Datenschutz und IT-Sicherheit
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 2
SPD 49
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Digitalisierung im Sozialbereich muss dem Sozialgeheimnis und dem Vertrauen der Menschen dienen.
- Es wird für sichere, leistungsfähige und vernetzte Systeme gesorgt.
- Zusätzliche Mittel des MV-Investitionsplans werden für die Stärkung der Cybersicherheit eingesetzt.
- Ein gemeinsamer Cybersicherheits-Schutzschirm für Land und Kommunen wird aufgebaut.
- Der KI-Einsatz in der Verwaltung setzt Datenschutz, IT-Sicherheit, nachvollziehbare Verfahren, Schulung, Personalvertretungsbeteiligung, rechtliche Kontrolle und menschliche Entscheidungshoheit voraus.
- Kompetenzen, Aufsicht und Sensibilisierung im Datenschutz werden gestärkt.
- Die Cyber-Resilienz des Landes wird ausgebaut.
- Die IT-Sicherheitsstrukturen werden gestärkt.
- Ein leistungsfähiges Landes-CERT unterstützt Kommunen und Landesbehörden bei Prävention, Erkennung und Bewältigung von Cyberangriffen.
Bleibt wie bisher 3
- Der Staat soll vorbereitet sein, verlässlich informieren, in Notlagen schnell helfen und dabei Freiheiten, Rechte und Privatsphäre wahren.
- Das Landesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften werden auf ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen geprüft, besonders beim Datenaustausch von Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämtern, mit dem Ziel der Entlastung unter Wahrung des Datenschutzes.
- Für alle Behörden gelten verbindliche IT-Sicherheits-Mindeststandards.
Ohne klare Richtung 1
Linke 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Eine Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt.
- Automatisierte Gesichtserkennung wird nicht eingesetzt.
- E-Akte, Fachverfahren und Schnittstellen der Justiz werden interoperabel, zuverlässig und datenschutzkonform gestaltet.
- IT-Sicherheit, Ausfallschutz, Notfallmanagement und digitale Souveränität der Justiz werden systematisch ausgebaut.
- Verschlüsselung wird zum Standard.
- Vor Datenmissbrauch durch staatliche oder private Akteure wird wirksam geschützt.
Grüne 29
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Die Abhängigkeit von globalen Tech-Konzernen wird durch Open Source, offene Standards und digitale Souveränität verringert.
- Landesweit kompatible, sichere und modulare IT-Lösungen mit offenen Schnittstellen lösen Insellösungen zügig ab.
- Mehr digitale Unabhängigkeit, hohe IT-Sicherheit und effizienter Datenschutz werden geschaffen.
- Das Informationssicherheitsgesetz wird evaluiert und praxistauglich gemacht, mit klaren Standards und ausreichender personeller und finanzieller Ausstattung.
- Regelmäßige Notfallübungen und ein flächendeckendes Schulungsprogramm schützen die Verwaltung besser gegen Cyberangriffe.
- Statt pauschaler Datensammlung wird auf gezielte und wirksame Sicherheitsmaßnahmen gesetzt.
- Menschen sollen die Kontrolle über ihre Daten zurückerhalten.
- In Bibliotheken und Volkshochschulen werden kostenlose Workshops zur digitalen Selbstverteidigung eingeführt.
- Unabhängige, datensparsame IT-Infrastrukturen mit öffentlichen bzw. europäischen Cloud-Angeboten ohne Tracking werden ausgebaut.
CDU 211
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Ein Datenraum wird für einen sicheren und effizienten Datenaustausch etabliert.
- Digitale Bedrohungen werden konsequent bekämpft.
- IT- und Cybersicherheit werden auch in den öffentlichen Verwaltungen ausgebaut.
- Geprüft wird, ob das Computer-Emergency-Response-Team zu einer zentralen Cybersicherheitsagentur ausgebaut werden kann.
- Das Land hält ein Security Operations Center für alle öffentlichen Verwaltungen vor.
- Landesweit verbindliche und praxistaugliche IT-Sicherheitsstandards für Land und Kommunen werden festgelegt.
- Für Notfälle werden Schutzkonzepte zur IT-Sicherheit vorgeschrieben.
- Informationskampagnen und Beratungen erhöhen die Cybersicherheitskompetenz, besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen.
- Qualität und Sicherheit digitaler Hochschulangebote werden verbessert.
- Kritische Infrastruktur im Gesundheitswesen wird auf Großschäden, hybride Bedrohungen, Cyberangriffe und Pandemien ausgerichtet.
- Klare Regeln zur Datensouveränität sollen Techniken des Smart Farming und die Digitalisierung alltagstauglich und praxisnah machen.
BSW 19
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Öffentliche Datenräume werden nach europäischen Standards sicher und gemeinwohlorientiert genutzt.
- Die Cybersicherheit wird durch Unterstützung von Unternehmen und Schutz kritischer digitaler Infrastrukturen gestärkt.
- Es gelten klare Regeln gegen Überwachung, Datenmissbrauch und digitale Abhängigkeiten.
- Sensible Gesundheitsdaten werden geschützt, digitale Prozesse transparent gestaltet.
- Digitale Gesundheitsangebote sind freiwillig, barrierefrei und datensicher.
- Open-Source-Software, offene Schnittstellen und sichere Verschlüsselungsverfahren werden genutzt.
- Datenschutz- und Überwachungsrisiken werden politisch begrenzt.
- Sensible Daten, insbesondere im Gesundheits- und Sozialbereich, werden geschützt.
- Bei Cyberangriffen unterstützen spezialisierte IT-Einsatzgruppen schnell.
FDP 1615
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Auf europäischer Ebene sollen ordnungspolitische Leitplanken für Datensicherheit, Datenschutz und standardisierte Schnittstellen und Datenformate in der Agrartechnik geschaffen werden.
- Die interkommunale Planung von Glasfaserausbau, IT-Sicherheit, ePrivacy, digitalen Notfallplänen, E-Government und Open Data wird unterstützt.
- Die Verwaltungsdigitalisierung wird auf Open Standards und, wo sinnvoll, Open Source aufgebaut.
- Der Einsatz digitaler Assistenzsysteme in Kitas muss freiwillig, transparent, datensparsam und wissenschaftlich evaluierbar sein.
- KI-gestützte Assistenzsysteme zur Sprachförderung in Kitas werden nur freiwillig, mit Einwilligung der Eltern, datensparsam und ohne automatisierte pädagogische Entscheidungen erprobt.
- Für Datenschutz, Urheberrecht und Interoperabilität werden landesweit einheitliche Mindestanforderungen definiert, damit Schulträger rechtssicher beschaffen können.
- KI-Anwendungen werden in Schulen nur auf Basis befristeter, datenschutzkonformer und interoperabler Beschaffungs- und Nutzungsstandards eingesetzt.
- Bekannte Sicherheitslücken werden vom Staat konsequent geschlossen statt für Überwachungszwecke offengehalten.
- Staatliche und wirtschaftliche Spionage wird entschlossen abgewehrt.
- Für alle Landes- und kommunalen IT-Strukturen wird ein Cybersicherheitscheck durchgeführt.
- Regelmäßige IT-Notfallübungen in den Kommunen werden ausgebaut.
- Nationale und internationale Kooperationen in der Cybersicherheit werden gestärkt und ausgebaut.
- Das Aufspüren und Melden von Sicherheitsmängeln bei Landesverwaltung und Kommunen wird unterstützt und belohnt statt bestraft.
- Sicherheitsstandards für die IT des Landes und der Kommunen werden klar definiert.
- Das Prinzip der Datensparsamkeit und das Once-Only-Prinzip werden umgesetzt, damit Bürger und Unternehmen Daten nur einmal angeben müssen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
FW 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
- Das Land entwickelt schnellstmöglich eine Gesamtstrategie gegen Cyberkriminalität, die alle Strafverfolgungsbehörden einbindet und ihre Zusammenarbeit verbessert.
- Für die Bekämpfung der Cyberkriminalität werden mehr Spezialisten eingesetzt und große Investitionen in die technische Ausstattung getätigt.
Koalitionsvertrag 24
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Der Ausbau der IT-Sicherheit durch das Land wird fortgesetzt.
- Die IT-Sicherheitsarbeit des Landes wird auf eine stärkere Unterstützung der Kommunen ausgeweitet.
- Bei einer zentralen Einrichtung der Kommunen wird eine eigene Einheit für IT-Sicherheit eingerichtet.
- Die IT-Sicherheit der Krankenhäuser wird in den Blick genommen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht