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Queere Menschen

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

AfD00
CDU00
BSW00
Koalitionsvertrag CDU BSW SPD00

Ohne Einzug ins Parlament

FW00
FDP00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​37
SPD ​214
Mehr Rechte oder Angebote 14
Ohne klare Richtung 2
Grüne ​438
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 38
  1. Inklusive Stadtplanung, die besonders die Bedürfnisse von Frauen, queeren Menschen, Familien, Älteren und Menschen mit Behinderung berücksichtigt, wird neuer Standard.
  2. Frauenzentren sowie Zentren für intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans, agender und queere Personen werden als Beratungseinrichtungen auch im ländlichen Raum gefördert.
  3. Queere Zentren und Beratungsstellen bieten auch spezielle Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren an.
  4. Queersensible Fortbildungen für Personal in der Alten- und Pflegehilfe werden gefördert.
  5. Der Anteil von Frauen sowie intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans und agender Personen in Statusgruppenvertretungen und bei Neubesetzungen von Professuren wird gesteigert, insbesondere in MINT-Fächern.
  6. Das Land als Arbeitgeber nutzt geschlechtersensible Ausschreibungen, um Frauen sowie intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen zu stärken.
  7. Der Anteil von Frauen sowie intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans und agender Personen in Führungsebenen der Landesverwaltung wird gezielt erhöht.
  8. Schutzangebote für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderung werden ausgebaut, insbesondere für Frauen sowie queere, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen.
  9. Benachteiligungen und strukturelle Diskriminierungen von Frauen und queeren Menschen sollen beseitigt und Chancengerechtigkeit verwirklicht werden.
  10. Frauen, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Menschen sollen gleiche Rechte und umfassende Teilhabe erhalten.
  11. Die politische Repräsentation von Frauen, intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans und agender Menschen in Kommunal- und Landespolitik wird verbessert.
  12. Aufklärung und Beratung durch queere (Jugend-)Zentren und mobile Projekte werden gestärkt.
  13. Queere Zentren und Jugendzentren werden bedarfsgerecht abgesichert und flächendeckend ausgebaut.
  14. Chancengerechtigkeit und Aufstieg von Frauen und nicht-binären, trans, intergeschlechtlichen und agender Menschen im öffentlichen Dienst werden gefördert, um die Lohnlücke in der Landesverwaltung zu schließen.
  15. Die Berufsorientierung für Handwerks- und MINT-Berufe wird für Frauen und nicht-binäre, trans, intergeschlechtliche und agender Personen gestärkt.
  16. Politische Frauen- und queere Netzwerke mit Treffen vor Ort werden aufgebaut.
  17. Parteiübergreifende Mentoring-Programme für Frauen und nicht-binäre, trans, intergeschlechtliche und agender Menschen werden eingerichtet.
  18. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen werden Frauen und queere Personen für politisches Engagement gewonnen.
  19. Gegen Sexismus, Frauen- und Queerfeindlichkeit in der Politik wird mit Kampagnen, Awareness-Teams und Vertrauenspersonen vorgegangen.
  20. Queere Menschen sollen institutionelle Vertretungen erhalten, um gehört, vertreten und geschützt zu werden.
  21. Es wird eine Stelle für eine Thüringer Queerbeauftragte oder einen Queerbeauftragten entsprechend der Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet.
  22. Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden um queere Personen erweitert.
  23. Bei der Thüringer Polizei werden Ansprechpersonen für queere Menschen geschaffen.
  24. Queere Angebote werden in den Jugendförderplänen verankert.
  25. Queere Menschen und betroffene Männer sollen besser vor Gewalt geschützt werden.
  26. Hasskriminalität gegen Frauen und queere Personen wird anerkannt und die Ermittlungsbehörden werden dafür gestärkt.
  27. Frauen und nicht-binäre, trans, intergeschlechtliche und agender Personen mit Behinderung werden in ihren Selbstbestimmungsrechten gestärkt.
  28. Bestehende und neue Beratungsangebote und Anlaufstellen werden queersensibel weiterentwickelt.
  29. Queere Jugend- und Schulsozialarbeit wird gestärkt.
  30. Die Krisenprävention für queere Jugendliche und Kinder wird ausgebaut.
  31. Geschlechtsneutrale Sanitärbereiche werden neben Frauen- und Männertoiletten verpflichtend eingerichtet.
  32. Die medizinische Versorgung queerer Menschen wird flächendeckend verbessert.
  33. Für besonders schutzbedürftige Geflüchtete werden spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote etabliert.
  34. Eine Diversitätsstrategie soll Frauen, queere Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Polizei fördern.
  35. Gewalt gegen Frauen und queere Personen wird als Hasskriminalität anerkannt.
  36. In der Polizei werden Ansprechpersonen für Gewalt gegen Frauen und queere Personen etabliert.
  37. Onlineermittlungsteams, die das Netz auf strafbare Inhalte prüfen, werden geschaffen und gestärkt.
  38. Diskriminierung durch Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit und andere Ungleichwertigkeitsideologien wird sichtbar gemacht und bekämpft.
Ohne klare Richtung 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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