Kultur und Erinnerung
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 1235
Mehr Geld 6
- Land und Kommunen erreichen bis 2030 bei den öffentlichen Kulturausgaben den Durchschnitt der Flächenländer.
- Die Kulturausgaben in Schleswig-Holstein steigen gemeinsam mit den Kommunen bis 2030 auf den Durchschnitt der anderen Flächenländer.
- Mit den Kommunen wird ein Matching-Fonds für die Kulturförderung eingerichtet.
- Das Land gibt für jeden zusätzlichen kommunalen Euro für Kultur einen zusätzlichen Euro dazu.
- Für kulturelle Angebote an ein breiteres Publikum wird ein Förderprogramm aufgelegt.
- Für den Erhalt religiöser Denkmäler in Schleswig-Holstein werden Mittel bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 30
- Kulturelle Bildung wird weiter gefördert.
- Das Land begleitet und fördert Gaming und E-Sports als Teil der Jugendkultur.
- Mit Hamburg wird eine gemeinsame Marketingkampagne zur Erschließung der kulturellen und natürlichen Attraktionen geplant.
- Kooperationen in Wissenschaft und Kultur werden eingebracht, um mehr Austausch im Ostseeraum zu erreichen.
- Im Ostseeraum wird der Fokus auf vertiefte Zusammenarbeit in Wirtschaft, Klima- und Meeresschutz sowie wissenschaftlicher und kultureller Kooperation gelegt.
- Die kulturellen Strukturen vor Ort werden erhalten und das vielfältige kulturelle Leben wird gestärkt.
- Die deutsche Sprache als Kulturgut und ihre Ästhetik weiter pflegen.
- Historische Bezeichnungen und Namen werden im historischen Kontext erklärt und erläutert.
- Die friesischen Dialekte werden in den Medien stärker sicht- und hörbar gemacht.
- Eine stärkere Präsenz von Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch in den Medien wird unterstützt.
- Das Weltkulturerbe Danewerk-Haithabu wird weiter gestärkt.
- Eine Kulturroute entlang von Orten der jüngeren deutsch-dänischen und friesischen Geschichte wird eingerichtet.
- Das Niederdeutsch-Netzwerk, Niederdeutsch in den Medien und an Schulen und Kitas sowie niederdeutsches Lehrmaterial werden gefördert.
- Die friesische Sprache, Friesisch in Medien, Schulen und Kitas, friesischsprachiges Lehrmaterial und die Ausbildung von Friesischlehrkräften werden gefördert.
- Der Handlungsplan Sprachenpolitik wird umgesetzt und weiterentwickelt, etwa durch den Ausbau der Modellschulen Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch.
- Ein Kulturpakt Schleswig-Holstein wird geschaffen.
- Land und Kommunen fördern Kultur partnerschaftlich.
- Kulturelle Angebote für ein breiteres Publikum werden besonders unterstützt.
- Ein digitales Haus der Landesgeschichte wird als landesweites Projekt geschaffen.
- Die webbasierten Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen im Kulturbereich werden ausgebaut.
- Die Vermittlung kultureller Inhalte wird unterstützt, unter anderem durch den Ausbau der App kulturfinder.sh und des Projekts kultursphäre.sh.
- Ein neuartiges digitales Haus der Landesgeschichte wird geschaffen.
- Das digitale Haus der Landesgeschichte wird in einem weiteren Schritt landesweit mit analogen Erlebnisorten verbunden.
- In Schleswig-Holstein wird ein fester Ort für die Erinnerung an die deutsche Teilung geschaffen.
- In Lübeck-Schlutup wird ein Erinnerungsort zur deutschen Teilung eingerichtet und mit dem Grünen Band sowie anderen Projekten verbunden.
- Denkmale werden geschützt und erhalten.
- Die Sanierung der Carlebach-Synagoge in Lübeck, des Schleswiger Doms, der Eiderstedter Kirchen und des Marineehrenmals in Laboe erfolgt in den kommenden Jahren.
- Der Vertragsdenkmalschutz wird erprobt und in Schleswig-Holstein mit Beispielen umgesetzt.
- Der Vertragsdenkmalschutz wird erprobt.
- Für den Erhalt religiöser Denkmäler in Schleswig-Holstein werden Mittel bereitgestellt.
Bleibt wie bisher 5
- Die Fischerei als Teil der Landeskultur bleibt erhalten.
- Die für Schleswig-Holstein prägenden Kulturgüter werden nicht gefährdet.
- Das Entfernen historischer Bezeichnungen aus dem öffentlichen Raum ohne vorherige breite Auseinandersetzung wird abgelehnt.
- Der Kulturdialog mit den Kommunen wird fortgesetzt.
- Das Landesgedenkstättenkonzept wird fortgeführt.
Ohne klare Richtung 7
- Der Umgang mit dem Denkmalschutz in Schulgebäuden wird evaluiert.
- Kultur gilt als Querschnittsaufgabe und strategisches Element der Orts-, Stadt- und Regionalentwicklung.
- Schleswig-Holstein soll auch im Bereich der Kultur ein Land der Innovationen werden.
- Die Digitalisierung der Kultur gilt zugleich als Weg zu besserer Sichtbarkeit und als neue Art, künstlerische Leistungen zu erzeugen und zu vermitteln.
- Die Landesgeschichte soll von überall erlebbar und abrufbar sein.
- Baudenkmale sollen genutzt werden können.
- Der Erhalt von Kirchen und anderen religiösen Denkmälern mit religiöser und kultureller Dimension ist ein Anliegen.
Grüne 517
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Die Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkennen, um ihren Schutz und Erhalt zu fördern.
- Einen Kulturentwicklungsplan erarbeiten.
- Das Filmerbe schützen.
- Ein Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes auflegen.
- Werkdatenbanken zur Sicherung von Künstler*innennachlässen schaffen.
- Die Stadt Neustadt beim Aufbau eines Gedenkortes für den Untergang der Cap Arcona unterstützen.
- Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 unterstützen.
- Die Stadt Mölln und den Verein Miteinander Leben bei der Konzeption eines Gedenk- und Lernortes unterstützen.
- Die Rolle Schleswig-Holsteins und hier angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus weiter aufarbeiten.
- Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen mit denkmalgerechter Sanierung vereinbar machen.
- Die Inventarisierungsarbeiten zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale zügig fortsetzen.
- Bei weiteren Feiertagen den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar und den 8. Mai als Tag der Befreiung anstreben.
- Einen Erinnerungsort zur Geschichte der Auseinandersetzungen um die Atomkraft in Schleswig-Holstein schaffen.
- Kunst und Musik im ländlichen Raum über Kulturknotenpunkte fördern.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Klimaneutralität, Meeresschutz, Kultur, Mobilität, Bildung, Forschung, Wirtschaft und Gesundheit intensivieren.
- Die dänische und friesische Sprache sowie Romani auch an deutschen Schulen fördern.
- Den Kulturraum Ostsee mit innovativen Projekten stärken und Künstler*innen grenzüberschreitendes Arbeiten ermöglichen.
Bleibt wie bisher 1
SPD 613
Mehr Geld 4
- Der Förderung von Kunst im öffentlichen Raum wieder mehr Gewicht geben.
- Bei öffentlich geförderten Bauvorhaben einen verpflichtenden Prozentsatz für Kunst am Bau festlegen.
- Popkultur öffentlich fördern und nicht allein den Marktkräften überlassen.
- Die Erinnerungskultur im Land in den nächsten Jahren finanziell fördern und absichern.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Einen Landesbaupreis für herausragende Innovationen im Wohnungs- und Städtebau ausloben.
- Den Handlungsplan Sprachenpolitik zum Schutz und zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen fortführen und ausbauen.
- Die Ostseeraum-Politik auf Bildung, Forschung, Arbeitsmarkt, Kultur, Tourismus und grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausrichten.
- Die Sprachenvielfalt des Landes im öffentlichen Raum sichtbarer machen.
- Die beitragsfinanzierten Sendeanstalten zur stärkeren Sichtbarmachung der Sprachenvielfalt verpflichten.
- Die Förderbereiche Kultur, Bildung, Wissenschaft und Soziales stärken.
- Belange von Kunst und Kultur verbindlich in alle strukturpolitischen Entwicklungsplanungen einbeziehen.
- Ein Kulturfördergesetz mit einer gesetzlichen Regelung der Kulturförderung beschließen.
- Initiativen zur Digitalisierung der Kultur im Land unterstützen.
- Bei öffentlich geförderten Bauvorhaben einen verpflichtenden Prozentsatz für Kunst am Bau festlegen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
FDP 59
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Sprachförderung in der Kinderbetreuung einschließlich bilingualer Angebote sowie Regional- und Minderheitensprachen ausbauen.
- Das Geschichtsbewusstsein in der Gesellschaft mit konkreten Maßnahmen stärken.
- Neue Wege der Erinnerungskultur gehen.
- Maßnahmen der Erinnerungskultur in Kultur- und Museumsplanung, Schulen und Jugendarbeit berücksichtigen.
- Eine transnationale Erinnerungskultur sowie digitale und interaktive Angebote entwickeln.
- Die Kolonialzeit in den schleswig-holsteinischen Sammlungen erinnerungspolitisch aufarbeiten.
- Den Denkmalschutz durch mehr Transparenz gegenüber Eigentümern und faire Erhaltungsbedingungen stärken.
- Mehr niederdeutsche Kulturangebote im Rundfunk befürworten.
Bleibt wie bisher 2
SSW 2045
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 41
- Eine aktive Sprachenpolitik für Schleswig-Holstein betreiben.
- Die Minderheiten- und Regionalsprachen im öffentlichen Raum, in den Medien und im Bildungswesen offensiv fördern.
- Das Land soll in den öffentlichen Einrichtungen den Erhalt der friesischen Sprache und Kultur fördern.
- Das Land soll die Vorgaben der Europäischen Sprachencharta erfüllen.
- Die Präsenz der dänischen und friesischen Sprache in den Medien erhöhen.
- Mehr zweisprachige Schilder, Wegweiser und Informationstafeln je nach Region einführen.
- Zweisprachige Beschilderung vor allem an öffentlichen Gebäuden, Landesämtern, Denkmalen, öffentlich geförderten Gebäuden und Autobahnen anbringen.
- Das Schulfach Friesisch rechtlich anderen Sprachangeboten gleichstellen.
- Den Friesischunterricht an den Schulen Nordfrieslands und auf Helgoland ausweiten.
- Auf Sylt, Föhr, dem nördlichen nordfriesischen Festland und Helgoland Friesisch durchgehend in allen Klassen unterrichten.
- Friesisch als reguläres Fach an Grundschulen einrichten statt nur als Arbeitsgemeinschaft.
- Die Förderung der friesischen Sprache und Kultur weiter professionalisieren.
- In beiden Grenzregionen und der Fehmarnbeltregion die interkulturelle Begegnung und die Sprachkompetenz fördern.
- Die Kulturkooperationen in der Grenzregion und in der Fehmarnbeltregion über das Interreg-A-Programm Deutschland-Dänemark enger verzahnen.
- Die kulturellen und geschichtlichen Beziehungen sowie die persönlichen Kontakte der Nordseeanrainer pflegen und ausbauen.
- Parallel zu wirtschaftspolitischen Strategien eine verstärkte kulturelle Zusammenarbeit anstreben.
- Kultur und Kulturpolitik auf europäischer Ebene stärken.
- Eine umfassende europäische Kulturinitiative auflegen.
- Die künstlerischen Disziplinen fördern, um Leitbilder für eine nachhaltige Gesellschaft zu entwickeln.
- Der Kulturverträglichkeitsprüfung einen höheren Stellenwert einräumen.
- Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt maßgeblich für kulturpolitisches Wirken anwenden.
- Der Bund soll die grenzüberschreitende Kulturarbeit fördern.
- Die Justiz in Schleswig-Holstein soll ihre Geschichte in der Nazizeit und in der Zeit nach 1945 weiter aufarbeiten.
- Regional- und Minderheitensprachen zum Teil des Anforderungsverfahrens machen.
- Den Umgang mit dem kolonialen Erbe Schleswig-Holsteins stärker in den Fokus rücken.
- Jüdische Kultur unterstützen und sichtbarer machen.
- Kultur als Kernaufgabe des demokratischen Gemeinwesens behandeln und die demokratische Teilhabe an Kultur für die gesamte Gesellschaft fördern.
- Das materielle und immaterielle Kulturerbe erhalten und zugänglich machen.
- Die grenzüberschreitende Kulturarbeit in der Region Sønderjylland-Schleswig stärker fördern.
- Theaterarbeit in den Regional- und Minderheitensprachen gezielt fördern.
- Das kulturelle Erbe digital erfassen.
- Maßnahmen gegen den Verfall des Kulturerbes ergreifen.
- Das Land übernimmt mehr Mitverantwortung für seine UNESCO-Welterbestätten.
- Das Gedenkstättenkonzept des Landes inhaltlich weiterentwickeln.
- Täter:innenorte und Orte nationalsozialistischer Selbstinszenierung in die Vermittlungsarbeit einbeziehen.
- Die Zeit nach 1945 in der Erinnerungsarbeit stärker in den Blick nehmen.
- Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte verstärken.
- Die Kolonialgeschichte im Grenzland deutsch-dänisch aufarbeiten.
- Dezentrale Lernorte, Denkmäler und Mahnmale zur Erinnerung an das koloniale Erbe im deutsch-dänischen Grenzland entwickeln.
- Weitere Möglichkeiten zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes schaffen und dauerhaft sichern.
- Sprachenvielfalt und kulturelle Vielfalt des Landes sichtbarer machen.
Bleibt wie bisher 10
- Die universitären Angebote für Minderheiten- und Regionalsprachen absichern und verstetigen.
- Die deutsch-dänische Kulturvereinbarung von 2013 fortsetzen.
- Die Kunst- und Meinungsfreiheit in Europa sichern.
- Die Vielfältigkeit der kulturellen Landschaft erhalten.
- Das Modell der Kulturknotenpunkte weiterentwickeln, um die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum zu erhalten.
- Die freien Theater weiterhin vom Land unterstützen, um die Vielseitigkeit der Theaterlandschaft zu erhalten.
- Die kritische Erinnerung an Herrschaft, Verbrechen und Opfer des Nationalsozialismus wachhalten.
- Die Aufarbeitung des Kolonialismus in der Landesgeschichte fortsetzen und beim Facharbeitskreis Kolonialismus des Landesdemokratiezentrums ansiedeln.
- Den Fortbestand regionaler und identitätsstiftender baulicher Elemente sichern.
- Den Stellenwert der Welterbestätten des Landes festigen und sie als touristische Regionen weiterentwickeln.
Ohne klare Richtung 10
- Die kulturelle Vielfalt als Standortfaktor deutlich stärker nutzen.
- Allen ermöglichen, in ihrer Heimat mit der jeweils eigenen Sprache und Kultur zu leben.
- Die Nutzung der eigenen Sprache als Menschenrecht behandeln.
- Die Ostseeregion zur Wachstumsregion ausbauen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Minderheiten, Bildung, Wirtschaft, Forschung und Umwelt.
- Den Stellenwert von Kultur politisch ausformen.
- Die Digitalisierung der Gesellschaft kulturell begleiten und umsetzen.
- Den Kulturstandort Schleswig-Holstein auch aus touristischen und wirtschaftlichen Gründen weiter stärken.
- Ein Gesamtkonzept für den Bereich Bildung und Kultur entwickeln, um die Nachhaltigkeit von Projekten zu sichern.
- Den Kolonialismus als Teil der Regionalgeschichte begreifen und die Auseinandersetzung mit dem kolonialgeschichtlichen Erbe suchen.
- Baukulturelle Leitbilder entwickeln und fördern.
AfD 55
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die deutsche Sprache in Medien und Werbung stärker verwenden.
- Die altgermanischen Wurzeln der eigenen Kultur erforschen und würdigen.
- Traditionspflege, Erinnerungskultur, Geschichtsunterricht und Geschichtsstudien auf die gesamte deutsche Geschichte ausrichten.
- Historische und regionale traditionelle Bauweisen erhalten und fördern.
- Bei der Kulturförderung die Meinungsvielfalt stärken.
Bleibt wie bisher 3
Linke 12
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Der 8. Mai wird als Tag der Befreiung staatlicher Feier- und Gedenktag in Schleswig-Holstein.
- Die kulturelle und sprachliche Vielfalt im Land soll gewahrt und gestärkt werden.
- Die Vermittlung von Niederdeutsch in Schulen und Kindertagesstätten wird unterstützt.
- Die Möglichkeiten, Plattdeutsch im öffentlichen Raum zu verwenden, sollen erweitert werden.
- Die dänische Sprache soll an öffentlichen Schulen in den nördlichen Kreisen aufgewertet werden.
- Die friesische Sprache soll in Kindertagesstätten bedarfsgerecht und langfristig gefördert werden.
- Friesisch soll fester Bestandteil an allen Schulen in Nordfriesland sein.
- Die Regional- und Minderheitensprachen sollen angemessen in den Medien vertreten sein.
- NDR und andere Medien sollen mehr in Regional- und Minderheitensprachen sowie über den Alltag der Minderheiten berichten.
- Kunst und Kultur sollen von einer freiwilligen Aufgabe zur Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand werden.
- Alle Einrichtungen, die an den deutschen Faschismus und seine Opfer erinnern, sollen erhalten, gefördert und ausgebaut werden.
- Kultur soll als Pflichtaufgabe von Land, Kreisen und Gemeinden in der Landesverfassung verankert werden.
FW 11
Mehr Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 1335
Mehr Rechte oder Angebote 35
- Die Maßnahmen zur kulturellen Bildung werden weiterentwickelt und gestärkt.
- Der Erhalt des kulturellen Erbes wird gestärkt.
- Die digitale Vermittlung des kulturellen Erbes wird zum Schwerpunkt gemacht.
- Die offene Nutzung von Kulturdaten wird zum Schwerpunkt gemacht.
- Der internationale Kulturaustausch wird wiederbelebt.
- Bundeswettbewerbe und bundesweite Musikfeste werden unterstützt.
- Für öffentliche Bauten außerhalb der kulturellen Infrastruktur wird eine kulturelle Mitnutzung angestrebt.
- Das „Investitionsprogramm kulturelles Erbe“ wird fortgeführt.
- Für kulturelle Förderprogramme des Bundes werden Kofinanzierungsmittel bereitgestellt.
- Das Programm zur Ertüchtigung identitätsstiftender Denkmale im Landesamt für Denkmalpflege wird aufgestockt.
- Die Denkmalfördermittel beim Landesamt für Denkmalpflege werden aufgestockt.
- Es wird geprüft, ob Kommunen stärker beim Erhalt von Denkmalen unterstützt werden können.
- Die Welterbestätten werden mit neuen Angeboten in die kulturelle Bildung einbezogen.
- Relevante Ereignisse der Nachkriegsgeschichte wie die Brandanschläge in Mölln und Lübeck oder die Wiedervereinigung werden im Digitalen Haus der Landesgeschichte thematisiert.
- Analoge Landesausstellungen als Ergänzung werden geprüft.
- Das Landesarchiv wird erweitert, um wertvolle Quellen dauerhaft zu erhalten.
- Politische und kulturelle Bildungsangebote zum jüdischen Leben werden ausgebaut.
- Ein würdiger Rahmen für ein Corona-Gedenken an die Verstorbenen wird unterstützt.
- Der Landespreis Baukultur wird fortentwickelt und weiter gefördert.
- Die geplante Baukulturinitiative wird fortentwickelt und gefördert.
- Mit den Kulturknotenpunkten werden Kunst und Musik im ländlichen Raum gefördert.
- Aufbau und Vernetzung von Erinnerungsorten zu rechter Gewalt der jüngeren Geschichte werden unterstützt.
- Die Etablierung eines bundesweiten Netzwerks der Erinnerungsorte zu rechter Gewalt wird unterstützt.
- Gemeinsame deutsch-dänische Kulturprojekte wie folkBALTICA oder das Schengen-Festival werden unterstützt.
- Europäische Kulturprojekte werden begleitet.
- Das Weltkulturerbe Haithabu-Danewerk wird als Ort gemeinsamer deutsch-dänischer Geschichte weiter gestärkt.
- Eine auf die nationalen Minderheiten und Volksgruppen ausgerichtete Kulturroute entlang von Orten der jüngeren deutsch-dänischen und friesischen Geschichte wird unterstützt.
- Das Land der Minderheiten mit seinen Regional- und Minderheitensprachen wird in der Tourismusstrategie stärker als regionales Alleinstellungsmerkmal berücksichtigt.
- Die Ziele der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiter konsequent umgesetzt.
- Der Vorschlag, eine Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt auf europäischer Ebene einzurichten, wird unterstützt.
- Der Handlungsplan Sprachenpolitik wird umgesetzt und weiterentwickelt.
- Regional- und Minderheitensprachen werden in den Medien stärker berücksichtigt.
- Regional- und Minderheitensprachen werden in den Verwaltungen und im öffentlichen Raum stärker genutzt und sichtbar gemacht.
- Die nach der Evaluierung des Gesetzes zur Stärkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen eingeleiteten Maßnahmen für Regional- und Minderheitensprachen werden weiter umgesetzt.
- Mehrsprachige Beschilderungen und die Anerkennung von Sprachkenntnissen in der Verwaltung werden umgesetzt.
Bleibt wie bisher 6
- Gemeinsam mit den Kommunen wird an der Umsetzung der Ziele des „Kulturpakts 2030“ festgehalten.
- Die kulturelle Zusammenarbeit im Ostseeraum, besonders mit Dänemark, wird fortgeführt.
- Projekte wie ARS BALTICA werden fortgeführt.
- Baukultur und multifunktionale Gestaltung des öffentlichen Raums werden bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigt.
- Sanierung und Modernisierung der Gebäude des Justizvollzugs werden unter Beachtung des Denkmalschutzes fortgeführt.
- Der Erhalt des Filmerbes wird bei der Landesbibliothek gesichert.
Ohne klare Richtung 7
- Kultur soll frei, vielfältig und allgemein zugänglich sein.
- Eine starke, vielfältige und krisenfeste Kulturlandschaft wird angestrebt.
- Kultur wird als Querschnittsaufgabe betrachtet.
- Das Landesgedenkstättenkonzept wird im Dialog mit den Beteiligten inhaltlich angepasst.
- Ein Konzept für die Erinnerung an die deutsch-deutsche Teilung wird erarbeitet.
- Die Chancen der Festen Fehmarnbeltquerung für Wirtschaft und kulturellen Austausch sollen genutzt werden, damit das Land nicht nur Durchfahrtsstation ist.
- Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein durch den Landtag wird begrüßt.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 930
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 30
- Das Wissen über Minderheiten wird in allen Teilen der Gesellschaft gefördert, insbesondere im Bildungsbereich.
- Regional- und Minderheitensprachen werden schon in den Kitas gefördert, damit sie dauerhaft erhalten bleiben.
- Friesisch wird als anerkannte Wahlsprache im Abitur gestärkt.
- Sprachkompetenz in Friesisch und Dänisch wird in Lehramtsausbildung und Studienangebot offensiver beworben.
- Kommunen werden bei der Einführung mehrsprachiger Orts- und Straßenschilder oder digitaler Verwaltungsangebote mit Beratung und landesrechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt.
- Die Bildungs- und Erinnerungsarbeit zu Sinti und Roma wird gestärkt.
- Die Bedeutung der Kultur als Teil der Daseinsvorsorge wird für Land und Kommunen in einer Kulturgesetzgebung verbindlich festgeschrieben.
- Der Kulturpass soll auf Bundesebene wieder eingeführt und dauerhaft finanziell abgesichert werden.
- Im Land wird ein eigener KulturPass 2.0 eingeführt.
- Digitale Kunst und interaktive Medien werden als vollwertige Kunstformen anerkannt.
- Archive, Sammlungen und Kulturgüter werden schrittweise digital erschlossen.
- Zeitgenössischer Tanz und Performance werden als eigenständige Kunstformen gestärkt.
- Kunst im öffentlichen Raum wird bei Neubau- und Sanierungsprojekten verbindlich eingeplant.
- Zwischennutzungskonzepte werden unterstützt.
- Kunst am Bau wird gestärkt.
- Für bedeutende Vor- und Nachlässe von Künstlern wird eine koordinierende Beratungsstruktur für Sichtung, Dokumentation, Digitalisierung und Sicherung geschaffen.
- Nachlässe bleiben bei drohendem Verlust nötigenfalls vorübergehend in öffentlicher Hand.
- Die Rolle Schleswig-Holsteins und hier ansässiger Akteure im Kolonialismus wird weiter erforscht und öffentlich vermittelt.
- Eine Ausstellung soll die landesgeschichtliche Bedeutung der Atomenergienutzung darstellen.
- Das Grüne Band in Schleswig-Holstein soll im Dialog mit der Bevölkerung als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden.
- Die Tradition des Streuobstanbaus wird wiederbelebt.
- Der Lübecker Brandanschlag von 1996 wird wissenschaftlich aufgearbeitet.
- Die Aktivitäten des NSU in Schleswig-Holstein werden aufgearbeitet und dargestellt.
- Kulturgüter und Kultureinrichtungen werden im Bevölkerungsschutz stärker berücksichtigt.
- Mehr grenzüberschreitende Kulturprojekte werden auf den Weg gebracht.
- Für grenzüberschreitende Kulturprojekte werden verstärkt europäische und Bundesprogramme genutzt.
- Grenzüberschreitende kulturelle Projekte werden gestärkt.
- Das Land unterstützt die Eröffnung eines Kulturhauses in der deutsch-dänischen Grenzregion, das dänische und deutsche Kulturinstitutionen vereint.
- Gebäude mit kultureller, ästhetischer oder historischer Bedeutung sollen vorrangig vor dem Abriss bewahrt werden.
- Die von der Evaluation aufgezeigten Vollzugsdefizite im Denkmalschutz werden abgebaut.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
- Die kulturelle Vielfalt im Land wird gestärkt.
- Die Förderlogiken der Kulturförderung sollen überarbeitet werden.
- Kultur und Wissen sollen in allen Landesteilen verfügbar sein.
- Kunst und Kultur sollen in Städten und ländlichen Räumen fester Bestandteil der Stadtentwicklung sein.
- Die Aufarbeitung kolonialer und nationalsozialistischer Unrechtsgeschichte gilt als klare politische Verantwortung.
- Das Land soll beim Schutz von Kulturgut im Krisenfall eine Vorreiterrolle einnehmen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht