Kultur und Erinnerung
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 512
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Durch gezielte Maßnahmen und Bezüge auf die positiven Seiten der deutschen Geschichte wird eine selbstbewusste deutsche Identität gefördert.
- Eine Landeskampagne „deutschdenken“ stellt herausragende Beispiele deutscher Geschichte aus Sachsen-Anhalt heraus.
- Zur Stärkung des nationalen Selbstbewusstseins werden Gedenkveranstaltungen durchgeführt.
- Ein Landesbeauftragter für den Erhalt der Kriegerdenkmäler wird eingesetzt.
- Für Kriegerdenkmäler werden ein landesweites Verzeichnis erstellt und der Restaurierungsbedarf erfasst.
- Die Kommunen sollen in Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden zu notwendigen Erhaltungsmaßnahmen an Kriegerdenkmälern bewegt werden.
- Die Denkmalförderung kommt ohne politische Wertung allen Denkmälern gleichermaßen zugute.
- Das Land fördert Aktivitäten, die Heimatgefühl und nationale Identität stärken.
- In den Dörfern werden Religion, Brauchtum und Kultur gefördert.
- Für kulturelle Projekte von Heimatfesten bis Kleinkunstbühnen wird eine Stiftung zur Unterstützung eingerichtet.
- Die SIMSON-Kultur wird als Teil der Jugendkultur besonders gefördert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Das Bekenntnis zum eigenen Land und die Identifikation mit der eigenen Kultur sollen als normal und selbstverständlich gelten.
- Öffentliche Gebäude sollen von der Mehrheit als schön empfunden werden und historische Identität widerspiegeln.
- Die Hauptaufgabe von Kunst ist die Pflege kultureller Identität.
- Die kulturelle Identität der Heimat wird bejaht.
CDU 1312
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Stadtkerne werden als Orte von Begegnung, Kultur und Wirtschaft mit gezielter Unterstützung des Einzelhandels gestärkt.
- Die Kulturpolitik soll die Qualität der Kulturlandschaft erhalten und den kulturellen Austausch befördern.
- Gelebte Bräuche werden unterstützt, um kulturelle Identität und Heimatgefühl zu stärken.
- Empfindliche Kulturgutbestände sollen sicher in Depots untergebracht werden.
- Regionale Notfallverbünde zum Schutz von Kulturgut werden unterstützt.
- Die Welterbe-Bewerbungen des Pretziener Wehrs in Schönebeck und der Franckeschen Stiftungen in Halle werden unterstützt.
- Projekte, die Wissenschaft, Technologie und Kunst verbinden, werden gefördert.
- Gedenkstätten werden erhalten sowie historisches Bewusstsein und Verständnis gefördert.
- Der Weltflüchtlingstag am 20. Juni wird mit Veranstaltungen und Bildungsformaten zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung von Millionen Deutschen genutzt.
- Die Erfahrungen mit totalitären Systemen, Krieg, Flucht und Repression sollen Teil der politischen Bildung sein.
- Zeitgemäße, auch digitale Vermittlungsformate der Erinnerungskultur werden unterstützt.
- Die Stärkung des Kulturtourismus soll internationalen Dialog, Kulturgüterschutz und regionale Identität fördern.
Bleibt wie bisher 5
- Das Grüne Band soll im Sinne der Erinnerungskultur und unter entsprechender Nutzung erhalten bleiben.
- Kirchengebäude sollen erhalten werden, auch wenn sie nicht mehr regelmäßig religiös genutzt werden.
- Das kulturelle Erbe des Landes wird gesichert.
- Das Sonderprogramm 1 des Bundes wird genutzt, um Burgen, Schlösser und Gärten als bauliches Erbe und touristische Anziehungspunkte zu sichern.
- Die Erinnerung an die Verbrechen der nationalsozialistischen und kommunistischen Diktatur sowie an Flucht und Vertreibung wird lebendig gehalten.
Ohne klare Richtung 8
- Regionale Jubiläen und traditionelle Kulturfeste werden gewürdigt.
- Das Kulturverständnis soll alle Landesteile einschließen.
- Kulturelle Teilhabe darf nicht vom Wohnort abhängen.
- Regionale Jubiläen und traditionelle Kulturfeste werden gewürdigt.
- Kunst soll im Zentrum wie in der Fläche sichtbar, zugänglich und mutig sein.
- Die Gedenkstättenarbeit zur Erinnerung an Diktatur und Teilung gilt als Grundlage einer demokratischen Zukunft.
- Kunst- und Kulturschätze werden digitalisiert.
- Denkmale und Welterbestätten des Landes werden besser vernetzt und sichtbarer gemacht.
SPD 84
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Zur Unterstützung der Kulturstiftungen gehören Investitionen in den Bauerhalt sowie die Sicherung und Sichtbarmachung jüdischen Erbes.
- Das baukulturelle Erbe der DDR, besonders der Ostmoderne und der Kunst am Bau, wird systematisch erfasst, bewertet und erhalten.
- Eine Landeskunstausstellung präsentiert angekaufte Werke und sichert Künstlernachlässe dauerhaft.
- Regionale Budgets sollen die kulturelle Vielfalt vor Ort stärken.
Bleibt wie bisher 5
Grüne 710
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Das Grüne Band soll so weiterentwickelt werden, dass es Naturschutz, Erinnerungskultur und sanften Tourismus vereint.
- Kultur wird in ihrer gesamten Breite von Anfang an gefördert und erhält Freiräume.
- Kultur wird als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen.
- Künstlernachlässe werden öffentlich zugänglich gemacht.
- Clubkultur wird als schützenswertes Kulturgut anerkannt.
- Neue Nutzungen denkmalgeschützter Gebäude werden gefördert.
- Industriekultur soll sichtbar und erfahrbar gemacht werden.
- Erhaltung, Erschließung und kulturelle Nutzung stillgelegter Industrieorte, etwa als Museen, Lernorte oder Kulturzentren, werden gefördert.
- Religiöse und kulturelle Bestattungstraditionen sollen weitestgehend gewährleistet werden.
- UNESCO-Welterbestätten, National- und Naturparks, Biosphärenreservate und das Grüne Band werden besser vernetzt.
Bleibt wie bisher 3
Linke 128
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Kulturpolitik schafft Bedingungen, unter denen sich Kultur und Kunst frei entfalten können.
- Kultur wird in allen Milieus und Regionen gefördert, in Metropolen wie in ländlichen Räumen.
- Ein Landesförderprogramm fördert kulturelle Teilhabe und Vielfalt, partizipative Ansätze in der Kultur, lokale Kreativwirtschaft und demokratische Teilhabe.
- Mobile Kulturangebote werden gefördert.
- Alle Menschen erhalten vor Ort Zugang zu Bildung, Kultur und sozialen Angeboten.
- Kunst, Kultur und Musik der Herkunftsländer werden in die Bildung eingebunden.
- Interkulturelle Feste und Projekte werden gefördert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
BSW 184
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Historische Stadtkerne, Industriebauten und Zeugnisse der Alltagsarchitektur werden gepflegt, erhalten und behutsam weiterentwickelt.
- Kultur und Geschichte werden als Grundlage nachhaltiger touristischer Entwicklung gestärkt.
- Die Methoden der Treuhand werden aufgearbeitet.
- Die Transformationszeit der 1990er Jahre wird realistisch aufgearbeitet.
Bleibt wie bisher 5
- Kulturelle Angebote und ein starkes Vereinsleben werden als Teil der Daseinsvorsorge gesichert.
- Die kulturelle Vielfalt im Land wird erhalten.
- Kunst- und Meinungsfreiheit werden geschützt.
- Kultur wird als Teil der Daseinsvorsorge flächendeckend gesichert.
- Historische, industrielle und identitätsstiftende Architektur wird erhalten.
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 32
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
FW 47
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Kultur gilt als Pflichtaufgabe jeder Gemeinde.
- Kunst und Kultur werden verlässlich und ideologiefrei gefördert.
- Eine kulturpolitische Instrumentalisierung für ideologische Zwecke wird abgelehnt.
- Kultur wird nicht nur in Zentren, sondern auch im ländlichen Raum zuverlässig ermöglicht.
- Brauchtum sowie Vereine und Initiativen, die die regionale Identität stärken, werden unterstützt.
- Kultur wird als kommunale Pflichtaufgabe gestaltet.
- Volksfeste und Jahrmärkte werden unterstützt.
Koalitionsvertrag 11842
Mehr Geld 4
- Die Bewältigung von Klimafolgen für historische Gärten und Parkanlagen soll Gegenstand der Förderung von Bund und EU werden.
- Für die Kulturlandschaft werden auskömmliche und verlässliche Finanzmittel bereitgestellt.
- Für die Kofinanzierung national bedeutsamer, von Bund und EU geförderter Kulturprojekte stellt das Land jährlich zusätzliche überjährige Mittel bereit.
- Die Förderung des Kulturerbes soll in der EU-Förderperiode 2021–2027 an den Strukturfonds und europäischen Programmen teilhaben.
Mehr Rechte oder Angebote 40
- Plätze und Straßen in den Innenstädten sollen für kulturelle Angebote genutzt werden.
- Zeitzeugnisse werden auch digital gesichert.
- Innovative Konzepte der Gedenkstättenpädagogik werden entwickelt und gestärkt.
- Die Perspektive der zweiten und dritten Generation von Nachkommen wird in die historische Bildung einbezogen.
- Über die Holocaust-Erfahrung hinaus wird die jüdische Kultur- und Geschichte langfristig vermittelt.
- Die Kriterien des baulichen Denkmalschutzes werden überprüft, um Erhalt und Sanierung von Denkmälern zu fördern.
- Ideologischen Eingriffen, Beeinflussungen und Angriffen auf die Kunst- und Kulturfreiheit wird entschieden entgegengetreten.
- Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die kulturelle Entwicklung nach der Corona-Pandemie fortgesetzt wird und ein vielfältiges Kulturleben wieder stattfindet.
- Die Orgellandschaft wird gefördert.
- Das Land unterstützt den Berufsverband bildender Künstler beim Aufbau eines Nachlassarchivs.
- Kinder- und Jugendkultur sowie Soziokultur werden nachhaltig gefördert.
- Die Erinnerungsarbeit am Grünen Band wird durch Dokumentation, Informations- und Bildungsangebote, Vernetzung und mehr Attraktivität für Besucher gefördert.
- Ein „Besucherzentrum Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt“ soll geschaffen werden.
- Zum Grünen Band entsteht auch ein digitales Besucherzentrum als Multimediaplattform mit audiovisueller Bibliothek.
- Nach der Pandemie sollen bestehende internationale Kulturkooperationen fortgeführt und neue angestoßen werden.
- Die museumspädagogische Arbeit des Berend-Lehmann-Museums in Halberstadt und des Museums Synagoge Gröbzig wird erweitert.
- Landesweite jüdische Kulturtage werden dauerhaft unterstützt.
- Die historischen, archäologischen, baulichen und Kunstdenkmale sollen weiter für den Tourismus erschlossen werden.
- Die Aufnahme weiterer Stätten und Dokumente in das UNESCO-Welterbe wird vorangetrieben.
- Die Maßnahmenplanung 2020–2025 „Weltkultur erleben in Sachsen-Anhalt“ soll umgesetzt und fortgeschrieben werden.
- Das 500. Jubiläum des Bauernkriegs 2025 wird langfristig vorbereitet.
- Die mit dem Bauernkrieg verbundenen kulturellen Orte wie Allstedt werden ertüchtigt.
- Das Entwicklungskonzept für die Industriekultur soll weiter ausgearbeitet und möglichst umgesetzt werden.
- Herausgehobene Orte sollen als Zentren der Industriekultur zu Ankerpunkten für die Vernetzung industriegeschichtlicher Orte entwickelt werden.
- Ein multimediales Online-Portal mit Zeitzeugenarchiv entsteht.
- Für die Kofinanzierung europäischer und Bundesmittel der Denkmalpflege wird ein Sonderfonds des Landes eingerichtet.
- Für herausragende gefährdete Baudenkmale wird eine verlässliche finanzielle Grundabsicherung angestrebt.
- Für die Grundabsicherung gefährdeter Baudenkmale wird ein Konzept erarbeitet.
- Drei bis fünf gemeinnützige oder kommunale Eigentümer herausragender Baudenkmale erhalten dauerhaft Mittel zur Grundfinanzierung.
- Initiativen zur Überführung gefährdeter Baudenkmale in tragfähige Strukturen werden vom Land unterstützt.
- Ein Kulturportal Sachsen-Anhalt wird aufgebaut.
- Eine zentrale technische Infrastruktur zur Langzeitspeicherung von Digitalisaten und Metadaten wird aufgebaut.
- Überregional wirksame Sonderausstellungen sollen realisiert werden.
- Die Bewältigung von Klimafolgen für historische Gärten und Parkanlagen soll Gegenstand der Förderung von Bund und EU werden.
- Zur Sicherung der Kulturschätze sollen moderne Depots geschaffen werden.
- Für die Kulturlandschaft werden auskömmliche und verlässliche Finanzmittel bereitgestellt.
- Die Kulturförderung soll Spielräume für innovative Projekte lassen.
- Die Kulturförderung soll durch ein Landesgesetz zur Förderung von Kunst und Kultur verbindlich geregelt werden.
- Kultur soll als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden.
- Information, Bildung und Kultur sollen in allen öffentlich-rechtlichen Angeboten gestärkt werden.
Bleibt wie bisher 8
- Das materielle und immaterielle kulturelle Erbe des Braunkohleabbaus im Revier soll bewahrt werden.
- Die Anforderungen an den Brandschutz werden nicht abgesenkt.
- Der kulturelle Reichtum des Landes soll bewahrt und zukunftsfähig gestaltet werden.
- Die hohe politische Priorität der Kultur soll fortgesetzt werden.
- Die verfassungsgemäße Freiheit von Kunst und Kultur wird garantiert.
- Das Land übernimmt Verantwortung für den Erhalt des Grünen Bandes als Zeugnis der Zeitgeschichte.
- Projekte zum europäischen und internationalen Kulturaustausch werden weiter aktiv gefördert.
- Die Erhaltung der Burgen, Klöster und Schlösser an Saale und Unstrut wird unterstützt.
Ohne klare Richtung 10
- Alleen gelten als schützenswertes Kulturgut.
- Erhalt und Entwicklung der Baudenkmäler sind ein wichtiges Anliegen.
- Der Denkmalschutz wird gegebenenfalls gesetzlich geändert.
- Die Weinbauregion Saale-Unstrut wird wirtschaftlich, weinkulturell und touristisch gestärkt.
- Das Land soll sich stärker als Musikland profilieren.
- Neue Musik sowie Rock- und Popmusik sollen weiterentwickelt werden.
- Mit dem Netzwerk „Musikland Sachsen-Anhalt“ soll die Musiklandschaft des Landes neu präsentiert werden.
- Die Erfolgsaussichten einer Welterbe-Nominierung für Denkmale des industriellen Erbes werden geprüft.
- Die Förderung zeitgenössischer Kunst hat besonderen Stellenwert.
- Kultur braucht neben der öffentlichen Hand das finanzielle und persönliche Engagement von Unternehmen und Bürgern.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht