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Datenschutz und IT-Sicherheit

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​313
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
CDU 121
AfD ​23
Grüne ​117
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Eine sichere Kommunikation der Daten zwischen den Behörden wird sichergestellt.
  2. Das Once-Only-Prinzip setzt einen sicheren, DSGVO-konformen Datenaustausch und das ausdrückliche Einverständnis der Nutzer voraus.
  3. Die IT-Sicherheit an allen Hochschulen wird durch verbindliche Mindeststandards, regelmäßige Tests und eine landesweite Incident-Response-Struktur gestärkt.
  4. Datenschutz, pädagogische Freiheit und wissenschaftliche Unabhängigkeit in Schulen und Hochschulen werden gestärkt.
  5. Datenschutz, pädagogische Freiheit und wissenschaftliche Unabhängigkeit in Schulen und Hochschulen werden gestärkt.
  6. Software in den Sicherheitsbehörden muss Datenschutzstandards garantieren, Grundrechte wahren, zweckgebunden sein und transparente Quellcodes haben.
  7. Die Sicherheitsbehörden werden zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und digitaler Spionage befähigt.
  8. Eine berlinweite Cybersicherheitsstrategie des Senats wird unter Einbindung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickelt.
  9. Ein Berliner IT-Sicherheitsgesetz legt verbindliche Standards fest.
  10. IT-Verfahren müssen so gestaltet werden, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet ist.
  11. Die Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gelten künftig auch gegenüber den Sicherheitsbehörden.
  12. Die Landesdatenschutzbeauftragte wird zur Durchsetzung des Datenschutzrechts gestärkt.
  13. Die europäische JI-Richtlinie wird vollumfänglich umgesetzt, einschließlich Sanktionsbefugnissen für die oberste Datenschutzbehörde.
  14. Resilienzplanung berücksichtigt auch Hitze, Starkregen, Pandemien, Cyberangriffe, Desinformation, Sabotage und die Überlastung der Gesundheitsversorgung.
  15. Alle Verwaltungssysteme folgen den Prinzipien „Privacy by Design“ und „Security by Design“.
  16. Bei jeder Softwareentwicklung gelten Privacy by Design und Security by Design mit verbindlicher Datensparsamkeit, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, lokaler Datenhaltung und Barrierefreiheit.
  17. Zugriffe auf personenbezogene Daten werden dokumentiert und sind für Betroffene einsehbar.
Bleibt wie bisher 1
SPD ​​6
BSW ​22
FDP ​210
Koalitionsvertrag ​15

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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