Zum Inhalt

Kultur und Erinnerung

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD ​512
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
CDU ​1312
Mehr Rechte oder Angebote 12
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 8
SPD ​84
Grüne ​710
Linke 128
BSW 184
FDP ​32
FW ​47
Koalitionsvertrag 11842
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Plätze und Straßen in den Innenstädten sollen für kulturelle Angebote genutzt werden.
  2. Zeitzeugnisse werden auch digital gesichert.
  3. Innovative Konzepte der Gedenkstättenpädagogik werden entwickelt und gestärkt.
  4. Die Perspektive der zweiten und dritten Generation von Nachkommen wird in die historische Bildung einbezogen.
  5. Über die Holocaust-Erfahrung hinaus wird die jüdische Kultur- und Geschichte langfristig vermittelt.
  6. Die Kriterien des baulichen Denkmalschutzes werden überprüft, um Erhalt und Sanierung von Denkmälern zu fördern.
  7. Ideologischen Eingriffen, Beeinflussungen und Angriffen auf die Kunst- und Kulturfreiheit wird entschieden entgegengetreten.
  8. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die kulturelle Entwicklung nach der Corona-Pandemie fortgesetzt wird und ein vielfältiges Kulturleben wieder stattfindet.
  9. Die Orgellandschaft wird gefördert.
  10. Das Land unterstützt den Berufsverband bildender Künstler beim Aufbau eines Nachlassarchivs.
  11. Kinder- und Jugendkultur sowie Soziokultur werden nachhaltig gefördert.
  12. Die Erinnerungsarbeit am Grünen Band wird durch Dokumentation, Informations- und Bildungsangebote, Vernetzung und mehr Attraktivität für Besucher gefördert.
  13. Ein „Besucherzentrum Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt“ soll geschaffen werden.
  14. Zum Grünen Band entsteht auch ein digitales Besucherzentrum als Multimediaplattform mit audiovisueller Bibliothek.
  15. Nach der Pandemie sollen bestehende internationale Kulturkooperationen fortgeführt und neue angestoßen werden.
  16. Die museumspädagogische Arbeit des Berend-Lehmann-Museums in Halberstadt und des Museums Synagoge Gröbzig wird erweitert.
  17. Landesweite jüdische Kulturtage werden dauerhaft unterstützt.
  18. Die historischen, archäologischen, baulichen und Kunstdenkmale sollen weiter für den Tourismus erschlossen werden.
  19. Die Aufnahme weiterer Stätten und Dokumente in das UNESCO-Welterbe wird vorangetrieben.
  20. Die Maßnahmenplanung 2020–2025 „Weltkultur erleben in Sachsen-Anhalt“ soll umgesetzt und fortgeschrieben werden.
  21. Das 500. Jubiläum des Bauernkriegs 2025 wird langfristig vorbereitet.
  22. Die mit dem Bauernkrieg verbundenen kulturellen Orte wie Allstedt werden ertüchtigt.
  23. Das Entwicklungskonzept für die Industriekultur soll weiter ausgearbeitet und möglichst umgesetzt werden.
  24. Herausgehobene Orte sollen als Zentren der Industriekultur zu Ankerpunkten für die Vernetzung industriegeschichtlicher Orte entwickelt werden.
  25. Ein multimediales Online-Portal mit Zeitzeugenarchiv entsteht.
  26. Für die Kofinanzierung europäischer und Bundesmittel der Denkmalpflege wird ein Sonderfonds des Landes eingerichtet.
  27. Für herausragende gefährdete Baudenkmale wird eine verlässliche finanzielle Grundabsicherung angestrebt.
  28. Für die Grundabsicherung gefährdeter Baudenkmale wird ein Konzept erarbeitet.
  29. Drei bis fünf gemeinnützige oder kommunale Eigentümer herausragender Baudenkmale erhalten dauerhaft Mittel zur Grundfinanzierung.
  30. Initiativen zur Überführung gefährdeter Baudenkmale in tragfähige Strukturen werden vom Land unterstützt.
  31. Ein Kulturportal Sachsen-Anhalt wird aufgebaut.
  32. Eine zentrale technische Infrastruktur zur Langzeitspeicherung von Digitalisaten und Metadaten wird aufgebaut.
  33. Überregional wirksame Sonderausstellungen sollen realisiert werden.
  34. Die Bewältigung von Klimafolgen für historische Gärten und Parkanlagen soll Gegenstand der Förderung von Bund und EU werden.
  35. Zur Sicherung der Kulturschätze sollen moderne Depots geschaffen werden.
  36. Für die Kulturlandschaft werden auskömmliche und verlässliche Finanzmittel bereitgestellt.
  37. Die Kulturförderung soll Spielräume für innovative Projekte lassen.
  38. Die Kulturförderung soll durch ein Landesgesetz zur Förderung von Kunst und Kultur verbindlich geregelt werden.
  39. Kultur soll als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden.
  40. Information, Bildung und Kultur sollen in allen öffentlich-rechtlichen Angeboten gestärkt werden.
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 10
Weniger Rechte oder Angebote 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de