Queere Menschen
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
CDU00
AfD00
BSW00
FW00
Koalitionsvertrag CDU SPD00
Ohne Einzug ins Parlament
SPD 8
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Akzeptanz queerer Menschen soll durch mehr Aufklärung erhöht werden.
- Förderprogramme und Strukturen für LSBTIQ*-Projekte, -Initiativen und -Vereine werden gestärkt.
- Der Gewaltschutz für queere Menschen wird mit effektiven Schutzkonzepten gestärkt.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für queere Menschen werden in Stadt und Land ausgebaut.
- Es wird eine landesweite Kampagne gegen Queerfeindlichkeit durchgeführt.
- Queere Lebensentwürfe und die Aufklärung darüber sollen in den Lern- und Lebensalltag junger Menschen gehören.
- An allen Bildungseinrichtungen soll es geschulte Ansprechpersonen geben, damit junge Menschen frei von Diskriminierung aufwachsen können.
- Der Gleichheitsgrundsatz der Landesverfassung wird um Diskriminierungsverbote wegen Geschlechtsidentität, Religion, nationaler Herkunft, Alter, sozialer Stellung, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Behinderung ergänzt.
Grüne 28
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Spezielle Gewaltschutzangebote für unterrepräsentierte Gruppen wie Migranten, Sexarbeiter, Menschen mit Behinderungen, Minderjährige und queere Menschen werden verbessert.
- Beratungs- und Unterstützungsstellen für queere Menschen werden ausgebaut, besonders für Jugendliche und im ländlichen Raum.
- Beratungsangebote für Eltern von LSBTIAQ+-Kindern und für LSBTIAQ+-Eltern werden ausgebaut.
- Kinderwunschbehandlungen werden auch für gleichgeschlechtliche weibliche Paare sowie trans-, intergeschlechtliche und nonbinäre Personen gefördert.
- Die Lebensbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende werden verbessert, unter anderem durch medizinisches Personal, einheitliche Hausordnungen, Gewaltschutzkonzepte und sichere Räume für besonders marginalisierte Gruppen.
- Die öffentlich-rechtlichen Sender entwickeln hochwertige Angebote für alle Gruppen der Gesellschaft, einschließlich Menschen mit Migrationsgeschichte, der Generation Z und queerer Menschen.
- Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wird im Strafvollzug geschützt.
- Sexuelle Identität wird in den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung aufgenommen.
Bleibt wie bisher 1
Linke 336
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 35
- An Schulen und Hochschulen werden verbindlich unabhängige Beschwerdestellen für Queerfeindlichkeit und Rassismus eingerichtet.
- Für queere Jugendliche aus nicht akzeptierenden Elternhäusern werden Zufluchtsmöglichkeiten geschaffen.
- In Hochschulgremien gilt eine Quote für nicht-männliche Mitglieder.
- Der zunehmenden Queerfeindlichkeit in Sachsen wird entgegengetreten.
- Artikel 3 des Grundgesetzes wird um das Diskriminierungsmerkmal „sexuelle Orientierung“ erweitert.
- Benachteiligung und Abwertung aufgrund der sexuellen Identität werden bekämpft.
- Eine zielgerichtete und umfassende queerpolitische Politik gegen Diskriminierung wird verfolgt.
- Spezifische Angebote wie queere Wohngruppen und autonome MINTA*- und FLINTA*-Häuser werden geschaffen.
- Bei Kinderwunschbehandlungen und Adoptionen wird rechtliche Gleichstellung hergestellt.
- Polizei und Justiz werden dafür sensibilisiert, entschiedener gegen queerfeindliche Hasskriminalität vorzugehen.
- Queere Geflüchtete werden stärker geschützt.
- Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität soll überwunden werden.
- Queerfeindliche Hetze soll keinen Platz haben.
- Zufluchtsmöglichkeiten für queere Menschen, die Gewalt erfahren oder aus queerfeindlichem Umfeld fliehen, werden geschaffen.
- Richtlinien zur Inklusion von trans-, inter- und nicht-binären Schülern werden erarbeitet.
- Queerfeindlichkeit in Sportverbänden und -vereinen wird bekämpft.
- Queere Personen erhalten niedrigschwelligen Zugang zur nötigen Gesundheitsversorgung.
- In Sachsen wird ein Kompetenzzentrum für queere Gesundheit eingerichtet.
- Ein flächendeckendes Beratungsangebot für queere Menschen aller Altersgruppen in Sachsen wird geschaffen.
- Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat weiter für den Schutz queerer Personen ein.
- Der Schutz von Artikel 3 des Grundgesetzes wird auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erweitert.
- Ein modernes Selbstbestimmungsgesetz wird geschaffen.
- Das in der Vergangenheit trans Menschen angetane Unrecht wird aufgearbeitet.
- Neue Regelungen zu Personenstands- und Namensänderung werden in Sachsen schnell umgesetzt.
- Alle Geschlechtsidentitäten werden bedingungslos anerkannt.
- Der dgti-Ergänzungsausweis wird in allen öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen vereinfacht anerkannt.
- Regenbogenfamilien werden gleichberechtigt.
- Das diskriminierende Adoptionsrecht wird geändert.
- Die Förderung der Kinderwunschbehandlung wird für gleichgeschlechtliche Eltern geöffnet.
- Queere Netzwerke und Community-Strukturen werden gestärkt und ausgebaut.
- Die Diversität innerhalb der Polizei wird erhöht.
- Die Polizei öffnet sich für Menschen, die wegen Geschlecht, Sexualität, Beeinträchtigung oder Herkunft bislang unterrepräsentiert sind.
- Queerfeindlichkeit in Sportverbänden und -vereinen wird bekämpft.
- Im Programm des MDR wird die Sichtbarkeit von Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen und queeren Personen erhöht.
- Im Programm des MDR wird die Darstellung stereotyper Rollenbilder vermieden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
FDP 15
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Für queere Menschen werden eigene Schutzhäuser eingerichtet.
- Menschen aller sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten soll volle und benachteiligungsfreie gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.
- Artikel 18 Absatz 3 der Landesverfassung soll um das Merkmal der sexuellen Orientierung ergänzt werden.
- Spezifische Beratungsangebote zur geschlechtlichen Selbstbestimmung werden gefördert.
- Förderrichtlinien für Kinderwunschbehandlungen dürfen nicht nach dem Geschlecht der Partner unterscheiden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht