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Studierende

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 6​6
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 4
CDU 2413
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 12
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
SPD ​106
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
Grüne ​423
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Vorhandene und neue Studiengänge in Ökologie, Naturschutz und Artenkenntnis sollen unterstützt und ausgebaut werden.
  2. Ein Ein-Fach-Lehramt wird mindestens für Kunst, Musik und Sport eingeführt.
  3. Das Angebot an Lehramtsstudiengängen an den Universitäten Halle-Wittenberg und Magdeburg wird dauerhaft ausgebaut.
  4. An beiden Universitäten wird das duale Lehramtsstudium ausgebaut oder neu angeboten.
  5. Teilzeit- und Fernstudienangebote werden ausgebaut.
  6. An den Hochschulen wird ein studentisches Prorektorat eingeführt.
  7. In der akademischen Selbstverwaltung wird ein Modell der Viertelparität der Statusgruppen eingeführt.
  8. Anhörungsrechte für Studierendenvertretungen werden gesetzlich verankert.
  9. Die Studierendenrätekonferenz kann eine Körperschaft werden.
  10. Das BAföG wird zu einem elternunabhängigen BAföG weiterentwickelt.
  11. Studentische Praktika werden vergütet, ob freiwillig oder verpflichtend.
  12. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Erstakademiker, Studierende mit Migrationsgeschichte und aus einkommensschwachen Haushalten werden ausgebaut.
  13. Die Arbeit der Studierendenwerke wird gesichert, damit Wohnheime, Mensen, Kinderbetreuung und psychosoziale Beratung bedarfsgerecht und bezahlbar sind.
  14. Bezahlbares studentisches Wohnen wird über das Programm „Junges Wohnen“ für Neubau und Sanierung von Wohnheimen gefördert.
  15. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag mit angemessenen Löhnen, Mindestvertragslaufzeiten und Mitbestimmungsrechten eingeführt.
  16. Die universitäre Trainerausbildung soll in den mitteldeutschen Raum zurückgeholt werden.
  17. Prävention und Gesundheitsförderung sollen in Studium und Ausbildung aller Gesundheitsberufe stärker verankert werden.
  18. Geschlechtergerechte Forschung wird in die medizinische Ausbildung und den Klinikalltag eingebracht.
  19. Die Curricula von Medizinstudium und Facharztausbildung werden so überarbeitet, dass angehende Frauenärztinnen und Frauenärzte die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen erlernen.
  20. Der Wohnheimbau für Auszubildende und Studierende wird erheblich ausgebaut.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Linke ​1039
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Die Lehramtsausbildung an der Universität Magdeburg für die Sekundarstufe I und II wird um 200 Erstsemesterplätze, vor allem in Mangelfächern, erweitert.
  2. Gemeinden und Landkreise werden stärker an der Lehrkräftegewinnung beteiligt und durch frühe Einstellungszusagen motiviert, gute Bedingungen für angehende Lehrkräfte zu schaffen.
  3. Hochschulen werden gut ausgestattet und ein vielfältiges Studienangebot gestärkt.
  4. Teilzeitstudium und verlängerte Regelstudienzeiten sollen unterschiedlichen Lebenslagen Raum geben.
  5. Landesflächen werden kostengünstig für studentisches Wohnen bereitgestellt.
  6. Die sozialpsychologische Beratung für Studierende wird flächendeckend gestärkt.
  7. Anträge von Studierenden werden kurz, verständlich und zügig entschieden.
  8. Die Bearbeitungszeiten beim BAföG werden gesenkt.
  9. Lern- und Lehrmittelfreiheit an Hochschulen wird unbürokratisch eingeführt.
  10. Eine Bundesinitiative soll ein elternunabhängiges BAföG erreichen, das die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten abbildet und jährlich mindestens um die Inflation steigt.
  11. Für Studierende aus Nichtakademikerhaushalten werden zusätzliche Unterstützungsangebote geschaffen.
  12. Unterstützungsangebote für Studierende bei Krisen, Fachwechsel und im Studienverlauf werden nach dem Prinzip einer zentralen Anlaufstelle ausgebaut.
  13. Regelstudienzeiten werden verlängert, sodass ein achtsemestriger Bachelor mit einem viersemestrigen Master kombiniert werden kann.
  14. Alle Bachelorabsolventen im Land erhalten eine Masterplatzgarantie.
  15. Ein Teilzeitstudium wird ermöglicht.
  16. Der Übergang von den Studienkollegs in die Hochschulen wird attraktiv gestaltet.
  17. Willkommensketten begleiten Studierende vom ersten Semester bis zum ersten Job im Land.
  18. Internationale Studierende werden bei Sprache, Anerkennung und Aufenthalt vom Studienkolleg bis zum Berufseinstieg unterstützt.
  19. Das Land baut Strukturen für den Verbleib von Absolventen und für Studienbewerbungen auf.
  20. Mindestbedingungen für studentisch Beschäftigte wie planbare Jobs, Verträge vor Tätigkeitsbeginn und fristgerechte Zahlung werden festgeschrieben.
  21. Ein Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte wird unterstützt.
  22. Innovations- und Praxissemester werden gefördert und ihre Ergebnisse genutzt.
  23. Ein neues Landeshochschulgesetz führt nach Möglichkeit die Viertelparität in Hochschulgremien ein.
  24. Das neue Landeshochschulgesetz schafft ein studentisches Prorektorat und ein Prorektorat der Mitarbeitenden.
  25. Studentische Gremien werden durch Zugang zu Informationen und Ressourcen gestärkt.
  26. Praxissemester im Lehramtsstudium werden qualitativ abgesichert.
  27. Lehramtsausbildung und Schulalltag werden in Universitätsstädten und im ländlichen Raum verzahnt.
  28. Partnerschulnetzwerke und Mentoring in der Lehrerbildung werden ausgebaut.
  29. Sprachbildung, Inklusion und digitale Werkzeuge in der Lehrerbildung werden mit einem landesweiten Qualitätsrahmen gestärkt.
  30. Neue Modelle der Lehramtsausbildung werden eingeführt.
  31. Die Zahl der Medizinstudienplätze wird erhöht.
  32. Der Numerus clausus für das Medizinstudium wird aufgeweicht.
  33. Die Landeskinderförderung im Medizinstudium wird ausgebaut.
  34. Kostengünstige, ganzjährige Tickets für Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Studierende und Bedürftige werden eingeführt.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
BSW ​839
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Mehr Wohnheimplätze und Internate für Studierende und Auszubildende werden geschaffen.
  2. Bezahlbare Wohnheimplätze und Internate für Studierende und Auszubildende werden geschaffen.
  3. Schüler, Auszubildende und Studierende erhalten eintrittsfreien Zugang zu Museen und Bibliotheken.
  4. Die Studienplätze in der Kindheitspädagogik werden ausgebaut.
  5. Der Bachelorabschluss ist kein bloßer Ausbildungsersatz, sondern vermittelt wissenschaftliche Grundlagen, kritisches Denken und Vertiefung.
  6. Für studentische Beschäftigte wird eine landesweite tarifvertragliche Regelung mit fairer Bezahlung und klaren Rechten geschaffen.
  7. Für studentische Beschäftigte werden faire Standards etabliert.
  8. Studiengänge werden so gestaltet, dass sie ohne Absenkung des akademischen Anspruchs erfolgreich absolviert werden können.
  9. Finanzierung und personelle Ausstattung des Landesstudienkollegs in Halle und Köthen werden deutlich verbessert.
  10. Das BAföG wird deutlich ausgeweitet und reformiert.
  11. Absolventen eines Bachelorstudiums in Sachsen-Anhalt erhalten einen garantierten Zugang zu einem Masterstudienplatz im Land.
  12. Der Übergang vom Bachelor zum Master ist kein zusätzlicher Selektionsmechanismus.
  13. Der Studienerfolg wird durch bessere Betreuung und Organisation gesteigert.
  14. Studienbedingungen werden mit realistischen Studienverläufen verbessert.
  15. Der Übergang vom Bachelor zum Master wird garantiert.
  16. Das Lehramtsstudium wird grundlegend überprüft und mit stärkerem Praxisbezug weiterentwickelt.
  17. Theorie und Praxis werden im Lehramtsstudium besser verzahnt.
  18. Das duale Lehramtsstudium an der Universität Magdeburg wird konsequent weiterentwickelt.
  19. Im Lehramtsstudium werden mehr Studienplätze geschaffen.
  20. Sachsen-Anhalt erhält zwei leistungsfähige Ausbildungsstandorte für Lehrkräfte.
  21. Das Lehramtsstudium wird praxisnäher und alltagsorientierter gestaltet.
  22. Studienstrukturen im Lehramt werden vereinheitlicht und die Durchlässigkeit erhöht.
  23. Das duale Lehramtsstudium wird ausgebaut.
  24. Die Zahl der Studienplätze in Human- und besonders Zahnmedizin wird erhöht.
  25. Studienplätze in Human- und Zahnmedizin werden ausgebaut.
  26. Hochschulgremien werden künftig paritätisch besetzt.
  27. Praxis- und berufsorientierte Studienangebote werden ausgebaut.
  28. Die paritätische Mitbestimmung aller Statusgruppen an Hochschulen wird gestärkt.
  29. Ausbildungsplätze in Medizin und Psychotherapie werden ausgeweitet.
  30. Dem Fachärztemangel wird mit verstärkter Ausbildung, Stipendienprogrammen und gezielter Förderung des ländlichen Raums begegnet.
  31. Studienplätze und Ausbildungskapazitäten für Psychologen und Psychotherapeuten werden ausgeweitet.
  32. Durch erweiterte Ausbildungs- und Studienkapazitäten werden mehr Therapieplätze geschaffen.
  33. Ausbildungskapazitäten und Studienplätze an den Universitätskliniken Halle und Magdeburg werden erweitert.
  34. Das Auswahlverfahren für Medizinstudienplätze wird kritisch überprüft, um den Zugang zu erleichtern.
  35. Leistung und Eignung für das Medizinstudium werden nicht primär an Abiturnoten festgemacht.
  36. Es werden Beratungs- und Servicestellen für Studierende und junge Ärzte zu Fördermöglichkeiten, Niederlassung und Praxisgründung eingerichtet.
  37. Kooperationsvereinbarungen mit Universitäten im europäischen Ausland für ein Medizinstudium bei unzureichendem Numerus clausus werden geprüft.
  38. Studienplätze in der Humanmedizin in Halle und Magdeburg werden ausgebaut.
  39. Der Zugang zum Medizinstudium wird reformiert und der Numerus clausus relativiert.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
FDP 3512
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
FW ​313
Mehr Rechte oder Angebote 13
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Koalitionsvertrag ​628
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Unternehmerisches Denken und Handeln wird in Schulen und Hochschulen vermittelt.
  2. In Technologie- und Gründerzentren werden auch Angebote für Schulklassen und Studierende verankert.
  3. Medizin- und Psychotherapiestudierende werden für die Belange von trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sensibilisiert.
  4. Die Studienplatzkapazitäten in der Medizin werden ausgebaut.
  5. Vom Bund wird ein Bundesprogramm zur Unterstützung des Ausbaus der Studienplatzkapazitäten gefordert.
  6. Jede Absolventin und jeder Absolvent des Lehramtsstudiums erhält rechtzeitig ein Angebot für den Vorbereitungsdienst.
  7. Ein Mentorenprogramm schafft Anreize für pensionierte Lehrkräfte, Studierende, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und Seiteneinsteiger zu betreuen.
  8. Lehramtsstudierende erhalten die Möglichkeit, früher zu unterrichten oder Ganztagsangebote zu machen.
  9. Praxiserfahrungen aus dem Studium sollen in späteren Phasen der Lehramtsausbildung angerechnet werden.
  10. Informationen zur Lehramtsausbildung werden auch in der Studierendenberatung bereitgestellt, etwa für Studienwechsler, Studienzweifler und Studierende ohne Abitur.
  11. Ein Gründersemester für Studierende wird eingeführt.
  12. Das Beratungs- und Förderangebot für gründende Studierende wird effizienter gestaltet.
  13. Hochschulen können eine Unternehmensgründung als Praxissemester mit ECTS-Anrechnung anerkennen.
  14. Die Hochschulausbildung wird praxisgerechter gestaltet.
  15. Mehr digitale Hochschulbildung durch hochschulübergreifende Vernetzung wird angestrebt.
  16. Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen für digitales Studieren und einheitliche Kommunikationsstandards zwischen Hochschulen werden geschaffen.
  17. Unter Nutzung von Bundesprogrammen wird an den Hochschulen mehr Personal eingestellt.
  18. Mit Hochschulen und Kommunen werden Möglichkeiten für ausreichende Kinderbetreuung für Beschäftigte und Studierende gesucht.
  19. Die Einführung aktueller Software- und Lernmanagementsysteme an den Hochschulen wird unterstützt.
  20. Die Studentenwerke werden beim Wohnheimbau unterstützt, auch mit Bundesmitteln der Städtebauförderung.
  21. Ein Schnupperstudium zur Erstorientierung soll künftig nicht auf die BAföG-Förderdauer angerechnet werden.
  22. Per Bundesratsinitiative soll das BAföG so reformiert werden, dass die Förderung elternunabhängig erfolgt.
  23. Die Entwicklung moderner Steuerungsmöglichkeiten zur Qualitätsverbesserung beim Studieneinstieg wird unterstützt.
  24. Studienvorbereitende und studienbegleitende Orientierungs- und Coachingangebote werden unterstützt.
  25. Demokratiebildung und interkulturelle Bildung werden verbindlich in den Lehrplänen der Schulen, in relevanten Ausbildungs- und Studiengängen und in der Weiterbildung verankert.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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