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Kultur und Erinnerung

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​23
CDU 1919
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Erinnerungskultur wird aufrechterhalten und weiter gestärkt.
  2. Die Erforschung und der Erhalt des Kulturgutes der Heimatvertriebenen werden sichergestellt und finanziell gefördert.
  3. Das Kulturfördergesetz und die Strukturen der Kulturförderung werden weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgeweitet.
  4. Freiräume für Kultur in Gemeinden und Städten werden gefördert.
  5. Zur Kulturförderung gehört auch die Unterstützung des Plattdeutschen und des Saterfriesischen.
  6. Plattdeutsch und Saterfriesisch werden in der frühkindlichen Bildung, in der Schule und in öffentlichen Bibliotheken stärker berücksichtigt.
  7. Das System der Plattdeutschbeauftragten in den Verwaltungen wird ausgebaut.
  8. Regionale Sprachen, Traditionen und Bräuche werden auf besondere Weise geschützt und gefördert.
  9. An die Geschichte wird erinnert und über sie wird informiert.
  10. Regionale Sprachen, Traditionen und Bräuche werden vor allem jungen Menschen wieder nahegebracht.
  11. Mit Landschaften, Bibliotheken, Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird ein Plan für Plattdeutsch und Saterfriesisch entwickelt.
  12. Die Gedenkstätten werden im Sinne einer Erinnerungskultur unterstützt und weiterentwickelt.
  13. Kriegsgräberstätten werden in die Weiterentwicklung der Gedenkstätten einbezogen.
  14. Die Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechts wird gestärkt.
  15. Untersuchung und Restitution von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten werden weiter ausgebaut.
  16. Das Landesarchiv sowie die ehrenamtliche und kommunale Archivarbeit werden unterstützt.
  17. Die Sanierung der Marienburg wird gemeinsam mit den beteiligten Partnern weiter vorangetrieben.
  18. die Provenienzforschung am Landesmuseum Hannover sowie die Untersuchung und Restitution von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten im Sinne der 3-Wege_Stra-tegie weiter ausbauen
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne ​28
AfD ​1210
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 6
FDP ​109
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 8
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8
Linke 133
FW ​713
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 7
Koalitionsvertrag ​116
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Die Erfahrungen der Protestbewegung in Gorleben sollen bewahrt und als Lernort der Demokratie aufbereitet werden.
  2. Bei denkmalgeschützten Gebäuden werden weitere Erleichterungen für Klimaschutz und effizientere Wohnraumnutzung geschaffen.
  3. Mehrsprachigkeit wird gefördert.
  4. Niederdeutsch und Saterfriesisch werden in den Schulen gepflegt und unterstützt.
  5. Die Förderung der Minderheitensprache Romanes an Schulen wird vorangetrieben.
  6. Ein konzeptgebundenes Programm „Transformation in der Kultur“ wird eingerichtet.
  7. Eine bestmögliche Verzahnung zwischen den Ressorts Kultur und Wirtschaft wird gewährleistet.
  8. Gemeinsam mit den Kultureinrichtungen werden im Rahmen eines Kulturentwicklungsplans Perspektiven und Ziele für Kunst und Kultur entwickelt.
  9. Das Kulturfördergesetz wird in einem breiten Beteiligungsprozess den aktuellen Erfordernissen angepasst.
  10. Die Förderinstrumente für Kultur werden so weiterentwickelt, dass sie strukturellere und nachhaltigere Wirkung erzielen.
  11. Im Denkmalschutz werden für und mit den Kommunen Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote entwickelt.
  12. Mit Programmen zur Entwicklung von Kulturorten (Dritten Orten) werden niedrigschwellige Orte der Begegnung mit Kunst und Kultur geschaffen.
  13. Die Klärung der Herkunft von Kunstgegenständen und die Aufarbeitung systematischen Kunstraubs werden gemeinsam mit den Herkunftsgesellschaften verstärkt.
  14. Die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Justiz und an die Strafverfolgung von NS-Täterinnen und -Tätern wird gestärkt.
  15. Die Aufarbeitung des postkolonialen Erbes wird ermöglicht und entsprechende Projekte mit Schulen, Hochschulen und Museen werden gefördert.
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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