Zum Inhalt

Kultur und Erinnerung

Schutzgüter: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU ​711
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
AfD ​98
Mehr Rechte oder Angebote 8
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
SPD ​1014
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 4
Grüne ​119
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Die vielfältigen Landschaften, Siedlungen, regionalen Kulturen und lokalen Traditionen im ländlichen Raum werden geschützt.
  2. Erinnerungsorte an die Shoah sowie an demokratische Aufbrüche und bürgerschaftlichen Mut werden gepflegt.
  3. Die Beschäftigung mit Antisemitismus wird intensiviert.
  4. Die Beschäftigung mit Antiziganismus und dem daraus resultierenden historischen Unrecht wird intensiviert.
  5. Die NS-Verbrechen an Menschen mit Behinderung werden weiter aufgearbeitet.
  6. Die Erinnerungskultur wird für die Realität der Einwanderungsgesellschaft geöffnet, was bei erinnerungspolitischen Maßnahmen berücksichtigt wird.
  7. Neue Formen des Erinnerns werden entwickelt und unterstützt.
  8. Erfolgreiche Programme zur Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte wie „Jugend erinnert“ werden verstetigt.
  9. Das Projekt „Deutsch-Polnisches Haus“ wird realisiert.
  10. Die Auseinandersetzung mit dem in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR verübten Unrecht wird fortgeführt.
  11. Die Realisierung des Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft wird vorangetrieben.
  12. Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit, insbesondere des Völkermords an den Herero und Nama, wird im Dialog mit den betroffenen Ländern weitergeführt.
  13. Der 2. August wird breiter als Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma anerkannt.
  14. Die Deutsche Gebärdensprache wird besser verankert und gefördert.
  15. Die Deutsche Gebärdensprache wird als nationale Minderheitensprache anerkannt.
  16. Es wird ein vielfältiges Kulturangebot geschaffen, das allen Menschen Zugang bietet.
  17. Ein Staatsziel Kultur in ihrer Vielfalt wird im Grundgesetz verankert.
  18. Die kulturelle Infrastruktur wird ausgebaut, damit Kultur unabhängig vom Wohnort zugänglich ist.
  19. Das Kulturgut Buch wird geschützt.
Bleibt wie bisher 1
Linke ​46
CSU ​2​
SSW ​424
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Die Europäische Sprachencharta soll umgesetzt werden.
  2. Das Markenrecht in Deutschland und der EU soll verschärft werden, damit gebräuchliche Begriffe aus Regional- und Minderheitensprachen nicht kommerziell geschützt werden können.
  3. Sprachenvielfalt und kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein sollen als Alleinstellungsmerkmal sichtbarer gemacht werden.
  4. Die EU errichtet ein Europäisches Sprachenzentrum für Regional- und Minderheitensprachen.
  5. Die Aufnahme von Regional- und Minderheitensprachen als Amtssprachen der EU wird flexibler gestaltet.
  6. Die Seefestung Friedrichsort wird als Denkmal und touristischer Anlaufpunkt zur deutsch-dänischen Geschichte rekonstruiert.
  7. Die dänische Geschichte Schleswig-Holsteins und die Verbindungen zu Skandinavien werden in der Erinnerungskultur berücksichtigt.
  8. Kulturelle Bildung wird dauerhaft gefördert, unter anderem zur Stärkung politischer Bildung und Medienkompetenz.
  9. Kulturelle Bildung wird für alle Generationen und alle Menschen in Deutschland gewährleistet.
  10. Grenzüberschreitende Austauschprogramme in Forschung und Bildung zu historischen Themen werden ausgebaut.
  11. Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte wird verstärkt.
  12. Ein Förderprogramm zur transnationalen Aufarbeitung des kolonialen Erbes wird aufgelegt.
  13. Die Kolonialgeschichte im Grenzland wird deutsch-dänisch gemeinsam aufgearbeitet.
  14. Dezentrale Lernorte, Denkmäler und Mahnmale zur Erinnerung an das koloniale Erbe im deutsch-dänischen Grenzland werden entwickelt.
  15. Künstlerische Disziplinen werden gefördert, um Leitbilder für eine nachhaltige Gesellschaft zu entwickeln.
  16. Der Kulturverträglichkeitsprüfung wird ein höherer Stellenwert beigemessen.
  17. Die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt ist maßgeblich für kulturpolitisches Handeln.
  18. Baukulturelle Leitbilder werden entwickelt und gefördert.
  19. Das kulturelle Erbe wird digitalisiert und archiviert.
  20. Aktive Gedenkstättenarbeit und Erinnerungskultur werden gefördert.
  21. Die Aufarbeitung des Nationalsozialismus wird weiter gestärkt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
BSW ​​4
FDP ​43
FW ​54
Koalitionsvertrag ​923
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. In Halle (Saale) wird das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation errichtet.
  2. Kultureller Reichtum und kulturelle Vielfalt des Landes werden gepflegt, weiterentwickelt und verteidigt.
  3. Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine gemeinsame öffentliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
  4. Kulturelle Teilhabe aller Menschen soll gewährleistet werden.
  5. Für Kunst gelten keine inhaltlichen Vorgaben des Staates.
  6. Internationale Kooperationen, Kulturaustausch, Kulturdiplomatie und Kulturtourismus sollen intensiviert werden.
  7. Das Programm „Kultur macht stark“ wird fortgesetzt.
  8. Das Denkmalschutzsonderprogramm wird fortgeführt.
  9. Die Digitalisierung des kulturellen Erbes und die digitale Transformation kulturellen Arbeitens sollen zukunftssicher gefördert werden.
  10. Die Aufarbeitung der SED-Diktatur einschließlich des Kulturgutentzugs in SBZ und DDR wird gestärkt.
  11. Die Aufarbeitung des Kolonialismus wird intensiviert.
  12. Objekte aus kolonialen Kontexten werden länderübergreifend erforscht.
  13. Ein würdiger Erinnerungsort für den Kolonialismus wird geschaffen.
  14. Ein Investitionsprogramm zur Substanzerhaltung der Gedenkstätten wird aufgelegt.
  15. Positive Ereignisse und Orte der deutschen Demokratiegeschichte sowie die gleichnamige Stiftung werden weiter gefördert.
  16. Die digitale Sicherung des Filmerbes wird vorangetrieben.
  17. Die Initiative Musik und andere bundesgeförderte Initiativen zur Förderung von Musikwirtschaft und Popkultur werden unterstützt.
  18. Mit den Ländern wird eine strukturelle Verlagsförderung zur Sicherung der Vielfalt auf dem Buchmarkt geprüft.
  19. Die Unterstützung kultureller Arbeit soll auf eine breitere Basis gestellt werden.
  20. Die Aufgaben des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge einschließlich der Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit werden bedarfsgerecht unterstützt.
  21. Eine gemeinsame europäische Erinnerungskultur soll den grenzüberschreitenden Austausch zur Geschichte Europas stärken.
  22. Das Deutsch-Polnische Haus wird als Ort des Gedenkens und Begegnens im Zentrum Berlins errichtet.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de