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Kultur und Erinnerung

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​1235
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Kulturelle Bildung wird weiter gefördert.
  2. Das Land begleitet und fördert Gaming und E-Sports als Teil der Jugendkultur.
  3. Mit Hamburg wird eine gemeinsame Marketingkampagne zur Erschließung der kulturellen und natürlichen Attraktionen geplant.
  4. Kooperationen in Wissenschaft und Kultur werden eingebracht, um mehr Austausch im Ostseeraum zu erreichen.
  5. Im Ostseeraum wird der Fokus auf vertiefte Zusammenarbeit in Wirtschaft, Klima- und Meeresschutz sowie wissenschaftlicher und kultureller Kooperation gelegt.
  6. Die kulturellen Strukturen vor Ort werden erhalten und das vielfältige kulturelle Leben wird gestärkt.
  7. Die deutsche Sprache als Kulturgut und ihre Ästhetik weiter pflegen.
  8. Historische Bezeichnungen und Namen werden im historischen Kontext erklärt und erläutert.
  9. Die friesischen Dialekte werden in den Medien stärker sicht- und hörbar gemacht.
  10. Eine stärkere Präsenz von Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch in den Medien wird unterstützt.
  11. Das Weltkulturerbe Danewerk-Haithabu wird weiter gestärkt.
  12. Eine Kulturroute entlang von Orten der jüngeren deutsch-dänischen und friesischen Geschichte wird eingerichtet.
  13. Das Niederdeutsch-Netzwerk, Niederdeutsch in den Medien und an Schulen und Kitas sowie niederdeutsches Lehrmaterial werden gefördert.
  14. Die friesische Sprache, Friesisch in Medien, Schulen und Kitas, friesischsprachiges Lehrmaterial und die Ausbildung von Friesischlehrkräften werden gefördert.
  15. Der Handlungsplan Sprachenpolitik wird umgesetzt und weiterentwickelt, etwa durch den Ausbau der Modellschulen Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch.
  16. Ein Kulturpakt Schleswig-Holstein wird geschaffen.
  17. Land und Kommunen fördern Kultur partnerschaftlich.
  18. Kulturelle Angebote für ein breiteres Publikum werden besonders unterstützt.
  19. Ein digitales Haus der Landesgeschichte wird als landesweites Projekt geschaffen.
  20. Die webbasierten Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen im Kulturbereich werden ausgebaut.
  21. Die Vermittlung kultureller Inhalte wird unterstützt, unter anderem durch den Ausbau der App kulturfinder.sh und des Projekts kultursphäre.sh.
  22. Ein neuartiges digitales Haus der Landesgeschichte wird geschaffen.
  23. Das digitale Haus der Landesgeschichte wird in einem weiteren Schritt landesweit mit analogen Erlebnisorten verbunden.
  24. In Schleswig-Holstein wird ein fester Ort für die Erinnerung an die deutsche Teilung geschaffen.
  25. In Lübeck-Schlutup wird ein Erinnerungsort zur deutschen Teilung eingerichtet und mit dem Grünen Band sowie anderen Projekten verbunden.
  26. Denkmale werden geschützt und erhalten.
  27. Die Sanierung der Carlebach-Synagoge in Lübeck, des Schleswiger Doms, der Eiderstedter Kirchen und des Marineehrenmals in Laboe erfolgt in den kommenden Jahren.
  28. Der Vertragsdenkmalschutz wird erprobt und in Schleswig-Holstein mit Beispielen umgesetzt.
  29. Der Vertragsdenkmalschutz wird erprobt.
  30. Für den Erhalt religiöser Denkmäler in Schleswig-Holstein werden Mittel bereitgestellt.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 7
Grüne ​517
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Die Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkennen, um ihren Schutz und Erhalt zu fördern.
  2. Einen Kulturentwicklungsplan erarbeiten.
  3. Das Filmerbe schützen.
  4. Ein Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes auflegen.
  5. Werkdatenbanken zur Sicherung von Künstler*innennachlässen schaffen.
  6. Die Stadt Neustadt beim Aufbau eines Gedenkortes für den Untergang der Cap Arcona unterstützen.
  7. Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 unterstützen.
  8. Die Stadt Mölln und den Verein Miteinander Leben bei der Konzeption eines Gedenk- und Lernortes unterstützen.
  9. Die Rolle Schleswig-Holsteins und hier angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus weiter aufarbeiten.
  10. Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen mit denkmalgerechter Sanierung vereinbar machen.
  11. Die Inventarisierungsarbeiten zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale zügig fortsetzen.
  12. Bei weiteren Feiertagen den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar und den 8. Mai als Tag der Befreiung anstreben.
  13. Einen Erinnerungsort zur Geschichte der Auseinandersetzungen um die Atomkraft in Schleswig-Holstein schaffen.
  14. Kunst und Musik im ländlichen Raum über Kulturknotenpunkte fördern.
  15. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Klimaneutralität, Meeresschutz, Kultur, Mobilität, Bildung, Forschung, Wirtschaft und Gesundheit intensivieren.
  16. Die dänische und friesische Sprache sowie Romani auch an deutschen Schulen fördern.
  17. Den Kulturraum Ostsee mit innovativen Projekten stärken und Künstler*innen grenzüberschreitendes Arbeiten ermöglichen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
SPD ​613
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
FDP ​59
SSW ​2045
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 41
  1. Eine aktive Sprachenpolitik für Schleswig-Holstein betreiben.
  2. Die Minderheiten- und Regionalsprachen im öffentlichen Raum, in den Medien und im Bildungswesen offensiv fördern.
  3. Das Land soll in den öffentlichen Einrichtungen den Erhalt der friesischen Sprache und Kultur fördern.
  4. Das Land soll die Vorgaben der Europäischen Sprachencharta erfüllen.
  5. Die Präsenz der dänischen und friesischen Sprache in den Medien erhöhen.
  6. Mehr zweisprachige Schilder, Wegweiser und Informationstafeln je nach Region einführen.
  7. Zweisprachige Beschilderung vor allem an öffentlichen Gebäuden, Landesämtern, Denkmalen, öffentlich geförderten Gebäuden und Autobahnen anbringen.
  8. Das Schulfach Friesisch rechtlich anderen Sprachangeboten gleichstellen.
  9. Den Friesischunterricht an den Schulen Nordfrieslands und auf Helgoland ausweiten.
  10. Auf Sylt, Föhr, dem nördlichen nordfriesischen Festland und Helgoland Friesisch durchgehend in allen Klassen unterrichten.
  11. Friesisch als reguläres Fach an Grundschulen einrichten statt nur als Arbeitsgemeinschaft.
  12. Die Förderung der friesischen Sprache und Kultur weiter professionalisieren.
  13. In beiden Grenzregionen und der Fehmarnbeltregion die interkulturelle Begegnung und die Sprachkompetenz fördern.
  14. Die Kulturkooperationen in der Grenzregion und in der Fehmarnbeltregion über das Interreg-A-Programm Deutschland-Dänemark enger verzahnen.
  15. Die kulturellen und geschichtlichen Beziehungen sowie die persönlichen Kontakte der Nordseeanrainer pflegen und ausbauen.
  16. Parallel zu wirtschaftspolitischen Strategien eine verstärkte kulturelle Zusammenarbeit anstreben.
  17. Kultur und Kulturpolitik auf europäischer Ebene stärken.
  18. Eine umfassende europäische Kulturinitiative auflegen.
  19. Die künstlerischen Disziplinen fördern, um Leitbilder für eine nachhaltige Gesellschaft zu entwickeln.
  20. Der Kulturverträglichkeitsprüfung einen höheren Stellenwert einräumen.
  21. Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt maßgeblich für kulturpolitisches Wirken anwenden.
  22. Der Bund soll die grenzüberschreitende Kulturarbeit fördern.
  23. Die Justiz in Schleswig-Holstein soll ihre Geschichte in der Nazizeit und in der Zeit nach 1945 weiter aufarbeiten.
  24. Regional- und Minderheitensprachen zum Teil des Anforderungsverfahrens machen.
  25. Den Umgang mit dem kolonialen Erbe Schleswig-Holsteins stärker in den Fokus rücken.
  26. Jüdische Kultur unterstützen und sichtbarer machen.
  27. Kultur als Kernaufgabe des demokratischen Gemeinwesens behandeln und die demokratische Teilhabe an Kultur für die gesamte Gesellschaft fördern.
  28. Das materielle und immaterielle Kulturerbe erhalten und zugänglich machen.
  29. Die grenzüberschreitende Kulturarbeit in der Region Sønderjylland-Schleswig stärker fördern.
  30. Theaterarbeit in den Regional- und Minderheitensprachen gezielt fördern.
  31. Das kulturelle Erbe digital erfassen.
  32. Maßnahmen gegen den Verfall des Kulturerbes ergreifen.
  33. Das Land übernimmt mehr Mitverantwortung für seine UNESCO-Welterbestätten.
  34. Das Gedenkstättenkonzept des Landes inhaltlich weiterentwickeln.
  35. Täter:innenorte und Orte nationalsozialistischer Selbstinszenierung in die Vermittlungsarbeit einbeziehen.
  36. Die Zeit nach 1945 in der Erinnerungsarbeit stärker in den Blick nehmen.
  37. Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte verstärken.
  38. Die Kolonialgeschichte im Grenzland deutsch-dänisch aufarbeiten.
  39. Dezentrale Lernorte, Denkmäler und Mahnmale zur Erinnerung an das koloniale Erbe im deutsch-dänischen Grenzland entwickeln.
  40. Weitere Möglichkeiten zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes schaffen und dauerhaft sichern.
  41. Sprachenvielfalt und kulturelle Vielfalt des Landes sichtbarer machen.
Bleibt wie bisher 10
Ohne klare Richtung 10
AfD ​55
Linke ​​12
FW ​11
Koalitionsvertrag ​1335
Mehr Rechte oder Angebote 35
  1. Die Maßnahmen zur kulturellen Bildung werden weiterentwickelt und gestärkt.
  2. Der Erhalt des kulturellen Erbes wird gestärkt.
  3. Die digitale Vermittlung des kulturellen Erbes wird zum Schwerpunkt gemacht.
  4. Die offene Nutzung von Kulturdaten wird zum Schwerpunkt gemacht.
  5. Der internationale Kulturaustausch wird wiederbelebt.
  6. Bundeswettbewerbe und bundesweite Musikfeste werden unterstützt.
  7. Für öffentliche Bauten außerhalb der kulturellen Infrastruktur wird eine kulturelle Mitnutzung angestrebt.
  8. Das „Investitionsprogramm kulturelles Erbe“ wird fortgeführt.
  9. Für kulturelle Förderprogramme des Bundes werden Kofinanzierungsmittel bereitgestellt.
  10. Das Programm zur Ertüchtigung identitätsstiftender Denkmale im Landesamt für Denkmalpflege wird aufgestockt.
  11. Die Denkmalfördermittel beim Landesamt für Denkmalpflege werden aufgestockt.
  12. Es wird geprüft, ob Kommunen stärker beim Erhalt von Denkmalen unterstützt werden können.
  13. Die Welterbestätten werden mit neuen Angeboten in die kulturelle Bildung einbezogen.
  14. Relevante Ereignisse der Nachkriegsgeschichte wie die Brandanschläge in Mölln und Lübeck oder die Wiedervereinigung werden im Digitalen Haus der Landesgeschichte thematisiert.
  15. Analoge Landesausstellungen als Ergänzung werden geprüft.
  16. Das Landesarchiv wird erweitert, um wertvolle Quellen dauerhaft zu erhalten.
  17. Politische und kulturelle Bildungsangebote zum jüdischen Leben werden ausgebaut.
  18. Ein würdiger Rahmen für ein Corona-Gedenken an die Verstorbenen wird unterstützt.
  19. Der Landespreis Baukultur wird fortentwickelt und weiter gefördert.
  20. Die geplante Baukulturinitiative wird fortentwickelt und gefördert.
  21. Mit den Kulturknotenpunkten werden Kunst und Musik im ländlichen Raum gefördert.
  22. Aufbau und Vernetzung von Erinnerungsorten zu rechter Gewalt der jüngeren Geschichte werden unterstützt.
  23. Die Etablierung eines bundesweiten Netzwerks der Erinnerungsorte zu rechter Gewalt wird unterstützt.
  24. Gemeinsame deutsch-dänische Kulturprojekte wie folkBALTICA oder das Schengen-Festival werden unterstützt.
  25. Europäische Kulturprojekte werden begleitet.
  26. Das Weltkulturerbe Haithabu-Danewerk wird als Ort gemeinsamer deutsch-dänischer Geschichte weiter gestärkt.
  27. Eine auf die nationalen Minderheiten und Volksgruppen ausgerichtete Kulturroute entlang von Orten der jüngeren deutsch-dänischen und friesischen Geschichte wird unterstützt.
  28. Das Land der Minderheiten mit seinen Regional- und Minderheitensprachen wird in der Tourismusstrategie stärker als regionales Alleinstellungsmerkmal berücksichtigt.
  29. Die Ziele der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiter konsequent umgesetzt.
  30. Der Vorschlag, eine Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt auf europäischer Ebene einzurichten, wird unterstützt.
  31. Der Handlungsplan Sprachenpolitik wird umgesetzt und weiterentwickelt.
  32. Regional- und Minderheitensprachen werden in den Medien stärker berücksichtigt.
  33. Regional- und Minderheitensprachen werden in den Verwaltungen und im öffentlichen Raum stärker genutzt und sichtbar gemacht.
  34. Die nach der Evaluierung des Gesetzes zur Stärkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen eingeleiteten Maßnahmen für Regional- und Minderheitensprachen werden weiter umgesetzt.
  35. Mehrsprachige Beschilderungen und die Anerkennung von Sprachkenntnissen in der Verwaltung werden umgesetzt.
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 7
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​930
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Das Wissen über Minderheiten wird in allen Teilen der Gesellschaft gefördert, insbesondere im Bildungsbereich.
  2. Regional- und Minderheitensprachen werden schon in den Kitas gefördert, damit sie dauerhaft erhalten bleiben.
  3. Friesisch wird als anerkannte Wahlsprache im Abitur gestärkt.
  4. Sprachkompetenz in Friesisch und Dänisch wird in Lehramtsausbildung und Studienangebot offensiver beworben.
  5. Kommunen werden bei der Einführung mehrsprachiger Orts- und Straßenschilder oder digitaler Verwaltungsangebote mit Beratung und landesrechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt.
  6. Die Bildungs- und Erinnerungsarbeit zu Sinti und Roma wird gestärkt.
  7. Die Bedeutung der Kultur als Teil der Daseinsvorsorge wird für Land und Kommunen in einer Kulturgesetzgebung verbindlich festgeschrieben.
  8. Der Kulturpass soll auf Bundesebene wieder eingeführt und dauerhaft finanziell abgesichert werden.
  9. Im Land wird ein eigener KulturPass 2.0 eingeführt.
  10. Digitale Kunst und interaktive Medien werden als vollwertige Kunstformen anerkannt.
  11. Archive, Sammlungen und Kulturgüter werden schrittweise digital erschlossen.
  12. Zeitgenössischer Tanz und Performance werden als eigenständige Kunstformen gestärkt.
  13. Kunst im öffentlichen Raum wird bei Neubau- und Sanierungsprojekten verbindlich eingeplant.
  14. Zwischennutzungskonzepte werden unterstützt.
  15. Kunst am Bau wird gestärkt.
  16. Für bedeutende Vor- und Nachlässe von Künstlern wird eine koordinierende Beratungsstruktur für Sichtung, Dokumentation, Digitalisierung und Sicherung geschaffen.
  17. Nachlässe bleiben bei drohendem Verlust nötigenfalls vorübergehend in öffentlicher Hand.
  18. Die Rolle Schleswig-Holsteins und hier ansässiger Akteure im Kolonialismus wird weiter erforscht und öffentlich vermittelt.
  19. Eine Ausstellung soll die landesgeschichtliche Bedeutung der Atomenergienutzung darstellen.
  20. Das Grüne Band in Schleswig-Holstein soll im Dialog mit der Bevölkerung als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden.
  21. Die Tradition des Streuobstanbaus wird wiederbelebt.
  22. Der Lübecker Brandanschlag von 1996 wird wissenschaftlich aufgearbeitet.
  23. Die Aktivitäten des NSU in Schleswig-Holstein werden aufgearbeitet und dargestellt.
  24. Kulturgüter und Kultureinrichtungen werden im Bevölkerungsschutz stärker berücksichtigt.
  25. Mehr grenzüberschreitende Kulturprojekte werden auf den Weg gebracht.
  26. Für grenzüberschreitende Kulturprojekte werden verstärkt europäische und Bundesprogramme genutzt.
  27. Grenzüberschreitende kulturelle Projekte werden gestärkt.
  28. Das Land unterstützt die Eröffnung eines Kulturhauses in der deutsch-dänischen Grenzregion, das dänische und deutsche Kulturinstitutionen vereint.
  29. Gebäude mit kultureller, ästhetischer oder historischer Bedeutung sollen vorrangig vor dem Abriss bewahrt werden.
  30. Die von der Evaluation aufgezeigten Vollzugsdefizite im Denkmalschutz werden abgebaut.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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