen gegen Zweckentfremdung werden ausgeweitet, insbesondere bei Ersatzwohnraum.
  12. Nach dem Vorbild des Wiener Gemeindebaus werden landesrechtliche Rahmenbedingungen für kommunalen Wohnungsbau geschaffen.
  13. Kommunen auf dem Land erhalten die Möglichkeit, einfache Baugebote zu erlassen.
  14. Kommunen sollen selbst entscheiden, welche Einrichtungen sie brauchen.
  15. Das Landesentwicklungsprogramm wird unter Beteiligung von Kommunen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Bürgern vollständig fortgeschrieben.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 20
  1. Städte werden bei Luftreinhalteplänen unterstützt, die die niedrigeren WHO-Grenzwerte für Luftschadstoffe anstreben.
  2. Städte und Gemeinden erhalten Managementpläne für Sturzflutrisiken, Klimafunktionskarten und Hitzeaktionspläne.
  3. Kommunen werden flächendeckend bei der Katzenkastration unterstützt.
  4. Kommunen werden beim Abrufen von Förderprogrammen des Bundes und der EU stärker unterstützt.
  5. Die Finanzplanung für Kommunen und Zuschussempfänger erfolgt langfristig, frühzeitig, verlässlich und geschlechtergerecht.
  6. Städte und Gemeinden werden auf dem Weg zur Smarten Kommune mit niedrigschwelligen Beratungsangeboten unterstützt.
  7. Der Staat geht bei der Bereitstellung offener Daten voran und setzt Anreize für Unternehmen und Kommunen.
  8. Kommunen werden beim Aufbau eines trägerübergreifenden Pools an Fachkräften für Personalengpässe in Kindergärten unterstützt.
  9. Kommunen werden beim Aufbau eines Inklusions-Checks gefördert.
  10. Kommunen sowie Sport- und Kulturvereine werden darüber informiert, wie sie Inklusion konkret ermöglichen können.
  11. Kommunen erhalten Hilfe, gesunde Ernährung in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen anzubieten.
  12. Kommunen erhalten Hilfe beim Schaffen bewegungsfreundlicher Quartiere und von Orten der Ruhe und Erholung.
  13. Kommunen erhalten Hilfe, die Hitzeprävention zu verbessern.
  14. Die Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne wird strukturiert gefördert.
  15. Beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird Beratung zu Hitzeaktionsplänen sichergestellt.
  16. Kommunale Initiativen für gemeinwohlorientierte, interprofessionelle Gesundheits- und Pflegezentren werden unterstützt.
  17. Kommunen werden bei Housing-First-Projekten unterstützt.
  18. Kommunen werden dabei unterstützt, Kunst und Kultur auf dem Land zu stärken.
  19. Kommunen im Bündnis „Städte Sicherer Häfen“, die zusätzlich Geflüchtete aufnehmen, werden unterstützt.
  20. Für jede Kommune werden vorbeugend Starkregen-Modellrechnungen erstellt.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 19
  1. Klimaschutz und Klimaanpassung werden zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt.
  2. Jede Kommune erstellt bis spätestens 2024 eine Wärmeplanung.
  3. Landschaften werden zu Schwammlandschaften und Kommunen zu Schwammstädten umgebaut.
  4. Klimaanpassung wird zur kommunalen Pflichtaufgabe.
  5. Das landesweite Flächenbudget wird nach einem degressiven Bevölkerungsmodell auf die Kommunen verteilt.
  6. Kommunen erhalten Anreize, mehr autofreie Zonen zu schaffen.
  7. Kommunen erhalten Anreize, Ortskerne als Treffpunkte für junge Menschen zu gestalten.
  8. Beteiligungsangebote für Jugendliche werden in jeder Gemeinde verpflichtend.
  9. Mit Kommunen und Landkreisen werden passgenaue Konzepte gegen Hitzebelastung erarbeitet.
  10. Klimaschutz ist eine Pflichtaufgabe der Politik und jeder Kommune.
  11. Alle Gemeinden und Städte sollen auf ihren Dächern massiv Fotovoltaikanlagen nachrüsten.
  12. Kommunen werden beim Ausbau flächendeckender Hilfs- und Präventionsangebote gegen Wohnungslosigkeit unterstützt.
  13. Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in allen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dauerhaft umgesetzt.
  14. Voraussetzung für Regionalbudgets ist allein die Kooperation zwischen Nachbargemeinden.
  15. Klimaschutz und Klimaanpassung werden kommunale Pflichtaufgaben.
  16. Bis 2024 sollen alle Kommunen über das Siegel Kommunale IT-Sicherheit verfügen.
  17. Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden in der Gemeindeordnung geregelt.
  18. In der Gemeindeordnung wird ein umfassendes Auskunftsrecht für Kommunalpolitiker verankert.
  19. Die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden wird auf zwei Jahre verlängert.
SPD 111027
Mehr Geld 17
  1. Ein großes Investitionsprogramm für die Kommunen stärkt die Schulen.
  2. Die Digitalisierung der Schulen wird durch Förderprogramme für die kommunalen Träger vorangetrieben.
  3. Mit einem Verbilligungsgesetz werden Grundstücke des Freistaates in Erbpacht vergeben, vorzugsweise an Kommunen.
  4. Ein landeseigener sozialer Bodenfonds unterstützt Kommunen bei Vorkaufsrecht, Sozialer Bodennutzung und Ankauf von Schlüsselgrundstücken.
  5. Die energetische Förderung des Bundes wird wo nötig durch Landesprogramme für Sanierung und Neubau ergänzt.
  6. Ein Investitionsförderprogramm für erneuerbare Strom- und Wärmequellen unterstützt Kommunen, Stadtwerke, Genossenschaften, Wohnungsunternehmen und Gewerbenetzwerke.
  7. Die ÖPNV-Zuweisungen an die Kommunen werden von 55 auf 250 Millionen Euro jährlich erhöht.
  8. Zentrale IT-Infrastrukturen und einheitliche Standards sollen die Kommunen befähigen, Online-Dienste anzubieten.
  9. Mit einem Förderprogramm „Barrierefreies Bayern“ werden die Kommunen beim Abbau von Barrieren unterstützt.
  10. Ein Digitalfonds soll Kommunen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege zur Finanzierung digitaler Projekte zur Verfügung stehen.
  11. Die Kommunen sollen bei Sanierung und Neubau von Feuerwehrhäusern finanziell stärker unterstützt werden.
  12. Die staatliche Förderung im Leitungsbau (RZWAS) wird verstetigt und für mehr Kommunen geöffnet.
  13. Die Verbundquote, der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund, soll von 12,75 auf 15 Prozent erhöht werden.
  14. Die interkommunale Zusammenarbeit soll durch finanzielle Anreize und den Abbau bürokratischer Hürden gestärkt werden.
  15. Die Finanzausstattung der Kommunen wird dauerhaft verbessert.
  16. Die kommunale Verbundquote am Anteil der Gemeinschaftssteuern wird von 12,75 auf 15 Prozent erhöht.
  17. Eine Grundsteuer C zur höheren Besteuerung baureifer, unbebauter Grundstücke wird eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 11
FDP 201317
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 8
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 12
Mehr Pflichten 20
  1. Administration und technische Betreuung der Schul-IT erfolgen bedarfsdeckend durch professionelle Strukturen auf Ebene von Landkreis, Stadt oder Kommune.
  2. Mittelschulen werden lokal als Mehrwert gestärkt und von den Kommunen aktiv unterstützt.
  3. Für Baumaßnahmen auf Staats- und Kommunalebene wird eine CO2-Bilanz erstellt.
  4. Versäumnisse staatlicher Institutionen von Staatsanwaltschaften bis Jugendämtern werden unabhängig und extern überprüft und aufgeklärt.
  5. Kommunen stellen Infrastruktur für die Vereinsarbeit bereit, greifen aber nicht aktiv in die Vereinsarbeit ein.
  6. Es werden Strukturen für permanente Fortbildung und regelmäßiges Üben aller relevanten Akteure, insbesondere auf Landkreisebene, geschaffen.
  7. In Kooperation mit den Kommunen werden modellhaft Förderangebote zur Entlastung von Beschäftigten in Pflegeberufen etabliert.
  8. Gemeinsam mit dem Bund wird eine Initiative für Kooperationen zwischen Kommunen und Kasernen gestartet, die einen jährlichen Tag der offenen Tür ermöglicht.
  9. Kommunale Partnerschaften mit der Ukraine, etwa zwischen München und Kiew, werden verstärkt.
  10. Für Baumaßnahmen auf Staats- und Kommunalebene wird eine CO2-Bilanz erstellt.
  11. Die Kommunen passen die Hebesätze auf Basis der neuen Bemessungsgrundlage an.
  12. Für Ladeinfrastruktur werden gezielt Standorte stadtplanerisch ausgewiesen.
  13. Gemeinden sollen gute städtebauliche Verdichtungen zulassen.
  14. Bei kommunalen Stellplatzregeln werden Quartiersgaragen und geteilte Mobilität berücksichtigt.
  15. Kommunen sollen das Projekt Wohnen für Hilfe durch eine Kontaktstelle administrativ unterstützen.
  16. In der Stadtentwicklungsplanung wird stärker auf Renaturierung und Offenlegung von Fließgewässern geachtet.
  17. Dächer staatlicher und kommunaler Gebäude werden begrünt, wo es bautechnisch möglich ist.
  18. Förderprogramme für private Dachbegrünung werden kommunal aufgelegt.
  19. Die Entsiegelung befestigter Flächen wird in der Stadtplanung stärker berücksichtigt.
  20. Landesverwaltung und Kommunen werden mit einem Digitalisierungs-Reifegrad gemessen.
Linke 12930
Mehr Geld 18
  1. Der kommunale Finanzausgleich soll vor allem strukturelle Ungleichheiten zwischen den Gemeinden ausgleichen.
  2. Das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs soll wachsen, um Geld von den Zentren in die Peripherie umzuverteilen.
  3. Für den Rückkauf von Wohnungen wird ein Rekommunalisierungsfonds geschaffen.
  4. Der Freistaat verkauft Grundstücke nur noch zu einem sozialen Preis an Kommunen.
  5. Ein Ankaufprogramm von 800 Millionen Euro jährlich stellt den Kommunen Mittel für den Erwerb von Boden bereit.
  6. Das Land finanziert einen Schulbegleitungspool für die Kreise.
  7. Der Kauf von Netzen durch Kommunen wird aus dem Landeshaushalt finanziell unterstützt.
  8. Kommunen erhalten ein Förderprogramm zum Aufbau von Energiespeichern.
  9. Landeszuschüsse in KfW-Förderprogrammen zur energetischen Stadtsanierung werden gewährt.
  10. Förderprogramme von EU und Bund zur energetischen Stadtsanierung und zum energetischen Quartiersmanagement werden gestärkt.
  11. Der Freistaat stattet die Kommunen so aus, dass sie eine gut erreichbare Gesundheits- und Pflegeversorgung bereitstellen können.
  12. Das Land stellt den Kommunen Mittel für die Rekommunalisierung von Wohnungen, Krankenhäusern, Wasser- und Energieversorgung bereit.
  13. Ein Rekommunalisierungsfonds wird eingerichtet.
  14. Verfestigte Kassenkredite der Kommunen werden in einen Altschuldenfonds von Land und Bund übernommen und getilgt.
  15. Die Kommunalhaushalte werden von Sozialleistungen entlastet, die der Bund vollständig trägt.
  16. Landesprogramme für Kommunen werden verstetigt, kombinierbar gemacht und dem Bedarf angepasst.
  17. Eigenanteile an Landesprogrammen entfallen zumindest für Kommunen in schwieriger Haushaltslage.
  18. Ein Förderprogramm für kommunale Bürgerwerkstätten wie Hacker- und Makerspaces wird aufgelegt.
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 5
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 12
Koalitionsvertrag 51312
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de