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Frauen

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​133
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Die digitale Kluft zwischen Männern und Frauen in der Arbeitswelt wird überwunden.
  2. Es gibt auf Frauen ausgerichtete digitale Bildungsangebote und Fördermaßnahmen am Arbeitsplatz.
  3. Arbeitgeber werden für die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern sensibilisiert.
  4. Frauen werden bei der Gründung von Unternehmen unterstützt.
  5. Der Anteil von Gründerinnen wird im Rahmen der Start-up-Initiative erhöht und Gründerinnen werden gefördert.
  6. Mädchen und junge Frauen werden ermutigt, Berufe abseits von Geschlechterstereotypen zu wählen.
  7. Parlamente sollen grundsätzlich paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sein.
  8. Die Unterrepräsentanz von Frauen in parlamentarischen Vertretungen soll beendet werden.
  9. Unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte wird ein Paritätsmodell für Niedersachsen entwickelt.
  10. An Regelungen für eine paritätische Teilhabe von Frauen an der Politik wird in der kommenden Legislaturperiode weitergearbeitet.
  11. Ein Paritätsgesetz soll eingeführt werden.
  12. Frauen werden mehr Wege in Politik und Parlamente eröffnet.
  13. Die künftige Landesregierung wird zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt.
  14. Mobiles Arbeiten und Homeoffice sollen geschlechtergerecht gestaltet werden, um eine Überlastung von Frauen zu vermeiden.
  15. Angebote des Zweiten Bildungswegs sollen so gestaltet werden, dass Familienarbeit kein Hindernis für Weiterqualifizierung ist.
  16. Die Bundesinitiative für einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz wird unterstützt.
  17. Das Schutznetz aus Beratungsstellen, Frauen- und Mädchenhäusern und Schutzwohnungen wird mit den Kommunen ausgebaut und professionalisiert.
  18. Von Gewalt betroffene Frauen haben Anspruch auf professionelle Begleitung zu einem gewaltfreien und unabhängigen Leben.
  19. Polizei und Justiz werden durch Weiterbildungen für Gewalt gegen Frauen sensibilisiert.
  20. Die Zusammenarbeit von Polizeidienststellen und örtlichen Frauenschutzeinrichtungen wird ausgebaut.
  21. Das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz wird weiterentwickelt.
  22. In den Behörden wird ein verbindlicher Gleichstellungsplan eingeführt.
  23. Die Behördenleitung wird direkt für die Umsetzung des Gleichstellungsplans verantwortlich.
  24. Bei Nichterreichen des Gleichstellungsplans werden Sanktionen vorgesehen.
  25. Die Beteiligung von Frauen an Führungsaufgaben in der Landesverwaltung wird evaluiert und überwacht.
  26. Die Hälfte der Führungspositionen in der Landesverwaltung soll mit Frauen besetzt werden.
  27. Auch in Unternehmen mit Landesbeteiligung soll die Hälfte der Führungspositionen mit Frauen besetzt werden.
  28. Bei Änderungen in Städtebau, Wohnungsbau und Mobilität wird die Sicht von Frauen durch Partizipationsmöglichkeiten eingebracht.
  29. Der Schutz von Frauen vor Gewalt wird verbessert.
  30. Die Handlungs- und Interventionsansätze der Polizei bei Gewalt gegen Frauen werden optimiert.
  31. Die Frauenförderung in der Justiz wird gestärkt.
  32. Der Anteil von Frauen in der Kommunalpolitik wird erhöht.
  33. Flexiblere Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf werden geprüft.
Bleibt wie bisher 1
CDU ​518
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Diskriminierung von Vätern und Müttern bei der Ausübung ihrer Elternrechte sowie Momshaming werden abgelehnt.
  2. Feste Rollenbilder und die damit verbundenen Nachteile für Frauen und Männer müssen abgebaut werden.
  3. Rahmenbedingungen werden so geschaffen, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen tatsächlich gelebt und durchgesetzt wird.
  4. Rahmenbedingungen werden so geschaffen, dass Frauen und Männer in allen Lebenslagen die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten haben.
  5. Frauenförderprogramme und Mentorinnen-Programme werden unterstützt und finanziell stärker gefördert.
  6. Gemeinsam mit den Unternehmen wird ein Bündnis gegründet, das Frauen besonders in den MINT-Berufen stärkt und fördert.
  7. Gemeinsam mit der Wirtschaft wird eine Vernetzungsorganisation von Frauen unterstützt, damit mehr Frauen Unternehmen gründen.
  8. Männer und Frauen kommen im Gleichgewicht in Aufsichtsräte, Gremien und Führungspositionen.
  9. Die Landesverwaltung geht bei der gleichgewichtigen Besetzung von Führungspositionen mit gutem Beispiel voran.
  10. Für Frauen, die sich lange um pflegebedürftige Angehörige gekümmert haben, wird die Anerkennung in der Rente verbessert.
  11. Projekte werden etabliert, die Langzeitarbeitslosigkeit von Frauen bekämpfen.
  12. Frauen und Kinder werden vor jeglicher Gewalt geschützt.
  13. Die Istanbul-Konvention wird besser umgesetzt, um Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, häusliche Gewalt zu beenden und Täter strafrechtlich zu verfolgen.
  14. Die finanziellen Mittel für die Unterbringung zu Schutzzwecken für Frauen und Männer werden ausgeweitet.
  15. Geeignete Wohnangebote für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, werden ausgebaut.
  16. Eine länderübergreifende Unterbringung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder wird etabliert.
  17. Niedrigschwellige, leicht erreichbare und anonyme Beratungsangebote werden flächendeckend ausgebaut.
Ohne klare Richtung 5
Grüne ​332
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Der Mutterschutz für Selbstständige wird reformiert, um Frauen im Handwerk zu stärken.
  2. Die EU-Richtlinie 2010/41 zum Mutterschutz für Selbstständige wird schnell umgesetzt.
  3. Frauenerwerbstätigkeit soll weniger zur Mehrfachbelastung werden, und Haus- und Sorgearbeit soll gerecht zwischen den Geschlechtern aufgeteilt werden.
  4. Mit weiteren Koordinierungsstellen Frau und Beruf unterstützt das Land Frauen beim (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben.
  5. Frauen und Männer sollen in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst gleichberechtigt teilhaben können.
  6. Bei Unternehmen mit Landesbeteiligung setzt das Land seinen Einfluss für eine paritätische Besetzung ein.
  7. Die Integration von Migrantinnen und Frauen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt wird gefördert.
  8. Wo noch nicht vorhanden, werden spezielle Angebote für wohnungslose Frauen geschaffen.
  9. Das Interesse von Frauen an MINT-Fächern wird früh gezielt gefördert.
  10. Gleichstellung wird auch an den Hochschulen als Querschnittsaufgabe vorangetrieben.
  11. Der Übergang von der Promotion zur Professur wird verbessert, damit Frauen gleiche Karrierechancen haben.
  12. Die Impulse der Dialoginitiative geschlechtergerechte Hochschulkultur werden verbindlicher gemacht und gefördert.
  13. Sichere Arbeitsverhältnisse und feste Bleibeperspektiven sollen die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere verbessern.
  14. Betriebliche Kinderbetreuung an Hochschulen wird ausreichend finanziert.
  15. Die besonderen Bedürfnisse von allein fliehenden Frauen, Familien mit Kindern, queeren Personen und Menschen mit Behinderung werden berücksichtigt.
  16. Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen, inter- und trans-Personen wird als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgt.
  17. Gemeinsam mit der Wirtschaft startet eine Öffentlichkeitskampagne für mehr Gleichberechtigung in der IT-Branche und mehr Frauen, inter-, nichtbinäre und trans-Personen in IT-Berufen.
  18. Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt wird umgesetzt.
  19. Für geflüchtete Frauen werden zusätzliche Safe Houses mit umfassendem Gewaltschutzkonzept eingerichtet.
  20. Durch bessere Beratung und ein Kooperationsmodell mit Vermietern und Wohnungsgenossenschaften finden Frauen nach einem Aufenthalt schnell eine eigene Wohnung.
  21. Frauen in besonders schwierigen Situationen, etwa ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, wird eine besonders geschützte, zum Beispiel anonyme Aufnahme ermöglicht.
  22. Die Beratungsstrukturen für von Gewalt betroffene und bedrohte Frauen werden ausgebaut und ihre Finanzierung gesichert.
  23. Beratungs- und Unterstützungsstrukturen stehen auch für Anliegen geflüchteter gewaltbetroffener Frauen bereit.
  24. Die Prävention von Gewalt und Hasskriminalität gegen Frauen, queere Menschen, inter- und trans-Personen wird gestärkt.
  25. Die Strafverfolgung von Gewaltdelikten und Hasskriminalität gegen Frauen, queere Menschen, inter- und trans-Personen wird gestärkt.
  26. Der besonderen Gefährdung von Mädchen und Frauen mit Behinderung wird mit verstärkten Aufklärungskampagnen begegnet.
  27. Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz wird durch einen Mindestanteil weiblicher Führungskräfte im öffentlichen Dienst gestärkt.
  28. Vorstände und Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte aller Unternehmen mit Landesbeteiligung werden mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt.
  29. Vom Land entsandte Aufsichtsratsplätze werden mindestens paritätisch besetzt.
  30. Das Land führt ein an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen orientiertes strategisches Budgeting einschließlich Gender Budgeting ein.
  31. Auf Grundlage einer geschlechtersensiblen Personalentwicklungsstrategie werden Frauen in Führungspositionen der Verwaltung gezielt gefördert.
Ohne klare Richtung 3
FDP 1​1
Linke ​215
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Unabhängige Beratungsstellen für Frauen, Migranten und queere Menschen sollen stärker gefördert werden.
  2. Für gleichwertige Arbeit erhalten Frauen und Männer gleichen Lohn.
  3. Häusliche Gewalt gegen Frauen und ihre Diskriminierung im Erwerbsleben werden verstärkt bekämpft.
  4. Das Land setzt sich aktiv für die Gleichstellung von FLINTA*-Personen ein.
  5. Das Land schafft Schutzräume für FLINTA*-Personen.
  6. Bei der Aufstellung öffentlicher Haushalte werden verstärkt Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verankert.
  7. In Leitungsgremien öffentlicher und staatlich beeinflussbarer Einrichtungen und Unternehmen gilt eine 50-prozentige Geschlechterquote.
  8. Sanitäranlagen in öffentlichen und staatlich beeinflussbaren Einrichtungen werden bedürfnisorientiert und gendergerecht ausgestattet.
  9. Ein Paritätsgesetz schreibt für künftige Landtagswahlen quotierte Landeslisten aller Parteien vor.
  10. Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird umgesetzt.
  11. Das Land soll sich gezielt für die Förderung und Gleichstellung von Frauen und vielfältigen Lebensweisen einsetzen.
  12. Frauen sollen vor Sexismus und Gewalt geschützt und diese Gewalt soll konsequent bekämpft werden.
  13. Menschen sollen nicht wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität benachteiligt werden.
  14. Frauenspezifische Fluchtgründe sollen anerkannt werden.
  15. In allen Regionen sollen gesonderte Beratungsangebote für sexuell verfolgte Menschen, vor allem Frauen und Mädchen, geschaffen werden.
Ohne klare Richtung 2
FW ​2​
Koalitionsvertrag ​325
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Barrierefreiheit und Gleichstellung der Geschlechter gehören zum Standard inklusiver Stadtentwicklung.
  2. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit soll in allen Bereichen geschlechtergerecht verwirklicht werden.
  3. Die Hälfte der Professuren und Leitungsfunktionen an Hochschulen wird mit Frauen besetzt.
  4. Der Gender-Pay-Gap an Hochschulen wird geschlossen.
  5. Spezifische Integrations- und Sprachangebote mit Kinderbetreuung für Frauen werden gefördert.
  6. Ein verfassungskonformes Paritätsgesetz wird angestrebt.
  7. Mentoringprogramme für Frauen in Politik, Parlamenten und Führungspositionen sollen gestärkt werden.
  8. Frauennetzwerke sollen unterstützt werden.
  9. Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz wird überarbeitet, um strukturelle Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen.
  10. Alle Gremien in landeseigenen Behörden und Betrieben sollen paritätisch besetzt werden.
  11. Frauen sollen mehr Wege in die Wirtschaft und in Führungspositionen eröffnet werden.
  12. Eine Qualifizierungsoffensive für Frauen, insbesondere in männlich dominierten Berufsfeldern, wird angestrebt.
  13. Das Handwerk soll für Frauen attraktiver werden, etwa durch familienbewusste Betriebsführung.
  14. Unternehmen, Verwaltung und Verbände werden dabei unterstützt, Frauen mit Teilhabeeinschränkungen stärker zu fördern und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  15. Die Istanbul-Konvention wird in Niedersachsen konsequent umgesetzt.
  16. Der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen wird weiterentwickelt und umgesetzt.
  17. Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser sollen bedarfsgerecht ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden.
  18. Polizei und Justiz werden durch Weiterbildungen zu Gewalt gegen Frauen stärker sensibilisiert.
  19. Das Schutzkonzept der Landesaufnahmebehörde für besonders schutzbedürftige Menschen wird fortgeschrieben.
  20. Fort- und Weiterbildungsangebote für Frauen für Führungspositionen in der Landesverwaltung werden ausgebaut.
  21. Die Istanbul-Konvention soll konsequent umgesetzt und Frauen besser geschützt werden.
  22. Bestehende Handlungs- und Interventionsansätze der Polizei zum Schutz von Frauen werden optimiert.
  23. Der organisierte Sport wird dabei unterstützt, die Repräsentanz von Frauen in Leitungsgremien zu erhöhen.
  24. Equal Pay im Profisport wird unterstützt.
  25. Prüfungskommissionen in mündlichen juristischen Prüfungen werden möglichst paritätisch mit Prüferinnen und Prüfern besetzt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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