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Studierende

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​526
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Absolventen sächsischer Hochschulen werden durch frühzeitige Ansprache für eine Tätigkeit in Sachsen gewonnen.
  2. Die berufliche Bildung reagiert frühzeitig auf neue Bedarfe an Ausbildungsberufen und Studiengängen.
  3. Die Hochschul- und Forschungslandschaft soll durch moderne Studien- und Arbeitsbedingungen attraktiver werden.
  4. Die Studienorte sollen regional ausgewogen auf Stadt und Land verteilt sein.
  5. Akademische Wissensvermittlung soll stärker mit berufspraktischen Kernkompetenzen verzahnt werden.
  6. Das Projekt MEDiC in Chemnitz wird gestärkt und erhält neue Räumlichkeiten für die Lehre.
  7. Eine Erweiterung auf die Ausbildung von Zahnärzten wird in Erwägung gezogen.
  8. Durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit sollen mehr Humanmediziner für den ländlichen Raum ausgebildet werden.
  9. Die Pharmazieausbildung in Leipzig wird gestärkt, um mehr Apotheker für Sachsen zu gewinnen.
  10. Eine stärkere Kooperation bei der Ausbildung von Pharmazeuten in Ungarn wird in Erwägung gezogen.
  11. Die regionalisierte Lehrerausbildung mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird mit Fokus auf Berufsschullehrer und Referendare ausgebaut.
  12. Zulassungsbeschränkte Studiengänge sollen über Eignungstests oder Auswahlgespräche auch Talenten ohne erforderlichen Notendurchschnitt offenstehen.
  13. Das Hochschulgesetz wird reformiert, um Studentenräte zu Studentenparlamenten und allgemeinen Studentenausschüssen weiterzuentwickeln.
  14. Studentische Hochschulgruppen sollen gesetzlich normiert und von den Rektoraten anerkannt werden.
  15. Studentenwerke werden besonders im ländlichen Raum bei moderner Wohn- und Lebenssituation für Studenten unterstützt.
  16. Das Recht zum Austritt aus der Verfassten Studentenschaft soll wieder eingeführt werden.
  17. Die Vereinbarkeit von Familie und Studium soll etwa durch Teilzeitstudium gefördert werden.
  18. Sächsische Mobilitätsprogramme werden ausgebaut, um mehr internationalen Austausch in Forschung und Lehre zu ermöglichen.
  19. Mehr Initiativen und Netzwerke sollen Medizinstudenten für die Niederlassung gewinnen und wirtschaftlich befähigen.
  20. Die Zahl der Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird erhöht.
  21. Die Studienplätze für Physician Assistant an der Dualen Hochschule Sachsen werden verdoppelt.
  22. Die Landarztquote soll erhöht werden.
  23. Eine Quote für Zahnärzte und Apotheker soll eingeführt werden.
  24. Förderprogramme wie „Junges Wohnen“ sollen konsequent für Wohnraum von Studierenden und Auszubildenden genutzt werden.
  25. An der Universität Leipzig wird ein Studiengang für akademische Trainerausbildung etabliert.
  26. Kooperative Weiterbildungsangebote, Postgraduiertenprogramme und Netzwerke im Medienbereich werden unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
AfD 439
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 3
BSW ​114
SPD ​1334
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Für junge Menschen in Ausbildung oder Studium soll auf Basis des Deutschlandtickets ein Sozialtarif von 29 Euro pro Monat gelten.
  2. Studierenden- und Azubi-Wohnheime werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  3. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung soll erhöht werden.
  4. An den Hochschulen werden 450 zusätzliche Dauerstellen geschaffen.
  5. Lehramtsstudierende erhalten frühzeitig bezahlte Praxiserfahrung.
  6. Im Lehramtsstudium wird die Möglichkeit zum Teamteaching geschaffen.
  7. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung wird erhöht.
  8. Die Hochschulen werden bei der Umsetzung ihrer Internationalisierungsstrategien unterstützt.
  9. Engagement-Leistungen während Ausbildung oder Studium werden anerkannt.
  10. Ausbildung und Studium sollen in Teilzeit absolviert werden können.
  11. Die Duale Hochschule Sachsen und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen Studiengänge für akademisierte Therapie- und Gesundheitsberufe einrichten.
  12. Das Orientierungsstudium wird ausgebaut.
  13. Studienberatung und Berufsorientierung werden gestärkt.
  14. Studierende der Dualen Hochschule erhalten Schutzrechte analog dem Berufsbildungsgesetz.
  15. Durch verlässliche Grundfinanzierung und Kontinuität beim akademischen Personal sollen optimale Studienbedingungen entstehen.
  16. Studentische Tutorien werden gestärkt und die Betreuungsrelation wird verbessert.
  17. Die „Strategie der digitalen Transformation im Hochschulbereich“ wird umgesetzt.
  18. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in Lehre, Studium und Weiterbildung an Hochschulen verankert.
  19. Der Erweiterte Senat als Wahlversammlung der Hochschulleitung wird paritätisch mit allen Mitgliedergruppen besetzt.
  20. In Studierendenwohnheime wird investiert, um sozialen Wohnraum zu sanieren und neu zu schaffen.
  21. Die Einführung eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TVStud) wird unterstützt.
  22. Die digitale Vernetzung von Studienangeboten wird vorangetrieben.
  23. Lehr- und Lernmaterialien (OER) werden auf einer gemeinsam genutzten Plattform ausgetauscht.
  24. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung wird erhöht.
  25. Auf Basis des Deutschlandtickets wird ein einfaches und günstiges Angebot für junge Menschen in Ausbildung, Studium und Freiwilligendienst entwickelt.
  26. Die Qualität von Lehre und Forschung an Verwaltungshochschule, Polizeifachschulen und Hochschule der Sächsischen Polizei wird weiter ausgebaut.
  27. Das Lehramtsstudium enthält mehr Bildungspraxis und weniger Fachwissenschaft.
  28. Lehramtsstudierende erhalten frühzeitig Praxiserfahrung und die Möglichkeit zum Teamteaching.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 6
Grüne ​748
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 45
  1. Die bildungswissenschaftliche Lehrkräfteausbildung bereitet besser auf die tatsächlichen Herausforderungen im Schulalltag vor.
  2. Die Praxisanteile werden intensiver mit dem Lehramtsstudium verwoben.
  3. Die Lehrkräfteausbildung wird mit einem Lehrkräftebildungsgesetz modernisiert.
  4. Die Lehrkräfteausbildung enthält mehr und früher eingebundene Praxisphasen.
  5. Im Lehramtsstudium wird ein integrierter Bachelorabschluss möglich.
  6. Das Lehramtsstudium kann an allen Hochschulen auch in Teilzeit absolviert werden.
  7. Der Umgang mit Heterogenität und Diversität wird in allen Lehramtsstudiengängen stärker behandelt.
  8. Begleitung und Mentoring für Lehramtsstudierende und Berufsanfänger werden ausgebaut.
  9. Die Modellstudiengänge im Lehramt, insbesondere „Lehramt an Gymnasien/Gemeinschaftsschule“ in Leipzig, werden verstetigt.
  10. Psychische Gesundheit, Emotionskompetenz, Mobbingabbau und soziale Kompetenzen werden im Lehramtsstudium und in der Schule stärker behandelt.
  11. Berufsbegleitende Studiengänge werden gefördert.
  12. Hochschulbildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen sollen für unterschiedliche Bildungsbiographien und in jeder Lebensphase möglich sein.
  13. Teilzeitstudienangebote werden ermöglicht.
  14. Studienverlaufspläne sollen individuell angepasst werden können.
  15. Digitale Lehrangebote werden als Möglichkeit gleichberechtigter Teilhabe am Hochschulbetrieb standardisiert.
  16. Hybride Lehrformate werden weiterentwickelt.
  17. Internationale Studierende und Wissenschaftler erhalten niedrigschwellige, kultursensible Unterstützungs- und Beratungsangebote.
  18. Für internationale Studierende und Wissenschaftler werden zentrale Anlaufstellen in der Verwaltung mit Angeboten aus einer Hand von der Bewerbung bis zur Immatrikulation oder Anstellung geschaffen.
  19. Maßnahmen zur Gewinnung und zum Verbleib internationaler Studierender und Wissenschaftler in Sachsen werden vorangetrieben.
  20. Kooperationen mit europäischen Nachbarregionen durch bi- und trinationale Studiengänge und Abschlüsse sowie Forschungskooperationen werden gefördert.
  21. Austauschprogramme von und nach Sachsen werden gestärkt.
  22. Die fachliche Begleitung der Studierenden, etwa durch Tutorien, wird gestärkt.
  23. Studierende erhalten individuelle Beratung und Begleitung in allen Studienabschnitten.
  24. Kooperationen mit anderen Akteuren der Bildungsberatung werden verstärkt.
  25. Eine unkomplizierte, barrierefreie BAföG-Beantragung und volldigitale Bearbeitung durch die Studierendenwerke haben Priorität.
  26. Der Freistaat stellt die für die digitale BAföG-Bearbeitung notwendige Infrastruktur bereit.
  27. Das Programm „Junges Wohnen“ wird verstetigt.
  28. Der Freistaat kofinanziert das Programm „Junges Wohnen“.
  29. Die überregionale Mobilität von Studierenden wird kostengünstig und umweltbewusst gefördert.
  30. Das ehrenamtliche Engagement von Studierenden an der Hochschule wird gestärkt.
  31. Studentische Beschäftigte erhalten faire Arbeitsbedingungen.
  32. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag (TVStud) angestrebt.
  33. Maßnahmen der Hochschulen zur Ansprache unterrepräsentierter Geschlechter in Studiengängen und zu geschlechtersensiblen, transdisziplinären Studienangeboten werden unterstützt.
  34. Die Bereitstellung freier Lehrformate (Open Educational Resources) soll an Hochschulen selbstverständlich sein.
  35. Inklusive Berufsausbildungen und Studienmöglichkeiten werden geschaffen.
  36. Nachteilsausgleiche in Ausbildung und Studium werden ausgebaut.
  37. In den medizinischen Berufen werden mehr Ausbildungs- und Studienplätze geschaffen.
  38. Für die Ausbildung von Verfahrenslotsinnen und -lotsen werden zusätzliche Studienplätze geschaffen.
  39. Die akademische Trainerausbildung wird als Studiengang an die Universität Leipzig zurückgeholt.
  40. Ein zweiter Standort für die Ausbildung von Juristinnen und Juristen wird geschaffen.
  41. Die Ausbildung von Juristinnen und Juristen wird moderner, digitaler und praxisorientierter.
  42. Digitale Hilfsmittel werden in den Staatsprüfungen eingeführt.
  43. Der Reformbedarf der juristischen Ausbildung wird beobachtet und gegebenenfalls mit Studierenden und Referendarsvertretung durch Maßnahmen beantwortet.
  44. Bi- und trinationale Studiengänge an den Hochschulen werden besonders gefördert.
  45. Die Zahl der Studierenden und Auszubildenden im Erasmus-Programm wird in der kommenden Legislaturperiode verdoppelt.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Linke 1752
Mehr Geld 17
Mehr Rechte oder Angebote 45
  1. Schulkinder, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende nutzen den ÖPNV kostenlos.
  2. In der Pflege sollen mehr Plätze in Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Anpassungsqualifizierung geschaffen werden.
  3. Die Ausbildungskapazitäten für Soziale Arbeit an sächsischen Hochschulen und in der Erzieherausbildung sollen erweitert werden.
  4. Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende nutzen den ÖPNV kostenlos oder erhalten mindestens ein vergünstigtes Deutschlandticket.
  5. Die Zahl der veterinärmedizinischen Studienplätze wird erhöht.
  6. Der Zugang zum Studium der Veterinärmedizin wird erleichtert.
  7. Das Lehramtsstudium wird regionalisiert.
  8. Das Lehramtsstudium wird zu einem dualen Studium weiterentwickelt.
  9. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag eingeführt.
  10. Alle Studiengebühren werden abgeschafft.
  11. Der Numerus Clausus wird gestrichen.
  12. Eine Grundsicherung für alle Studierenden wird eingeführt.
  13. Fachwissenschaft und Fachdidaktik bauen im Lehramtsstudium aufeinander auf.
  14. Praxisphasen werden frühzeitig in das Lehramtsstudium integriert.
  15. Lehramtsstudierende werden in Praxisphasen im ländlichen Raum stärker finanziell unterstützt, etwa durch Wohnraum und Fahrtkostenerstattung.
  16. In Ost- und Westsachsen werden Außenstellen der Lehrkräftebildung geschaffen.
  17. Für studentische Beschäftigte wird ein Tarifvertrag geschaffen.
  18. In den akademischen Gremien wird eine Viertelparität eingeführt.
  19. Im Rektorat soll es studentische Prorektorinnen und Prorektoren geben.
  20. Ein Investitionsprogramm für Sanierung und Neubau von Studierendenwohnheimen wird aufgelegt.
  21. Der Zugang zum Hochschulstudium wird erleichtert.
  22. Der Numerus Clausus wird abgeschafft.
  23. Für alle Studierenden wird eine Grundsicherung eingeführt.
  24. Das BAföG wird als elternunabhängiger Zuschuss gestaltet.
  25. Studierende erhalten überall das Recht auf ein mindestens zweisemestriges Orientierungsstudium.
  26. Das Orientierungsstudium wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
  27. Für das Orientierungsstudium besteht Anspruch auf BAföG.
  28. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitstudium wird eingeführt.
  29. Die Begrenzung von Prüfungsversuchen im Hochschulgesetz wird abgeschafft.
  30. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen erhalten einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich.
  31. Im Hochschulrecht wird die Rückkehr nach krankheitsbedingter Studienunterbrechung verankert.
  32. Internationale Studierende werden besser unterstützt.
  33. Die Zahl der Sprachkurse für internationale Studierende wird erhöht.
  34. Die Kapazitäten der Studienkollegs werden erhöht.
  35. Studierende aus dem Ausland erhalten Hilfe in der Startphase des Studiums und bei der Wohnungssuche.
  36. Pflichtpraktika und Vorbereitungsdienste im Studium werden mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes vergütet.
  37. Praxisphasen werden so gestaltet, dass Freiraum für Lehrveranstaltungen und Selbststudium bleibt.
  38. Im dualen Studium werden Qualitätsstandards für die Praxisphasen verankert.
  39. Im dualen Studium gilt eine Mindestausbildungsvergütung.
  40. Im dualen Studium werden ausbildungsfremde Tätigkeiten verboten und Freistellungen geregelt.
  41. Im dualen Studium werden die Standards des Bundesurlaubsgesetzes und der Entgeltfortzahlung angewandt.
  42. Alle Mitglieder des Wissenschaftsbetriebs sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit frei veröffentlichen können.
  43. Die Juristen- und Justizausbildung wird reformiert und verankert Restorative Justice, Opferperspektive, Haftvermeidung und außergerichtliche Konfliktlösung stärker.
  44. Die Juristenausbildung an der Technischen Universität Dresden wird wieder eingeführt.
  45. Schulischer und universitärer Austausch mit Großbritannien wird ermöglicht und gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 1
FW ​215
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
FDP 2419
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Die akademische Ausbildung wird bedarfsgerecht an den Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet.
  2. Die Zahl der IT- und digitalisierungsbezogenen Studienabschlüsse soll steigen.
  3. Die Attraktivität der IT-Studiengänge an sächsischen Hochschulen wird gesteigert.
  4. Digitale Kompetenzen erhalten in allen Bildungsstufen von der Kita bis zur Technikerausbildung einen höheren Stellenwert.
  5. Die Lehrerausbildung verlagert ihren Schwerpunkt von der Fachausbildung auf Didaktik und praktische Unterrichtsgestaltung.
  6. Eine duale Lehrerausbildung wird eingeführt.
  7. Regionale Ausbildungskapazitäten entstehen durch universitäre Außenstellen an Hochschulstandorten in Mittel-, Ost- und Westsachsen.
  8. Die akademischen Inhalte des Lehramtsstudiums werden gestrafft und stärker anwendungsbezogene Kenntnisse vermittelt.
  9. Die Studienplätze für Frühpädagogik werden ausgebaut.
  10. Studenten und hochschulfremde Entwickler erhalten für Experimente und Prototypen unkompliziert Zugang zu den Maschinenparks der Hochschulen.
  11. Die Austrittsoption aus der verfassten Studentenschaft wird wieder eingeführt.
  12. Ein Lehramtsstudium Sorbisch in Bautzen wird unterstützt.
  13. In Dresden wird wieder eine Juristenausbildung mit Staatsexamens-, Bachelor- und Masterangeboten eingerichtet.
  14. Ein integrierter Bachelorgrad für Jurastudenten in Sachsen wird eingeführt und seine Rechtsverordnung begleitet.
  15. Die akademische Trainerausbildung in Leipzig wird reaktiviert.
  16. Die Kapazität der Medizinstudienorte Chemnitz, Leipzig und Dresden wird für mindestens zehn Jahre um zehn Prozent ausgebaut.
  17. Stipendienprogramme für künftige Landärzte werden auf die Zahnmedizin erweitert.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag ​1129
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Wirtschaftliche Zusammenhänge sollen in Schulen, Ausbildung und Hochschulen stärker vermittelt werden.
  2. Es sollen Möglichkeiten geschaffen werden, erste Erfahrungen im unternehmerischen Handeln zu sammeln.
  3. Bildung für nachhaltige Entwicklung soll in Lehre, Studium und Weiterbildung an Hochschulen verankert werden.
  4. Pädagogische und didaktische Anteile sowie Praxisanteile im Lehramtsstudium werden gestärkt.
  5. Der Studienerfolg im Lehramtsstudium wird durch spezielle fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen, besonders in MINT, gesteigert.
  6. Studiengänge, besonders im MINT-Bereich, erhalten vereinfachte Übergänge zum Lehramt.
  7. Die Modellstudiengänge in Leipzig, Chemnitz und Zittau/Görlitz sowie Kooperationen mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften im berufsbildenden Lehramt werden verstetigt.
  8. Die Einführung eines dualen Master of Education als Zugang zum Lehramt wird geprüft.
  9. Die digitale Vernetzung von Studienangeboten und der Austausch offener Lehr- und Lernmaterialien auf einer gemeinsamen Plattform werden vorangetrieben.
  10. Projekte zur Studienorientierung und zur Verbesserung des Studienerfolgs werden fortgesetzt und weiterentwickelt.
  11. Die Hochschulen werden bei ihren Internationalisierungsstrategien unterstützt.
  12. Sächsische Mobilitätsprogramme und Werbemaßnahmen für internationale Studierende werden ausgebaut.
  13. Wohnheime der Studentenwerke werden durch weitere Investitionen saniert oder neu gebaut.
  14. Die Situation Studierender mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten soll verbessert werden.
  15. Die akademische Trainerausbildung wird ausgebaut.
  16. Die Aus- und Fortbildungsoffensive an der Hochschule Meißen wird verstetigt und fortentwickelt.
  17. Im Energiebereich liegt ein Schwerpunkt auf der Fachkräftegewinnung durch berufliche und akademische Ausbildung.
  18. Bezahlbare Wohnungen und Wohnheime für Studierende und Auszubildende werden gefördert.
  19. Für die Lehre im Projekt MEDiC werden Räumlichkeiten vor Ort geschaffen.
  20. Die Pharmazieausbildung in Leipzig wird gestärkt.
  21. Die Zahl der Pharmaziestudienplätze wird erhöht.
  22. Eine grenzüberschreitende Pharmazieausbildung wird geprüft.
  23. Eine grenzüberschreitende Medizinausbildung mit der Karls-Universität Prag wird geprüft.
  24. Die Landarztquote soll auf Zahnmedizin ausgeweitet werden.
  25. Das Praktische Jahr im Medizinstudium wird aufgewertet.
  26. Zwischen Ende des Praktischen Jahres und drittem Staatsexamen wird ein Mindestabstand von vier Wochen eingeführt.
  27. Initiativen und Netzwerke, die angehende Ärzte für eine Niederlassung gewinnen, werden unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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