Kultur und Erinnerung
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 23
Mehr Rechte oder Angebote 3
CDU 1919
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die Erinnerungskultur wird aufrechterhalten und weiter gestärkt.
- Die Erforschung und der Erhalt des Kulturgutes der Heimatvertriebenen werden sichergestellt und finanziell gefördert.
- Das Kulturfördergesetz und die Strukturen der Kulturförderung werden weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgeweitet.
- Freiräume für Kultur in Gemeinden und Städten werden gefördert.
- Zur Kulturförderung gehört auch die Unterstützung des Plattdeutschen und des Saterfriesischen.
- Plattdeutsch und Saterfriesisch werden in der frühkindlichen Bildung, in der Schule und in öffentlichen Bibliotheken stärker berücksichtigt.
- Das System der Plattdeutschbeauftragten in den Verwaltungen wird ausgebaut.
- Regionale Sprachen, Traditionen und Bräuche werden auf besondere Weise geschützt und gefördert.
- An die Geschichte wird erinnert und über sie wird informiert.
- Regionale Sprachen, Traditionen und Bräuche werden vor allem jungen Menschen wieder nahegebracht.
- Mit Landschaften, Bibliotheken, Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird ein Plan für Plattdeutsch und Saterfriesisch entwickelt.
- Die Gedenkstätten werden im Sinne einer Erinnerungskultur unterstützt und weiterentwickelt.
- Kriegsgräberstätten werden in die Weiterentwicklung der Gedenkstätten einbezogen.
- Die Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechts wird gestärkt.
- Untersuchung und Restitution von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten werden weiter ausgebaut.
- Das Landesarchiv sowie die ehrenamtliche und kommunale Archivarbeit werden unterstützt.
- Die Sanierung der Marienburg wird gemeinsam mit den beteiligten Partnern weiter vorangetrieben.
- die Provenienzforschung am Landesmuseum Hannover sowie die Untersuchung und Restitution von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten im Sinne der 3-Wege_Stra-tegie weiter ausbauen
Bleibt wie bisher 5
- Die Erinnerung an die Schoah bleibt Verpflichtung und verlangt entschiedenes Handeln gegen jede Form von Antisemitismus.
- Das breitenwirksame Musikförderprogramm wird weiter gefördert.
- Kultur- und Erinnerungspolitik bleiben mit Menschenrechts- und Sozialpolitik unverzichtbar verbunden.
- Die Unterstützung der niedersächsischen Welterbestätten wird entschieden fortgeführt.
- Die fortgesetzte Unterstützung gilt in besonderer Weise für die Welterbestätten in Goslar und im Westharz.
Ohne klare Richtung 4
- Die Jagd gilt als Kulturgut und als aktiver Natur- und Umweltschutz.
- Die Erinnerungskultur in Niedersachsen wird deutlich vorangebracht.
- Die Kulturgeschichte der früheren Länder Braunschweig und Oldenburg wird angemessen berücksichtigt.
- Die Sichtbarkeit der Kulturgeschichte von Braunschweig und Oldenburg wird verbessert.
Grüne 28
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Denkmalgeschützte Gebäude werden behutsam energetisch saniert.
- Baukulturelle Aspekte werden in der Baugesetzgebung berücksichtigt.
- Minderheitensprachen wie Romanes werden gezielt gefördert.
- Die Erinnerungskultur wird gestärkt und zeitgemäß weiterentwickelt.
- Die NS-Vergangenheit der niedersächsischen Ministerien, Behörden und öffentlichen Einrichtungen wird aufgearbeitet.
- Die Herkunftsklärung von Kunstgegenständen und die Aufarbeitung systematischen Kunstraubs werden gemeinsam mit Herkunftsgesellschaften und Museen verstärkt.
- Historische Filme, Reportagen und Printprodukte werden verstärkt digitalisiert und öffentlich zugänglich archiviert.
- Die kritische Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe wird in Schulen, Ausbildung, Fortbildung und Universitäten vorangebracht.
Bleibt wie bisher 1
AfD 1210
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die Literaturgeschichte Niedersachsens wird durch Forschung, Veranstaltungen und Ausstellungen zu einem kulturellen Schwerpunkt ausgebaut.
- Historisches Schriftgut in Archiven und akademischen Einrichtungen wird umfangreich digitalisiert und leichter zugänglich gemacht.
- Niedersächsisches und ostpreußisches Kulturgut wird digitalisiert und leichter zugänglich gemacht.
- Deutsche und regionale Kultur wird erhalten sowie politisch und finanziell gefördert.
- Kulturell bedeutende Bauwerke werden rekonstruiert.
- Denk- und Ehrenmäler werden aktiv genutzt und in den Schulalltag einbezogen.
- Das Kulturgut der ehemaligen deutschen Ostgebiete wird bewahrt und weitergegeben.
- Breiten Bevölkerungsschichten wird der Zugang zu Kunst und Kultur ermöglicht.
- Unterstützende Programme wie „Wir machen die Musik“ werden beibehalten und möglichst ausgebaut.
- Die jahrhundertealte Identität Deutschlands und Niedersachsens wird geschützt.
Bleibt wie bisher 6
- Die landsmännische Kultur mit ihrer christlich-abendländischen Prägung und der gewachsenen Sprache soll bewahrt werden.
- Die deutsche Sprach- und Kulturgemeinschaft und die gelebten Traditionen werden dauerhaft erhalten.
- Die landsmannschaftliche und kulturelle Identität Niedersachsens wird bewahrt.
- Die vielfältige niedersächsische Kultur- und Naturlandschaft wird erhalten.
- Denkmalgeschützte Gebäude werden erhalten.
- Kunstfreiheit ohne politische Vorgaben wird im Sinne des Grundgesetzes verteidigt.
Ohne klare Richtung 6
- Gendern in der Sprache wird abgelehnt.
- Kunstfreiheit und Subsidiarität sind maßgeblich für die Kulturpolitik.
- Die landestypischen Mundarten gelten als schützenswert.
- Die deutsche Lebensart und Identität in ihren regionalen Ausprägungen wird wertgeschätzt.
- Die deutsche Geschichte wird als Kontinuum verstanden.
- Die Kulturförderung soll sich ihrer Wurzeln, Traditionen und historischen Schöpfungen bewusst sein.
FDP 109
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die deutsche Erinnerungskultur wird gestärkt, um für Alltags-Antisemitismus zu sensibilisieren.
- Das kulturelle Leben wird allen Menschen im Land zugänglich gemacht.
- Ein Kulturfreiheitsgesetz schafft einen verlässlichen rechtlichen und kulturpolitischen Rahmen für die Weiterentwicklung des kulturellen Lebens.
- Die Soziokultur wird als feste Säule im Kulturfreiheitsgesetz berücksichtigt.
- Ein breites Maßnahmenbündel zur Aufarbeitung der deutschen und niedersächsischen Kolonialgeschichte wird auf den Weg gebracht.
- Flächendeckend wird ein gutes kulturelles Angebot unabhängig von Herkunft und finanziellen Möglichkeiten geschaffen.
- Regionale Sprachen werden in Form von Arbeitsgemeinschaften an Schulen gefördert.
- Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Heimatvereinen zur Vermittlung von Plattdeutsch werden angeregt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8
- Kulturförderung gilt als zentrale gesellschaftliche Aufgabe.
- Kultur im urbanen und im ländlichen Raum hat den gleichen Stellenwert.
- Die Eröffnung kultureller Angebote in der Fläche gilt als Form der Daseinsvorsorge.
- Die Instrumente der Struktur-, Konzeptions-, Investitions- und Projektförderung in der Kultur werden überprüft und neu justiert.
- Digitalisierung im Kulturbereich gilt als ergänzendes, nicht ersetzendes Angebot.
- Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem kolonialen Erbe wird angestrebt.
- Regionale Sprachen gelten als wichtiger Ausdruck regionaler Besonderheit und Tradition.
- Niederdeutsch und Saterfriesisch gelten als essentieller Bestandteil niedersächsischer Kultur und nach der EU-Sprachencharta als besonders schützenswert.
Linke 133
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 3
- Kultur ist offen und vielfältig und kann von allen Menschen gestaltet und erlebt werden.
- Kultur sowie Traditions- und Denkmalpflege im Land sollen entmilitarisiert werden.
- Straßen und Plätze, die an Militaristen und Faschisten erinnern, sollen nach humanistisch gesinnten Persönlichkeiten umbenannt werden.
FW 713
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Kunst und Kultur sollen gepflegt und gefördert, Tradition und Brauchtum bewahrt und für nachfolgende Generationen erlebbar gemacht werden.
- Geschichte und Traditionen der deutschen Regionen werden im Unterricht gepflegt.
- Kenntnis und Gebrauch einheimischer Mundarten werden im Unterricht gepflegt.
- Kunst wird gefördert und bewahrt.
- Kultur wird in allen Bereichen und allen Regionen angeboten und gefördert.
- Die kulturelle Vielfalt wird gefördert.
- Das historisch-kulturelle Erbe Niedersachsens wird bewahrt und einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
- Ein Kulturfördergesetz wird eingeführt.
- Kultur wird als Pflichtaufgabe in der Landesverfassung verankert.
- Kultursommer-Veranstaltungen in Niedersachsen werden unterstützt.
- Das Kulturangebot in den Kommunen wird vergrößert, etwa bei darstellender und bildender Kunst sowie regionalem Brauchtum.
- Bibliotheken und Büchereien werden besser ausgestattet und leichter zugänglich.
- Die niedersächsischen Natur- und Kulturräume werden in ihrer Eigenart und Schönheit erhalten und weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 7
- Gewachsene lokale, regionale und nationale Traditionen werden erhalten.
- Feiertage sollen erhalten und Bräuche bewahrt werden.
- Ein Abwenden von der eigenen Kultur als Zugeständnis an Zuwanderer wird abgelehnt.
- Baudenkmäler wie Schlösser und Burgen, Museen, Galerien, Theater, Kinos, Orchester, Musikvereine, Bibliotheken und Archive sollen erhalten und gepflegt werden.
- Die Vielfalt der Landwirtschaft, Kulturlandschaften und familiäre Strukturen sollen erhalten und gestärkt werden, auch in benachteiligten Regionen.
- Regionale Spezialitäten, besondere Bewirtschaftungsweisen und erzeugernahe Verarbeitung sollen als Kulturgut gepflegt werden.
- Straßen und Plätze werden nur in sehr besonderen Fällen umbenannt, eine Bilderstürmerei unterbleibt.
Koalitionsvertrag 116
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Die Erfahrungen der Protestbewegung in Gorleben sollen bewahrt und als Lernort der Demokratie aufbereitet werden.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden werden weitere Erleichterungen für Klimaschutz und effizientere Wohnraumnutzung geschaffen.
- Mehrsprachigkeit wird gefördert.
- Niederdeutsch und Saterfriesisch werden in den Schulen gepflegt und unterstützt.
- Die Förderung der Minderheitensprache Romanes an Schulen wird vorangetrieben.
- Ein konzeptgebundenes Programm „Transformation in der Kultur“ wird eingerichtet.
- Eine bestmögliche Verzahnung zwischen den Ressorts Kultur und Wirtschaft wird gewährleistet.
- Gemeinsam mit den Kultureinrichtungen werden im Rahmen eines Kulturentwicklungsplans Perspektiven und Ziele für Kunst und Kultur entwickelt.
- Das Kulturfördergesetz wird in einem breiten Beteiligungsprozess den aktuellen Erfordernissen angepasst.
- Die Förderinstrumente für Kultur werden so weiterentwickelt, dass sie strukturellere und nachhaltigere Wirkung erzielen.
- Im Denkmalschutz werden für und mit den Kommunen Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote entwickelt.
- Mit Programmen zur Entwicklung von Kulturorten (Dritten Orten) werden niedrigschwellige Orte der Begegnung mit Kunst und Kultur geschaffen.
- Die Klärung der Herkunft von Kunstgegenständen und die Aufarbeitung systematischen Kunstraubs werden gemeinsam mit den Herkunftsgesellschaften verstärkt.
- Die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Justiz und an die Strafverfolgung von NS-Täterinnen und -Tätern wird gestärkt.
- Die Aufarbeitung des postkolonialen Erbes wird ermöglicht und entsprechende Projekte mit Schulen, Hochschulen und Museen werden gefördert.
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht