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Queere Menschen

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

AfD00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​44
Grüne ​238
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Aufklärung über Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie inter*, nicht-binäre und trans* Personen in schulische Curricula aufnehmen.
  2. Trans*, inter* und nicht-binäre Menschen sensibel behandeln und räumlich angemessen berücksichtigen.
  3. Vielfaltsinklusive Lehr- und Lernmittel einführen, die über die bloße Abbildung queerer Menschen hinausgehen.
  4. Schulen und Bildungseinrichtungen räumlich und pädagogisch auf den Umgang mit intergeschlechtlichen Kindern vorbereiten.
  5. Die landesweite queere Antidiskriminierungsarbeit weiter stärken.
  6. Die überwiegend ehrenamtlichen Projekte der queeren Antidiskriminierungsarbeit in eine institutionelle Förderung überführen.
  7. Elternarbeit zu queeren Identitäten an allen Schulen mit qualifiziertem Personal unterstützen.
  8. Hochschulen befähigen, eine geschützte Nutzung von Toiletten und Umkleideräumen für trans*, inter und nicht-binäre Personen zu ermöglichen.
  9. An Hochschulen All-Gender-Restrooms schaffen.
  10. Die soziale Transition bereits vor der rechtlichen unterstützen.
  11. Regelungen zur Repräsentation und Mitsprache von Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in der Wissenschaft in allen Gremien und auf allen Ebenen gelten lassen.
  12. Beteiligung und Sichtbarkeit von Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in der Wissenschaft deutlich erhöhen.
  13. Die Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen mit Behinderung ausbauen.
  14. Qualifizierte Beratungsangebote zu geschlechtlicher Vielfalt gemeinsam mit den Kommunen ausbauen, besonders in ländlichen Räumen.
  15. Ein landesweites Fortbildungsprogramm für Pädagog*innen zu Belastungen queerer Jugendlicher auflegen.
  16. Einen Beratungs- und Handlungsleitfaden für den Umgang mit trans*, inter* und nicht-binären Schüler*innen sowie zur Begleitung bei der Transition erarbeiten.
  17. Versorgungseinrichtungen und Anbieter*innen im Gesundheitswesen mit einem Gütesiegel für Diversity-Kompetenzen zertifizieren.
  18. Regionale niedrigschwellige Versorgungsangebote für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen schaffen.
  19. Eine Sonderzulassung für queer-kompetente Psychotherapeut*innen einführen.
  20. Für Bildungsarbeit, Beratung, queere Jugendarbeit und Querschnittsthemen fachliche, professionelle Strukturen schaffen.
  21. Frauen sowie inter*, nicht-binäre und trans* Personen in Vereinen und Verbänden fördern.
  22. Die Förderung junger Leistungssportler*innen neu ausrichten und dabei junge Frauen sowie inter*, nicht-binäre und trans* Personen berücksichtigen.
  23. Vernetzung und Sichtbarkeit von Frauen, inter*, nicht-binären und trans* Personen in Handwerksberufen erhöhen.
  24. Beratungsangebote gegen die ungleiche Geschlechterverteilung in Handwerksberufen aufbauen.
  25. Gemeinsam mit der Wirtschaft eine Öffentlichkeitskampagne für mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche starten.
  26. Die MINT-Förderung von Mädchen und FINT*-Personen früh ansetzen und verstärken.
  27. Frauen und FINT*-Personen mehr Mitbestimmung in digitalisierungsrelevanten Gremien und bei der Vergabe öffentlicher Mittel geben.
  28. Hackathons nur für Frauen und FINT*-Personen fördern.
  29. Hindernisse bei der Einstellung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen im öffentlichen Dienst beseitigen.
  30. Eine landeseinheitliche Transitionsrichtlinie für Beschäftigte des Landesdienstes einführen.
  31. Schon vor der rechtlichen Transition die freie Wahl von Namen und Personalpronomen ermöglichen.
  32. Eine Mitgliedschaft des Landes in der internationalen LGBTQ+-Reisevereinigung prüfen, um queere Menschen als Zielgruppe anzusprechen.
  33. Bei den Paritätsregelungen auch Menschen berücksichtigen, die weder männlich noch weiblich sind.
  34. Empowermentarbeit für von Rassismus und Queerfeindlichkeit betroffene Personen unterstützen.
  35. Die Bekämpfung von Gewaltdelikten gegen Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen sowie gegen Kinder stärker in den Fokus nehmen.
  36. Alle Mitarbeitenden der Justiz für Migration, Religion, Behinderung, Gender und LGBTIQ* sensibilisieren, um Barrieren abzubauen.
  37. Maßnahmen umsetzen, die inter*, trans* und nicht binäre Personen in der Führung von Landesunternehmen berücksichtigen.
Ohne klare Richtung 2
SPD ​29
FDP ​214
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
SSW ​​10
Linke ​116
Mehr Rechte oder Angebote 16
Ohne klare Richtung 1
FW ​21
Koalitionsvertrag ​411
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​1029
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Besondere Unterstützung in der Suizidprävention für queere Menschen, Jugendliche und bestimmte Berufsgruppen wird flächendeckend sichergestellt.
  2. Diagnostische und therapeutische Angebote für neurodivergente Menschen werden gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung ausgebaut.
  3. Wartezeiten bei Diagnostik und Therapie von Neurodivergenz werden verkürzt.
  4. Eine bundeseinheitliche Regelung finanziert aussichtsreiche Kinderwunschbehandlungen unabhängig von Familienform und sexueller Orientierung vollständig.
  5. Der Zugang zu spezialisierten Versorgungsangeboten und niedrigschwelliger Beratung für trans Personen wird besonders im ländlichen Raum ermöglicht.
  6. Über eine Bundesratsinitiative sollen die Krankenkassen die notwendigen Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen vollständig übernehmen.
  7. Der Gewaltschutz richtet sich besonders auf Frauen mit Behinderungen, FLINTA*, geflüchtete Frauen und mitbetroffene Kinder.
  8. TINA*-Personen werden im Gewalthilfegesetz ausdrücklich benannt.
  9. Die besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe von TINA*-Personen werden im Gewalthilfegesetz verbindlich berücksichtigt.
  10. Schutzunterkünfte, Beratungsangebote und Hilfesysteme stehen allen Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität offen und sind tatsächlich zugänglich.
  11. Das Gewalthilfegesetz wird intersektional weiterentwickelt, damit TINA*-Personen nicht länger unsichtbar bleiben.
  12. Inklusion wird umfassend und intersektional verstanden, mit einer Politik, die die Vielfalt von Lebensrealitäten einbezieht und vor Diskriminierung und Gewalt schützt.
  13. Queeres Leben wird gestärkt.
  14. Der Aktionsplan „Echte Vielfalt“ wird weiterentwickelt.
  15. Schulzeugnisse werden künftig auf den selbst gewählten Namen im DGTI-Ergänzungsausweis ausgestellt.
  16. Queerfeindlicher Gewalt wird konsequent entgegengetreten.
  17. Es werden mehr Schutzräume für LSBTIQ*-Personen geschaffen.
  18. Peer-to-Peer-Ansätze für LSBTIQ*-Personen werden gefördert.
  19. Eine queersensible Arbeitskultur wird mit konkreten Maßnahmen für das Land als Arbeitgeber stärker in der Verwaltung verankert.
  20. Beratungsangebote und Anlaufstellen für queere Menschen sollen sich nicht auf die Großstädte beschränken.
  21. Fachkräfte werden gezielt für die Bedarfe queerer Familien sensibilisiert und ausgebildet.
  22. Queere Elternteile werden rechtlich vollständig gleichgestellt, unter anderem über Bundesratsinitiativen.
  23. Nicht gebärende Mütter in lesbischen Familien werden ohne Adoption als Elternteil anerkannt.
  24. Trans-, inter- und nicht-binäre Menschen erhalten gleichen Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten.
  25. Die Förderung von Kinderwunschbehandlungen wird auch lesbischen Paaren und alleinstehenden Frauen zugänglich gemacht.
  26. Die Sichtbarkeit queerer Familienrealitäten in Materialien, Fortbildungen und Strukturen von Kitas, Schulen und Beratungsangeboten wird gefördert.
  27. Für queere Menschen soll es verlässliche Anlaufstellen und ein bedarfsdeckendes Beratungsangebot bis in den ländlichen Raum geben.
  28. Versorgungslücken bei Angeboten für queere Menschen im ländlichen Raum werden bedarfsgerecht geschlossen.
  29. Das kommunalpolitische Engagement von FLINTA-Personen sowie von Menschen mit unterschiedlicher Migrationsgeschichte und beruflichen Laufbahnen wird aktiv gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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