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Studierende

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​964
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 56
  1. Die Berlinovo baut verstärkt bezahlbare Wohnungen für Studierende, Senioren und weitere Bedarfsgruppen.
  2. Ein Programm mit erweiterten Kreditmöglichkeiten, öffentlichen Zuschüssen und Umnutzung von Gebäuden fördert den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen.
  3. Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften werden angehalten, Wohnungskontingente für Studierende auszubauen.
  4. Das Bundesprogramm „Junges Wohnen“ wird auch für Sanierungen von Studierenden- und Azubiwohnheimen nutzbar gemacht.
  5. Auf Bundesebene wird eine BAföG-Reform mit elternunabhängiger Förderung angestrebt.
  6. Der BAföG-Berechtigtenkreis wird deutlich ausgeweitet, und ein Studiengangswechsel führt nicht zum Verlust der Berechtigung.
  7. Ein bundesweit erstes Institut und ein Studiengang für gemeinnützige Wohnungswirtschaft werden aufgebaut.
  8. Bezahlbarer Wohnraum für Studierende, Auszubildende und ähnliche Bedarfsgruppen wird bereits im Bebauungsplan verankert.
  9. Die Ausbildung in Pflege- und Heilberufen sowie das Medizinstudium werden gefördert.
  10. Die Ausbildungskapazitäten für Pharmazeuten und PTA werden ausgebaut.
  11. Modellstudiengänge in Physio- und Ergotherapie an Hochschulen werden gesichert und gefördert.
  12. Lehrkräfteausbildung für OSZ und Arbeitslehre, Kooperationen mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Quereinstiegs-Master und Weiterbildung in diesen Fächern werden deutlich gestärkt.
  13. Die Mieten für Plätze in Studierendenwohnheimen werden begrenzt.
  14. Studierendenwerk und ein neu zu gründendes Auszubildendenwerk werden kreditfähig gemacht, um selbst Wohnungen bauen und sanieren zu können.
  15. Der Zugang zu akademischer Bildung und Wissenschaft wird geöffnet und soziale Hürden werden abgebaut.
  16. Die Umsetzung der im Forum Gute Arbeit entwickelten Maßnahmen wird unter Berücksichtigung aller Beschäftigtengruppen vorangetrieben.
  17. Strukturelle Hürden für Studium und wissenschaftliche Betätigung werden abgebaut.
  18. Mentoringprogramme und Unterstützung für Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern und mit Migrationsgeschichte werden ausgebaut und verstetigt.
  19. Möglichkeiten zum Studium neben Beschäftigung oder Care-Aufgaben werden erweitert.
  20. Die Gremienstrukturen an den Hochschulen werden weiter demokratisiert.
  21. Die Möglichkeiten der Mitbestimmung an den Hochschulen werden gefördert.
  22. Die forschungsorientierte Lehre an den Hochschulen wird weiter gestärkt.
  23. Das Berliner Zentrum für Hochschullehre wird zur Förderung der Lehrqualität weiter unterstützt.
  24. Die studentischen Tutorien werden ausgebaut und abgesichert.
  25. Die Feedback-Kultur zwischen Studierenden und Lehrenden wird als Teil der Qualitätssicherung der Lehre gestärkt.
  26. Feedback und Expertise der Studierenden erhalten in der Qualitätssicherung mehr Gewicht, etwa durch gestärkte Ausbildungskommissionen.
  27. Alle Verfahren der Qualitätssicherung von Studiengängen werden öffentlich und transparent gestaltet.
  28. Modularisierte Studiengänge werden studierbarer gestaltet.
  29. Die Anerkennung von Studienleistungen anderer Hochschulen, insbesondere im Raum Berlin-Brandenburg, wird erleichtert.
  30. Die Ordnungsmaßnahmen im Berliner Hochschulgesetz werden abgeschafft.
  31. Berlin bildet Lehrkräfte bedarfsgerecht aus.
  32. Die Qualität des Lehramtsstudiums wird erhöht.
  33. Das Lehramtsstudium wird universitätsübergreifend flexibler gestaltet und professionalisiert.
  34. Professionsbezogene Anteile und die Theorie-Praxis-Verzahnung im Lehramtsstudium werden ausgebaut.
  35. Die Anteile von anwendungsorientierter Didaktik, Erziehungswissenschaften und Schulpraxis werden ab dem Bachelorstudium gestärkt.
  36. Didaktik, Erziehungswissenschaften und Schulpraxis werden besser mit der fachwissenschaftlichen Ausbildung verzahnt.
  37. Bei der Auswahl lehramtsrelevanter fachwissenschaftlicher Anteile wird stärker priorisiert.
  38. Geprüft wird, in welchen Fächern eigene Lehrveranstaltungen für Lehramtsstudierende möglich sind.
  39. Lehramtsstudierende erhalten mehr Möglichkeiten zur eigenen Schwerpunktsetzung.
  40. Querschnittsthemen wie inklusive Pädagogik, Demokratiebildung, Deutsch als Zweitsprache und armutssensible Pädagogik erhalten im Lehramtsstudium verbindlich mehr Raum.
  41. Die Quereinstiegs-Master werden ausgebaut.
  42. Eine Ausweitung der Quereinstiegs-Master auf weitere Fächer wird geprüft.
  43. Für die Ausbildung von Lehrkräften an beruflichen Schulen wird die Kooperation mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften gestärkt.
  44. Die Betreuung der Lehramtsstudierenden im Praxissemester wird verbessert.
  45. Die lehrkräftebildenden Einheiten der Hochschulen werden für eine bessere Begleitung der Studierenden ausgestattet.
  46. Der Flex-Master wird bedarfsgerecht ausgebaut, damit Lehramtsstudierende aller Fachrichtungen Studium und Erwerbstätigkeit verbinden können.
  47. Für bereits eigenverantwortlich unterrichtende Lehramtsstudierende werden verbindliche Angebote zur angeleiteten Reflexion ihrer Praxiserfahrungen geschaffen.
  48. Gemeinsame Formate für Lehramtsstudierende und aktive Lehrkräfte werden etabliert.
  49. Intersectional Black European Studies werden wieder in der Berliner Studienlandschaft angeboten.
  50. In der Juristenausbildung werden Mietrecht, Sozialrecht, Umweltrecht und Sexualstrafrecht gestärkt.
  51. Im ersten juristischen Examen wird ein E-Examen eingeführt.
  52. Die Zweitkorrektur schriftlicher Examensarbeiten erfolgt verdeckt, ohne Kenntnis der Erstbewertung.
  53. Der Prüfungskommission in der mündlichen Prüfung sind die Vornoten unbekannt.
  54. Eine niedrigschwellige Ansprechstelle zur Vermeidung von Konflikten in mündlichen Prüfungen wird eingeführt.
  55. Die Ansprechstelle reagiert auf Konfliktlagen unterhalb der Befangenheitsschwelle und dokumentiert Mitteilungen der Prüflinge.
  56. Die Anmeldung zu juristischen Prüfungen mit Online-Einreichung der Dokumente wird ermöglicht.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 2
CDU 1​13
Mehr Rechte oder Angebote 13
  1. Ein grundständiges Studienfach Bachelor of Laws – Gerichtsvollzug wird in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin eingerichtet.
  2. Junges Wohnen wird gestärkt.
  3. Mit einem neuen Vermietungskonzept bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen wird Studierenden und Auszubildenden der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in der ganzen Stadt erleichtert.
  4. Projekte, in denen Studierende innovative Konzepte für die Stadt der Zukunft entwickeln, werden gefördert.
  5. Ein hochschulübergreifendes Netzwerk für Beratung und Unterstützung, auch über die Studienzeit hinaus, wird geschaffen.
  6. Studierende werden dabei unterstützt, ihre Ideen unternehmerisch umzusetzen.
  7. Der Gründergeist wird auch in weiteren Karriereverläufen und in der wissenschaftlichen Ausbildung gestärkt, etwa in Graduiertenschulen oder als Querschnittsthema in Curricula.
  8. Mit einem Start-up-Praktikumsprogramm können Studierende Erfahrungen in Berliner Start-ups sammeln.
  9. Angestrebt wird die Vermittlung von 1.000 Studierenden pro Jahr in Berliner Start-ups.
  10. Die Anstellung wird mit 500 Euro Landeszuschuss pro Monat und Student gefördert.
  11. Zusätzliche Einnahmen sollen der Qualität von Studium und Lehre zugutekommen und die Anziehungskraft als Studienort steigern.
  12. In den Bezirken soll es professionelle und verbindliche Integrationsangebote für alle Neuberliner geben, unabhängig davon, ob sie als Asylbewerber, Studierende oder Fachkräfte kommen.
  13. Für die Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin werden am neuen Standort in Moabit moderne Bedingungen für Ausbildung und Filmproduktion geschaffen.
Weniger Geld 1
AfD 3611
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 1
Grüne ​925
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Studierende erhalten das Recht, tierfreie Methoden zu erlernen und entsprechende Abschlüsse zu erwerben.
  2. Auf Bundesebene wird ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an den Hochschulen (TV-Stud) angestrebt.
  3. Initiativen zur Aufnahme bedrohter Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierender werden gestärkt und ausgebaut.
  4. Die Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche wird in der medizinischen Ausbildung verankert.
  5. An den Berliner Hochschulen wird der Studiengang „Intersectional Black European Studies“ eingerichtet.
  6. Queere Perspektiven werden in Studium und Ausbildung, insbesondere in Sozial- und Gesundheitsberufen, integriert.
  7. Für Studierende und Auszubildende wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen.
  8. Ausbildungs- und Studienbedingungen werden verbessert.
  9. Auszubildende und Studierende erhalten ausreichend Zugang zu günstigem Wohnraum.
  10. Das Studierendenwerk Berlin wird gestärkt.
  11. An jeder größeren Hochschule hat mindestens eine Mensa auch abends geöffnet.
  12. Lehre und Prüfungen an Hochschulen berücksichtigen die Lebensbedingungen der Studierenden.
  13. Das Teilzeitstudium wird gestärkt.
  14. Die Anzahl der Prüfungsversuche an Hochschulen wird erhöht.
  15. Es wird geprüft, wie nach dem Vorbild des Jurastudiums Wege zu alternativen Abschlüssen ermöglicht werden können.
  16. Der Erwerb von Qualifikationen in der gesamten Berliner Hochschullandschaft wird vereinfacht.
  17. Curricula werden flexibler gestaltet.
  18. An Hochschulen werden mehr niedrigschwellige, moderierte Debattenräume geschaffen.
  19. Die Sicherheit und das unbeschwerte Studium insbesondere jüdischer Studierender werden garantiert.
  20. Die akademische Pflegeausbildung wird durch eine Anpassung der Studienplätze gestärkt.
  21. Die Notenvergabe in der juristischen Ausbildung wird transparenter.
  22. In den Staatsprüfungen werden verdeckte Zweitkorrekturen eingeführt.
  23. Duale Ausbildung, duale Studiengänge und Trainee-Programme im öffentlichen Dienst werden ausgebaut.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 1
SPD ​413
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 4
BSW 2​9
FDP 135
Koalitionsvertrag ​1136
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Geprüft wird eine Regelung analog zu den Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht für Prüfungen an Hochschulen und weitere staatliche Prüfungen.
  2. In der Juristenausbildung werden methodische und soziale Kompetenzen gefördert.
  3. Das digitale Staatsexamen wird schrittweise eingeführt.
  4. An der HWR Berlin wird ein dualer Studiengang für Gerichtsvollzieher mit Eingangsamt A 9 eingerichtet.
  5. Ein leistungsfähiges und gebührenfreies Bildungssystem von der Kita bis zur Hochschule wird gewährleistet.
  6. Duale Ausbildungs-, Qualifikations- und Studienangebote sowie Übergänge in berufliche Bildung werden gefördert.
  7. Zusätzliche Förderungen für Frauen-, Studierenden- und Azubi-Wohnheime werden aufgesetzt.
  8. Bis Ende der Wahlperiode sollen bis zu 5.000 Wohneinheiten für Studierende und Auszubildende entstehen.
  9. Die Studien- und Ausbildungsplatzkapazitäten für Gesundheitsberufe sollen erhöht werden.
  10. Studienplätze der Medizinpädagogik werden an den staatlichen Universitäten etabliert.
  11. Die Zahl der Studienplätze der Pflegepädagogik wird erhöht.
  12. Die professorale Lehre soll die zentrale Rolle in Studium und Lehre behalten und im Umfang gestärkt werden.
  13. Studentische Beschäftigte sollen wieder etwa in der Studienberatung eingesetzt werden können.
  14. Die Lehrkapazitäten in der Lehrkräftebildung werden in einem ersten Schritt ausfinanziert erhöht.
  15. Zusätzlich zum polyvalenten Studiengang mit Lehramtsoption wird ein Lehramtsstudium als Bachelor of Education eingeführt, das für den Master of Education qualifiziert.
  16. Ein Modellversuch zur dualen Lehrkräfteausbildung an Universitäten mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gestartet, mit Schwerpunkt auf Grundschul- und Berufsschullehramt.
  17. Die Immatrikulation in den Master of Education soll zum Winter- und zum Sommersemester möglich sein.
  18. Die Inhalte der Lehramtsausbildung sollen sich stärker an der Schulpraxis ausrichten.
  19. Mit dem Konzept der Schwerpunktausbildungsschulen werden universitäre Inhalte und Praxis im Lehramtsstudium stärker verzahnt.
  20. Vereinbarkeit und Durchlässigkeit des Lehramtsstudiums und des Praxissemesters werden gestärkt, unter anderem durch mehr digitale Lehrangebote.
  21. Beratungs- und Unterstützungsangebote für benachteiligte Gruppen an Hochschulen und im Studierendenwerk werden gestärkt, vor allem die psychosozialen Angebote.
  22. Besonders begabte Studierende werden gefördert.
  23. Hochschulen können auf Antrag Erweiterungen der studentischen Mitbestimmung im gesetzlichen Rahmen erproben.
  24. Mindestens eine Berliner Universitätsbibliothek soll künftig rund um die Uhr geöffnet sein.
  25. Die Weiterentwicklung von Studiengängen im Gesundheitsbereich wie Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft und Health Data Science wird unterstützt.
  26. Das duale Studium wird unter der Dachmarke „Duales Studium Berlin“ weiterentwickelt.
  27. Eine hybride künstlerisch-wissenschaftliche Promotion soll auch an den Kunst- und Musikhochschulen erprobt werden.
  28. Die Studienkapazitäten für Soziale Arbeit an ASH, EHB und KHSB werden ausgebaut.
  29. Die Studienplatzkapazitäten in der Sportwissenschaft werden ausgeweitet.
  30. Landesunternehmen schaffen duale Ausbildungs- und Studienplätze.
  31. An der HWR werden zusätzliche Kapazitäten eingerichtet, um mehr Nachwuchskräfte für die Verwaltung zu gewinnen.
  32. Kooperationen und duale Studienangebote an anderen Hochschulen werden, auch länderübergreifend, ausgebaut.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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