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Queere Menschen

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​546
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 45
  1. Kommunale und gemeinwohlorientierte Wohnungsbestände werden mit Programmen und Kontingenten für Alleinerziehende, Frauen- und queere Wohnprojekte sowie Sorge-Netzwerke ausgebaut.
  2. Spezialisierte Angebote für trans-, inter- und nicht-binäre Personen werden ausgebaut.
  3. Gendergerechtigkeit in Diagnostik, Therapie und Prävention wird sichergestellt.
  4. Erste-Hilfe-Kurse vermitteln und trainieren stärker lebensrettende Maßnahmen bei Frauen und FLINTA-Personen.
  5. Die medizinische Versorgung für trans Personen in Berlin wird verbessert.
  6. Spezialisierte Gesundheitsangebote für trans Personen werden gestärkt.
  7. Für trans Personen gibt es mehr Therapieplätze bei qualifizierten Psychotherapeuten.
  8. Der Zugang zu Hormontherapien für trans Personen wird erleichtert.
  9. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen unkompliziert.
  10. Transspezifische Gesundheitskompetenz wird stärker in der Ausbildung medizinischen Personals verankert.
  11. Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, soziale Diskriminierung, Mobbing und Gewalt an Berliner Schulen werden bekämpft.
  12. Gewalt gegen Frauen, Mädchen, nicht-binäre, intergeschlechtliche und trans Personen wird wirksam bekämpft und Betroffene werden umfassend geschützt.
  13. Per Bundesratsinitiative wird das Gewalthilfegesetz auf trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sowie geflüchtete und migrierte Betroffene ausgeweitet.
  14. Ein Drogenkonsumraum speziell für Frauen, nicht-binäre, intergeschlechtliche und trans Personen in der Sexarbeit wird eingerichtet.
  15. Die Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt wird gemeinsam mit den Communitys evaluiert.
  16. Die Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt wird weiterentwickelt.
  17. Die Repräsentation queerer Communitys wird etwa durch einen queeren Beirat demokratisch weiterentwickelt.
  18. Für queere Geflüchtete, Queers mit Behinderung sowie trans und nicht-binäre Menschen werden gezielte Angebote auf dem Arbeitsmarkt entwickelt.
  19. Die Sichtbarkeit von Lesben wird gezielt gestärkt.
  20. Kulturelle Orte und Projekte, die lesbische Geschichte und Gegenwart sichtbar machen, werden gefördert.
  21. Lesbische Vorkämpferinnen werden im Stadtbild durch Straßenbenennungen und Denkmäler gewürdigt.
  22. Die spezifischen Belange von Lesben werden in allen politischen Strategien ausdrücklich berücksichtigt.
  23. Die Wartezeiten für trans-spezifische Behandlungen werden abgebaut.
  24. Queere Jugendzentren erhalten Mittel für Gender-affirming Produkte und Maßnahmen.
  25. Angebote zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit bei LSBTIQ+ werden ausgebaut.
  26. Projekte für queeres Wohnen im Alter und generationenübergreifende Hausprojekte werden stark gefördert.
  27. Queere Wohnprojekte werden bei der Vergabe landeseigener Grundstücke bevorzugt.
  28. Queere Geflüchtete werden dezentral untergebracht.
  29. Spezifische Schutzunterkünfte für LSBTIQ+-Geflüchtete werden erhalten und ausgebaut.
  30. Queere Orte werden als Kulturschutzgebiete im Bundesrecht verankert.
  31. Queere Orte werden beim Abbau baulicher Barrieren unterstützt.
  32. Die sexuelle Identität wird in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen.
  33. Das Abstammungsrecht wird reformiert, um Regenbogenfamilien gleichzustellen.
  34. Unabhängige Meldestellen für queerfeindliche Gewalt werden ausgebaut.
  35. Queerfeindlichkeit an Schulen wird entschieden bekämpft.
  36. An jeder Schule gibt es qualifizierte Verantwortliche für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt.
  37. Für den Umgang mit trans und nicht-binären Schülern werden verbindliche Leitlinien festgelegt.
  38. Queere Menschen sollen ihr Demonstrationsrecht sicher ausüben können.
  39. CSDs werden politisch und strukturell unterstützt.
  40. Quotierungen und andere Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs von FLINTA*-Personen zum Kulturbereich werden geprüft.
  41. Es werden mehr bedarfsgerechte Unterkünfte und Einzelunterbringungen für vulnerable Geflüchtetengruppen geschaffen.
  42. Die materielle Benachteiligung von FLINTA*-Personen und die Sicherheitsdefizite im organisierten Sport werden beendet.
  43. Mindestens 40 Prozent der Sportfördermittel und öffentlichen Trainingszeiten werden zweckgebunden an Mädchen- und FLINTA*-Teams vergeben.
  44. Bei Sanierung und Neubau von Sportstätten werden zusätzliche All-Gender-Umkleiden und diskriminierungsfreie Einzelkabinen geschaffen.
  45. Es werden Methoden entwickelt, um Migrantinnen und FLINTA* stärker in Sportvereine zu bringen.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
CDU ​​3
Grüne ​1154
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 54
  1. Frauen- und Mädchensport sowie Sport für trans* und nicht-binäre Menschen werden gezielt gefördert.
  2. Gezielte Lehrgänge und Fortbildungen sollen mehr FLINTA*-Personen in Führungs-, Trainer- und Übungsleiterfunktionen bringen.
  3. Neue Sportflächen sollen die Nutzung durch FLINTA*-Personen aktiv fördern.
  4. Zusätzliche Wasserzeiten in den Bädern werden geschaffen.
  5. Separate Schwimmunterrichtsangebote und Schwimmzeiten für Frauen, Mädchen und FLINTA*-Personen werden ermöglicht.
  6. Generationen-WGs, auch ausdrücklich für queere Menschen, werden gefördert.
  7. Mehrsprachige Beratung und Spezialangebote für besonders vulnerable Gruppen unter Obdachlosen werden ausgebaut.
  8. In der U-Bahn werden Abteile für FLINTA*-Personen zum Schutz vor Übergriffen erprobt.
  9. Gleichstellung, Antidiskriminierung und Teilhabe von queeren Menschen, FLINTA*, Geflüchteten, BIPoC, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Behinderungen werden gefördert.
  10. Die Gesundheitsversorgung für alle FLINTA* wird bedarfsgerecht, diskriminierungsfrei und selbstbestimmt aufgestellt.
  11. Eine gezielte Fort- und Weiterbildung von Fachpersonal in der Gesundheitsversorgung wird angestrebt.
  12. Bildung, Ausbildung und Berufschancen von FLINTA* werden gezielt gefördert.
  13. Eine diskriminierungsfreie und flächendeckende Gesundheitsversorgung für Frauen und FLINTA* wird geschaffen.
  14. Mehrfachdiskriminierung im Gesundheitswesen, etwa durch Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit oder fehlende Sprachmittlung, wird gezielt berücksichtigt.
  15. Frauengesundheitliche, queersensible und mehrsprachige Gesundheitsangebote werden ausgebaut.
  16. FLINTA* in den Wechseljahren haben ein Recht auf gesundheitliche Unterstützung und faire Arbeitsbedingungen.
  17. Aufklärung und Forschung zu den Wechseljahren werden gefördert.
  18. Schutz vor Queerfeindlichkeit, gleicher Zugang zu Gesundheit, Wohnraum und Arbeit sowie queere Kultur werden fest verankert.
  19. Dauerhafte Strukturen sollen queeres Leben in Berlin selbstverständlich machen.
  20. Queerfeindliche Übergriffe werden verhindert.
  21. Queere Infrastruktur und Angebote für Regenbogenfamilien sowie inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen werden gestärkt.
  22. Die queere Infrastruktur wird verteidigt, dauerhaft gesichert, langfristig gefördert und gestärkt.
  23. Neue queere Orte werden geschaffen.
  24. In allen Bezirken gibt es einheitliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für LSBTIQ*.
  25. In jedem Bezirk entsteht mindestens ein queerer Ort als Zentrum, Jugendclub oder Familienzentrum.
  26. Queersensible Angebote werden per Queer-Mainstreaming in allen Einrichtungen verankert.
  27. Queere Gesundheits- und Pflegeangebote werden flächendeckend gesichert.
  28. Beratungsangebote für Regenbogenfamilien werden gestärkt.
  29. Ein weiteres Regenbogenfamilienzentrum wird gegründet.
  30. Personal in Gerichten und Jugendämtern wird geschult, um Diskriminierung von Regenbogenfamilien abzubauen.
  31. Regenbogenpflegefamilien erhalten zusätzliche Unterstützung.
  32. Bi+-Personen und ihre Strukturen werden gezielt unterstützt.
  33. Ein Maßnahmenplan „Bi+“ wird entwickelt.
  34. Die Diskriminierung von trans*, inter*, nicht-binären und agender Menschen wird abgebaut.
  35. Die Teilhabe von trans*, inter*, nicht-binären und agender Menschen wird in allen Bereichen ausgebaut.
  36. Anlauf- und Beratungsstellen für mehrfach marginalisierte queere Gruppen werden in allen Teilen der Stadt gefördert.
  37. Queere Perspektiven im Kulturleben werden gefördert.
  38. Der Inklusionsfonds für eine barrierefreie queere Community wird fortgesetzt, langfristig gesichert und ausgebaut.
  39. Ein Maßnahmenplan gegen Diskriminierung in Community-Orten und im Nachtleben wird entwickelt.
  40. Gemeinsam mit der queeren Community werden Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention gegen Antisemitismus in queeren Räumen gestärkt.
  41. Geschlechtliche und sexuelle Identität wird in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert.
  42. Berlin engagiert sich stärker im internationalen Rainbow Cities Network.
  43. Queerfeindlichkeit wird mit Bildung, Prävention und besseren Schutzmaßnahmen begegnet.
  44. Im Rahmen des „Berlin Monitor Queerfeindliche Gewalt“ wird eine Dunkelfeldstudie zu queerfeindlichen Gewalttaten beauftragt.
  45. Vertrauensbildende Maßnahmen sollen die Anzeigebereitschaft bei queerfeindlichen Übergriffen erhöhen.
  46. Transfeindlicher Hetze und Gewalt wird besonders entschieden entgegengetreten.
  47. Die Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt wird zu einer umfassenden Gesamtstrategie weiterentwickelt.
  48. Die queeren Communities werden dauerhaft an Konzeption, Weiterentwicklung und Umsetzung beteiligt.
  49. Alle Familienformen, einschließlich Alleinerziehender und Regenbogenfamilien, werden unterstützt.
  50. Bildungsprojekte gegen Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus werden ausgebaut und fest an den Berliner Schulen etabliert.
  51. Das Angebot LSBTIQ*-sensibler Pflegeberatung wird ausgeweitet.
  52. Mehr Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte und queere Seniorinnen und Senioren werden für die Arbeit in Seniorenvertretungen gewonnen.
  53. Das Pilotprojekt „Älter werden unterm Regenbogen“ nach Hamburger Vorbild wird gestartet, um für die Bedürfnisse queerer Senioren zu sensibilisieren.
  54. Queere Mehrgenerationenprojekte werden als Safer Spaces eingerichtet.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 7
SPD ​428
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Die Strategie setzt Schwerpunkte auf Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Misogynie, Queerfeindlichkeit und geschlechtsspezifische Gewalt.
  2. Gewalt gegen Frauen, queerfeindliche Übergriffe und andere Hasskriminalität werden online wie offline entschlossen bekämpft.
  3. Unterstützungsangebote für queere Menschen werden stadtweit ausgebaut.
  4. Die queersensible Gesundheitsversorgung, insbesondere für trans Patientinnen und Patienten, wird gestärkt.
  5. Die Aus- und Fortbildung in den Gesundheitsberufen zu queersensibler Versorgung wird ausgebaut.
  6. Rahmenlehrplan, Schulcurricula sowie Lehr- und Lernmaterialien werden queer-, rassismus- und kolonialsensibel überarbeitet.
  7. Das Paritätsgesetz berücksichtigt auch Personen mit diversem oder gestrichenem Geschlechtseintrag.
  8. Die Zuständigkeit des Landesgleichstellungsgesetzes wird um trans-, inter- und nicht-binäre Personen ergänzt.
  9. Der LSBTIQ+-Aktionsplan 2023 wird konsequent umgesetzt.
  10. Der LSBTIQ+-Aktionsplan wird weiterentwickelt.
  11. In allen Bezirken werden Queerbeauftragte eingesetzt.
  12. Ein Onlineportal macht queere Angebote in der Stadt besser erreichbar.
  13. Für die Berliner Verwaltung werden Transitionsrichtlinien für trans-, inter- und nicht-binäre Beschäftigte eingeführt.
  14. Trans-, inter-, nicht-binäre und agender Menschen sowie queere BIPoC werden besonders geschützt.
  15. Queer-inklusive Prävention, Gesundheits- und Pflegeversorgung werden gestärkt.
  16. Queere Bildung in Schulen, Jugendarbeit und Erwachsenenbildung wird gestärkt.
  17. Queere Jugendzentren werden erhalten und ausgebaut.
  18. Regenbogenfamilienzentren und Peer-Projekte werden gestärkt.
  19. Die Jugendhilfe berücksichtigt queere Lebensrealitäten und schließt Diskriminierung aus.
  20. Queere Perspektiven in Bildung, Jugend und Familie werden gesetzlich verankert.
  21. Ein queeres Jugendforum wird eingerichtet.
  22. Ein Landeskonzept schützt queere Orte.
  23. Die Landesstrategie für queere Sicherheit wird konsequent umgesetzt.
  24. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes wird um ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung erweitert.
  25. Die Gleichstellung von Regenbogenfamilien wird vorangetrieben.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
BSW ​​3
FDP ​18
Koalitionsvertrag ​640
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Auf Bundesebene wird ein modernes Selbstbestimmungsrecht angestrebt.
  2. Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, und für trans* Personen soll abgeschafft werden.
  3. Artikel 3 des Grundgesetzes soll um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt werden.
  4. Eine Queer-Beauftragte oder ein Queer-Beauftragter der Landesregierung wird geschaffen.
  5. Jeder Bezirk benennt eine Queerbeauftragte oder einen Queerbeauftragten in Vollzeit.
  6. Die Weiterentwicklung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ wird 2023 unter Beteiligung der Communitys abgeschlossen.
  7. Für queere Personen mit Migrationsgeschichte werden niedrigschwellige, bezirksübergreifende Teilhabeangebote gefördert.
  8. Teilhabeangebote für queere Personen mit Migrationsgeschichte werden stärker in der Initiative für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt verankert.
  9. Angebote für queere Jugendliche werden ausgebaut, insbesondere in den Außenbezirken.
  10. Beratungsangebote für Regenbogenfamilien werden gestärkt.
  11. Personal in Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichem Dienst und Berliner Gerichten wird geschult, um Diskriminierung insbesondere von Regenbogen-Pflegefamilien abzubauen.
  12. Präventions-, Beratungs- und Antigewaltarbeit zum Schutz queerer Personen wird ausgebaut.
  13. Die Handlungsempfehlungen des Bundes zur Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt werden umgesetzt.
  14. Schutzangebote wie Schutzwohnungen und betreute Wohnformen werden ausgebaut, insbesondere für trans* Personen.
  15. Weitere Zufluchtswohnungen werden eingerichtet, auch bei häuslicher Gewalt in queeren Partnerschaften.
  16. Mit den queeren Communitys wird eine Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit entwickelt.
  17. Der Senat beruft einen Runden Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ mit Zivilgesellschaft, staatlichen Stellen und Sicherheitsbehörden ein.
  18. Eine Studie zu Gewalt aufgrund von Trans*feindlichkeit wird in Auftrag gegeben, um daraus weitere Maßnahmen abzuleiten.
  19. Ein Queerpolitischer Round Table mit der Stadtgesellschaft findet regelmäßig statt.
  20. Lesbische Sichtbarkeit und Teilhabe sowie lesbische Strukturen werden gezielt unterstützt.
  21. Die Antigewaltarbeit für lesbische Frauen wird ausgebaut.
  22. Der Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern wird in einer Studie historisch aufgearbeitet.
  23. Gemeinsam mit bisexuellen Menschen werden Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Sichtbarkeit entwickelt.
  24. Sichtbarkeit und Selbstbestimmung von trans*, inter und nicht-binären Menschen werden gestärkt.
  25. In Schulen, Hochschulen und Verwaltung werden Hürden für die vollumfängliche Berücksichtigung der geschlechtlichen Identität abgebaut.
  26. Feministische und queere Perspektiven sowie die Geschichte emanzipatorischer Bewegungen werden in Kultureinrichtungen gestärkt.
  27. Der Senat legt einen Standort für ein Regenbogenhaus als Community Center fest.
  28. Queere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum werden unterstützt.
  29. Diversity- und Queer-Kompetenzen im Sport werden gestärkt und entsprechende Projekte finanziell gefördert.
  30. Die besonderen Bedürfnisse queerer Menschen, vor allem von trans* Personen, werden im Gesundheitsbereich verstärkt berücksichtigt.
  31. Medizinische Angebote für trans* Personen, insbesondere trans* Frauen, werden gefördert und ausgebaut.
  32. Ein selbstbestimmtes queeres Leben im Alter wird gefördert.
  33. Einrichtungen für betreutes Wohnen und Pflegeangebote für ältere queere Menschen werden ausgebaut.
  34. Die Rechte und der Schutz queerer Menschen werden weltweit unterstützt.
  35. Besonders Schutzbedürftige sowie Frauen, Familien und LSBTIQ* werden ab Ankunft identifiziert.
  36. Besonders schutzbedürftigen Geflüchteten werden in Kooperation mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Beratungsnetzwerken niedrigschwellige Beratungen angeboten.
  37. Familienzentren, Familienerholung, Angebote für queere Familien, Stadtteilmütter sowie aufsuchende und mediale Angebote werden gestärkt.
  38. Das Teilhabeprogramm für mehr Zugang von Frauen, Mädchen, LSBTIQ+-Personen, Menschen mit Behinderungen und Geflüchteten zum Sport wird fortgeführt.
  39. Transitionsrichtlinien werden erarbeitet, um die Situation transgeschlechtlicher Menschen zu verbessern.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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