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Studierende

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​1244
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Mit den Universitäten werden weitere Möglichkeiten geprüft, Studierende frühzeitig in ihrer Tätigkeit an Schulen zu unterstützen.
  2. Kampagnen, Fortbildungen und Studienangebote zur Sensibilisierung und Prävention sexueller Gewalt, auch im Netz, werden fortgeführt und ausgeweitet.
  3. Gründungsbotschafter sollen in Schulen und Hochschulen für Existenzgründungen werben und junge Menschen auf Möglichkeiten und Anlaufstellen in Hessen hinweisen.
  4. Für die Ausbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren wird ein Aktionsplan aufgelegt.
  5. Förderprogramme sollen allen Interessierten offenstehen, unabhängig davon, ob sie von öffentlichen oder privaten Hochschulen kommen.
  6. In der Ausländerbehörde wird eine eigene Abteilung für ausländische Studierende geschaffen, damit diese sich auf den Studienerfolg konzentrieren können.
  7. Soweit das Bundesrecht es zulässt, sollen ausländische Studierende mit einem deutschen Hochschulabschluss automatisch eine unbefristete Arbeitserlaubnis in Hessen erhalten.
  8. Der Verzicht auf Gendersprache darf nicht zu einer schlechteren Benotung oder ähnlichen Nachteilen führen.
  9. Für eine zukunftsfähige Ausgestaltung von Studium und Lehre wird auf starke Lernumgebungen, differenzierte Lernwege und intensive Lernbegleitung gesetzt.
  10. Im Rahmen des Hochschulportals wird die Umsetzung einer gemeinsamen Online-Bibliothek aller hessischen Hochschulen geprüft.
  11. Fortbildungsmöglichkeiten zu künstlicher Intelligenz für Studierende und Lehrpersonal sollen verfügbar gemacht und unterstützt werden.
  12. Eine landesweit einheitliche Studi-App mit digitalem Studierendenausweis soll für alle Studierenden eingeführt werden.
  13. Die Studi-App soll Serviceleistungen wie Bibliothekszugang, Zahlungsfunktionen für die Mensa und das Semesterticket umfassen.
  14. Durch eine Reform der Lehrverpflichtungsverordnung sollen Verbesserungen bei der Betreuungsrelation umgesetzt werden.
  15. Durch kapazitätsrechtliche Reformen sollen Verbesserungen bei der Betreuungsrelation umgesetzt werden.
  16. Es wird geprüft, ob sich weitere Studiengänge für Bachelorabschlüsse eignen.
  17. Das Programm Studentisches Wohnen wird fortgesetzt und weiter erhöht.
  18. Gemeinsam mit den Hochschulen werden Kombinationsmodelle aus Präsenz und orts- oder zeitunabhängigem Lernen, etwa Inverted-Classroom-Angebote, ausgebaut.
  19. Das duale Studium wird weiter unterstützt, in der regionalen Präsenz mit den Akteuren gestärkt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  20. Studierende können digitale Lerninhalte rechtssicher, unbürokratisch und kostenfrei nutzen.
  21. Der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Schriftwerken ist für Studierende unkompliziert möglich.
  22. Studentische Gelder werden für studentische Interessen eingesetzt.
  23. Das Unterstützungsangebot für Gründer an Hochschulen und für Studierende wird erweitert.
  24. Angebote der Gehörlosenpädagogik werden als universitärer Studiengang und als Fortbildung an der Hessischen Lehrkräfteakademie geschaffen.
  25. Studierende im Programm der Landarztquote werden gezielt darauf vorbereitet, später eine Praxis im ländlichen Raum zu führen.
  26. Die Zahl der Plätze im Rahmen der Landarztquote wird erhöht.
  27. In die Landarztquote werden weitere Fachrichtungen einbezogen.
  28. Duale Studiengänge in Sozial- und Gesundheitsberufen werden gefördert.
  29. Die Zahl der Medizinstudienplätze in Hessen wird nochmals erhöht.
  30. Der Aktionsplan umfasst den Ausbau von Ausbildungs- und Studienplätzen in der Pflege.
  31. Studiengänge werden so fortentwickelt, dass sie verstärkt spezialisierte Verwaltungsmitarbeiter hervorbringen.
  32. Insbesondere in der Polizei und an Hochschulen werden bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Profisport mit Beruf oder Studium geschaffen.
  33. Der Studiengang Agrarwissenschaft wird praxisorientiert ausgebaut.
  34. Die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten des Landes als Arbeitgeber werden ausgebaut.
  35. Die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten des Landes als Arbeitgeber werden attraktiver gestaltet.
  36. Auszubildende und Studierende in der Landesverwaltung erhalten verlässliche und unbefristete Übernahmeperspektiven.
  37. An der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit wird ein Studiengang angeboten, der Digitalisierungsspezialisten mit IT- und Prozesskenntnissen für das Land ausbildet.
  38. Ein neues Programm für Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und Studierende wird mit Partnerregionen aufgelegt, um die europäische Zusammenarbeit zu vertiefen.
  39. Europäische Ringvorlesungen werden initiiert, in denen Hochschulen Vorlesungen zu gemeinsamen Themen ausrufen und die besten Professoren verschiedener Gebiete zusammenführen.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 4
AfD 6410
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 8
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 3
SPD 1648
Mehr Geld 15
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Studienabbrechern wird der Weg in die berufliche Bildung erleichtert.
  2. Auf Bundesebene wird die gesetzliche Gleichstellung von dual Studierenden mit Auszubildenden in den Praxisphasen angestrebt.
  3. Bis zur bundesrechtlichen Gleichstellung werden hessenweit verbindliche Regeln zur Ausbildungsqualität dual Studierender einschließlich Mindestvergütung festgesetzt.
  4. In Hessen wird ein Lehramtsstudiengang für berufliche Schulen mit dem Fach Sozialpädagogik eingerichtet.
  5. Die Studienkapazitäten der Lehrämter werden gesteigert.
  6. Ein grundständiges Studium Schulsozialpädagogik wird eingeführt.
  7. Es werden mehr Studienplätze für Medizin geschaffen.
  8. Das Medizinstudium erhält mehr Praxisanteile.
  9. Teilzeitmöglichkeiten in der medizinischen Aus- und Weiterbildung werden geschaffen.
  10. Es werden ausreichend angemessen bezahlte Ausbildungs- und Studienplätze in der Pflege geschaffen.
  11. Die pädagogische Ausbildung von Lehrkräften für Gesundheitsberufe an hessischen Hochschulen wird gefördert.
  12. Das Medizinstudium vermittelt Selbsthilfe und psychosoziale Beratung zu frühen Fehlgeburten und stillen Geburten.
  13. Passender Wohnraum für unterschiedliche Bedarfe wie Studierende, Auszubildende, Familien, Geringverdienende sowie barriere- und altersgerechte Wohnungen soll geschaffen werden.
  14. Für beide juristischen Staatsexamina wird das E-Examen eingeführt.
  15. Akademische und Ausbildungsberufe werden durchlässiger zueinander gemacht.
  16. Die Möglichkeiten, ohne Abitur zu studieren, werden erweitert.
  17. Der Wechsel zwischen Ausbildung und Studium in beide Richtungen und deren Verknüpfung werden erleichtert und gefördert.
  18. Es wird geprüft, wie finanzielle Zugangshürden etwa beim dualen Studium beseitigt werden können.
  19. Die Möglichkeiten für ein Teilzeitstudium werden erheblich ausgeweitet und flexibilisiert.
  20. Das Semesterticket wird durch Landeszuschüsse für alle bezahlbar und mit dem 49-Euro-Ticket kompatibel gemacht.
  21. Die Studienplatzkapazitäten werden ausgebaut.
  22. Ein Rechtsanspruch auf ein Masterstudium nach dem Bachelorabschluss wird eingeführt.
  23. In der Wahlperiode werden 10.000 Wohnheimplätze für Studierende auf den Weg gebracht.
  24. Ein Bund-Länder-Programm für Ausbau und Sanierung von Studierendenwohnheimen wird angestrebt.
  25. Langfristig wird eine Versorgungsquote von 20 Prozent gefördertem studentischem Wohnraum angestrebt.
  26. Promovierende, Postdocs und internationale Studierende werden bei der Wohnungssuche besser unterstützt.
  27. Alle Studiengänge werden familienfreundlicher gestaltet.
  28. Der TV-H wird auf studentische Hilfskräfte ausgeweitet.
  29. Studentische Hilfskräfte erhalten eine Vertretung in den Personalräten.
  30. Das Hessische Personalvertretungsgesetz regelt die Mitbestimmung studentischer Beschäftigter.
  31. Das Verhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden wird verbessert.
  32. Digitale Lehrangebote werden durch verbindliche Standards weiterentwickelt.
  33. Die Mitbestimmung von Studierenden, Mittelbau und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten an Hochschulen wird ausgeweitet.
  34. Das allgemeinpolitische Mandat der Studierendenvertretung wird verbindlich festgeschrieben.
  35. Eine landesweite Studierendenvertretung wird verbindlich festgeschrieben.
  36. Für ehrenamtlich engagierte Studierende werden Urlaubssemester ermöglicht.
  37. Regelstudienzeiten werden für ehrenamtlich engagierte Studierende aufgelockert.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
Grüne ​1143
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 40
  1. Die Ausbildung von Fachplanerinnen und Fachplanern, etwa durch Radverkehrsprofessuren, wird unterstützt.
  2. In Kooperation von Hochschulen und Lore-Steubing-Institut wird die Artenkenntnis von Studierenden der entsprechenden Fächer gestärkt.
  3. Die Erkenntnisse der 3R-Professuren werden weiter unterstützt und in die Lehre integriert.
  4. Der Ausbau von Medizinstudienplätzen wird fortgesetzt.
  5. Die Studiengänge für Lehrkräfte der Gesundheits- und Pflegeberufe werden ausgebaut.
  6. Ehrenamtliches Engagement wird stärker auf Ausbildung und Studium angerechnet.
  7. Der Bau bezahlbaren Wohnraums für Studierende wird stärker gefördert.
  8. Studienplätze für Grund- und Förderschullehramt, Referendariatsstellen sowie Weiterbildungs- und Quereinstiegsmöglichkeiten werden ausgebaut, um dem Lehrkräftemangel zu begegnen.
  9. Es wird besonders in gute Bedingungen von Studium und Lehre investiert.
  10. Hochschulen sollen ohne Zugangsbarrieren sein.
  11. Programme zur Unterstützung Studierender im Studium werden dauerhaft eingerichtet.
  12. Der HessenHub wird ausgebaut und als Standard etabliert, um digitale Lehrangebote hochschulübergreifend zu fördern und abrufbar zu machen.
  13. Die Beratung für Studienzweifelnde wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, den Kammern und den Hochschulen ausgebaut.
  14. Die unterschiedlichen Beratungsangebote zur Orientierung werden besser vernetzt, damit sie niedrigschwellig greifen und leicht auffindbar sind.
  15. Im Bundesrat wird eine Überarbeitung der Studienfinanzierung unterstützt, damit mehr Studierende davon profitieren.
  16. Zur Stärkung des Teilzeitstudiums wird eine flexible Gestaltung der Regelstudienzeit angestrebt.
  17. An möglichst allen Hochschulen werden Rahmenbedingungen für fachbereichsübergreifende Gründungsausbildung geschaffen.
  18. Die Studienkommissionen zur Mitbestimmung der Studierenden in der Lehre werden evaluiert und weiterentwickelt.
  19. Die Einführung einer Landesstudierendenvertretung mit Delegationsprinzip wird geprüft.
  20. Mehr Hochschulen sollen flächendeckend Schulungen zum Umgang mit Diskriminierung anbieten und in der Lehre Vielfalt respektieren und Diskriminierung entgegenwirken.
  21. Die Hochschulen werden über den Hochschulpakt für Qualität in der Lehre beim Abbau von Barrieren für Studierende und bei Angeboten zur baulichen Barrierefreiheit unterstützt.
  22. Die internationale Mobilität wird bei der Konzeption von Studiengängen besonders gestärkt.
  23. Für mindestens 10 Prozent der Studierenden wird geförderter Wohnraum über dem Bundesschnitt bereitgestellt.
  24. Gemeinsam mit den Kommunen werden weitere Möglichkeiten für studentischen Wohnraum geschaffen.
  25. Geeignete Bund-Länder-Programme zum Ausbau des studentischen Wohnens werden angestrebt.
  26. Auf Bundesebene wird ein BAföG-Anspruch für mehr Studierende angestrebt.
  27. Die Arbeitsbedingungen studentischer Hilfskräfte werden weiter verbessert.
  28. Studentische Hilfskräfte werden in den Tarifvertrag des Landes aufgenommen.
  29. Interdisziplinäre Studiengänge sollen den Einstieg in MINT-Fächer attraktiver machen.
  30. Nicht konsekutive Masterangebote sollen einen späteren Einstieg in MINT-Fächer erleichtern.
  31. Der Bund soll sich an der Akademisierung nichtärztlicher Gesundheitsberufe und am novellierten Medizinstudium beteiligen.
  32. Weitere Medizinstudienplätze werden geschaffen.
  33. Zur Fachkräftesicherung sollen digitale Schlüsselkompetenzen geschult und auf Unternehmen zugeschnittene Weiterbildungen für Beschäftigte und Arbeitsuchende angeboten werden.
  34. Der Weiterbildungsmaster „Beratung im Kontext Rechtsextremismus“ soll bedarfsgerecht ausgebaut werden.
  35. Die Ausbildung für die Verwaltung an Hochschulen und Verwaltungsfachhochschulen wird modern ausgerichtet.
  36. Die juristische Ausbildung wird modernisiert.
  37. Eine Verlängerung der Regelstudienzeit im Jurastudium wird geprüft.
  38. Die Einführung eines integrierten Bachelors in das Jurastudium wird geprüft.
  39. Die europäische Mobilität von Studierenden und Forschenden aus Hessen soll gesteigert werden.
  40. Das EU-Vorhaben zur Einführung von „European Degrees“ wird unterstützt.
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 5
FDP 1337
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Der Studiengang für das Grundschullehramt wird gestärkt.
  2. Die Regelstudienzeit für das Grundschullehramt wird auf mindestens neun Semester erhöht.
  3. Die Regelstudienzeit wird auch für das Haupt- und Realschullehramt erhöht.
  4. Berufsorientierung und -beratung werden in allen Bildungsgängen intensiviert.
  5. Gründergeist und Experimentierlust werden in Schulen und Hochschulen gefördert.
  6. Duale Studiengänge nach dem Vorbild „Studium plus“ werden ausgebaut.
  7. In ganz Hessen werden dezentrale duale Studienangebote ausgebaut.
  8. Ausbildungs- und Hochschulangebote im Bereich Logistik werden verbessert.
  9. Die BAföG-Bezugsdauer kann durch nachgewiesenes ehrenamtliches Engagement verlängert werden.
  10. Universitäten in Hessen vergeben den Bachelor of Laws an Studierende der Rechtswissenschaften, die alle Prüfungen für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung bestanden haben.
  11. An hessischen Hochschulen werden exzellente Studienbedingungen geschaffen und die Lehre stärker gewichtet.
  12. Bei Fragen der Lehre verfügen Studierende über die Hälfte, Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeitende über je ein Viertel der Stimmen.
  13. Bei administrativen Fragen gilt in den Hochschulgremien die Drittelparität.
  14. Die Pflichtmitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft wird abgeschafft und aus dem Hessischen Hochschulgesetz gestrichen.
  15. Gebühren für Weiterbildungs- und Aufbaustudiengänge können nachgelagert während der Berufstätigkeit entrichtet werden.
  16. Der Staat zahlt für jeden Studierenden in einem zertifizierten Studium trägerunabhängig die Kosten nach dem Modell „Geld folgt Student“ an die Bildungseinrichtung.
  17. Private Hochschulen erhalten den Clusterpreis wie staatliche, wenn sie keine Studiengebühren erheben oder Studienplätze nach Leistung vergeben und sozial gestaffelte Gebühren verlangen.
  18. Studienangebote orientieren sich an den Lebenswirklichkeiten und umfassen verstärkt Teilzeit-, berufsbegleitende und Fernstudiengänge.
  19. Hochschulen stellen webbasierte Studienangebote bereit.
  20. Die virtuelle Hochschule mit Live-Streams, digitaler Wissensvermittlung, Online-Verwaltung und Cloud-Lösungen wird verwirklicht.
  21. Studien-, Prüfungs- und Praktikumsordnungen werden auf die Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Beruf und Studium hin überprüft und angepasst.
  22. An Hochschulen werden Kinderbetreuungsplätze bereitgestellt und die Öffnungszeiten von Bibliotheken und Laboren angepasst.
  23. Ein integrierter Bachelor of Laws wird eingeführt, der mit dem erfolgreichen Abschluss der Hausarbeit im Schwerpunktbereich verbunden ist.
  24. Duale Studiengänge mit Unternehmen als Partnern nach dem Vorbild von StudiumPlus werden unterstützt.
  25. Dezentrale Hochschulangebote in der Fläche Hessens werden ausgebaut.
  26. Der Anteil von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Auslandsaufenthalt wird erhöht.
  27. An Hochschulen werden Online-Verwaltung, Cloud-Lösungen, Live-Streams sowie Augmented und Virtual Reality schrittweise eingeführt.
  28. Studierende wählen die für sie geeignete Hochschule, und Hochschulen wählen die Studierenden aus, die die Anforderungen ihrer Studiengänge am besten erfüllen.
  29. Studierende werden besonders in der Eingangsphase durch zusätzliche Informationsveranstaltungen und Tutorien beraten und begleitet, um Abbrecherquoten zu senken.
  30. Duale Studienangebote sollen akademische Bildung in ländliche Regionen bringen.
  31. Die Zahl dualer Studienangebote in ländlich geprägten mittelgroßen Städten wird deutlich ausgebaut.
  32. Programme zum Bau von Studentenwohnungen und altersgerechtem Wohnen werden verstärkt fortgesetzt.
  33. Im Medizinstudium und in Ausbildungscurricula werden Kenntnisse zu IT-Systemen, Datenmengen, Algorithmen und KI vermittelt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
FW ​419
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 15
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Linke 2438
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 35
  1. Die Hochschulmedizin und ihre Ausbildungsbestandteile im ländlichen Raum werden deutlich ausgebaut.
  2. Die Ausbildungsbestandteile der Hochschulmedizin im ländlichen Raum werden für mehr Fachrichtungen geöffnet.
  3. In den hessischen Hochschulstädten entstehen 2.000 Wohnheimplätze pro Jahr, insgesamt 10.000.
  4. Für studentischen Wohnraum wird ein eigenes Förderprogramm mit dauerhafter Sozialbindung aufgelegt.
  5. An den Universitäten werden mehr Stellen für die Lehrkräfteausbildung geschaffen, um deutlich mehr Lehrkräfte auszubilden.
  6. Die Regelstudienzeit für alle Lehrämter wird auf zehn Semester angehoben.
  7. Die Arbeitsbedingungen studentischer Hilfskräfte werden substanziell verbessert.
  8. Die Allgemeinen Studierendenausschüsse erhalten das Recht, sich zu allgemeinpolitischen Fragen zu äußern.
  9. Die Landes-ASten-Konferenz wird als landesweite Studierendenvertretung institutionalisiert.
  10. Der Hochschulzugang wird erleichtert und Bildungsbarrieren werden abgebaut.
  11. Es werden mehr Zugangswege ins Studium, auch ohne Abitur, geschaffen.
  12. Die Anrechnung beruflicher Qualifikationen für den Hochschulzugang wird vereinfacht.
  13. Die Studienplatzkapazitäten für Studierende ohne allgemeine Hochschulreife werden ausgebaut.
  14. Das BAföG wird deutlich erhöht und ausgebaut.
  15. Die Studienfinanzierung wird elternunabhängig gestaltet.
  16. Der Wechsel von Studiengängen wird erleichtert.
  17. Die Regelstudienzeit wird ausgeweitet.
  18. Ein Teilzeitstudium wird ermöglicht.
  19. Die Prüfungsdichte im Studium wird verringert.
  20. Alle Bachelorabsolventinnen und -absolventen erhalten ohne weitere Zulassungsbeschränkungen Zugang zum Masterstudium.
  21. Die Hochschulen verankern forschungsethische Reflexion stärker in den Studiengängen.
  22. Jährlich werden 2.000 Wohnplätze für Studierende geschaffen.
  23. Bestehende Studierendenwohnheime werden ohne Mietsteigerungen auf heutige Standards modernisiert.
  24. Die Studierendenwerke werden finanziell besser ausgestattet.
  25. Die demokratische Beteiligung der Studierenden von der Wohnheimverwaltung bis zum Studierendenwerk wird ausgebaut.
  26. Lehrinhalte und Studieninformationen werden mindestens zweisprachig verfasst.
  27. Transkulturelle Mentoringangebote und Kooperationen mit Programmen für Studierende aus nichtakademischen Familien werden ausgebaut und verstetigt.
  28. Studentische Hilfskräfte werden in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst aufgenommen.
  29. Im dualen Studium sollen bis zu 50 Prozent der Leistungen innercurricular beim Praxispartner erbracht werden können.
  30. Duale Studienangebote dürfen nicht zu betriebsspezifisch gestaltet sein.
  31. Das Land stellt mit gesetzlichen Regelungen sicher, dass bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen die Mindestausbildungsdauer nach § 8 BBiG eingehalten wird.
  32. Das Land regelt gesetzlich die Umsetzung und Kontrolle des Arbeitsschutzes in den Ausbildungsbetrieben dualer Studiengänge.
  33. Duale Studiengänge sollen in das Berufsbildungsgesetz aufgenommen werden.
  34. Schülerinnen, Schüler und Studierende erhalten freien Eintritt in Landesmuseen.
  35. Es werden Ausbildungsgänge sowie Qualifizierungs- und Studienangebote für Gebärdensprachübersetzung und andere Assistenzleistungen geschaffen.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 11154
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 52
  1. Studierende im Praxissemester sollen in gewissem Umfang eigenverantwortlich unterrichten dürfen und dafür aus VSS-Mitteln vergütet werden.
  2. Die Einführung einer bezahlten Nebentätigkeit für Lehramtsstudierende als studentische Lernbegleiter wird geprüft.
  3. Einstiegshürden für neue, quereinsteigende und zuziehende Lehrkräfte werden mit einem Maßnahmenpaket abgebaut, das unter anderem Ein-Fach-Lehrkräfte, mehr Studienplätze, Pensionäre, Teilzeitaufstockung und ausländische Lehrkräfte umfasst.
  4. Ausreichende Studienkapazitäten und Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte werden gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut.
  5. Weitere Angebote in den kleinen sonderpädagogischen Fachrichtungen werden bedarfsgerecht geprüft.
  6. Die Einrichtung eines Studiengangs für das Lehramt an beruflichen Schulen mit dem Fach Sozialpädagogik wird geprüft.
  7. Studienabbrechern wird der Weg in die berufliche Bildung erleichtert.
  8. Das Land entwickelt Angebote zur Ausweitung des dualen Studiums.
  9. Die Unterstützung von Studierenden aus nichtakademischen Familien wird deutlich verbessert.
  10. Die Studienberatung wird verbessert.
  11. Akademische und Ausbildungsberufe werden durchlässiger gemacht.
  12. Der Wechsel zwischen Ausbildung und Studium und deren Verknüpfung werden erleichtert und gefördert.
  13. Instrumente zur Teilhabe aller Statusgruppen an Selbstverwaltung und Hochschulgremien werden entwickelt.
  14. Ehrenamtliches Engagement von Studierenden wird etwa durch Urlaubssemester oder Anrechnung von ECTS-Punkten besser mit dem Studium vereinbar.
  15. Das duale Studium wird weiter unterstützt und regional bedarfsgerecht ausgebaut.
  16. Mehr internationale Studierende und Promovierende sollen nach Hessen geholt und zum Abschluss geführt werden.
  17. Die Betreuungsverhältnisse an Hochschulen werden weiter verbessert.
  18. Eine landesweit einheitliche StudiApp mit digitalem Studierendenausweis, Bibliothekszugang, Mensa-Zahlfunktion und Semesterticket wird eingeführt.
  19. Kombinationsmodelle aus Präsenzlehre und orts- und zeitunabhängigen Lern- und Studienformen werden gemeinsam mit den Hochschulen ausgebaut.
  20. Studierende sollen digitale Lerninhalte rechtssicher, unbürokratisch und kostenfrei nutzen und unkompliziert auf urheberrechtlich geschützte Schriftwerke zugreifen können.
  21. Alle Studierendenschaften in Hessen sollen einen rechtssicheren Semesterticketvertrag mit einem deutschlandweit gültigen, vergünstigten Ticket abschließen können.
  22. Das Programm „Studentisches Wohnen“ wird ausgebaut.
  23. Promovierende, Postdocs und internationale Studierende werden bei der Wohnungssuche besser unterstützt.
  24. Eine Landesförderung für private Hochschulen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten wird geprüft.
  25. Geförderte Hochschulen müssen einen angemessenen Teil ihrer Studienplätze gebührenfrei nach Leistungskriterien vergeben.
  26. Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit wird ausgebaut.
  27. Studiengänge für spezialisierte Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden weiterentwickelt.
  28. Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung sollen elektronisch angeboten werden können.
  29. Möglichkeiten von Freischuss und Notenverbesserung im Jurastudium werden ausgebaut.
  30. Studierenden wird ein in das Jurastudium integrierter Bachelor ermöglicht und gesetzlich verankert.
  31. Mit externen Hochschulen wird bei dualen Studiengängen im IT-Bereich kooperiert.
  32. Das Land bildet seine künftigen Fachkräfte verstärkt selbst und bedarfsgerecht aus.
  33. Die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im Landesdienst werden ausgebaut und attraktiver gestaltet.
  34. Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit wird ausgebaut.
  35. Auszubildende und Studierende im Landesdienst erhalten verlässliche Karriere- und Übernahmeperspektiven.
  36. Ausländerbehörden können mit Universitäten oder Bürgerbüros gemeinsame Außenstellen einrichten.
  37. Ausländerbehörden sollen gemeinsam mit Hochschulen oder kommunalen Bürgerbüros Außenstellen einrichten können, damit Aufenthaltstitel etwa für Studium oder Ausbildung unkompliziert ausgestellt werden.
  38. Die Zahl der Wohnheimplätze der Studierendenwerke wird erhöht.
  39. Die Landarztquote wird auf 10 Prozent der Studienplätze erhöht.
  40. Die Landarztquote wird neben Allgemeinmedizin, hausärztlicher Inneren Medizin und Pädiatrie auf die Psychiatrie ausgeweitet.
  41. An den hessischen Universitäten werden weitere Medizinstudienplätze geschaffen.
  42. Über den Hochschulpakt wird die Zahl der Studienplätze an allen Standorten erhöht.
  43. Ausbildungskapazitäten in der Pflegefach- und Pflegehelferausbildung sowie die Zahl der Pflegestudienplätze werden erhöht.
  44. Der Ansatz „Lernen durch Engagement“ soll in Schule, Ausbildung und Studium stärker berücksichtigt werden.
  45. Gründungsbotschafter werben an Schulen und Hochschulen für Unternehmensgründungen.
  46. Die Universitätskliniken werden für Spitzenmedizin und Lehre nach der Approbationsordnung weiterentwickelt.
  47. Hauptschüler, Quereinsteiger und ausländische Studierende erhalten einen besseren Zugang zur Heilerziehungspflege-Ausbildung.
  48. Freiwilligenarbeit soll bereits in Schule, Ausbildung und Studium unterstützt werden.
  49. An der Goethe-Universität Frankfurt wird ein Studiengang für Trainerpersonal eingerichtet.
  50. Frankfurt wird als international attraktiver Studienstandort für Finanzen weiterentwickelt.
  51. Ein neues Austauschprogramm für Schüler, Auszubildende und Studierende mit den Partnerregionen wird aufgelegt.
  52. Europäische Hochschulen sollen gemeinsame Vorlesungsreihen mit Lehrenden verschiedener Fachgebiete anbieten.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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