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Frauen

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne ​429
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Gründungswillige Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Behinderung werden besonders unterstützt.
  2. Frauen werden bei der Übernahme von Unternehmen durch Matching besonders unterstützt.
  3. Die Möglichkeiten zur Erwerbsbeteiligung von Frauen sollen weiter verbessert werden.
  4. Die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern sollen verringert werden.
  5. Frauen erhalten mehr Karriereförderung, insbesondere durch gezielte Mentorinnenprogramme.
  6. Gleiche Bezahlung von Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit soll selbstverständlich werden.
  7. Bei der Förderung technologieorientierter Gründungen werden gezielt Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen aus hochschulfernen Familien unterstützt.
  8. Der Frauenanteil unter den Professuren und in den Hochschulleitungen soll weiter erhöht werden.
  9. Projekte, in denen Frauen aus dem Handwerk als Botschafterinnen Schülerinnen und Schüler erreichen, werden unterstützt.
  10. Mit dem Projekt „Frauen im Handwerk“ werden Frauen für eine Handwerksausbildung gewonnen und junge Handwerkerinnen unterstützt.
  11. Kostenlose Menstruationsprodukte in öffentlichen Gebäuden werden unterstützt.
  12. Mit der Gleichstellungsstrategie wird die umfassende Gleichstellung aller Geschlechter in allen Lebensbereichen vorangetrieben.
  13. Die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen wird umgesetzt.
  14. Mit einer Kampagne in Clubs wird für die Gefahren für Frauen im Nachtleben sensibilisiert.
  15. Gezielte Sportangebote für Mädchen und Frauen werden gefördert.
  16. Das Chancengleichheitsgesetz wird novelliert, um Gleichstellung wirksamer und verbindlicher zu machen.
  17. Die Beauftragten für Chancengleichheit in Kommunen und Landeseinrichtungen werden gestärkt.
  18. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird angestrebt.
  19. Frauen in Führungspositionen werden gefördert.
  20. Mädchen und Frauen sollen besser vor Gewalt geschützt werden.
  21. Femizide werden mit gezielter Prävention und konsequenter Strafverfolgung bekämpft.
  22. Der Bund soll einen eigenständigen Straftatbestand für Femizide einführen.
  23. Elektronische Fußfesseln werden konsequent zum Schutz gefährdeter Frauen eingesetzt.
  24. Angebote gegen Gewalt an Frauen werden landesweit flächendeckend ausgebaut.
  25. Flächendeckend werden genügend Frauen- und Kinderschutzhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen sichergestellt.
  26. Die Fachstelle gegen Antifeminismus und Queerfeindlichkeit wird ausgebaut.
  27. Die Arbeitsmarktteilhabe Zugewanderter wird durch spezifische Angebote gezielter gefördert, besonders für Frauen.
  28. Psychosoziale Hilfen für Jesidinnen und Jesiden im Nordirak werden gemeinsam mit der Region gestärkt.
Ohne klare Richtung 4
CDU ​14
SPD ​318
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Kampagnen, Veranstaltungen und Mentoringprogramme für weibliche und nicht-binäre Gründerinnen und Gründer werden gefördert.
  2. Eine verlässliche, lückenlose und kostenlose Kinderbetreuung ermöglicht besonders Frauen die volle Teilhabe am Berufsleben.
  3. Für wohnsitzlose Frauen, Wohnungslose mit psychischer Erkrankung oder Pflegebedarf und junge Erwachsene werden genügend Angebote geschaffen.
  4. Ausnahmetatbestände werden aus dem Chancengleichheitsgesetz gestrichen.
  5. Gremien, auf die die Partei selbst Einfluss hat, werden paritätisch besetzt.
  6. Jede Frau hat einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt.
  7. Das Gewalthilfegesetz wird für Baden-Württemberg angepasst, um den Rechtsanspruch von Frauen auf Schutz vor Gewalt umzusetzen.
  8. Die Istanbul-Konvention wird in Baden-Württemberg konsequent umgesetzt.
  9. Die Bedingungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt werden verbessert.
  10. Ein Aktionsplan zur Beseitigung des Gender-Pay-Gaps wird entwickelt.
  11. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden ergriffen, um den Gender-Pay-Gap zu beseitigen.
  12. Die Arbeitsmarktintegration migrantischer Frauen wird besonders erleichtert.
  13. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird gestärkt.
  14. Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte werden gezielt für die Polizei angeworben.
  15. Die Betreuung durch queere und Frauen-Beratungsstellen wird über Erstaufnahme, vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung hinweg ermöglicht.
  16. Ein landesweites Gewaltschutzkonzept mit verbindlichen Regeln für alle Unterbringungsformen von Geflüchteten, das auch geschlechtsspezifische Gewalt wie Zwangsprostitution und Genitalverstümmelung umfasst, wird geschaffen.
  17. Bei Fachkräftegewinnung und Besetzung von Führungspositionen im Verkehrsbereich wird gezielt um Frauen geworben.
  18. Im Verkehr werden wirksame Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit umgesetzt.
Ohne klare Richtung 3
Linke ​330
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Besonders schutzbedürftige Menschen in Wohnungsnot, etwa von Gewalt betroffene Frauen, werden gestärkt.
  2. Die Wohnungsnotfallhilfe wird mit Anlaufstellen und schneller Hilfe für Wohnungslose, besonders Frauen, ausgebaut.
  3. Berufs- und Rentenberatungsangebote für Mädchen und Frauen werden gestärkt.
  4. Für gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit werden überwiegend von Frauen ausgeübte Berufe besser eingruppiert.
  5. Betreuungsangebote für Kita- und Schulkinder werden ausgebaut.
  6. Gesundheitsberatungen für Frauen werden ausgebaut.
  7. Frauen, trans-, inter- und nicht-binäre Personen erhalten Zugang zu kompetenter, diskriminierungsfreier und spezialisierter Versorgung.
  8. Prävention und Versorgung psychischer Belastungen von Frauen und queeren Menschen werden deutlich ausgebaut.
  9. Aufklärung und Fortbildungen zu vorwiegend Frauen betreffenden Volkskrankheiten wie Endometriose werden gefördert.
  10. Die kostenlose Bereitstellung von Menstruationsprodukten wird gefördert.
  11. Bildung soll alle Geschlechter gleich behandeln.
  12. Gender Pay Gap und Migration Pay Gap werden überwunden, gleicher Lohn gilt für gleichwertige Arbeit.
  13. Menstruierende erhalten zusätzliche Ausgleiche wie Perioden-Urlaubstage.
  14. Amateursportvereine und Frauensport werden bedarfsgerecht gefördert.
  15. Besonders verletzliche Gruppen wie Mädchen, Frauen, FLINTA* und queere Menschen erhalten Schutzkonzepte und Rückzugsräume, besonders in Sammeleinrichtungen.
  16. Frauen erhalten ein eigenständiges, vom Partner unabhängiges Bleiberecht.
  17. Während des Asylinterviews sowie bei Deutsch- und Integrationskursen wird Kinderbetreuung angeboten.
  18. Das Gleichstellungsgesetz wird zugunsten der Förderung von Frauen novelliert.
  19. Die Vergabeordnung wird zugunsten der Förderung von Frauen novelliert.
  20. Autonome Frauen-, FLINTA*- und Queerprojekte, besonders für geflüchtete Frauen, werden besser gefördert.
  21. In den Einrichtungen des Landes gibt es kostenlose Verhütungsmittel und Menstruationsprodukte.
  22. Ein Paritätsgesetz sichert einen Frauenanteil im Landtag mindestens entsprechend dem Bevölkerungsanteil.
  23. Der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und FLINTA* wird von einer freiwilligen kommunalen Leistung zu einer landesweit sicher finanzierten Aufgabe.
  24. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird sichergestellt.
  25. Es gibt Taxis für Frauen und FLINTA*.
  26. In der Ausbildung von Polizei, Justiz und Verwaltung wird der sensible Umgang mit Gewalt gegen Frauen und FLINTA* stärker gewichtet.
  27. Gesundheitsberatungen für Frauen werden ausgebaut.
  28. Die Ausbildung bei Polizei, Justiz und Verwaltung gewichtet den sensiblen Umgang mit Gewalt gegen Frauen und FLINTA-Personen stärker.
  29. Ein Paritätsgesetz verankert einen Frauenanteil im Landtag mindestens entsprechend dem Bevölkerungsanteil.
Ohne klare Richtung 3
FDP ​​5
FW ​37
BSW ​​7
Koalitionsvertrag ​618
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Das Gründungspotenzial von Frauen soll stärker beachtet und gehoben werden.
  2. Frauen werden bei Unternehmensnachfolgen gezielt gefördert.
  3. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen wird durch weiteren Ausbau der Kinder- und Ganztagsbetreuung erhöht.
  4. Die Pflegeinfrastruktur wird ausgebaut, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen.
  5. Strukturelle Aufstiegshürden für Frauen werden abgebaut.
  6. Bestehende Programme wie die „Kontaktstellen Frau und Beruf“ werden enger vernetzt.
  7. Das Wrangell-Juniorprofessuren-Programm wird fortentwickelt, um mehr Professorinnen im MINT-Bereich zu gewinnen.
  8. Die Spitzenstellung des Landes im Bund-Länder-Professorinnenprogramm wird weiter ausgebaut.
  9. Es wird geprüft, wie die Ausbildung für den höheren Polizeidienst auch zur Frauenförderung angepasst werden kann.
  10. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungs- und Leitungspositionen der Justiz soll beendet werden.
  11. Alle juristischen Prüfungskommissionen sollen mit mindestens einer Prüferin besetzt werden.
  12. Die geschlechtersensible Grundlagenforschung wird systematisch ausgebaut, um insbesondere die Frauengesundheit zu stärken.
  13. Der Kampf gegen Gewalt an Frauen, Femizide und häusliche sowie digitale Gewalt wird intensiviert.
  14. Die flächendeckende Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und der Ausbau der Frauenhäuser haben Priorität.
  15. Das Schutz- und Beratungssystem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder wird niedrigschwellig ausgebaut.
  16. Die Arbeitsmarktintegration von Frauen wird gezielt gefördert.
  17. Die Chancengleichheit von Männern und Frauen wird in allen Unternehmen mit Landesbeteiligung gefördert.
  18. Die Zusammenarbeit mit Kurdistan-Irak bei Wirtschaft, Landwirtschaft, Schutz religiöser Minderheiten und Frauenförderung wird zu Clustern ausgebaut.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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